Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik?: Strategien, Praktiken und Spielräume fürstlicher Konnubien
Abstract
Jörg Rogge konnte 2002 noch darauf hinweisen, dass in der wissenschaftlichen Forschung das zweifelhafte Bild vorherrscht, dass Fürsten- und Adelstöchter…
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| 25 Oliver Auge Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? Strategien, Praktiken und Spielräume fürstlicher Konnubien * Noch im Jahr 2002 konnte Jörg Rogge darauf verweisen, dass in der wissenschaftlichen Forschung das fragwürdige Bild nur an ihre Ehemänner verkaufter Fürstenund Adelstöchter vorherrschend sei. Sogar Akteurinnen der damals noch ganz rezenten Gendergeschichte hätten zu diesem zweifelhaften Eindruck beigetragen.1 Zweifelhaft sei das Resultat deswegen, weil es in seiner negativen Statik der seinerzeit ebenfalls neuen Betrachtung des ›Doing Gender‹2 keinen Raum gewähre. Vor allem aber lasse eine solche Sicht jene Beispiele von Frauen unter den Tisch fallen, die etwa offen gegen Verheiratungspläne ihrer Familie Widerstand leisteten, die als Ehefrauen neben ihrem fürstlichen Gemahl ein eigenes Profil entwickelten oder denen sich als Erbtöchter, Gattinnen, Vormünderinnen oder Witwen ganz eigene Herrschaftsperspektiven und Handlungsspielräume eröffneten.3 * Erweiterte und mit Anmerkungen versehene Fassung des am 13. Januar 2022 online gehaltenen Vortrags. 1 Jörg Rogge: Nur verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgaben, Quellen, Methoden und Perspektiven einer Sozialund Kulturgeschichte hochadeliger Frauen und Fürstinnen im deutschen Reich während des späten Mittelalters und am Beginn der Neuzeit, in: Cordula Nolte/Karl-Heinz Spieß/Ralf-Gunnar Werlich (Hg.): Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter. Interdisziplinäre Tagung des Lehrstuhls für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften in Greifswald in Verbindung mit der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen vom 15.–18. Juni 2000 (Residenzenforschung 14), Stuttgart 2002, S. 235–276, bes. S. 241, unter Verweis auf einschlägige Beiträge von Claudia Opitz. Siehe auch die Bemerkungen von Bea Lundt: Einleitung, in: Dies. (Hg.): Auf der Suche nach der Frau im Mittelalter. Fragen, Quellen, Antworten, München 1991, S. 7–22, hier S. 19: »Bisher wenig erforscht ist die Rolle mächtiger Frauen, schwierig war lange in feministischer Diskussion die Einschätzung dieses Phänomenes, das so sehr der Vorstellung von gesellschaftlicher Inferiorität der Frau widersprach.« 2 Siehe dazu Bea Lundt: Frauenund Geschlechtergeschichte, in: Hans-Jürgen Goertz (Hg.): Geschichte. Ein Grundkurs (Rororo 55567), Reinbek 1998, S. 579–597; Richard van Dülmen: Historische Anthropologie. Entwicklung, Probleme, Aufgaben, Köln u. a. 2001, S. 90 f. 3 Rogge: Verkaufte Töchter (wie Anm. 1), S. 238 f. Kiel-UP • https://doi.org/10.38072/2943-5331/p2
26 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Frauen als ›starke‹ Subjekte in der Geschichte Schleswig-Holsteins Auch im Rahmen der schleswig-holsteinischen Geschichte fallen auf Anhieb schlagende Beispiele solcher – ich nenne sie stereotyp einmal kurz und bündig: starker – Frauen ein, die dazu auffordern, die Dinge differenziert zu betrachten: Gewiss am eindrucksvollsten ist sogleich der Lebensweg von König Waldemars IV. (1320–1375) Tochter Margarete (1353–1412), die als Gemahlin und dann Witwe des norwegischen Königs Haakon VI. (1340–1380) zur Herrscherin der drei nordischen Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen aufstieg und den Schauenburgern die Herzogsherrschaft über Schleswig gehörig schwermachte. 4 Sie gilt mit Fug und Recht als eine der mächtigsten Frauengestalten des ganzen Mittelalters überhaupt. Herzogin Christine (1543–1604) wiederum, der in ihrem Ehevertrag mit dem Gottorfer Herzog Adolf I. (1526–1586) Einkünfte aus den Leibgedingsämtern Apenrade und Lügumkloster in Höhe von 3.000 Gulden zugesichert worden waren, 5 erreichte kurz nach dem Ableben ihres Gemahls im November 1586 als Vormünderin ihres Sohnes Friedrich II. (1568–1587) die Umschreibung ihrer Witwenversorgung auf die Ämter Kiel, Bordesholm und Reinbek, was der Witwe nicht nur mehr Einkünfte einbrachte, sondern auch weitaus repräsentativere Witwensitze in Kiel und in Reinbek, die zudem noch verkehrsgünstiger