Die türkische Invasion in den Südkaukasus und das Massaker an der armenischen Bevölkerung Bakus im September 1918 vor dem Hintergrund der deutsch-türkischen Kontroverse | Թուրքական ներխուժումը Հարավային Կովկաս և Բաքվի հայ բնակչության կոտորածը 1918 թ․ սեպտեմբերին գերմանա-թուրքական տարակարծության ետնախորքում
Abstract
Der Beitrag macht deutlich, dass das Osmanische Reich den Völkermord an den Armeniern bis zum Ende des Krieges fortsetzen wollte. Die Verletzung…
Full text
| 235 Aschot Hayruni Die türkische Invasion in den Südkaukasus und das Massaker an der armenischen Bevölkerung Bakus im September 1918 vor dem Hintergrund der deutsch-türkischen Kontroverse Abstract The article makes clear that the Ottoman Empire aimed to continue the Armenian genocide until the end of the war. The Young Turks’ violation of the Treaty of Brest and the invasion of the South Caucasus led to an increasing German-Turkish controversy, which reached its climax towards the end of August 1918. However, this controversy was not based on the threat to the Christian Armenians, which was generally accepted by Germany, but above all on the rivalry between the two allies for the economic exploitation of the Caucasus. Während des Völkermordes in den Jahren 1915–1916 hatten sich etwa 300 000 Armenier, meist Bewohner der östlichen Grenzgebiete des Osmanischen Reiches, nach Russischbzw. Ostarmenien retten können. Die nach der Februarrevolution 1917 in Russland gebildete provisorische Regierung erklärte das von der russischen Armee besetzte Osmanischoder Westarmenien zu einem Militärgouvernement, das ihr unmittelbar unterstehen sollte. Sie gestattete den armenischen Flüchtlingen, in ihre Heimat zurückzukehren. Bis Oktober 1917 waren über 140 000 armenische Flüchtlinge in ihre Heimatorte zurückgekehrt.1 Diese Entwicklung endete, als im Oktober 1917 die Bolschewiki in Petersburg die Macht ergriffen. Die neue Regierung unter Lenin, die von der Entente nicht anerkannt wurde und dabei mit vielen inneren Gegnern im Krieg stand, sah sich gezwungen, ihre Truppen aus den besetzten Gebieten des Osmanischen Reichs zurückzuziehen. Das ermöglichte dem osmanisch-türkischen Militär schon im Januar 1918 den Verstoß gegen den am 5. De zember geschlossenen Waffenstillstand und das Vordringen nach Osten. Kurz danach, am 1 Vgl. Hayruni (2020), XXVII. Kiel-UP • https://doi.org/10.38072/978-3-928794-95-4/p11
236 | Das kulturelle Erbe von Arzach | Արցախի մշակութային ժառանգությունը 3 . März 1918, gelang es der politisch-militärischen Führung des Deutschen Reiches, die russische Regierung zur Unterzeichnung des für Russland ungünstigen Friedensvertrages von Brest-Litowsk zu zwingen; danach musste Russland mehrere seiner europäischen Gebiete an Deutschland und die russisch besetzten Teile Westarmeniens an das Osmanische Reich abtreten. Tatsächlich wurden dem Letzteren auch die Bezirke Kars, Ardahan und Batumi, die seit 1878 zum Russischen Reich gehört hatten, abgetreten.2 Die jungtürkische Regierung sah im Brester Vertrag eine günstige Gelegenheit, nicht nur die abgetretenen Gebiete, sondern den gesamten Südkaukasus zu beherrschen, um dadurch ihre pantürkischen Ziele zu verwirklichen. Der türkische Vorstoß wurde durch neuerliche Massaker an der weitgehend schutzlosen zivilen armenischen Bevölkerung begleitet, während die an Zahl geringen und schlecht bewaffneten armenischen Verteidigungstruppen keinen erfolgreichen Widerstand zu leisten vermochten. Die deutsche Regierung war bestens informiert über diese Vorgänge. Sie erhielt nicht nur von ihren Diplomaten und Militärangehörigen, sondern auch von vielen anderen Seiten alarmierende Nachrichten über die neuerlichen systematischen Massaker und anderen Gräueltaten an der armenischen