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Was wäre gewesen, wenn ... und was wurde trotzdem? Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 fünfzig Jahre später

Gruschka, Andreas

Abstract

Pädagogische Korrespondenz 35 (2022) 66, S. 3-7 Pädagogische Teildisziplin: Historische Bildungsforschung; Schulpädagogik; als elektronischer Volltext verfügbar

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Gruschka, Andreas Was wäre gewesen, wenn ... und was wurde trotzdem? Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 fünfzig Jahre später Pädagogische Korrespondenz 35 (2022) 66, S. 3-7 Quellenangabe/ Reference: Gruschka, Andreas: Was wäre gewesen, wenn ... und was wurde trotzdem? Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 fünfzig Jahre später - In: Pädagogische Korrespondenz 35 (2022) 66, S. 3-7 - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-332139 - DOI: 10.25656/01:33213; 10.3224/paek.v35i2.01 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-332139 https://doi.org/10.25656/01:33213 in Kooperation mit / in cooperation with: https://www.budrich.de Nutzungsbedingungen Terms of use Dieses Dokument steht unter folgender Creative Commons-Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de - Sie dürfen das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. 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Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 fünfzig Jahre später Das große Reformprojekt am Ende der 1960er zielte auf ein integriertes Stufenschulsystem. Es startete mit der Einrichtung einer Gesamtschule. Aber es blieb zunächst unbestimmt, was der Gesamtschule als Schule der Sekundarstufe I in der Sekundarstufe II folgen sollte. Manche betrachteten die Integration unten bereits als Krönung, dem dann eine gymnasiale Oberstufe oben folgen konnte; andere spürten darin einen Widerspruch: Müsste nicht einer integrierten Sekundarstufe I eine Oberstufe folgen, die ebenfalls integrativ ausgelegt ist: eine also, die die bisher gegeneinander gerichteten Bildungswege der „höheren Bildung“ mit den beruflichen verbindet? Nordrhein-Westfalens Kultusminister Fritz Holthoff sah das wohl so und setzte als Folge des „NRW Programmes 1975“ eine Planungskommission ein, die ein Modell für eine integrierte Oberstufe entwickeln sollte. Er bestellte Herwig Blankertz zu deren Vorsitzenden, und die Kommission (an deren Zusammensetzung der hier wiederveröffentlichte Text erinnert) legte bereits Ende 1971 ein solches, den ursprünglichen Auftrag sogar erweiterndes Konzept im vollen Konsens einer Kommission vor, die aus maßgeblichen Vertretern der zu integrierenden Schulformen bestand. Noch bevor das danach berühmt gewordene „Heft 17: Kollegstufe NW“ Planungsgrundlage des Ministeriums publiziert wurde, veröffentlichte Blankertz einen Aufsatz, der die Grundzüge des Modells beschrieb und dabei sowohl auf erwartbare Gegenreden reagierte, als auch die grundlegenden Motive und Begründungen lieferte. Blankertz schien es eilig zu haben. Der Titel war – für den Autor ungewöhnlich – reißerisch. Emphatisch wird eine Prognose ausgesprochen: Kommt es zur Umsetzung der Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung in einer neuen Schule, so bedeutet das das Ende der bisherigen Struktur getrennter Bildungswege und auch das der Institutionen, die diese gewährleisten! Blankertz war überzeugt davon, dass für dieses Projekt die Ausgangsbedingungen vorlagen: zum einen im Motiv der demokratischen Bildungsreform, die eine Diskriminierung der beruflichen Bildung und eine Privilegierung der „höheren“ delegitimiert hatte; zum andehttps://doi.org/10.3224/paek.v35i2.01 