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Rueckkehr zu einem gerechten Abgabensystem: Das Beispiel Oesterreich (Return to a Fair Tax System: The Example of Austria)

Rossmann, Bruno

Abstract

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Rossmann, Bruno Article Rueckkehr zu einem gerechten Abgabensystem: Das Beispiel Oesterreich (Return to a Fair Tax System: The Example of Austria) Intervention. European Journal of Economics and Economic Policies Provided in Cooperation with: Edward Elgar Publishing Suggested Citation: Rossmann, Bruno (2008) : Rueckkehr zu einem gerechten Abgabensystem: Das Beispiel Oesterreich (Return to a Fair Tax System: The Example of Austria), Intervention. European Journal of Economics and Economic Policies, ISSN 2195-3376, Metropolis-Verlag, Marburg, Vol. 05, Iss. 1, pp. 12-20, https://doi.org/10.4337/ejeep.2008.01.02 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/277116 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Schrittweise wurde das Leitbild des modernen Wohlfahrtsstaates durch das (neoklassische) Paradigma des »schlanken Staates« verdrängt. Im Mittelpunkt steht seither der Rückzug des Staates aus seinen öff entlichen Aufgaben, aus der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung für ein stabiles, ökologisch fundiertes Wirtschaftswachstum, für hohe Beschäftigung und für eine Absicherung gegen systembedingte soziale Risiken. Diese Off ensive hat ausgehend von den USA als reine Ideologie erhebliche hegemoniale Wirkungen entfaltet. Auch Österreich ist diesem Paradigmenwechsel zur neoklassischen / neoliberalen Schule gefolgt. Zu den keynesianischen Vorstellungen über die Rolle des Staates gehörte auch ein weitgehend akzeptierter Grundkonsens im Hinblick auf die Ausgestaltung des Steuersystems, der nicht nur von Politik und Gesellschaft, sondern auch von der Finanzwissenschaft getragen wurde. Wenngleich Fragen der Steuerund Verteilungsgerechtigkeit normativ sind und von Werten geleitet werden, so standen dennoch bestimmte Werte und Leitlinien der Steuerpolitik außer Streit ( Breuss et al. 2006: 6 ff., Truger 2005: 7 ff.). Im Rahmen der horizontalen Steuergerechtigkeit dominierte das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, bezogen nicht nur auf Einkommen, sondern auch auf Bestand und Übertragungen von Vermögen sowie auf den Konsum. Daraus wurde die Forderung nach einer Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und Produktionsfaktoren im Rahmen einer synthetischen Einkommensteuer abgeleitet. In Bezug auf die vertikale Steuergerechtigkeit war es gesellschaftlich erwünscht, dass aufgrund der Steuerprogression die relative Steuerlast mit steigendem Einkommen steigt. Steigende Grenzsteuersätze und hohe Spitzensteuersätze prägten die Praxis der Einkommensbesteuerung. Eine starke Steuerprogression wurde aber nicht nur über Umverteilungsziele gerechtfertigt. Sie wurde darüber hinaus auch aus fi skalischen und stabilitätspolitischen Erwägungen als bedeutend angesehen, weil Einkommensteuern als wichtiger automatischer Stabilisator Konjunkturschwankungen gegensteuern können. Schließlich wurde eine Durchbrechung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit und der steuerlichen Gleichbehandlung insbesondere dann als gerechtfertigt betrachtet, wenn es * Arbeiterkammer Wien und Finanzsprecher der Grünen. © Intervention 5 (1), 2008, 12 – 20 Bruno Rossmann: Rückkehr zu einem gerechten Abgabensystem 13 darum