Bevölkerung in russischbzw. ostarmenischen Gebieten und sonstigen Distrikten des Südkaukasus, verbunden mit Appellen, die Türkei von ihrer Vernichtungspolitik abzuhalten und sie zum Rückzug ihrer Streitkräfte hinter die im Brester Vertrag gezogene Grenze zu zwingen. »Tausende von russischen Nachzüglern wurden erschossen oder lebend verbrannt«, hieß es in einem am 22. März vom Auswärtigen Amt an den Staatssekretär nach Bukarest geschickten Bericht, »Die Armenier werden unbeschreiblichen Qualen unterzogen; Kinder in Säcke gesteckt und ins Meer geworfen. Die alten Männer und Frauen wurden gekreuzigt und verstümmelt, alle jungen Mädchen und jungen Frauen wurden den Türken ausgeliefert«. 3 Die deutsche Regierung zeigte sich jedoch nicht bereit, ihre Akzeptanz der Vernichtungsmaßnahmen ihres osmanischen Kriegsverbündeten aufzugeben. Sie blieb somit bei der Fortsetzung der bereits 1915 angesichts der Deportation und Ermordung der osmanisch-armenischen Bevölkerung eingenommenen Haltung. Wie damals begnügte sie sich mit zurückhaltenden Warnungen an die jungtürkische Adresse. Und selbst dies geschah hauptsächlich aus dem Kalkül, möglichen Vorwürfen deutscher Mitschuld oder Mitverantwortung vorzubeugen. Auch nachdem die türkischen Streitkräfte die Grenzen der Gebiete, die dem Osmanischen Reich infolge des Brester Vertrages abgetreten worden waren, überschritten hatten und den Vormarsch im Ostarmenien weiter fortsetzten, schien Deutschland darüber zunächst wenig besorgt zu sein. Offiziell den Standpunkt vertretend, dass die Türkei den Brester Vertrag als 2 Vgl. Barseġyan (1998), 66-67. 3 Lepsius (1919), 377.
Hayruni: Die türkische Invasion in den Südkaukasus | 237 Grundlage ihrer Grenzregulierung betrachten müsse, unternahm das Kaiserreich dennoch keine wirksamen Schritte, um die Türkei vom Verstoß gegen den Vertrag zurückzuhalten, während die armenische Seite darum bemüht war, den osmanischen Truppen durch eine energische Intervention Deutschlands Einhalt zu gebieten und dadurch eine vollkommene Ermordung des Volkes abzuwenden. Um dies zu erreichen, schickte der armenische Nationalrat im April 1918 eine Delegation nach Berlin. Ungeachtet der vielfachen Berichterstattungen und Hilfegesuche der Delegation kam sie gegen Ende Mai ergebnislos zurück. Sie hatte nicht einmal einen Empfang durch den Reichskanzler erlangt.4 Wie aus den Berichten des damaligen deutschen Botschafters in Konstantinopel Johann Heinrich von Bernstorff hervorgeht, beabsichtigte das Osmanische Reich, im Südkaukasus zwei Republiken zu kreieren, nämlich eine georgische und eine sogenannte »südkaukasische« Republik, die aus Armeniern und turksprachigen Muslimen (»Tataren« – im russischen Wortgebrauch) bestehen sollte.5 Das hätte zur Auslöschung des armenischen Volkes auch im Kaukasus geführt, wenn nicht Ende Mai 1918, als die osmanischen Truppen bereits in der Araratebene auf Etschmiadsin und Jerewan vorstießen, die armenische Gegenwehr gelungen wäre. Als die osmanische Militärführung, die eine schwere Niederlage erlitten hatte, sich mit der Unterzeichnung des Batumer Vertrags am 4. Juni 1918 zur Anerkennung der Ersten Republik Armenien mit einem Territorium von etwa 12.000 qkm gezwungen sah, entwickelte sie eine neue Vernichtungsstrategie: Durch politische und wirtschaftliche Isolation sowie durch die vertragswidrige Besetzung ihrer ertragreichsten Gebiete sollte die kleine Republik Armenien ausgehungert werden. Bei diesem Vorgehen konnte die jungtürkische Regierung einige Erfolge erzielen: Nachdem die Bevölkerung dieser Gebiete zur Flucht gezwungen war, belief sich die Zahl der Obdachlosen in der Republik Armenien auf über eine halbe Million völlig mittelloser Menschen. In nur sechs Monaten verhungerten davon im Jahr 