im herzoglichen Herrschaftsbereich gelegen waren als die zuerst für sie ins Auge gefassten.6 Christine hatte zuvor an ihren Bruder Georg von Hessen (1547–1596) geschrieben, dass sie Apenrade und Lügumkloster als gänzlich unge eignete Witwenresidenzen für sich betrachte, da hier kein Fürstlicher ansitz vorhanden sei, [a]lda wir nach notturft unsern fürstlichen Stande nach unsere Fürstliche Residentz haben konten.7 Die streng lutherisch-orthodoxe Herzogin Augusta (1580–1639) ging sodann gegenüber ihrem Gemahl, dem Gottorfer Johann Adolf (1575–1616), auf Konfrontationskurs, als dieser seinen krypto-calvinistischen Neigungen immer stärker anhing. 8 Die dänische Prinzessin und Ehefrau Herzog Christian Albrechts (1641–1695), Frederieke Amalie (1649–1704), wiederum soll ihren zeitweilig im Exil in Hamburg befindlichen Gemahl aus seiner dortigen finanziellen Not gerettet haben und betrieb als zurückgebliebene Hausherrin eine eigene Verhandlungspolitik mit ih4 Vgl. zu ihrem Lebensweg Oliver Auge: »Das tat sie mit großer Klugheit«. Margrete I., die Herrscherin dreier Reiche/»det magede hun med stor klogskab«. Margrete I., herskerinde over tre riger (1353–1412), in: Ders. u. a. (Hg.): Zwischen Macht und Schicksal. Acht Herrscherinnen des Nordens aus acht Jahrhunderten (1200–2000) / Mellem magt og skæbne. Otte herskerinder i norden fra otte århundreder (1200–2000) (Große Schriftenreihe der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte 78), Handewitt 2013, S. 32–55; Ralf-Gunnar Werlich: Margarete. Regentin der drei nordischen Reiche, in: Gerald Beyreuther/Barbara Pätzold/Erika Uitz (Hg.): Fürstinnen und Städterinnen. Frauen im Mittelalter, Freiburg im Breisgau 1993, S. 110–141. 5 Landesarchiv Schleswig-Holstein (LASH), Abt. 7, Nr. 2; Urk.-Abt. 7, Nr. 12. 6 Melanie Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung. Handlungsspielräume Gottorfer Fürstinnen (1564– 1721) (Kieler Schriften zur Regionalgeschichte 1), Kiel/Hamburg 2018, S. 212 f. 7 Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, D4 24/8, zit. n. Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm. 6), S. 212, Anm. 824. Die geänderte Version der Witwenversorgung befindet sich im LASH, Abt. 7, Nr. 5. 8 Lars N. Henningsen: Die Herzöge von Gottorf, in: Carsten Porskrog Rasmussen u. a. (Hg.): Die Fürsten des Landes. Herzöge und Grafen von Schleswig, Holstein und Lauenburg, Neumünster 2008, S. 142–185, hier S. 150–152; Dieter Lohmeier: Art. ›Augusta‹, in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck [SHBL], Bd. 12, Neumünster 2006, S. 20–23.
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 27 rem königlichen Bruder. 9 Die selbstbewusste Haltung Katharinas II., geborene Sophie Auguste Friederike von Anhalt-Zerbst (1729–1796), ihrem Gottorfer Gemahl Carl Peter Ulrich alias Zar Peter III. (1728–1762) gegenüber, die selbigem das Leben kostete, ist hinreichend bekannt. 10 Doch konnte es auch weniger spektakulär, dafür aber nicht minder aussagekräftig zugehen, wenn zum Beispiel Ulrike Friederike Wilhelmine (1722–1787), Tochter von Maximilian von Hessen-Kassel (1689–1753) und seiner Gemahlin Friederike Charlotte (1698–1777), Friedrich August (1711–1785) aus der sogenannten jüngeren oder fürstbischöflichen Linie der Gottorfer heiratete und den betreffenden Ehevertrag am 21. November 1752 in Kassel mitunterzeichnete. 11 Wie man weiß, war die Braut eine finanziell gute Partie. 12 Dass sie bei dem Heiratsangebot offenkundig mitentscheiden durfte, was ihre Unterschrift signalisierte, steht allgemein für eine neue Zeit, in der biografisch weitreichende Entscheidungen wie Eheverabredungen nicht mehr bloß über die Köpfe der verhandelten Töchter hinweg entschieden wurden. 13 Der konkrete Fall zeigt aber auch, dass die Braut durchaus eine eigene Position einnehmen konnte und auch einnahm. Und um den Blick noch einmal auf ein anderes Fürstenhaus als das der Gottorfer zu werfen: Eleonore Charlotte (1646–1709), Tochter Franz Heinrichs von Sachsen-Lauenburg (1604–1658), brachte ihrem Gemahl Herzog Christian Adolf I. von Schleswig-Holstein-Sonderburg (1641–1702) den Besitz des fortan namengebenden Schlosses Franzhagen im Herzogtum Sachsen-Lauenburg ein. 14 Zudem engagierte sie sich aktiv für die Interessen ihres Gatten beim dänischen König, sodass dieser zwar nicht mehr sein 1667 in den buchstäblichen Konkurs gegangenes Miniherzogtum zurückerhielt, künftig aber wenigstens eine lebenslange, auskömmliche Pension bekam. Wenn man so will, bewahrte sie ihrem Gemahl den fürstlichen Status. Die Aufgabe – ›Doing Gender‹ und Heiratspolitik Diese aufschlussreiche Auflistung ließe sich noch spielend erweitern, zumal wenn man die fürstlichen Witwen dabei genauer betrachten würde. 