ging, gesellschaftlich erwünschte Lenkungseff ekte auszulösen, etwa im Hinblick auf ökologische Ziele. Trotz der Bedeutung dieser Grundsätze in der Steuerpolitik ließ sich feststellen, dass die Ergebnisse der praktischen Politik hinter diesen Steueridealen deutlich zurückblieben. Gerade das österreichische Abgabensystem ist in Bezug auf das Umverteilungsziel ein gutes Beispiel. Guger (1996 ) zeigt, dass vom Abgabensystem in Österreich kaum umverteilende Wirkungen ausgehen, weil die progressiven Eff ekte der Einkommensbesteuerung von den regressiven Eff ekten der Verbrauchssteuern und der Sozialversicherungsbeiträge weitgehend ausgeglichen werden. Umverteilt wird daher ganz überwiegend über die Ausgabenseite der öff entlichen Haushalte. Ebenso wie das Leitbild des modernen Wohlfahrtsstaates brüchig geworden ist und dem »schlanken Staat« Platz machen musste, setzte in der Steuerpolitik – zeitlich zum Teil mit Verzögerung – eine Trendwende ein. Ein erster ganz allgemein beobachtbarer Trend liegt im politischen Ziel, Steuerbzw. Abgabenquoten zu senken. Damit sollte eine »Politik der leeren Kassen« eingeleitet werden, die unmittelbar auf eine Kürzung der Ausgaben des Staates abzielt. Ein damit einhergehender Rückgang des Angebotes an öff entlichen Gütern und Dienstleistungen wurde in der politischen Praxis jedoch nur in wenigen Staaten realisiert. Ein Vergleich der Abgabenquoten seit Mitte der 1990er Jahre zeigt, dass diese für den Großteil der EU-15 Staaten gestiegen sind. Ausnahmen stellen etwa Finnland, die Niederlande und Irland dar. Bezogen auf die horizontale Dimension der Steuergerechtigkeit erfolgte zunehmend eine Aushöhlung des Prinzips der synthetischen Einkommensbesteuerung. Die meisten Länder der Europäischen Union ( EU ) verabschiedeten sich von diesem Grundsatz und privilegieren inzwischen sämtliche oder zumindest Teile der Kapitaleinkommen gegen über anderen Einkommensarten (Dualisierung des Systems der Einkommensbesteuerung ). Auch Österreich stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar. Hinsichtlich der vertikalen Dimension der Steuergerechtigkeit setzte in den 1980er Jahren ein Trend zur Senkung der Spitzensteuersätze in der Einkommenund Körper schaft - steuer ein. Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU wurde zudem ein Steuersenkungswettlauf in Gang gesetzt, um Standortnachteile gegenüber den EU-15-Staaten zu kompensieren. Österreich hat sich diesem Trend mit einer massiven Senkung des Körperschaftsteuersatzes im Rahmen der Steuerreform 2004 / 05 und der Einführung einer groß - zügi gen Gruppenbesteuerung, durch die Verluste auch von ausländischen Töchtern mit Ge - win nen im Inland verrechnet werden können, angeschlossen. Eine weitere Aushöhlung der steuerlichen Umverteilung wird durch das Streben nach einheitlichen – im Regelfall sehr niedri gen – Steuersätzen in der Einkommensbesteuerung – Stichwort Flat Tax – angestrebt. Vorreiter sind die neuen Mitgliedstaaten, aber die Diskussion greift auch auf die alten EULänder über ( Kirchhof-Konzept in Deutschland, Forderungen der konservativen Volkspartei in Österreich). Die Bedeutung vermögensbezogener Steuern hat im Durchschnitt der Mitgliedstaaten der EU seit den 1980er Jahren zugenommen, wenngleich ihre Bedeutung gemessen am gesamten Abgabenaufkommen gering ist. Die Entwicklung in Österreich weicht diesbezüg- 14 Forum lich deutlich vom europäischen Trend ab. Die Besteuerung des Bestands und des Übergangs von Vermögen