Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung
Abstract
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Full text
Heidler, Matthias Book — Digitized Version Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung Sozialökonomische Schriften, No. 37 Provided in Cooperation with: Peter Lang International Academic Publishers Suggested Citation: Heidler, Matthias (2009) : Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung, Sozialökonomische Schriften, No. 37, ISBN 978-3-631-75059-9, Peter Lang International Academic Publishers, Berlin, https://doi.org/10.3726/b13615 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/183002 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung SOZIALÖKONOMISCHE SCHRIFTEN Matthias Heidler
Gerade in jüngster Zeit rückt die Analyse der politischen Risiken, denen die gesetzlichen Alterssicherungssysteme unterliegen, in den Fokus der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion. Mit dieser Arbeit quantifiziert der Autor das politische Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung über die letzten Jahrzehnte. Dabei wird verdeutlicht, dass die hinter diesem Risiko stehenden politischen Aktivitäten im Regelfall nichts anderes darstellen, als den Versuch intergenerative Lastenverschiebungen zu verringern. Letztlich droht eine mögliche Kündigung des Generationenvertrages. Dieses Spannungsfeld von intergenerativer Umverteilung, fiskalischem Bestreben nach Nachhaltigkeit und politischem Risiko einzelner Kohorten steht im Zentrum der Abhandlung. Matthias Heidler, geboren 1978, studierte von 1998 bis 2004 Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg im Breisgau und der University of Wisconsin-Madison (USA). Von 2004 bis 2008 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau, wo er seine Promotion abschloss. SOZIALÖKONOMISCHE SCHRIFTEN Matthias Heidler Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung
Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung
Sozialökonomische Schriften Herausgegeben von Bert Rürup Band 37 ~ PETER LANG Frankfurt am Main • Berlin • Bern . Bruxelles . New York • Oxford . Wien
Matthias Heidler Ref armen der gesetzlichen Rentenversicherung: Politisches Risiko und intergenerative Umverteilung ~ PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften
Open Access: The online version of this publication is published on www.peterlang.com and www.econstor.eu under the international Creative Commons License CC-BY 4.0. Learn more on how you can use and share this work: http://creativecommons.org/licenses/ by/4.0. This book is available Open Access thanks to the kind support of ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. ISBN 978-3-631-75059-9 (eBook) Bibliografische Information der Deutschen Natlonalblbllothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://www.d-nb.de> abrufbar. =t Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2008 Gedruckt auf alterungsbeständigem, säurefreiem Papier. 025 ISSN 0172-1747 ISBN 978-3-631-59068-3 © Peter Lang GmbH Internationaler Verlag der Wissenschaften Frankfurt am Main 2009 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Printed in Germany 1 2 3 4 5 7 www.peterlang.de
Vorwort Meiner Frau Kristin Die vorliegende Dissertation entstand während meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungszentrum Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und wurde im Oktober 2008 vom Promotionsausschuss der Wirtschaftsund Verhaltenswisser1~chaftlichen Fakultät angenommen. Ich möchte allen danken. die diese Arbeit möglich gemacht haben. Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen für die fachliche Förderung und die wunderbare Zeit am Forschungszentrum Generationenverträge. Bedanken möchte ich mich auch bei Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Hermann Francke für die Übernahme des Zweitgut.achtens. Meinen Eltern möchte ich von ganzem Herzen für ihre liebevolle Unterstützung danken, mille grazie! Ein unendlich großes Dankeschön gebührt meiner Frau Kristin. Sie hat mich unermüdlich angetrieben, vorzüglich bekocht und mit Bärenkräften unsere Familie organisiert. Ihr ist dk'Se Arbeit gewidmet.. Sie hat auch für den weltbesten Ausgleich zur wissenschaftlichen Arbeit gesorgt: unsere Kinder. Liebe Helene, lieber Carlo: schön, dass es euch gibt! Für seine wertvollen Anregungen und die Förderung zu Beginn meiner Promotion bedanke ich mich herzlich bei Christoph Borgmann. Aber nicht nnr zu Beginn auch während meiner Zeit am Forschungszentrum Generationenverträge gab es Menschen, denen mein ganz besonderer Dank gebührt. Olme die Hilfe von Jasmin Häcker, die sich stets lw$tens gelaunt den Irrungen und Wirrungen des Rentendschungels hingegeben hat, wäre diese Arbeit wahrscheinlich nie fertig geworden. In gleicher Weise danke ich Oliver Ehrentraut, Stefan Moog, Jörg Sch()(ler und Olaf Weddige für ihre Unterstützung. Darüber hinaus gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Forschungszentrum Generationenverträge, die mir durch wissenschaftlichen, aber insbesondere auch nicht wissenschaftlichen Austausch geholfen haben, einen klaren Kopf zu bewahren. Für die Glättung der sprachlichen Unebenheiten bedanke ich mich schließlich bei Richard Heidler um! Michael Hog. Zu gut.er letzt ein Dankeschön an Michael Kersting für die sehr wichtigen Diskussionen um die schönste Nebensache der Welt: König Fußball! München, im Februar 200!) Matthias Heidler
Abkürzungsverzeichnis Abkürzungen (ohne Rentenformel) AnVNG ArVNG AVmEG AVmG AltTZG BGB!. BIP DB DC DDR DRV EM-RefonnG GMG GRV Hßeg!G HEZG HSANG KVdR RAG RKG RRG RVÄndG RVAGAnpG RVNG SGß WFG Angestelltenvcrsicherungs-N et ircgel ungsgesctz Ar bei terrcnte11versicl1erungs-Neuregelungsgesetz Altersvennögcnsergänzm1gsgesetz Altersvermögensgesetz Al tersteilzci t gesetz Bundesgffictzblatt Bruttoinlandsprod11kt Defined Benefit (Leistungszusage) Defincd Contribution (Beitragszusage) Deutsche Demokratische Republik Deutsche Rei1tenversicherung Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Gesetzliche-Krankenversichenmgs-Modernisierungsgesetz Gesetzliche Rentenversicherung Haushaltsbegleitgesetz Hinterbliebenenrentenund Erziehungszeitengesetz Haushaltssanierungsgesetz Krankvenversicherung der Rentner Re11tenanpassungsgesetz Rentenkorrekturgesetz Rentenreformgesetz Rentenversicherm1gsänderungsgesetz Rentenversi(,herungs-Altersgre11zenan passungsgesetz Rentenversichenmgs-N achhaltigkei tsgesetz Sozialgesctzliud1 Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetz Abkürzungen in der Rentenformel a AB ÄR ÄB AR AVA B BE Gewichtungsparameter in der Rentenanpassungsformel Allgemeine Bemessungsgrundlage Äc11Iivalenzrcntner Äquivalenzbeitragszahler Aktueller Rentenwert Altersvorncirgeanteil Beitragseirn1ahmen Bruttolohnund -gchaltssurnme je clurcl1~chnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer
xiv BE* BPE EP NQ pVhs R RAS RF RNQ RQ RVB SR St Vj ZF Abkürzungsverzeichnis Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Veränderung der BPE Beitragspflichtige Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld Entgeltpunkte Nettoquote Persönlicher Vomhundertsatz Rentenausgaben Rentenanpassungssatz Rentenartfaktor Rentennettoquote Rentnerquotient Rentenversicherungsbeitragssatz Standardrente Steigerungssatz Versicherungsjahre Zugangsfaktor
Symbolverzeichnis !i. µ 0 c5 b,,k Bi D DZk GAt,k G~ ht,k,e h,,k,t P,,k r RZ;k,z Sk(JIJo) SGi taxs,k trs,k Anpassungssatz für die Beitragszahlungen im Jahrs Anpassungssatz für die Steuerzahlungen Skalienmgsfakt.or Diskont fakt.or Pro-Kopf-Beitragsund Steuerzahlungen im Jahr s eines in k geborenen Individuums Nettoschuld im Basisjahr t Maximales Lebensalter Diskont.ienrngszeitpunkt der Rentenzahlungen für Kohorte k Generationenkont.o im Basisjahr t eines in k geborenen Individuums Gesetzeslage im Betrachtungszeitpunkt s für die Rentenzahlungen des Zeitpunkts i Makroökonomischcs Steuerbzw. Transferaggregat im Basisjahr t des Beitragsbzw. Transfertyps t Unskaliertes Mikroprofil einer Steuerzahlung bzw. eines Transfererhalts im Basisfahrt eines in k: geborenen Individuums des Steuerbzw. Transfertyps t Steuerzahlung bzw. Transfererhalt im Jahrs eines in k geborenen Individuums des Steuerbzw. Transfertyps f, Interne Rendite eines in k geborenen Individuums Implizite Schuld im Basisjahr t Barwert der erwarteten Nettobeitragszahlungen eines in k geborenen Individuums Barwert aller über den Lebenszyklus zu leistenden Nettosteuerzahlungen im Basisjahr t einer Generation k Prof-Kopf-Nettosteuerzahlungen im Basisjahr t eines in k geborenen Individuums Kohortenstärke der Generation k im Jahr s Diskontrate Jährliche Rentenzahlung zum Zeitpunkt i in Abhängigkeit von der bestehenden Gesetze.slage zum Betrachtungszeitpunkt t Rentenvermögen der Kohorte k für das Szenario z zum Betrachtungszeitpunkt ,~ Relative Generosität der Kohorte k für das Szenario z zum Betrachtungszeitpunkt. s Bedingte Überlebenswahrscheinlichkeit für das Alter j, gegegeben das Individuum erreicht das Alter j0 Nachhaltigkeitsliickc im Basisjahr t Prof-Kopf-Steuerzahlungen im Jahr,~ eines in k geborenen Individuums Pro-Kopf-Rentenzahlung im Jahrs einfä in k geborenen Individuums
xvi VPI, Yt Symbolverzeichnis Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt s Bruttoinlandsprodukt im Basisjahr t
Kapitel 1 Einleitung Die im .Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland von 65 auf 67 .Jahre wurde von der Bundesregierung als ,,großer Wurf• in der Rentenpolitik gefeiert -nicht zu Unrecht, da diese, konsequent umgesetzt, die folgerichtige Antwort auf die stetig steigende Lebenserwartung und damit ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit ist. Gleichzeitig hagelte es jedoch massive Proteste aus den Reihen der Sozialverbände und der Gewerkschaften gegen diese als sozial ungerecht titulierte Reform, so dass die „Rente mit 67" letztlich nicht ohne Ausnahmeregelungen für HärtefäJle verabschiedet werden konnte. Die Umsetzung der Rente mit 67 zeigt, dass Reformen in der Regel nur mit politischen Zugeständnissen erkauft werden können. Das Problem solcher Konzessionen allerdings ist, dass sie Zweck und Sinn von Neugestaltungen vm-wiissern. Darüber hinaus muss in einem staatlichen Alterssicherungssystem aber auch mit Eingriffen in schon verabschiedete Reformmaßnahmen gerechnet werden. Hierunter fällt z. 13. die jüngst im Bundeskabinett beschlossene außerplanmäßige Rentenerhöhung, die durch eine „Manipulation•· der Rentenformel, nämlich ein Aussetzen der sogenannten „Riester-Treppe" erreicht wird. Eine derartige Modifikation hat neben den Mehrkosten die gravierendere Konsequenz, dass sie die Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik an sich in Frage steJlt, indem sie deren ursprüngliche Richtung konterkariert. Oh vor oder nach der Reform, ein 13lick in die Vergangenheit zeigt. dass unsystematische Eingriffe in das Leistungsrecht der GRV keine Ausnahmen dal'8teJien. Die GRV hat seit Ende der 1950er .Jahre einen langen Reformprozess hinter sich. Beispielsweise wurden großzügige Frühverrentungsregelungen eingeführt, dann mit großer Mühe wieder zmückgcnommcn. Die nicht beitragsfinanzierten Zeiten (z. 8. Zeiten der Ausbildung) waren ebenfaJis häufigen Veränderungen unterworfen. Insbesondere aber die Rentenanpassung war seit der Einführung der dynamischen Renten im .Jahr 1957 Gegeru;tand von etlichen beiläufigen. geringeren aber auch gnmdlegenden Änderungen. Darunter gab es sogar Reformmaßnahmen, so z. 13. den unter dem damaligen Arbeitsminister 13liim eingeführten demografischen Faktor, die bereits vor Inkrafttreten wieder abgeschafft wurden. Schwankungen der erwarteten Rentenansprüche führen jedoch nicht nur zu einer Verringerung der Glaubwürdigkeit, sondern auch zu Verzerrnngen beim Sparund/oder auch Ren-
2 Kapitel 1. Einleitung teneintrittsverhalten der Individuen und damit zu Wohlfahrtseinbußen (vgl. Wagener (2007)). Darüber hinaus haben diese zahlreichen Eingriffe in das Leistungsrecht aber auch eine Unsicherheit hinsichtlich der Finanzierungsentwicklung der GRV erzeugt. Letztlich kann eine solche substanzielle, durch politische Interventionen induzierte Unsicherheit über das zukünftige Einzahlungs-Auszahlungs-Verhältnis der GRV die zentralen Vorteile eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems -nämlich dessen Risikoteilungsund Diversifikationseigenschaften - zunichte machen. Alle eingangs beschriebenen Entwicklungen lassen sich unter dem Begriff des „politischen Risikos" zusammenfassen. Dabei wird dieses politische Risiko -die Schwankungen von Rentenansprüchen aufgrund politischer Interventionen -- u. a. von Diamond (1997) noch vor demografischen und ökonomischen Risiken als Hauptquelle von Unsicherheit in einem umlagefinanzierten Alterssicherungssystem gesehen. In Anbetracht dieser Einschätzung stellt sich mit Blick auf die Zukunft die Frage, wie ein umlagefinanziertes Alterssicherungssystem im Allgemeinen bzw. die GRV im Besonderen ausgestaltet sein muss, um politisches Risiko zu minimieren. Als Antwort bietet sich zunächst der Aspekt der Nachhaltigkeit an: Solange eine Gesetzeslage nachhaltig ist, also der Status quo bei gegebener ökonomischer und demografischer Entwicklung beibehalten werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit von politischen Interventionen am geringsten. Dagegen übt eine in Zukunft nicht nachhaltige Finanzierung der GRV politischen Druck auf die Entwicklung des Leistungsniveaus aus, weil sie Finanzierungslasten offen lässt. In Deutschland stellt der sogenannte doppelte Alterungsprozess -steigende Lebenserwartung bei anhaltend niedrigen Geburtenraten -eine massive Herausforderung für die umlagefinanzierte GRV dar. Denn ohne Reformen in Form von Leistungseinschnitten käme es im Zuge dieses demografischen Übergangsprozesses zu einem enormem Anstieg der Beitragssätze, da immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenempfänger immer länger finanzieren müssen. Damit steigt die Finanzierungsbelastung jüngerer und zukünftiger Generationen, was wiederum zu einer intergenerativen Umverteilung führt, und es ergeben sich sinkende Renditen aus dem Umlageverfahren. Hierbei wird aber auch ersichtlich, dass ein Teil des politischen Risikos als politische „Absicherung" gesehen werden muss. Zwar bedeuten Reformen einerseits einen enormen Eingriff in die Rentenansprüche und somit politisches Risiko -so z. 8. die im Jahr 2004 beschlossene Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, andererseits entspannen die entsprechend der demografischen Entwicklung erfolgenden Einschnitte in das Leistungsniveau die Finanzierungssituation der GRV und verringern damit die intergenerative Umverteilung zu Lasten junger und zukünftiger Generationen. Hierdurch wiederum kann eine Absicherung gegen das größte politische Risiko überhaupt, nämlich die gänzliche „Aufkündigung" des Generationenvertrags GRV, erreicht werden. Eine nachhaltige Politik ist somit eine notwendige Voraussetzung dafür, dass politisches Risiko minimiert wird. Eine hinreichende Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen nachhaltigen Politik ist eine regelbasierte Ausgestaltung der Rentenpolitik, wie bspw. der Nachhaltigkeitsfaktor. Nur durch eine Regelbasierung passt sich das Leistungsrecht den veränderten demografischen und ökonomischen Rahmenbedingungen an und verhindert weitgehende diskretionäre Eingriffe. Da-
Kapitel 1. Eiuleitrmg 3 mit bleibt eine heute für die Zukunft postulierte intergcnerative Verteilungspolitik automatisch -und damit eben ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Modifikationen -· bestehen, was in einer stetig alternden Gesellschaft von Vorteil ist. Sich verändernden Präferenzen des Volkes und/oder einem kurzfristig optimierenden Politiker kann letztlich natürlich auch solch eine Politik zum Opfer fallen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht die empirische Analyse des politischen Risikos der GRV in Deutschland der letzten fünf Jahrzehnte. Daran schließen sich Nachhaltigkeitsberechmmgen der jüngsten Reformmaßnahmen der GRV an, die insbesondere auf Potenziale und Risiken der entsprechenden Reformmaßnahmen für die intergenerativc Umverteilung eingehen. Ausgangspunkt der Arbeit sind die in Kapitel 2 dargestellt.en Grundzüge der Alterssicherung und der GRV, die auch die Entstehung und Ausgestaltung von Alterssichenmgssystemen einschließen. Die daran anschließende Darstellung des Leistungsrechts und der Entwicklungstrends der GRV seit der Rentenreform 1957 machen auf den Bedarf einer Analyse des politischen Risikos aufmerksam. Kapitel 3 stellt die für die Nachhaltigkeit.sanalyse notwendige Methodik der Generationenbilanzienmg sowie die die$en Berechnungen zu Grunde liegenden Daten vor. Dabei werden zwei methodische Neuerungen bei der Analyse der intcrgenerativen Umverteilung der GRV in diP$er Arbeit eingeführt: Zum einen betrifft. ditis die Fortschreibung der zukünftigen Renten auf Basis von Zugangsrentenprofilen. Zum anderen erfolgt eine Interne-Rendite-Berechnung der GRV mithilfe der Methodik Generat.ionenbilanzierung, wobei eine kohortenspezifische Berücksichtigung aller Zahlungsströme von 1957 bis heute erfolgt. Des Weiteren werden die versicherungsfremden Leistungen sowie deren Steuerfinanzierung über den Bundeszuschuss in die Analyse einbezogen. Im Unterschied hierzu weist die Literatur vorwiegend nur Berechnungen auf Basis von Standardeckrentnern auf, wodurch entscheidende interund intragenerative Umverteilungselernente nid1t abgebildet werden. Gegenstand von Kapitel 4 ist die retrospektive Analyse der Rentenreformen der GRV von 1957 bis heute. Dabei steht das damit einhergehende politische Risiko im Vordergrund der Betrachtung. Im Rahmen von Abschnitt 4.1 wird politisches Risiko gemäß McHale (2001) als durch die (z. T. auch demografiebedingt.en) Reformen des Leistungsrechts verursachte Volatilität de,s Rentenvermögens analysiert. Abschnitt 4.2 erweitert die Analyse dahingehend, dass die tatsächlichen Gesamtwirkungen aller Rechtsänderungen einschließlich der Beitragszahlungen und des Bundeszuschusses für ein Durchschnittsindividuum mithilfe der Volatilität. der internen Rendite berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird ferner danach unterschieden, ob es sich um eine regelbasierte Anpassung als direkte Reaktion auf die demografische Entwicklung handelt oder um einen (darüber hinausgehenden) diskretioniiren Eingriff. Dies verfeinert den von McHale (2001) definierten Begriff des politischen Risikos: Während dieser unter politischem Risiko auch demografische Schwankungen subsumiert, wird hier das tatsächliche -und damit demografiebereinigte politische Risiko, im Folgenden als Abgrenzung zu McHale (2001) mit ,,politischem Restrisiko'' bezeichnet, betrachtet.1 1Zu dieser Abgrenzung siehe auch Börsc:h-Supan (2005).
4 Kapitel 1. Einleitung Kapitel 5 richtet den Blick in die Zukunft und führt eine Analyse der intergenerativen Umverteilungswirkungen des Status quo und verschiedener Reformmaßnahmen durch. Um dem Finanzierungsdruck in den kommenden Jahrzehnten zu begegnen, hat der Gesetzgeber weitreichende Reformen auf den Weg gebracht, die sowohl auf der Beitragsals auch auf der Leistungsseite der GRV wirken. Gleichzeitig wurden aber auch entsprechende Sicherungsziele definiert, die künftige Beitragssatzsteigerungen nach oben und künftige Leistungskürzungen nach unten begrenzen sollen. Vor diesem Hintergrund untersucht Abschnitt 5.1 die Auswirkungen der einzelnen Reformmaßnahmen auf die Nachhaltigkeit der GRV und zeigt Potenziale und Risiken auf. Dies betrifft vor allem eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters sowie die Auswirkungen der beschlossenen Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung. Des Weiteren wird ein Vorschlag für eine regelbasierte, die Demografie berücksichtigende Anhebung der Regelaltersgrenze erarbeitet, der zukünftiges politisches Risiko in Bezug auf die Anpassung der Altersgrenze minimiert. Abschnitt 5.2 stellt die Messung der intergenerativen Umverteilung mittels einer InterneRendite-Analyse in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Ergebisse sind insbesondere deshalb von Interesse, weil - wie zuvor schon erwähnt -die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode im Gegensatz zu den in der Literatur vorzufindenden Vorgehensweisen die Finanzierung des Bundeszuschusses und die versicherungsfremden Leistungen berücksichtigt. Analog zu Ab-- schnitt 5.1 wird dabei auch auf die Auswirkungen der einzelnen Reformmaßnahmen eingegangen. Darüber hinaus wird ebenfalls der Frage nach Potenzialen und Risiken für die Renditeentwicklung nachgegangen, wobei dem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters und der Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung die Auswirkungen eines unterschiedlichen Pro-Kopf-Lohnwachstums gegenübergestellt werden. Abgerundet wird dieser Abschnitt mit einer Quantifizierung der (Reform-)Chancen für junge und zukünftige Generationen, die sich aus Berechnung einer Gesamtversorgungsrendite ergeben, ehe Kapitel 6 die Arbeit zusammenfasst und mit einem Fazit schließt.
Kapitel 2 Grundzüge der Alterssicherung Alle entwickelten Länder haben in irgendeiner Form eine staatliche Alterssicherung eingerichtet, die sich stets den wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen muss. Um die Besonderheiten der Reformentwicklung der umlagefinanzierten GRV zu verstehen und diese einer fundierten Analyse zu unterziehen, wird zunächst ein grundlegender Einblick in das Thema Alterssicherung mit Schwerpunkt auf die GRV gegeben. Dazu folgt in Abschnitt. 2.1 ein knapper Abriss über Entstehung und Ausgestaltung von Alterssicherungssystemen sowie die Auswirkung unterschiedlicher Finanzierungsverfahren. Abschnitt 2.4 schließt daran einen institutionellen Überblick der GRV, der Ausgangspunkt für die folgenden Analysen von Rentenreformen in der Vergangenheit und der Zukunft. ist. 2.1 Zur Entstehung von staatlichen Alterssicherungssystemen Alterssicherung wurde bis vor ca. hundert Jahren traditionell innerhalb der Großfamilie geleistet, es bestand daher keine Notw,mdigkeit für ein staatliches Alterssicherungssystem. Das altersbedingte Einkommensrisiko wurde durch intrafamiliäre Transfers der Kinder an ihre Eltern abgesichert. Mit der anwachsenden Industrialisierung und der damit zunehmenden Mobilität konnte diese Aufgabe jedoch immer seltener in ausreichender Weise durch die Familie gelöst werden.2 Deutschland war das erste Land, das -im ausgehenden l!.J. ,Jahrhundert unterschiedliche Sozialversicherungszweige, darunter ein staatliches Alterssicherungssystem, einführte.3 Ausgangspunkt waren mehrere, unter der Federführung des Reichskanzlers Bismarck ausgearbeitete Sozialgesetze. Dieser hatte die politische Sprengkraft extremer sozialer Gegensätze erkannt und wollte diesen entgegenwirken nicht zuletzt auch aus macht.politischem Kalkül und zwar vor allem, um der sozialistischen Bewegung den Nährboden zu entziehen.4 Im Vergleich zu heutigen Alterssicherungssystemen war das damals eingeführte staatliche Alterssicherungssystem allerdings verhältnismäßig rudimentär. So erhielten nur Industriearbeiter, und diese im Regelfall erst 2Fiir die Ent.stehung des modernen Ruhestands zwischen 1850 und 1960 vgl. Conrad (1988). 3Für eine Analyse der Entstehungsgeschichte der GRV in Deutschland seit der Dismarck'schen Sozialgesetzgebung, siehe Haerendel und Fisch (2000). 4Eine Bewertung von BLsmarcks Sozialpolitik findet sich in Mcerhacghe (2006).
6 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung ab dem 70. Lebensjahr, eine Altersrente.5 Landarbeiter, die prinzipiell noch durch ihre Familien versorgt werden konnten, erhielten keine Rente. Die Entstehungsgeschichte der GRV zeigt, dass die Einführung eines staatlichen Alterssicherungssystems politisch opportun sein kann. Die theoretische Fragestellung für einen Ökonomen ist in diesem Zusammenhang jedoch vielmehr, welche Gründe einen Staatseingriff im Bereich der Alterssicherung rechtfertigen. Zentrales Argument für einen Versicherungszwang ist die Anreizproblematik. So verhalten sich die Individuen strategisch, wenn kein Versicherungszwang, gleichzeitig aber eine staatliche Armutssicherung existiert.6 Für Individuen, die nur über eine relativ geringe Produktivität verfügen, ist es optimal, nicht vorzusorgen, da sie in das staatliche Wohlfahrtssystem fallen. Ein Versicherungszwang schützt somit den Steuerzahler vor der Ausbeutung durch einzelne Trittbrettfahrer. 7 Ein ähnliches Problem, allerdings nicht aufgrund einer bewussten Unterversicherung, tritt bei kurzsichtigen Individuen bzw. für den Fall auf, dass die Lebenserwartung im Alter unterschätzt wird. Ein Versicherungszwang kann auch hier Abhilfe schaffen.8 Ein in der Literatur viel zitiertes Problem, das wiederum für eine staatliche Zwangsversicherung spricht, ist, dass eine optimale Absicherung von Annuitäten auf dem freiwilligen und privaten Kapitalmarkt möglicherweise nicht effizient durchführbar ist. 9 Die Bereitstellung von Leibrenten, also von lebenslänglichen Renten, ist deshalb zentral, weil damit das Risiko der Langlebigkeit abgesichert werden kann. Ein risikoaverses Individuum kann nur mit einer Leibrente eine optimale intertemporale Konsumallokation erzielen und damit entsprechend der Länge der Lebensdauer Ressourcen zur Verfügung haben. Die Annuitisierung der Ersparnis funktioniert jedoch nur dann, wenn die Individuen keine privaten Informationen über ihre Lebenserwartung haben. Die empirische Literatur deutet allerdings darauf hin, dass private Informationen zumindest über die subjektive Lebenserwartung -beeinflusst durch Gesundheitszustand, Konsumverhalten oder Lebenserwartung von nahen Verwandten -existieren und diese die tatsächliche Sterblichkeit relativ gut vorhersagen. 10 Dadurch kann es zu adversen Selektionseffekten kommen, d. h. tendenziell entscheiden sich Individuen mit hoher Lebenserwartung für Leibrenten. Dies führt wiederum dazu, dass das Langlebigkeitsrisiko über einen freiwilligen und privatenKapitalmarkt 5Zudem betrug die Durchschnittsrente nur 18 Prozent des Bruttolohns aller Arbeiter. Zum Vergleich: Heute liegt das Bruttorentenniveau bei knapp 50 Prozent. Dafür lag der Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeiter zusammen bei nur knapp zwei Prozent des Bruttolohns. Zur institutionellen Ausgestaltung siehe auch Fl"erich und Fl"ey (1993) und Miegel (1981). 6 An dieser Stelle sei angemerkt, dass ein Versicherungszwang nicht zwingend mit einer staatlichen Organisationsform einhergehen muss. So können auch private Alterssicherungssysteme mit einer Versicherungspflicht durchgeführt werden. 7Das Trittbrettfahrerproblem trifft jedoch selbst mit Versicherungszwang dann auf, wenn Individuen mit niedriger Produktivität selbst geringe Beiträge grundsätzlich als negativen Arbeitsanreiz empfinden und so im Extremfall schon im Erwerbsleben auf den Wohlfahrtsstaat zurückgreifen. Dem könnte nur durch verschärfte Aufnahmeregelungen bzw. Kürzungen beim Arbeitslosengeld entgegengewirkt werden. 8 An dieser Stelle muss allerdings auch betont werden, dass ein Versicherungszwang auch zu suboptimalen Rentenrücklagen führen kann, weil es kaum möglich ist, den Versicherungszwang so auszugestalten, dass für jeden eine individuell optimale Höhe und ein passendes Produkt realisiert wird. 9Vgl. u. a. Börsch-Supan (1997). 10Vgl. Hurd und McGarry (1995, 2002).
Kapitel 2. Gru11dziige der Alterssidwrn11g 13 nenkreises, der Finanzierung und der Leistungen durch den Gesetzgeber im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI), also nicht durch die Körperschaften selbst, geregelt werden, weshalb von einem staatlich organisierten Rentensystem gesprochen werden kann.: 14 Die Leistungen der GRV umfassen die Gewährung von Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung an Versicherte sowie Hinterbliebenenrenten (für eine umfassendere Darstdlung vgl. Abschnitt 2.4.2). Darüber hinaus werden gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge für Rentner bezahlt und Rehabilitationsleistungen gewährt. Den Leistungen stehen Beiträge der Versicherten gegenüber, die als konstanter Prozentsatz des Bruttoeinkommens (Beitragssatz 2007: 19.9 Prozent) -jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeführt, beginnend bei einem Einkommen von 401 Euro (Minijob-Grenze) bis zur Beitragsbemes.~ungsgrenze von 5.200 Euro (alte) bzw. 4.400 Euro (neue Bundesländer) -bezahlt wnden. Zudem finanziert sich die GRV durch Bundeszuschüsse (siehe weiter unten). Insgesamt wurden im Jahr 2005 laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung 235 Mrd. Euro für 24,5 Mio. Rentner ausgegeben -davon knapp 90 Prozent für Renten. Der Rentenbestand unterteilt sich wiederum in knapp 70 Prozent Alters-, sieben Prozent Erwerbsminderungsund 24 Prozent Hinterbliebenenrenten. Der durchschnittliche Zahlbetrag für eine Altersrente betrug in den alten Bundesländern 969 Euro für Männer und 465 Euro für Frauen.: 15 In den neuen Bundesländern fällt dieser mit 1.050 Euro für Männer und 666 Euro für Frauen aufgrund der stetigeren Erwerbsbiografien in der ehemaligen DDR deutlich höher aus.' 16 Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) summierten sich auf 14,33 Mrd. Euro. Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) wurden i. H. v. 4,62 Mrd. Euro bezahlt. Vergleicht man anhand der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung das Volumen der Leistungen der GRV mit den Sozialleistungen des Staates iI1~gesamt -diese belaufen sich im Jahr 2005 auf 672 Mrd. Euro --, dann beträgt der Anteil der GRV 34 Prozent. Dies hebt den bedeutenden Anteil GRV am Haushalt insgesamt. hervor. Die Beitragseinnahmen betrugen im .Jahr 2005 insgesamt 169 Mrd. Euro, und die Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt beliefen sich anf 61.6 Mrd. Euro.37 Die Leistungen für Kindererziehung 34Weiterc Merkmale eines solchen Parafiskus sind die Erfüllung öffentlicher Aufgahen und die Nutzung eigener Finanzquellen mit Zwangscharakter. 35Die Zugangsrenten sind nochmals niedriger als die Bestandsrenten. So beträgt die Zugangsrente eines Mannes in den alten Bundesländern 820 Euro (einer Frau :!96 Euro) und in den neuen Bundesländern 906 Euro (661 Euro). Der Unterschied ist. auf die jüngsten Reformen, zunehmende Unterbrechungen von Erwerbsbiografien und den Anstieg der Teilzeitarbeit zurückzuführen. 36 Bei der Gegenüberstellung der Durchschnittsrenten in den alten und neuen Bundesländern muss beachtet werden, dass die Regelaltersrenten in den alten Bundesländern sehr gering ausfallen. Heutige Zugänger in die Rcgelalt.ersrenten haben häutig den Kreis der versicherungspflichtig Beschäftigten durch einen Wechsel in die Selbständigkeit oder in sonstige nicht versicherungspflichtige Beschäftiii;ungsverhältnisse verlassen. Ein besserer Vergleich liefert der durchschnittliche Betrag der Altersrente an langjährig versicherte Männer oder auch der Rente an arbeitslose Männer in den alten Bundesländern, der sogar den Betrag für die neuen Bundesländer übertrifft. Dies gilt auch für die Zugangsrenten. Ostdeutsche Frauen erhalten dagegen im Durchschnitt -- aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung -grundsätzlich höhere Renten als westdeutsche Frauen, vgl. dazu auch Meinhardt (1999). 37 Der Bundeszuschuss unterteilt. sich in einen allgemeinen Teil i. H. v. 44,3 Mrd. Euro und einen zusätzlich,m Bundeszuschuss i. H. v. 17,3 Mrd. Euro, der einen sogenannten Erhöhungshetral\ i. H. v. 9,2 Mrd. Euro enthält. Der allgemeine Bundeszuschuss finanziert sich aus den Steuereinnahmen des Bundes. Seine Anpassung erfolgt jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter und der Entwicklung des Beitragssatzes. Im Jahr
14 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung (Geburten ab 1992) werden seit 1999 direkt vom Bund bezahlt und fallen nicht mehr als Teil des allgemeinem Bundeszuschusses, sondern als zweckgebundene Zuweisung an. Dafür wurde der allgemeine Bundeszuschuss gekürzt. Der Bundeszuschuss ist im Wesentlichen dafür gedacht, sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die nicht im vollen Umfang durch die entsprechenden Beitragszahlungen begründet sind, zu finanzieren.38 Die GRV machte 2005 ein Defizit von knapp 4 Mrd. Euro, das durch die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als „Schwankungsreserve" bezeichnet) ausgeglichen wurde. Insgesamt betrug die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2005 gerade noch 1,8 Mrd. Euro, was in etwa zehn Prozent einer Monatsausgabe entspricht.39 2.4.2 Leistungsrecht Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, setzt das SGB VI die Leistungen der GRV fest. Im Folgenden wird ein Überblick über die legislative Ausgestaltung der Rentenleistungen gegeben. Das zweite Kapitel des SGB VI behandelt in den §§ 9 bis 124 die Leistungen der Rentenversicherung. Ausgangspunkt für die Berechnung von Renten bildet die Rentenformel: monatliche Rente = EP x ZF x RF x AR (1) Sie berücksichtigt die Summe der Entgeltpunkte (EP), die die relative Einkommensposition des Versicherten während seines Erwerbslebens und rentenrechtlich relevante Zeiten widerspiegeln. Aus der Multiplikation der EP mit dem Rentenzugangsfaktor (ZF), der seit dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) das Renteneintrittsalter des Versicherten mit Aboder Zuschlägen berücksichtigt, ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte. Diese werden wiederum mit dem Rentenartfaktor ( RF) multipliziert, der das unterschiedliche Sicherungsniveau der verschiedenen Rentenarten berücksichtigt. Darüber hinaus findet durch die Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts (AR) eine Bewertung der Entgeltpunkte in aktuellen Euro-Beträgen bzw. eine Anpassung der Renten statt.40 Als dynamisierter Teil der Rentenformel orientiert sich der aktuelle Rentenwert am durchschnittlichen Lohnwachstum der Erwerbstätigen. Die heutige Ausgestaltung der Anpassungsformel berücksichtigt neben der Lohnentwicklung allerdings noch weitere 1998 wurde der Bundesanteil aufgrund Finanzierungsnöten erhöht. Seitdem gibt es neben dem allgemeinen den zusätzlichen Bundeszuschuss. Finanziert wird der zusätzliche Bundeszuschuss zum einen durch einen Prozentpunkt der Umsatzsteuer (1998 erfolgte dafür eine Erhöhung von 15 auf 16 Prozent). Zum anderen enthält der zusätzliche Bundeszuschuss den Erhöhungsbet.rag, der u. a. aus den Mehreinnahmen der sogenannten Ökosteuer ( eine Erhöhung der Mineralölsteuer) bezahlt wird. 38 Dies ist insofern sinnvoll, als damit Leistungen, hinter denen ein gesamtgesellschaftliches Anliegen steht, über Steuern -und damit ordnungspolitisch korrekt. -von allen Steuerzahlern statt über lohnbewgene Beiträge eines abgegrenzten Versichertenkreises finanziert werden. Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen u. a. Kriegsfolgelasten, vorzeitige Altersrenten, Kindererziehungszeiten und Anrechnungszeiten für schulische Ausbildung. Als versicherungsfremde Leistungen umstritten sind die Witwenund Witwerrenten und das Defizit der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern, vgl. dazu Abschnitt 3.2. 39 Daneben verfügt. die GRV noch über Verwaltungsvermögen (z.B. Verwaltungsgebäude} i. H. v. 6,8 Mrd. Euro. 40 Theoretisch kann es einen Unterschied zwischen der Anpassung der Rentenzahlungen und der Bewertung der Verdienste bzw. Rentenansprüche geben. So könnten bspw. die Ansprüche mit der Entwicklung der Löhne, aber die Renten nur mit der Inflationsrate indexiert sein. Im Rahmen der GRV wird beides vom aktuellen Rentenwert bestimmt und unterscheidet sich somit nicht.