15 Es ist aber hoffentlich so bereits hinreichend illustriert, dass dem Verfasser dieses Beitrags Fürstinnen der Lande Schleswig und 9 Oliver Auge: Christian Albrecht. Herzog – Stifter – Mensch, Kiel/Hamburg 2016, S. 121–123. 10 Siehe Jan Kusber: Katharina die Große. Legitimation durch Reform und Expansion, Stuttgart 2022, S. 24–78. 11 LASH, Urk.-Abt. 8, Nr. 388 f. Siehe die Gegenüberlieferung im Hessischen Staatsarchiv Marburg, Bestand 4a, Nr. 66/4. 12 Dieter Rüdebusch: Ulrike Friederike Wilhelmine von Hessen-Kassel (1722–1787). Die erste Herzogin von Oldenburg, in: Oldenburgische Familienkunde/Oldenburgische Gesellschaft für Familienkunde e. V. 21 (1979), S. 50–79, hier S. 54. 13 Siehe dazu auch Oliver Auge: Das Haus Hessen und der »echte Norden«. Frühneuzeitliche Eheverbindungen der Landgrafen nach Schleswig-Holstein, in: Lutz Vogel u. a. (Hg.): Mehr als Stadt, Land, Fluss. Festschrift für Ursula BraaschSchwersmann, Neustadt a. d. A. 2020, S. 106–110. 14 Siehe dazu und zum Folgenden Oliver Auge: Beobachtungen zu den Eheverbindungen zwischen den sächsischen und schleswig-holsteinischen Fürstenhäusern von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, in: Alexander Sembdner/Christoph Volkmar (Hg.): Nahaufnahmen. Landesgeschichtliche Miniaturen für Enno Bünz zum 60. Geburtstag (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 67), Leipzig 2021, S. 305–335. 15 Vgl. dazu insgesamt Oliver Auge/Nina Gallion/Thomas Steensen (Hg.): Fürstliche Witwen und Witwensitze in Schleswig-Holstein (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins [QuFGSH] 127), Husum 2019.
28 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Holstein als historische Akteurinnen – als aktiv handelnde Subjekte – durchaus bewusst und bekannt sind. Dies sei deswegen derart explizit betont, weil es doch gerade Aufgabe dieses einleitenden Aufsatzes ist, nochmals die gewissermaßen traditionelle, gleichwohl nicht minder relevante Sichtweise einzunehmen und Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik vorzustellen, um auf diese Weise von vornherein Kritik zu verhüten, die folgenden Ausführungen seien irgendwie doch von gestern. Denn jenseits der berechtigten ›Doing Gender‹-Perspektive, die Frauen als handelnde Individuen fokussiert, funktionierte gleichwohl die dynastische Heiratspolitik, die tatsächlich mit diesen Frauen zu planen und handeln versuchte. Welche Strategien also verbanden die jeweils involvierten Fürstenhäuser mit einer Eheverbindung? Wie setzten sie die erschließbaren oder offen ausgesprochenen Strategien in die Praxis um? Und wie sahen die Erfolgsaussichten und die erzielten Ergebnisse aus? Gab es Spielräume auf dem weiten Feld konnubialer Politiken? Das Konnubium der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Fürstenhäuser diente bekanntlich zuvorderst dem Ziel, den eigenen Stamm bzw. die eigene Linie generativ zu erhalten und bestenfalls gleichzeitig rangmäßig zu erhöhen.16 Eine geschickte dynastische Heiratspolitik, zu der unbedingt auch die Klärung der Frage gehörte, wie viele Familienangehörige überhaupt heiraten durften, sollte und konnte diese Hauptziele im Rahmen des üblichen Heiratsgabentauschs, der an dieser Stelle nicht näher erläutert sei, finanziell möglichst einträglich ausgestalten.17 Sozialständische Motive Die sozialständischen Beweggründe offenbart sogleich die erste hier präsentierte »Beispielehe«, die 1249/50 zwischen Johann I. von Holstein (um 1229–1263) und Elisabeth (gestorben 1293/1306), Tochter Herzog Albrechts I. von Sachsen (um 1175–1260/61) geschlossen wurde. 18 Nach dem überragenden Sieg über den dänischen König Waldemar II. (1170–1241) bei Bornhöved im Juli 1227 führte Albrecht, den Kaiser Friedrich II. (1194–1250) im Juli 1219 noch als dux de Bernburg angesprochen hatte, 19 den selbstbewussten Titel eines Herzogs von Sachsen, 16 Siehe dazu grundlegend Karl-Heinz Spieß: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 2 2015, S. 398. 