ist hier im internationalen Vergleich nicht nur sehr gering, sie hat auch im Zeitablauf an Bedeutung verloren ( Rossmann 2006: 283 ff., Berghuber et al. 2007: 8 ff.). Strukturmerkmale des österreichischen Abgabensystems und Reformnotwendigkeiten aus verteilungspolitischer Sicht Österreich liegt mit einer Steuerund Abgabenquote von 42,1 Prozent des BIP (2005) im oberen Mittelfeld der OECD-Staaten. Aus den Steuerstatistiken der OECD (2007b) geht ferner hervor, dass in Österreich die Sozialversicherungsbeiträge den größten Beitrag zum Abgabenaufkommen leisten (14,5 Prozent des BIP). Es folgen die Einkommensteuern (einschließlich der Unternehmenssteuern) und die Verbrauchssteuern ( jeweils zwölf Prozent des BIP). Im Gegensatz zu anderen Staaten spielen in Österreich die lohnsummenbezogenen Abgaben eine nicht unbedeutende Rolle (2,6 Prozent des BIP). Extrem niedrig ist hingegen der Beitrag vermögensbezogener Steuern zum Abgabenaufkommen (0,6 Prozent des BIP). Auch im Vergleich mit den EU-15 werden die Strukturschwächen des österreichischen Steuersystems manifest: – in der Verbrauchsbesteuerung und bei den Ökosteuereinnahmen liegt Österreich etwa auf dem Niveau der EU-15 – überdurchschnittlich hoch mit Abgaben belastet ist der Faktor Arbeit – der Anteil der Abgaben auf Kapitalgesellschaften ist sehr niedrig – die vermögensbezogenen Abgaben machen weniger als ein Viertel des europäischen Durchschnitts aus ( EU-15: 2,1 Prozent des BIP, Österreich: 0,6 Prozent des BIP). Aus den Beiträgen einzelner Abgabenkategorien zum gesamten Abgabenaufkommen lassen sich erste zentrale Reformerfordernisse sowohl in Bezug auf die vertikale als auch die horizontale Dimension der Steuergerechtigkeit ableiten. Vordringlich ist eine Entlastung des Faktors Arbeit, die sich aufgrund des großen Steuerkeils auf Arbeit nicht nur verteilungs-, sondern auch wachstumsund beschäftigungspolitisch begründen lässt. Wenn das Leistungsfähigkeitsprinzip auch für die Verteilung der Gesamtabgabenlast auf unterschiedliche Produktionsfaktoren sowie Einkommensarten gelten soll, dann müssen sich die Beiträge der Faktoren Arbeit, Kapital und Ressourcen zur Finanzierung des Sozialstaats in der Entwicklung der Wertschöpfung widerspiegeln. Darüber hinaus sollten unterschiedliche Einkommensarten (Arbeitsund Kapitaleinkommen) gleich behandelt werden. Das ist in Österreich nicht der Fall: Die Gewinnund Kapitaleinkommen sind stark gestiegen und gleichzeitig geht ihr Anteil an der Finanzierung des Staates zurück, während die Belastung des Faktors Arbeit bei sinkender Lohnquote weiter zunimmt ( Lunzer 2006: 14). Weiters zeigen die impliziten Steuersätze auf Arbeit und Kapital, dass jene auf Arbeit über dem EUDurchschnitt liegen und für Österreich seit 1995 steigende Tendenz aufweisen, während der implizite Steuersatz auf Kapital (der sowohl Steuern auf den Kapitalertrag als auch vermögensbezogene Steuern berücksichtigt) in Österreich gegen den europäischen Trend seit Bruno Rossmann: Rückkehr zu einem gerechten Abgabensystem 15 1995 leicht abgenommen hat (vgl. European Commission 2006 ). Sehr niedrig ist weiters der implizite Steuersatz auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften. Für die Arbeitnehmer|innen ist die Abgabenbelastung besonders im unteren Ein kommensbereich sehr hoch. Monatliche Einkommen bis 1.130 € brutto (das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10.000 €) sind in Österreich zwar steuerfrei, allerdings ist der