1918 über 180 000 Menschen, viele von ihnen osmanisch-armenische Flüchtlinge.6 Eine Wende der deutschen Duldung der türkischen Expansionspolitik im Kaukasus zeichnete sich erst Anfang Juni bzw. nach Abschluss der Batumer Friedensverträge der Türkei mit den drei kaukasischen Republiken ab. Jener Wende lagen einerseits das wachsende Besorgnis der deutschen Regierung über die eigene Mitverantwortung für den türkischen Verstoß gegen den Brester Vertrag einschließlich deren Folgen zugrunde, vor denen sie von vielen Seiten mehrfach gewarnt worden war. Andererseits gab es wirtschaftliche Erwägungen: Deutschland störte, dass das Osmanische Reich die Erdölstadt Baku allein besetzen und die wirtschaftliche Ausbeutung Kaukasiens allein durchführen wollte. »Ziel neutürkischen Imperialismus in Konstantinopel ist die Eroberung des ganzen Kaukasus«, so General Otto von Lossow in seinem am 22. Mai 1918 an das Auswärtige Amt geschickten Telegramm: 4 Vgl. Hayruni (2017), 41. 5 Vgl. Mikaeljan (2004), 512. 6 Vgl. Vrac’yan (1993), 199-200.
238 | Das kulturelle Erbe von Arzach | Արցախի մշակութային ժառանգությունը »Ziel Talaats und des Comites vollständige Ausrottung der Armenier, Ziel der Kriegswucherer in Konstantinopel Aussaugung der von Türkei besiedelten Kaukasusstaaten. Truppenverschiebungen nach Persien sind nur Vorwand, alle türkischen Forderungen zu erzwingen«.7 Den Warnu ngen der deutschen Regierung folgten nun Abmahnungen in strengerem Ton. »Euere Exzellenz ersuche ich nochmals, die durch den Brester Vertrag gezogenen Grenzen zu respektieren, widrigenfalls ich mir die Freiheit weiterer Entschließungen vorbehalten muss«, so der erste Generalquartiermeister im Ersten Weltkrieg, General Erich Ludendorff in seinem am 8. Juni 1918 an den türkischen Kriegsminister Enver Pascha geschickten Telegramm, »[…] Wie Euerer Exzellenz bekannt, habe ich stets Ihre Interessen und Wünsche warm vertreten. Ich muss es Euerer Exzellenz gegenüber klar aussprechen, dass ich dies für die Folge nicht nur nicht tun kann, sondern dass das vertragswidrige Vorgehen der Türkei für mich jedes Zusammengehen mit Euerer Exzellenz ausschließen würde«. 8 Eine Anerkennung der genannten Friedensverträge, welche die Türkei unabhängig von ihren Verbündeten mit den Kaukasiern abgeschlossen hatte, wurde von Deutschland schon mit Hinweis darauf abgewiesen, dass diese mit dem in Artikel 3 des deutsch-türkischen Vertrags vom 28. September 1916 ausgesprochenen Verbot jedes Sonderfriedens im Widerspruch standen. »Wir können nur solche Verträge gelten lassen, die unter Mitwirkung der vier Verbündeten zustande kommen«, hieß es vom Auswärtigen Amt am 3. Juni 1918 an Bernstorff geschickten Bericht. »Euere Exzellenz wollen dies der Pforte mitteilen. […] Von allen Seiten […] werden wir um Hilfe für die Armenier angerufen und für alles, was ihnen geschieht, verantwortlich gemacht. Wir können uns dieser Verantwortung als Mitunterzeichner des Brester Vertrags, der den Türken den Weg nach Ardahan, Kars und Batum geöffnet hat, nicht entziehen«. 9 Um den Verstoß gegen den oben erwähnten deutsch-osmanischen Vertrag gutzumachen, erklärte sich die jungtürkische Regierung, die deutschen Forderungen keineswegs nachgeben wollte, bereit, alle den Kaukasus betreffenden strittigen Fragen, einschließlich der Grenzfragen bei einer Konferenz in Konstantinopel unter Beteiligung aller Verbündeten klären zu lassen.10 Noch vor der Einberufung der Konferenz wollte das Osmanische Reich aber eine ihr vorgreifende Vereinbarung mit Deutschland hinsichtlich der Vorstellungen der jungtürkischen und der deutschen Regierung zur Grenzfestsetzung zwischen den ein7 Mikaeljan (2004), 501. 8 Lepsius (1919), 393-394. 9 Mikaeljan (2004), 515. 10 Vgl. Hayruni (2017), 61.