17 Siehe dazu zum Beispiel Auge: Beobachtungen (wie Anm. 14); Ders.: Eine Frage von Rang und Geld. Ehen und Ehepolitik der älteren Glücksburger Herzöge, in: Ders. (Hg.): Glücksburg in der Geschichte. Beiträge eines Symposiums auf Schloss Glücksburg, Husum 2019, S. 53–84, hier S. 69–82; Ders.: Das Konnubium der fürstbischöflichen oder jüngeren Gottorfer Linie bis zur Eheschließung Peter Friedrich Ludwigs (1781), in: Ders./Anke Scharrenberg (Hg.): Die Fürsten des Bistums. Die fürstbischöfliche oder jüngere Linie des Hauses Gottorf in Eutin bis zum Ende des Alten Reiches. Beiträge zum Eutiner Arbeitsgespräch im April 2014 (Eutiner Forschungen 13), Eutin 2015, S.15–37, hier S. 30–36; Ders.: Die Herzöge von Sachsen-Lauenburg und der dynastische Heiratsmarkt in Mittelalter und früher Neuzeit, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 148 (2012), S. 119–152. 18 Siehe dazu und zum Folgenden Auge: Beobachtungen (wie Anm. 14). 19 Walter Koch (Bearb.): Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14.3: Die Urkunden Friedrichs II. 1218–1220 (MGH DD F II. 3), Hannover 2010, S. 219–221, Nr. 535 (25./27. Juli 1219).
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 29 Engern und Westfalen und signalisierte so, dass er nunmehr in die großen Fußstapfen seiner sächsischen Herzogsvorgänger zu treten gedachte. 20 Zudem legte er sich zwischen 1233 und 1241 den schillernden Titel eines dominus Nordalbingie zu. 21 Damit knüpfte er an die Titulatur König Waldemars II. an, mit der jener seine zwischen 1201 und 1203 gewonnene Machtstellung in diesem Raum zum Ausdruck gebracht hatte, 22 und erhob er zugleich oberlehnsherrliche Ansprüche auf Holstein. 23 Der Schauenburger Graf von Holstein, Adolf IV. (1205–1261), Vater des genannten Bräutigams Johann I., hatte Albrecht I. 1226/27 als Lehnsherrn anerkannt. 24 Allerdings fehlte es dem Herzog von Sachsen an realen Mitteln zur Einflussnahme und wirksamen Durchsetzung seiner Lehnshoheit. 25 Die Eheverbindung signalisierte nun schon in der nächsten Generation zur Mitte des 13. Jahrhunderts die faktische Gleichstellung von Lehnsherrn und Lehnsmann, da sich der formal lehnsabhängige Grafensohn und die formal lehnsherrliche Herzogstochter dynastisch auf Augenhöhe gegenübertraten. Letztlich aber besiegelte die Ehe bloß die realen machtpolitischen Verhältnisse. Ein ebenso anschauliches Beispiel liefern in der frühen Neuzeit die Gottorfer insgesamt.26 31 (15 männliche/16 weibliche) Dynastieangehörige haben geheiratet, also 63 Prozent. Neun Ehen wurden dabei mit einem Ehepartner bzw. einer Ehepartnerin königlichen – einmal mit Anna Petrovna (1708–1728)27 sogar russisch-kaiserlichen – Standes geschlossen, was 29 Prozent aller Ehen entspricht, 20 Ehen (= 65 Prozent) mit Angehörigen fürstlichen Standes und zwei Ehen (= 6 Prozent) mit Abkömmlingen aus dem Grafenstand. Für ein fürstliches Konnubium sind das Normalwerte sowie außergewöhnliche Zahlen zugleich: Denn zum einen ist die erwartungsgemäß feste Verortung des Gottorfer Konnubiums im Fürstenstand erkennbar. Erstaunlich ist zum anderen jedoch der hohe Anteil königlicher 20 Johann Martin Lappenberg (Hg.): Hamburgisches Urkundenbuch, Bd. 1: 786–1300, Hamburg 1842, S. 435 f., Nr. 507 (23. April 1237). Zur früheren Datierung und ihrer Problematik siehe Jörg Meyn: Die Schlacht bei Bornhöved, in: Eckardt Opitz (Hg.): Herrscherwechsel im Herzogtum Lauenburg (Kolloquium der Lauenburgischen Akademie für Wissenschaft und Kultur 10), Mölln 1998, S. 7–24, hier S. 17, 24, Anm. 84. 21 Paul Ewald Hasse (Hg.): Schleswig-Holstein-Lauenburgische Regesten und Urkunden [SHRU], Bd. 1: 786–1250, Hamburg 1886, S. 236 f., Nr. 513 (1233); S. 238, Nr. 518 (Feb. 1234); S. 238 f., Nr. 519 (Feb. 1234); S. 251, Nr. 557 (3. Nov. 1237); Verein für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde (Hg.): Meklenburgisches Urkundenbuch [MUB], Bd. 1: 786–1250, Schwerin 1863, S. 458, Nr. 460 (1237); SHRU 1, S. 253, Nr. 562 (1237); S. 254, Nr. 567 (4. April 1238), S. 275 f., Nr. 610 (4. März 1241); Meyn: Schlacht bei Bornhöved (wie Anm. 20), S. 14, 23. 22 SHRU 1, S. 139, Nr. 293 (23. Mai 1214). 23 Meyn: Schlacht bei Bornhöved (wie Anm. 20), S. 14, 17. 