Eingangssteuersatz für Einkommen darüber mit 38,3 Prozent sehr hoch. Zusätzlich tragen Sozialversicherungsbeiträge (18 Prozent), die bereits ab einer Geringfügigkeitsgrenze von rund 350 € einsetzen, stark zur Abgabenbelastung niedriger Einkommen bei, während für höhere und hohe Einkommen (ab einer Höchstbeitragsgrundlage von 3.930 € monatlich) die Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt sind. Dadurch wird der Wiedereinstieg von Frauen und Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Die Höchstbeitragsgrundlage wirkt zusammen mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Sozialabgaben regressiv auf die Einkommensverteilung. Die Kombination aus Lohnsteuer und Sozialversicherungs beiträgen bewirkt somit eine erhebliche verteilungspolitische Schieflage. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Ungleichheit der Einkommen der unselbstständig Beschäftigten steigt. Während die Einkommenszuwächse der Einkommen hoher Angestellter und der Beamt|Inn|en steigen, müssen die unteren sozialen Gruppen, insbesondere die Frauen, reale Einkommensverluste hinnehmen (vgl. Statistik Austria 2007, Guger / Marterbauer 2007). Noch ungleicher ist in Österreich die Verteilung von Geldund Sachvermögen. Das oberste Prozent (die »Reichen«) besitzt in Österreich rund 34 Prozent des gesamten Vermögens (das Reinvermögen wird in Österreich etwa auf das Vierfache des BIP geschätzt); die obersten zwei bis zehn Prozent (die »Wohlhabenden«) besitzen rund 35 Prozent. Auf die unteren 90 Prozent der Bevölkerung entfallen mit 32 Prozent ein knappes Drittel des Vermögens ( Eizinger et al. 2004: 247 ff., Hahn / Magerl 2006 ).1 Die zunehmende Bedeutung von Erbschaften bewirkt, dass die ungleiche Vermögensverteilung weiter vererbt wird. Da die Vermögensbesteuerung in Österreich deutlich unter dem internationalen Niveau liegt und nach den Absichtserklärungen der Regierungsparteien die Erbschaftsund Schenkungssteuer per Ende Juli 2008 auslaufen soll, ist der Reformbedarf bei der Besteuerung von Vermögen in Österreich deutlich erkennbar. Vor dem Hintergrund einer drohenden Klimakatastrophe und aufgrund der steigenden Preise fossiler Energieträger hat die Diskussion über ökologische Steuerreformen, insbesondere im Kontext der Verschiebung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen von Arbeit zu Ressourcen, einen neuen Stellenwert erhalten. Die Argumente für Ökosteuern erscheinen überzeugend zu sein. Sie sollen im Rahmen einer ökologischen Steuerreform im Abtausch gegen lohnsummenbezogene Abgaben aufkommensneutral erhöht werden. Davon kann eine doppelte Dividende erwartet werden: die Umweltstandards verbessern sich, und Arbeit wird verstärkt nachgefragt und angeboten. Ökosteuern könnten aber auch dadurch an Akzeptanz gewinnen, dass sie eine neue Perspektive eröff nen, weil sie einen Anreiz zur Entwicklung innovativer, Energie sparen1 Diese Studie zur Verteilung der Vermögen ist methodisch sehr umstritten, so dass die Ergebnisse mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Andere Studien liegen jedoch in Österreich derzeit nicht vor. 16 Forum der Wirtschaftsstrukturen haben können (Schleicher 2006: 87 ff.). Stefan Schleicher weist darauf hin, dass zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen durch so genannte Faktor-4oder Faktor-10-Technologien charakterisiert sind, nämlich einen Energieeinsatz, der um das Vierbis Zehn-Fache unter jenem der derzeitig gängigen Technologien