Hayruni: Die türkische Invasion in den Südkaukasus | 239 zelnen Staaten im Südkaukasus erreichen und außerdem die durch die Batumer Verträge festgesetzten Grenzen des Osmanischen Reichs mit Hilfe der deutschen Regierung den anderen Verbündeten und den im Kaukasus ansässigen Bevölkerungen aufoktroyieren. Als sich aber bei einer diesbezüglichen vorläufigen Verhandlung türkischer Regierungsvertreter mit Bernstorff herausstellte, dass Deutschland auf den Frieden von Brest-Litowsk bestand,11 begann die jungtürkische Regierung durch eine fortwährende Verzögerung die vereinbarte Kaukasuskonferenz scheitern zu lassen. Sie war damit bis Anfang September erfolgreich, während hunderttausende Menschen in der Republik Armenien dem Hungertod preisgegeben waren. Anfang Juni 1918 waren vom armenischen Nationalrat je eine Delegation nach Berlin und Konstantinopel entsandt worden, um mit Unterstützung Deutschlands wenigstens eine Heimkehr der aus ihren vertragswidrig besetzten Wohngebieten vertriebenen Heimatlosen zu ermöglichen, jedoch erzielten diese Gesandtschaften keinen Erfolg. »Die Lage verschlimmert sich täglich«, schrieb General Friedrich Kreß von Kressenstein, der Chef der deutschen Kaukasusexpedition in Tiflis, in seinem im August nach Berlin geschickten Brief. »Sollten alle verzweifelten Hilferufe der Regierung und der obersten Geistlichkeit Armeniens ungehört verhallen, so wird die Verantwortung für die Vernichtung dieses alten christlichen Volkes für immer auf Deutschland und Österreich lasten. Geschichte wird und muss das Zugeständnis versagen, dass die beiden großen Christenreiche Mitteleuropas nicht imstande waren, wenigstens hier, wo es sich um Sein oder Nichtsein eines ganzen Volkes handelt, ihrem asiatischen Verbündeten ihren Willen aufzuzwingen«. 12 Die jungtürkische Militärführung plante noch im Juni die Besetzung Bakus, was zu einer Verschärfung oder deutsch-türkischen Kontroverse führte. Diese erreichte ihren Höhepunkt gegen Ende August, als Deutschland sich endlich dazu entschloss, wirksamer gegen die osmanische Expansionspolitik im Kaukasus vorzugehen. Da die Kaukasuskonferenz in Konstantinopel von der jungtürkischen Regierung weiterhin verzögert wurde, wurde beschlossen, Verhandlungen mit der Türkei in Berlin einzuleiten, um zwischen den Verbündeten über die strittigen Fragen Übereinstimmung zu erzielen. Am 27. August 1918 wurde zudem ein deutsch-russischer Ergänzungsvertrag zum Vertrag von Brest-Litowsk unterzeichnet, der einerseits Russland gestattete, in Baku die Gewinnung von Rohöl nach Kräften zu fördern und von den geförderten Mengen ein Viertel Deutschland zu überlassen, andererseits gab der Vertrag Russland die Vollmacht, die Türkei zur Einhaltung der Bestimmungen des Brester Vertrags zu zwingen.13 Unter diesen Umständen musste die jungtürkische Regierung bei 11 Vgl. Mikaeljan (2004), 546-547. 12 Lepsius (1919), 431. 13 Siehe Deutsch Russischer Ergänzungsvertrag (1918).