24 Vgl. MUB 1, S. 329 f., Nr. 338 (16. Febr. 1227); SHRU 1, S. 216 f., Nr. 476 (1229): domini nostri ducis Alberti de quo terram tenemus. Siehe auch Hans-Otto Gaethke: Knud VI. und Waldemar II. von Dänemark und Nordalbingien 1182–1227, Tl. 3, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte [ZSHG] 121 (1996), S. 7–44, hier S. 36. Vgl. auch die bei Meyn: Schlacht bei Bornhöved (wie Anm. 20), S. 23, Anm. 58, genannten Hinweise zu SHRU 1, S. 217, Nr. 479 (14. Mai 1230); S. 230 f., Nr. 501 (3. Aug. 1232); S. 251, Nr. 557 (3. Nov. 1237); S. 254, Nr. 567 (4. April 1238). 25 Meyn: Schlacht bei Bornhöved (wie Anm. 20), S. 17: »De facto emanzipiert von der askanischen Herzogsgewalt, gelang den nordelbischen Grafen der Aufbau einer eigenständigen Territorialgewalt [...].« 26 Siehe dazu und zum Folgenden Oliver Auge: The Duchy of Schleswig-Holstein-Gottorp between Denmark, Sweden and Russia. Dynastic relations, in: Ralf Bleile/Joachim Krüger (Hg.): »Princess Hedvig Sofia« and the Great Northern War, Dresden 2015, S. 66–77. 27 Siehe zu ihr Hubertus Neuschäffer: Art. ›Anna Petrovna‹, in: SHBL, Bd. 5, Neumünster 1979, S. 23 f.
30 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Ehen. So lässt sich das Gottorfer Konnubium insgesamt als ein fürstliches charakterisieren, das sich freilich eindeutig im oberen Segment des hochadeligen Heiratsmarktes bewegte. Für ein Fürstentum dieser Größe war dies alles andere als selbstverständlich! Einschränkend muss man hinzufügen, dass die königlichen Ehepartner mit der schon genannten russischen und einer preußischen Ausnahme allesamt aus Dänemark und Schweden stammten. Damit waren die königlichen Hochzeiten geographisch und sozialständisch klar umrissen. Vergleicht man das zeitgleiche Konnubium der verwandten Oldenburger auf dem dänischen Königsthron mit demjenigen der Gottorfer, wird obendrein ersichtlich, dass sich beide nur in bestimmten Nuancen voneinander unterschieden. Damit bildete das Gottorfer Konnubium den auch sonst verfolgten und propagierten Anspruch auf Gleichrangigkeit mit dem verwandten dänischen Königshaus sehr gut ab.28 Politische Ziele – Friedenswahrung und Bündnissicherung Neben den allgemeinen sozialständischen Motiven – sprich: der Suche nach einem möglichst hochgestellten Ehepartner oder einer -partnerin, der bzw. die finanziell einträglich eine zahlreiche Nachkommenschaft garantieren sollte – spielten bei Ehen regelmäßig auch politische Ziele eine ausschlaggebende Rolle: Eheschließungen dienten nämlich grundsätzlich oftmals der Friedenswahrung oder sollten Bündnisse dynastisch absichern. 29 Vor diesem Hintergrund leuchtet es sogleich ein, dass man Ehen gern mit der Nachbarschaft schloss, denn sie konnten a n der betreffenden Flanke die eigenen Grenzen sichern helfen. Doch auch überregionale Ehebündnisse lassen sich auf diese Weise gut erklären. Beginnend mit der Ehe Adolfs I. mit der schon genannten hessischen Landgrafentochter Christine knüpften die Gottorfer so zunächst wichtige Eheverbindungen mit damals in Deutschland führenden protestantischen Fürstenhäusern, was den nach Einführung der Reformation noch frischen evangelischen Glauben in Schleswig-Holstein absichern half.30 In der zweiten Generation erfolgte die schon berührte Eheschließung Herzog Johann Adolfs mit der dänischen Prinzessin Augusta. Sie signalisierte den engen Schulterschluss des Gottorfers mit seinem Vetter König Christian IV. 28 Vgl. dazu Henningsen: Herzöge von Gottorf (wie Anm. 8). 29 Verwiesen sei exemplarisch auf Oliver Auge: Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit (Mittelalter-Forschungen 28), Ostfildern 2009, S. 248–253; Reinhardt Butz: Die Beziehungen der Wettiner zu den auswärtigen Mächten im Spätmittelalter im Zusammenhang ihrer Rangerhöhungen, in: Dieter Berg/Martin Kintzinger/Pierre Monnet (Hg.): Auswärtige Politik und internationale Beziehungen im Mittelalter (13. bis 16. Jahrhundert) (Europa in der Geschichte 6), Bochum 2002, S. 175–195, hier S. 175. 30 Siehe Melanie Greinert: Heiratspolitik als bestimmender Faktor dynastischer Größe. Das Konnubium der Gottorfer Dynastie, in: Oliver Auge/Michael Hecht (Hg.): »Kleine Fürsten« im Alten Reich. Strukturelle Zwänge und soziale Praktiken im Wandel (1300–1800) (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 59), Berlin 2022, S. 361–402; Malte Bischoff/Thomas Hill: Art. ›Gottorf‹, in: Wolfgang Adam/Siegrid Westphal (Hg.): Handbuch kultureller Zentren der frühen Neuzeit, Bd. 1: Augsburg–Gottorf, Berlin 2012, S. 669–721.