PÄK_66_V1.indd 3PÄK_66_V1.indd 3 12.01.2023 15:54:2712.01.2023 15:54:27 Pädagogische Korrespondenz, Heft 66 | 2022 Andreas Gruschka4 ren in der Entwicklung der technisch wissenschaftlichen Zivilisation, die Qualifikationen hervorbringt, mit denen die berufliche Bildung anschlussfähig an wissenschaftspropädeutische Ansprüche der Oberstufe wird, wie umgekehrt sie es nicht mehr ermöglicht, mit einem festen exklusiven Kanon sogenannter „höherer“ Bildungsinhalte eine niveaumäßige Abgrenzung zur beruflichen Bildung vorzunehmen. Reformen in beiden Bereichen der Oberstufe belegten das bereits, so vor allem die neue Fächer einführende Reform der gymnasialen Oberstufe. Nachdem der Nachfolger Holthoffs, Jürgen Girgensohn, sich von der Richtigkeit und Kraft dieser Vorstellung überzeugt hatte, begann er mit Blankertz und anderen eine fulminante Werbekampagne in seinem Land. Tausende von Lehrern und Schulleitern wurden über das Projekt mit Seminaren informiert. Es bildeten sich erste Projektregionen, eine wissenschaftliche Begleitung wie auch andere Unterstützungsgremien wurden eingerichtet. Man begann zügig mit der Ausgestaltung der Empfehlung. Blankertz’ Ansage zeigte eine überraschend große positive Wirkung. 1973 tagte etwa der Philologenverband in der Burg Gemen, und er lud Blankertz und die Ministerialbeamten ein zu erläutern, wie das Ende der gymnasialen Oberstufe gestaltet werden sollte. Man nahm das dort zunächst als Möglichkeit sehr ernst. Die Verbände der beruflichen Bildung begrüßten das Projekt nicht zuletzt, weil sie in ihm die Möglichkeit einer Statuserhöhung erkannten. Aber es dauerte nicht lange, bis sich sowohl interne Probleme der Umsetzung auftürmten, als auch politischer Gegenwind aufkam. Jene resultierten daraus, dass es sowohl schulorganisatorisch als auch curricular gar nicht so einfach war, genau zu bestimmen, wie eine solche integrierte Schule aufgebaut und didaktisch anders umgesetzt werden könne. Die Denkformen der zu integrierenden Partner waren zunächst zu verschieden, so dass sie Integration als das Neue und die beiden Selbstverständnisse Ersetzende nur langsam entwickeln konnten. Von außen kam Widerstand auf, weil man um das Gleichgewicht von Marktnachfrage nach vertikal bestimmter Qualifikation und subjektiver Bildungsaspiration fürchtete. Würde mit der Integration nicht der für „niedere“ Berufe zu gewinnende Nachwuchs in die „höheren“ Abteilungen abwandern? Müsse nicht die Gleichwertigkeit von beruflichen mit „höheren“ Bildungsinhalten zu einem Niveauverlust der Bildung „oben“ und einer Überforderung „unten“ führen? Ein um seine Schulform fürchtender Funktionär der Philologen äußerte früh: „Wenn alle Häuptlinge werden wollen, will keiner mehr Indianer sein‘. Und auch der Altphilologe Franz Josef Strauß führte bald, als es nach einigen Jahren des geduldeten Versuchs um die Anerkennung der Abschlüsse der Kollegschule in der KMK gehen sollte, die polemische Opposition mit dem Slogan an, die Kollegschule lehre „Struwwelpeter statt Goethes Faust“. Die Vertreter der Wirtschaftsverbände, zunächst sehr wohlwollend dem Projekt gegenüber eingestellt, schlossen sich diesen Befürchtungen an und warnten vor der mit der Reform aufkommenden „Facharbeiterkrise“. PÄK_66_V1.indd 4PÄK_66_V1.indd 4 12.01.2023 15:54:2712.01.2023 15:54:27 Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 Pädagogische Korrespondenz, Heft 66 | 2022 5 Dieser Gegenwind führte dazu, dass auch das beauftragende Kultusministerium seinen Mut zur Reform immer mehr verlor. Es folgte ein jahrzehntelanger Schulversuch, der dann erst Mitte der 1990er mit der Einführung von „Berufskollegs“ beendet wurde. Mit drei Ausnahmen