liegt. Es gelte daher, die Transformation der Wirtschaftsstrukturen als grundsätzlich neue Aufgabe der Wirtschaftspolitik zu entdecken. Diese Transformation werde durch die Einsicht zur Re - duzierung globaler Konfl iktpotenziale und zur Wohlstandssicherung in den alten und neuen Industrieregionen motiviert. Da ökologische Fragen nicht zuletzt aufgrund steigender Energiepreise auch verteilungspolitisch hoch brisant sind, sind ökosoziale Steuerreformen nicht nur aus wirtschaftsund umweltpolitischen, sondern auch aus verteilungspolitischen Gründen geboten. Denn zumindest langfristig mindern sie die Abhängigkeit von er schöpfbaren Ressourcen und damit auch die Verletzlichkeit durch Preissteigerungen. Die Reformforderungen der OECD und des Österreichischen Instituts für Wirtschafts forschung ( WIFO) gehen weitgehend in dieselbe Richtung. Sowohl die OECD (2007a) als auch das WIFO (Aiginger et al. [ Hg.] 2006 ) haben die Strukturschwächen des österreichischen Abgabensystems kritisiert und aus wachstumsund beschäftigungspolitischer Sicht eine (aufkommensneutrale) Abgabenentlastung des Faktors Arbeit und zur Einnahmensicherung sowie im Sinne der Steuergerechtigkeit eine verstärkte Besteuerung von Vermögen gefordert. Konkret fordert die OECD eine regelmäßige und marktkonforme Bewertung der Grundvermögen sowie das Überdenken der Abschaff ung der Erbschaftsund Schenkungssteuer vor, die durch zwei Erkenntnisse des österreichischen Verfas sungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007 als verfassungswidrig mit einer Reparaturfrist bis zum 31. Juli 2008 aufgehoben wurde. Das WIFO schlägt eine Verschiebung der Abgabenlast weg von den Abgaben auf den Faktor Arbeit hin zu solchen auf Vermögensbestände und -übertragungen sowie auf den Konsum umweltund gesundheitsschädlicher Güter vor. Weiters vertritt es die Ansicht, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen angesichts einer besonders starken Konzentration gerechtfertigt ist. Bausteine für ein verteilungsgerechtes Abgabensystem Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben bis zum Ende der Legislaturperiode das Inkrafttreten einer Steuerreform von einem quantitativ relativ großen Ausmaß angekündigt. Die Inhalte und das Ausmaß der Reform sind bislang sehr vage geblieben. Die Ankündigungen im Regierungsprogramm lassen keine Konturen einer an den bestehenden Schwächen der Abgabenstruktur ansetzenden Reform erkennen. Zudem sind die bisherigen Ankündigungen der Regierungsparteien sehr widersprüchlich bzw. deuten auf schwer überwindbare politische Hindernisse hin. Im Folgenden werden einige zentrale Bausteine eines reformierten, verteilungsgerechten Abgabensystems dargelegt, die geeignet erscheinen, den eingangs skizzierten steuerpolitischen Grundkonsens neu zu beleben. Steuern und Abgaben haben neben der Erfüllung allokativer und distributiver Funktionen in erster Linie die Aufgabe, öff entliche Aufgaben zu fi nanzieren. Für die steuerpo- Bruno Rossmann: Rückkehr zu einem gerechten Abgabensystem 17 litische Debatte erscheint es zunächst wichtig zu betonen, dass die Einnahmen des Staates abgeleitet sein sollten von der Frage, welche Aufgaben der Staat erfüllen soll und welche Ausgaben er dazu tätigen muss. Solange erhebliche Defi zite in der Aufgabenerfüllung – vom Bildungsbereich einschließlich des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen über die Pfl ege bis zum Gesundheitswesen – bestehen, ist es verfrüht, über eine Senkung der Abgabenquote nachzudenken. Die Frage nach den Staatsaufgaben und deren Finanzierung, die in den letzten Jahren vom Primat der Wirtschaft bestimmt wurde, erfordert daher die Wiederherstellung des Primats der Politik. Das gilt aber auch für die allokativen und distributiven Funktionen von Steuern und Abgaben. Ein hohes Niveau an wohlfahrtsstaatlichen Leistungen verträgt sich nicht mit einer Steuersenkungsideologie (»Politik der leeren Kassen«). Allerdings sind zur langfristigen Sicherung auch der fi skalischen Nachhaltigkeit des Wohlfahrtsstaates Effi zienzpotenziale zu nutzen, die in Österreich unter anderem in einer Reform des Bundesstaates liegen. Es gilt, den Konnexitätsgrundsatz durch eine Zu - sammenführung der Verantwortung für Einnahmen, Ausgaben und Aufgaben auf allen staatlichen Ebenen zu stärken. Aus dem Vorhergehenden kann abgeleitet werden, dass sich die nächste österreichische Steuerreform nicht auf eine Steuersenkung beschränken, sondern von Überlegungen zur Änderung der Steuerstruktur getragen sein sollte. Unter Wirtschaftsund Steuerexpert|inn|en scheint diese Ansicht weitgehend unbestritten. Ein erster Schritt zur Änderung der Steuerstruktur liegt darin, das Aufkommen aus der Besteuerung von Vermögen mittelfristig durch folgende Maßnahmen auf das Niveau der EU-15 anzuheben: – Das Grund und Immobilienvermögen wird derzeit auf der Basis von – sehr niedri - gen – Einheitswerten besteuert, die der Verfassungsgerichtshof, wie erwähnt, im vergangenen Jahr aufgehoben hat, weil sie nicht annähernd den Marktwerten entsprechen. Eine Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte für Immobilienvermögen erlaubt eine Reform der Erbschaftsund Schenkungssteuer statt deren Abschaff ung. Uno actu führt dieser Schritt zu einer Reform der ebenfalls auf Einheitswerten beruhenden Grundsteuer, die eine wesentliche gemeindeeigene Abgabe ist. Eine marktkonforme Bewertung ermöglicht bei der Erbschaftsund Schenkungssteuer eine wesentliche Reduktion der Steuersätze und die Ausweitung von Freibeträgen, um die kleinen Vermögen der so genannten »Häuselbauer« zu schonen. Das Ziel besteht aber in einer Steigerung des Steueraufkommens unter Beibehaltung des progressiven Steuertarifs. – Um im Rahmen einer Reform der Erbschaftsund Schenkungssteuer Geldvermögen nicht gegenüber Grundvermögen zu diskriminieren, ist die Endbesteuerung bei Finanzvermögen zu überdenken.2 Seit der Aufhebung der Anonymität von Sparbüchern, die seinerzeit eine wesentliche Begründung für die Einführung dieser steuerlichen Begünstigung darstellte, ist die Erbschaftssteuerfreiheit von Finanzanlagen nicht mehr zu rechtfertigen. 2 Mit der Entrichtung der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer wird in Österreich Finanzvermögen, das Zinsen oder Dividenden erbringt, erbschaftssteuerfrei gestellt ( Endbesteuerung ). 18 Forum – In den rund 2.600 österreichischen Privatstiftungen befi ndet sich derzeit ein Ge samtvermögen von rund 60 Mrd. € unter Gewährung erheblicher Steuer begünsti gun gen, die insbesondere den Besitzer|inne|n hoher und höchster Vermögen zugute kommen. Zur Einschränkung dieser Begünstigungen könnte der Steuersatz auf die Einbringung von Vermögen in Privatstiftungen erhöht sowie regelmäßig so wie in Deutschland in Zeitabständen von jeweils 30 Jahren ein Erbschaftssteueräquivalent eingehoben werden. – Derzeit sind in Österreich Wertzuwächse bei Aktien bzw. Immobilien nach Ablauf einer Spekulationsfrist – ein Jahr bzw. zehn Jahre ( bei Selbstnutzung zwei Jahre) – steuer frei. Diese sollen zukünftig einer ( Kapitalertrags-)Besteuerung unter Abschaff ung der Spekulationsfrist unterworfen werden. Wertzuwachssteuern auf Vermögen (cap - ital gains taxes) sind in vielen Ländern eine Selbstverständlichkeit (vgl. OECD 2006 ). Das daraus erzielbare zusätzliche Steueraufkommen dient der Finanzierung von »Ausgaben lücken« sowie der Entlastung des Faktors Arbeit, und hier insbesondere der unteren Einkommen. Ein zweiter Schritt ist die rasche Realisierung einer weitgehend aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform. So schlagen etwa die Grünen ein Modell vor, bei dem das Aufkommen an Ökosteuer von derzeit sieben Mrd. € in drei Etappen bis 2014 verdoppelt wird. Dabei ist auch eine CO2-Steuer auf fossile Energieträger vorgesehen. Die Rückverteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen wird nach folgendem Verteilungsschlüssel vorgenommen: 55 Prozent der Kompensation sollen an die Haushalte zurückfl ießen, 35 Prozent an den Unternehmenssektor und zehn Prozent an den neu geschaff enen Klimaund Energiefonds. Die steuerliche Mehrbelastung wird für Unternehmen durch eine Absenkung der Beiträge zur Sozialversicherung kompensiert, die Haushalte werden durch eine Kombination aus einer Absenkung von Beiträgen zur Sozialversicherung und einem Direkttransfer ( Negativsteuer bzw. »Ökobonus«) für Personen ohne sozialversicherungspfl ichtiges Einkommen entlastet. Dieses Ökosteuer-Modell wirkt sich nach Berechnungen von Kratena et al. (2008) mittelfristig positiv auf die Gesamtwirtschaft – insbesondere auf Wachstum und Beschäf - ti gung – aus und führt mittelfristig (2014) zu einer Reduktion der CO2-Emissionen um zehn Prozent. Das entspricht in etwa einem Drittel der geschätzten Abweichung vom »Kyoto«- Ziel in Österreich (ca. 30 Millionen Tonnen). Ein dritter Schritt zielt auf die Entlastung der niedrigen Einkommen bis etwa 1.400 € Bruttomonatseinkommen (unteres Einkommensdrittel ). Für sie sollen der Eingangssteuersatz und / oder die Sozialversicherungsbeiträge durch mit steigendem Einkommen abzuschmelzende Freibeträge gesenkt werden. Die kalte Progression, die durch das Hineinwachsen von Einkommen durch Lohnerhöhungen in die nächsthöhere Steuerklasse entsteht, ist durch eine Indexierung des Steuertarifs zu vermeiden. Dabei wachsen – wie etwa in Dänemark, Niederlande, Kanada oder USA – die steuerlichen Einkommensgrenzen mit den Lohnerhöhungen. Eine Senkung des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent ist aus verteilungspolitischen Gründen nicht angezeigt, zumal er sich für die unselbstständig Beschäftigten durch die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts de facto auf 43,7 Prozent reduziert. Bruno Rossmann: Rückkehr zu einem gerechten Abgabensystem 19 Schließlich muss in einem vierten Schritt verhindert werden, dass die Unter neh mensbesteuerung (in der EU ) weiter erodiert. Zur Vermeidung schädlicher Eff ekte des Unternehmenssteuerwettbewerbs bedarf es einer Harmonisierung der europäischen Unternehmenssteuersysteme. Auf nationaler Ebene ist im Rahmen der Gruppenbesteuerung jene Regelung reformbedürftig, die die Verrechnung von Verlusten ausländischer Töchter gegen Gewinne im Inland innerhalb der Unternehmensgruppe ermöglicht. Literatur Aiginger, Karl / Tichy, Gunther / Walterskirchen Ewald ( Hg.) (2006 ): WIFO-Weißbuch. 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