Kapitel 2. Gnmdzüge der Alterssiclwnmg 15 Komponenten, so dass die Finanzierungsbelastungen des Umlageverfahrens zwischen Erwerbstätigen und Rentnern aufgeteilt werden (siehe Absdmitt 2.4.2.3). Die Rentenformel teilt das Leistungsrecht in drei Komponenten: i) Den individuellen Rentenanspruch, der durch die rentenrcchtlichen Zeiten entsteht, ii) Die Rentenarten mit den entsprechenden Anpassungsfaktoren (Rentenartund Zugangsfaktoren), iii) Die Indexierung des Rentenwerts bzw. der Renten. Im Folgenden beginnt der Überblick über das Leistungsrechts, gemäß der oben dargestellten Kategorisierung, zunächst mit der Beschreibung der rentenrechtlichen Zeiten (Abschnitt 2.4.2.1 ). Daran schließt eine Darstellung der Rentenarten mit Anspruchsvoraussetzungen und der Rentenartund Zugangsfaktoren an (Abschnitt 2.4.2.2). Zuletzt wird das aktuelle Leistungsrecht in Bezug auf die Indexierung dargestellt (Abschnitt 2.4.2.3). 2.4.2.1 Rentenrechtliche Zeiten Die rentenrechtlichen Zeiten sind die im Leistungsrecht berücksichtigten Zeiten. Durch sie kann der Versicherte einerseits einen Teil der Anspruchsvoraussetzungen, bspw. die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für eine Rentenart erfüllen. Zum anderen hängt die Höhe der Rente von der Summe der Entgelt.punkte aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten ab.41 Der größte Anteil der rentenrechtlichen Zeiten best.eilt in der Regel aus Beitragszeiten. Zu den Beitragszeiten gehören Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge. Zu den Pflichtbeitragszeiten sind jedoch auch Zeiten zu zählen, in denen keine Beiträge selbst entrichtet wurden, wie Zeiten des Sozialleistungsbezugs (Arbeitslosengeld I oder II) oder der Kindererziehung. In diesen Fällen wird die Leistung von dnem andemn Träger entrichtet. 42 Daneben können Entgeltpunkte für bestimmte Zeiten angerechnet werden, in denen der Versicherte keine Beiträge geleistet hat, aber der Gesetzgeber trotzdem eine AnsprudJSerhülmng wii11Scht. Diese Zeiten sind die sogenannten beitragsfreien Zeiten, die sich wiederum in Anredmungszeiten43 (bspw. schulische Ausbildung), Ersatzzeiten und Zurechmmgszeiten Erwerbsmindenmgsrenten unterteilen. Die beitragsfreien Zeiten führen nur zu einer Erfüllung der Wartezeiten von bestimmten Renten wie die Altersrente für langjährig Versicherte bzw. für Schwerbehinderte (Wartezeit von 35 Jahren). Zudem verlängert sich der Zeitraum für die Bezahlung von Pflichtbeiträgen bei der Rente wegen Erwerbsminderung. Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten für Beitragszeiten, die in einem belegungsfähigen Grn,amtzeitraum erzielt werden (,,Gesamtleistungsbewertung"). Eine Ausnahme bilden sogenannte beitragsgeminderte Zeiten. bei denen 41 Die Summe der Entgclt.pm1kt.e kann dann noch um Zuschläge erhiiht oder 11111 Abschläge vermindert werden, die sich aus besonderen rentenrechtlichen Sachverhalten ergeben (bspw. ZtLschläge für beitragsgeminderte Zeiten und Zuoder Abschläge aus einem Versorgungsausgleic:h oder Ehegattensplittiug). 42 Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld I (Arbeitsloseni,;eld II) werden mit 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsverdiensts (pauschal 400 Euro) bewertet. Kindererziehungszeiten werden drei Jahre lang mindestens mit dem Durchschuit.tsverdienst aller Versichert.en pro .Jahr angerechnet. 43 Ab 2009 fallen die Anrechnungszeiten wegen des Besuc:hs einer allgemein bildenden Schule oder einer Hochschule vollständig weg.
Rentenrechlllche Zelten Pflichtbeitragszeiten Beitragszeiten freiwillige Beitragszeiten Anrechnungszeilen beitragsfreie Zeiten Ersatzzeiten Zurechnungszeiten Berücksichtigungszeiten Quell e: SGB VI; eigene Darstellung. Abbildung 1: Rentenrechtliche Zeiten im Überbli ck Ertluterung Anspruchsbegründung Rentenberechnung Die Entgeltpunkte werden aus dem Verhättnls von ver.iichertem Besclläftigung als Art>eKnehmer Art>eilsentgelt zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten berechnet • Zelten mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 (Art>eitslosengeld 11) werden mit 80 Prozent des le!Zten Bruttoarbeitsverdienstes (400 u.a. berufliclle Ausbildung aNe Rentenarten Euro pauschal) bewertet. • Beitragsgeminderte Zeiten (sowohl Beitrags· als auch Wehrund Zivildienst beitragsfreie Zelt) erhalten mindestens den Wert der sicll aus Sozialleistungen (ALG I und II) der Gesamtleistungsbewertung ohne die Beriid<sichtigung Kindererziehungszeiten der Beitragszahlung ergeben hatte (Ve<gleichsbewertung). - Kindererziehungszeiten werden drei Jahre lang mindestens mit dem Durchschnittsverdienst aller Verslcllerten pro Jahr bewertet. freiwillige und nachgezahlte Beiträge i.d. R. nur rentensteigemde Wllkung Für die Altersrente an langjährig • Beitragsfreie Zelen erhalten den Durchschnittswert an u.a. Art>eilsunfähigkelt Entgeltpunkten für Beitragszelten, die in einem belegungsfähigen Krankheit (zwischen dem 17. und 25. Versicherte bzw. an schwerGesamtzeltraum erzielt werden ("Gesamtleistungsbewertung"). Lebensjahr) behinderte Menschen (Wartezelt -Bei Zeiten einer schulischen Ausbildung werden die ersten drei Rehabilltation von 35 Jahren) Jahre mit 75 Prozent des Gesamtleistungswerts bewertet. Schwangerschaft, Schutzfristen bei höcllstens aber mit 75 Prozent des Durchschnittsentgelts Mutterscllaft Der Zeltraum für die Bezahlung (nur bis 2009). Art>eltslosigkelt von Pflichtbeiträgen verlängert Zelten einer schulischen Ausbildung (ab dem sich bei der Rente wegen • NICHT rentensteigemd: Ze~en der Art>eltsbsigkelt, der 17. Lebensjahr bis zu 8 Jahren) Erwerbsminderung Krankheit sowie der Art>eilsunfähigkelt und der Rehabilitation ohne LeistungsbeZug und für die SchulausbUdung nach dem dritten Jahr sowie ab 2009 generell für die Anrechnungszelten wegen des Besuclls einer allgemeinbildenden Schule oder einer u.a. Kriegsdienst Hocllschule. Verfolgung u. Vertreibung alle Rentenarten Dafür werden die Zelten bei der Gesamneistungsbewertung potttlsche Haft beriicksichtigt und schließen Lücken im Versicherungsvertauf, so dass der Gesamneistungswert nicllt absinkt. für Hinterbilebenenund Hinzurechnung bis zum 60 . Lebensjahr mit dem Erwerbsm l nderungsrenten Gesamtleistungswert 1 0 Jahn, für die keine direlde rentensteigemde Kindererzkthung Wartezelt von 35 Jahren Wir1wng (gehen aber in die Gesamneistungsbewertung ein) .... O> i ~ ~ ~ ::, ~ i::, ~ c:,_ ~ e [ f!l. g.. ~ ~
Kapitel 2. Grundziige der Altem;iclwru11g 17 Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten zusammenfallen. Diese erhalten mindestens den Wert, der sich aus der Gesamtleistungsbewertung und ohne die Berücksichtigung der Beitragszahlung ergeben hätte (,,Vergleichsbewertung"). Nicht rentensteigernd wirken sich grundsätzlich Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit, der Rehabilitation ohne Leistungsbezug und der Schulausbildung nach dem dritten .Jahr aus. Dafür werden diese Zeiten bei der Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt und schließen Lücken im Versicherungsverlauf, so dass der Gesamtleistungswert nicht absinkt. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die rentenrechtlichen Zeiten und fasst nochmals deren Wirkung für die Anspruchsbegründung und die Rentenberechnung zusammen. 2.4.2.2 Rentenarten Die GRV leistet zwei vefächiedene Grundtypen voll Rentenarten. So zahlt die GRV Versichertenrcnten, die aus einem eigenen Versicherungsanspruch abgeleitet werden, und Hinterbliebenenrenten, die aus dem Anspruch eines Vcrstorbellen abgeleitet werden. Zu den Versichertenrenten gehören wiederum die Renten wegen Alters und die Reut.eil wegen verminderter Erwerbsfähigkcit. 44 Abbildung 2: Überblick der Rentenarten mit Rentenartfaktor Rentenarten RF Regelaltersrente für langjährig Versicherte Renten wegen nach Arbeitslosigkeit oder 1 Alters Altersrente für Altersteilzeit VersichertenFrauen renten für schwerbehinderte Menschen Renten wegen Renten wegen voller Erwerbsminderung 1 Erwerbsminderung Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 Erziehungsrente 1 kleine Witwenund Witwerrente 0,25 HinterbliebenenRenten wegen große Witwenund Witwerrente 0,55 Todes renten Halbwaisenrenten 0,1 Vollwaisenrenten 0,2 Quelle: § 6 SGB VI; eigene Darstellung. 44 Eine Besonderheit. ist die Erziehungsrente, die zwar als Rente wegen Todes eingeordnet ist, dennoch aus dem eigenen Versicherungsanspruch generiert wird.
18 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung Abbildung 2 gibt einen Überblick über die verschiedenen Rentenarten und dem entsprechend zur Anwendung kommenden Rentenartfaktor, der die unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten berücksichtigt. Es wird ersichtlich, dass es insgesamt 13 Ruhestandsmöglichkeiten gibt. Lässt man die Renten wegen Todes außen vor, gibt es acht verschiedene Zugangspfade in den Ruhestand.45 Renten wegen Alters. Abbildung 3 gibt einen Überblick über die heute wirksamen Anspruchsvoraussetzungen der Renten wegen Alters. Neben den Rentenarten mit dem Rentenartfaktor unterscheiden sich die Rentenarten insbesondere durch unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen wie Wartezeiten und das Zugangsalter. Abbildung 3: Anspruchsvoraussetzungen und Zugangsalter ( Gesetzesstand 2005) 1 511 1 59 1 60 61 1 62 1 63 1 64 1 65 1 66 1 67 8 Jahre erwerbstätig in 1 Altersrente nach Arbeitslosigkeit den letzten 10 Jahren, Arbeitslosigkeit und Affersteilzeitarbeit 15 Jahre Wartezeit 8 Jahre erwerbstätig in 1 AltersAltersrente nach Arbeitslosigkeit den letzten 10 Jahren, 15 Jahre Wartezeit teilzeit und Altersteilzeitarbeit Nach dem 40. Lebensjahr 10 Jahre Altersrente für Freuen Pflichtbeiträge und 15 Jahre Wartezeit 35 Jahre Wartezeit und Behinderung von Altersrente für Schwerbehinderte mindestens 50 Prozent 35 Jahre Wartezeit 1 Altersrente für langjährig Versicherte 5 Jahre Wartezeit 1 Altersrente Quelle: Arnds und &min (2003), S. 70. Die Regelaltersrente unterscheidet sich von den übrigen Altersrenten im Wesentlichen durch die verkürzte Wartezeit und das momentan wirksame reguläre Zugangsalter von 65 Jahren. Renten wegen Alters können allerdings auch ab dem 63. oder dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit und persönliche Voraussetzungen wie Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit erfüllt worden sind.46 Im Fall eines Bezugs einer vorzeitigen Altersrente müssen die Versicherten Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge auf die Rentenzahlung betragen 3,6 Prozent für jedes Jahr eines vor der abschlagslosen Altersgrenze in Anspruch 45Die GRV umfa.sst darüber hinaus nach § 33 SGB VI noch die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und die Rente für Bergleute, sowie Renten, die nach Sonderregelungen noch übergangsweise bestehen werden. Diese sind die Knappschaftsausgleichsleistung, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit sowie die Witwenund Witwerrente an Ehegatten, die vor dem 01.07.1977 geschieden wurden. 46 Zu einer vorzeitigen Altersrente können 2005 noch 345 Euro brutto monatlich (einheitlich in den alten und neuen Ländern) hinzuverdient werden, zweimal im Kalenderjahr sogar 690 Euro. Höhere Hinzuverdienste führen zur stufenweisen Reduktion einer Altersrente als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder von einem Drittel der Vollrente. Die Hinzuverdienstgrenzen fallen erst ab der Regelaltersgrenze weg.
68 67 66 65 ~ ~ m 64 [ ::, N j 63 & 62 61 60 59 1990 1995 2000 Abbildung 4: Anhebungspfad der Altersgrenzen 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 Betrachtungsjahr Quelle: In Anlehnung an Berkel und Börsch-Supan (2004); die Anhebungspfade gelten nicht. für Ausnahmefälle. 2040 -- Regelaltersrente -- langjährig Versicherte (ohne Abschlag) --Jj;,•- besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag) --ArbeitslosigkeiUAltersteilzeit (mit Abschlag) ...,._ Frauen (ohne Abschlag) -- Schwerbehinderte (ohne Abschlag) -Olangjährig Versicherte (mit Abschlag) --0besonders langjährig Versicherte (mit Abschlag) -ArbeitslosigkeiUAltersteilzeit (ohne Abschlag) --6Frauen (mit Abschlag) -x'-- Schwerbehinderte (mit Abschlag) ~ ~. 2.. ~ 0 .; ~ c::, ~ ~ ~ ,; Ü5 ~- g_ ~ c:: ~ ...... ~
20 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung genommenen Renteneintritts. Die durch das RRG 1992 und Rentenreformgesetz 1999 (RRG 1999) beschlossene Anhebung des abschlagslosen Renteneintrittsalters wurde im Wesentlichen im Jahr 2004 abgeschlossen (vgl. Abbildung 4). Die letzte Konsequenz des RRG 1992 und RRG 1999 ist zum einen die im Zeitraum 2005 bis 2008 in Kraft tretende Anhebung des abschlagsfreien Renteneintrittsalters für die Renten wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeitarbeit. Zum anderen wurde mit dem RRG 1999 auch der vollständige Wegfall dieser Renten und der Altersrente für Frauen ab 2011 beschlossen.47 In der Zukunft werden weitere Eingriffe in das Leistungsrecht erfolgen. Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) wurde 2007 beschlossen, die Regelaltersgrenze nochmals schrittweise von 2012 bis 2029 um zwei Jahre von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Der Jahrgang 1947 kann dadurch erst einen Monat nach dem 65. Geburtstag ohne Rentenabschläge oder mit einem zusätzlichen Abschlag von 0,3 Prozent, dann aber mit 65 Jahren in Ruhestand gehen. Für jeden jüngeren Rentnerjahrgang verläuft die Anhebung bis 2023 um jeweils einen weiteren Monat. Ab dem Jahr 2024 vollzieht sich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit dann in Monats-Schritten. Die Altersgrenzen werden auch in den übrigen Rentenarten gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Jahre heraufgesetzt, allerdings - wie bei dem RRG 1992 -nicht ohne Ausnahmen.48 So wurde zum einen die Rente für besonders langjährig Versicherte geschaffen: Arbeitnehmer, die 45 oder mehr Beitragsjahre vorweisen können, dürfen auch in Zukunft ohne finanzielle Einbußen mit 65 Jahren in Rente gehen. Zum anderen gibt es ein Vertrauensschutz für Arbeitnehmer, die bis einschließlich 1954 geboren wurden und auf Basis der bis dahin gültigen Altersgrenzen einen Altersteilzeitvertrag (bis 31.12.2006) vereinbart haben. Auch hier sollen sich die Altersgrenzen nicht ändern -die Abschläge werden auf die Regelaltersgrenze von 65 Jahren berechnet. Renten wegen Erwerbsminderung. Neben den Altersrenten gewährt die GRV, wie oben aufgeführt, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt worden sein. Für die Rente wegen Erwerbsminderung können grundsätzlich drei verschiedene Szenarien unterschieden werden: i) Falls der Versicherte eine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von mindestens sechs Stunden hat, dann erhält er keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. ii) Fällt das Restleistungsvermögen unter drei Stunden, dann erhält er die volle Rente wegen Erwerbsminderung. iii) Liegt das Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden, dann wird eine halbe Rente wegen Erwerbsminderung bezahlt. Eine Besonderheit bilden die sogenannten Arbeitsmarktrenten. Eine derartige Rente kommt dann in Betracht, wenn eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt., dem Betroffenen aber kein (Teilzeit-)Arbeitsplatz angeboten werden kann. In dießem Fall wird eine volle Rente wegen Erwerbsminderung geleistet. 49 47Die dargestellten Anhebungspfade gelten nicht für Ausnahmefälle wie bspw. für Versicherte, die vor dem 01.01.1942 geboren sind und 45 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben oder bis zum 14.02.1941 geboren sind und am 14.02.1996 arbeitslos waren, vgl. §§ 236 ff. SGB VI. 48 Vgl. Fußnote 47. 49 Ob ein Arbeitsplatz im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob die Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann, vgl. dazu Deutscher Bundestag (2007). Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind,
Kapitel 2. Gnmcfaüge der Alterssiclwrung 21 Die Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrenten bewilligt. Sie können allerdings wiederholt gewährt. werden, und sollte der Anspruch allein auf Grund des Gesundheitszustands (also unabhängig von der Arbeitsmarktlage) bestehen, wird die Rente unbefristet. geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.50 Die Erwerbsminderungsrenten erhalten seit dem EM-ReformG im Jahr 2000 ebenfalls einen Abschlag ausgehend von dem abschlagslosen Renteneintrittsalter mit 63 Jahren. Der Abschlag beträgt maximal 10,8 Prozent bei einem Rentenzugang mit. dem GO. Lebensjahr und früher. Bei der Anwendung des RVAGAupG gibt es auch für Erwerbsminderungsrenten eine Ausnal1me. Langjährig Versicherte mit 35 13eitragsjahren können bis 2024 mit G3 Jahren und danach mit 40 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rm1te gehen. Renten wegen Todes. Nicht in den Bereich der Versichertenrenten fallen die Renten wegen Todes, da der Anspruch nicht durch eigene Leistungen entsteht. Ihre grundlegende Voraussetzung besteht zuallererst aus dem Tod eines Ehegatten bzw. von Angehörigen. Dann erst spielt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit oder der Bezug einer Rente zum Zeitpunkt ch,s Todes sowie weitere Voraussetzungen eine Rolle. 51 •52 Eine weitere Besonderheit von Renten wegen Todes stellt die Einkommensanrechnung nach einem Freibetrag dar. 53 Es werden grundsät:dich alle Einkommensarten angerechnet. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen. 51 2.4.2.3 Indexierung Die Anpassungsformel gibt an, mit welcher Rate der aktuelle Rentenwert und damit die Renten jährlich angepasst wird bzw. werden. Grundgröße der Anpassung ist die Lohnentwicklung. Stand früher das Ziel der Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Vordergrund, dominiert bei der Konzeption der Rentenanpassungsformel heute das Ziel, dass der Beitragssatz -den gesetzlichen Vorgaben entsprechend·-eine bestimmte Höhe nicht übersteigen soll.55 Somit steht die bleibt die vor dem Gesetz zur Reform der Renten wegen vermind<>rtcr Erwerbsfähigkeit (EM-ReformG) gültige Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten. Sie genießen Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Der Rentenartfaktor der Rente wegen Berufsunfähigkeit beträgt zwei Dritt.el. 50 Vgl. Haustein und Moll (2007). 51 Die allgemeine Wartezeit beträgt 60 Monate. 52Fiir die kleine und große Witwenund Witwerrente muss der anspruchsberechtigte Ehegatte mit dem verstorbenen Versicherten zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen sein und darf danach nicht wieder geheiratet haben. Die große Wit.wenund Witwerrente setzt. entweder die Erziehung eines Kindes, die Erwerbsminderung oder die Vollendung des 45. Lebensjahres voraus. Die kleine Witwenund Witwerrente beträgt 40 Prozent der großen Witwenrente, wobei sich letztere auf 60 Prozent der Rente des Verstorbenen beläuft. 53Seit dem 01.01.2002 besteht auch das Recht, ein Splitting der Rentenanwartschaften zu wählen, d.h. die in der Ehe gemeinsam erworbenen Ansprüche zu teilen. In diesem Fall fallen die Witwen-/ Witwerrenten weg. 54 Das anzurechnende Einkommen wird aus dem Vorjahresnettoeinkommen crmitt.elt. Von dem ermittelten Nettobetrag wird ein Freibetrag (zum 01.07.2007 bei Witwen-, Witwerund Erziehungsrenten 693,5:l Euro (609,58 Euro) alte (neue) Bundesländer) abgezogen. 40 Prozent des verbleibenden Einkommens werden auf die Rente angerechnet. "Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz (RVNG) schreibt eine Begrenzung des Anstiegs des Beitragssatzes auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent bis zum Jahr 20:JO gesetzlich fest. Gleichzeitig ist auch ein Sicherungsniveau i. H. v. 46 Prozent im .Jahr 2020 und 43 Prcr,ent festgeschrieben. Das Problem der Festschreibung beider Ziele kann allerdings ein Zielkonflikt bedeuten, vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 5.1.
22 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung aktuelle Rentenanpassungsformel für eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Gegensatz zu einer vollen Anpassung der Renten an die Löhne.56 mit AR BE BE" BPE AVA RVB Q RQ ÄR ÄB ARt = ARt 1 _ BEt-1 _ 100-AVAt-1 -RVB 1_1 _ NHFc -B E1 _ 2 100 - AV At-2 - RV Bt-2 BE* = BE _ (BEt-2/BPEt-2) t2 t2 BEt-3 BPEt-3 [( RQ1-1) ] N H F1 = 1 - RQ 1_2 • a + 1 Aktueller Rentenwert (2) (3) (4) (5) Bruttolohnund -gehalts.summe je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Veränderung der BPE Beitragspflichtige Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld Altersvorsorgeanteil Rentenversicherungsbeitragssatz (allg. Rentenversicherung) Gewichtungsparameter für die Veränderung vom RQ Rentnerquotient; gibt das Verhältnis von Äquivalen2rentnern (ÄR) zu Äquivalenzbeitragszahlern (ÄB) wieder Äquivalenzrentner; werden als Verhältnis aus Rentenausgaben (R) und Standardrente (SR) ermittelt Äquivalenzbeitragszahler; entsprechen dem Quotient Beitragseinnahmen (B) zu BE Gleichung (2) zeigt die heute gültige Anpassungsformel für den aktuellen Rentenwert. Sie besteht aus drei Komponenten: Der erste Teil umfasst die zu Grunde gelegte Lohnentwicklung. Die Renten bzw. der aktuellen Rentenwert (AR) werden mit dem Wachstum der Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlichem Arbeitnehmer (BE) indexiert. Darüber hinaus findet die Veränderung der beitragspflichtigen Entgelte (BPE) über einen Korrektur (BE*) Berücksichtigung. Damit wird tendenziell die Rentenanpassung vermindert, weil z.B. die nicht verbeitragten hohen Einkommen, die tendenziell stärken ansteigen, nicht mehr anpassungswirksam sind. Im Gegensatz zu einer reinen Bruttolohnanpassung ist in der modifizierten Bruttoanpassungsformel (zweiter Teil der Rentenanpassungsformel) aber auch die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (RV B) anpassungsrelevant. Ein steigender (sinkender) Beitragssatz führt zu einer Minderung (Erhöhung) der Anpassung. Die Bruttolohnanpassung wird zudem um den Altersvorsorgeanteil (AV A) vermindert. Somit wird ein Anstieg der steuerlich geförder56Vgl. dazu SVR (2003), Zf. 344 ff.
Kapitel 2. Grundz11ge der AJtcrssidierung 29 geführt. 86 Diese Betrachtung verdeutlicht den Zusammenhang v011 Demografie, Leistungsniveau und Finanzierung. Die demografische Entwicklung gibt der Altersquotient, als Verhältnis von 65-jährigen und älteren Personen zu den 20bis 64-jährigen, wieder (vgl. Abbildung 6 (a)). Letzterer wird anstelle des Rentnerquotienten dargestellt und führt zunächst zu einer Ausblendung des Rentenzugangsverhaltens, auf das explizit im nächsten Abschnitt noch eingegangen wird. Von 1960 bis Mitte der 1970er Jahre erhöhte sich der Altersquotient sukzessive. Er stieg von 18 Prozent im Jahr 1960 um 50 Prozent auf 27 Prozent im Jahr 1970 an. Die Verschiebung der Altersstruktur war größtenteils auf die Geburtenausfälle des 1. und 2. Weltkriegs sowie die Wirtschaftskrise und die Gefallenen des 2. Weltkriegs zurückzuführen. Nachdem diese Generationen in Renh! gegangen waren und die geburtenstarken Nachkriegsgenerationen in das Erwerbsalter kamen, sank der Altersquotient Mitte der HJ80er wieder ab. Ein weiterer Anstieg des Altersquotienten fand zur Jahrtausendwende statt. Dies lag am Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen den Weltkriegen geboren wurdm1. Für die Entwicklung des Rentenniveaus von 1960 bis 1992 war im Prinzip die Entwicklung der Brnttolölme maßgeblich. Somit führten aber auch die ansteigenden Sozialvcrsichenmgsbeiträge zu einer Erhöhung der Renten, so dass das Nettorentenniveau vor Steuern Anfang der 1970er Jahre deutlich anstieg (vgl. Abbildung 6 (a)). 87 So erhöhte sich das Rentenniveau von 53 Prozent im Jahr 1970 auf knapp GO Prozent 1977. Auf die Erhöhung des Rcnt1)nniveaus in den 1970er Jahren folgten dann immer wieder diskrete Eingriffe in die Rentenanpassung, die das Rentenniveau deutlich absenkten.88 In den 1990er Jahren lag das Rentenniveau dadurch wieder bei ca. 53 Prozent und folgte somit -als Ergebnis der polititschen Eingriffe in die Rentenanpassungder Entwicklung der Nettolölme.89 Die logische Konsequenz war schließlich die Einführung der Nettolohnorientierung durch das RRG 1992, die das Rentenniveau in der Folgezeit relativ konstant hielt. 90 86 1m Folgenden wird zur Vergleichbarkeit das Nettorentenniveau vor Steuern betrachtet, das als Niveausicherungsziel gesetzlich verankert ist. Das Nettorentenniveau vor Steuern wird ermittelt, indem die Standardrente des Eckrentners ( 45 Entgelt.punkte) um den durchsclmitt.lichen Beitrag zur Krankenund Pflegeversicherung gemindert und diese Nettorente vor Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt abzüglich aller Sozialversicherungsbeiträge sowie des durchschnitt liehen Aufwands zur geförderten privaten Altersvorsorge gestdlt wird. Die Definition ist not.wendig, weil die Einführung der nachgelagert.en Besteuerung im Übergang zu unterschiedlichen Belastungen der Bruttorenten führt. Im Folgenden werden die Begriffe Nettorentenniveau vor Steuern, Nettorentenniveau und Rentenniveau vereinfachend synonym verwendet.. 87Dics lag insbesondere daran, dass die Rentner keine Beiträge zur Rentenund Arbeitslosenversicherung zahlen sowie his Mitte der 1980er auch keine Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten hatten. Somit nahm bei einem Anstieg dieser Sozialversicherungsbeiträge ihre Nettorente zu. ""Fiir eine detaillierte Betrachtung der Rechtsänderungen vgl. Abschnitt 4.1. 89 Vgl. dazu auch Steffen (2002a). 90 1m Vergleich zur Bruttolohnorientierung führt die Nettolohnorientierung allerdings zu einer Doppelbelastung der Rentner bei steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung. Dagegen begünstigten Sparmaßnahmen in anderen Sozialversicherungszweigen mit. der Folge sinkender Dcitragssät,.e (ehem,o wie sinkende Steuersätze) die Rentner mit einer höheren Anpassung. Schließlich wurde auch die Nettolohnanpassung durch die Einführung der modifizierten Bruttolohnanpassung aufgehoben. Neben dem Altersvorsorgeanteil beriicksicht.igt diese bei der Rentenanpassung ausschließlich die Auswirkung des Rentenversicherungsbeitrags. Es liegt Nahe, dass diese Veränderung darin begründet. lag, dass das zuvor im Jahr beschlossene Steuersenkungsgeset.z neben den Ausfällen bei den Steuerneinnahmen nicht auch noch zu einer Erhöhung der Renten geführt hätte.
30 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung Abbildung 6: Entwicklung des Altersq·aotienten, des Rentenniveaus und der Finanzierung der GRV von 1960 bis 2005 (a) Altersquotient und Nettorentenniveau 70 .---------------------------------~ 50 ~ 60 e 0. C: .E so a, j g 40 ::, ., -~ C: c: 30 !! i!! i z 20 -a-- Nettorentenniveau vor Steuern Altersquotient 45 20 15 10 -----~-------~--------~-------,--+ 10 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr (b) Beitragssatz, Bundeszuschuss und Nachhaltigkeitsrücklage 30 ~------------------------------~ 20 -+- Beitragssatz zzgl. Bundeszuschuss 18 -+- nur Beitragssatz Nachhalügkeitsrücklage 5+.--------..J,'-',LI/LI,'---',u,.LI,'---',LI/LI,'---',w/LI,'---',LI/LI,'---',LI/LI,'---',w/LI,'---',w/LI,'---',w/LI,'---',w/--'r-+0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr Quelle: DRV (2006b); eigene Darstellung.