sind damit die so umgetauften beruflichen Schulen gemeint. Die gymnasiale Oberstufe blieb unangetastet. In den Berufskollegs NRWs wird so manches von dem, was einmal geplant und an verschiedenen Orten erprobt worden ist, realisiert. Aber zugleich kann auch von einem Ende der Berufsschulen keine Rede sein. War Blankertz‘ Emphase also Wunschdenken? Machte er sich Illusionen über die Schwerkraft der Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft, in der Bildung als „Berechtigungswesen“ immer Privilegierung oder Diskriminierung bedeutet? Mit Blick auf den verqueren Meritokratismus unserer Gesellschaft kann man das so sehen und damit letztlich jede auf Chancengleichheit zielende Politik in dieser Gesellschaft als illusionär und unrealistisch abtun. In anderer Hinsicht aber lohnt die Überlegung, was wäre gewesen, wenn das Momentum 1972 besser genutzt worden wäre. Und schließlich kann man fragen, welche Entwicklungen aus der Tatsache folgten, dass es nicht genutzt worden ist. Nur wenige Hinweise seien dazu gegeben. Es lohnte sich, diesen Fragen auch systematisch nachzugehen. Die Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung führte letztendlich nicht zum Ende der beiden getrennten Bildungswege. Was aber geschah dennoch? Die mit einer erfolgreichen Integration befürchtete Bildungsexpansion in Form insgesamt höherer Abschlüsse und Übergangsquoten ins Gymnasium und dann an dieHochschule realisierte sich dennoch. Das geschah in ironischer Weise mit genau dem System, das die Expansion verhindern sollte: Das Gymnasium wurde in dieser Zeit „zur Hauptschule der Nation“ mit der Aussicht, unbegrenzt „Häuptlinge“ zu produzieren. Wer erst einmal durch diese Schulform sozialisiert wurde und damit einen Anspruch auf eine höhere Position begründet hatte, der konnte den aus pragmatischen Gründen dann doch oft gewählten Einstieg in eine nachholende Berufsausbildung wie ein Scheitern oder einen Abstieg wahrnehmen. Die unter Nachwuchssorgen stöhnenden Verbände von Handwerk und Industrie sahen diese Abwanderung ihrer Klientel und gerieten darüber so in Panik, dass sie Versprechungen Ende der 1980er machten und teilweise auch politisch durchsetzten, nach denen Absolventen der dualen Ausbildung eine Studienberechtigung erhalten würden, gleichsam als Bonus und ohne eine entsprechende inhaltliche Qualifizierung im Sinne der Wissenschaftspropädeutik beruflicher Inhalte. In der heutigen Zeit erleben wir eine Werbekampagne nach der anderen, die den Wert der beruflichen Ausbildung beschwört, ohne dass die dafür vorauszusetzenden Sozialisationserfahrungen im Vorfeld, also der Schule, gesichert sind. Das konnte und kann nicht funktionieren, wie der anhaltende Trend PÄK_66_V1.indd 5PÄK_66_V1.indd 5 12.01.2023 15:54:2712.01.2023 15:54:27 Pädagogische Korrespondenz, Heft 66 | 2022 Andreas Gruschka6 zum Gymnasialbesuch beweist. In der integrierten Sekundarstufe II hätten die Schüler erleben können, dass ihr Lernen sowohl erweiterte Berufsbefähigung als auch Studierfähigkeit erbringt. Auch ohne curriculare Integration war es den beruflichen Schulen möglich, im eigenen Hause die Allgemeine Hochschulreife zu vermitteln, mit einem berufsbezogenen Fach. Danach gab es intern keinen Bedarf mehr an Integration, zumal die Schüler der normalen dualen Ausbildung vielfach als schon von dieser überfordert dargestellt wurden. Das Statusdefizit, das viele Berufe gesellschaftlich auszeichnet, wurde zwar weiter bearbeitet, aber eben nicht durch eine integrierte Ausbildung, mit der die angehende Erzieherin oder Krankenpflegerin auch die Möglichkeit eines weiterführenden Studiums erhielt, sondern in der Form der einfordernden Akademisierung der Berufsausbildung. Erst indem sie zu einem Hochschulabschluss führt, lässt sich die Gleichwertigkeit der Berufe herbeiführen, so die immer weiter ausgreifende Bewegung. Man kann darin den Schlüssel einer Antwort erkennen, dass also erst im bzw. durch den akademischen Abschluss die Gleichwertigkeit der Berufe erreicht werden kann. Aber darin liegt zugleich eine Überhöhung, die nur schwer mit dem ursprünglichen Programm einer „Bildung im Medium eines Berufs“ vermittelt werden kann. Die Tatsache, dass jene Erzieherin nun in einer Vorlesung oder einem Seminar sitzt, wo ihre Praxis in gekünstelter Weise verwissenschaftlicht wird, wird nicht dazu führen, dass sie eine bessere Erzieherin wird. Nicht einmal die Hoffnung auf einen entsprechend signifikanten Aufstieg im Sinne des Lohnniveaus dürfte damit sichergestellt werden. In ironischer Weise erfolgt schließlich – zunehmend erfolgreich – die Integration als Neuerfindung eines ‚dualen Studiums’. Während der Betrieb sich auf diese Weise seinen qualifizierten Nachwuchs für eine gewisse Zeit sichert, sichert das Studium den Aufstieg und das Wissen. Die praktische Arbeit dagegen lernt man „on the job“. All diese Entwicklungen sind so voller Widersprüche, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, was wäre, wenn … Blankertz ging es mit seinen Überlegungen zu einer Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung sowohl um die Überwindung der Systemwidersprüche als auch um die Einlösung eines unteilbaren, in der Oberstufe jedoch sich notwendig inhaltlich, nicht unbedingt niveaumäßig ausdifferenzierenden Bildungsanspruchs. Das Bildungspotential der beruflichen Tätigkeit sollte nicht nur der Emanzipation des Individuums zugutekommen, sondern ebenso der humanen Gestaltung der Gesellschaft als ganzer. Der Systemwiderspruch lebt in fast allen Reparaturbetrieben des heutigen Schulsystems fort: Es ist der der Statusdifferenz zwischen „höherer“ gegenüber beruflicher Bildung und der zwischen der Akademisierung der einen Berufe und der statusmäßigen Zurücklassung der anderen Berufe. Hätte die Bildungspolitik das Momentum Anfang der 1970er genutzt, so hätten alle Jugendlichen beim Übergang von Schule zu Beruf oder Studium PÄK_66_V1.indd 6PÄK_66_V1.indd 6 12.01.2023 15:54:2712.01.2023 15:54:27 Anmerkungen zum Aufsatz von Herwig Blankertz aus dem Jahre 1972 Pädagogische Korrespondenz, Heft 66 | 2022 7 beide Optionen erworben: eine ihren gesicherten Lebensunterhalt eröffnende berufliche Befähigung und damit die Erfahrung ihrer durch die Ansprüche des Berufs vermittelten „Selbstwirksamkeit“ und einer Option auf dieser aufbauend, Studien aufzunehmen. Sofern ihnen dabei ‚Bildung im Medium des Berufes’ vermittelt wurde, wären sie ungleich egalitärer und emanzipativer sozialisiert worden, als dies heute in den weiterhin getrennten Schulen der Fall ist. Und noch dieses: Das Konzept der Integration zielte auf Bildung als Kompetenz und Kompetenz als Bildung. Die heutige Kompetenzforderung setzt auf eine instrumentell reduzierte Befähigung zum Mitmachen. Blankertz dagegen sprach sowohl von der Befähigung zur Kritik an dieser halbierten Rationalität („der Technik als Instrumenten gesellschaftlicher Herrschaft“) als auch davon, den Schülern die Möglichkeit der Kritik an den Intentionen einzuräumen, mit denen sie in der Schule konfrontiert werden müssen. Zeigt unser gegenwärtiges Schulsystem, dass ein entsprechender Anspruch überholt und zugleich unerreichbar ist oder aber, dass er auch nach 50 Jahren einer anders verlaufenden Entwicklung dennoch nicht aufgegeben werden darf? PÄK_66_V1.indd 7PÄK_66_V1.indd 7 12.01.2023 15:54:2712.01.2023 15:54:27