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 31 von Dänemark (1577–1648).31 Nicht von ungefähr fand die Hochzeitsfeier genau am Tag von Christians Krönung in Kopenhagen statt.32 Indes streckten die Gottorfer schon 1592 ihre dynastischen Fühler auch zum schwedischen Königshaus aus, indem Johann Adolfs Schwester Christine (1573–1625) mit König Karl IX. von Schweden (1550–1611) verheiratet wurde.33 Die dynastischen Bande wurden 1654 durch die Eheschließung Hedwig Eleonoras (1636–1715) mit König Karl X. Gustav (1622–1660) vertieft.34 Diese Ehe war nun freilich in einen ganz anderen politischen Horizont eingebettet als die vorangegangenen. Denn mittlerweile war die Allianz zwischen den dänischen und den Gottorfer Oldenburgern mehr als brüchig geworden.35 Herzog Friedrich III. (1597–1659) suchte alternativ die Nähe Schwedens, um sich aus der dänischen Umarmung zu lösen und volle Souveränität für seinen Schleswiger Besitz zu erlangen – in Form eines offiziellen Abkommens, wie es 1657 geschah, oder bereits 1654 durch besagte Eheschließung. Der Erfolg des Gottorfer Seitenwechsels, der sich mithin auch im Konnubium niederschlug, blieb nicht aus: 1658 wurde der Gottorfer Anteil am Herzogtum Schleswig souverän. Gänzlich verderben konnte und wollte es sich der Herzog indes nicht mit den dänischen Verwandten, sodass er seinem Nachfolger Christian Albrecht testamentarisch anempfahl, sowohl zu Dänemark als auch zu Schweden ein gutes Verhältnis zu pflegen.36 Diesen Ratschlag machte sich Christian Albrecht als Herzog zu eigen. Seine Annäherungsbemühungen führten 1667 zu seiner Ehe mit der dänischen Königstochter Friederike Amalie.37 Nachdem es schon ab 1675 zur erneuten Konfrontation gekommen war, spitzte sich ab der Mitte der 1690er Jahre die Lage weiter zu. Ein Anzeichen dafür war auch die Eheschließung des jungen, ehrgeizigen Nachfolgers Christian Albrechts, Herzog Friedrichs IV. (1671–1702), mit der Tochter König Karls XI. von Schweden (1655–1697) namens Hedwig Sophia (1681–1708) im Jahr 1698, die dem Gottorfer erneut dynastisch-politischen Rückhalt gegen Dänemark verschaffen sollte.38 Tatsächlich gelang Gottorf gemeinsam mit Schweden darauf die militärische Behauptung gegenüber Dänemark und seinen Verbündeten Russland und SachsenPolen, was der Frieden von Traventhal im Jahr 1700 besiegelte. Dieser Frieden sollte – wenn auch nur kurzfristig – Gottorf auf den Höhepunkt seiner Macht führen. Das bei den Gottorfern deutlich erkennbare Taktieren zwischen zwei verfeindeten Königshäusern – dem dänischen und dem schwedischen – zum Vorteil der eigenen Dynastie gibt sich auch bei den benachbarten Herzögen von Sachsen-Lauenburg zu erkennen. 31 Auge: Duchy (wie Anm. 26), S. 75. 32 Ebd.; Carsten Porskrog Rasmussen: Die dänischen Könige als Herzöge von Schleswig und Holstein, in: Ders. u. a.: Fürsten des Landes (wie Anm. 8), S. 72–109, hier S. 90 f. 33 Auge: Duchy (wie Anm. 26), S. 67. 34 Ebd., S. 72. 35 Siehe zum Gesamtzusammenhang Henningsen: Herzöge von Gottorf (wie Anm. 8), S. 154–159. 36 Auge: Christian Albrecht (wie Anm. 9), S. 49–51. 37 Ebd., S. 52–54; Greinert: Heiratspolitik (wie Anm. 30), S. 375 f. 38 Siehe hierzu sowie auch zum Folgenden Auge: Duchy (wie Anm. 26), S. 75 f.; Henningsen: Herzöge von Gottorf (wie Anm. 8), S. 162–165.
32 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein So trug die nachbarschaftliche Ehe zwischen Christian III. (1503–1559) und der SachsenLauenburgerin Dorothea (1511–1571) in einer Erbverbrüderung von 1533 ihre dynastischen Früchte.39 Das politisch-dynastische Gegengewicht zu dieser Ehe stellte offensichtlich eine Eheverbindung mit dem schwedischen Königshaus dar. Nachdem seit 1523 drei Anläufe des als Emporkömmling missachteten schwedischen Königs Gustav I. Wasa (1496–1560) zu sozialständisch lukrativen Ehen gescheitert waren, konnte er sich in längeren, seit 1528 vor allem von seinen Lübecker Mittelsmännern geführten Verhandlungen 1531 mit den SachsenLauenburgern einig werden und in der 18-jährigen Katharina (1513–1535) endlich die von ihm ersehnte deutsche Fürstentochter ehelichen.40 Schweden war seit 1521 endgültig aus der Kalmarer Union ausgeschieden, musste aber weiter mit den dänischen Ambitionen leben, die Union unter Dänemarks Führung und Einschluss Schwedens wiederherstellen zu wollen.41 Zwischen den beiden Polen Dänemark und Schweden konnte das Haus Sachsen-Lauenburg nunmehr taktisch lavieren und daraus eigenen Profit schlagen. Konkret gehörte dazu die letzte Ehe eines Sachsen-Lauenburgers mit der Angehörigen eines Königshauses, die 1568 Magnus II. (1543–1603) mit seiner Cousine Sophia von Schweden (1547–1611) schloss.42 Doch nochmals zurück zum passenden Gottorfer Beispiel: Bekanntlich stand Gottorf gemeinsam mit Schweden auf der Verliererseite, als der Große Nordische Krieg 1721 zu Ende ging. Ganz Schleswig wurde nunmehr dem dänischen König unterstellt, während der Gottorfer Herzog Carl Friedrich (1700–1739) fortan ohne seine Hauptresidenz Gottorf über das stark reduzierte Minifürstentum Holstein-Gottorf mit Kiel als Hauptstadt und Bordesholm als dynastischer Grablege regierte.43 In dieser misslichen Situation suchte der Gottorfer Herzog nach einem neuen starken Verbündeten und fand ihn in der aufstrebenden Ostseemacht Russland, was selbstredend wiederum eine Ehe besiegelte. 1725 heiratete Carl Friedrich nämlich eine Tochter Zar Peters I. (1672–1725) namens Anna Petrovna.44 Im Entwurf des Ehevertrags von 1724 wurde eigens festgehalten, dass Russland dem Gottorfer Herzog beim Erwerb des schwedischen Königsthrons und bei der Rückgewinnung seiner Anteile an Schleswig behilflich sein werde. 39 Siehe dazu und zum Folgenden Auge: Herzöge von Sachsen-Lauenburg (wie Anm. 17), S. 140–145; Peter von Kobbe: Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg, Bd. 2, Altona 1836, S. 222. 40 Hans-Jürgen Vogtherr: »... eine frissche parsone, recht na Juwer gnade geiste ...«. Gustav Vasas Werbung um Katharina von Sachsen-Lauenburg 1530/31 im Spiegel der Briefe seines Lübecker Faktors Hinrick Niebur, in: Ivo Asmus/ Heiko Droste/Jens E. Olesen (Hg.): Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit. Helmut Backhaus zum 65. Geburtstag gewidmet (Geschichte. Forschung und Wissenschaft 2; Publikationen des Lehrstuhls für Nordische Geschichte 4), Münster 2003, S. 12–33. 41 Vgl. dazu statt vieler Oliver Auge: Ein Integrationsmodell des Nordens? Das Beispiel der Kalmarer Union, in: Werner Maleczek (Hg.): Fragen der politischen Integration im mittelalterlichen Europa (Vorträge und Forschungen [VuF] 63), Ostfildern 2005, S. 509–542, hier S. 527 f. 42 Jörg Hillmann: Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg von 1500–1689, in: Eckard Opitz (Hg.): Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte. Ein Handbuch, Neumünster 2003, S. 148–230, hier S. 176; Ders. (Hg.): Territorialrechtliche Auseinandersetzungen der Herzöge von Sachsen-Lauenburg vor dem Reichskammergericht im 16. Jahrhundert (Rechtshistorische Reihe 202), Frankfurt a. M. 1999, S. 122. 43 Auge: Duchy (wie Anm. 26), S. 76; Rasmussen: Die dänischen Könige (wie Anm. 32), S. 98–100; Michael Lausberg (Hg.): Der Große Nordische Krieg 1700–1721 (Geschichtswissenschaftliche Studien 8), Hamburg 2023, S. 91–100. 44 Siehe hierzu sowie zum Folgenden Neuschäffer: Art. ›Anna Petrovna‹ (wie Anm. 27).
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 33 Um zu illustrieren, dass das eben zum Gottorfer Konnubium Ausgeführte auch für andere Dynastien und frühere Zeiten galt, sei ein weiterer Blick auf die Dynastie der Schauenburger erlaubt, die in ihrer Hauptlinie bis 1459 die Grafschaft Holstein und ab 1386 auch das Herzogtum Schleswig regierten. Es wurde an anderer Stelle bereits herausgearbeitet, dass die Heiratspolitik der Schauenburger unter Adolf III. (1160–1225) Angehörige der staufischen Reichskanzlei im Visier ihrer Ehepläne hatte.45 Daran hatten die Schauenburger in sozialständischer Perspektive ein Interesse; daran musste ihnen aber auch gelegen sein, weil mit der Absetzung Heinrichs des Löwen (1129–1195) fortan jener übermächtige Sachsenherzog fehlte, in dessen machtpolitischer Abhängigkeit sie sich befunden hatten, dem sie aber auch einen zuverlässigen Schutz vor inneren wie äußeren Feinden verdankten.46 Bekanntlich half die Ansippung an die Reichskanzlei indes nicht gegen den Machtverlust im Zuge der ab 1200/01 erfolgreichen Expansion des dänischen Königtums im nordelbischen Bereich.47 Doch vermochten sich die Schauenburger unter Adolf IV. in der zweiten Hälfte der 1220er Jahre wieder als Grafen von Holstein zu etablieren.48 Der erneute Machtund Statusgewinn führte nicht nur zu einer auffälligen Aufwertung des Konnubiums, indem Adolfs IV. Söhne Johann I. und Gerhard I. (1232–1290) mit einer Tochter des Herzogs von Sachsen, wie schon erwähnt, bzw. des mecklenburgischen Fürsten verheiratet wurden – in zweiter Ehe heiratete letzterer 1279/80 mit Adelaide von Montferrat (circa 1237–1285) gar eine Nichte Eleonores von Aquitanien (1122–1204).49 Es kam zudem zur markanten geographischen Umpolung des Schauenburger Konnubiums, das bisher ausschließlich im südelbischen Raum verortet gewesen war, in Richtung Norden.50 So wurde 1237 Adolfs IV. Tochter Mechthild (1225–1288) mit Waldemars II. Sohn Abel (1218–1252) verheiratet. Die Ehe zwischen Kindern ehemaliger Erzrivalen war als Ansatz zum politischen Ausgleich zwischen den Schauenburgern, der dänischen Krone und dem Erzbischof von Bremen gedacht und wurde in diesem Sinn von letzterem einge45 Stefan Eick: Der Reichsepiskopat als Zielgruppe Schaumburger Bündnispolitik, in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 34 (2007), S. 5–28; Ders.: Die Reichskanzlei als Ziel Schaumburger Heiratspolitik unter Adolf III., in: Stefan Brüdermann (Hg.): Schaumburg im Mittelalter (Schaumburger Studien 70), Bielefeld 2013, S. 352–370; Ders.: Die politischen Freundschaften des Grafen Adolf III. von Schaumburg, in: ZSHG 129 (2004), S. 7–31. 46 Detlev Kraack: Die frühen Schauenburger als Grafen von Holstein und Stormarn (12.–14. Jahrhundert), in: Rasmussen u. a.: Die Fürsten des Landes (wie Anm. 8), S. 28–51, hier S. 36–38. 47 Oliver Auge: Im Zeichen des Kreuzes. Die Eroberungen dänischer Könige vom 12. bis zum 14. Jahrhundert, in: Hermann Kamp (Hg.): Herrschaft über fremde Völker und Reiche. Formen, Ziele und Probleme der Eroberungspolitik im Mittelalter (VuF 93), Ostfildern 2022, S. 369–410, hier S. 373. 48 Ders.: Vom Grafen und Landesherrn zum Mönch und Heiligen. Adolf IV. von Schauenburg (vor 1205–1261), in: Ders./ Jens Ahlers/Katja Hillebrand (Hg.): Glauben, Wissen, Leben. Klöster in Schleswig-Holstein. Ausstellungsbegleitband, Kiel 2011, S. 209–215; Kraack: Schauenburger (wie Anm. 46), S. 38–40. 49 Oliver Auge: Die Familienund Heiratspolitik der Schauenburger Dynastie (bis ca. 1500), in: Ders./Detlev Kraack (Hg.): 900 Jahre Schauenburger im Norden. Eine Bestandsaufnahme (QuFGSH 121; Zeit + Geschichte 30), Kiel/Hamburg 2015, S. 211–233, hier S. 226; Eick: Reichskanzlei (wie Anm. 45), S. 226 f. 50 Siehe dazu auch Kraack: Schauenburger (wie Anm. 46), S. 39.