Kapitel 2. Grnndzüge der Altffssiclieruug 31 Dem Rentenniveau und dem Altersquotienten stehen die Finanzierung der GRV über den Beitragssatz, den Bundeszuschuss bzw. die Nachhaltigkeitsrücklage gegenüber (vgl. Abbildung 6 (b)). Der Beitragssatz wurde schrittweise von 14 Prozent im Jahr 1967 auf 17 Prozent im Jahr 1970 angehoben und nochmals auf 18 Prozent im Jahr 1973. Auch die Gesamtbelastung durch den Beitragssatz zuzüglich Bundeszuschuss stieg trotz einer Reduktion des Anteils der Bundeszuschüsse an. Ein starkes Absinken der Nachhaltigkeitsrücklage von zehn auf ca. zwei Monatsausgaben fand gleichzeitig Mitte der 1970er .Jahre statt. Mitte der 1990cr vollzog sich ein weiterer deutlicher Anstieg der Finanzierungsbelastung, der maßgeblich auf die Wiedervereinigung zurückzuführen ist. Bei einem Vergleich aller Verläufe in Abbildung 6 (a) und (b) fällt auf, dass die Finanzierungsbelastung seit den 1980er Jahren trotz eines Rückgangs des Altersquotienten und des Rentenniveaus sowie einer Schrumpfung der Nachhaltigkeitsrücklage nicht zurückgeht. Eine Erklänmg für die steigende Gesamtbelastung ist zum einen die Mitte der 1980er Jahre deutlich zunehmende Arbeitslosigkeit. So stieg die Arbeitslosenquote von durchschnittlich 2,8 Prozent in den 1970er .Jahren auf knapp acht Prozent in den 1980er Jahren. Zum anderen führte insbesondere der bislang noch unberücksichtigte Aspekt des Frühverrentungstrends zu steigenden Ausgaben für die GRV. Im Folgenden wird das Rentenzugangsverhalten für den Zeitraum 1960 bis 2005 genauer beleuchtet. 2.5.3 Rentenzugangsverhalten Ein verändertes Zugangsverhalten lässt sich anhand der Entwicklung des Anteils der Rentner im Verhältnis zu allen über 55-jährigen zeigen (vgl. Tabelle 1). Dieser ist im Zeiraum von 1960 bis 2005 kontinuierlich angestiegen, wobei die größte Zunahme i. H. v. gut 26 Prozent zwischen 1970 und 1980 zu verzeichnen war. Tabelle 1: Anteil der Rentner an allen über 55-jährigen Hl60 1970 1980 1990 2000 Anteil der Rentner an ü. 55-jährigcn (in%) 54,1 58,9 74,:l 81/i 89,4 Veränderung (in%) 8,9 26,1 9,7 9.7 Q·uelle: DRY (2006b), Statistisches Bundesamt. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg in den 1970er .Jahren ist das RRG 1972. So wurde für langjährig Versicherte, aber auch für Schwerbehinderte, Berufsund Erwerbsunfähige ein vorgl-"- zogener und damit längerer Bezug der Rente gewährt, ohne gleichzeitig die monatliche Rentenzahlung zu korrigieren. Diese institutionelle Regelung übte einen großen Frühvcrrentungsanreiz auf die Individuen aus. Demgegenüber hätte ein versicherungsmathematisch faires System bei der Berechnung der Rentenzahlung den Renteneintrittszeitpunkt und die jeweils individuelle Lebenserwartung berücksichtigen müssen. Die Rentenzahlungen wären so angepa."6t worden, da.o;s sich die Barwerte bei vorzeitigem und regulärem Renteneintritt entsprochen hätten. Ein Teil der Anpa.-;sung geschah und geschieht in der GRV automatisch, da die persönlichen Entgeltpunkte
32 68 67 66 C: !!! .t::. ., -, 65 .5 il j 64 ·c: C: -~ 63 l ., ix: 62 61 60 Kapitel 2. Grundzüge dei· Alterssicherung Abbildung 7: Renteneintrittsalter und Lebenserwartung ~--------~------------------------- 18 Rentenreform 1972 -eDurchschn. Zugangsalter (Renten wegen Alters, Männer) Durchschn. Restlebenserwartung mit 65 Jahren (Männer) 17 16 10 9 +---~---~~--~------~--~~--~---~----+8 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr Quelle: DRV {2006b), Statistisches Bundesamt (2004); eigene Darstellung. bei einer kürzeren Dauer der Beitragszahlung sinken. Jedoch fehlten bei der flexiblen Altersrente gemäß RRG 1972 Abschläge dafür, dass ein vorgezogener Renteneintritt auch eine längere Rentenbezugsdauer bedeutet. Die heutigen aus Sicht der GRV budgetneutralen Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr vorgezogenen Renteneintritts wurden mit dem RRG 1992 und 1999 eingeführt und sind erst nach eine Übergangszeit ab 2004 voll wirksam.91 •92 Der Trend zur Frühverrentung war und ist dadurch für die GRV äußerst kostspielig. Noch im Jahr 2003 betrugen die Kosten für die vorgezogenen Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr im Rentenbestand in etwa 14 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 3, S. 49), was knapp sechs Prozent der Rentenausgaben entsprach. Die Reaktion auf die Anreize durch das RRG 1972 spiegelt sich anschaulich in der Entwicklung der Renteneintrittsalter wider (vgl. Abbildung 7). So sank insbesondere das Renteneintrittsalter der Altersrenten für Männer nach dem RRG 1972 deutlich ab. Erst durch die jüngsten Reformen hat sich das Renteneintrittsalter wieder erhöht. Es sei an dieser Stelle noch91 Budgetneutral Abschläge gewährleisten, dass die durch den vorzeitigen Rentenbezug verursachten Kosten in der Rentenkasse neutralisiert werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Beitragssatz bei einer Verschiebung des Renteneintritts vorübergehend ansteigt. Dementsprechend kann ein Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters trotz budgetneutraler Abschläge vorübergehend für eine Entlastung der Beitragssätze sorgen, vgl. dazu Abschnitt 5.1.4.1. 92Ein zentraler Punkt bei der Bewertung der richtigen Abschlagshöhe ist der Diskontsatz, der den Wertabschlag für eine Verschiebung von Zahlungsströmen widerspiegelt. Die richtige Höhe hängt dabei von der Perspektive ab. Aus Sicht der GRV ist für budgetneutrale Abschläge die interne Finanzierungsbedingung der GRV, also die Wachstumsrate der Lohnsumme, als interne Ertragsrate des Umlageverfahrens zu wählen. Aus dieser Perspektive ist der heutige Abschlag von 3,6 Prozent in etwa budgetneutral, vgl. Ohsmann et al. (2003). Aus Sicht der Individuen und deren Zeitpräferenzrate oder auch bei Annahme des Kapitalmarktzinses müssten die Abschläge allerdings höher ausfallen, vgl. dazu Börsch-Supan (2002).
Kapitel 2. Grundzüge der Alter;;:;icherung 33 Abbildung 8: Verteilung der Zugangsrmt1m für verschiedene Kohorten im Zeitablauf {Männer) 100% 90% 80% C !! C 70% i!? C ., t:: 60% ., .c 0 -~ 50% ~ C ., 40% u C ., -~ 30% <( 20% 10% 0% 1905/ 1970 1910/ 1975 1915/ 1980 1920/ 1985 1925/ 1990 1930/ 1995 Geburtsjahrgang/Jahr des Rentenzugangs Q-uelle: DRV (2006b), eigene Darst.ellung. 1935/ 2000 l!!IAltersrente für schwerbehinderte Menschen III Renten wegen Erwerbsminderung •Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder für Altersteilzeit •Altersrente für langjährig Versicherte • Regelaltersrente mals betont, dass nicht nur die abschlagslose Frühverrentung ein Finanzierungsproblem aufwirft. Wird dem sinkenden Renteneintrittsalter der Anstieg der Restlebenserwartung mit 65 Jahren gegenübergestellt (vgl. Abbildung 7), dann zeigt sid1 darüber hinaus die Problematik der seit der Rentenreform 1957 konstanten Regelaltersgrenze. Durch die steigende Lebenserwartung bei kolllitanter Regelaltersgrenze von 65 Jahren hat sich das Verhältnis Ruhestandsphase zu Erwerbsleben erhöht. Vergleichbar zur Annuitätenberechnung bei einem kapitalgedeckten System müsste ein budgetneutrales Rentensystem die abschlagslosc Rentenhöhe bei zunehmender Lebenserwartung entsprechend ahsenken.93 Das Auseinanclerklaffon von Restlebenserwartung und Renteneintrittsalter illustriert eindrücklich den Bedarf an dm Regelungen der Rente mit 67. Das Resultat der großzügigen Frühverrentungspolitik und deren jahrzehntelange Auswirkung auf das Rentenzugangsverhalten sind in Abbildung 8 illustriert. Der Einstieg in die Frühverrentung ist an der steigenden Inanspruchnahme der Altersrenten für langjährig Versicherte nach dem RRG 1972 zu sehen. Es wird auch eine weitere wesentliche Triebfeder des Frühverrentungstrends deutlich, der schließlich zum Anstieg der Rentner Ende der l!J90er Jahre führte. So resultierte eine erhöhte Inanspruchnahme dl~~ Anteils der Renten wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit aufgrund des Altersteilzeitgesctzes (AltTZG). das am 01.01.1996 in Kraft trat. Dit.'Ses Gesetz vereinbarte Rahmenbedingungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgt,bern zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung. Insbesondere durch die gesetzliche Flankienmg betrieblicher Teilzeitund Abfindungsn~gelungen übten diese Regelungen einen Anreiz zur frühestmöglichen Nutzung des Rentensystems mit 60 Jahren sowohl durch die Renten wegen Arbeitslosigkeit 93 Vgl. dazu Abschnitt 5.1.4.2 und Fußnote 223.
34 Kapitel 2. Grundzüge der Alterssicherung als auch für die Rente nach Altersteilzeit aus.94 Eine Belastung der GRV fand insofern statt, da die durch die RRG 1992 eingeführten Abschläge auf den vorgezogenen Rentenbeginn erst im Jahre 2000 voll wirksam waren. Abschließend soll noch auf die Entwicklung der Erwerbsminderungsrente eingegangen werden. Es zeigt sich, dass die Zunahme der Renten wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit in den 1990er Jahren mit einer Abnahme der Erwerbsminderungsrenten einherging. Die Erwerbsminderungsrenten dienten somit teilweise als Substitut zur Frühverrentung. Wichtiger noch als der vergangene Trend ist allerdings die Frage nach der zukünftigen Entwicklung. Eine Schwierigkeit bei der Abkehr von der Frühverrentungspolitik, die dem vergangenen Trend in Zukunft entgegenwirken könnte, ist die Problematik, dass der Wegfall der Frühverrentungsregelungen und die Rente mit 67 wiederum auf Kosten der Erwerbsminderungsrenten gehen.95 Geringere Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten sowie die Tatsache, dass es noch Arbeitsmarktrenten gibt, machen eine Ausweichreaktion aus Sicht der Rentenzugänger attraktiv und würden zu Belastungen für die Beitragszahler führen. 94 Vgl. Arnds und Bonin (2003). 95 Vgl. Ottnad und Schnabel (2006).
Kapitel 3 Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage Kapitel 3 stellt die der empirischen Analyse des politischen Risikos und der intergenerativen Umverteilung zu Grunde gelegte Methodik und Datenbasis vor. Dabei wird auf die Methodik der Generationenbilanzierung im Allgemeinen und auf die isolierte Betrachtung der GRV im Besonderen eingegangen. In diesem Zusammenhang werden i11~bcsondere Neuerungen bei der Fortschreibungsmethodik für Rentenzugänger detailliert erläutert. Der Methodikteil stellt außerdem ausführlich die auf Basis der Gcnerationcnbilanzicrung durchgeführte Methode zur Beredumng der internen Rendite dar und grenzt diese zu anderen Vorgehensweisen ab. 3.1 Generationenbilanzierung Zur Beurteilung der intergenerativen Umverteilungswirkungen der Fiskalpolitik greifen traditionelle Indikatoren wie Budgetdefizit oder Schuldenstand zu kurz. Weite Teile der tat.sächlichen Lastverschiebung auf zukünftige Generationen des gesamten fiskalischen Sektors wird dabei außer Acht gelassen. Insbesondere die umlagcfinanzierten Sozialversicherungssysteme weisen im Zuge des demografischen Wandels einen Anstieg der Zahlungsverpflichtungen und damit der daraus resultierenden impliziten Schuld auf. Die Generationenbilanzierung ist ein intertemporales Budgetierungssystem, das neben der expliziten, also der verbridten Staatsschuld, insbesondere aud1 die implizite Schuld misst. 96 Die implizite Schuld umfasst im Sinne der Generationenbilanzienmg die (Netto-)Schuld aller heutigen und zukünftigen Generationen, also den Barwert der heut.igm und zukünftigen Verpflichtungen des Staats unter Berücksichtigung seiner heutigen und zukünftigen Einnahmen.97 Sie bezieht sämtliche Zahlungsströme ein, die zwischen heutigen und wkiiuftigen Wirtschaftssubjekten einerseits und dem gesamten öffentlichen Sektor andererseits fließen. Öffentliche Haushalte gelten dann als nachhaltig,,,[ ... ] wenn die gegenwärtig und die auf der Grundlage des geltenden Rechts 96Die Methodik der Generationmbilanzierung geht auf Auerbach et al. (1991, 1992, 1994) zurück. Die folgende Darstellung der Methodik basiert auf Ralfelhüschen (1999) und Bonin (2001). 97 Im Unterschied zu ,lies,,r Betrachtung wurde in Abschnitt 2.3 zunächst nur auf die implizite Bruttoschuld der heutigen Generationen eingegangen, da diese in direktem Zusammenhang mit der impliziten Steuer steht.
36 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage fortgeschriebenen zukünftig erzielten staatlichen Einnahmen ausreichen, um sämtliche staatliche Zahlungsund andere Ausgabenverpflichtungen abzudecken".98 3.1.1 Standardmethodik Allgemeiner Methodikrahmen. Die Nachhaltigkeitsanalyse mittels der Methodik der Generationenbilanzierung basiert auf einer fundamentalen Rahmenbedingung, der sogenannten intertemporalen Budgetrestriktion. Diese Bedingung verlangt, dass der Barwert der Nettosteuerzahlungen (Steuerund Beitragszahlungen abzüglich der Transfers) heutiger und zukünftiger Generationen ausreichen muss, um die explizite Nettoschuld im Basisjahr t zu decken: D oo L Nt,t-• + L Nt,t+s ~ Bt. (6) a=O s=l Der erste Term auf der linken Seite von Gleichung (6) summiert den Barwert der verbleibenden Nettosteuerzahlungen Nt,t-• aller lebenden Generationen, also aller in t -s geborenen Generationen, zum Basisjahr t. 99 Der zweite Term auf der linken Seite steht für die Nettosteuerzahlungen aller zukünftigen Generationen -Generationen, die in t + s geboren wurden. Auf der rechten Seite von Gleichung (6) steht mit Bt die Nettoschuld im Basisjahr. Die intertemporale Budgetrestriktion stellt den Null-Summen-Charakter staatlicher Fiskalpolitik in Bezug auf eine intergenerative Umverteilung heraus. Eine Reduktion der Nettosteuerzahlungen heutiger Generationen kann nur mit einer Erhöhung der Nettosteuerzahlungen zukünftiger Generationen einhergehen. Für die methodische Umsetzung dieser Implikation werden zuerst die Nettosteuerzahlungen der heute lebenden und zukünftigen Generationen auf Basis des Status quo berechnet, d. h. ohne Berücksichtigung von möglicherweise notwendigen Anpassungen aufgrund von Gleichung (6): k+D Nt,k = L n,,kP,,k(l + r)t-•. •=max(t,k) (7) Der Term n,,k steht für die durchschnittlich in einem Jahrs von einem repräsentativem Mitglied einer in k geborenen Generation zu zahlenden Nettosteuern. Zur Ermittlung der n,,k werden die Nettosteuern aus dem Basisjahr mit dem Produktivitätswachstum fortgeschrieben (vgl. Gleichung (9)) und mit dem Zinssatz r -unabhängig vom Geburtsjahr -diskontiert. Schließlich werden diese Zahlungen über den Lebenszyklus einer Kohorte summiert und mit den in k geborenen Überlebenden zum Zeitpunkt s, Ps,k gewichtet; die Summierung beginnt für zukünftige Kohorten erst in k > t . Mithilfe dieses allgemeinen Methodikrahmens lässt sich Nachhaltigkeit im Sinne der Generationenbilanzierung definieren. Nachhaltigkeit liegt vor, wenn Gleichung (6) auf Basis der Fortschreibung des Status quo nach Gleichung (7) eingehalten wird. Der Kern der Methodik ist 98 SVR (2003), Zf. 439. 99 Das Alter der Individuen reicht dabei von Null bis zum maximalen Lebensalter D = 100.
Kapitel 3. Metlwdik der Generationenbilanzienmg und Datengrundlage 37 somit eine Art Test, ob die Beibehaltung der heutigen Fiskalpolitik langfristig eine Mehroder Minderbelastung für zukünftige Generationen bewirkt. An dieser Stelle sei betont, dass die Methodik der Generationenbilanzierung die Frage der Generationengerechtigkeit ausschließlich auf die Messung der fiskalischen (Un-)Gleichbehandlung zwischen lebenden und zukünftigen Generationen reduziert. Welche normativen Implikationen die Ergebnisse für die Politik haben, kann durch die Berechnung nicht beantwortet werden. 100 Ermittlung und Fortschreibung der Basisjahrdaten. Der folgende Abschnitt geht detaillierter auf die in Gleichung (7) implizierte Ermittlung und Fortschreibung der Basisjahrdaten ein. Zentrale Annahme dabei ist, dass die Fiskalpolitik und das Verhalten der Individuen sich in Zukunft. nicht ändern. Dabei vernachlässigt diese Fortschrnibungsmethodik auch jegliche makroökonomische Rückwirkungen, die von Veränderungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben ausgehen können. Zur Beschreibung der Fortschreibungsmct.hodik werden zunächst. die Nettosteuerzahlungen in die Summe der Durchschnittszahlungen zerlegt: L ns,k = L hs,k,I, 1~1 (8) wobei hs,k,t die durchschnittliche Steuerbzw. Transferzahlung des Typs€, die ein in k geborenes repräsentatives Individuum im Jahr s bezahlt bzw. erhält, darstellt. Die in Gleichung (7) enthaltenen Durchschnittszahlungen werden für h > 0 als Steuerzahlungen (h,,k,t, ... , hs,k,m) und für h < 0 al~ Transferzahlungen (hs,k,m+ 1, .... h,,k,L) definiert. 101 Die in der Methodik der Generationenbilanzierung implizierte Fortschreibung basiert auf der vereinfachenden Annahme, dass die Que!'Hchnittsdaten des Basisjahres kohortenspezifisch in die Zukunft fortgeschrieben und -bis auf eine Anpassung mit einer Pro-Kopf-Wachstumsrate - konstant bleiben: hs,k,i = ht,t-(s-k),i(l + g J<•-t), für li > t. (9) Die zukünftigen Durchschnittszahlungen im Jahrs (eines in k geborenen repräsentativen Individuums) basieren auf der Zahlung im Ba.~isjahr von einem bzw. an einen im Jahr t - (s - k) Geborenen. Der einzige Unterschied zwischen zukünftigen Durchschnittszahlungen und Zahlungen des Basisjahres liegt. demnach · wie oben erwähnt -in der Anpa.~sung mit der Wachstumsrate. Durch dk'SC Vorgehensweise können mit einem relativ geringen Datenaufwand alle zukünftigen Durchschnitt.szahlungen aus den Querschnit.t.sdaten des Ba.~isjahres ermittelt werden. Der empirische Aufwand der Methodik der Generationenbilanzierung konzentriert sich dernent. sprechend auf die Ermittlung von Querschnittsdaten. Das dabei verwendete Verfahren besteht aus zwei Schritten, nämlich erstens der Ermittlung von unskalierten Mikroprofilen und zweitens deren Skalierung in Bezug auf die Budgetdaten. Dadurch werden die Durchschnittszahlungen "JOVgl. dazu Ralfelhüschen tmd Schoder (2007). 101 Die Gesamtzahl aller St.euerund Transfertypen ist dementsprechend L.
38 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage über die altersspezifische Verteilung des Budgets bestimmt und die Problematik von zumeist ungenauen oder unvollständigen Mikrodatensätzen kann umgangen werden. Im Folgenden wird die Vorgehensweise nochmals formal beschrieben. In einem ersten Schritt wird zunächst ein unskaliertes altersund geschlechtsspezifisches Zahlungsprofil aus den verfügbaren Mikrodaten geschätzt. Dieses muss nur die relative Zahlungsposition zwischen Männern und Frauen unterschiedlichen Alters wiedergeben. Der zweite Schritt skaliert diese relativen Mikroprofile so, dass sie den makroökonomischen Budgetdaten entsprechen. D. h., für die skalierten Profile muss gelten, dass die mit der Kohortenstärke Pi,k gewichteten Summe dem Budgetposten H1 ,e des Steuer-/Transfertyps f im Basisjahr t entsprechen:102 D Ht ~ L ht,kI't,k- (10) i=O Um die Durchschnittszahlungen ht,k in Gleichung (10) zu erhalten, muss ein Skalierungsfaktor 0 für das unskalierte Profil ermittelt werden, indem das Produkt aus 0 und dem relativen Mikroprofil ht,k in Gleichung (10) eingesetzt wird: (11) So reichen unskalierte Mikroprofile als Datenbasis aus, die lediglich die relative altersspezifische Zahlungsposition der tatsächlichen altersspezifischen Durchschnittszahlungen widerspiegeln müssen; dennoch ist mit der Skalierung sichergestellt, dass diese Durchschnittszahlungen mit den Einnahmen bzw. Ausgaben des Budgets übereinstimmen und die Budgetposten aus makroökonomischer Sicht auf die im Basisjahr lebende Bevölkerung aufgeteilt werden. Für die altersspezifischen Durchschnittszahlungen gilt grundsätzlich, dass sie für beliebig viele Subpopulationen (so auch Einwohner der alten bzw. neuen Bundesländer) ermittelt werden können -unter der Bedingung, dass entsprechende altersund geschlechtsspezifische Mikroprofile verfügbar sind, mit denen der Budgetposten (z.B. Rentenausgaben in den alten oder neuen Bundesländern) aufgeteilt werden kann. Die hier dargestellte Vorgehensweise ist ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit. So werden mit ihr auch vergangene Durchschnittszahlungen ermittelt, die bspw. für die Berechnung von Indikatoren der intergenerativen Umverteilung, wie die interne Rendite, notwendig sind. Im Folgenden werden zunächst die Indikatoren dargestellt, die im Rahmen der Standardmethode über das Maß der intergenerativen Umverteilung Aufschluss geben. Indikatoren. Die Nfil:hhaltigkeitsmessung der Standardmethodik basiert, wie eingangs dieses Abschnitts aufgeführt, auf der Fragestellung, ob die intertemporale Budgetrestriktion erfüllt ist. Um dies zu beantworten, muss das Residuum von Gleichung (6) gebildet werden: D oo f PLt = BtLNt,t-•- LNt,t+s· (12) -'=0 s=l 102Zur Übersichtlichkeit wird im Weiteren der Index für die Unterscheidung der einzelnen Steuer-/Transfertypen i weggelassen, wenn die entsprechende formale Darstellung für alle Steuer-/Transfertypen gilt.
Kapitel 3. .Metlwdik der Gcnerati01w11bifa11zierung und Datengrundlage 45 Weiteren als deterministischer Ansatz bezeichnet wird. Dieser geht davon aus, dass das Renteneintrittsalter von den Individuen mit Sicherheit erreicht wird. Darüber hinaus wird angenommen, dass die durchschnittliche Restlebenserwartung mit Sicherheit durchlebt wird. 116 Durch diesen vereinfachten Ansatz entstehen jedoch zwei Verzerrungen: Erstens fällt die bedingte Lebenserwartung deutlich höher aus, wenn angenommen wird, dass die Individuen bis zum Renteneintritt mit Sicherheit überleben. So kann z.B. ein Mann des Jahrgangs 1940 bei Erreichen des 65. Lebensjahres erwarten, dass er insgesamt 82,7 Jahre leben wird. Dagegen konnte derselbe Mann im Alter von 20 Jahren lediglich mit einer b!Xlingten Lebenserwartung von 76,4 Jahren rechnen. Als Resultat hieraus ergeben sich deutlich höhere Rentenzahlungen. Gedämpft wird der Effekt auf die Rendite jedoch dadurch, dass beim deterministischen Ansatz -- im Gegensatz zur Berechnung mit Überlcbeirnwahrscheinlichkciten - die Einzahlungen in die GRV mit Sicherheit bezahlt werden und deshalb höher sind. Insgesamt bleibt dennoch eine Überschätzung der Renditen durch den deterministischen Ansatz (vgl. Tabelle 3.2).117 Zweitens kann eine Verzerrung dadurch entstehen, dass der summierte Barwert der bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung erhaltenen Renten. also das Rentenvermögen bei deterministischem Ansatz, nicht zwangsläufig mit dem Erwartungswert der mit der Überlebenswahrscheinlichkeit gewichteten Barwerte der Rentenzahlungen iiberei11~timmen muss -- ein Resultat, das sich aus der sogenannten Jensen-Ungleichheit ergibt. Diese besagt. dass der Erwartungswert einer F\mktion kleiner (größer) als die Funktion des Erwartungswertes ist, wenn die Funktion konkav (konvex) ist. Eine Überbzw. Unterschätzung durch den deterministischen Ansatz hängt somit von der Krümmung der Funktion des Rentenvermögens in Abhängigkeit des Alters ab. Ist bspw. die interne Rendite höher als die Rentenanpassung, dann steigt das Rentenvermögen degressiv und der deterministische Ansatz überschätzt die interne Rendite. Allerdings muss bei der Jensen-Ungleichheit auf das Rentenvermögen ein weiterer, gegenläufiger Effekt beachtet werden. So führen die „Nullrenten", die ein Individuum vor seinem Renteneintritt erhält, dazu. dass die F\mktion des Rentenvermögens über das Alter auch einem konvexen Einfluss unterliegt. Deshalb wirkt sich bei Anwendung des deterministischen Ansatzes die Jensen-Ungleichheit auch dämpfend aus. Die Wirkung der Jensen-Ungleichheit ist somit unklar. 118 Der Gesamteffekt der beiden Verzerrungen soll nun abschließend aufgezeigt. werden. Dieser Vergleich erfordert die zusätzliche Berechnung der internen Rendite mit dem deterministischen Ansatz. Dei diesem wird hier davon ausgegangen, dass die Individuen wie oben aufgeführt mit Sicherheit das 65. Lebensjahr erreichen und dann wiederum mit Sicherheit ihre Restlebenserwartung überleben. Die so für den deterministischen Ansatz berechnete Rendite unterliegt 116Diese Annahme wird bspw. bei den Berechnungen des Sozialbeirat.s (vgl. u. a. Sozialbeirat. (2004)), der Dentschen Rentenversicherung (vgl. u. a. Ohsmann und Stolz (2004)) und des Sachverst.ändigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. u. a. SVR (2007)) getroffen. Willre (2005}, Ott.nad und Wahl (2005) sowie Ottnad und Schnabel (2006) hingegen verwenden -wie es auch in dieser Arbeit der Fall ist -- Überlebenswahrscheinlichkeiten für die Kalkulat.ion der erwarteten Zahlungsströme. 117Vgl. dazu auch Wilke (2005). ""Zur Auswirkung der Jensen-Ungleichheit. bei der Berechnung des Rentenvermögens vgl. McHale (2001} und Willre (2005).
46 Kapitel 3. Methodik der Generntionenbilanzierung und Datengrundlage Tabelle 2: Vergleich der internen Renditen bei deterministischem Ansatz und bei Verwendung von Überlebenswahrscheinlichkeiten Verwendung von deterministischer ÜberlebensAnsatz wahrscheinlichkeiten Interne Rendite, Männer, Jahrgang 1940 (in%) 1,92 1,37 Interne Rendite, Frauen, Jahrgang 1940 (in%) 3,91 3,61 Interne Rendite, Männer, Jahrgang 2010 (in % ) 0,07 0,01 Interne Rendite, Frauen, Jahrgang 2010 (in % ) 1,28 1,26 ansonsten den gleichen Zahlungsströmen wie im Fall unter Verwendung der bedingten Überlebenswahrscheinlichkeit. Tabelle 3.2 zeigt das Ergebnis exemplarisch für die Geburtsjahrgänge 1940 und 2010 von Frauen und Männern. Als Ergebnis entsteht ein Renditeunterschied für die Männer des Jahrgangs 1940 von gut 0,5 Prozentpunkten. Der Unterschied bei den Frauen ist mit 0,3 Prozentpunkten etwas niedriger. Die Abweichung der Ergebnisse zwischen Frauen und Männern ist vermutlich auf die unterschiedliche Differenz der Restlebenserwartung mit 20 Jahren zu der Restlebenserwartung mit 65 Jahren zurückzuführen. So beträgt die bedingte Lebenserwartung bei den Männern (Frauen) des Jahrgangs 1940 mit 20 .Jahren 76,39 (83,10) .Jahre und mit 65 Jahren 82,67 (86,54) .Jahre. Der geringere Unterschied zwischen der bedingten Lebenserwartung mit 20 und 65 Jahren bei den Frauen liegt an der niedrigeren Sterblichkeit während des Erwerbslebens, so dass die bedingte Lebenserwartung der Frauen weniger stark mit zunehmendem Alter ansteigt. Dies führt offensichtlich zu einer geringeren Renditedifferenz bei den unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Der gleiche Effekt stellt sich bei einem Vergleich der unterschiedlichen Jahrgänge ein: Je jünger die Kohorten werden, desto geringer ist der Unterschied. Der Grund ist derselbe wie bei dem Vergleich zwischen Frauen und Männern. Die Differenz der bedingten Lebenserwartungen eines 2010 geborenen Jungen bzw. Mädchens ist nur in etwa halb so groß wie die Abweichung für den Jahrgang 1940. 119 Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Unterschiede in der bedingten Lebenserwartung einen Teil der Renditeunterschiede erklären können. Sind keine maßgeblichen Unterschiede in der bedingten Lebenserwartung mehr zu verzeichnen, dann sinkt die Renditedifferenz bei den verschiedenen Berechnungsmethoden deutlich ab, so dass der Einfluss, der aufgrund der Jensen-Ungleichheit entsteht, relativ gering erscheint. Zu ii): Der zweite wesentliche Unterschied zu den vorwiegend in der Literatur vorzufindenden Berechnungen ist die hier durchgeführte Berücksichtigung eines Durchschnittsindividuums anstelle eines Standardrentners. Die daraus berechnete Rendite einer Durchschnittsfrau bzw. eines Durchschnittsmanns berücksichtigt somit durchschnittliche Rentenzugangsbiografien inklusive der durchschnittlichen rentenrechtlichen Zeiten. 120 "9Die bedingte Lebenserwartung bei den Männern (Frauen) des Jahrgangs 2010 beträgt mit 20 Jahren 83,74 (88,24) Jahre und mit 65 Jahren 86,48 (89,70) Jahre.
Kapitel 3. Methodik der Geueratiouenbilauzierung uud DatPugruudJage 47 Der entscheidende Vorteil der Dnrchsdmitt.sbetrachtung gegenüber der Betrachtung eines Standardrentners ist, dass alle Einzahlungen in die GRV berücksichtigt werden können. So müssen zum einen nicht Beitragszahlungen reduziert und zum anderen muss der Bundeszuschuss nicht außen vor gelassen werden. Bei den Berechnungen auf Basis des Standardrentners werden in der Regel ausschließlich die Altersund Hinterbliebenenrente und dafür auch nur 80 Prozent der Beitragsleistungen berücksichtigt. 121 Außerdem wird die Vernachlässigung der Bundeszuschüsse damit gerechtfertigt, dass gleichfalls auch keine versicherungsfremden Leistungen miteinbezogen werden. Das wesentliche Problem beider Punkte ist jedoch, dass sich die herausgerechneten Beiträge bzw. ausge\klammerten Steuern im Verhältnis zu den entsprechenden Leistungen im Zeitablauf ändern und zudem auch nur schwer abgegrenzt werden können. 122 Zunächst sei auf die Problematik der Nichtberücksichtigung der Erwerbsminderungsrenten bzw. auf die Wichtigkeit deren Einbeziehung eingegangen. So führt die Einberechnung der Erwerbsmindenmgsrenten und dernent.sprechend auch die volle Berücksichtigung der Beiträge zu größeren Renditeunterschieden zwischen verschiedenen Jahrgängen, weil der pauschale Abschlag von 20 Prozent nicht für alle Jahrgänge gleich ist. Zum einen werden durch das EM-ReformG im Jahr 2000 die Anspruchsmöglichkeiten und Leistungen der bis 2000 gültigen Berufsunfähigkeitsrente deutlich reduziert. Zum anderen führte das EM-ReformG Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten ein. Von diesen Maßnahmen ist der älteste hier betrachtete Jahrgang 1940 zwar nur minimal betroffen, weil dieser weitestgehend schon in Rente ist. Die nachfolgenden Jahrgänge j1xloch erhalten entsprechend niedrigere Renten. In der Tendenz ist damit ein über den Zeitablauf gleich bleibender Korrekturfaktor der Beiträge i. H. v. 20 Prozent für die jüngeren Jahrgänge zu hoch gewählt. Nach Berechnungen von Wilke (2005) sinkt die Rendite deutlich. wenn 100 Prozent der Beitragszahlungen und die reformbedingt geringeren Erwerbsminderungsrenten für jüngere Jahrgänge berücksichtigt. werden. 12 :i Der Sozialbeirat (2004) und der SVR (2004) versuchen der Problematik gerecht zu werden, indem verschiedene Abschläge auf die Beitragszahlungen berücksichtigt werden. Neben der soeben aufgeführten Schwierigkeit. bei der Bestimmung der Abschläge für die Erwerbsminderungsrcnten stellt sich insbesondere die zuvor erwähnte Vernachlässigung des Bundeszusclms..~es und der versicherungsfremden Leistungen als problematisch heraus. Leistungen an Nichtversicherte und Leistungen, die nicht zum Ziel haben, den Versicherungszweck -die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, des Erwerbsunfähigkeitsrisikos und auch der Hinterbliebenenversorgung -zu finanzieren, sind als versicheruugsfremd einzuordnen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die für eine Sozialversichenmg typische Gleichbehandlung von unterschiedlichen 120Ein methodisch genauerer Ansatz im Hinblick auf die verschiedenen Rentenzugangspfade wird von Wilke (2005) durchgeführt. Sie verwendet Eintrittswahrscheinlichkeiten für verschied,mc Rentenzugangspfade. Dem Vorteil der Genauigkeit steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass verschiedene rentenrechtliche Zeiten aufgrund des Datenaufwands nicht berücksichtigt werden können. 121 Vgl. OILsmann und Stolz (2004). 122 Vgl. dazu Ottnad und Wahl (2005). 123Vgl. Wilke (2005).
48 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage Risiken, z.B. bei Frauen und Männern in Bezug auf die Langlebigkeit, nicht als versicherungsfremde Leistung eingestuft werden. 124 Während die versicherungsfremden Leistungen ordnungspolitisch korrekt durch Steuern von der gesamten Bevölkerung finanziert werden müssen, kann die sozialversicherungstypische Umverteilung von den Versicherten getragen werden. Eine Ausklammerung der versicherungsfremden Leistungen bei Renditeberechnungen wird in der Regel damit begründet, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen finanziert und somit sowohl der Bundeszuschuss als auch die versicherungsfremden Leistungen weggelassen werden können. Wie oben schon erwähnt wurde, existiert jedoch keine belastbare Abgrenzung der versicherungsfremden Leistungen. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass der Bundeszuschuss mittelfristig die versicherungsfremden Leistungen übersteigt und damit zunehmend die Versicherungsleistungen finanziert, d. h. die Funktion einer Beitragsstabilisierung übernimmt.125 Als letzter Punkt führt eine Vernachlässigung auch zu einer unzureichenden Berücksichtigung der intragenerativen Umverteilungsströme von Männern zu Frauen im Rahmen der versicherungsfremden Leistungen und deren Finanzierung. An dieser Stelle sei nochmals genauer auf die versicherungsfremden Leistungen und deren Abgrenzung eingegangen, um zu zeigen, wie schwierig es ist, die versicherungsfremden Leistungen eindeutig zu definieren und dementsprechend zu quantifizieren. Uneinigkeit in Bezug auf die Abgrenzung besteht insbesondere bei der Berücksichtigung des Ost-West-Transfers und der Hinterbliebenenversorgung.126 Bei ersterem stellt sich die Frage, ob es sich um eine regionale Ausgleichsmaßnahme handelt, die dem Solidaritätsprinzip immanent ist. Dagegen spricht, dass bei der Überführung der Ostrenten das Rentenniveau deutlich erhöht wurde und auch heute noch unterschiedliche Rahmenbedingungen existieren.127•128 Bei der Hinterbliebenenversorgung ist insbesondere die Einkommensanrechnung problematisch, und so könnte diese als eine vorwiegend fürsorgerische Leistung qualifiziert werden.129 In der Literatur wird entsprechend eine enge und weitere Abgrenzung der versicherungsfremden Leistungen angegeben (vgl. Tabelle 3). Bei der engeren Abgrenzung decken sich versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2003 von insgesamt 57,0 Mrd. Euro in etwa mit den Bundeszuschüssen von 53,9 Mrd. Euro. Somit wäre also für das Jahr 2003 das Ausklammern der 124Vgl. dazu SVR (2005), Zf. 551. 125 Dies ist letztlich vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen (vgl. VOR (2004)), auch wenn es ordnungspolitisch umstritten ist, vgl. Fußnote 38. 126 Zur Problematik der Abgrenzung der versicherungsfremden Leistungen vgl. VOR (2004), SVR (2005) und Meinhardt und Zwiener (2005). 127 Vgl. SVR (2005), Zf. 554 ff. So gibt es Unterschiede bei der Vergabe der Entgeltpunkte im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Zusätzlich unterscheiden sich Rentenwerte sowie deren Anpassungen. 128 Die grundsätzliche Problematik der Überführung der Zentralverwaltungswirtschaft der DDR im Verhältnis eins-zu-eins spiegelte sich auch in der GRV wider. So implizierte die relativ niedrige Produktivität der Wirtschaft der DDR einen höheren Einsatz des Faktors Arbeit als in der Bundesrepublik Deutschland, der auch notwendig war, um die vorgegebenen Produktionsziele zu erreichen. Dies hatte somit zur Folge, dass das Erwerbspotenzial in höherem Maße ausgeschöpft wurde und die Erwerbsverläufe nicht nennenswert unterbrochen wurden, vgl. Meinhardt und Zwiener (2005). 129 Durch das seit 2002 mögliche Rentensplitting, das nicht der Einkommensanrechnung unterliegt, sind allerdings nur die das Splitting übersteigenden Hinterbliebenenleistungen als versicherungsfremd einzustufen, vgl. SVR (2005), Zf. 553.
Kapitel 3. Methodik der Ge11eratio1w11bilauzieruug und Dateugruudlage 49 Tabelle 3: Versicherungsfrernde Leistungen der A rbciterrentenund Angestelltenversicherung sowie Bundeszuschüsse Position 2003 2007 in Mrd. Euro Ersatzzeiten 4,1 1,6 Zeiten nach dem Fremdrentengesetz 5,6 5.2 Anreclmungszcit.en 8,9 8.5 Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres (ohne Abschlag) 14,0 11,9 Kindererziehungszeiten (für Geburten vor 1992) 5,2 6.2 Kindererziehungsleistungen 0,8 0,5 Erwerbsminderungsrenten wegen Arbeitsmarktlage 1,5 0,6 Renten nach Mindesteinkommen 3,3 2,6 Höherbewertung der Berufsausbildung 4,7 4,1 Wanderungsausgleich (1,7) (2,0) Anteiliger Zuschuss zur KVdR + PVdR 4,1 2,7 Nachgezahlte Beiträge 1,3 1,1 Sonstige, wie etwa Sachbe-,üge vor 195 7 1,8 1.2 Summe gemäß der engen Abgrenzung des VOR aus dem Jahr 1995" 57,0 48,2 Waisenrenten 0,8 0,8 Das Splitt.ing übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrenten 6.0 8,0 Zwischensumme 63,8 57,0 West-Ost-Transfcrb (9,2) (9.2) Summe bei erweiterter Abgrenzung (maximal) 73,0 66,2 Bundeszuschüsse 53,9 56,8 Nachrichtlich: Zweckgebundene Zahlungen des Bundes an die GRV -Beiträge für Kindererziehungszeiten (für Geburten ab 1992) 11,9 -Defizitausgleich der Knappschaft.liehen Rentenversicherung 7,2 -für Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in 2,5 den neuen Ländern - Werkstätten für behinderte Menschen 0,9 -für einigungsbedingte Leistungen an Ar V/ An V 0,7 -Sonstige 0,2 "Mit Berücksichtigung des Wanderungsansgleichs. bDefizit der Rentenversicherung Ost ohne Berücksichtigung der versichcrungsfremden Leistungen. Im Jahr 2003 betrug das Defizit 13,6 Mrd Euro, für 2007 wird es von der Bundesregierung auf 12,8 l\frd. Euro geschätzt. Quelle: SVR (2005), Zf. 552; Die Zahlen für 20fü entstammen VDR (2004); die Ergebnisse für 2007 sind Berecl1nungen des SVR (2005). versicherungsfremden Leistungen bei der Renditf,berechmmg vertretbar. Berücksichtigt man die erweiterte Abgrenzung, dann umfassen die versidwrungsfremden Leistungen ca. 73 Mrd. Euro und die Bundeszuschüsse liegen etwa 20 Mrd. Euro zu niedrig. Die Nichtberücksichtigung führt auf Basis der Zahlen der .Jahres 2003 zu einer Unternchätzung der Leistungen. Tabelle 3 zeigt allerdings, dass dies nur eine Momentaufnahme darstellt. Schon im .Jahr 2007 übersteigen bei der engen Abgrenzung die Bundeszuschüsse i. H. v. 56,8 Mrd. Euro die versicherungsfrem<len Leistungen i. H. v. 48,2 Mrd. Euro deutlich. Selbst bei der erweiterten Abgrenzung liegt ein Über-
50 Kapitel 3. Methodik der Generatio11enbilanzierung und Datengrundlage schuss an Bundeszuschüssen vor. Für die erweiterte Abgrenzung rechnet der VDR (2004) mit einem Finanzierungsüberschuss ab dem Jahr 2017. Dies liegt insbesondere daran, dass die Dynamisierung des allgemeinen Bundeszuschusses mit der Entwicklung des Beitragssatzes und dem durchschnittlichen Lohnwachstum zu einem stärkeren Ansteigen des Bundeszuschusses führt als der mit der Rentenformel angepassten Rentenausgaben, obwohl diese aufgrund des doppelten Alterungsprozesses ansteigen werden. 13 ° Für jüngere und zukünftige Generationen führt die Berücksichtigung der Bundeszuschüsse und der versicherungsfremden Leistungen somit zu einem Absinken der Rendite. Die einzigen Renditeberechnungen, die versuchen der Problematik des steigenden Bundeszuschusses gerecht zu werden, sind Ottnad und Wahl (2005) sowie Ottnad und Schnabel (2006). Sie beziehen den Bundeszuschuss bei Berechnungen auf Basis des Standardrentners schrittweise ab dem Jahr 2020 ein. Kritisch anzumerken ist dazu jedoch, dass die intragenerativen Verteilungswirkungen der versicherungsfremden Leistungen nicht berücksichtigt werden. Laut BörschSupan und Reil-Held (2001) haben Männer etwa 86 Prozent und Frauen ca. 70 Prozent ihrer Entgeltpunkte auf dem „normalen" Weg erworben. D. h., Männer erhalten etwa 14 Prozent ihrer Entgeltpunkte, ohne dafür Beiträge zu bezahlen, Frauen etwa 30 Prozent. In Zukunft wird diese Umverteilung noch zunehmen, wenn man berücksichtigt, dass die in der Vergangenheit vornehmlich von Männern erworbenen Ersatzzeiten wegfallen, aber die Kindererziehungszeiten durch die Ausweitung und Höherbewertung im Zuge des RRG 1992 insgesamt zunehmen werden. Zudem wirkt insbesondere die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeszuschuss intragenerativ umverteilend. So zahlen z.B. Männer in etwa 1,5-mal mehr Lohnsteuern als Frauen. 131 Abschließend sei noch Folgendes angemerkt: Grundsätzlich könnte gegen das Einbeziehen des Bundeszuschusses sprechen, dass Versicherte dem Anteil der Steuerzahlung Abschreibungsmöglichkeiten entgegenrechnen müssten. Die Betrachtung der reinen Beitragsrendite wäre somit plausibel. Dagegen spricht allerdings, dass die Finanzierung des Bundeszuschusses bzw. jeglicher Staatsausgaben von der Gruppe der Steuerzahler insgesamt geleistet werden muss. Solange diese nicht erheblich von den Versicherten der GRV abweicht, scheint das Einbeziehen des Bundeszuschusses sogar notwendig, um die Frage der Generationengerechtigkeit zu beantworten.132 3.3 Datengrundlage Für die Berechnung der isolierten Generationenbilanz und der internen Rendite der GRV müssen zwei verschiedene Projektionen durchgeführt werden. Zum einen ist eine Vorausberechnung der Bevölkerung notwendig und zum anderen müssen die Nettobeitragszahlungen aus dem Basisjahr fortgeschrieben werden. 133 Weil die Renditeberechnungen auch die Zahlungsströme vor der 130 Vgl. Abschnitt 5.1.5. 131 Vgl. Abschnitt 3.3.3. 132 Vgl. dazu auch Schnabel und Ottnad (2007). 133 Die Bevölkerungsprojektion impliziert die Bestimmung der für die R.enditeberechnungen erforderlichen Überlebenswahrscheinlichkeiten.
Kapitel 3. MPthodik der Ge11erntio11e11bila11zienrng 11ml Date11grumllage 51 Wiedervereinigung enthalten, ist eine Aufteilnng der Bevölkerung, des Budgets und der Profile in alte und neue Bundesländer erforderlich. Abschnitt 3.3.l gibt einen Überblick über die Annahmen nnd Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechmmg. In Abschnitt 3.3.2 werden die benötigten Makrodaten nnd in Abschnitt 3.3.3 die Mikrodaten beschrieben. Abschließend erfolgt in Abschnitt. 3.3.4 eine Darstellung der Annahmen zur Wachstumsund Diskontrate. 3.3.1 Demografie 3.3.1.1 Annahmen Die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben der GRV hängen maßgeblich von der demografischen Entwicklung ab. Für die Finanzierung umlagefinanzierter Systeme wie der GRV spielt allerding.~ weniger die Gesamtgröße der Bevölkerung als vielmehr die Bevölkerungsstruktur, insbesondere die Anzahl der Personen im Rentenalter im Verhältnis zur Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, eine Rolle. Die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur hängt von drei Einflussfaktoren ab: So wird eine Bevölkerung durch die zukünftigen Geburtenraten -die Zahl der geboremm Kinder pro Frau-, durch die Entwicklung der Lebern;erwartung -die altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten -sowie durch die Anzahl der Einund Auswanderungen bestimmt. Da sich Bevölkerungen jedoch relativ träge verändern, ist der Verlauf der Determinanten vor allem für die langfristige Entwickhmg von Interesse. Kurzund mittelfristig hängt die Bevölkenmg und ihre Altersstruktur in erster Linie von der Größe der verschiedenen Altersgruppen im Basisjahr ab. Tabelle 4.- Zentrale Varianten der 11. koordinierten Bevölkernngsvomusbercchmmg Geburtenrat.e Lebenserwartung Wanderungssaldo Variante Kinder je Frau bei Geburt in 2050 Personen/ Jahr ,,Mitt.lere" Dasisa1111al1n1e: Beviilkerung 1,4 8:1,5 (Männer) 100.000 -Untergrenze 88,0 (Frauen) ,,Mittlere" Bevölkerung 1,4 Basisannahme 200.000 - Obergrenze - ,,relativ junge'' 1,6 Basisannah111e 200.000 Beviilkerung „relativ hoher Anst.ieg: alte" 1,2 85,4 (Männer) 100.000 Bevölkerung 89,8 (Frauen) Quelle: Statistisches Bundesamt (2006); eigene Darstellung. Im Folgenden wird zunächst auf die Entwicklung der Sterblichkeitsverhältuisse, der Fertilität und der Migration in der Vergangenheit eingegangen und diese den Annahmen des Statistischen Bundesamts (2006) gegenübergestellt, die wiederum Grundlage für die hier durchgeführte Projektion sind. Zum einen kann dadurch die heutige Altersstruktur der Bevölkerung erklärt und
52 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage zum anderen können die langfristigen Annahmen relativiert werden. Tabelle 4 gibt eine Übersicht über Varianten der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Fertilität. Die Entwicklung der Fertilität in Deutschland war durch einen starken Anstieg der Geburtenrate nach dem 2. Weltkrieg (,,Babyboom") und einen Einbruch seit Ende der 1960er Jahre (,,Babybust") gekennzeichnet. Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug im Jahr 1950 2,1 Geburten pro Frau (bezogen auf das Geburtsjahr des Kindes) und stieg bis 1964 auf 2,5 an (vgl. Abbildung 9).134 Für den Rückgang der Geburten pro Frau bis auf 1,3 im Jahr 1985 wird häufig die zeitgleiche Einführung der Pille stellvertretend für einen gesellschaftlichen Wertewandel genannt. Abbildung 9: Entwicklung der Geburtenrate Geburtsjahr der Frauen 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 5,5 +----+---+---+----+---+---+---+---+---+---+---+------, ::, 5 4,5 4 Lt 3,5 e Q. 3 :E ~ 2,5 CD -g 2 :-1 1,5 0,5 ·'\;'\_... ----~ \ ...... _ \ 11 . Weltkrieg 1 Kinderzahl pro Frau, bezogen auf das Geburtsjahr des Kindes Kinderzahl pro Frau, bezogen auf das Geburtsjahr der Frau 12. Weltkrieg 1 alte Bundesländer 0 -+---+-----<----+---+----+---+-----<----+---+----+---+----4 1880 1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 Geburtsjahr der Kinder Quelle: Birg (2001), S. 50. Neben der periodenspezifischen Geburtenrate kann die Kinderzahl pro Frau auch auf das Geburtsjahr der Frau bezogen werden, womit eine kohortenspezifische Betrachtung durchgeführt wird (vgl. durchgezogene Linie in Abbildung 9). Die kohortenspezifische Geburtenrate ist besser geeignet, um den langfristigen Trend zu beurteilen, da sie keine Momentaufnahme darstellt, sondern die Geburtsverhältnisse über das gesamte fertile Alter einer Frau abbildet. Die Kinderzahl pro Frau ist, bezogen auf das Geburtsjahr der Frau, seit Einführung der GRV durch Bismarck 134Die zusammengefasste Geburtenziffer gibt die durchschnittliche Kinderzahl bezogen auf ein Betrachtungsjahr wieder (periodenspezifische Geburtenrate). Damit gibt sie an, wie viel Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens geboren hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Lebensjahres von ihrem 15. bis zu ihrem 49. Lebensjahr gegolten hätten. Vgl. Statistisches Bundesamt (2003), S. 52. Im Folgenden werden die Begriffe Geburtenziffer und Geburtenrate synonym verwendet.
Kapitel 3. Metlwdik der Generatiouen/Jilanzif'ruug um/ Datengruudlage 53 -bis auf den „Babyboom" nach dem 2. Weltkrieg -stetig abgesunken.1' 15 Insgesamt betrachtet. scheint damit eine Umkehr des langfristigen Trends nicht sonderlich wahrscheinlich, so dass langfristig im besten Fall mit einer konstanten Geburtenrate zu rechnen ist.136 Das Statistische Bundesamt trifft bei seiner aktuell durd1geführten 11. koordinierten Bevölkcrungsvorausbereclrnung drei verschiedene Annahmen zur Geburtenrate. Die mittlere Variante geht dabei von einer annähernd konstanten Geburtenhäufigkeit von 1,4 aus. Darüber hinaus wird eine Variante mit einer leicht steigenden Geburtenhäufigkeit von 1,6 und einer leicht fallenden von 1,2 Kindern pro Frau fortgeschrieben. Wie oben aufgeführt spricht die Betrachtung des langfristigen Trends allerdings eher gegen eine Zunal11ne der Geburtenrate, sondern vielmehr für eine im besten Fall konstante Geburtenrate, so wie es in den hier durchgeführten Vorausberechnungen auch angenommen wird. Mortalität. Die Zunahme der Lebenserwartung stellt neben dem Rückgang der Geburtenrate die zweite Seite des doppelten Alterungsprozrn;ses dar. Dabei kann der langfristige Trend der steigenden Lebenserwartung in Deutschland relativ genau bereits seit Veröffentlichung der ersten allgemeinen Sterbetafel von 1871/1881 beobachtet werden.137 Während die Lebenserwartung bei Geburt in den Jahren 1871/1881 im Durchschnitt für Jungen 35,6 Jahre und für Mädchen 38,4 Jahre betrug, stieg diese bis Mitte des 20. Jahrhunderts auf 64,6 (68,5) für in den Jahren 1949/51 geborene Jungen (Mädchen) an. 138 Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die beträchtliche Zunahme an Lebensjahren vorwiegend durch die drastische Reduktion der Säuglingssterblichkeit von rund 25 Prozent auf fünf Prozent. Im Zeitraum von 1950 bis heute konnte diese weiter reduziert werden. ta 9 Aufgrund des bereits Mitte des 20. Jahrhunderts erreichten niedrigen Niveaus hat diese weitere Reduktion aber keinen wesentlichen Beitrag mehr zum Anstieg der Lebenserwartung geleistet. Hingegen sind die aktuellen Entwicklungsverläufe vor 135Die hohen Kinderzahlen nach dem 2. Weltkrieg sind den vor dem 2. Weltkrieg geborenen Eltern zuzuordnen und könnten somit als ein Nachholelfekt aufgrund der Entbehrungen des 2. Weltkriegs interpretiert werden, vgl. Birg (2001). Einen alternativen Erklärungsansatz geben Greenwood et al. (2005). Sie führen den temporären Anstieg der Geburtenrate in den USA auf technische Neuerungen zurück, die zu überdurchschnittlichen Produktivitätssteigerungen im Haushaltsbereich und damit zu einer temporären Reduktion der Kosten für Kinder geführt haben. Vgl. dazu Gräf (2006) und F\rllnote l:l<i. 13"Ökonomische Erklärungsansätze für die Entwicklung der Geburtenrate gehen auf die Kosten-Nutzen-Theorie der Fertilität von Becker (1982) zurück. Für Deutschland könnte demnach das Absinken der Geburtenrate zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf die Einführung von Alterssicherungssystemen zurückzuführen sein, da für Eltern der Nutzen von Kindern sank. Die Entwicklung der Erklärnngsam,ätze für das 20. Jahrhundert ist von der Opporhmitätskostentheorie der Kindererziehung geprägt. Frauen müssen aufgrund der Kindererziehung auf ein möglkhes Einkommen bei Erwerbstätigkeit verzichten. Je höher das Pro-Kopf-Einkommen, desto stärker wirken sich die Opportunitätskosten von Kindern aus und desto niedriger sind dementsprechend die Geburtenraten. Für ein<' Diskussion der Entwicklung der Fertilität in Deutschland vgl. Birg (2001). 137 Die Lebenserwartung wird mit Hilfe von Sterbetafeln ermittelt, in die Sterbewahrscheinlichkeiten für jeden Altersjahrgang eingehen. Die Periodensterhet.afel liefert die Sterhlichkeitsvcrhältnisse der Beviilkerung im Querschnitt. Sie bezieht alle in einer Periode gleichzeitig lebenden Geburt.sjahrgänge ein und liefert damit eine Momentaufnahme. Im Unterschied hierzu bildet die Generationensterbetafel den gesamten Sterblichkeitsverlauf eines entsprechenden Geburt.sjahrgangs von der Geburt bis zum Tod ab. Vgl. Statistisches Bundesamt (2006b), s. 1 ff. 138 In den .Jahren 1871/1881 konnte ein 60-jährigcr Mann mit einer weiteren durchschnit.tlichen Lebem,erwartung von 12,l Jahren, eine gleichaltrige Frau mit. 12,7 weiteren .Jahren rechnen. Somit konnte auch zu dieser Zeit durchaus ein sehr hohes Alt.er von über 70 .Jahren erreicht. werden, hatte man erst das Säuglingsalter, in dem es eine hohe Sterblichkeit gab, überlebt. 139 Vgl. Statistisches Bundesamt (2006a).
54 90 r::: e ~ J!l 80 -~ <li r::: e 10 .8 Q) "' ::, ~ 60 "' r::: ::, t:: "' i! 50 5! r::: Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanziemng und Datengrundlage Abbildung 10: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener auf Basis von Periodensterbetafeln und Trendfortschreibung + .8 ~ 40 + X - Linear ( 1950 bis heute) X 187118811891190119101924-19321881 1890 1900 1910 1911 1926 1934 1949196019701951 1962 1972 Periode Quelle: Statistisches Bundesamt (2006); eigene Darstellung. 19881986 20032005 2050 allem auf einen bemerkenswerten Rückgang der Sterblichkeit im höheren Erwachsenenalter zurückzuführen.140 Insgesamt ergibt sich in der zweiten Hälte des letzten Jahrhunderts ein nahezu linearer Anstieg der Lebenserwartung der Männer von 64,6 Jahren in den Jahren 1949/1951 auf 76,2 Jahre in den Jahren 2003/2005 und die der Frauen von 68,5 auf 81,8 Jahre (vgl. Abbildung 10). Für die zukünftige Entwicklung der Lebenserwartung werden die Annahmen des Statistischen Bundesamtes übernommen. Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung gibt zwei verschiedene Annahmen über die langfristige Entwicklung der Lebenserwartung vor. Die Basisannahme geht davon aus, dass die Lebenserwartung der Männer (Frauen) bis 2050 auf 83,5 (88,0) Jahre steigt. Dagegen nimmt die Variante mit einem hohen Anstieg der Lebenserwartung eine Steigerung bis auf 85,4 (89,8) Jahre an. Somit wird für die Basisannahme der langfristige Trend seit 1871 und für den hohen Anstieg zusätzlich ein Einfluss des kurzfristigen Trends unterstellt. Abbildung 10 zeigt die vergangene Entwicklung und die Prognosen des Statistischen Bundesamts. Darüber hinaus enthält Abbildung 10 eine lineare Trendfortschreibung seit 1949/1951. Diese zeigt, dass die Variante des Statistischen Bundesamts mit hohem Anstieg der Lebenserwartung für Männer in etwa mit dem Trend der letzten 50 Jahre übereinstimmt. Dagegen liegt die untere Variante der Männer und beide Varianten der Frauen deutlich unter dem linearen 140Mögliche Erklärungsansätze sind z.B., dass in den letzten Jahrzehnten durch den medizinischen Fortschritt. insbesondere das Sterberisiko bei Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems reduziert wurde, vgl. Statistisches Bundesamt (2006a).
l;; "' C: ,., "' ::, C: !:! .8 $ <II 5i [ a: "' 1i e C OI i= .,(!) "'~ "' Q) ::, '0 ., _ C: C ~~ „ e a: a. Gi .E '0 J Kapitel 3. Metlwdik der GeneratioJJeJJbilauzieruJJg uud Dateugrnndlage 61 Abbildung 13: Anteil der Rentenausgaben an RcntenZ'U.gänger im Verhältnis zum Gr:samtvolumen der Rentenausgaben 10 9 8 7 6 5 4 3 2 Ist Werte HP-Filter 0+-~--~~~~~~~~--~~~~~~~~--~~~~~~~~---.-< 1960 1965 1970 1975 1980 Jahr 1985 1990 1995 2000 2005 Quelle: DRV (2006b); eigene Berechnungen. Zugänger beliefen sich 2005 auf 7,82 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 4,71 Prozent an den Rentenausgaben insgesamt. Für die langfristige Fortschreibung der Rentenzugangsverhältnisse kann allerdings nicht nur der Querschnitt der Rentenzugänger eines Jahres als Grundlage verwendet werden. So führt bspw. ein Vorziehen des Renteneintrittsalters, wie es nach dem RRG 1972 geschehen ist, zu Überlagerungseffekten, welche die Ausgaben an Rentenzugänger kurzfristig ansteigen lassen (vgl. Abbildung 3.3.2). Dagegen führt die seit Ende des Jahrtausends zu beobachtende Verschiebung des Renteneintrittsalters zu einer Unterschätzung der Rentenausgaben. Über mehrere Jahre gemessenen gleichen sich solche Fluktuationen aus, deshalb wird für die hier durchgeführten BL~ rechnungen nur der bereinigte Trend der Rentenzugangsverhältnisse verwendet. Ein langfristiger Trend des Anteils der Ausgaben an Zugangsrentnern kann mithilfe eines Hodrick-Prescott.-Filters (HP-Filter) aus di,n vergangenen Anteilen bestimmt werden. 155 Die Trendkomponente der Zeitreihe wird so bestimmt, dass einerseits die Abweichungen der tatsächlichen Werte von ihrem Trend minimiert werden und andererseits der Trend selbst einen möglichst glatten Verlauf aufweist. Die Gewichtung dieser beiden Kriterien wird durch das Setab 01.01.1995 zu leistenden Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. werden. Die Zahlbeträge in den neuen Bundesländern enthalten ggf. auch Anffiillbeträge und Rententeile aus ehemaligen Zusatzund Sonderversorgunp;ssystemen. Die Faktoren zur Berechnung der Bruttorentenhöhe aus dem Rentenzahlbetrag sind ebenfalls in DRV (2006b) aufgeführt. 155 Der HP-Filt.er wird in der Literatur vorwiegend für Schätzungen der Ontput-Liicke (kurze bis mittlere Schwingungen) um den langfristigen Trend des Produktionspotenzials verwendet. Grundsätzlich kann der HP-Filter jede Zeitreihe ausgleichen, so dass diese wcnigl'f abhängig von kurzfristigen Schwankungen ist.
62 Kapitel 3. Methodik der GenerationeubiJa.11zierung und Datengrundlage zen eines exogenen Glättungsparameters bestimmt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert des Glättungspara.IJJeters gewählt wird, desto weniger passt sich die gefilterte Reihe den Ursprungsdaten an und desto glatter verläuft der Trend. Für die hier vorgelegten Berechnungen wird der in der Literatur übliche Glättungsparameter für Jahresdaten, A = 100, gewählt. 156 Ein spezielles Problem bei der Verwendung des HP-Filters ist die sogenannte Endpunktproblematik. Diese besteht darin, dass der Filter Beobachtungen a.IJJ aktuellen Rand stärker gewichtet als weiter zurückliegende Werte, was darin begründet liegt, dass zukünftige Beobachtung nicht vorliegen und dementsprechend nicht in die Berechnung des Randwerts eingehen. Eine einfache Modifikation bei der Anwendung des HP-Filters kann die Verzerrung des Randwerts allerdings verringern. 157 So kompensiert eine Schätzung des Randwerts mit einem höheren Glättungsparameter die Übergewichtung der Beobachtungen am Rand. Nach Anwendung des so modifizierten HP-Filters ergibt sich ein trendbereinigter Anteil der Rentenausgaben an Rentenzugänger im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Rentenausgaben i. H .. v. 5,14 Prozent (vgl. Abbildung 3.3.2). Die Aufteilung der Rentenausgaben Ost in Zugang und Bestand erfolgt nach dem Anteil, der für West errechnet wurde. Damit werden langfristig die gleichen Rentenzugangsverhältnisse unterstellt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die langfristigen Projektionen sensitiv in Bezug auf die Annahmen über die Ausgaben für Rentenzugänger im Basisjahr sind. Dies ist nicht überraschend, da eine Erhöhung des Anteils der Rentenausgaben an Rentenzugängern um bspw. 0,1 Prozentpunkte schon im Basisjahr zu Mehrausgaben an Rentenzugänger von gut 0,2 Mrd. Euro führt. In Abschnitt 5.1.5 findet sich eine Sensitivitätsanalyse, die dem (Standard-)Ergebnis ( der geglättete Anteil beträgt 5,14 Prozent) ein Szenario mit einem längerfristigen Trend der Rentenzugangsverhältnisse gegenüberstellt. Dieses unterstellt einen Glättungsparameter von A = 400, und der Anteil der Rentenausgaben an Rentenzugägner liegt dann bei 5,33 Prozent, also um etwa 0,4 Mrd. Euro höher. 3.3.3 Mikrodaten Unskalierte Profile. Wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, werden für die Ermittlung der altersund geschlechtsspezifischen Durchschnittszahlungen zunächst unskalierte Mikoprofile benötigt. Die Profile werden weitestgehend aus den Mikrodatensätzen der Statistik der Deutschen Rentenversicherung gewonnen. Zur Erstellung der Profile müssen zunächst die Rohdaten mit der Fallzahl der jeweiligen Altersstufe im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gewichtet werden.158 Die wohnortspezifische Aufteilung wird über die Abgrenzung des Budgets in alte und neue Bundesländer vorgegeben. Die Rentenprofile für die Zahlungen an Zugangsund Bestandsrentner sind für die Jahre von 1960 bis 1984 aus angeforderten Datensätzen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales entnommen. Seit 1984 werden die Daten in der Statistik „Rentenbestand" und „Rentenzugang" 156 Vgl. u. a. Baxter und King (1999) und SVR (2003). 157Vgl. Bruchez (2003). 158 Die Fallzahl pro Altersklasse gibt die altersund geschlechtsspezifische Verteilung des mit dem Zahlungsstrom verbundenden Ereignisses wieder. Z.B. gibt sie für Zugangsrenten die Renteneintrittswahrscheinlichkeit an.
Kapitel 3. .Metliodik der Ge1wrati01wnbilanzienwg 11ml DateJJgnmdfage 63 Abbildung 14: Skalierte Profile eines Durchschnittsmanns für das Jahr 1960 und 2005 {in Preisen 2005) (a) HJGO 14.000 ~-------------------------------~ 12.000 10.000 <tj Q. o 8.000 ~ .s 6.000 g> 1 ·2 4.000 2.000 ~ 1 0 -2.000 -4.000 -6.000 0 Bestandsrenten Zugangsrenten Bundeszuschuss -- Rentenversicherungsbeiträge 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter in Jahren Anmerkung: Die sonstigen Einnahmen (sonstigen Ausgaben) verteilen sich uniform auf das Alter von 17 bis 100 Jahre und betragen 57 Euro (77 Euro). oi ci e ::, w .s "' C: .2 .&: .. iil "' ·2 {i .. 'e ::, 0 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 -2.000 -4.000 Bestandsrenten Zugangsrenten -+-- Bundeszuschuss (b) 2005 -- Rentenversicherungsbeiträge 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter in Jahren A11me1·k-u,1g: Die sonstigen Einnahmen (sonstigen Ausgaben) verteilen sich uniform auf das Alter von 17 bis 100 .Jahre und betragen 17 Euro (145 Euro).
64 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage der Deutschen Rentenversicherung geführt. Die sonstigen Ausgaben der GRV werden ab dem - gemäß den Beitragsprofilen definierten -Eintritt in das Erwerbsleben (17. Lebensjahr) uniform verteilt.159 Auf der Einnahmeseite liegen seit dem Jahr 1982 Daten für die geschlechtsund altersspezifischen Beitragszahlungen vor. Sie stammen aus der Statistik ,;versicherte" der Deutschen Rentenversicherung. Für die altersund geschlechtsspezifische Aufteilung der Aggregate in den Jahren vor 1982 wurden die Profile des Jahres 1982 unterstellt. Dadurch wird angenommen, dass die relative altersund geschlechtsspezifische Verteilung des Aggregates gleich bleibt. Durch die Skalierung der Mikrodaten auf das Budget ist dennoch gewährt, dass die aggregierten Zahlungen dem Budget entsprechen und damit ein wesentlicher Teil der Fiskalpolitik des entsprechenden Jahres widergespiegelt wird. Schließlich wurde für den allgemeinen Bundeszuschuss ein konstantes Mischprofil aus Lohnund Umsatzsteuer und für den zusätzlichen Bundeszuschuss ein Umsatzsteuerprofil aus der Einkommensund Verbrauchsstichprobe 2003 des Statistischen Bundesamts verwendet. Die Verhältnisse des Mischprofils entsprechen dem Anteil des Steueraufkommens (vgl. Abschnitt 3.3.2). Die sonstigen Einnahmen wurden entsprechend der Annahmen für die sonstigen Ausgaben ebenfalls mit einem uniformen Profil verteilt. Skalierte Profile. Die unskalierten Profile werden mithilfe der Makrodaten zu skalierten altersund geschlechtsspezifischen Profilen angepasst. Nachstehend werden ausgewählte skalierte Profile, darauf basierende Fortschreibungen sowie die sich für den zeitlichen Längsschnitt ergebenden Zahlungen dargestellt. Im Folgenden stehen die skalierten Profile des Jahres 1960 und des Jahres 2005 (vgl. Abbildung 14) beispielhaft für alle analog dazu ermittelten skalierten Profile zwischen 1957 und 2005. 160 Ein Blick auf den Verlauf der Zahlungen in beiden Jahren verdeutlicht zunächst den für ein Umlageverfahren wesentlichen Punkt: Die erwerbstätigen Jahrgänge finanzieren die Rentenleistungen der sich im Ruhestand befindenden Generationen. Die Wahrscheinlichkeit, im Erwerbsleben zu stehen und Beiträge zu bezahlen, nimmt ausgehend vom 17. Lebensjahr mit dem Alter stetig zu ·- dementsprechend steigen auch die Beitragszahlungen. Die maximale Beitragszahlung wird etwa in einem Alter von 40 Jahren geleistet. Demgegegenüber stehen die Rentenzahlungen, die ca. ab dem 60. Lebensjahr deutlich ansteigen. Bei einem Vergleich der beiden Jahre fällt insbesondere der Niveaunterschied auf. Im Vergleich zu den Profilen des Jahres 2005 sind die Profile des Jahres 1960 -in Preisen des Jahres 2005 ausgedrückt -deutlich niedriger. Im Jahr 1960 zahlte ein 40-jähriger preisbereinigt 1.636 Euro an Beiträgen und ein 70-jähriger erhielt eine Bestandsrente i. H. v. 5.186 Euro. Demgegenüber lag im Jahr 2005 die Beitragszal1lung eines 40-jährigen bei 5.584 Euro und der Rentenzahlbetrag 159Das uniforme Profil hat den Vorteil, dass aggregierte sonstige Ausgaben im Zeitablauf relativ konstant bleiben. Das scheint für die Rehabilitationsleistungen und die Verwaltungsund Verfahrenskosten, die den Hauptteil dieser Ausgaben umfassen, mangels besserer Prognosen eine plausible Annahme. Eine Zuweisung der Ausgaben ausschließlich auf die Erwerbstätigen bzw. die Rentner hätte ein starkes Ansteigen bzw. Abfallen der sonstigen Ausgaben zur Folge. 160 Die Profile werden hier aus Sicht der Individuen dargestellt, was für die Renditeberechnungen sinnvoll ist. So sind Einzahlungen in die GRV aus Sicht der Individuen negative und Auszahlungen der GRV positive Zahlungsströme.
Kapitel 3. Metlwdik der Ge11erntionenbila11zienmg und Datengrundlage 65 Abbildung 15: Entwicklung der skalil:rten Bestandsund Zugangsrentenprofile (wachstumsbcreinigt in Preisen 2005) (a) Auslaufen der skalierten Bestandsrentenprofile unter Berücksichtigung der Rent.enanpassungsfonnel 12.000 .; ~ 10.000 ::, Ul -~ g> 8.000 ::, J C ~ " JI! ~ 0 6.000 4.000 2.000 2005 2010 2020 2030 2040 2050 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter in Jahren (b) Akkumulation der skalierten Zugangsrentenprofile unter Berücksichtigung der Rentenanpssungsforrnel und des Zugangsfaktors 14.000 ~-----------------------------~ 12.000 .; ~ 10.000 !5 Ul -~ "' 8.000 C ::, :c J 6.000 C g ~ 4.000 ::, 0 2.000 2005 -- 2010 2020 --- 2030 2040 2050 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter in Jahren
66 Kapitel 3. Methodik der Generationenbilanzierung und Datengrundlage eines 70-jährigen bei 13.008 Euro. 161 Da die Beitragszahlungen und weitestgehend auch die Renten von der Lohnentwicklung abhängen, ist die Niveauverschiebung nicht weiter überraschend. So erhöhten sich die Beitragszahlungen um das 3,4-fache, während die Renten nur um das 2,4fache gestiegen sind. Die unterschiedliche Höhe der Niveauverschiebung verdeutlicht allerdings auch die in den letzten Jahrzehnten zunehmende Finanzierungsbelastung. Weiterhin fallen die unterschiedlichen Rentenzugangsverhältnisse im Jahr 1960 und 2005 auf. Während nur die Situation im Jahr 2005 vom Frühverrentungstrend und den verschiedenen Rentenzugangspfaden geprägt ist, lag 1960 eine Konzentration der Rentenzugänge auf die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren vor. Bei der Durchschnittsbetrachtung des Jahres 2005 ist das Zugangsrentenprofil deshalb so gering, weil eine Verteilung der Rentenzugänger auf die verschiedenen Renteneintrittsalter 60, 63 und 65 vorliegt. Die mit der Zugangswahrscheinlichkeit gewichtete Zugangsrente beträgt im Alter von 65 Jahren für das Basisjahr 2005 dementsprechend nur 2.040 Euro pro Jahr. Summiert über den Querschnitt ergibt sich eine Zugangsrente i. H. v. 11.386 Euro, die etwas niedriger als die Bestandsrente eines 70-jährigen im Jahr 2005 von 13.008 Euro liegt. Die Darstellung des tatsächlichen unter Berücksichtigung der Rentenformel und der Rente mit 67 ermittelten Längsschnitts des kumulierten Rentenzugangsprofils erfolgt weiter unten (vgl. Abbildung 15 (b)). Die durchschnittliche Zugangsrente eines 65-jährigen im Jahr 1960 ist mit 3.526 Euro mit Abstand am höchsten. Summiert bis zum Alter von 70 Jahre ergäbe sich eine Rente i. H. v. 6.361 Euro. Diese ist aufgrund der erst am Beginn des Reifungsprozesses stehenden GRV höher als die durchschnittliche Bestandsrente eines 70-jährigen im Jahr 1960. Die Finanzierung des Bundeszuschusses verläuft im Jahr 1960 und 2005 parallel, weil dieselben Profile unterstellt worden sind. Der Anstieg des hier verwendeten Mischprofils aus Lohnund Umsatzsteuer geht im Wesentlichen auf den Anstieg der Wahrscheinlichkeit, im Erwerbsleben zu stehen und Steuern zu zahlen, zurück. Die höchste Zahlung liegt im Alter von 54 Jahren bei 447 Euro für das Jahr 1960 und bei 1.773 Euro für das Basisjahr 2005. Ähnlich zum Beitragsprofil sinkt dann auch die Lohnsteuerzahlung mit Eintritt in den Ruhestand. Im Gegensatz zur Beitragszahlung bleibt allerdings die Steuerfinanzierung durch den von der Umsatzsteuer ausgehenden Anteil auch im Alter auf einem konstanten Niveau von ca. 127 Euro für das Jahr 1960 und ca. 660 Euro für das Jahr 2005. Insgesamt zeigt sich, dass -durch die Skalierung der Profile mit unterschiedlichen Makrodaten -das Verhältnis des Bundeszuschussprofils eines 40-jährigen an der Beitragszahlung im selben Alter von etwa 25 auf knapp 30 Prozent angestiegen ist. Die sonstigen Einnahmen und Rentenausgaben, die auf alle über 17-jährige verteilt wurden, sind im Verhältnis zu den anderen Zahlungen vernachlässigbar. Nach der exemplarischen Darstellung der skalierten Profile illustriert Abbildung 15 die fortgeschriebenen Renten ab dem Basisjahr 2005. Wie schon im methodischen Teil erläutert, besteht die Fortschreibung aus zwei Schritten: Erstens wird ein Auslaufen der im Basisjahr bezahlten Bestandsrenten simuliert. Dies geschieht indem die Bestandsrentenprofile jährlich um ein Jahr 161Daraus ergibt sich für das Basisjahr 2005 eine Monatsrente i. H. v. 1.088 Euro. Die skalierte Bestandsrente liegt im Wesentlichen deshalb höher als der in der Statistik ausgewiesene Rentenzahlbetrag von etwa 969 Euro (Bestandsrenten, Männer), weil die skalierten Profile der GRV die Eigenbeiträge der Rentner an die Krankenund die Pflegeversicherung der Rentner berücksichtigen.
Kapitel 3. Methodik der GenerntioneJJbifanzierung und DatengruJJdfage ü7 Abbildung 16: Nettobeitragszahlungen für Männer und Frauen des Jahrgangs 1940 {in Preisen 2005} 14.000 !/1 Männer "! 12.000 • Frauen a. e ~ 10.000 .E 0) 8.000 C: ::, :c a 6.000 0) ~ 4.000 ß g ., 2.000 z ., .c 0 0 i .c -2.000 1ll .c e ::, -4.000 'O -6.000 ~-------------------------------~ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter in Jahren nach hinten verschoben werden. Gleichzeitig führt. die Anwendung der Rentenanpassungsformel zu einem Absinken der wachstumsund preisbereinigten Profile (vgl. Abbildung 15 (a)). Der zweite Schritt. besteht aus der Entwicklung des zukünftigen Bestandsrentenprofils aus dem im Basisjahr ermittelten Rentenzugangsprofil. Konkret baut sich das zukünftige Bestandsrentenprofil auf, indem jedes Jahr sowohl eine Verschiebung als auch eine Indexierung der Rentenzugangsprofile des Vorjahres und gleichzeitig eine Anhäufung von neuen, mit dem Rentenartfaktor und d,!r Anpassungsformel modifizierten Rentenzugangsprofilen stattfindet. Die wachstumsund preisbereinigten Zahlungen zeigen nicht überraschend ein Absinken der Profile. Dies ist auf die Wirkung der Rentenformel und auf die zunehmenden Rentenabschläge infolge der Verschiebung der Altersgrenzen zurückzuführen. So beträgt die wachst.umsund preisbereinigte Rente eines 70-jährigen im Jahr 2050 8.401 Euro. Demgegenüber läge die ohne Rentenformel und Rentenabschläge kumulierte zukünftige Bestandsnmte bei l l.3ü8 Euro.16 2 Unter Anwendung aller Quersdmit.tsprolile auf den zeitlichen Längsschnitt lassen sich die Nettobeitragszahlungen berechnen; exemplarisch ist dies in Abbildung lü für Männer und Frauen des .Jahrgangs 1940 dargestellt. Dabei sind die Zahlungsströme zudem mit den entsprechenden altersund geschlechtsspezifischen Überlebenswahrscheinlichkeiten gewichtet.16:! Es zeigt sich, dass Männer über ihren Lebenszyklus deutlich mehr Beiträge und Steuern in die GRV einzahlen als Frauen. Dafür sind die Rentenzahlungen der Männer auch höher. Allerdings fällt der 162 An dieser Stelle sei betont., dass bei der Fortschreibung zunächst. von Veränderungen des Rentenzugang&- bzw. Erwerbsverhältnisses abstrahiert wird. Erst. in Abschnitt 5.1 werden zusätzlich die Auswirkungen einer Anhebung des tat.sächlichen Renteneintrittsalters simuliert. 163 Hierbei wurden auch Kürzungen durch die Rentenanpassungsformel hcriicksicht.igt. Eine detaillierte Darstellung der entsprechenden Beitragssatzund Rent.ennivcauprojckt.ionen findet sich in Abschnitt. 5.1.
68 Kapitel 3. Methodik der Generntionenbilanziernng und Datengrundlage Unterschied zwischen Männern und Frauen bei der Einzahlung deutlich größer aus als bei den Rentenleistungen (vgl. hierzu Abbildung 16). Dies liegt insbesondere an der höheren Lebenserwartung der Frauen, aber auch an der intragenerativen Umverteilung über die versicherungsfremden Leistungen, von denen vornehmlich Frauen „profitieren", und der im Durchschnitt höheren Zurechnung der Hinterbliebenenversorgung. Abschließend bleibt festzuhalten, dass bei der Berechnung der Nettobeitragszahlungen der 1940 Geborenen der Großteil der Rente von der heutigen Bestandsrente bestimmt ist. Erst die nachfolgenden Jahrgänge erhalten (zukünftige) Bestandsrenten, die auf den in Abbildung 15 (b) fortgeschriebenen Profilen basieren und die deutlich geringer als die heutigen Bestandsrenten ausfallen. 3.3.4 Wachstumsund Diskontrate Für die Projektion der unterschiedlichen Zahlungsströme des Basisjahres ist eine Annahme bezüglich der Höhe von Wachstumsund Diskontrate notwendig. In dieser Arbeit wird im Standardszenario auf eine reale Wachstumsrate der durchschnittlichen Bruttolöhne von 1,5 Prozent sowie auf einen Zinssatz von drei Prozent zurückgegriffen. 164 Die Lohnsteigerungsrate stimmt dabei mit den langfristigen Annahmen der Rürup-Kommission (2003) und den meisten in der Literatur im Rahmen von Renditerechnungen vorzufindenden verwendeten Wachstumsraten überein. Die Diskontrate entspricht den Annahmen, die in Studien zur Generationenbilanzierung in Deutschland vorwiegend gewählt werden. 165 Abbildung 17 illustriert die Entwicklung der realen durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelte von Arbeitnehmern und die Entwicklung des langfristigen Zinssatzes auf 10-jährige Staatsanleihen für den Zeitraum 1960-2005. Lässt man die 1960er und 1970er Jahre mit ihren relativ hohen Wachstumsraten außer Acht, dann beträgt das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt über die letzten 30 Jahre 0,8 Prozent. Dabei war die durchschnittliche Wachstumsrate der letzten 10 Jahre mit -0,1 Prozent sogar negativ. Trends wie ein steigender Anteil an Selbständigen sowie Minioder Midi-Jobs setzen die Annahme von 1,5 Prozent in ein relativ optimistisches Licht. Allenfalls der in Zukunft starke Rückgang der Erwerbspersonen könnte auf eine höhere Wachstumsrate hindeuten. Letztlich schätzt aber auch die Rürup-Kommission (2003) ihre Annahmen zur Lohnentwicklung als (verhalten) optimistisch ein. 166 Neben der hier gewählten Standardannahme von 1,5 Prozent wird weiterer (niedrigere) Wachstumspfade über Sensitivitätsanalysen Rechnung getragen. Der durchschnittliche jährliche (reale) Zinssatz auf 10-jährige Staatsanleihen betrug über die letzten 30 Jahre in etwa 3,8 Prozent. Insofern scheinen die hier gewählten drei Prozent etwas zu niedrig bemessen. In Anbetracht der jüngsten Entwicklung -der Durchschnitt der 164Die für die nominale Renditeberechnung benötigte Inflationsrate beträgt 1,5 Prozent. 165Vgl. u. a. Hagist et al. (2006). 166In dem neuesten Rentenversicherungsbericht 2006 wird auch die für die langfristigen Prognosen angenommene Lohnentwicklung in den mittlerer Variante um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent (nominal) nach unten korrigiert.. Der Rentenversicherungsbericht bildet auch die Grundlage für die Hochrechnung der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Kapitel 3. Metlwdik der Generatio1wnbilauzien111g uud Dateugnmdlage 69 Abbildung 17: Entwicklung des durchschnittlichen Brnttojahresarbeitsentgdts und des realen Zinssatzes von 10-jäh:rigcn Staatsanleihen 10% ----------------------------------~ -2% reale Wachstumsrate des durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelt 4%~---------------------------------~ 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Quelle: DRY {2006b), Deutsche Ilundesbank {2006); eigene Darstellung. letzten 10 Jahre beträgt drei Prozent -ist die Wahl jedoch durchaus zu vertreten, insbesondere da dies auch die Vergleichbarkeit mit anderen Nachhaltigkeitsstudien sichert. Abgesehen davon sei an dieser Stelle festgehalten, dass zwei maßgebliche Ergebnisse dieser Arbeit, nämlich die Beitragssatzprojektionen und die Renditeberechnungen, ohnehin gänzlich unabhängig von der Wahl des Zinssatzes sind.
Tab elle 8: Aiisg ew ählte Änderungen d es Leistungsr ec hts der GRV lnd. Anspruchsberechti gung Rentenart / Anpassungsfaktoren Indexierung Jahr der Verabschiedu ng Jahr der Implementierung N ame des Gesetzes Beitragszeiten Anredlnung anderer Aktivititen Ausblldun,g Knd• - trzlehung Rege< altersrente aMere 1 „ Datum stauslrsehe ne,dblo AllersEiwernsHinter• der Ar>- Berechnung 1 grundle9ende reote minderung tMiebenenpassung der Änderungen versorgung Anpassung 6 7 8 9 10 1957 1957• AnVNG f~~~ .I _ ·-- _ G ~~ nde Refonn der GRV ; Einführung der Bruttolohnindexierung (Teitfundlerung bis 1968) 1972 1972· RRG1072 1 (Ml ~E )' 1 11111 1 + 71111111 + 1977 197820 . RAG 1978 1979-1981 21 RAG - -+- -1980___ · _ , -- 1 !!!!!!I j. -J II -l -- 1 4.5 %, 4%und4 % 1982 1983-1986 HBeglG 1983 ~ 1~- HBeglG 1984 ___ , • (15 -+ 5,, 1985 1986HEZG 1989 1-99~~ :01 -: ARG 1992 (MlnE)' ------· , -- ~ ---- -1 II 1· -- , -- 1 Nattolo hn lndex lo nmg 1996 1996-2001 WFG 1997 l 1999-2011 RRG 1999 d9mogr. Komponente 1998 1999 1 RKG Nichtanw. d. demogr. Komp , -· - 1999 2000 1 HSanG 2000 2001 EM.Rek>rmG lnftationslndexlerung 2001 2001-2011 AVmEG mod . Brut tolohn2003 2004 GMG 2004 2005RVNG Na chhaltlg keHs fa k tor 2007 2011· RVAGAnpG n Nachho tflkt or Relevant fOr Szenarien 1 STAN, FLEX, FLEX-AUS STAN, FLEX, FLEX-AUS • Dh, ElngTllfo in Spa ll ,:, 1 bl1 4 11ln d ni cht rel ev1rn 1 für d ie hier d uT chgdU . hrle n Berec h nungen . an de re GKVISPV • Be<räge 11 ---- . STAN, FLEX, FLEX,AUS ~ 1 "'- ~ ~ ~ ~- ~ Ü:. ~ §' ::l
78 Kapitel 4. Politisches Risiko faktor und mit dem RVAGAnpG die Modifizierung der Schutzklausel, die ein Nachholen der unterlassenen Rentenkürzungen in den Jahren 2005 und 2006 ab dem Jahr 2011 vorgibt (Näheres dazu auch in Abschnitt 5.1.3). An dieser Stelle sei betont: Die Unentschlossenheit der Politik, wie und wann die demografische Entwicklung in der Rentenformel Berücksichtigung finden sollte, zeigt deutlich die Schwierigkeit für die Versicherten, politische Eingriffe vorherzusehen. Dabei offenbart insbesondere der demografische Faktor einen wesentlichen Punkt des hier untersuchten politischen Risikos. Selbst wenn ein Gesetz zunächst nur implementiert, aber später nicht in Kraft tritt bzw. beibehalten wird, so beeinflusst es dennoch die Erwartungen. Denn unabhängig von der zukünftigen Realisierung des Gesetzes ändert sich durch dessen Implementierung die Berechnung des Rentenvermögens. Flexible Altersrente. Der Trend zur Frühverrentung stellt eine wesentliche Entwicklungslinie in der GRV dar. Für die Berechnung der Generosität wird exemplarisch auf die Entwicklung der flexiblen Altersrente (Rente für langjährig Versicherte) eingegangen. Das RRG 1972 führte die abschlagslose Altersgrenze von 63 Jahren für langjährig Versicherte ein. Eine Kehrtwende vollzog sich dann mit dem RRG 1992. Zunächst sollte die Altergrenze in den Jahren 2001 bis 2004 alle vier Monate um einen Monat und in den Jahren 2005 und 2006 in Zweimonatsschritten erhöht werden, so dass die abschlagslose Altersgrenze Anfang des Jahres 2007 65 Jahre betragen würde. Gleichzeitig schaffte der Gesetzgeber die Möglichkeit, ab 2012 mit 62 Jahren in Rente zu gehen.178 Das Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) aus dem Jahre 1996 griff in den Zeitablauf der Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen ein. Die Anhebung wurde auf das Jahr 2000 vorgezogen und sollte in monatlichen Schritten, also bis zum Jahr 2002, erfolgen. Die Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbezugs mit 62 Jahren wurde wieder gestrichen. Das RRG 1999 intervenierte abermals in die Verschiebung der Altersgrenze. Das Vorziehen der Anpassung durch das WFG wurde durch einen Vertrauensschutz für Rentenjahrgänge, die vor dem 01.01.1942 geboren wurden und 45 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben, zurückgenommen. Dadurch unterliegen Rentenzugänge bis Ende 2004 der Regelung des RRG 1992 anstelle der schnelleren Anhebung der abschlagslosen Altersgrenze durch das WFG. 179 Des Weiteren führte der Gesetzgeber mit dem RRG 1992 erneut die Möglichkeit des flexiblen Ruhestands ab dem 62. Lebensjahr ein. Der vorerst letzte Eingriff in den Zugangsfaktor stellte das RVAGAnpG dar. Gemäß diesem soll die Regelaltersgrenze ab 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf67 Jahre angehoben werden.180 Schulische Ausbildungszeiten. Schulische Ausbildungszeiten galten seit der Rentenreform 1957 als Ausfallzeiten, deren Bewertung vom Durchschnitt der Beitragszahlungen abhing. Ins178Die Absenkung auf 62 Jahre soll im Jahr 2010 beginnen, vollzieht sich dann in Zweimonatsschritten und dauert demnach insgesamt zwei Jahre an. 179 Diese Regelung wurde hier nicht beachtet, da angenommen wird, dass -ausgehend von 45 Jahren an Pflichtbeiträgen für den Standardrentner -bei einem vorge'wgene Renteneintritt mit 63 Jahren nur 43 Pflichtbeiträge bezahlt wurden und werden. 180Wie beim RRG 1999 wurden bei den nachstehenden Berechnungen die Ausnahmen für (besonders langjährig) Versicherte, die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt haben, außen vor gelassen. In diesem Sinne stellen die Kürzungen durch den Zugangsfaktor hier die Oberegrenze dar.
Kapitel 4. Politisclics Risiko 79 gesamt wurden maximal 13 Jahre, frühestens ab dem 16. Lebensjahr, angerechnet. Im Jahr 1965 wurden mit dem RVÄndG Schulzeiten, die nach dem 31.12.1964 lagen, eigenständig bewertet. Bei abgeschlossener Hochschulausbildung wurde eine B1)wert11ng für die gesamten Schul-, Fachhochschulund Hoch8chulzeiten i. H. v. ca. 200 Prozent des durchschnittlichen Bruttoentgelts festgesetzt. Es konnten vier Jahre der Schulund vier Jahre Faehhochschulausbildung sowie fünf Jahre für Hochschulausbildung angerechnet werden. 181 Eine Kehrtwende vollzog sich dann mit dem 20. RAG im Jahr 1977. Die Bewertung wurde auf 100 Prozent der dmchschnittlichen Bruttoentgelte zurückgeführt. Der Trend setzte sich mit dem HBeglG 1983 fort. Das HBeglG reduzierte die Bewertung auf 90 Prozent. Schließlich wurde mit dem RRG 1992 die Bewertung nochmals verändert. So wurden die Anrechnungszeiten mit 75 Prozent dr.s Gesamtleistungswerts festgelegt, wobei allerdings eine Höchst.grenze von 0,75 EP, d. h. 75 Prozent des Durchschnittsverdiensts, galt. Die Anzahl der schulischen Ausbildungszeiten reduzierte sich zudem von dreizehn auf sieben .Jahre. Im Jahre 1996 verkürzte das WFG die Anrechnungszeiten für die schulische Ausbildung abermals auf drei Jahre. Der Beginn des Anrechnungszeitpunktes verschob sich zudem vom 16. auf das 17. Lebensjahr. Schließlich wurden mit dem RVNG die Anrechnungszeiten für schulische Ausbildung mit einer Übergangsfrist bis 2009 komplett gestrichen. 4.1.3 Messkonzept der relativen Generosität Nachdem ein Überblick über die ausgewählten Änderungen des Leistungsrechts gegeben wurde, stellt dieser Abschnitt das Maß der relativen Generosität vor, mit dem eine über Jahrgänge vergleichbare Messung der Volatilität der R<!Chtsänderungen erfolgen kann. Die relative Generosität wird, wie bereits aufgeführt, für die Gebmtsjahrgänge 1930. 1940, 1950, 1960 und 1970 berechnet. Für alle Kohorten werden die ausgewählten Refornum in Szenarien eingeteilt. Alle verwendeten Szenarien basieren auf dem Standardeckrentner. Es wird weiter angenommen, dass dieser männlich, unverheiratet und ohne Kinder ist. Für alle drei Szenarien gelten die Rechtsänderungen durch die Indexierung. Dabei spiegelt STAN jenes Szenario wider, das ausschließlich Rechtsändernngen infolge der Indexierung beinhaltet. Für das Szenario FLEX wird außerdem angenommen, dass sich die betrachteten Gebmtsjahrgänge nach dem RRG 1972 am frühestmöglichen Zugangszeitpunkt in die flexible Altersrente orientieren und im weiteren Verlauf diese Planung unabhängig von der Entwicklung des Zugangsfaktors beibehalten. 182 Für Szenario FLEX-AUS wird darüber hinaus unterstellt, dass der Versicherte nach seinem 16. Lebensjahr sieben Jahre schulische Ausbildungszeit.en hinter sich hat. Das Maß der relativen Generosität basiert auf der Berechnung d1.,>s Rentenvermögell8 (So- <:ial Security Wealth). 183 Das Rentenvermögen RV (vgl. Gleichung (21)) ist die Summe aller Rentenzahlungen vom Renteneintritt bis zum erwarteten Todeszeitpunkt: 181 Die Zeit.eo konnten allerdings nur angerechnet werden, falls die Hälfte der Versicherungsjahre aus Beitrag,;- zciten bestand. 182 Diese Frühverrentung reduziert natürlich auch die Ent.gelt.punkte um zwd Jahre von 45 auf 43 EP. Die Geburtsjahrgänge 1950, 1960 und 1!)70 gehen nach dem RRG 19!12 sogar mit 62 .Jahren und 42 EP in Rente. 183 Berechmmgen des Social Se,curity Wealth wurden zuerst durch Feldstein (1974) durchgeführt.
80 Kapitel 4. Politisches Risiko k+65+L~, RZ (EPk,z RFk,z zpk,z AR REk,zlGi) Rvk,z = L i ; , ; , ; , i, ; s • 5i-Dk (21) s i~DZk VPI; ' wobei RV/·' k z Dzk Lg5 Rzt,z EP;k,z RF;k,z ZF/'z AR; REk,z Ci 8 VPI; 6 Rentenvermögen der Kohorte k für das Szenario z zum Betrachtungszeitpllllkt s Geburtsjahr einer Kohorte Szenario Diskontierungszeitpunkt der Rentenzahlungen für Kohorte k Restlebenserwartung mit 65 Jahren Rentenzahlung zum Zeitpunkt i in Abhängigkeit von der bestehenden Gesetzeslage zum Betrachtungszeitpunkt t Individueller Anspruch aus Entgeltpunkten durch Beitragszahlungen bzw. beitragsfreie Zeiten Rentenartfaktor in Abhängigkeit von der Rentenart Zugangsfaktor für flexiblen Renteneintritt Aktueller Rentenwert zum Zeitpunkt i (Indexierung) Renteneintrittsalter der Kohorte k in Szenario z Gesetzeslage zum Betrachtungszeitpunkt s für die Rentenzahlungen zum Zeitpunkt i Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt i Diskontfaktor= 1/(1 + r), mit r = Realzins. Die nominal berechneten Rentenzahlungen werden mit dem Preisindex auf das Jahr 2005 deflationiert und auf den Renteneintrittszeitpunkt diskontiert. Damit entspricht das RV, eines bestimmten Jahres s der diskontierten Summe der zukünftigen realen Rentenzahlungen in Abhängigkeit von der bestehenden Gesetzeslage zum Betrachtungszeitpunkt s. Bei den Berechnungen werden auch zukünftige Veränderungen, Übergangsund Vertrauensschutzregelungen, so wie sie in der Gesetzeslage zum Betrachtungszeitpunkt für ein zukünftige Jahr i spezifiziert wurden, berücksichtigt. Alle drei Komponenten der Rentenformel sind abhängig von der Gesetzeslage in s, wobei auch das Renteneintrittsalter, je nach Szenario, abhängig von den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt s ist. Wichtig für die Analyse des politischen Risikos ist, dass der Wert RV sich nicht durch eine Bewegung des Betrachtungszeitpunkts hin zum Renteneintrittsalter verändert. Deshalb werden die Rentenzahlungen auf einen für alle Kohorten gleichen Zeitpunkt diskontiert, anstatt den Barwert zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu betrachten. Eine plausible Wahl für den Diskontierungszeitpunkt wäre das Renteneintrittsalter. Da dieses allerdings zwischen den Szenarien variiert, ist Dzk nicht immer identisch mit R7''. Deshalb wird ein fester Diskontierungszeitpunkt für alle Szenarien und Kohorten festgelegt. Hierfür wird das frühestmögliche Renteneintrittsalter von allen Szenarien und Kohorten gewählt. Für die Kohorten ab 1950 sah das RRG 1992 einen Renteneintritt für langjährig Versicherte ab dem Jahr 2012 mit 62 Jahren vor, d. h. D1950 = 1950 + 62 = 2012. Zur Vergleichbarkeit der Szenarien wird der Diskontierungszeitpunkt bei allen Kohorten auf Dzk = k + 62 Jahre gelegt.
Kapitel 4. Politisclws Risiko 81 Für die Berechnungen des RV müssen noch weitere Annahmen über Parameter. welche die Höhe der Rentenzahlungen beeinflussen, getroffen werden. Für die reale Wachstumsrate der Bruttoentgelte und die Inflation wird angenommen, dass diese nach 2005 jeweils 1,5 Prozent betragen. Alle Rentenzahlungen werden mit einem realen Zinssatz von 3 Prozent diskontiert. Die kohorte115pezifische Restlebenserwartung der G5-jährigen beträgt. für die Kohorte 1930 17,02 Jahre und steigt. bis auf 21,79 Jahre für die Kohorte 1970 an.184 Darüber hinaus wird angenommen, dass der Beitragssatz der GRV mit der durch die Rentenreform 2001 gesetzlich fixierten Zielgröße von 20 Prozent im Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030 übereinstimmt. Der Beitrag zur Krankenund Pflegeversicherung der Rentner bleibt nach 2005 konstant bei insgesamt 11 Pmzent. Dadurch bleibt die bei der Nettolohnorientierung zu berücksichtigende Rentennettoquote nach 2005 konstant bei 91,4 Prozent. Dagegen reduziert sich die Nettoquote der Arbeitsentgelte durch die steigenden Beitragssätze von G5,3 auf 62,8 im .Jahr 2030. Die altersspezifische Restlebenserwartung, die für die Ben,'Chnungen des demografischen Faktors benötigt wird, beträgt als Durchschnitt von Frauen und Männern im .Jahr 2005 18,32 .Jahre und steigt bis auf 23,32 Jahre im Jahr 2050 an. Schließlich wird für die Berechnungen des Nachhaltigkeitsfaktors die Entwicklung des Rentnerquotienten benötigt. 185 Dieser beträgt 2005 noch 42,48 Prozent und steigt bis auf 76,37 Prozent im Jahr 2050 an. Da das Maß der relativen Generosität und damit auch das politische Risiko im Wesentlichen die Veränderungen im Leistungsrecht anzeigen soll, wird zunächst für jedes Betrachtungsjahr zwischen 1970 und 2007 das RV auf Basis der im entsprechenden Betrachtungsjahr geltenden Gesetzeslage berechnet. Die relative Generosität (HG) errechnet sich dann aus dem Verhältnis zwischen dem RV, in einem bestimmten Betrachtungsjahr s und dem RV, das sich bei Beibehaltung der Gesetzeslage von 1970 ergeben hätte: (22) Durch die so konstruierte relative Generosität kann gezeigt werden, wie sich eine veränderte Gesetzeslage auf den Leistungsumfang der GRV ausgewirkt hat. Der Wert RG1970 beträgt definitionsgemäß eins. Das Maß kann als prozentuale Abweichung der Generosität im Betrad1tungsjahr von der Generosität unter Berücksichtigung der Regelungen vou 1970 interpretiert werden. 4.1.4 Ergebnisse Für jede Kohorte werden die drei vorher beschriebenen Szenarien s berechnet: der Standardreutner (STAN), der Standardrentner mit flexiblem Renteneintritt (FLEX) und der Standardrentner mit schulischen Ausbildungszeiten (FLEX-A US). Alle Ergebnisse sind in den Abbildungen 18 (a)-(h) dargestellt. Die Abbildungen 18 (a)-(e) vergleichen die Auswirkungen der drei Szenarien 184 Die Lebet~serwartung wurde mit der Basisannahme der 11. koordinierten Bcvölkerungsvnransbercchnung projiziert (vgl. Abschnitt 3.3.1). 185 Für den Rentnerquotien wird als Näherungswert das Verhältnis der Menschen über 60 .Jahre zur Altersgruppe der 20bis 60-jährigen verwendet, vgl. dazu Fußnote lf>O.
82 Kapitel 4. Politisches Risiko für jeweils eine Kohorte. Die Abbildungen 18 (f)-(h) hingegen stellen alle Kohorten für jeweils ein Szenario gegenüber. Die Ordinatenachse der Abbildungen ist logarithmisch skaliert. Damit lassen sich auch die Auswirkungen von Eingriffen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, angemessen illustrieren. 186 So wie es die qualitative Darstellung der ausgewählten Reformen in Abschnitt 4.1.2 erwarten ließ, stieg die Generosität mit dem RRG 1972 bei allen Szenarien und Kohorten an und fiel danach schrittweise ab. Die ursächlichen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen können durch einen Vergleich von Tabelle 8 mit den in Abbildung 18 illustrierten Ergebnissen verfolgt werden. Veränderungen im Szenario STAN sind ausschließlich auf Veränderungen der Indexierung und die Einführung der Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner zurückzuführen (Spalte 8 bis 11 in Tabelle 8). Die Entwicklung der Indexierung bestätigt die bereits angedeuteten Ergebnisse. So führten die Eingriffe Ende der 1970er Jahre (20. und 21. RAG) und die erneute Änderung der Berechnung der allgemeinen Bemessungsgrundlage (HBeglG 1983 und HBeglG 1984) sowie die Einführung der Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge insgesamt zu massiven Einschnitten im Vergleich zu der vorher gültigen Gesetzeslage. Insbesondere die Auswirkungen der veränderten statistischen Berechnung der allgemeinen Bemessungsgrundlage durch das 20. RAG sowie das HBeglG 1984 sind dabei erstaunlich. Diese Reformen führen durch Veränderungen der Berechnungsformel bei sinkenden Wachstumsraten zu einer Abfolge von (kleineren) Absenkungen der Rentenanpassung, die zusammengenommen in ihrer Größe mit den Auswirkungen des AVmEG 2001 vergleichbar sind. 187 Die jüngsten Reformen, wie der wieder abgeschaffte demografische Faktor oder der aktuell geltende Nachhaltigkeitsfaktor, wirken dagegen größtenteils erst in der Zukunft. Der Nachhaltigkeitsfaktor entfaltet seine größte Wirkung ab etwa dem Jalir 2015, da sich dann der Anstieg des Rentnerquotienten durch das Eintreten der „Babyboomer" Generation in den Ruhestand bemerkbar macht. So verdeutlicht auch Abbildung 18 (f), dass für die jüngsten Kohorten die beiden größten Wirkungen vom demografischen Faktor bzw. Nachhaltigkeitsfaktor ausgehen. Letztlich wirken beide in ähnlicher Größenordnung, doch schaffte die damalige Regierung den demografischen Faktor ab, um dann einen unter neuem Namen, aber in ähnlichem Umfang wirkenden Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Der Unterschied zwischen den Szenarien STAN und FLEX kann durch den Vergleich der Veränderungen in Spalte 5 der Tabelle 8 verfolgt werden: FLEX zeigt einen steilen Anstieg der Generosität im Jalire 1972 durch die Einführung der abschlagslosen Frühverrentung. Für die Kohorte 1930 verlaufen die Kurven von STAN und FLEX nach dem Jahr 1972 parallel, wobei FLEX ca. 10 Prozentpunkte über STAN liegt. Für die jüngeren Kohorten findet eine Kürzung der Generosität im Jalir 1989 statt -dem Zeitpunkt, zu dem der Zugangsfaktor ZF verabschiedet wurde. 188 Der Kohorte 1940 wurde im RRG 1992 eine Übergangsphase eingestanden, 186 Ohne die logarithmische Skalierung würden die Auswirkungen von späteren Reformen geringer erscheinen, was darauf zurückzuführen ist, dass diese immer im Vergleich zur Gesetzeslage von 1970 ausgedrückt werden. 187 Dabei führt die veränderte statistische Berechnung der allgemeinen Bemessungsgrundlage durch das 20. RAG und das HBeglG 1984 nur dann zu einer sinkenden Generosität, wenn die Wachstumsraten der Bruttoentgelte sinken, so wie es in diesem Zeitraum der Fall war, siehe hierzu Borgmann (2005}. 188Der leichte Anstieg der Generosität der Jahrgänge 1950, 1960 und 1970 im Jahr 1996 ist auf die Rücknahme
Kapitel 4. Politisclws Risiko Abb-ildung 18: Relative Generosität (a) Kohorte 1930, alle Szenarien 1,2 j 1,1 = t 1 ~ .:,,: 0,9 rr., ~ 0,8 ~ ·s 0,1 -= ·c 10,6 :: 0,5 ·1 ~ 0,4 ~ -- ST AN (Kohorte 1930) 'g -+- FLEX (Kohorte 1930) ~ --- FLEX AUS Kohorte 1930 ,... 0,3 L============:±::='----L------L __ __.L__ 1970 1975 1980 1985 1990 Jahr 1995 2000 2005 (b) Kohorte l!J40, alle Szenarien 1,2 j 1,1 ~ j 0,9 rr., ~ 0,8 ~ ·s 0,1 -= 'i 0,6 0 :: 0,5 '!il i ~ 0,4 ~ ·· ·················· ST AN (Kohorte 1940) i ······ FLEX (Kohorte 1940) ~ 0,3 --<>---- FLEX AUS (Kohorte 1940) 1970 1975 1980 1985 1990 Jahr 1995 2000 2005 83
84 Kapitel 4. Politisches Risiko Abbildung 18: Relative Generosität (Forlsetzung) (c) Kohorte 1950, alle Szenarien 1,2 gf 1,1 ~ l ~ .:,: 0,9 r:l.l 11 0,8 ~ ·e 0,1 .s Jo,6 ... ·i 0,5 ~ = ~ 0,4 ~ -- ST AN (Kohorte 1950) ~ -FLEX (Kohorte 1950) ~ o, 3 --- FLEX AUS (Kohorte 1950) 1970 1975 1980 1985 1990 Jahr 1995 2000 2005 (d) Kohorte 1960, alle Szenarien ~ -- ST AN (Kohorte 1960) '.C -FLEX (Kohorte 1960) ~ =i:: o 3 -FLEX AUS (Kohorte 1960) ' 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr
1,2 j 1,1 = -~ 1 -; ~ 0,9 Kapitel 4. Poli tisclies Risiko Abbildung 18: Relative Generosdät (Fortsetzung) (e) Kohorte 1970, alle Szenarien 7~•·,•· 1 0,8 1>l ·s o,7 -s ···· • ········\ ••. ~.,·,·1·,·, ............. \ .................................. . .... ... ..... ········~ ·c ~ 0,6 ~ ; 0,5 "' 0 i. a!! ~ 0,4 ~ -- ST AN (Kohorte 1970) ~ -+- FLEX (Kohorte 1970) li \ ·~ N --- FLEX-AUS (Kohorte 1970) ... 0,3 C============:i:::=.....:_:_:_~_:____:_____,.___:~....:_,___:_ 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr (f) Szenario STAN, alle Kohorten 1,2 j 1,1 t 1 ·--,.·'4,·-.•·· 10,9 (r.l -5 0,8 "' ·e o,7 -5 ·c i 0,6 ::: 0,5 ·1 -- Kohorte 1930 (ST AN) -, 0,4 ············· ······· Kohorte 1940 (ST AN) ~ -- Kohorte 1950 (ST AN) -:::i -- Kohorte 1960 (ST AN) ~ ~ 0,3 -+- Kohorte 1970 (ST AN) 1970 1975 1980 1985 1990 Jahr 1995 2000 2005 85
86 Kapitel 4. Politiscl1es Risiko Abbildung 18: Relative Generosität (Fortsetzung) (g) Szenario FLEX, alle Kohorten 1,2 j 1,1 ~ 1 =ä .:,,: 0,9 00 j 0,8 1;! ·s 0.1 -5 ·c: 10,6 0 e :: 0,5 -~ ~ -Kohorte 1930 (FLEX) C 0,4 ···· -Kohorte 1940 (FLEX) ~ -Kohorte 1950 (FLEX) ~ -- Kohorte 1960 (FLEX) ~ =: o, 3 -Kohorte 1970 (FLEX) 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr (h) Szenario FLEX-AUS, alle Kohorten 1,2 j 1,1 ~ 1 =ä .:,,: 0,9 00 J 0,8 -~ -5 0,7 ·c :D,6 : 0,5 ·; --+-- Kohorte 1930 (FLEX AUS) C 0,4 ···· Kohorte 1940 (FLEX AUS) ~ -eKohorte 1950 (FLEX AUS) ·.c -- Kohorte 1960 (FLEX AUS) ~ =: o, 3 --- Kohorte 1970 (FLEX AUS) 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr
Kapitel 4. Politisches Risiko 93 Volatilität durch sich verändernde bzw. falsch prognostizierte Lohnwachstumsraten wird. wie oben bereits erwähnt, durch die vollkommene Voraussicht der Individuen in Bezug auf die tatsäd1lich realisierten Wachstumsraten kontrolliert. Wird die sich bei den fiktiven Szenarien ergebende Volatilität von der Gesamtvolatilität der internen Rendite abgezogen, so wird das politische Risiko um den Anteil reduziert, der systemimmanent und unvermeidbar bei einem umlagefinanzierten Alterssicherungssystem im Zuge der demografischen Veränderungen ist. Demzufolge bleiben nur reine Schwankungen der internen fü!ndite, die über die Volatilität des DBoder DC-Systerns hinausgehen, übrig, also das politisd1es Restrisiko. Im Prinzip führt das Konzept des politischen Restrisikos lediglich wiederholte, retrospektive Projektionen für die Betrachtungsjahre vor dem Basisjahr 2005 durch (vgl. Abschnitt 3.1, Gleichung (9) -(11) und Gleichung (16)). Diese werden dann mit der allgemeinen Formel für die Berechnung der internen Rendite (Gleichung (20)) verknüpft. Die Besonderheit der hier durchgeführten Berechnungen liegt lediglich in der wiederholten Anwendung der Methode für alle Betrachtnngs-/Basisjahre von 19GO bis 2003. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass hier - im Gegensatz zu den in Abschnitt 5.2 noch folgenden Berechnungen -keine Beitragssatzund Rent.enniveauprojekt.ionen in die Berechnung der internen Rendite eingehen. Das Durchschnittsindividuum geht in jedem Betrachtungsjahr wieder davon aus, dass alle zukünftigen Zahlungen mit den tatsächlichen, durchschnittlichen Brnttoentgelten wachsen. Für die Ermittlung der Durchsdmittszahlnngen für die DBund die DC-Politik muss der vom Betrachtungsjahr abhängige Anpassungsbedarf berechnet werden. Grundlage für den Anpassungsbedarf ist die jährliche Budgetrestriktion der GRV. Diese wird hier allerdings ausschließlich mit den fortgeschriebenen skalierten Profilen des Betrachtungsjahres 1960 entwickelt. Für das DC-System werden in jedem Jahr alle Leistungen so angepasst, dass die Ausgaben auch finanziert werden können. Für das DB-System ergibt sich dementsprechend ein Anpassungsbedarf für die Einnahmen. Die sich daraus ergebenden angepassten skalierten Profile werden dann für das entsprechende Betrachtungsjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wachstumsraten der durchschnittlichen Bruttoentgelte fortgeschrieben, und es wird eine Renditeberechnung durchgeführt. Prinzipiell wird also genau so vorgegangen wie bei der Berechnung der Volatilität der Rendite auf Grundlage der tatsächlichen Zahlungsströme -- bis auf den Unterschied, dass die Aktualisierung durch mit der Demografie angepasste Zahlungen erfolgt und nicht nach Maßgabe der ans dem Budget skalierten Profile ans den entsprechenden Betrachtungsjahren. Dadurch wird nur die Volatilität, die ausschließlich durch die demografische Entwicklung der Vergangenheit ausgelöst wurde, abgebildet.. Zuletzt soll an dieser Stelle noch das Konzept der Volatilität der internen Rendite bzw. das politische Restrisiko von der in Abschnitt 4.1 berechneten relativen Generc~~ität abgegrenzt werden. Diesbezüglich lassen sich drei wesentlidie Unterschiede ausmachen: i) Erstens berücksichtigt das politische Restrisiko der internen Rendite sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der GRV. So lassen sich auch politische Risiken von einnahme-relevanten Ereignissen wie bspw. der Wiedervereinigung in ihrem vollen Umfang erfassen. Die zusätzliche Berücksichtigung der Einnahmenseite bietet darüber hinaus den Vorteil, dass die Volatilität ei-
94 Kapitel 4. Politisches Risiko ner Investition in die GRV gemessen werden kann. Im Gegensatz dazu fokussiert das Maß der relativen Generosität nur auf eine Betrachtung des Rechtsanspruchs. Damit können zwar isoliert die Entwicklung und das Risiko ausgewählter Bereiche des Leistungsrechts bzw. des Leistungsniveaus der GRV dargestellt werden; die umfassendere Aussage, bei der auch zwischen politischem Risiko und Restrisiko differenziert werden kann, erlaubt hingegen nur das Maß der Volatilität der internen Rendite. ii) Die Volatilität der internen Rendite basiert ausschließlich auf statistischen Daten. Es ist somit ein vergangenheitsbezogenes Konzept. Das Konzept der relativen Generosität hingegen simuliert auch zukünftige Auswirkungen ausgewählter Reformen des Leistungsrechts, die schon heute in Kraft getreten sind. In dieser Hinsicht stellt die Volatilität der internen Rendite eine Untergrenze dar und ist weniger umfassend als die relative Generosität. iii) Dafür geht in die Volatilität der internen Rendite auch nur das tatsächliche Ausmaß der Reformauswirkungen ein. Rechtsänderungen, die nicht oder nur wenig in Anspruch genommen werden, stellen somit kein bzw. ein im Durchschnitt nur geringes politisches Risiko dar. Gleichzeitig impliziert das politische Restrisiko damit allerdings auch, dass jegliche Verhaltensänderungen, die eine Auswirkung auf die interne Rendite haben, politisches Restrisiko darstellen. Diese Annahme kann zu einer Überschätzung des Restrisikos führen, da bspw. auch makroökonomische Faktoren Verhaltensänderungen beinflussen können.195 4.2.3 Ergebnisse Die Berechnungen für die Volatilität der internen Rendite bei der GRV-, der DBund der DCPolitik beginnen mit dem ersten Betrachtungsjahr 1960. 196 Die drei Kohorten 1950, 1960 und 1970 wurden ausgewählt, weil sie einerseits nicht vor der Rentenreform 1957 in die GRV eingezahlt haben und andererseits während des Beobachtungszeitraums nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit schon in Rente gegangen sind und ihre Erwartungen somit ausschließlich auf Basis der Entwicklung der Zugangsrenten bilden. Abbildung 19 stellt die internen Renditen der GRV für die genannten Geburtsjahrgänge für jedes Betrachtungsjahr dar. Außerdem werden die aus der DBund DC-Politik resultierenden internen Renditen exemplarisch für den Geburtsjahrgang 1960 aufgeführt. Der wesentliche Punkt dieses Abschnitts ist die Betrachtung der Schwankungen der erwarteten internen Rendite bei der GRV-Politik im Vergleich zur fiktiven DB-/DC-Politik. Zunächst wird ersichtlich, dass die GRV-Politik eine deutlich höhere Volatilität als die demografieinduzierte DB-/DC-Politik aufweist. Dies ist auf substanzielle diskretionäre Eingriffe in die GRVPolitik zurückzuführen und illustriert das in der Vergangenheit beträchtliche politische Restrisiko. Des Weiteren fällt der parallele Verlauf der Renditen der unterschiedlichen Jahrgänge bei der 195 Allerdings zeigen u.a. füphan und Schmidt (1997), dass der Frühverrentungstrend im Wesentlichen auf die Veränderung der institutionellen Ausgestaltung und weniger auf makroökonomische Faktoren, wie bspw. die Arbeitslosenquote, zurückgeht. 196 Dieser Zeitpunkt orientiert sich an der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957. Da für die ersten drei Jahre keine Rentenzugangsprofile verfügbar sind, wurde hier als frühestmöglicher Betrachtungszeitpunkt das Jahr 1960 gewählt.
Kapitel 4. Politisches Risiko Abbildung 19: Volatiltität der internen Rendite für Vffschiedene Szenarien und Jahrgänge 5 4 c ~ 3 e D. .!: C: ~ 'C C: /!}_ 2 0 1960 ---6GRV-Politik -Jahrgang 1950 GRV-Politik -Jahrgang 1960 ---- GRV-Politik -Jahrgang 1970 -- DG-Politik -Jahrgang 1960 DB-Politik -Jahrgang 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 Betrachtungsjahr 95 GRV-Politik auf. Dieser ist nicht weiter überraschend, da alle drei ihre zukünftigen Rentenzahlungen auf Basis derselben Querschnittszahlungen projizieren. Niveauunterschiede sind lediglich auf unterschiedliche Lebenserwartungen zurückzuführen. Im Folgenden werden wesentliche Reformen des Geset:r,gebers nochmals aufgegriffen, die qualitativ das politische Restrisiko der GRV erklären können.197 Zu Beginn des Betrachtungszeitpunkts liegt die Rendite des Durchsclmittsindividuums des .Jahrgangs 1960 in allen Politiken bei 3,7 Prozent. Der erste Ausschlag Mitte der 1960er bei der GRV-Politik kann auf die sogenannte Härtenovelle zurüekgeführt werden. Die wichtigsten Ändi,rungen waren dabei der Ausbau der Ersatzund Ausfallzeitenregelung sowie Erleichterungen bd deren Anerkennung sowie die Berücksichtigung von vor dem 2. Weltkrieg liegenden Versicherungszeiten. Dies ermöglichte insbesondere Kriegsheimkehrern die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Regelaltersrente, was zu einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Rentenzahlungen führte. Darauf folgte eine relativ drastische Erhöhung des Beitragssatzes von 14 Prozent im .Jahre 1965 auf 17 Prozm1t im .Jahr 1970, welche die Rendite auf knapp drei Prozent Anfang der 1970er absenkte. Einen demograficbedingt leicht absinkenden Trnnd weist auch die DB-/DC-Politik auf. rn 8 Die Differenz zwischen dem moderaten stetigen Absinken der internen Rendite im Falle einer fiktiven DBund DC-Politik und der abrupten Entwicklung bei der GRV-Politik offenbart rn 7 An dieser Stelle ist es wichtig anzumerken. d~s es zeitverzögerte Reaktionen der Individuen auf Rechtsänderungen gibt, so dass die interne Rendite nicht zwingend unmittelbar auf eine Rechtsänderung anschlagen mm;s. 198Der Grund für den identischen Verlauf des DBund DG-Systems bLs etwa zum Jahr 1990 ist, dass die interne Rendite relativ ähnlich auf eine Anpassung der Beiträge oder Renten reagiert, solange die Individuen noch einen Großteil der Beitragszahlungen vor sich haben.
96 Kapitel 4. Politisches Risiko jedoch die diskretionären politischen Interventionen (politisches Restrisiko) im Vergleich zu einer regelbasierten DB-/DC-Politik für den Zeitraum 1965 bis 1975. Der größte Ausschlag geht bei der GRV-Politik von dem RRG 1972 und dessen großzügigen Frühverrentungsmöglichkeiten aus. So steigt die erwartete Rendite vorübergehend auf knapp vier Prozent. Auf diese Ausweitungen für Rentenzugänger folgten jedoch wiederum Kürzungen der Rentenanpassung, und letztlich musste auch der Beitragssatz zunächst auf 18 Prozent und Mitte der 1980er auf 19,2 Prozent angehoben werden. Im Gegensatz zur GRV-Politik weist die DCbzw. DB-Politik in diesem Zeitraum kaum demografiebedingte Schwankungen auf. Im Jahr 1985 schneiden sich die internen Renditen (Jahrgang 1960) aller drei Politiken bei einem Niveau von etwa 3,4 Prozent. Im weiteren Verlauf sind dann die Rendite bei der DBbzw. DC-Politik höher als bei der GRV-Politik. Das letzte große politische Restrisiko entstand durch die Wiedervereinigung und die Frühverrentungswelle Mitte der 1990er Jahre -beides Ereignisse, die zu einer Anhebung der Beitragssätze und des Bundeszuschusses, also einem Ansteigen der Finanzierungsbelastung führten. Die DB-/DC-Politik zeigt demografie-induzierte Schwankungen aufgrund des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen den Weltkriegen auf die Welt kamen. Dennoch zeigt selbst die DC-Politik -die ein stärkeres Absinken der Rendite zur Folge hat als die DB-Politik, da die Renten infolge der demografischen Entwicklung gesenkt werden müssen -einen geringeren Einschnitt, als es bei der tatsächlichen Entwicklung (GRV-Politik) der Fall war. 199 Der Unterschied zwischen der DC-/DB-Politik und der GRV-Politik offenbart das in den 1990er Jahren vorhandene politische Restrisiko. Tabelle 10 fasst nochmals die in Abbildung 19 dargestellten Ergebnisse zusammen. Diskretionäre Eingriffe in die GRV haben den Versicherten ein substanzielles Risiko aufgebürdet, das es in einem regelbasierten System so nicht gegeben hätte. Die Standardabweichung in der GRVPolitik ist mindestens ein Drittel (Jahrgang 1950, DB-Politik) und maximal 3,6-mal (Jahrgang 1970, DC-Politik) so hoch wie bei Anwendung einer regelbasierten Politik. Dennoch hätte sich auch bei einer regelbasierten DC-Politik ein maximaler Renditeverfall von bis zu 1,7 Prozentpunkten für den Jahrgang 1950 eingestellt, woraus ersichtlich wird, dass auch der notwendige Teil der Anpassung erheblich sein kann. Dennoch liegt der Unterschied zwischen der maximalen und minimalen Rendite bei der GRV-Politik mit 2,1 Prozent nochmals gut 20 Prozent höher im Vergleich zur maximalen und minimalen Rendite bei der DC-/DB-Politik. Abschließend sei betont, dass die GRV-Politik für alle hier dargestellten Jahrgänge nicht nur erheblich niedrigere Renditen ausweist, sondern zudem mit einem höheren Risiko verbunden ist. Insofern stellen die diskretionären Eingriffe in das Leistungsrecht diese Jahrgänge in zweifacher Hinsicht schlechter. 199 An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass hier nicht die Frage der optimalen Ausgestaltung eines Alterssicherungssystems in Bezug auf eine DBoder DC-Politik im Vordergrund steht. Es wird vielmehr der Korridor der notwendigen Anpassungen abgegrenzt.
Kapitel 4. Politisclws Risiko 97 Tabelle 10: Höcl&~tund Tiefstwerte der Renditen sow·ie Standardabweichungen für ausgewählte Jahrgänge und Szenarien Jahrgang HJ50 GRV-Politik DB-Politik DG-Politik alle Angaben in Prozent Max. :l,65 3,47 :1,47 Min. 1,52 1,75 2,19 Differenz -2,1:l -1,7:l -1,29 Standardabweichung 0,55 0,41 0,:12 Jahrgang 1960 GRV-Politik DB-Politik DG-Politik Max. :1,92 :i,72 3,72 Min. 1,78 2,:J9 2,74 Differmiz -2,14 -1.:1:1 -0.98 Standardabweichung 0,54 o,:io 0,22 Jahrgang 1970 GRV-Politik DB-Politik DG-Politik Max. 4.20 :1.72 :1,72 Min. 2,05 2.90 3.12 Differenz -2,15 -0.82 -0,ül Standardabweichung 0,59 0,22 0,16 4.2.4 Zusammenfassung und Fazit Im Rahmen dieses Abschnitts wurdi, das politische Restrisiko der GRV empirisch aufgezeigt. Dafür wurde eine Messung der Volatilität der erwarteten Rtmdite durchgeführt und die Fortschreibungsmethode der Generationenbilanzicrung retrospektiv angewendet. Zentrales Ergebnis dieses Abschnitts sind die erheblichen Unterschiede zwischen dem tatsächlichen Risiko innerhalb der GRV-Politik und den Schwankungen bei einer DBoder DC-Politik. Die Standardabweichung der erwarteten internen Rendite bei tatsächlicher Politik ist zwischen 0,3und 3,6-mal höher als bei einer alternativen, regelbasierten DB-/DC-Politik. Der Unterschied entsteht insbesondere durch außergewöhnliche Ausweitungen wie die Friihverrentungspolitik und die Wiedervereinigung sowie darauffolgende Konsolidierungen. Ferner zeigte sich, dass die Renditen bei der Dß-/DC-Politik gegen Ende des ßetraditungszeitraums signifikant höher liegen als bei der GRV-Politik. Diesc>s Ergebnis ist bemerkenswert, für die hier ausgewählten Jahrgänge hätten sich bei einer regelbasierten Politik höhere Renditen bei gleichzeit.ig geringerem Risiko eingestellt. Mit anderen Worten: Eine erwartungst.reue Selbstbindung der Rentenpolitik vermindert das politische Risiko und erhöht zugleich die erwrutete Rendite. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Berechnungen kein umfassendes Bild der RisikoRendite-Entwicklung eines Umlageverfahrens liefern. So wurde das Risiko der Produktivitätsentwicklung außer Acht gelassen, was für einen vollständigen Rendite-Risik<>-Trade-off, insbesondere auch im Vergleich zu einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem. wichtig ist. Zentraler Kernpunkt dieses Abschnittes war es vielmehr, die vermeidbaren, nicht-systemimmanmltcn Anpassungen im Rahmen eines Umlageverfahrens zu quantifizieren und deren Risiko aufzuzeigen.
98 Kapitel 4. Politisches Risiko Dieses sollten bei einem Vergleich zu den Risiken (privater) kapitalgedeckter Altersvorsorge keinesfalls außer Acht gelassen werden.
Kapitel 5 Intergenerative Umverteilung 5.1 Zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung 5. 1. 1 Einführung Wie im Rahmen der vorangegangenen Kapitel aufgezeigt werden konnte, war bzw. ist die GRV von einem langen Reformprozess geprägt, der ein erhebliches politisches Restrisiko auf die Versicherten übertragen hat.. Dabei spannt. sich der Bog,m vom Einstieg in das Umlagcvcrfahrcn und der Einführung der lohnbezogenen dynamischen Rente für Arbeiter und Angestellte im Jahr 1957 über Leistungsausweitungen wie die Friihverrentung zu Beginn der 1970er Jahre bis zu den jüngsten Reformen, dem RV-Nachhaltigkeitsgcsetz (RVNG) und dem RV-Altersgrenzenanppassungsgp,setz (RVAGAnpG). Währnnd die Reformen bis zum Ende des Jahrtausends von der Einführung der großzügigen Frühverrentungspolitik und deren Rücknahme geprägt sind, wurde mit dem neuen Jahrtausend endgültig ein Paradigmenwechsel eingdeitct: Die Abkehr von der staatlichen Vorsorge hin zu einer cinnahrneorienticrten Rentenpolitik, die eine stärkere Eigenvorsorge und damit Betonung der kapitalgedeckt.en Altersvorsorge im Rahmen des DrciSäulen-Systems der Alterssicherung impliziert. Die stärkere Kapitalfundierung der Alterssicherung stellt. zwar auch ein politisches Restrisiko dar, in Anbetracht der ohnehin schon holwn Lohnnebenkosten und der demografischen Entwickhmg ist sie letztlich jedoch der einzig Weg für die GRV, um eine nachhaltige und Finanzierung zu erreichen. Zur Erinnerung: Es gilt für die GRV zwei Effekte der Alterung in Deutschland zu berücksichtigen: Zum einen wird die Altersstruktur in den näcl1~ten Jahrzehnten durch die Geburtenraten sowohl der Vergangenheit als auch der Zukunft geprägt .. Zum anderen ist die (Rcst-)Lebenserwartung angestiegen und wird höchstwahrscheinlich weiter a11~teigen. Im Zeitablauf (stark) variierende Geburtenraten führen dazu, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsm1pfängern (ausgedrückt im Altenquotienten) verschiebt. Im Falle Deutschlands bewirkt der sogenannte Pillenknick in den kommenden Jahrzehnten einen deutlichen Anstieg des Altenquot.ienten und übt damit Druck auf die Finanzierung der GRV aus.Gleicllf„'S gilt für den
100 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung oben erwähnten Anstieg der Restlebenserwartung, der ohne Änderungen am Rentenzugangsalter die Rentenbezugsdauer verlängert. Die politischen Entscheidungsträger haben beide Probleme erkannt und weitestgehend darauf reagiert. So wurde mit dem RVNG der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt, der das Rente111liveau bei steigendem Ungleichgewicht zwischen Erwerbstätigen und Rentnern absenkt und damit eine Dämpfung des Beitragssatzanstiegs zur Folge hat. Beschlossen ist zudem eine Anhebung des Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre im Zeitraum 2012 bis 2029. Auch diese Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenfinanzen. Wie mittels der in Kapitel 3 dargestellten Methodik und Datengrundlage illustriert, gilt die Rentenpolitik immer dann als nachhaltig, wenn es möglich ist, die in Zukunft anfallenden Rentenzahlungen mittels des aktuellen Beitragsund Steuerniveaus zu finanzieren. Ist dies nicht möglich, müssen entweder die Einnahmen (Beiträge und Bundeszuschuss) erhöht oder die Ausgaben (Rentenzahlungen) gekürzt werden. Für beide Entwicklungen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Reformprozesses der letzten Jahre entsprechende Zielvorgaben definiert. So soll der Beitragssatz gemäß § 154 Abs. 3 SGB VI bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent des Bruttoentgelts ansteigen. Das Nettorente111liveau vor Steuern soll wiederum bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 und bis zum Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Da die wesentlichen Stellschrauben der Finanzierung der Beitragssatz und/oder das Rentenniveau sind, ist die zentrale Frage dieses Abschnittes, ob aus der gleichzeitigen Definition von Beitragssatzstabilität und Sicherungsniveau ein Zielkonflikt entstehen kann bzw. unter welchen Szenarien dieser verschärft oder gedämpft wird. Hierbei berücksichtigen die Berechnungen auch entsprechende Rückkoppelungseffekte und Wechselwirkungen der verschiedenen Reformmaßnahmen. Dieser Abschnitt liefert zunächst eine Nachhaltigkeitsanalyse des Status quo (5.1.2), also die Effekte jenes Szenarios, das sich unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der (aktuellen) Gesetzeslage von 2007 bei konstanten Erwerbsquoten einstellt. Daran anschließend werden in Abschnitt 5.1.3 die Wirkungen der jüngsten Reformen, das RVNG und das RVAGAnpG -ausgehend von der Situation vor dem RVNG -isoliert und kritisch gewürdigt. In Abschnitt 5.1.4 werden die Auswirkungen einer Verschiebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und damit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit analysiert. So kann speziell für die Jahre 2020 und 2030, die aufgrund der gesetzlich verankerten Oberund Untergrenze des Beitragssatzes und Rentenniveaus politisch besonders brisant sind, eine Bandbreite der Ergebnisse aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Abschnitts auch auf die langfristige Entwicklung nach dem Jahr 2030 eingegangen und eine regelbasierte „Rente mit 69" motiviert. Ferner wird im Rahmen des Abschnitts gezeigt, welche Auswirkungen die vorn Bundeskabinett Ende 2007 angedachte Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit auf die GRV hat.200 Abschließend erfolgt in Abschnitt 5.1.5 eine Sensitivitätsanalyse, ehe Abschnitt 5.1.6 mit einer Zusammenfassung und einem Fazit abschließt. 200 Der folgende Abschnitt basiert auf Ehrentraut und Heidler (2008b).
Kapitel 5. Interge11erntive Umverteilung 101 5.1.2 Die gesetzliche Rentenversicherung im Status quo Das Status-quo-Szenario umfasst den Rechtsstand des SGB VI des Jahres 2007. Für die hier durchgeführten Berechnungen bedeutet das neben der Berücksichtigung der Wirkungen der Rentenreformen der vergangenen .Jahre -· insbesondere die Ivlodellierung des RVAGAnpG, das die wesentliche Rechtsänderung des Jahres 2007 darstellt. Mit dieser Rentenreform sind neben der Anhebung des Beitragssatzes zum 01.01.2007 von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent zwei in die Zukunft wirkende Maßnahmen beschlossen worden: Erstens wird die Regelaltersgrenze für alle Jahrgänge, die nach 1947 geboren sind, ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 .Jahre angehoben, wobei es allerdings eine Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte gibt. 201 ,202 Zweitens sollen mit dem sogenannten Nachholfaktor (modifizierte Schutzklausel) nicht realisierte Kürzungen der Rentenanpassung -bis dato die der Jahre 2005 und 2006 -ab 2011 nachgeholt werden. Bevor die Ergebnisse für den Status quo dargestellt werden, wird an dieser Stelle nochmals kurz auf die Fortschreibungsmethodik eingegangen. Zunächst werden Durchschnittszahlungen (skalierte Profile) ermittelt, indem alle Einnahmen und Ausgaben der GRV -- gemäß der Standardmethode -mittels altersund geschlechtsspezifischer Profile auf die Bevölkerung verteilt werden. Die skalierten Beitragsund Rentenprofile werden zunächst mit der Wachstumsrate der durchschnittlichen Bruttolohnund Gehaltssumme fortgeschrieben und kohortenspezifisch zugeordnet. Für die (skalierten) Rentenprofile ist dabei die Besonderheit zu berücksichtigen, dass zwischen einem Bestandsrentenund einem Zugangsrentenprofil unterschieden wird. Die Bestandsrentenprofile des Basisjahres werden dann mit der Rentenanpassungsformel indexiert und „ausgephast''. Im Gegenzug entstehen durch die Anhäufung der jährlichen Zugangsrentenprofile .Jahr für .Jahr neue Rentenansprüche, die indexiert und .,eingephast" sowie gegebenenfalls für Reformen oder Szenarien modifiziert werden. Damit die Fortschreibung der langfristigen Rentenzugangsverhältnisse (Rentenzugangsprofile) allerdings nicht allein auf Grundlage der Verhältnisse im Basisjahr geschieht, wird das skalierte Rentenzugangsprofil -genauer, der Anteil der Rentenzugangsausgaben an den Rentenausgaben insgesamt -trendbereinigt.203 Das Ergebnis ist ein Anteil, der in etwa dem durchschnittlichen Anteil der Ausgaben an Rentenzugänger in den Jahren 2001 bis 2005 entspricht.204 Für das Status-quo-Szenario wird in Anlehnung an die meisten Standardanwendungen der Generationenbilanzienmg -weiterhin angenommen, dass keine Verhaltensanpassungen der Imlividuen stattfinden. So berücksichtigt der Standardfall auch keine Anpassung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und dessen Auswirkungen. Da eine der Anhebung der Altersgrenzen fol2m Die Regelaltersgrenze von 65 .Jahren steigt zunächst von Jahrgang zu Jahrgang um jeweils einen Monat. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Regelaltersgrenze dann von 66 Jahren um jeweils zwei Monate pro Jahr(-gang) und beträgt für alle 1964 und später Geborenen schließlich 67 .Jahre. 202 Die entscheidenden Einschränkungen bestehen vor allem in zwei Bereichen, nämlich der Rente für besonders langjährig Versicherte mit. mehr als 45 Beitragsjahren sowie der Erwerbsminderungsrente für Versicherte mit mehr als 35 (bzw. ab 2040 mehr als 40) Beitragsjahren. 2""Ein Problem der Basisjahrdatcn 2005 stellt bspw. die aktuell stattfindende Verschiebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters dar, die zu einer Unterschätzung der momentanen Rentenzugänger und somit der Gesamtausgaben führt. Vgl. dazu Abschnitt 5.1.5. 204 Abschnitt 5.1.5 geht diesbezüglich im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse auf verschiedene Annahmen ein.
102 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung Abbildung 20: Generotionenbilanz der GRV im Status-qua-Szenario 80 40 e :, w ,:j 0 ~ .!: 01 -40 C: :, :2 ~ -80 Q) :, ~ g -120 Q) z -160 -1 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter im Jahr 2005 Anm.: Die hier dargestellte Generationenbilanz zeigt das Basisjahr 2005 und den Standardfall mit einem Wachstum von g = 1,5 Prozent und einem Zins von r = 3 Prozent. Diese Annahmen gelten auch für alle folgenden Ergebnisse, soweit es nicht anders angegeben ist. gende Verlängerung der Lebensarbeitszeit allerdings vorübergehend einen deutlichen Entlastungseffekt herbeiführen kann, berücksichtigt Abschnitt 5.1.4.1 ein entsprechendes Szenario. Ausgangspunkt der Nachhaltigkeitsanalyse bildet zunächst die Generationenbilanz der GRV, bestehend aus Generationenkonten einzelner Jahrgänge (vgl. Abbildung 20). Ein Generationenkonto umfasst den Gegenwartswert der zukünftigen, verbleibenden Nettobeitragszahlungen (Steuerund Beitragszahlungen abzüglich aller Leistungen der GRV) eines durchschnittlichen Angehörigen einer Altersgruppe -bei Beibehaltung des heutigen Beitragsund Steuerniveaus. Als Ergebnis zeigt sich dann ein mit zunehmendem Alter sinuskurvenförmiger Verlauf der Generationenkonten der heute lebenden Generationen. Ein heute geborenes Durchschnittsindividuum muss 44.383 Euro mehr über seinen Lebenszyklus hinweg in die GRV einzahlen als es empfängt. Bis zum Alter von 60 Jahren sinkt der Barwert der Nettobeitragszahlungen ab, da zum einen die Rentenzahlungen weniger stark diskontiert werden und zum anderen für ältere Geburtsjahrgänge in der Vergangenheit liegende Beitragszahlungen nicht berücksichtigt werden. Die Nettobeitragszahlungen eines 60-jährigen Durchschnittsindividuums liegen bei -26.794 Euro, es wird also im Barwert mehr von der GRV erhalten als einzahlen. Danach steigen die Nettobeitragszahlungen mit zunehmendem Alter wieder an, weil die verbleibenden Lebensjahre abnehmen und die für ältere Jahrgänge in der Vergangenheit liegenden Rentenzahlungen wegfallen. Ein 100-jähriger kann bis zu seinem Tod schließlich nur noch 11.149 Euro an Rentenzahlungen erwarten, was aufgrund der modellierten maximalen Lebenserwartung exakt einer Jahresrente entspricht. Die
Kapitel 5. Intergem,rntivc Umverteilung 109 (vgl. Szenario „ohne Ausnahmen für langjährig Versicherte" in Abbildung 21). Und auch an der Beitragssatzentwicklung werden die Sonderregelungen sichtbar (vgl. Abbildung 22 (a)). So könnte die Dämpfung des Beitragssatzes durch die Rente mit 67 im Jahr 2030 immerhin um 0.1 Prozentpunkte niedriger ausfallen. Die vollen Wirkungen der Rente mit 67 und der Ausnahmen zeigen sich allerdings tatsächlich erst dann, wenn der Großteil der Bestandsrentner von den Abschlägen betroffen ist. Im .Jahr 2050 ergibt sich somit ein Beitragssatz ohne die Anhebung der Regelaltersgrenze von 24,4 im Gegensatz zu einem Beitragssatz von 23,7 Prozent im Status quo. Die Ausnahmen für langjährig Versicherte verhindern eine weitere Absenkung des Beitragssatzes auf 23,4 Prozent. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Ausnahmen für langjährig Versicherte gnmdsätzlich inkonsistent mit der Prämisse einer engen Verknüpfung zwischen dem eigenen Vorsorgebeitrag und der späteren Rentenleistung sind. So durchbrechen die Ausnahmeregelungen das Teilhabeäquivalenzprinzip der GRV und bürden denjenigen eine Steuer auf, die nicht in den Genuss der Ausnahme kommen, obwohl sie insgesamt möglicherweise genauso viel eingezahlt haben.213 Grundsätzlich erhöht jede Maßnahme, die ohne Beitragsleistung einen Anspruch gewährt, den Steuercharakter der Beiträge und schmälert damit die Akzeptanz der GRV. 5.1.4 Potenziale und Risiken 5.1.4.1 Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters Wurde bislang nur die Situation ohne eine Verhaltensanpassung der Individuen in Bezug auf ihr Rentenzugangsalter betrachtet, wird nun ein parallel mit der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters -- von 2012 his 2029 -erfolgender Anstieg des tat.sächlichen Renteneintrittsalters miteinbezogen. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann insbesondere im Zeitraum um 2030 für deutliche Entlastungspotenziale der Finanzierung sorgen. Zudem scheint eine Verhaltensanpassung in gewissem Umfang wahrscheinlich. So ist das Renteneintrittsalter aufgrund der durch die Rentenreformen 1992 und 1999 beschlossenen Rechtsänderungen seit 2000 um knapp ein Jahr von 62,2 Jahre auf heute 63,2 Jahre angestiegen.211 Berkel und Börsch-Supan (2004) schätzen die zukünftigen Auswirkungen als Reaktion auf eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 .Jahre auf 0,8 Jahre. Insofern scheint die im Szenario ,,mit parallelem A1L~tieg des Renteneintrittsalters" angenommene schrittweise Zunahme um weitere zwei Jahre aus heutiger Perspektive eine Obergrenze. Die Bandbreite der zu erwartenden Veränderungen 213Gegen die Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte wurden vielfältige sozialund verteihmgspolitische Bedenken vorgetragen, die jedoch zu keiner Revision führten, siehe hierzu auch Kaldybajewa und Kruse (2006) und Reimann (2007). 214 Das durchschnittliche Zugangsalter bezieht sich hier auf Altersrenten ohne Renten wegen Erwerbsminderung. Die Heransnahme der Erwerbsminderungsrenten ist deshalb wichtig, weil sie bei schwankender Inanspruchnahme das Durchschnittsalter deut lieh verzerren können und damit wiederum Riickschliisse aus den Reformmaßnahmen unmöglich machen. Des Weiteren sollten Querschnittsdaten mit Vorsicht interpretiert 1md die langfristige Entwicklung vielmehr ans dem kohortenspezifischen Renteneintrittsalter abgeleitet werden. Allerdings sind für den jüngsten Zeitraum noch nicht alle Zugangskohorten erfasst, so dass Aussagen über den Zeitraum seit 2000 nicht abschließend getroffen werden können und der jüngste Trend nur anhand der Querschnit.tsdaten ersichtlich wird.
110 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung liegt offensichtlich zwischen dem Status-quo-Szenario und dem Szenario „mit parallelem Anstieg des Renteneintrittsalters". Grundsätzlich sei an dieser Stelle nochmals angemerkt, dass eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters keine langfristig positiven Effekte auf den Beitragssatz hat. Dies liegt daran, dass durch den Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters die Abschläge für den Verzicht auf die Frührente verringert werden, mit anderen Worten Zuschläge anfallen, und zudem die Mehrarbeit zu einer Erhöhung der Entgeltpunkte und des Rentenanspruchs führt. Bei budgetneutralen Abschlägen -wie es für die G RV in Deutschland der Fall ist215 -- stellt sich langfristig der gleiche Beitragssatz ein, ob mit oder ohne Verschiebung des Renteneintritts.216 Dennoch eröffnet eine schrittweise Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters im Übergang deutliche Entlastungspotenziale. So führt die hier berücksichtigte Verlängerung des Erwerbslebens zunächst zu einer Erhöhung der Beitragseinnahmen und einer Verringerung der Anzahl der Rentner. Dieser Vorfinanzierungseffekt nimmt mit der schrittweisen Verschiebung des Renteneintrittsalters zu. Allerdings stehen der Entlastung - wie oben erwähnt -die steigenden Entgeltpunkte der Versicherten gegenüber, die sie bei einem späteren Renteneintritt erhalten.217 Sobald aber im Jahr 2030 der Prozess der Verschiebung des Renteneintritts abgeschlossen ist, bleiben die Beitragseinnahmen gleich und der Anteil der Rentner am Rentenbestand mit hohen Renten nimmt sukzessive zu. Bei budgetneutralen Abschlägen muss sich langfristig der gleiche Beitragssatz wie ohne eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit einstellen. Bei einer Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters sind außerdem folgende (Rückkoppelungs-)Effekte zu betrachten. Zum einen wirken sich Veränderungen des Beitragssatzes grundsätzlich auch auf den Bundeszuschuss und in der nächsten Periode auf die Rentenanpassung aus. Beide Effekte wirken „selbststabilisierend" den Veränderungen des Beitragssatzes entgegen. So sinkt in dem hier betrachteten Fall der Beitragssatz bei einer Anhebung vorübergehend nicht so stark wie ohne Berücksichtigung dieser Rückkoppelungseffekte. Zum anderen führt die Anhebung des Renteneintrittsalters zu einer Senkung des Rentnerquotienten und damit zu Zurücknahmen bei der Rentenniveaukürzung. Letzterer Effekt ist dem Nachhaltigkeitsfaktor zuzuschreiben, der die Veränderung des Rentnerquotienten berücksichtigt. So führen ein Rückgang der Rentner und eine Zunahme der Beitragszahler dazu, dass der Rentnerquotient (zeitverzögert) sinkt, die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors gedämpft wird und sich damit das Rentenniveau im Vergleich zur Situation ohne einen Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters erhöht. Die Auswirkungen auf das Rentenniveau sind allerdings nicht so stark, wie sich zunächst vermuten ließe. Denn der für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigte Rentnerquotient wird nicht als Quotient aus tatsächlichen Rentnern zu Beitragszahlern, sondern als Verhältnis von Äquivalenzrentnern zu Äquivalenzbeitragszahlern definiert. Erstere ergeben sich wiederum als Quotient aus den gesamten Rentenausgaben und der Standardrente. Die 215Vgl. Ohsmann et al. (2003). 216Vgl. dazu auch Rürup-Kommission (2003). 217 Die Zugangsfaktoren ändern sich für die Versicherten nicht, weil eine parallele Verschiebung des tatsächlichen mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter angenommen wird und somit die zusätzlichen Abschläge umgangen werden, also die Abschläge ohne Berücksichtigung des RVAGAnpG erhalten bleiben.
Kapitel 5. Intergenerntive Umverteilung 111 Äquivalenzbeitragszahler werden ermittelt., indem die gesamten Beitragseinnahmen durd1 die Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer geteilt werden. Der so definierte Rentnerquotient reagiert damit folgendermaßen auf eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters: Die Rentenausgaben sinken zunächst durch die verminderten Rentenzugangszahlen relativ sdmell ab, während die Standardrente koih~tant. bleibt. Gleichzeitig steigen die Beitragseinnahmen ilh~gcsamt. Darüber hinaus kann angenommen werden, dass die Bruttolohnund -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer weitgehend konstant bleibt. Zusammengenommen führt dies zu einer Verringerung des Rentnerquotienten. Allerdings steigen langfristig die Rentenausgaben wieder deutlich an, wenn die Rentner. die durch die verlängerte Erwerbsphase zusätzliche Entgelt.punkte erwerben, in den Ruhestand gehen. Der Rentnerquotient sinkt vorübergd1end, steigt dann wi1\der an und entspricht. langfristig dem Wert ohne Berücksichtigung der Anpassung des tatsächlichen Renteneintrittsalters. Letzt lieh basiert dieser Effekt darauf, dass eine Verhalt.ensanpassung in Bezug auf das Renteneintrittsalter langfristig zum gleichen Beitragsniveau führt wie ohne Verhaltensanpassung (Status-quo-Szenario) und entsprechend das Verhältnis der Rentenausgaben zu den Einnahmen gleich bleibt. Abbildung 23 (a) illustriert die soeben beschriebenen einzelnen Effekte auf den Beitragssatz. Als Referenz ist. das Status-quo-Szenario dargestellt, das unterstellt, dass die Versicherten ihre Lebensarbeitszeit nicht an die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen anpassen und die Zugangsrenten sukzessive aufgrund des Inkraft.trete1rn der Rlmtenabschläge sinken. 218 Um hiervon ausgehend die Anhebung des tatsäd1lichen Renteneintrittsalters i8oliert zu analysieren, wird jenes Szenario betrachtet, das aus eben diesem Grund zum einen die dämpfende Wirkung durch den Nachhaltigkeitsfaktor vernachlässigt (Szenario „ohne Dämpfung durch den Nachhaltigkeitsfaktor"). Zum anderen wird die im vorherigen Abschnitt erwähnte Zunahme der Ausnahmen für langjährig Versicherte nicht betrachtet, so dass die Wirkung einer Erhöhung der Beitragsjahre und Ent.geltpunkte und damit des Anteils der Ausnahmen durch eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters beiseite gelassen wird. Die Beitragssatzentwicklung, die sich allein bei einer Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters ergeben würde, liegt deutlich unt.er der Entwicklung des Beit.ragssatzes, der sich ohne Veränderung im tat.sächlichen Renteneintrittsalter einstellt. Der Grund sind die durch die Verschiebung des Renteneint.ritts erhöhten Bcitragsscinnahmen sowie die verminderten Rentt\nzugangszahlen.219 Zudem zeigt sich aber auch, dass nach dem .Jahr 2030 die Entlastung zurückgeht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Anteil der Rentner. die r.rhöhte Renten erhalten, steigt. 218Gnmdsätzlich führt die Anhebung der Regelaltersgrenz,, per se zu einer Rückkoppelung auf den Nachhalt.igkeitsfaktor, was darauf zurückzuführen ist, dass die Rentenausgaben bei einer Anhebung geringer sind. Auch hierdurch wird über die Definit.ion der Äquivalenzrentner und deren Berücksichtigung im Nachhaltigkeitsfakt.or die Rentenanpassung gedämpft. Der Beitragssatz läge somit in allen Szenarien mit Berücksichtigung der Anhebung der Regelaltersgrenze leicht höher. Dieser Effekt wird hier allerdings vernachlässigt, da er deutlich geringer ausfällt als die dämpfende Wirkung, die sich bei einer Verschiebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters einstellt. 2 H>Die parallele Verschiebung des tatsächlichen mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter wird modelliert, indem für die Rentenzugänger im Übergang ein Mischprofil gilt, das schrittweise die Verschiebung und Erhiihung der Entgeltpunkte mit einer jährlichen Verzögerung bis 2025 ztmächst um ein Jahr tmd bis 2030 um jeweils ein weiteres Jahr berücksichtigt. Gleichzeitig wird angenommen, dass die Verschiebung zu einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit ab dem Alter von 60 .Jahren in gleichem Umfang führt.
112 Kapitel 5. Interge11erative Umverteilu11g Abbildung 23: Entwicklung der Beitragssätze und des Nettorentenniveaus vor Steuern bei einer Verhaltensanpassung in Bezug auf das Renteneintrittsalter ( a) Beitragssatz 25 Ist RVAGAnpG (Status-quo-Szenario) 24 --+- mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters ohne Zunahme der Ausnahmen -aohne Dämpfung durch den Nachhaltigkeitsfaktor i23 e Q. .5 122 C, ~ aJ 21 20 _/ 19 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr (b) Nettorentenniveau vor Steuern 54 53 52 '- c 51 re e 50 Q. 49 .5 E 48 Q) :::, 47 .!! rn 46 ~ 45 :::, '" 44 ~ '2 43 C .s 42 Ist C !!! :8 41 RVAGAnpG (Status-qua-Szenario) ., 40 --+- mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters z 39 ohne Zunahme der Ausnahmen 38 --+- ohne Dämpfung durch den Nachhaltigkeitslaktor 37 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr
Kapitel 5. Intergenenitivc Umvt•1"teilung 113 Erst nach 2050 weisen alle Renterjahrgänge im Bestand einen erhöhten Rentenzahlbetrag auf, wodurch der Entlastungseffekt nahezu verpufft ist. Der Verlauf der Beitragssatzentwicklung im Szenario „ohne Zunahme der Ausnahmen'' beinhaltet den (ausgabenerhöhenden) Rüekkoppelungseffekt auf das Rentenniveau durch den weniger stark wirkenden Nachhaltigkeitsfaktor. Dadurch erhöht sich der Ileitragssatz im Vergleich zum Szenario „ohne Dämpfung durch den Nachhaltigkcitsfaktor" um knapp 0,5 Beitragssatzpunkte im Jahr 2030. Diese Wirkung ist allerdings nur vorübergehend, weil die für den Rentnerquotienten maßgebliche Erhöhung der Äquivalenzbeitragszahler der Zunahme der Äquivalenzrentner (durch die steigenden Rentenausgaben) entgegensteht und sich somit langfristig keine Verbesserung für die GRV einstellt.220 Die Zunahme des Anteils der Versicherten. die unter die Ausnahmeregelung fallen, schmälert nach 2030 nochmals die potenziellen Entlastungseffekte. Der Ileitragssatz ist im Szenario ,,mit parallelem A11~tieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters" 11111 0,2 Prozentpunkte höher als im Szenario „ohne Zunahme der Ausnahmen''. Langfristig ergibt sich dann ein Beitragssatz, der auch leicht höher als im Status-quo-Szenario liegt. h1~gesamt zeigt sich df)nnoch, dass bei einem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters die Einhaltung des Zielbeitragssatzes insbesondere im Jahr 2030 deutlich wahrscheinlicher wird. So liegt der Beitragssatz im Jahr 2030 im Szenario „mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters" mit ca. 21,8 Prozent knapp unter dem gesetzlich verankerten Zielbeitragssatz i. H. v. 22 Prozent. In Abbildung 23 (b) sind die entsprechenden Wirkungen auf das Rentenniveau aufgeführt. Ilei einer Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters führt der geringere Ileitragssatz vorübergehend zu einer Anhebung des Niveaus. So ist das Rentenniveau im Jahr 2030 für das Szenario „mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters'' um ca. 0,6 Prozentpunkte höher im Vergleich zum Status-quo-Szenario. Zudem erhöht die Berücksichtigung der Veränderung des Rentnerquotienten das Rentenniveau um weitere 0,6 Prozentpunkte, so dass das Rentenniveau von 42,4 auf 43,7 Prozent im Jahr 2030 steigt. Auch dieser Effekt ist nur vorübergehend und das Nettorentenniveau vor Steuern erreicht im Jahr 2050 wieder nahezu das Niveau d,,s St.atus-quo-Szenarios.221 Abschließend bleibt fest.zuhalten, dass das Erreichen der Beitragssatzund Rent.enniveauziele für das Jahr 2030 für den Fall eines Anstiegs des tatsächlichen Renteneintrittsalters deutlich wahrscheinlicher wird. Der hier simulierte Entlastungseffekt stellt allerdings eine Obergrenze dar, weil eine Zunahme der Lebensarbeitszeit. um zwei weitere Jahr relativ hoch erscheint. So wurde nicht berücksichtigt., dass diejenigen, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, keine zusätzlichen Abschläge erhalten und somit keinen Anreiz zur Anhebung des tat5ächlichen Renteneintrittsal22"Die Rückkoppelung des Nachhaltigkeitsfaktors wird modelliert, indem die Vorausherechnungen des Beitragssatzes mit und ohne Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters jeweils ohne Rückkoppelungen der Beitragssätze und des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Rentenanpassung -verglichen werden. Der relative Unterschied wird mit dem Rentnerquotienten ohne Bi'riicksichtigung der Anhebung nmltipliziert. Der sich daraus ergebende Rentnerquotient gibt. somit die vorübergehende Entlastung der Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler im Verhältnis zum Rentnerquotienten bei einer Beibehaltung des Renteneintritt.salt.ers wieder. 221 Auch der langfristige Indikator der impliziten Schuld reagiert kaum auf die vorübergehenden Entlastungspotenziale und liegt mit 57,2 Prozent des BIP des Jahres 2005 nur gut zwei Prozent. unter dem St.atus-quo-Szenario.
114 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung ters haben. Eine Verhaltensanpassung muss für diese Gruppe folglich bezweifelt werden. Dieser Sachverhalt macht allerdings nochmals deutlich, wie kontraproduktiv die Ausnahmeregelungen auch hinsichtlich des Ziels einer Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters sind. 5.1.4.2 Rente mit 69? Die vorübergehende Wirkung der zuvor behandelten Entlastungspotenziale zeigt, dass die GRV im Falle einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit zumindest mittelfristig relativ gut für die demografischen Herausforderungen gewappnet ist. Langfristig wird sich der Finanzierungsdruck allerdings weiter verschärfen, da die Lebenserwartung auch in Zukunft weiter zunimmt. Das Problem einer steigenden Lebenserwartung wurde bislang fortwährend unterschätzt. Dies wird offensichtlich, wenn man sich vor Augen führt, dass das Statistische Bundesamt im Rahmen der offiziellen Prognosen der Lebenserwartung innerhalb von lediglich sechs Jahren die Untergrenze -und in ähnlichem Umfang auch die Obergrenze -für die künftige Lebenserwartung von Frauen (Männern) um 3,5 (5,4) Jahre angehoben hat.222 Angesichts dieses Sachverhalts einer (unkalkulierbar) steigenden Lebenserwartung sollte die mit dem RVAGAnpG vollzogene Anpassung der Lebensarbeitszeit an die Lebenserwartung fortgeführt werden. Damit die Anpassung allerdings offen für die tatsächliche Entwicklung der Lebenserwartung ist, müsste ein zukünftiger Anstieg der Lebenserwartung regelgebunden und dynamisch, ähnlich dem Nachhaltigkeitsfaktor, formuliert werden. Um die Parameter solch einer automatischen Anpassung zu begründen, erscheint es zunächst sinnvoll, sich die Extremfälle einer Anhebung der Regelaltersgrenze in Bezug auf die Restlebenserwartung vor Augen zu führen. Dabei stellt die Beibehaltung des Regeleintrittsalters einen Extremzustand dar. In diesem Fall genießen die Rentner das längere Leben komplett im Ruhestand und der Anstieg der Lebenserwartung geht somit zu Lasten der Beitragszahler. Das andere Extrem entspricht einer Veränderung des Regeleintrittsalters genau in Höhe der Veränderung der ferneren Lebenserwartung.223 Ein nahe liegender Kompromiss könnte in der Mitte liegen, also bei einer hälftigen Aufteilung des Anstiegs der Restlebenserwartung auf die Lebensarbeitszeit und die Rentenbezugsdauer. 224 Um die Folgen eines solchen regelbasierten Eingriffs abzuschätzen, muss zunächst der Betrachtungszeitraum definiert werden. Der Begründung der Bundesregierung für das RVAGAnpG folgend, geht es um die zukünftige Erhöhung der Restlebenserwartung, aber auch um den An222V gl. hierzu ausführlich auch Ehrentraut und Heidler ( 2008a). 223In einem umlagefinanzierten System entspricht solch eine Regelung letztlich einem sogenannten „NotionalDefined-Contribution-System". In einem solchen System werden die Beiträge auf ein fiktives Konto eingezahlt und mit der Wachstumsrate der Lohnsumme verzinst, um bei Renteneintritt nach einer versicherungsmathematischen Annuitätenformel auf die zu erwartende Lebenserwartung verteilt zu werden. Damit bleibt die Rentenbezugsdauer im Prinzip konstant. Zu ökonomischen und politischen Aspekten von NDC-Systemen vgl. Holzmann und Palmer (2005). 224 Zu selbststabilisierenden Rentensystemen im Allgemeinen vgl. Börsch-Supan (2007). Er schlägt dort eine andere Form eines natürlichen Kompromisses vor, nämlich die Einhaltung von konstanten Proportionen der Lebensarbeitszeit und Rentenbezugsdauer.
KaJJitel 5. Iuterge11erntive Umvertcilu11g 115 stieg der letzten 40 Jahre.225 Damit ist also auch der Zeitabschnitt seit der Rentenreform 1957 maßgeblich. Tabelle 13: Restlebenserwartung im Alter von 65 Jahren ·in den Jahren 1957, 2005 und 2050 Jahr 1957 2005 2050 0 Restlebenserwartung, Mann im Alter G5 (in Jahren) 12,4 17,7 21.7 Anstieg (in Jahren) 5,3 4,0 0 Restlebenserwartung, Frau im Alter 65 (in Jahren) 15,1 21,9 26,3 Anstieg (in Jahren) 6,8 4,4 Anme.-kung: Die durchsclmit.tliche Restlebenserwartung basiert auf Generationensterbetafeln (Statist.isches Bundesamt. (2006b)). Hier wurde die Variante V2 gewählt, die ungefähr der Basisannahme der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausbereclumng entspricht. Die Entwicklung der dnrchsclmit.tlichen Restlebenserwartung bei G5-jährigen Männern (Frauen) wird im Zeitraum von 1957 bis zum .Jahr 2050 mn voraussichtlich 9,3 (11,2) Jahre zunehmen (vgl. auch Tabelle 13). Im Folgenden wird ausschließlich die Restlebenserwartung der Männer betrachtet. So wird sichergestellt, dass die sich an der Lebenserwartung orientierende Anhebung der Regelaltersgrenze eine Untergrenze darstellt. Ein natürlicher Kompromiss, der aus einer hälftigen Aufteilung des Zugewinns der Lebenserwartung auf die Erwerbsund Ruhestamlsphase besteht, würde eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters um mindestens vier Jahre nahe legen. Daraus könnte man also die Forderung ableiten, die Regelaltersgrenze von 2030 bis 2049 nodunals um mindestens zwei auf dann 69 .Jahre im .Jahr 2050 anzuheben. Durch diese Maßnahme wären die zukünftigen Rentner immer noch deutlich besser gestellt als die Rentner des Jahres 1957. Zudem könnte der Beitragssatz - unter den getroffenen Annahmen zur Lebenserwartung langfristig auf knapp 23 Prozent begrenzt und das Rentenniveau bei knapp 42 Prozent in der Status-c1m>-Variaute stabilisiert werden (vgl. Abbildung 24). Die hier vorgeschlagene Anhebung würde ab dem Jahr 2030 starten, wäre allerdings nur wirksam, wmm die Lebenserwartung zukünft.ig auch tatsächlich steigt. Ein letzter wesentlicher Aspekt bei der Diskussion um einen Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters wurde hier bislang allerdings noch nicht thematisiert. So stellt neben der Finanzierbarkeit der Renten insbesondere auch der demografisch bedingte Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials eine große Herausforderung in der Zukunft dar. Denn bei einer Beibehaltung des aktuellen Erwerbsund Renteneintrittsverhaltens sinken die Erwerbspersonen. näherungsweise dargestellt durch die 20bis 60-jährigcn, von ca. 46 Mio. Personen im Jahr 2005 auf knapp 38 Mio. Personen im Jahr 2030 und bis auf etwa 35 Mio. Pernonen im Jalu 2050. Aus dieser Perspektive stellt eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit einen in der Zukunft notwendigen Schritt dar, um das WadL~turn der deutschen Wirtschaft nicht nachhaltig zu gefährden. 226,227 225 Vgl. Deutscher Bm1destag (2007). 226 Vgl. auch SVR (2006). 227In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Forderung nach höheren Abschlägen auf die Früh-
116 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung Abbildung 24: Entwicklung der Beitragssätze und des Nettorentenniveaus vor Steuern bei der regelbasierten Politik „Rente mit 69" ( a) Beitragssatz 25 Ist RVAGAnpG (Status-qua-Szenario) 24 -- Rentemit69 mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters (und Rente mit 69) c 23 " e 0.. .5 ' g 22 ' "' "' ' "' !!! .. " 21 m 20 _/ 19 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr (b) Nettorentenniveau vor Steuern 54 53 52 -...... c 51 " N 50 e 0.. 49 .5 C: 48 lii ::, 47 ~ cn 46 l5 > 45 ::, .. 44 " > ·c 43 C: ~ 42 ······· i 41 z 40 RVAGAnpG (Status-quo-Szenario) 39 -IIRente mit69 38 mit paralleler Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters (und Rente mit 69) 37 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr verrentung insofern sinnvoll ist, als damit der Anreiz, den Renteneintritt zu verschieben, deutlich zunimmt, vgl. hierzu auch Berlcel und Börsch-Supan (2004).
Kapitel 5. Iutergcnerntive Umverteil1mg 117 5.1.4.3 Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung Seit dem 01.01.2002 wird die betriebliche Altersvornorge zusätzlich zur nachgelagerten Ile.steuerung durch die Sozialabgabenfreiheit der umgewandelten Entgeltanteile gemäß § 3 Nr. 63 EStG gefördert. So sind die in der Ansparphase geleisteten Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von vier Prozent der RV-Ileitragsbenwss1mgsgrenze (West) steuerund sozialabgabenbefreit. Ilei der Auszahlung werden die Iletriehsrentcn besteuert, und Ileiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung werden fällig. Diese Förderung war zunächst als Anschubfinanzierung gedacht und sollte zum 31. Dezember 2008 auslaufen. Am 08.08.2007 wurde vom Bundeskabinett eine Fortführung der Sozialabgabenfreiheit beschlossen.228 Dabei stand insbesondere im Vordergrund. dass es beim Auslaufen der Förderung aufgrund der nachgelagerten Ilclastung mit Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen zu einer Doppelverbeitragung der in der betrieblichen Altervorsorge gesparten Entgeltanteile käme und dadurch dieser Vorsorgeweg deutlich benachteiligt wäre. Zudem stellt die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung insbesondere für Geringverdiener einen attraktiven Anreiz im Verhältnis zur Steuerfreiheit dar, da diese nur geringe O(lPr gar keine Steuern zahlen. 229 Allerdings führt die Beibehaltung der Sozialabgabenfrniheit nach Angaben der IlundesregiL'- rung zu Einnaluneausfällen i. H. v. rund 3.3 Mrd. Euro bis Ende 2OOü. 230 Unter Annahme einer weiteren Zunahme der Verbreitung wird von einem jährlichen Zuwachs der Ileitragsausfälle um ca. 200 Mio. Euro ausgegangen. Umgekehrt ist jedoch nicht anzunehmen, dass ein Ende der Ileitragsfreiheit zu Mehreinnahmen bd der Sozialversicherung in voller Höhe diese.s Ileitragsausfalls führen würde. Vielmehr können mögliche Verhaltensänderungen darin resultieren, dass Ileitragsausfälle in nicht quantifizierbarem Umfang dauerhaft bestehen bleiben.231 Hinsichtlich der Finanzierungswirkung für die GRV gilt: In der Rentenversicherung kommt e,s bei einer Abschaffung der Sozialabgabenfreiheit nur kurzfristig zu einer Absenkung de,s Beitragssatzes. Dies liegt daran, dass die durch den Einnahmeausfall erfolgende Absenkung des Beitragssatzes in der Folgeperiode -· über die Rentenanpassungsformel zu einer Erhöhung der Rentenanpassung und damit zu einer finanziellen Mehrbelastung führt. Zudem folgt aufgrund der Ilerücksicht.igung der beitragspflichtigen Entgelte in der Rentenformel eine weitere Anhebung der Renten in der übernächsten Periode. Eine Ileibehaltung kann dagegen langfristig sogar einen leicht sinkenden Ileitragssatz bewirken. Dabei führt der Rückgang an beitragspflichtigen Entgelten sowohl zu einem Absinken der Rentenanpassung als auch langfristig zu einer Verminderung der Rentenansprüche. Darüber hinaus kommt es durch die Ilerücksichtigung der Beitragseinnahmen im Nachhaltigkeitsfaktor wiederum zu einer Rückkoppelung. Denn die im Nenner des Nachhaltigkeitsfaktors stehenden Äquivalenzrentner werden als Quotient aus Beitragseinnahmen und dem nicht von der Entgeltumwandlung berührten Bruttodurchsclmittsentgelt berechnet. So führen die sinkenden Ileitrag22"Vgl. Deutscher Bundesrat (2007). 22"Vgl. Ehrentraut und Raffelhüschen (2006). 230 Vgl. Deutscher Bundesrat (2007). 2:n So würde bspw. ein Ausweichen der Finanzierung in Zeitwertkonten oder arbeit.geberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ebenso zu Beitragsverlusten führen.
118 Kapitel 5. Intergenerntive Umverteilung seinnahmen zu einer Absenkung des Rentnerquotienten, der die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors verstärkt und die Rentenanpassung zusätzlich dämpft. Insgesamt bedeutet dieser Sachverhalt also, dass eine Zunahme der Verbreitung schließlich sogar zu einem geringeren Beitragssatz führen kann. Tabelle 14: Anzahl der Entgeltumwandler und Verbreitungsgrad 2004 2010 2020 2030 2040 2050 Entgeltumwandler in Mio. 6,00 7,66 10,23 11,6 ll,92 11,99 Verbreitungsgrad in % 19 25 33 40 45 47 Die Annahmen der hier durchgeführten Berechnungen orientieren sich an Ehrentraut und Raffelhüschen (2006) und Börsch-Supan et al. (2007). Es wird angenommen, dass durchschnittlich vier Prozent des durchschnittlichen Bruttoentgelts umgewandelt werden, was in etwa zwei Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage entspricht. Hinsichtlich der relativen Altersverteilung der zusätzlichen Entgeltumwandler wird vereinfachend davon ausgegangen, dass sich die Abschlussbereitschaft gemäß den Erwerbsquoten des Jahres 2005 verteilt (vgl. Börsch-Supan et al. (2007)). 232,233 Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass zu Beginn des Basisjahres 2005 die Gesamtzahl an Entgeltumwandlern bei ca. 6 Mio. lag, was einem Verbreitungsgrad von gut 19 Prozent entspricht. Im Jahr 2030 wird ein Verbreitungsgrad von 40 Prozent unterstellt. Tabelle 14 gibt einen Überblick über die sich daraus ergebende Anzahl der Entgeltumwandler sowie den Verbreitungsgrad. Die Abbildungen 25 (a) und (b) zeigen die Finanzierungswirkungen einer Abschaffung und Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit auf den Beitragssatz und die Entwicklung des Rentenniveaus. Zunächst wird im Vergleich zum Status-qua-Szenario deutlich, dass sich ohne Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit keine langfristige Verbesserung des Beitragssatzes erreichen lässt. Dennoch erhöht sich das Rentenniveau, weil die Abschaffung der Sozialabgabenfreiheit zu einer Erhöhung der Anpassung führt. Dagegen führt eine Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit bei einem von Jahr zu Jahr zunehmenden Verbreitungsgrad zu einem leichten Rückgang des Beitragssatzes. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2030 bei 22,5 Prozent und somit 0,2 Prozentpunkte unter dem Beitragssatz mit Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit. Ein Einschnitt entsteht allerdings auch beim Rentenniveau, das auf 42 Prozent absinkt und im Verhältnis zu dem Szenario ohne Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit um 0,7 Prozentpunkte niedriger liegt. 232Die altersund geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten für 2005 entsprechen der Abgrenzung des IFO-Instituts, vgl. Werding und Kaltschütz (2005), vgl. Fußnote 235 233 Aus dem Blickwinkel einer Kohorte wiederum stellt sich ein zunehmender Verbreitungsgrad ein, der sein Maximum vor dem spätmöglichsten Renteneintritt der Kohorte erreicht, das hier mit dem Lebensalter von 65 Jahren angenommen wird.
Kapitel 5. Interge1wrative Umverteilung 125 Zweitens bedeutet. das für die Individuen aber auch, dass sie durch Mehrarbeit ihren individuellen monatlichen Rentenanspruch erhöhen können, indem sie sich eine steigende Anzahl au Entgeltpunkten und niedrigere Abschläge erarbeiten. Diese Md1rarbeit setzt allerdings voraus, dass -abgesehen von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen -- die Beschäftigten in ihre Beschäftigungsfähigkeit investieren und sich auch in fortgeschrittenem Alter beruflich fortbilden. Darüber hinaus sollte eine Abschaffung der Hinzuvcrdienstgrenzen auch bei vorzeitigem Rentenbezug in Erwägung gezogen werden. Eine Entkoppelung von Rentenbezug und Erwerbstätigkeit würde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und den Übergang in die Rente wesentlich vereinfachen. Bisher, so scheint es, wurde die Möglichk,iit einer .,echten" Altersteilzeit von der subventionierten Altersteilzeit verdrängt. Eine verlängerte Lebensarbeitszeit bedeutet letztlich, dass Abschläge infolge einer Anhebung der Alt.erngrenzen durch eine Kombination aus Mehrarbeit und Mehrersparnis deutlich leichter zu kompensieren siml. DritteIL~ stellt sich die Frage, wie es langfristig. also nach 2030, aussieht. Im diesem Abschnitt wurde gezeigt, dass eine weitere Anhebung der Altersgrenzen nach dem Jahr 2030 bis zum Jahr 2050 auf 69 Jahre den ansonsten steigenden Beitragssatz im Status-quo-Szenario auf 23 Prozent stabilisieren könnte. Würde damit wiederum eine Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters einhergehen, dann könnte der Beitragssatz weiter abgesenkt werden. Grundsätzlich muss hier allerdings betont werden, dass die Anhebung der Altersgrenzen nach einem regelbasierten Prinzip erfolgen sollte, um die Planbarkeit zu erhöhen und das politische Restrisiko zu minimieren. In einem sich im demografischen Übergangsprozess befindenden Umlageverfahren können letztlich nur auf die Demografie bedingte, regelbasierte Leistungszusagen gegeben werden. die auch bei sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen Bestand haben und somit politisches Restrisiko minimieren. Für die zukünftige Anpa.~sung der Regelaltersgnmze wäre eine hälftige Aufteilung der steigenden Restlebenserwartung auf Leb1!nsarbeitszeit solch eine regelbasierte Vorgabe, die als „ goldener Mittelweg'· auch politisch akzeptabel wäre. 5.2 Interne Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung 5.2.1 Einführung Im vorherigen Abschnitt wurden intergencrat.ive Umverteilungswirkungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitsanalyse betrachtet, wobei insbesondere die quantitativen Auswirkungen aktueller Rentenreformen sowie verschiedener Reformszenarien auf die Vorausberechmmg der Beitragssätze bzw. das Rentenniveau im Vordergrund standen. Steigende Beitragssätze bei sinkendem Rentenniveau führen zu einer Belastung der jungen und zukünftigen Generationen und damit zu einer intergenerat.iven Lastenverschiebung. Gegenstand di<\~(IB Abschnitt sind Messungen der intergenerativen Umverteihmgswirkungen, die sich bei der zusätzlichen Berücksichtigung der in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen ergeben. Erfasst werden können diese anhand der Entwicklung der internen Renditen. Diese geben Auskunft über das Verhältnis der bereits geleisteten oder noch zu leistenden Einzahlungen
126 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung in die GRV, bezogen auf die bereits erhaltenen bzw. noch zu beziehenden Auszahlungen der GRV an die Versicherten. Aufgrund des doppelten Alterungsprozesses sinkende Renditen stellen ein massives Problem für die GRV dar, weil die damit einhergehende intergenerative Umverteilung die Akzeptanz und damit die politische Stabilität der GRV gefährdet. Eine daraus motivierte Weigerung der zukünftigen Generationen, den Generationenvertrag aufrechtzuerhalten, wäre dann ein immenses politisches Restrisiko. Leistungseinschnitte in die GRV mit dem Ziel, deren fiskalische Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sind eine politische Reaktion auf diese Problematik. Durch die Verringerung der impliziten Schuld wird jüngeren Generationen der Einstieg in ein kapitalgedecktes System ermöglicht. Damit bietet sich sich ihnen die Chance auf eine höhere Rendite und insgesamt auch auf ein diversifizierteres Alterssicherungsportfolio, als es unter Beibehaltung des bestehenden Systems möglich wäre. Dieser Abschnitt gliedert sich wie folgt: Zunächst wird in Abschnitt 5.2.2 die interne Rendite für Männer und Frauen im Status quo analysiert. Eine Besonderheit bei der hier durchgeführten Betrachtung ist die Berücksichtigung von interund auch intragenerativer Umverteilungselemente, die sich im Rahmen der versicherungsfremden Leistungen sowie deren Steuerfinanzierung ergeben. Abschnitt 5.2.3 zeigt daran anschließend die intergenerativen Umverteilungseffekte der jüngsten Reformmaßnahmen. In Abschnitt 5.2.4 werden Potenziale und Risiken für die Renditeentwicklung durch die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung und das Pro-Kopf-Lohnwachstum gegenübergestellt. Einen letzten wesentlichen Punkt in Bezug auf Risiken und Chancen von Rentenreformen illustriert schließlich die in Abschnitt 5.2.5 durchgeführte Berechnung einer sogenannten Gesamtversorgungsrendite, die sich als Mischrendite aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge ergibt. Abschnitt 5.2.6 fasst die wesentlichen Erkenntnisse des Abschnitts zusammen. 5.2.2 Interne Renditen für Männer und Frauen im Status quo Der folgende Abschnitt stellt die Ergebnisse der internen Rendite für das Status-quo-Szenario vor. Dieses umfasst den Rechtsstand des Jahres 2007 und damit als jüngste Reform das RVAGAnpG. Zwei bereits in Abschnitt 3.2 ausgeführte Besonderheiten der hier gewählten Methodik seien an dieser Stelle nochmals betont.237 Erstens erfolgt die Berechnung der internen Rendite unter Berücksichtigung von Unsicherheit. So wird jede Einund Auszahlung in die GRV mit der entsprechenden Überlebenswahrscheinlichkeit - ausgehend vom Eintritt in das Erwerbsleben - gewichtet. 238 Zweitens werden im Rahmen der hier durchgeführten Durchschnittsbetrachtung von Mann und Frau sowohl unterschiedliche Rentenzugangspfade als auch alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Im Unterschied zu den in der Literatur vorzufindenden Berechnungsweisen der internen Rendite fließen damit auch die versicherungsfremden Leistungen zur Gänze in die Analy237Vgl. dazu Abschnitt 3.2. 238 Aus Vereinfachungsgründen ist es häufig üblich, von einem sicheren Erreichen der Renteneintrittsalters und aller Rentenzahlungen bis zur durchschnittlichen Restlebenserwartung auszugehen. Wie Abschnitt 3.2 gezeigt hat, führt diese allerdings zu einer Überschätzung der Ergebnisse.
Kapitel 5. JJJterge1wrative Umverteilung 127 Abl>ildung 26: Entwicklung des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses sowie dCB Nettorcntennive.aus vor Steuern. für die Jahre 1960 bis 2050 14 12 1 100 95 t 90 l 85 " 80 E T 75 l!l f T 70 .S -------:· 65 ~ - ~ t 60 -~ + 55 ~ ~ -:- 50 g ' .. + 45 Z 40 1 35 -30 10 +--------------------------------+ 25 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 Jahr se ein. Ferner wird der geschlecht.sund wolmortspezifischen Finanzierung des Bundeszuschusses Rechnung getragen. Die Hinzurechmmg der Bundesmit.tel bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller Leistungen wirkt sich insbesondere negativ auf die Ergebnisse von jüngeren Männern aus.239 Nach kurzer Darstellung der methodischen Bflsonderheiten wird nun der Blick auf die von der GRV ausgehenden Determinanten der interne Renditeberedmung gerichtet.: Die Beit.ragssätze, der Bundeszuschuss und das Rentenniveau (vgl. Abbildung 26). Der entscheidende Punkt bei der internen Rendite ist, dass im Gegensatz zu den vorherigen Analysen sowohl die vergangene als auch zukünftige Entwicklung in die Berechnungen einfließt. Der Beitragssatz steigt sowohl in den 19G0er wie auch 1970er Jahren stark an. Mitte der 1990er Jahre fand dann nochmals infolge der Wie<lerverninigung und der Fortsetzung der Friihverrentung ein weiterer beachtlicher Anstieg sowohl des Beitragssatzes als auch des Bunckszuschusses stau (vgl. Abschnitt 2.5.2). Angesichts der demografischen Entwicklung wird sich der Beitragssatz ab etwa dem Jahr 2015 -bei Renteneintritt der „Babyboomer" -nochmals deutlich erhöhen, wie bereits in Abschnitt 5.1 ausführlich erläutert wurde. Der hier gezeigte Verlauf entspricht dem dort ausgewiesenen St.atus-qun-Szenario. Im Vergleich zur Beitragssatzentwicklung ist das Rentenniveau in der Vergangenheit relativ konstant geblieben. Zwar st.ieg es Anfang der 1970er durch die Rückkopplung der Beitragssatzerhöhung auf die Bruttolohnanpassung deutlieh an, Ende der 1990er Jahre entsprach es aber "' 9Dies ist wie bereits erwähnt darauf zurückzuführen, dass Männer im Durchschnitt mehr Steuern als Frauen bezahlen, gleichzeitig aber weniger versicherungsfremdc Leistungen wie z. ß. Kindererziehungszeiten erhalten. Des Weiteren wird der Bundeszuschuss in Zukunft zunehmend einen Teil der beitragsbezogcnen Leistungen finanzieren. Eine Nichtberücksichtigung unterschätzt somit die hieraus resultierenden intergenerativen Belastungen für Männer und Frauen.
128 Kapitel 5. Jntergenerative Umverteilung Abbildung 27: Nominale und reale Renditen der GRV im Status-qua-Szenario 6,5 ~---------------------------------~ 6,0 5,5 ~ 5,0 ~ o.. 4,5 C: ·c: 4,0 ~ ~ 3,5 ~ 3,0 'lii -~ 2,5 ~ 2,0 ) 1,5 1,0 Frauen Männer Frauen nominale Rendite -- reale Renditen 0,51--=~~~~~~~~~~~~-~--..J 0,0 Männer 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Jahrgang wieder dem Ausgangsniveau.240 In Zukunft wird das Rentenniveau aufgrund der im vorherigen Abschnitt erläuterten Reformmaßnahmen nochmals deutlich absinken. Die Kombination aus steigenden Beitragssätzen und sinkendem Rentenniveau übt massiven Druck auf die Renditen der GRV aus. Dem Renditeverlust wirkt lediglich die steigende (Rest-)Lebenserwartung entgegen. Nachstehend aufgeführt sind die realen und nominalen Renditen für Frauen und Männer der Jahrgänge 1940 bis 2010 (vgl. Abbildung 27). Die nominalen Renditen werden hier einmalig zu Vergleichszwecken aufgeführt. Zwar weisen die meisten zur GRV durchgeführten Renditeberechnungen nominale Größen aus - und zwar mit der Rechtfertigung, dass Kapitalmarktrenditen ebenfalls größtenteils nominal ausgewiesen seien. Ein unverzerrter Vergleich von Renditen ist jedoch nur auf Basis realer Größen möglich. Der nominale Renditeverfall für Männer des Geburtsjahrgangs 1940 bis zur jüngsten hier berücksichtigten Kohorte 2010 liegt bei etwa zwei Prozentpunkten. Dagegen beträgt der inflationsbereinigte Verfall tatsächlich nur knapp 1,5 Prozentpunkte. Höhere Inflationsraten in der Vergangenheit überzeichnen die reale Entwicklung der Rendite. Im Weiteren liegt der Fokus deshalb ausschließlich auf der realen Rendite. Ursächlich für die von Versichertenjahrgang zu Versichertenjahrgang sinkenden Renditen sind die demografischen Veränderungen und der daraus resultierende Anstieg der Beitragssätze sowie das gleichzeitige Absinken des Rentenniveaus. Liegt die interne Rendite für Männer des Jahrgangs 1940 noch bei etwa 1,4 Prozent, reduziert sich diese für die jüngste Kohorte 2010 auf nahezu Null. Dennoch ist festzuhalten, dass die reale Rendite für die hier betrachteten Jahrgänge der Männer gerade noch positiv bleibt. 240 Zur Entwicklung und den Eingriffen in die Indexierung der Renten vgl. Abschnitt 2.5.2 und 3.3.3.
Kapitel 5. Interge11erative Umverteilu11g 129 Demgegenüber verzeichnen Frauen eine deutlich höhere Ver:dnsung ihrer Beiträge. Eine im Jahr 1940 geborene Frau erhält eine reale Rendite von ca. 3,5 Prozent. Diese sinkt urn etwa 2,2 Prozentpunkte auf knapp 1,3 Prozent für den weiblichen Geburtsjahrgang 2010. Der stärkere Verfall der Rendite bei den Frauen im Vergleich zu den Männern ist auf deren geringere Zunahme in der Lebenserwartung zurückzuführen. Dennoch bleibt ein deutlicher Niveaunterschied zwischen Männern und Frauen bestehen. Dieser ist wiederum den bereits erläuterten Ursachen zuzuschreiben: Erstens weisen Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer auf. Zweitens kommt es im Rahmen der versichenmgsfremden Leistungen und deren Finanzierung zu einer geschlechtsspezifischen Umverteilung zu Gunsten der Frauen. Und drittens erhalten Frauen sowohl deutlich häufiger als auch absolut höhere Hinterbliebenenrenten. Besonders stark sinkt die Rendite sowohl bei Männern als auch Frauen der Jahrgänge zwischen 1940 und 1950. Der Verfall ist für diese Jahrgänge deshalb relativ hoch, weil die nach 1940 geborenen Kohorten mit deutlich höheren Beitragsund Bundeszuschusszahlungen belastet wurden. Zugleich sank und sinkt das Rentenniveau und stiegen die Abschläge für die Frühverrentung durch das RRG 1992 und das RRG 1999. 5.2.3 Reformmaßnahmen Um (analog zu Abschnitt 5.1) im Zuge der Interne-Rendite-Betrachtung die intergenerativen Verteilungswirkungen der einzelnen Reformmaßnahmen aufzuzeigen, werden die Durchschnittsrenditen von Männern und Frauen der Jahrgänge 1940 bis 2010 für die einzelnen Szenarien miteinander verglichen. Ausgegangen wird von einem Szenario ohne Berücksichtigung des RVNG. Danach werden schrittweise die Auswirkungen des RVNG, des RVAGAnpG und der modifizierten Schutzklausel dargestellt. Abbildung 28 zeigt zunächst die Folgen der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors im Zuge des RVNG. Diese Reform beinhaltet hohe Mehrbelastungen, wie es anhand der negativen Renditedifferenz ersichtlich wird. Dabei sind die ,,Babyboomer"' -also die zwisehen etwa 1950 und 1970 Geborenen besonders stark betroffen. Die größte Renditeeinbuße hat der Jahrgang HJ64 mit einem Verlust von etwa 0,25 Prozentpunkten. Olme Nachhaltigkeitsfaktor hätte diese Generation den Ruhestand mit einem deutlich höheren Rentenniveau verbringen können. Je jünger die Jahrgänge sind. desto geringer wird der Renditeunterschied im Vergleich zu einer Situation ohne Nachhaltigkeitsfaktor, in der die Rendite infolge hoher Beitragssätze stark abgesunken wäre. Im Gegensatz zum Nachhaltigkeitsfaktor wirkt die Einführung der Rente mit 67 nicht auf die Jahrgänge 1940 bis 1947. Sie erhalten keine Abschläge auf ihre Zugangsrente. Die Belastung ist mit knapp 0,1 Prozent am stärksten für die um das Jahr 1970 geborenen Individuen. Sie erhalten die vollen Abschläge, profitieren jedoch kaum von der Beitragssatzsenkung, da sich diese nur schrittweise offenbart. Erst wenn die Reform für den Großteil der Bestandsrenten wirkt. sinkt die Mehrbelastung sukzessive für die nachfolgenden Jahrgänge. Die (mehrbelastende) Wirkung der Einführung der modifizierten Schutzklausel ist nur in etwa halb so stark wie der Effekt durch die Rente mit ü7. Jedoch entfaltet diese Einführung deutlich früher ihren mehrbelastenden Effekt. weil sie auch die Bestandsrentner betrifft. Darun-
130 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung Abbildung 28: Reale Renditeunterschiede durch die einzelnen Reformschritte 0,1 -,----------------------------------~ -- ohne vs. mit Rente mit 67 ohne vs. mit modifizierter Schutzklausel --+- ohne vs. mit RVNG kumuliert -0,6 ~--------------------------------~ 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Jahrgang ter ist der Jahrgang 1950 mit einer Kürzung von ca. 0,04 Prozentpunkten noch am stärksten betroffen. Für die jüngeren und jüngsten Jahrgänge spielt das leichte Absinken des Rentenniveaus hingegen keine Rolle, weil sie gleichzeitig durch die wiederum niedrigeren Beitragssätze kompensiert werden. Alle Reformmaßnahmen zusammengenommen (siehe Kurve „kumuliert") sollte nun allerdings nicht der Trugschluss entstehen, dass die jüngsten Jahrgänge durch die Reformen mehr oder weniger gleichgestellt sind gegenüber dem Szenario ohne RVNG. Ganz im Gegenteil: Durch die reforminduzierten Beitragssatzsenkungen wird die implizite Schuld verringert, und sie gewinnen Spielraum für ihre private Altersvorsorge. 5.2.4 Potenziale und Risiken Analog zu Abschnitt 5.1 wird in diesem Abschnitt eine mögliche Verhaltensanpassungen der Individuen gesondert betrachtet. Im Unterschied zum Status-querSzenario wird nun also der Effekt beleuchtet, der sich durch einen Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters ergibt.241 Abbildung 29 stellt die Auswirkungen einer Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters auf die interne Rendite der GRV dar. Für die Jahrgänge ab etwa 1960 und jünger steigen die Renditen im Vergleich zum Status-querSzenario. So liegt die Rendite der 1965 Geborenen sowohl für Männer als auch Frauen um etwa 0,1 Prozentpunkte höher. Der Anstieg der Renditen ist dabei auf vorübergehende Beitragssatzentlastungen zurückführen, die wiederum durch 241 Wie im Rahmen von Abschnitt 5.1.4.1 erläutert, beinhaltet ein Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters eine Erhöhung der Erwerbsquote, und zwar bei den 60bis 64-jährigen Männern von 33 auf 48 Prozent und bei den Frauen desselben Alters von 19 auf 31 Prozent, vgl. dazu Abschnitt 5.1.4.1.
Kapitel 5. fotergenerntive Umverteilung Abbildung 29: Reale Renditen bei einer Verhaltensanpassung ·in Bezug a·uf das Renteneintrittsalter 131 4,0 ~-------------------------------~ RVAGAnpG (Status-qua-Szenario) 3,5 -+- mit parallelem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters 3,0 ~ e 2.5 0. .5 j 2,0 1 „ 1,5 Frauen l 1,0 0,5 Männer 0,0 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Jahrgang die gestiegenen Erwerbsquoten entstehen. Für den jüngsten betrachteten Jahrgang hat die vorübergehende Verminderung der Beitragssätze allerdings keine großen Auswirkungen mehr, da er über sein gesaiut.es Erwerbsleben hinweg betrachtet nur einen relativ kurzen Zeitraum von dieser Entlastung profitiert. Als Zwischenfazit kann damit festgehalten werden, dass sich der lai1gfristige Renditeverfall der GRV durch die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters nur marginal aufüalten lässt. Ein weiterer Einflussfaktor auf die Renditchöhe, der unberücksichtigt bleiben kann, ist der Grad der Fairness der Abbzw. Zuschläge. Um abschätzen zu können, ob diese fair sind, ist 1.,,g notwendig, den aus der Beitragssatzentlastung resultierenden Effekt auszublenden. Damit soll der Fokus im Hinblick auf Abbildung 29 nun auf die um etwa 1950 Geborenen sowie die jüngsten Kohorten gelenkt werden.242 Für die um das Jahr 1950 männlichen Geborenen wird ersichtlich, dass der Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters zu einer niedrigeren Rendite führt. Dagegen ist die Rendite der gleichaltrigen Frauen nahezu unverändert. Dieses Ergebnis b1,'Stätigt die Resultate anderer Forschungsarbeiten:24:i Demnach sind die Abschläge von 3,G Prozent p.a. etwas zu niedrig für Männer und in etwa versichenmgsmathematisch fair für Franen.244 Ein interessanter Effekt zeigt sich bei ßetrachtung der jüngsten Kohorten. So führt die Verschiebung des 242So sind die um 1950 Geborenen zu alt und die jüngsten Kohorten (2010) zu jung, um von der vorübergehenden Entlastung zwischen 2010 und 2050 maßgeblich beeinflusst zu werden. 243Vl\l. n.a. Ohsmann et al. (200:1). 244 Dei einem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters müssten sich die Abschläge für Männer etwas mehr erhiihcn, weil ihre Lebenserwartung geringer ist und sie deshalb für die nicht in Anspruch genommenen Renten während der Verschiebung stärker, da über einen kürzeren Zeitraum kompensiert werden.
132 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung Abbildung 30: Reale Renditen mit Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung 4,0 ~-------------------------------~ 3,5 3,0 l ~ 2,5 .E § 2,0 ~ &. „ 1,5 J 1,0 0,5 ohne Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit mit Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit Frauen -----------------------1 - -- Männer ------ 0,0 L--~---~--~_:~"-~-===~~=""""'---...J 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Jahrgang tatsächlichen Renteneintrittsalters bei den jüngsten Jahrgängen tendenziell zu einer Erhöhung der Renditen, wobei Frauen etwas höhere und Männer nahezu gleiche Renditen realisieren. Der Grund dafür ist die Zunahme der Lebenserwartung, die zu einer längeren Bezugsdauer führt. Es stellt sich also ein faires Niveau für Männer und ein etwas zu hoher Abschlag für Frauen ein. 245 Als weiteres Szenario stellt Abbildung 30 dem Status-quo-Szenario die Renditeentwicklung bei Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit gegenüber. Die hier angenommene schrittweise Zunahme der Verbreitung der Entgeltumwandlung führt in den nächsten Jahrzehnten schrittweise zu einer Absenkung der beitragspflichtigen Entgelte und damit zu einer verminderten Rentenanpassung bzw. zu einer Kürzung des Rentenniveaus. Die daraus resultierende Renditekürzung ist für die Kohorten des Geburtsjahrgangs 1955 am größten, sie liegt jedoch sowohl für Männer als auch für Frauen nur bei 0,05 Prozentpunkten. Für die jüngeren und zukünftigen Geburtsjahrgänge sinkt der Renditeverlust aufgrund der gleichzeitig erfolgenden Beitragssatzentlastungen, bis sich für die im Jahr 2010 Geborenen die Renditen bei Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit und im Status-quo-Szenario in etwa entsprechen.246 Den unterschiedlichen Szenarien wird im Folgenden die Auswirkung eines geringeren ProKopf-Lohnwachstums entgegengestellt. Damit soll betont werden, dass die Produktivitätsentwicklung eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die Entwicklung der internen Renditen hat. Die Pro-Kopf-Lohnwachstumsrate, die letztlich Ausdruck der Produktivitätsentwicklung ist, 245 Vgl. dazu auch Schnabel und Ottnad (2007). 246 Für jüngere und zukünftige Generationen kann eine Renditeverbesserung allerdings dann erreicht werden, wenn die durch eine Rentenniveausenkung „ersparten" Beitragssätze auf dem Kapitalmarkt investiert werden, vgl. dazu den folgenden Abschnitt 5.2.5.
c ., ~ n. .5 C: ~ C: ., a: ., ~ Kapitel 5. Intergc'llerntive Urnverteiluug 133 A bb-ildung 31: Reale Rend-iten bei ttnterschiedlichcm realem Pro-K opf-Lohnwachst'/lm 4,0 ~-------------------------------~ 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 -0,5 -1,0 -1,5 -2,0 1940 1950 1960 1970 1,5 Prozent reales Pro-Kopf-Lohnwachstum -<>- 1 Prozent reales Pro-Kopf-Lohnwachstum Frauen Männer 1980 1990 2000 Jahrgang 2010 determiniert -- neben der Entwicklung der Gesamtzahl der Erwerbstätigen -- die Wachstumsrate der Lohnsumme, die wiederum die interne Rendite eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems bestimmt. Für das Status-quo-Szenario wurde die relativ optimistische Annahme einer Pro-Kopf-Lohnwachstumsrate vm1 1,5 Prozent gewählt. Ein etwas moderateres Szenario operiert mit einem Lohnwachstum von einem ProzPnt.247 Grundsätzlich gilt: .Je langsamer die Löhne steigen, drn;to geringer fällt die Rendite aus. Im Vergleich zur Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung sind die Folgen eines geringen Lohnwachstums allerdings weitaus größer. Das Absinken der Renditen entspricht in etwa dem Rückgang der Lohnwachstumsrate i. H. v. 0,5 Prozentpunkten. Bei Männern stellt sich dementsprechend schon für die nach 1960 geborenen .Jahrgänge f!rstmals eine negative Rendite ein (vgl. Abbildung 31). Zusammenfassend sei angemerkt, dass sowohl Auswirkungen des Anstiegs des tatsächlichen Renteneintrittsalters als auch die Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit. der Entgeltumwandlung relativ geringe Potenziale bzw. Risiken für die Renditeentwicklung im Vergleich zu einer unterschiedlichen Pro-Kopf-Lohnwachstumsrate bergen. Dabei wird deutlich, dass Veränderungen der Erwerbsquoten -wie sie der Anstieg des tat.sächlichen Renteneintrittsalters impliziert - weniger auf die Rendite wirken als eine Veränderung der Pro-Kopf-Lohnwachstumsrate.248 Dies ist nicht weiter verwunderlich, da eine Erhöhung der Erwerbsquoten nur vorübergehend, also bis 247Dieses Szenario ist keineswegs pessimh:itisch. So nimmt die Bundesregierung seit 2005 in ihrem Rentenversicherungsbericht für die mittlere Variante eine nominale \Vachstnmsrate von 2,5 Prozent an, was bei einer unterstellen Inflation von 1,5 Prozent -der hier beriicksichtigten Lohnwachstumsrate von einem Prozent entspric:ht, vgl. dazu auch Abschnitt 3.:l.4. 248 Vgl. dazu auch Sozialbeirat. (2004).
134 Kapitel 5. Intergenerative Umverteilung zum Erreichen des neuen Niveaus Entlastung schafft, während verminderte Lohnwachstumsraten, so wie es hier angenommen wurde, langfristige Auswirkungen auf die Rendite haben. Bei einer Analyse der Auswirkung von Reformszenarien und/oder Veränderungen der Erwerbsquoten auf die internen Renditen sollte also grundsätzlich der Einfluss der Produktivitätsentwicklung auf die intergenerative Umverteilung nicht außer Acht gelassen werden. 5.2.5 Gesamtversorgungsrendite Die in diesem Abschnitt aufzuzeigende Gesamtversorgungsrendite wird auf der Grundlage der Annahme berechnet, dass die Durchschnittsfrau bzw. der Durchschnittsmann jenen Anteil des Einkommens in kapitalgedeckte Altersvorsorge investiert, den sie bzw. er im Status quo ante im Vergleich zum Status-qua-Szenario zusätzlich für die GRV hätte aufbringen müssen. Die Investition in den Kapitalmarkt wird bis zum Alter von 65 Jahren bei einem Kapitalmarktzins von real drei Prozent durchgeführt.249 Die Gesamtversorgungsrendite ergibt sich dann als Mischung aus der internen Rendite der GRV und des auf dem Kapitalmarkt investierten Anteils. Bei der Interpretation der Gesamtversorgungsrendite ist zu berücksichtigen, dass individuelle steuerliche Aspekte ebenso wenig einbezogen werden wie der Einfluss der staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung. Hierzu sei allerdings angemerkt, dass die Förderung für heutige und zukünftige Kohorten nicht nur positiv zu verbuchen ist, sondern diese Förderung von heutigen und zukünftigen Steuerzahlern auch getragen werden muss. Um nicht den einen ohne den anderen Effekt zu berücksichtigen und aufgrund der Tatsache, dass hier ein Durchschnittsindividuum berücksichtigt wird, werden jegliche Fördermaßnahmen in diesem Zusammenhang vernachlässigt. Abbildung 32 illustriert die Renditevorund Renditenachteile mittels des Vergleichs der Rendite Status quo ante und der Gesamtversorgungsrendite, die alle Reformmaßnahmen des Status quo beinhaltet. Dieser Vergleich veranschaulicht, dass tatsächlich die jüngeren und zukünftigen Jahrgänge von den Reformen des Status quo profitieren. Die älteren Jahrgänge hingegen tragen den Gesamtverlust als Kumulation der einzelnen Verluste der entsprechenden Reformmaßnahmen. Der Grund für den offensichtlichen Renditegewinn der jüngeren und zukünftigen Kohorten ist, dass diese sowohl über einen längeren Zeitraum als auch über zunehmend höhere Anteile in die kapitalgedeckte Altersvorsorge investieren können. Folglich ist der „Renditezugewinn" auch umso größer, je jünger eine Kohorte ist. Demzufolge erhalten alle nach 1980 männlich Geborenen einen Gewinn, der für die jüngsten Jahrgänge 2010 knapp 0,5 Prozentpunkte beträgt. Den größten Verlust weisen die männlichen Rentner der Kohorte 1964 mit 0,3 Prozent auf. Demgegenüber stellt sich der Zugewinn der Frauen erst später ein und fällt insgesamt. niedriger aus, da sie eine aus geschlechtsspezifischen Gründen höhere Rendite aus der GRV erhalten. So bekommen erst 249Solch eine durchgeführte ersetzende Kapitaldeckung führt dann zu einem Anteil der Kapitaldeckung an der Gesamtversorgung, der für den Jahrgang 1940 bei 0 Prozent, für den Jahrgang 1950 bei 0,7 Prozent, für den Jahrgang 1960 bei 2,5 Prozent, für den Jahrgang 1970 bei 5,5 Prozent, für den Jahrgang 1980 bei 8,9 Prozent, für den Jahrgang 1990 bei 12,5, für den Jahrgang 2000 bei 15 Prozent und für den Jahrgang 2010 bei 16,4 Prozent liegt.