240 | Das kulturelle Erbe von Arzach | Արցախի մշակութային ժառանգությունը den am 8. September 1918 in Berlin begonnenen Verhandlungen dem Druck Deutschlands nachgeben und verpflichtete sich zum Rückzug ihrer Streitkräfte aus dem Kaukasus.14 Russland ging noch weiter, indem es, sich auf den türkischen Verstoß gegen den 4. Artikel des ›Brester Vertrags‹ berufend, am 20. September 1918 alle Artikel des genannten Vertrags, die sich auf die Türkei bezogen, kündigte.15 Es erübrigt sich zu sagen, dass dieses russische Vorgehen mit dem Wissen Deutschlands geschah und tatsächlich auf einen weitgehenden Bruch in der deutsch-osmanischen Waffenbrüderschaft hindeutete. Dieser wurde nicht zuletzt durch die jungtürkische eigenmächtige Besetzung Bakus Mitte September veranlasst, gerade in den Tagen, als Deutschland und die anderen Verbündeten in Berlin mit dem Osmanischen Reich über den Rückzug der türkischen Streitkräfte aus dem Kaukasus verhandelten. Mit der türkischen Besetzung Bakus begann die systematische Ermordung der armenischen Bevölkerung im Stadtgebiet sowie in Nuchi, Aresch und anderen Orten Aserbaidschans. Über diesen Massenmord, dem allein in Baku in drei Tagen über 30 000 Armenier zum Opfer fielen, liegen zahlreiche Berichte vor, zu denen der wertvolle Bericht des Chefs des Generalstabes der osmanischen Heeresgruppe Ost, des deutschen Oberstleutnants Ernst Paraquin, zählt.16 Alle Berichte stimmen darin überein, dass die Massaker, an denen sich neben »tatarischen« bzw. aserbaidschanischen Banden das türkische Militär aktiv beteiligte, von dessen Führung noch vor der Einnahme Bakus geplant und vorbereitet worden waren Nach der Besetzung Bakus traf die jungtürkische Militärführung Vorbereitungen, um auch Arzach zu besetzen. General Kress schickte noch Anfang August alarmierende Berichte an die deutsche Regierung über diesen türkischen Plan, der nach seiner Schätzung bei Gelingen zur Ermordung und Vertreibung der dortigen armenischen Bevölkerung führen würde. »Türken wollen neuerdings von Aserbeidschan [sic!] aus in die rein armenische Provinz Karabach einrücken und diese entwaffnen«, hieß es in seinem Bericht vom 5. August. »Neue Kämpfe der wehrhaften Bergbewohner gegen Mohammedaner sind unvermeidlich, wenn wir sie nicht daran hindern. Die türkische Politik gegen die Armenier zeichnet sich klar ab. Die Türken haben ihre Absicht, die Armenier auszurotten, noch keineswegs aufgegeben«. 17 Obwohl es dem Osmanischen Reich angesichts seiner bevorstehenden Kriegskapitulation nicht gelang, diesen Plan 1918 durchzuführen, blieben die türkischen Streitkräfte unter Ihsan Nuri Pascha nach dem Waffenstillstand weiterhin illegal in Aserbaidschan, um bei Gelegenheit zum Einsatz zu kommen. 14 Vgl. Mikaeljan (2004), 586-588. 15 Vgl. Hayeri (1991), 622-624. 16 Vgl. Lepsius (1919), 441-447. 17 A.a.O., 424.
Hayruni: Die türkische Invasion in den Südkaukasus | 241 Zusammenfassend können wir festhalten, dass das Osmanische Reich bis zum Kriegsende darauf abzielte, den Völkermord an den Armeniern fortzusetzen. Der jungtürkische Verstoß gegen den Brester Vertrag und die Invasion in den Südkaukasus führten dabei zu einer zunehmenden deutsch-türkischen Kontroverse, die ihren Höhepunkt gegen Ende August 1918 erreichte. Dieser Kontroverse lag aber nicht die Bedrohung der christlichen Armenier zugrunde, die in der Regel von Deutschland hingenommen wurde, sondern vor allem die Rivalität beider Verbündeter zur wirtschaftlichen Ausbeutung des Kaukasus. Literaturverzeichnis Barseġyan, L. A. (Hrsg.), Čakatagrakan paymanagrer, Žoġovaçown kazmec’ H. G. Azatyanë, Jerewan 1998. Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits, 1918, unter: https://de.wikisource. org/wiki/Deutsch-Russischer_Ergänzungsvertrag_ zu_dem_Friedensvertrage_zwischen_Deutschland,_ Österreich-Ungarn,_Bulgarien_und_der_Türkei_einerseits_und_Rußland_anderseits (letzter Zugriff: 29.12.2022). Hayeri c’eġaspanowt’yownë Òsmanyan kaysrowt’yownowm, p’astat’ġt’eri ew nyowt’eri žoġovaçow. M. G. Nersisyani xmbagrowt’yamb, Jerewan 1991. Hayruni, Aschot, Armenien in der deutschen Außenpolitik im Jahr 1918, Jerewan 2017. Hayruni, Aschot, Im Einsatz für das bedrohte Volk der Armenier. Johannes Lepsius und seine Mission, München/Paderborn 2020. Lepsius, Johannes (Hrsg.), Deutschland und Armenien 1914-1918, Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Potsdam 1919. Mikaeljan, Wardges, Die Armenische Frage und der Genozid an den Armeniern. Dokumente aus dem politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts, Jerewan 2004. Vrac’yan, Simon, Hayastani Hanrapetowt’yown, Jerewan 1993. Autor Prof. Dr. Aschot Hayruni Staatliche Universität Jerewan, Armenien, [email protected]
242 | Աշոտ Հայրունի Թուրքական ներխուժումը Հարավային Կովկաս և Բաքվի հայ բնակչության կոտորածը 1918 թ. սեպտեմբերին գերմանա -թուրքական տարակարծության ետնախորքում Մեծ եղեռնի ընթացքում շուրջ 300 000 հայեր՝ մեծ մասամբ Արևմտյան Հայաստանի արևելյան սահմանային շրջանների բնակիչներ, կարողացել էին փրկվել՝ տեղափոխվելով Արևելյան Հայաստան։ 1917 թ. Փետրվարյան հեղափոխությունից հետո Ռուսաստանում ձևավորված ժամանակավոր կառավարությունը ռուսական բանակի կողմից գրավված Արևմտյան Հայաստանում ստեղծեց հատուկ զինվորական վարչություն, որը պետք է անմիջականորեն նրան ենթարկվեր։ Նա հայ փախստականներին թույլատրեց վերադառնալ իրենց հայրենիքը։ Մինչև 1917 թ. հոկտեմբեր շուրջ 140 000 հայ փախստականներ վերադարձան իրենց հայրենի բնակավայրերը։1 Այդ գործընթացը դադարեց, երբ 1917 թ. հոկտեմբերին բոլշևիկները Պետերբուրգում իշխանությունը զավթեցին։ Լենինի գլխավորած նոր կառավարությունը, որն Անտանտի կողմից չճանաչվեց և միաժամանակ բազմաթիվ ներքին հակառակորդների հետ պատերազմական դրության մեջ էր գտնվում, հարկադրված եղավ իր զորքերն Օսմանյան պետության գրավված տարածքներից դուրս բերել։ Դա հնարավորություն տվեց թուրքական զորքերին արդեն 1918 թ. հունվարին խախտել դեկտեմբերի 5-ին կնքված զինադադարը և արշավել դեպի արևելք։ Փոքր ինչ անց՝ 1918 թ. մարտի 3-ին, Գերմանիայի ռազմաքաղաքական ղեկավարությանը հաջողվեց ռուսական կառավարությանը հարկադրել ստորագրել վերջինիս համար աննպաստ Բրեստ-Լիտովսկի պայմանագիրը։ Ըստ այդմ՝ Ռուսաստանը պարտավորվում էր իր բազմաթիվ եվրոպական տարածքներ զիջել Գերմանիային, իսկ Արևմտյան Հայաստանի՝ ռուսական կողմից գրավված տարածքները` Օսմանյան պետությանը։ Փաստացիորեն վերջինիս էին տրվում նաև Կարսի, Արդահանի և Բաթումի շրջանները, որոնք 1878 թ-ից պատկանում էին 1 Hayruni, Im Einsatz für das bedrohte Volk der Armenier, XXVII:
Հայրունի, Թուրքական ներխուժումը Հարավային Կովկաս | 243 Ռուսաստանին։2 Թուրքական կառավարությունը Բրեստի պայմանագիրը համարեց նպաստավոր առիթ՝ ոչ միայն զիջված տարածքները, այլև ողջ հարավային Կովկասը գրավելու և այդպիսով իր պանթուրքական նպատակներն իրականացնելու համար։ Թուրքական առաջխաղացումն ուղեկցվում էր անպաշտպան խաղաղ հայ բնակչության նոր կոտորածներով, մինչդեռ թվով նվազ և վատ զինված հայկական զորամասերը չէին կարողանում արդյունավետ դիմադրություն ցուցաբերել։ Գերմանական կառավարությունը լավագույնս իրազեկված էր այդ ամենի մասին։ Նա ոչ միայն իր դիվանագետներից և զինվորական ներկայացուցիչներից, այլև շատ այլ կողմերից Արևելյան Հայաստանի և Հարավային Կովկասի այլ շրջանների հայ բնակչության պարբերական կոտորածների ու նրա հանդեպ իրագործված այլ ոճրագործությունների մասին ստանում էր ահազանգեր, որոնք ուղեկցվում էին Թուրքիայի՝ բնաջնջման քաղաքականությունը արգելելու և թուրքական զորքերին մինչև Բրեստի պայմանագրով գծված սահմանը վերադարձնելու կոչերով։ «Հեռացող հազարավոր ռուսների գնդակահարել կամ կենդանի այրել են», - նշված էր 1918 թ. մարտի 22-ին Գերմանիայի արտգործնախարարության կողմից Բուխարեստ՝ պետքարտուղարին ուղարկված տեղեկագրում։ «Հայերն աննկարագրելի չարչարանքների են ենթարկվում։ Երեխաներին լցնում են պարկերը և նետում ծովը։ Ծեր տղամարդկանց և կանանց խաչում ու խեղում են, բոլոր երիտասարդ աղջիկներն ու երիտասարդ կանայք տրվել են թուրքերի ձեռքը»։ 3 Գերմանական կառավարությունը, սակայն, մտադիր չէր դադարեցնել իր օսմանյան դաշնակցի նախճիրը հանդուրժելը։ Նա այդպիսով շարունակում էր մնալ դեռ 1915 թ. օսմանյան պետության հայ բնակչության տեղահանման և սպանդի հանդեպ իր որդեգրած դիրքորոշմանը։ Ինչպես այն ժամանակ, այնպես էլ այժմ նա բավարարվում էր երիտթուրքերին ուղղված զուսպ նախազգուշացումներով, և անգամ դա տեղի էր ունենում գլխավորապես Գերմանիայի մեղսակցության և պատասխանատվության մեղադրանքները կանխելու նպատակով։ Նաև այն ժամանակ, երբ թուրքական զորքերը Բրեստի պայմանագրի հետևանքով Օսմանյան պետությանը զիջված տարածքների սահմանները խախտեցին և շարունակեցին ներխուժել Արևելյան Հայաստան, Գերմանիան սկզբնական շրջանում առանձնապես մտահոգություն չցուցաբերեց։ Պաշտոնապես ներկայացնելով այն տեսակետը, թե Թուրքիան պետք է Բրեստի պայմանագիրը համարի իր սահմանների կարգավորման հիմք, կայսրությունը, սակայն, որևէ ազդու քայլ չձեռնարկեց՝ Թուրքիային այդ պայմանագրի ոտնահարումից ետ պահելու համար, մինչդեռ հայկական կողմը ջանում էր թուրքական զորքերին Գերմանիայի միջամտությամբ 2 Բարսեղյան, Ճակատագրական պայմանագրեր, 66-67։ 3 Deutschland und Armenien 1914-1918, 377: