Fürstinnen in Schleswig-Holstein: Handlungsspielräume im Spannungsfeld zwischen Dynastie, Familie und Individuum
Abstract
Lange Zeit standen die Fürstinnen Schleswig-Holsteins ganz und gar im Schatten ihrer männlichen Standesvertreter. Erst in jüngerer Zeit gerieten…
Full text
Universitätsverlag Kiel Kiel University Publishing Kiel University Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1 Regionalgeschichte heute Fürstinnen in Schleswig-Holstein Oliver Auge, Uta Kuhl, Jan Ocker (Hg.) Handlungsspielräume im Spannungsfeld zwischen Dynastie, Familie und Individuum
REGIONALGESCHICHTE HEUTE Herausgegeben von Oliver Auge, Nina Gallion und Martin Knoll Band 1
Universitätsverlag Kiel Kiel University Publishing Fürstinnen in Schleswig-Holstein Oliver Auge, Uta Kuhl, Jan Ocker (Hg.) Handlungsspielräume im Spannungsfeld zwischen Dynastie, Familie und Individuum
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliographische Daten sind über https://dnb.d-nb.de abrufbar. Open Access Das Werk ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/bysa/4.0. Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Werks von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können. Die elektronische Ausgabe des Werks ist auf dem Open-Access-Publikationsserver MACAU der Universitätsbibliothek Kiel ( https://macau.uni-kiel.de ) frei verfügbar: https://doi.org/10.38072/2943-5331/v1. 2024 Universitätsverlag Kiel | Kiel University Publishing Universitätsbibliothek Kiel, Leibnizstr. 9, 24118 Kiel, Deutschland [email protected]iel.de, www.universitaetsverlag.uni-kiel.de Umschlaggestaltung und Satz: Wiebke Buckow Druck und Bindung: CPI books GmbH, Ferdinand-Jühlke-Straße 7, 99095 Erfurt Titelbild: Jürgen Ovens, Maria Elisabeth von Sachsen mit ihren Söhnen, 1646, Öl auf Eichenholz, 82 x 67,4 cm, © Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, Inv.-Nr. 1986/2067. ISBN (Print): 978-3-928794-92-3 eISBN (PDF): 978-3-928794-91-6 REGIONALGESCHICHTE HEUTE | Bd. 1 ISSN: 2943-5323 eISSN: 2943-5331 HERAUSGEGEBEN VON Oliver Auge , Abteilung für Regionalgeschichte, Historisches Seminar der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Nina Gallion, Arbeitsbereich für Spätmittelalterliche Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Martin Knoll , Kernfach Europäische Regionalgeschichte, Paris-Lodron-Universität Salzburg
INHALT Geleitwort ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9 Vorwort �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 Oliver Auge, Uta Kuhl Die Fürstinnen in Schleswig-Holstein ��������������������������������������������������������������� 13 Eine Einführung Oliver Auge Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? ������������������������������������������� 25 Strategien, Praktiken und Spielräume fürstlicher Konnubien Carsten Jahnke Dorothea von Brandenburg ������������������������������������������������������������������������������� 39 Die zentrale Fürstin der dänischen und schleswig-holsteinischen Geschichte Ulrike Sträßner Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise ����������������������������������������������� 57 Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (1485–1555) in Beziehung zu ihrem Bruder König Christian II. von Dänemark (1481–1559) Claudius Loose Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern ���������������������������������������������������������������������������� 75 Der Witwenhofstaat Christines von Schleswig-Holstein-Gottorf Sebastian Joost Sophie von Dänemark (1557–1631) ������������������������������������������������������������������ 95 Von der jugendlichen Braut zur einflussreichen Königinwitwe Detlev Kraack Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta ��������������������������������������� 119 Gabriele Ball Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft ������������������������������������������������� 139 Das Beispiel der Gerechten Herzogin Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön (1602–1682)
Jan Drees Prinzessin Hedwig Eleonora von Schleswig-Holstein-Gottorf, von Minerva gekrönt ����������������������������������������������������������������������������������������� 159 Das Portrait historié von Jürgen Ovens aus dem August 1654 im historischen Kontext bildlicher Vorstellungen aus dem Kreis um Königin Christina Melanie Greinert Friederike Amalie (1649–1704) ����������������������������������������������������������������������� 189 Dänische Prinzessin und Gottorfer Herzogin zwischen den Fronten der nordischen Hegemonialmächte Uta Kuhl Zu einem Christlichen Gottseligen […] leben geführet ����������������������������������� 211 Hofkapellen als Wirkungsraum von Fürstinnen Christian G. Schulz Und silbern leuchtet Gottes Wort �������������������������������������������������������������������� 233 Die ›Silberaltäre‹ in Husum und Stockholm Ingrid Höpel Maria Elisabeths emblematisches Bethstübgen im Schloss vor Husum ��������� 255 Sophie Borges Weibliche Macht im Porträt ����������������������������������������������������������������������������� 277 Eine Befragung der Porträtsammlung Schloss Eutin Constanze Köster Eine weibliche Bildwelt? ��������������������������������������������������������������������������������� 303 Chiffren weiblicher Macht in Gottorfer Bildern Matthias Kirsch Zwischen Gesangbuch und Oper ��������������������������������������������������������������������� 325 Gottorfer Fürstinnen und die Musik Karen Asmussen-Stratmann Die Amalienburg im Gottorfer Neuwerkgarten ����������������������������������������������� 345 Lusthaus der Herzogin? Jens Martin Neumann Wenn Witwen bauen ... ������������������������������������������������������������������������������������ 367 Der Amalienbau des Kieler Schlosses
| 9 Geleitwort Im Jahr 2024 begeht die Abteilung für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt Schleswig-Holstein das 100-jährige Gründungsjubiläum einer landesund regionalhistorischen Professur an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Neben dem Entwurf eines neuen AbteilungsRoll-up, der Durchführung einer Ringvorlesung, der Veranstaltung einer Tagung und der Veröffen tlichung einer eigenen Festschrift gehört zum Jubiläumsprogramm auch die Initiierung der neuen wissenschaftlichen Publikationsreihe Regionalgeschichte heute. Dieser programmatische Reihentitel verdeutlicht, dass hinter dem Entschluss dazu noch andere, weiter gefasste Motive stehen als bloß ein regionalhistorisch bedeutsamer 100. Geburtstag. Tatsächlich geht es darum, eine Veröffentlichungsplattform zu kreieren, die rezente Forschungen zur Regional geschichte – nicht nur Schleswig-Holsteins, sondern ganz allgemein – einem interessierten Lesepublikum in einer zeitgemäßen Form näherbringt. Bei diesen rezenten Forschungen kann es sich um Monographien wie Dissertationen oder Habilitationsschriften oder um Tagungsbände handeln, die eine gewisse raumübergreifende Relevanz in sich bergen, sodass das betreffende Buch dann sowohl für einen Leser in München oder Konstanz als auch für eine Leserin in Flensburg oder Frankfurt/Oder von Interesse sein wird. Bei der zeitgemäßen Form ist die duale Veröffentlichung auf analoge und zugleich digitale Weise angesprochen. Dies erhöht die Reichweite der Veröffentlichungsreihe bis zur wahrlich globalen Dimension und erlaubt, wenn die E-Variante im Open Access angeboten wird, eine möglichst barrierefreie Rezeption. Mit dem Universitätsverlag Kiel konnte ein starker Partner gewonnen werden, der genau diese zeitgemäße Publikationsdualität zu seiner Verlagsmaxime gemacht hat. Insofern ist diese Partnerschaft aus Herausgebersicht geradezu ideal. Und die Tatsache, dass gemeinsam mit Prof. Dr. Nina Gallion und Prof. Dr. Martin Knoll ein kompetentes, internationales Editorial Board gegründet werden konnte, gewährleistet die Realisierung des Anspruchs der eben berührten raumübergreifenden regionalhistorischen Relevanz. Im Namen auch dieser geschätzten Kollegin aus Mainz und des nicht minder geachteten Kolle gen aus Salzburg wünsche ich als geschäftsführender Herausgeber und Initiator der neuen Reihe derselben ein gutes Gedeihen, was ein reichhaltiges Angebot an spannenden Manuskri pten genauso impliziert wie eine geneigte Aufnahme bei den Leserinnen und Lesern. Oliver Auge, Kiel am 29. Mai 2024
16 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Kiel,17 galt für die Genderund Frauengeschichtsforschung die Aussage des Titels eines vom Ansatz her wegweisenden, seinerzeit aber noch ganz vereinzelt dastehenden Buches, das die hochverdiente, aber leider viel zu früh verstorbene Elke Imberger 1994 herausgab: »Der Stand der Frauen, wahrlich, ist ein harter Stand«.18 Zur Fürstinnengeschichte selbst existierte neben einer buchstäblichen Handvoll an Aufsätzen und Lexikonbeiträgen19 lediglich eine spärliche Auswahl größerer und genuin landesgeschichtlicher Studien, wie zum Beispiel die von Peter Hirschfeld zu Agnes von Baden als Gemahlin Herzog Gerhards II. von Schleswig schon von 1957,20 die von Eckhard Hübner zur auch von Familieninteressen geprägten russischen Außenpolitik zwischen 1741 und 177321 oder diejenige von Markus Hillenbrand zu den Gottorfer Eheverträgen22 vom Jahr 1996. So war bezeichnenderweise auch den Gottorfer Herzoginnen – mit einer homöopathischen Ausnahme23 – kein eigenes Kapitel im wissenschaftlichen Begleitband zur Ausstellung ›Gottorf im Glanz des Barock‹ von 1997 gewidmet. Die Situation änderte sich, wie bereits angedeutet, erst ab den 2010er Jahren grundlegend: Nach einem Kieler studentischen Projektseminar zum Thema ›Die Prinzessin am fremden Hof: Deutsch-dänische Wechselbeziehungen‹ im Wintersemester 2010/11, das leider nicht weiter zur beabsichtigten Ausstellung ausgebaut werden konnte, die anfangs für das Jahr 2013 im Schleswig-Holsteinischen Landesarchiv in Schleswig avisiert war,24 war ein erster sichtbarer Ertrag des Kieler regionalhistorischen Bemühens um die Erhellung der Geschichte der Fürstinnen hierzulande die gemeinsam mit dem Stadtarchiv Flensburg, dem Historisk Samfund for Sønderjylland, der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte sowie dem Archiv und der Histori17 Ingrid Bohn: Wissenschaftlerinnen an der Christiana Albertina� Zu den Lebensund Arbeitszusammenhängen der ersten Kieler Hochschullehrerinnen� Fragestellungen und biographische Skizzen, in: Demokratische Geschichte 14 (2001), S� 15–54; Thomas Erdmann Fischer: Die Anfänge des Frauenstudiums in Deutschland� Das Beispiel der Universität Kiel, Trier 1996� 18 Elke Imberger (Hg�): Der Stand der Frauen, wahrlich, ist ein harter Stand� Frauenleben im Spiegel der Landesgeschichte (Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs 39), Schleswig 1994� 19 Siehe in chronologischer Reihenfolge etwa Troels Fink: Mit der Brille der Herzogin Augusta gesehen, in: Nordelbingen 43 (1974), S� 234–245; Hans Jessen: Zwei fürstliche Jägerinnen der Residenz Gottorf, in: Jahrbuch für die Schleswigsche Geest 37 (1989), S� 194–102; Dieter Lohmeier: Art� ›Sophie von Mecklenburg‹, in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck (SHBL), Bd� 10, Neumünster 1994, S� 278–280; Gerhard Fouquet: Fräulein und Gnädige Frau� Anna von Brandenburg (1487–1514), in: Mitteilungen der Residenzenkommission 11�1 (2001), S� 19–31; Dieter Lohmeier: Art� ›Dorothea von Sachsen-Lauenburg‹, in: SHBL, Bd� 13, Neumünster 2006, S� 92–94� 20 Peter Hirschfeld: Markgräfin Agnes von Baden� Gemahlin Herzog Gerhards VII� von Schleswig� Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des 15� Jahrhunderts (QuFGSH 34), Neumünster 1957� Siehe zu Agnes von Baden auch Stephan Selzer: Eine fürstliche Konsumentin und ihre Lübecker Einkäufe 1433/1434, in: Michael Hundt/Jan Lokers (Hg�): Hanse und Stadt� Akteure, Strukturen und Entwicklungen im regionalen und europäischen Raum, Lübeck 2014, S� 411–431� 21 Eckhard Hübner: Staatspolitik und Familieninteresse� Die gottorfische Frage in der russischen Außenpolitik 1741–1773 (QuFGSH 83), Neumünster 1984� 22 Markus Hillenbrand: Fürstliche Eheverträge� Gottorfer Hausrecht 1544–1773 (Rechtshistorische Reihe 141), Frankfurt a� M� 1996� 23 Lars Ljungström: Hedwig Eleonora, Prinzessin von Schleswig-Holstein-Gottorf, Königin von Schweden, in: Heinz Spielmann/Jan Drees (Hg�): Gottorf im Glanz des Barock� Kunst und Kultur am Schleswiger Hof 1544–1713� Kataloge der Ausstellung zum 50-jährigen Bestehen des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums auf Schloß Gottorf und zum 400� Geburtstag Herzog Friedrichs III�, Bd� 1: Die Herzöge und ihre Sammlungen, Schleswig 1997, S� 287–290� 24 Auge/Huemer: Die Prinzessin am fremden Hof (wie Anm� 1), S� 203�
Einführung | 17 schen Forschungsstelle der deutschen Volksgruppe in Dänemark realisierte deutsch-dänische Tagung ›Zwischen Macht und Schicksal. Acht Herrscherinnen des Nordens aus acht Jahrhunderten‹. Diese Tagung wurde aus Anlass der 600. Wiederkehr des Todes der mächtigsten Frau des Nordens im Mittelalter, Margarete I., in Flensburg Ende Oktober 2012 ebenda durchgeführt, und ihre verschriftlichten Referate konnten schon im Jahr darauf in einem Tagungsband publiziert werden.25 Diese ersten Anstrengungen zeigten schon früh eine gewisse außeruniversitäre Sogwirkung, indem im November 2014 im Akademiezentrum Sankelmark eine Tagung zu den ›Fürstinnen des Landes‹, selbstredend unter starker Kieler Beteiligung, durchgeführt wurde.26 Bei der dann Anfang Mai 2016 gemeinsam von der Kieler Regionalgeschichte und der Arbeitsgemeinschaft für Heimatkunde im Kreis Plön e. V. veranstalteten Tagung zu den ›Herzögen von Plön‹ waren zehn Referate zu hören, wovon immerhin drei der Plöner Fürstinnenund Mätressengeschichte gewidmet waren.27 Im März 2017 führte die Kieler Regionalgeschichte zusammen mit der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (GSHG) und dem Nordfriisk Instituut eine internationale Tagung zu ›Fürstlichen Witwen und Witwensitzen in SchleswigHolstein‹ im Schloss vor Husum durch, das sinnfällig über weite Zeiträume eben als Wohnund Herrschaftssitz fürstlich-gottorfischer Witwen gedient hat. Der zugehörige Tagungsband konnte 2019 der interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden.28 Wenig später veranstaltete die Kieler Regionalgeschichte unter Federführung der beiden Mitarbeiterinnen Nina Gallion, mittlerweile in Mainz, und Caroline E. Weber, nunmehr in Sonderburg tätig, im Wintersemester 2017/18 eine vom Auditorium stark nachgefragte Ringvorlesung zu ›Frauen im Fokus der (schleswig-holsteinischen) Regionalgeschichte‹, in deren Rahmen nicht nur, aber eben auch Fürstinnenschicksale thematisiert wurden. Der seit langem überfällige Band hierzu soll endlich in naher Zukunft von den beiden Genannten herausgegeben werden.29 Ebenfalls 2018 publizierte Melanie Greinert ihre an der Kieler Abteilung für Regionalgeschichte erstellte und 2017 an der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität eingereichte Dissertation zu den Handlungsspielräumen Gottorfer Fürstinnen.30 Diese Arbeit wird gleich noch näher gewürdigt. Einen weiteren Baustein zur Erhellung der Fürstinnengeschichte lieferte sodann die 25 Oliver Auge u� a� (Hg�): Zwischen Macht und Schicksal� Acht Herrscherinnen des Nordens aus acht Jahrhunderten (1200–2000)/Mellem magt og skæbne� Otte herskerinder i norden fra otte århundreder (1200–2000), Flensburg 2013� 26 Siehe den Hinweis mit Einordnung bei Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 14), S� 30� 27 Siehe das Programm der Konferenz, https://www�histsem�uni-kiel�de/de/das-institut-1/abteilungen/regionalgeschichte-mit-schwerpunkt-schleswig-holstein/tagungen/fruehere-tagungen/tagungen_alt/die-herzoege-vonploen (letzter Aufruf: 12�02�2024)� Die Tagungsbeiträge sind publiziert: Melanie Greinert: Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Gottorf (1602–1682)� Die erste Herzogin von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön, in: Oliver Auge/Silke Hunzinger/Detlev Kraack (Hg�): Die Herzöge von Plön (Sonderveröffentlichung der AG für Heimatkunde im Kreis Plön e� V�; QuFGSH 124), Eutin 2017, S� 31–57; Friederike Drinkuth: Herzogin Dorothea Sophie von Mecklenburg-Strelitz (1692–1765)� Wie eine Plöner Prinzessin als »glorwürdige« Regentin ihre neue Heimat prägte, in: Ebd�, S� 105–121; Heide Beese: Friedrich Carl und die Frauen, in: Ebd�, S� 223–242� 28 Oliver Auge/Nina Gallion/Thomas Steensen (Hg�): Fürstliche Witwen und Witwensitze in Schleswig-Holstein (QuFGSH 127), Husum 2019� 29 Nina Gallion/Caroline E� Weber (Hg�): Frauen im Fokus der Regionalgeschichte� Schleswig-Holstein vom Mittelalter bis heute (KSRG 3) (i� Vorb�)� 30 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 14)�
18 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Gottorfer Landesmuseum geplante und digital durchgeführte Tagung vom Januar 2022. In Gottorf hatte man sich im Übrigen bereits im Jahr 2015 im Zusammenhang der Ausstellung um den Wrackfund des schwedischen Kriegsschiffes ›Hedvig Sofia‹ auch näher mit dem Leben der königlich-herzoglichen Namensgeberin befasst.31 Und an dieser Stelle sei es erlaubt, darauf hinzuweisen, dass mehrere Absolventinnen und Mitarbeiterinnen der Kieler Regionalgeschichte ganz maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass es seit kurzem eine umtriebige Arbeitsgemeinschaft ›Frauen‹ unter dem Dach der GSHG gibt, die nicht nur diese Gesellschaft gendertechnisch auf Vordermann bzw. -frau zu bringen versteht,32 sondern auch den entscheidenden Anstoß dazu vermittelte, dass sich der Tag der Schleswig-Holsteinischen Geschichte im Jahr 2023 Frauen in der Geschichte Schleswig-Holsteins widmete.33 Melanie Greinerts angesprochene Dissertation verbindet die genannten Kieler regionalhistorischen Schwerpunkte sowohl der Frauenund Geschlechtergeschichte34 als auch der Erforschung historischer Handlungsspielräume nicht nur in einer vorbildlich synergetischen Art und Weise. Sie stellt darüber hinaus unbestreitbar das Grundlagenwerk zur Untersuchung der Fürstinnen hierzulande überhaupt dar, an dem sich alle nachfolgenden Untersuchungen, auch in diesem Tagungsband, selbstredend orientieren dürfen und müssen, indem sie diese Frauen nicht bloß, wie es bisher, wenn überhaupt, allzu regelmäßig geschah, stereotyp als Objekte dynastischer Politik und als »verkaufte Töchter«35 vorstellte, sondern als handelnde Akteurinnen zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung. Diesen neuen, überaus angezeigten Blickwinkel hat Greinert noch durch weitere themenverwandte Aufsätze im Umfeld der Kieler Regionalgeschichte36 und darüber hinaus37 erweitert. Mit ihrer Doktorarbeit ist das weite Feld der schleswig-holsteinischen Fürstinnengeschichte allerdings längst noch nicht bestellt: So bricht Greinerts Blick auf die Gottorferinnen leider 1721 ab, als sie Gottorf und 31 Bleile/Krüger: »Princess Hedvig Sofia« (wie Anm� 8)� 32 Siehe den Bericht der Arbeitsgemeinschaft, abgedruckt in den Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (MGSHG) 101 (2021), S� 52 f� 33 Für die Veranstaltung sei verwiesen auf Ortwin Pelc: Der 4� Tag der Schleswig-Holsteinischen Geschichte in Reinbek, in: MGSHG 105 (2023), S� 26–29� 34 Siehe zur Geschlechtergeschichte etwa auch das nunmehr abgeschlossene Kieler Projekt zu Fürsten als Witwern: Oliver Auge/Laura Potzuweit (Hg�): Witwerschaft� Der einsame Mann in Geschichte, Literatur und Film (Histoire 204), Bielefeld 2024� 35 Rogge: Nur verkaufte Töchter? (wie Anm� 9)� Siehe zu diesem Stichwort beispielsweise auch Thea Leitner: Habsburgs verkaufte Töchter (Serie Piper 1827), München 13 2005� 36 Melanie Greinert: Leben und Wirken einer fürstbischöflichen Ehefrau� Julia Felicitas von Schleswig-Holstein-Gottorf, geb� von Württemberg-Weiltingen, in: Oliver Auge/Anke Scharrenberg (Hg�): Fürsten des Bistums� Die fürstbischöfliche oder jüngere Linie des Hauses Gottorf in Eutin bis zum Ende des Alten Reiches (Eutiner Forschungen 13), Eutin 2015, S� 57–74; Dies�: Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Gottorf (wie Anm� 27); Dies�: Das »Fürstlich Hus« vor Husum als Witwensitz der Herzoginnen Augusta und Maria Elisabeth von Schleswig-Holstein-Gottorf, in: Auge/ Gallion/Steensen: Fürstliche Witwen (wie Anm� 28), S� 29–50� 37 Dies�: Fürstliche Repräsentation in der Frühen Neuzeit – am Beispiel der »Hessischen Hochzeit« zwischen Maria Elisabeth von Schleswig-Holstein-Gottorf und Ludwig VI� von Hessen-Darmstadt, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 64 (2014), S� 37–52; Dies�: Maria Elisabeth Herzogin von Schleswig-Holstein-Gottorf, 1610–1684, in: Frauenwerk der Nordkirche und der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek (Hg�): »���von gar nicht abschätzbarer Bedeutung«� Frauen schreiben Reformationsgeschichte, Kiel 2016, S� 39–43�
Einführung | 19 Schleswig verlassen mussten, was inhaltlich Sinn machen kann, keinesfalls aber dynastisch. Darüber hinaus blieb die in den Landen zahlreiche und nahe sowie ferne Gottorfer dynastische Verwandtschaft von Greinert aus verständlichen praktischen Gründen schierer Machbarkeit weitgehend unberücksichtigt. Kunstgeschichte Frauen als Handelnde in der Geschichte sind jedenfalls in jüngerer Zeit verstärkt in den Fokus der Geschichtsschreibung geraten, 38 und wie oben dargelegt seit einigen Jahren auch ein Thema der Kieler Regionalgeschichte. Dennoch ist bemerkenswert, wie wenig immer noch der Bedeutung von – souveränen – Herrscherinnen vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhunderts in der Literatur Rechnung getragen wird, während dies Zeitgenossen im 18. Jahrhundert durchaus bewusst war. »Erst das bürgerliche 19. Jahrhundert hat das Wissen um die legitime Herrschaft von Frauen in Vergessenheit geraten lassen«, 39 so Heiko Laß. Nicht nur die zeitgenössische Politik, sondern auch die spätere Geschichtsschreibung war eine Männerdomäne, was eine bis heute in weiten Teilen defizitäre Quellenlage bedingt. Der Blick auf die Geschichte ist »noch immer durch die Sichtweise zumeist männlicher Verfasser literarischer Texte sowie die über lange Zeit männlich dominierte Forschungslandschaft geprägt«, wie anlässlich der Tagung ›(Self-)Presentation and Perception of Powerful Women in Ancient World‹ im Jahr 2019 beobachtet wurde – eine Beobachtung, die ebenso für spätere Epochen gilt. 40 Dies führt zusammengenommen dazu, dass Frauen über Jahrhunderte vor allem in einer von Männern vorgegebenen Rolle bzw. in ihrer Beziehung zu Männern wahrgenommen wurden, wenn sie überhaupt in die Überlieferung Eingang fanden: Frauen als Mütter, Ehefrauen oder Witwen, seltener als Regentinnen, nur in Ausnahmen als souveräne Herrscherinnen. Viel häufiger interessierten Frauen in der europäischen Geschichte dagegen als Töchter und Bräute, somit als ›Verhandlungsobjekte‹ bei Krieg und Frieden und ›Objekte‹ dynastischer Politik. 38 Für weiterführende Literatur siehe bei Katrin Keller: Frauen und dynastische Herrschaft� Eine Einführung, in: Bettina Braun/Katrin Keller/Matthias Schnettger (Hg�): Nur die Frau des Kaisers? Kaiserinnen in der Frühen Neuzeit, Wien 2014, S� 13–26� Zum konkreten Forschungsstand sei verwiesen auf Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 14), S� 25 f� 39 Heiko Laß: Frauen auf Burgen und Schlössern� Schlösser und Burgen von Frauen, in: Burgen und Schlösser 62�2 (2021), S� 66� Er zitiert den Juristen Johann Jakob Moser, 1738, der ausdrücklich hervorhebt, dass auch Frauen rein rechtlich weder durch ein Gesetz noch durch das »Herkommen« von der Regierungsmacht ausgeschlossen seien� Siehe grundsätzlich dazu Matthias Schnettger: Weibliche Herrschaft in der Frühen Neuzeit, in: Zeitenblicke 8�2 (2009), https://www�zeitenblicke�de/2009/2/schnettger (letzter Aufruf: 12�02�2024), der betont, dass weibliche Herrschaft »keineswegs ein Randphänomen, sondern eine weit verbreitete Erscheinung im frühneuzeitlichen Europa« war und auch die reichsunmittelbaren Damenstifte und Frauenklöster behandelt� Siehe ferner Cordula Bischoff: Status, Macht und Kunstpolitik in der Frühen Neuzeit� Die Witwe als Bauherrin und Auftraggeberin, in: Ulrike Ilg (Hg�): Fürstliche Witwen in der Frühen Neuzeit� Zur Kunst und Kulturgeschichte eines Standes, Petersberg 2015, S� 40–54, hier S� 41 f� 40 Lion J� G� Arendt/Falk Ruttloh: Tagungsbericht: (Self-)Presentation and Perception of Powerful Women in the Ancient World, 31�01�2019–01�02�2019, Kassel, in: H-Soz-Kult, 12�04�2019, https://www�hsozkult�de/conferencereport/id/ fdkn-126789 (letzter Aufruf: 12�02�2024)�
20 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Diese Perspektive dominierte lange in der Geschichtsschreibung und galt schon zu Lebzeiten dieser Frauen. Denn Herkunft, Ausbildung und Sozialisation an einem Fürstenhof, die »Übernahme und Erfüllung frühneuzeitlicher Rollenbilder« und verwandtschaftliche Beziehungen sind die Grundlage für die »Partizipation an dynastischer Herrschaft« und die entscheidenden Rahmenbedingungen für die »Handlungsspielräume fürstlicher Frauen«, wie Greinert in ihrer schon erwähnten Dissertation schreibt.41 Am Beispiel von fünf Gottorfer Fürstinnen untersucht sie unter dem Titel Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung. Handlungsspielräume Gottorfer Fürstinnen (1564–1721) die Bedingungen, Möglichkeiten und Auswirkungen ihres Handelns sowie deren konkrete Bedeutung für die Konstituierung dynastischer Herrschaft – im Rahmen ihrer Rollenpositionen, die ihnen in der Regel von Männern zugestanden wurden.42 Vor dem Hintergrund dieser gleichsam verdoppelten männlichen Perspektive mit den daraus resultierenden »Filtermechanismen«, angesichts von Rollenzuweisungen und Einschränkungen, stellt sich die Frage, inwieweit es möglich ist, im historischen Blick zurück die wirklichen Handlungsspielräume oder gar individuellen Motive einer Frau zu fassen, die vor mehreren Jahrhunderten lebte – selbst wenn sie eine Fürstin war. Während die schriftlichen Quellen hier oftmals begrenzt sind – oder aber, wie unzählige Briefe fürstlicher Frauen, bislang noch nicht rezipiert oder schlicht noch nicht gefunden wurden – bieten Werke der schönen Künste einen breiteren Zugang zur Vergangenheit, bot doch die Patronage von Künstlern und die Beauftragung von Werken der Bildenden Kunst oder Musik Frauen eine Möglichkeit, Handlungsspielräume zu nutzen, die ihnen in anderen Bereichen nicht offenstanden. Die enorme Bedeutung von bildnerischen Darstellungen für die herrschaftliche Repräsentation zeigt Peter Burke beispielhaft in seiner bahnbrechenden Untersuchung The Fabrication of Louis XIV von 1992. Die Wirkung der Darstellung des Königs in den verschiedensten Bildmedien, sei es in Gemälden oder Stichen, plastischen Porträts oder auf Medaillen, auf das »Image des Königs«, neben anderen Formen der Repräsentation, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.43 Mit seiner breit orchestrierten Inszenierung als Sonnenkönig wurde Ludwig XIV. zu einem vielfach nachgeahmten Vorbild in ganz Europa. Dabei war die Wirkmächtigkeit von Bildern den meisten Zeitgenossen, erst recht aber Herrschern und Herrscherinnen bewusst. Und auch sie setzten Bildmedien je nach ihren Möglichkeiten ein, wie mehrere Beiträge des Tagungsbandes aufzeigen. Besonders greifbar wird der Einfluss von fürstlichen Frauen in der Rolle der Bauherrin, wie Cordula Bischoff an mehreren Beispielen aufzeigte. Sie konnte darüber hinaus plausibel machen, dass eine Mitwirkung an Baumaßnahmen von fürstlichen Frauen, selbst wenn sie 41 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 14), S� 12� 42 Ebd�, S�9, 12 f�, 17� 43 Peter Burke: The Fabrication of Louis XIV, New Haven 1992 (Ludwig XIV� Die Inszenierung des Sonnenkönigs, Berlin 3 2009)�
Einführung | 21 sich nicht in schriftlichen Quellen niedergeschlagen hat, häufig dennoch wahrscheinlich ist und in Bildquellen wie Porträtstichen oder auch Medaillen ihren Niederschlag fand.44 Auf die Bauten von Königin Hedwig Eleonora von Schweden wies im Ausstellungskatalog Gottorf im Glanz des Barock 1997 schon Lars Ljungström hin.45 Ausgehend von dieser Ausstellung legte Helga de Cuveland einen Beitrag über Herzogin Augusta von Schleswig-Holstein-Gottorf v or, der auch die biographischen Kenntnisse über die Herzogin deutlich erweiterte. Sie behandelte zudem nicht nur die Baumaßnahmen der Herzogin im Schloss vor Husum, die auch schon Grunsky und Fohrbeck 1990 herausgearbeitet hatten,46 sondern auch die Anlage repräsentativer Gartenanlagen bei ihren Schlössern vor Husum und in Reinbek.47 Diese haben sich zwar nicht erhalten, werfen aber ein Licht auf ein Wirkungsfeld der Herzogin Augusta in ihrer Witwenzeit, das den Zeitgenossen präsenter war, als es im Rückblick wahrgenommen wurde. Besonders eindrucksvoll und umfassend hat Lisa Skogh in ihrer 2013 publizierten Dissertation Material Worlds. Queen Hedwig Eleonora as Collector and Patron of the Arts aufgefächert, wie weit der Einfluss der schwedischen Königin Hedwig Eleonora als Auftraggeberin und Förderin der Wissenschaften und Künste reichte und welche Möglichkeiten der Selbstdarstellung ihr die Bildenden Künste boten.48 Skogh legt zudem wiederholt dar, wie groß die Bedeutung des Gottorfer Hofes, also der Herkunftsfamilie der Königin, als Vorbild für ihre Aktivitäten als Förderin der Wissenschaften und Künste war – bis hin zur Persien-Expedition von Engelbert Kämpfer, die auf den Spuren von Adam Olearius erfolgte.49 Zusammen mit Kristoffer Neville organisierte Lisa Skogh 2013 in Stockholm die Tagung ›A Queen Emerges. Hedwig Eleonora of Sweden and Baroque Court Culture around the Baltic‹, deren Ergebnisse 2017 in dem Tagungsband Queen Hedwig Eleonora and the Arts. Court Culture in Seventeenth-Century Northern Europe publiziert wurde.50 Auch hier stellen Skogh und Neville fest, dass die Geschichtsschreibung erst mit großer Verzögerung und gleichsam nur über Umwege wie die Weitung des Blicks auf Hedwig Eleonoras Sammlungen sowie ihre Fördermaßnahmen für Künste und Wissenschaften das Wirken dieser Königin zu würdigen begann: 44 Bischoff: Status, Macht und Kunstpolitik in der Frühen Neuzeit (wie Anm� 39)� 45 Ljungström: Hedwig Eleonora (wie Anm� 23)� 46 Konrad Grunsky/Walter Fohrbeck: Das Schloß vor Husum� Geschichte und Gestalt eines gottorfischen Baudenkmals, in: Konrad Grunsky (Hg�): Schloß vor Husum, Husum 1990, S� 25–104� 47 Helga de Cuveland: Das Blumen-Stilleben im Portrait der Herzogin Augusta von Schleswig-Holstein-Gottorf� Zum Bedeutungswandel eines Portrait-Accesoires, in: Jahrbuch des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums Schloß Gottorf NF 6 (1996–1998), S� 27–50� 48 Lisa Skogh: Material Worlds� Queen Hedwig Eleonora as Collector and Patron of the Arts, Stockholm 2013� 49 Siehe exemplarisch zum Vorbild der elterlichen Kunstsammlungen ebd�, S� 153, 183 f�, 223� 50 Kristoffer Neville/Lisa Skogh (Hg�): Queen Hedwig Eleonora and the Arts� Court Culture in Seventeenth-Century Northern Europe (Women and Gender in the Early Modern World), London/New York 2017�
22 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein »Although it has often proven difficult to get to know Hedwig Eleonora through the archives, this has the advantage that her palaces, collections, and cultural legacy not seem to bear her stamp more directly that we might expect, with less distortion from other mediators than is usually the case. [...] It is itself a kind of archival record, with both the biases and the direct access that we would find in any autobiographical sketch, diary, or other personal document of the kind that she did not leave.« 51 In der Hoffnung auf solcherart erweiterte Quellenbasis auch für die Beschäftigung mit weiteren ›Fürstinnen der Lande‹ war die Tagung multidisziplinär angelegt und bezog neben Historikerinnen und Historikern auch Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker, Literaturwissenschaftlerinnen sowie Musikwissenschaftler ein. Wie ertragreich dieser Ansatz war, soll im Folgenden an einzelnen Beispielen angedeutet werden. Der Band und seine Beiträge Nach dem bisher Ausgeführten ist es also keineswegs redundant, sondern beschritt die Konferenz und beschreitet dieser Sammelband zu den Fürstinnen in Schleswig-Holstein wissenschaftliches Neuland, wenn nach den Handlungsspielräumen verschiedener Königinnen und Fürstinnen zwischen Dynastie, Familie und Individuum gefragt wird. Dazu werden einzelne Biographien von Königinnen und Fürstinnen, die für die Geschichte der Lande in irgendeiner entscheidenderen Form relevant gewesen sind, in den Blick genommen und ihre Handlungsspielräume nach den etablierten Koordinaten von Raum, Ökonomie, Familie und Verwandtschaft, verfassungsrechtlicher und politischer Position sowie eigenem und dynastisch-familiärem Selbstverständnis untersucht. Zudem wird die Rolle der betreffenden Frauen im Kontext der (Hof-)Musik und Bildenden Künste betrachtet sowie ihr Mäzenatentum und ihre Stiftungsund Bautätigkeit beleuchtet. Der zeitliche Schwerpunkt liegt dabei eindeutig, aber nicht ausschließlich in der Frühen Neuzeit. Bei alledem wird stets das dynastisch-familiäre Umfeld der Frauen und der sie umgebende Hofstaat berücksichtigt. Eine besondere Situation ergibt sich für Fürstinnen, wenn sie den Witwenstand erreichen. Denn nun vergrößern sich ihre Handlungsspielräume beträchtlich,52 wie im Folgenden die Beiträge von Uta Kuhl über Kapellenausstattungen von Fürstinnen, von Ingrid Höpel über die Ausstattung des Husumer Schlosses unter Herzogin Maria Elisabeth oder auch der Beitrag von Detlev Kraack über Maria Elisabeths Wirken in ihrer Zeit als Witwe zeigen. 51 Introduction: Queen Hedwig Eleonora and the arts, in: Neville/Skogh: Queen Hedwig Eleonora and the Arts (wie Anm� 50), S� 1–17, hier S� 14� 52 Oftmals wurden fürstliche Frauen erst als Witwen wirklich unabhängig – in wirtschaftlicher, vor allem aber auch in rechtlicher Hinsicht� Viele nutzten dies als Mäzeninnen und Bauherrinnen� Dazu hatten sie oft einen weitreichenden informellen Einfluss� Vgl� dazu Ilg: Fürstliche Witwen (wie Anm� 39)�
Einführung | 23 Dagegen nimmt Constanze Köster in ihrem Beitrag Eine weibliche Bildwelt? Chiffren weiblicher Macht in Gottorfer Bildern neben der schwedischen Königin Hedwig Eleonora, einer gebürtigen Gottorfer Prinzessin, mit ihrer langen Witwenzeit und Regentschaft auch die Gottorfer Herzoginnen Maria Elisabeth, geborene Prinzessin von Sachsen, und Friederike Amalie, geborene Prinzessin von Dänemark, in den Blick. Letztere wirkten nicht als Regentinnen für ihre Söhne, gleichwohl nahmen auch sie Einfluss auf Werke der Bildenden Kunst im Hinblick auf ihre Repräsentation. An einem ganz konkreten Beispiel zeigt Jan Drees die Möglichkeiten weiblichen Einflusses über verschiedene Medien der Bildenden Künste, darunter ›Massenmedien‹ wie Medaillen und Schaupfennige (sogenannte Auswurfmünzen) in seinem Beitrag über Ovens’ Portrait historié Prinzessin Hedwig Eleonora von Schleswig-Holstein-Gottorf, von Minerva gekrönt. Darin verweist er auf die Vorbildfunktion von Königin Christina von Schweden auf die junge Prinzessin Hedwig Eleonora, die im Motiv der Krönung durch Minerva von Jürgen Ovens ins Bild gesetzt wurde. In ihrer Befragung der Porträtsammlung von Schloss Eutin unter dem Titel Weibliche Macht im Porträt zeigt Sophie Borges am Beispiel dreier verschiedener Porträts von Katharina II. von Russland auf, wie sich die Zarin nach dem Tod ihres Mannes als Alleinherrscherin präsentierte. Neben der Kombination der europäischen Hofrobe mit »Zitaten traditioneller russischer Kostüme« kommen bei ihrem Staatsporträt von Alexander Roslin, dessen Erstversion sich in der Eremitage befindet, sogar »Andeutungen von Rüstungselementen« als Teil von Katharinas »Legitimationsstrategie« ins Spiel.53 Dass Porträts wie dieses in mehreren Versionen existierten und zudem häufig in Stichen weitere Verbreitung fanden, erhellt ihre große Bedeutung für die herrschaftliche Repräsentation. Zugleich zeigt das Beispiel von Zarin Katharina II., wie geschickt sie mit verschiedenen Bildtraditionen spielte, um ihre Herrschaft zu legitimieren. In der Summe, so darf jetzt schon die Prognose gewagt werden, wird dieser Band mit seinen zahlreichen interdisziplinären Beiträgen die Erforschung der Frauenund Geschlechtergeschichte allgemein und die Untersuchung der Fürstinnenschicksale jener Zeit um einen weiteren, womöglich sogar gewaltigen Schritt voranbringen und das Bild der betreffenden Frauen zwischen der für sie typischen Unterordnung und Selbstbehauptung, um nochmals Melanie Greinert zu zitieren, weit über die engeren Gottorfer Kreise hinaus verdichten können. Das interdisziplinäre Vorgehen hat sich dabei als besonders fruchtbar erwiesen. 53 Siehe dazu den Beitrag von Sophie Borges in diesem Band, https://doi�org/10�38072/2943-5331/p14, S� 277–301, hier S� 290 f�
24 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Abstract For a long time, research into the history of women and especially princesses of Schleswig-Holstein was overshadowed by other scientific topics. Only recently has this subject gained prominence in regional historical research, with the Kiel Department of Regional History playing a pioneering role or providing significant impetus in this area. Current historical research can point to a whole series of relevant and expansive studies. Kiel’s regional history has successfully applied the ›doing gender‹ approach to the area of the history of princesses. To this day, the importance of female sovereign rulers in the period from the Middle Ages to the 18th century remains underappreciated in historical research; male-dominated historiography in the 19th century largely obscured female sovereignty. For centuries, women were predominantly viewed in roles defined by their relationships to men, as mothers, wives, or widows. This dual filter has limited the written sources on the work of women. Works of fine art, on the other hand, offer a broader access to the past. Through the patronage of artists and the commissioning of fine art, women were able to exercise agency that was otherwise unavailable to them. Autor*innen Prof. Dr. Oliver Auge Seit 2009 Professor für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt zur Geschichte Schleswig-Holsteins in Mittelalter und Früher Neuzeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Historisches Seminar. E-Mail: [email protected]iel.de Dr. Uta Kuhl Kunsthistorikerin und Historikerin, seit 1996 tätig an der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf und Kuratorin für die Schlossund Landesgeschichte, die Skulpturensammlung sowie die Sammlung Rolf Horn, Publikationen vor allem zur Skulptur des 20. Jahrhunderts, zur Kunst des Expressionismus und zur Geschichte des Gottorfer Hofes. E-Mail: uta.k[email protected] Open Access // Der Beitrag ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0. Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Beitrags von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.
| 25 Oliver Auge Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? Strategien, Praktiken und Spielräume fürstlicher Konnubien * Noch im Jahr 2002 konnte Jörg Rogge darauf verweisen, dass in der wissenschaftlichen Forschung das fragwürdige Bild nur an ihre Ehemänner verkaufter Fürstenund Adelstöchter vorherrschend sei. Sogar Akteurinnen der damals noch ganz rezenten Gendergeschichte hätten zu diesem zweifelhaften Eindruck beigetragen.1 Zweifelhaft sei das Resultat deswegen, weil es in seiner negativen Statik der seinerzeit ebenfalls neuen Betrachtung des ›Doing Gender‹2 keinen Raum gewähre. Vor allem aber lasse eine solche Sicht jene Beispiele von Frauen unter den Tisch fallen, die etwa offen gegen Verheiratungspläne ihrer Familie Widerstand leisteten, die als Ehefrauen neben ihrem fürstlichen Gemahl ein eigenes Profil entwickelten oder denen sich als Erbtöchter, Gattinnen, Vormünderinnen oder Witwen ganz eigene Herrschaftsperspektiven und Handlungsspielräume eröffneten.3 * Erweiterte und mit Anmerkungen versehene Fassung des am 13� Januar 2022 online gehaltenen Vortrags� 1 Jörg Rogge: Nur verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgaben, Quellen, Methoden und Perspektiven einer Sozialund Kulturgeschichte hochadeliger Frauen und Fürstinnen im deutschen Reich während des späten Mittelalters und am Beginn der Neuzeit, in: Cordula Nolte/Karl-Heinz Spieß/Ralf-Gunnar Werlich (Hg�): Principes� Dynastien und Höfe im späten Mittelalter� Interdisziplinäre Tagung des Lehrstuhls für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften in Greifswald in Verbindung mit der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen vom 15�–18� Juni 2000 (Residenzenforschung 14), Stuttgart 2002, S� 235–276, bes� S� 241, unter Verweis auf einschlägige Beiträge von Claudia Opitz� Siehe auch die Bemerkungen von Bea Lundt: Einleitung, in: Dies� (Hg�): Auf der Suche nach der Frau im Mittelalter� Fragen, Quellen, Antworten, München 1991, S� 7–22, hier S� 19: »Bisher wenig erforscht ist die Rolle mächtiger Frauen, schwierig war lange in feministischer Diskussion die Einschätzung dieses Phänomenes, das so sehr der Vorstellung von gesellschaftlicher Inferiorität der Frau widersprach�« 2 Siehe dazu Bea Lundt: Frauenund Geschlechtergeschichte, in: Hans-Jürgen Goertz (Hg�): Geschichte� Ein Grundkurs (Rororo 55567), Reinbek 1998, S� 579–597; Richard van Dülmen: Historische Anthropologie� Entwicklung, Probleme, Aufgaben, Köln u� a� 2001, S� 90 f� 3 Rogge: Verkaufte Töchter (wie Anm� 1), S� 238 f� Kiel-UP • https://doi�org/10�38072/2943-5331/p2
32 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein So trug die nachbarschaftliche Ehe zwischen Christian III. (1503–1559) und der SachsenLauenburgerin Dorothea (1511–1571) in einer Erbverbrüderung von 1533 ihre dynastischen Früchte.39 Das politisch-dynastische Gegengewicht zu dieser Ehe stellte offensichtlich eine Eheverbindung mit dem schwedischen Königshaus dar. Nachdem seit 1523 drei Anläufe des als Emporkömmling missachteten schwedischen Königs Gustav I. Wasa (1496–1560) zu sozialständisch lukrativen Ehen gescheitert waren, konnte er sich in längeren, seit 1528 vor allem von seinen Lübecker Mittelsmännern geführten Verhandlungen 1531 mit den SachsenLauenburgern einig werden und in der 18-jährigen Katharina (1513–1535) endlich die von ihm ersehnte deutsche Fürstentochter ehelichen.40 Schweden war seit 1521 endgültig aus der Kalmarer Union ausgeschieden, musste aber weiter mit den dänischen Ambitionen leben, die Union unter Dänemarks Führung und Einschluss Schwedens wiederherstellen zu wollen.41 Zwischen den beiden Polen Dänemark und Schweden konnte das Haus Sachsen-Lauenburg nunmehr taktisch lavieren und daraus eigenen Profit schlagen. Konkret gehörte dazu die letzte Ehe eines Sachsen-Lauenburgers mit der Angehörigen eines Königshauses, die 1568 Magnus II. (1543–1603) mit seiner Cousine Sophia von Schweden (1547–1611) schloss.42 Doch nochmals zurück zum passenden Gottorfer Beispiel: Bekanntlich stand Gottorf gemeinsam mit Schweden auf der Verliererseite, als der Große Nordische Krieg 1721 zu Ende ging. Ganz Schleswig wurde nunmehr dem dänischen König unterstellt, während der Gottorfer Herzog Carl Friedrich (1700–1739) fortan ohne seine Hauptresidenz Gottorf über das stark reduzierte Minifürstentum Holstein-Gottorf mit Kiel als Hauptstadt und Bordesholm als dynastischer Grablege regierte.43 In dieser misslichen Situation suchte der Gottorfer Herzog nach einem neuen starken Verbündeten und fand ihn in der aufstrebenden Ostseemacht Russland, was selbstredend wiederum eine Ehe besiegelte. 1725 heiratete Carl Friedrich nämlich eine Tochter Zar Peters I. (1672–1725) namens Anna Petrovna.44 Im Entwurf des Ehevertrags von 1724 wurde eigens festgehalten, dass Russland dem Gottorfer Herzog beim Erwerb des schwedischen Königsthrons und bei der Rückgewinnung seiner Anteile an Schleswig behilflich sein werde. 39 Siehe dazu und zum Folgenden Auge: Herzöge von Sachsen-Lauenburg (wie Anm� 17), S� 140–145; Peter von Kobbe: Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg, Bd� 2, Altona 1836, S� 222� 40 Hans-Jürgen Vogtherr: »��� eine frissche parsone, recht na Juwer gnade geiste ���«� Gustav Vasas Werbung um Katharina von Sachsen-Lauenburg 1530/31 im Spiegel der Briefe seines Lübecker Faktors Hinrick Niebur, in: Ivo Asmus/ Heiko Droste/Jens E� Olesen (Hg�): Gemeinsame Bekannte� Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit� Helmut Backhaus zum 65� Geburtstag gewidmet (Geschichte� Forschung und Wissenschaft 2; Publikationen des Lehrstuhls für Nordische Geschichte 4), Münster 2003, S� 12–33� 41 Vgl� dazu statt vieler Oliver Auge: Ein Integrationsmodell des Nordens? Das Beispiel der Kalmarer Union, in: Werner Maleczek (Hg�): Fragen der politischen Integration im mittelalterlichen Europa (Vorträge und Forschungen [VuF] 63), Ostfildern 2005, S� 509–542, hier S� 527 f� 42 Jörg Hillmann: Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg von 1500–1689, in: Eckard Opitz (Hg�): Herzogtum Lauenburg� Das Land und seine Geschichte� Ein Handbuch, Neumünster 2003, S� 148–230, hier S� 176; Ders� (Hg�): Territorialrechtliche Auseinandersetzungen der Herzöge von Sachsen-Lauenburg vor dem Reichskammergericht im 16� Jahrhundert (Rechtshistorische Reihe 202), Frankfurt a� M� 1999, S� 122� 43 Auge: Duchy (wie Anm� 26), S� 76; Rasmussen: Die dänischen Könige (wie Anm� 32), S� 98–100; Michael Lausberg (Hg�): Der Große Nordische Krieg 1700–1721 (Geschichtswissenschaftliche Studien 8), Hamburg 2023, S� 91–100� 44 Siehe hierzu sowie zum Folgenden Neuschäffer: Art� ›Anna Petrovna‹ (wie Anm� 27)�
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 33 Um zu illustrieren, dass das eben zum Gottorfer Konnubium Ausgeführte auch für andere Dynastien und frühere Zeiten galt, sei ein weiterer Blick auf die Dynastie der Schauenburger erlaubt, die in ihrer Hauptlinie bis 1459 die Grafschaft Holstein und ab 1386 auch das Herzogtum Schleswig regierten. Es wurde an anderer Stelle bereits herausgearbeitet, dass die Heiratspolitik der Schauenburger unter Adolf III. (1160–1225) Angehörige der staufischen Reichskanzlei im Visier ihrer Ehepläne hatte.45 Daran hatten die Schauenburger in sozialständischer Perspektive ein Interesse; daran musste ihnen aber auch gelegen sein, weil mit der Absetzung Heinrichs des Löwen (1129–1195) fortan jener übermächtige Sachsenherzog fehlte, in dessen machtpolitischer Abhängigkeit sie sich befunden hatten, dem sie aber auch einen zuverlässigen Schutz vor inneren wie äußeren Feinden verdankten.46 Bekanntlich half die Ansippung an die Reichskanzlei indes nicht gegen den Machtverlust im Zuge der ab 1200/01 erfolgreichen Expansion des dänischen Königtums im nordelbischen Bereich.47 Doch vermochten sich die Schauenburger unter Adolf IV. in der zweiten Hälfte der 1220er Jahre wieder als Grafen von Holstein zu etablieren.48 Der erneute Machtund Statusgewinn führte nicht nur zu einer auffälligen Aufwertung des Konnubiums, indem Adolfs IV. Söhne Johann I. und Gerhard I. (1232–1290) mit einer Tochter des Herzogs von Sachsen, wie schon erwähnt, bzw. des mecklenburgischen Fürsten verheiratet wurden – in zweiter Ehe heiratete letzterer 1279/80 mit Adelaide von Montferrat (circa 1237–1285) gar eine Nichte Eleonores von Aquitanien (1122–1204).49 Es kam zudem zur markanten geographischen Umpolung des Schauenburger Konnubiums, das bisher ausschließlich im südelbischen Raum verortet gewesen war, in Richtung Norden.50 So wurde 1237 Adolfs IV. Tochter Mechthild (1225–1288) mit Waldemars II. Sohn Abel (1218–1252) verheiratet. Die Ehe zwischen Kindern ehemaliger Erzrivalen war als Ansatz zum politischen Ausgleich zwischen den Schauenburgern, der dänischen Krone und dem Erzbischof von Bremen gedacht und wurde in diesem Sinn von letzterem einge45 Stefan Eick: Der Reichsepiskopat als Zielgruppe Schaumburger Bündnispolitik, in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 34 (2007), S� 5–28; Ders�: Die Reichskanzlei als Ziel Schaumburger Heiratspolitik unter Adolf III�, in: Stefan Brüdermann (Hg�): Schaumburg im Mittelalter (Schaumburger Studien 70), Bielefeld 2013, S� 352–370; Ders�: Die politischen Freundschaften des Grafen Adolf III� von Schaumburg, in: ZSHG 129 (2004), S� 7–31� 46 Detlev Kraack: Die frühen Schauenburger als Grafen von Holstein und Stormarn (12�–14� Jahrhundert), in: Rasmussen u� a�: Die Fürsten des Landes (wie Anm� 8), S� 28–51, hier S� 36–38� 47 Oliver Auge: Im Zeichen des Kreuzes� Die Eroberungen dänischer Könige vom 12� bis zum 14� Jahrhundert, in: Hermann Kamp (Hg�): Herrschaft über fremde Völker und Reiche� Formen, Ziele und Probleme der Eroberungspolitik im Mittelalter (VuF 93), Ostfildern 2022, S� 369–410, hier S� 373� 48 Ders�: Vom Grafen und Landesherrn zum Mönch und Heiligen� Adolf IV� von Schauenburg (vor 1205–1261), in: Ders�/ Jens Ahlers/Katja Hillebrand (Hg�): Glauben, Wissen, Leben� Klöster in Schleswig-Holstein� Ausstellungsbegleitband, Kiel 2011, S� 209–215; Kraack: Schauenburger (wie Anm� 46), S� 38–40� 49 Oliver Auge: Die Familienund Heiratspolitik der Schauenburger Dynastie (bis ca� 1500), in: Ders�/Detlev Kraack (Hg�): 900 Jahre Schauenburger im Norden� Eine Bestandsaufnahme (QuFGSH 121; Zeit + Geschichte 30), Kiel/Hamburg 2015, S� 211–233, hier S� 226; Eick: Reichskanzlei (wie Anm� 45), S� 226 f� 50 Siehe dazu auch Kraack: Schauenburger (wie Anm� 46), S� 39�
34 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein fädelt.51 Die mit der Eheschließung intendierte Versöhnung ging kurze Zeit später sogar so weit, dass Abel als Vormund der unmündig zur Herrschaft gelangten Grafensöhne eingesetzt wurde, als Adolf IV. in den Franziskanerorden eintrat.52 Schauenburger Ehen konnten aber nicht nur Friedensschlüsse herbeiführen oder besiegeln, sie sollten auch Bündnisse absichern. Darunter sind etwa die Ehen einzuordnen, die Adolf VII. von Holstein-Plön (1327–1390) und Heinrich II. der Eiserne von Holstein-Rendsburg (1317–1384) 1362/66 mit Anna (1343–1415) bzw. um 1374 mit Ingeborg zu Mecklenburg (1343–1395) sowie Graf Klaus’ von Holstein-Rendsburg (1321–1397) Tochter Elisabeth (1384–1416) zu einem nicht genau bekannten Datum mit Albrecht IV. zu Mecklenburg (1363–1388) schlossen.53 Sie erklären sich vor dem Hintergrund der damals engen Koalition der Schauenburger Grafen mit den Mecklenburger Herzögen, an die letztlich ganz konkrete Pläne zur vollständigen Aufteilung Dänemarks unter den Partnern geknüpft waren.54 Allerdings muss betont werden, dass derart intendierte Ehen durchaus nicht nur dauerhaften Schutz gewährten. Man denke nur an den bald wieder zwischen Gottorf und Dänemark ausbrechenden offenen Konflikt, obwohl Christian Albrecht durch seine Ehe Schwiegersohn bzw. Schwager des dänischen Königs geworden war.55 Ein anderes Beispiel hierfür bietet die zweite Ehe der eben auch schon angesprochenen Elisabeth mit Herzog Erich V. von SachsenLauenburg (gestorben 1435). Dieser plünderte und brandschatzte nämlich 1414 trotz seiner ehelichen Verbindung das Gebiet der Schauenburger in Holstein und äscherte die Stadt Oldesloe ein, wie der Presbyter Bremensis berichtet.56 Und der Chronist nennt auch den Grund für dieses Verhalten: Der Herzog sei durch das Geld König Erichs VII. (1381–1459) verdorben gewesen. Geld konnte also durchaus mehr zählen als die Interessen der angeheirateten Verwandtschaft. 51 Ludwig Weiland (Hg�): Sächsische Weltchronik, Hannover 2001 (ND Hannover 1877), S� 247: Do makede de biscop van Bremen ene eveninghe twischen deme koninge unde eme unde greven Alve, also dat des koninges sone Abel greven Alves dochter neme. Im Bericht der Stadt Hamburg über den Kostenaufwand für die Schauenburger Grafen von Holstein von 1285 ist ebenfalls von einer Einung zwischen Graf Adolf IV� und dem König die Rede, in deren Folge die Eheschließung erfolgt sei: Johann Martin Lappenberg (Hg�): Hamburgisches Urkundenbuch, Bd� 1, Hamburg 1842, S� 671–675, Nr� 818), hier S� 671: Sedder do greue Alph sik voreuende my deme koninghe unde sine dochter ghaf herteghen Abele [���]� 52 Auge: Vom Grafen und Landesherrn (wie Anm� 48), S� 3 f�; Nathalie Kruppa: Erinnerung an einen Grafen� Adolf IV� von Schaumburg und seine Memoria, in: Dies� (Hg�): Adlige – Stifter – Mönche� Zum Verhältnis zwischen Klöstern und mittelalterlichem Adel (Studien zur Germania Sacra 30; Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 227), Göttingen 2007, S� 183–224, hier S� 192� 53 Oliver Auge: Um den Sieg betrogene Verbündete? Der Stralsunder Frieden von 1370 und die norddeutschen Fürsten, in: Hansische Geschichtsblätter 139 (2021), S� 1–37, hier S� 5–7, 15–17; Ders�: Handlungsspielräume (wie Anm� 29), S� 83� Vgl� außerdem zu den damaligen Vorgängen Esben Albrectsen: Das Abel-Geschlecht und die Schauenburger als Herzöge von Schleswig, in: Rasmussen u� a�: Fürsten des Landes (wie Anm� 8), S� 52–71, hier S� 63� 54 Siehe dazu auch Oliver Auge: Macht und Landgewinn durch Pfandpolitik� Das Beispiel der Grafen von Holstein im 14� Jahrhundert, in: Vierteljahresschrift für Sozialund Wirtschaftsgeschichte 109�2 (2022), S� 185–210� 55 Ders�: Christian Albrecht (wie Anm� 9), S� 72 f�; Henningsen: Herzöge von Gottorf (wie Anm� 8), S� 162 f� 56 Johann Martin Lappenberg (Hg�): Chronicon Holtzatiae, auctore Presbytero Bremensi (Quellensammlung der Schleswig-Holsteinisch-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte 1), Kiel 1862, S� 127: Circa idem tempus dictus Ericus, dux Saxonie, multa metuenda machinabatur mediis depredacionibus et incendio contra Holtzatos et, corruptus pecuniis regis Erici, Odesloo combussit.
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 35 Die Aussicht auf eine Erbschaft Fürstliche Ehen wurden natürlich auch in Aussicht auf eine Erbschaft geschlossen. Für die Schauenburger ist an die Eheverbindungen mit dem Schleswiger Herzogshaus zu denken, worauf im Nachgang die Erbansprüche beruhten, welche die Rendsburger Grafen erhoben, als der letzte Herzog aus dem Abelgeschlecht 1375 verstorben war. 57 Mindestens ebenso berechtigte Erbansprüche auf Schleswig hatte aber auch das dänische Königshaus: Waldemar IV. war mit einer Schleswiger Herzogstochter namens Helvig (1320–1374) verheiratet. 58 Doch kam es den Schauenburgern bei der Durchsetzung ihrer Erbansprüche damals zusätzlich zugute, dass sie bereits die faktische Macht im Herzogtum innehatten und dass die dänische Regentin Margarete, Waldemars Tochter, einen Zweifrontenkrieg gegen die Mecklenburger in Schweden und die Schauenburger in Schleswig scheute 59 und sich für das geringere Übel entschied, indem sie die Schauenburger Ansprüche auf Schleswig zunächst anerkannte und Gerhard VI. (1367–1404) 1386 mit dem Herzogtum belehnte. 60 Nur kurz sei noch angemerkt, dass solche konnubialen Mechanismen selbst noch bis zum Ende des monarchischen Systems in Deutschland 1918 wirkten. So galt die 1880 vereinbarte und 1881 geschlossene Ehe zwischen dem preußischen Kronprinzen Wilhelm (1859–1941) und der Augustenburgerin Auguste Victoria (1858–1921) als bedeutender Baustein zur Aussöhnung beider Herkunftshäuser in der strittigen Schleswig-Holstein-Frage.61 Heiratspolitik – nur Teil einer dynastischen Gesamtstrategie An den letzten beiden Beispielen, ob nun aus dem 14. oder dem 19. Jahrhundert, wird deutlich, dass Heiratspolitik natürlich eine mögliche und vielfach gewählte Option zur Erlangung politisch-dynastischer Ziele und Spielräume war, dass sie aber nie allein, sondern nur als Teil eines ganzen Maßnahmenbündels zum gewünschten Erfolg führte. Am vielfachen Scheitern allein heiratspolitisch verfolgter Ziele war nicht zuletzt der allwaltende genealogische Zufall schuld, wie nochmals das Gottorfer Beispiel vor Augen führen kann: Zar Peter I. starb schon 1725, sodass s ich die auf ihn sichtlich gesetzten Gottorfer Hoffnungen erst einmal zerschlugen. Peters Enkel Carl Peter Ulrich wurde so zwar nicht wieder Herzog über Schleswig und auch nicht Kö57 Frank Lubowitz: Von Grafen und Herzögen� Die Schauenburger und Schleswig, in: Auge/Kraack: 900 Jahre Schauenburger (wie Anm� 49), S� 335–350, hier S� 342 f�; Albrectsen: Abel-Geschlecht (wie Anm� 53), S� 63 f� 58 Auge: Margrete I� (wie Anm� 4), S� 33 f� 59 Chronicon Holtzatiae (wie Anm� 56), S� 95: Isto tempore dicta regina, astutissima mulier, plures ignes simul eodem tempore succendere nolebat [���]� 60 Ebd� 61 Oliver Auge: Tu, felix Augustenburg, nube! Die Augustenburger Herzöge und ihre erfolgreiche Heiratspolitik, in: ZSHG 148 (2023), S� 65–96, hier S� 70� Allerdings gab es bezüglich dieser Ehe auch kritische Stimmen am Berlin-Potsdamer Hof� Vgl� dazu ebd�, S� 77; Daniel Schönpflug: Die Heiraten der Hohenzollern� Verwandtschaft, Politik und Ritual in Europa (1640–1918) (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 207), Göttingen 2013, S� 99 f�
36 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein nig Schwedens. Indes stieg er 1762 nach dem Tod der söhnelosen Zarin Elisabeth I. (1709–1762) als Peter III. zum russischen Zaren auf. 62 Dynastisch gesehen zahlte sich das Ehebündnis mit Russland also doch noch aus, auch wenn das erst nach rund 40 Jahren der Fall war. Und da Carl Peter Ulrichs Großcousin Adolf Friedrich (1710–1771) 1751 auch noch den schwedischen Königsthron bestieg,63 hat sich Gottorfs dynastische Nähe zu Schweden, die durch mehre re Ehen hergestellt und ausgebaut worden war, für die Dynastie ebenfalls mehr als gelohnt. Konnubiale Strategien wirkten demnach oft genug wie eine längerfristige Geldanlage etwa im Rahmen einer Lebensversicherung oder eines Rentenfonds. Allerdings verlief die Entwicklung dann auch wiederum alles andere als planbar: Denn Carl Peter Ulrich alias Zar Peter III. wurde nach nur kurzer Regierungszeit von seiner Gemahlin vom Thron gestürzt und verlor sein Leben.64 Um ein solches Scheitern konnubialer Pläne aufgrund des dynastischen Zufalls zu vermeiden oder in seiner Wahrscheinlichkeit zu minimieren, konnten entweder entsprechende Heiratsverbindungen mehrfach abgesichert werden. Von der Schauenburg-Mecklenburgischen Allianz in den 1360er und 1370er Jahren, an der gleich drei Eheverbindungen Anteil hatten, war schon die Rede. Auch der Schwenk des Gottorfer Konnubiums in Richtung Russland sollte doppelt abgesichert werden: So wurde Karl August (1706–1727), der älteste Sohn des Lübecker Fürstbischofs Christian August (1673–1726), im Mai 1727 mit Zar Peters zweiter Tochter, d er nachmaligen Zarin Elisabeth I., verlobt. Allerdings kam die Ehe nicht zustande, weil Karl August bald vor der Zeit an den Pocken verstarb. Seine Verlobte blieb nun freilich zeitlebens unvermählt und pflegte weiter ei n enges Verhältnis zu den Gottorfern, bis sie den Sohn ihrer Schwester Anna, Carl Peter Ulrich, zum Thronfolger erkor, wovon eben schon die Rede war. Und mehr noch musste dynastische Heiratspolitik weitere Spielarten der damaligen Politik miteinbeziehen, um im Ergebnis erfolgreich zu sein. So ist die dauerhafte Durchsetzung der Schauenburger Herrschaft über das Herzogtum Schleswig nur durch das Zusammenspiel der vier Faktoren der militärischen Durchsetzung, der Pfandpolitik, des Lehnswesen und des Konnubium erfolgt.65 62 Vgl� Bernhard Mager: Der Zar aus Schleswig-Holstein� Zar Peter III� als Landesherr von Holstein im Spiegel historischer Dokumente� Dokumentationen, Husum 2018, S� 77–84� 63 Fre deric Zangel: Die fürstbischöfliche Linie des Hauses Gottorf auf dem schwedischen Königsthron, in: Auge/ Scharrenberg: Fürsten des Bistums (wie Anm� 17), S� 113–126, hier S� 116; Gunnar Olsson: Art� ›Adolf Friedrich‹, in: SHBL, Bd� 11, Neumünster 2000, S� 11–15� 64 Vgl� Mager: Zar aus Schleswig-Holstein (wie Anm� 62), S� 65–72, 85–102� 65 Siehe dazu Auge: Macht und Landgewinn (wie Anm� 54)�
Auge: Fürstentöchter als ›Objekte‹ dynastischer Politik? | 37 Ausblick Doch umgekehrt eröffnete die Heiratspolitik einem Fürstenhaus auch schier ungeahnte Möglichkeiten eines Wiederaufstiegs dem sprichwörtlichen Phoenix aus der Asche gleich, wenn die anderen politischen Trümpfe längst fehlgeschlagen waren. Die Gottorfer Geschicke in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden bereits angesprochen. Sie waren im Grundsatz beileibe kein Einzelfall. Zur Verdeutlichung sei abschließend auf die Ehe König Alberts von Sachsen (1828–1902) und Carolas von Wasa-Holstein-Gottorp (1833–1907) verwiesen. 66 Der fürstbischöfliche oder jüngere Zweig der Gottorfer war, wie gesagt, 1751 auf den schwedischen Königsthron gelangt. 67 Der dritte König Schwedens aus dem Haus Gottorf, Gustav IV. Adolf (1778–1837), war jedoch 1809 abgesetzt und des Landes verwiesen worden, und seine Nachkommen schloss man von der weiteren schwedischen Thronfolge aus. Sein ältester Sohn, Gustav (1799–1877), durfte sich daher nicht mehr Prinz von Schweden nennen und betitelte sich fortan nach dem alten, ausgestorbenen schwedischen Königsgeschlecht Wasa. Aus seiner im November 1830 mit seiner Cousine Luise Amelie Stephanie von Baden (1811–1854) geschlossenen und 1844 wieder geschiedenen Ehe ging eine Tochter namens Carola hervo r. Gemeinsam mit ihrer Mutter lebte diese im mährischen Morawetz, wo sie im November 1852 vom sächsischen Prinzen Albert besucht wurde. Insgeheim ging es diesem um die Suche nach einer geeigneten Braut. 68 Angeblich war Albert sofort von Carolas Anmut und geistreicher Art sehr angetan und bezeichnete die empfundene Gefühlslage daher später selbst als »Liebe auf den ersten Blick«. 69 Obwohl das Eheprojekt damit anscheinend eine emotionale Basis hatte und kein traditionelles dynastiepolitisches Kalkül im Vordergrund stand, hatte es gleichwohl poli tische Weiterungen, indem sowohl der französische Präsident Louis Napoléon, der nachmalige Kaiser Napoleon III. (1808–1873), als auch Prinz Friedrich Karl von Preußen (1828–1885) erfolglos um Carola als Braut geworben hatten. 70 Bei allen emotionalen Aspekten, die dieser Ehe einen geradezu modernen Anstrich geben, dürfen indes nicht die finanziellen Konditionen 66 Vgl� insgesamt Ders�: Beobachtungen (wie Anm� 14)� 67 Vgl� dazu ebd�, S� 328–333� Siehe zum Folgenden auch Johann Georg Herzog zu Sachsen: Königin Carola, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 55 (1934), S�1–16, hier S� 1 f� 68 Siehe dazu und zum Folgenden Anne-Simone Knöfel: Dynastie und Prestige� Die Heiratspolitik der Wettiner (Dresdner historische Studien 9), Köln 2009, S� 265 f�; Silke Marburg: Europäischer Hochadel� König Johann von Sachsen (1801–1873) und die Binnenkommunikation einer Sozialformation, Berlin 2008, S�139, 247; Dagmar Vogel: Wahre Geschichten um Sachsens letzte Königin (Wahre Geschichten 18), Taucha 2006, S� 18–25� Weniger aussagekräftig ist dagegen Georg von Schimpff: Aus dem Leben der Königin Carola von Sachsen, Leipzig/Berlin 1898 (S� 33–47 zu Verlobung und Vermählung, jedoch ohne Details zum Ehevertrag)� 69 Vogel: Geschichten (wie Anm� 68), S� 20� Siehe auch Silke Marburg: »Das Ansehen hat man umsonst�« Gattenwahl und Heiratskalkül für die Kinder König Johanns von Sachsen (1801–1873), in: Winfried Müll er/Martina Schattkowsky (Hg�): Zwischen Tradition und Modernität� König Johann von Sachsen 1801–1873 (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 8), Leipzig 2004, S�357–404, hier S� 389 (zur Anbahnung der Heirat)� 70 Hellmut Kretzschmar: Lebenserinnerungen des Königs Johann von Sachsen� Eigene Aufzeichnungen des Königs über die Jahre 1801 bis 1854 (Deutsche Geschichtsquellen des 19� und 20� Jahrhunderts 42), Göttingen 1958, S� 261; Eberhard Klein: Carola� Königin-Witwe von Sachsen� Ein kurzes Lebensbild, Freiburg i� B� 1908, S�7; Johann Georg Herzog zu Sachsen: Königin Carola (wie Anm� 67), S� 3�
38 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein vernachlässigt werden.71 Carola war eine sehr gute Partie. Und die Brautseite brachte sich in finanziell po tenter Weise in das Eheprojekt ein, weil ihre Tochter damit wieder zu Königswürden gelangte, die man in Schweden zwei Generationen zuvor verloren hatte. Fürstliche Heiratspolitik machte gewissermaßen den Wiederaufstieg möglich. 71 Siehe dazu Hauptstaatsarchiv Dresden, Verz� 10699, Neuere Urk�, Nr� 0284� Abstract In 2002, Jörg Rogge was still able to point out that in academic research the dubious image of princes’ and nobles’ daughters only being sold to their husbands prevailed. In the context of Schleswig-Holstein’s history, convincing examples of such women exist – stereotypically labeled as strong – who require a a more nuanced view. However, the aim of this introductory essay is to revisit the more traditional, yet equally relevant view, presenting princesses’ daughters as ›objects‹ of dynastic politics. Despite the jus tified ›doing gender‹ perspective, which focuses on women as acting individuals, the dynastic marriage policy, which sought to plan and act with these women, nevertheless succeeded. Autor Prof. Dr. Oliver Auge Seit 2009 Professor für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt zur Geschichte Schleswig-Holsteins in Mittelalter und Früher Neuzeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Historisches Seminar. E-Mail: [email protected]iel.de Open Access // Der Beitrag ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0. Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Beitrags von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.
| 39 Carsten Jahnke Dorothea von Brandenburg Die zentrale Fürstin der dänischen und schleswig-holsteinischen Geschichte Fürstinnen im Mittelalter erhielten ihre Machtposition aus einer Kombination verschiedener Faktoren heraus. Sie errangen Macht nicht nur durch ihre (zumeist angeheiratete) Position, sondern sie mussten von Haus aus eine entsprechende Erfahrung und Ausbildung mitbringen, sie mussten den persönlichen Willen zur Macht haben, sich in dem Milieu, in welches sie verpflanzt wurden, einpassen und Netzwerke bilden können – und in vielen Fällen mussten sie durch einen historischen Zufall die Gelegenheit zur persönlichen Machtausübung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten erhalten. Es ist dabei zu bedenken, dass mittelalterliche Fürstinnen nicht per se oder per definitionem von der Machtausübung ausgeschlossen waren.1 Als Fürstentöchter hatten sie eine Ausbildung erhalten, die in weiten Teilen denen ihrer Brüder und Cousins entsprach.2 Es war auch natürlich, dass sie in Abwesenheit ihrer Männer oder als Mütter unmündiger Kinder die Regierung übernahmen,3 und der Krönungsordo von Königinnen4 wies auch auf die Klugheit und die ›Regierungseigenschaften‹ der zu Krönenden hin. Eigenständig regierende Fürstinnen, reginae regnantes, waren daher zwar nicht häufig, aber durchaus keine exotische Seltenheit – auch, wenn sie von den männlichen Chronisten des Mittelalters und den Historikern des 19. und 20. Jahrhunderts mit Argusaugen betrachtet und häufig als ›SheWolves‹ verdammt wurden.5 Dabei war es nicht die Tatsache an sich, dass eine Frau regierte, 1 Siehe Theresa Earenfigh: A Lifetime of Power� Beyond Binaries of Gender, in: Heather J� Tanner (Hg�): Medieval Elite Women and the Exercise of Power� 1100–1400 (The new Middle Ages), Cham 2019, S� 271–293� 2 Siehe unter anderem Benjamin Müsegades: Fürstliche Erziehung und Ausbildung im spätmittelalterlichen Reich (Mittelalter-Forschungen 47), Ostfildern 2014; Cordula Nolte: Familie, Hof und Herrschaft� Das verwandtschaftliche Beziehungsund Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440–1530) (Mittelalter-Forschungen 11), Ostfildern 2005, bes� S� 213–231� 3 Siehe zum Beispiel JoAnn McNamara: Women and Power Through the Family Revisited, in: Mary Erler/Maryanne Kowalewski (Hg�): Gendering the Master Narrative� Women and Power in the Middle Ages, Ithaca 2003, S� 17–30� 4 Reinhard Elze (Hg�): Die Ordines für die Weihe und Krönung des Kaisers und der Kaiserin (Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum 9), Hannover 1960, S� 6–9� 5 Siehe unter anderem Elizabeth Casteen: On She-Wolves and Famous Women� Boccaccio, Politics, and the Neapolitan Court, in: Olivia Holmes/Dana Stewart (Hg�): Reconsidering Boccaccio� Medieval Contexts and Global Intertexts (Toronto Italian Studies), Toronto 2018, S� 219–245; Helen Castor: She-wolves� The women who ruled England before Elisabeth, London 2010� Kiel-UP • https://doi�org/10�38072/2943-5331/p3
40 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein die den Unwillen erregte, sondern das Faktum, dass gerade ›diese‹ Frau Macht ausübte, die zum Mittel einer sexuell begründeten Diskriminierung führte. Unter den dänischen Königinnen und Fürstinnen von Schleswig und Holstein sticht eine besonders hervor, die die oben genannten Kriterien einer regina regnans in eindrucksvoller Weise erfüllt hat und die die Geschicke dieser Länder bis heute maßgeblich beeinflusst hat: Dorothea von Brandenburg, geboren circa 1431, Erzkönigin Skandinaviens von 1445 bis zu ihrem Tod im November 1495 und regierende Herzogin in Schleswig und Holstein von 1481 bis 1483. Von einer Schachbrettfigur zur regierenden Herrscherin Als Dorothea von Brandenburg um 1431 herum als dritte Tochter des Markgrafen Johann von Hohenzollern und Barbara von Sachsen-Wittenberg (wahrscheinlich in der Mark oder in Sachsen) geboren wurde, 6 konnte niemand ahnen, dass sie ihre Tage als eine der mächtigsten Fürstinnen des Nordens beenden würde. Ihr Vater, von seinem eigenen Vater und jüngeren Bruder 1437 aus der Regentschaft der Mark Brandenburg verdrängt, 7 hatte seitdem im Konzert der Mächtigen keine Rolle mehr gespielt, sondern wurde von seiner Familie zu alchimistischen Studien gezwungen, um Gold für diese zu produzieren. 8 Allerdings ging Dorothea, wie ihre Schwestern, in den ›Töchterpool‹ der Familie ein, aus denen ihr Großvater und ihre Onkel passende Heiratskandidatinnen für strategische Ehen auswählen konnten, die deren politischen Ambitionen entsprachen. Eine solche Gelegenheit ergab sich im Frühjahr 1443, als der frisch gekrönte Erzkönig, archirex, Skandinaviens, Christopher von Pfalz-Neumarkt, in Wilsnack die Unterstützung norddeutscher Fürsten suchte.9 Christopher war in Skandinavien an die Macht gekommen, als die dortigen Reichsräte seinen Onkel Erich von Pommern abgesetzt hatten. Für die Reichsräte war er ein idealer Kandidat, da er nicht nur mit dem König blutsverwandt, sondern auch militärisch erfahren war. Zudem war er arm und ohne eigene Hausmacht und damit von den Reichsräten abhängig.10 Um seine Lage zu verbessern, musste der König sich profilieren – und hierzu sollte mittelfristig die Stadt Lübeck erobert und in sein Reich 6 Weder ihr Geburtsjahr noch ihr Geburtsort wurde von den Chronisten als wichtig erachtet und aufgezeichnet� Siehe dazu Carsten Jahnke: Dronning Dorothea af Brandenborg, Danmarks, Norges, Sveriges Dronning, Hertuginde af Slesvig og Holsten, ChristopherIII og ChristianI kone� En biografi (i� Vorb�), Kap� 2� 7 Reinhard Seyboth: Markgraf Johann der Alchimist von Brandenburg (1406–1464), in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 51 (1991), S� 39–70, hier S� 49–51� 8 Adolph Friedrich Johann Riedel (Hg�): Codex Diplomaticus Brandenburgensis� Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten (CDB), Bd� 2�4, Berlin 1847, S� 150–152; siehe dazu Ders�: Ueber die alchimistischen Bestrebungen des Markgrafen Johann von Brandenburg und anderer Fürsten seines Hauses, in: Märkische Forschungen 4 (1850), S� 153–164, hier S� 158 f� 9 Friedrich Bruns (Hg�): Die Chroniken der niedersächsischen Städte� Lübeck, Bd� 4 (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14� bis ins 16� Jahrhundert 30), Leipzig 1910, Nr� 1662, S� 19 f� 10 Jens E� Olesen: Rigsråd, Kongemagt, Union� Studier over det danske rigsråd og den nordiske kongemagts politik� 1434–1449 (Jysk Selskab for Historie 36), Aarhus 1980�
Jahnke: Dorothea von Brandenburg | 41 eingegliedert werden. Die dazu benötigten Bundesgenossen gewann Christopher auf der Wilsnacker Tagung.11 Der wichtigste Akteur in Norddeutschland waren die Hohenzollern in der Mark Brandenburg. Um diese für sich zu gewinnen, wurde eine strategische Ehe zwischen Christopher und einer Tochter des Hauses vereinbart.12 Christopher sicherte sich so auf dem Pergament strategische Verbündete, und die Hohenzollern erhofften sich, wie sie selbst später in anderem Zusammenhang schrieben, Geld und Einfluss von einem Herrscher, der so weit weg saß, dass er sich nicht in ihre Machtfelder einmischen konnte: Wir wanten, der konig solt vns geben, nachdem er drew reich hat vnd vns weyt gesessen ist. Sunst fruntschaft zu beweisen.13 Dorothea wurde Christopher wahrscheinlich auf dem Reichstag in Nürnberg im Spätsommer 1444 vorgestellt und von diesem gutgeheißen.14 Am 30. November 1444 sandte Christopher seine Delegation zu Eheverhandlungen nach Deutschland,15 die am 2. April 1445 in der Ausstellung eines offiziellen und eines geheimen Ehevertrages mündeten.16 Ziel der Vereinbarungen war es, die Unkosten für die Hohenzollern zu minimieren. Am Ende zogen sie, durch Betrug an ihrer Tochter bzw. Nichte, sogar einen direkten pekuniären Gewinn aus dieser Ehe.17 Allerdings hatte Christopher, um seine Stellung nach außen zu wahren, Dorothea eine außerordentlich hohe Morgengabe zugesprochen, die ihr nach der Hochzeitsnacht am 13. September und ihrer Krönung am 15. September 1445 zugesprochen wurde.18 Christopher hatte ihr in seinen vier Reichen, der Pfalz-Neumarkt, Dänemark, Schweden und Norwegen, jeweils 15.000 rheinische Gulden an Einnahmen nach seinem Tode überschrieben.19 Diese Einnahmen entsprachen nicht nur fast dem gesamten Fürstentum Pfalz-Neumarkt mit den Städten Auerbach und Eschenbach und den Burgen Hollenberg und Thurndorf, sondern lagen späterhin schwer auf dem Budget der nordischen Länder. 11 Wilhelm Bode: Hansische Bundesbestrebungen in der ersten Hälfte des 15� Jahrhunderts, Tl� 3, in: Hansische Geschichtsblätter 31 (1926), S� 28–71, hier S� 38–40; Bruns: Lübeck 4 (wie Anm� 9), Nr� 1662, S� 19 f�; Peter Hafft: Microcronicon Marchium, in: Adolph Friedrich Johann Riedel (Hg�): CDB, Bd� 4�1, Berlin 1862, S� 45–167, hier S� 63� 12 Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 4A� 13 Adolph Friedrich Johann Riedel (Hg�): CDB, Bd� 3�3, Berlin 1861, Nr� 65, S� 79–82, hier S� 80� 14 Jens E� Olesen: Christopher of Bavaria� King of Denmark, Norway and Sweden (1440–1448)� Scandinavia and Southern Germany in the 15th century, in: Werner Paravicini (Hg�): Nord und Süd in der deutschen Geschichte des Mittelalters� Akten des Kolloquiums veranstaltet zu Ehren von Karl Jordan (Kieler Historische Studien 34), Sigmaringen 1990, S� 109–136, hier S� 121� 15 Jens E� Olesen (Hg�): Christoffer af Bayerns breve 1440–1448 vedrørende hans bayerske stamhertugdømme, Kopenhagen 1986, Nr� 32, S� 118 f� 16 Ebd�, Nr� 42 f�, S� 133–136; Tyge Alexander Becker/William Christensen (Hg�): De ældste danske Archivregistraturer, Bd� 4, Kopenhagen 1885, Nr� 146, S� 396� 17 Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 4B� 18 Gottfrid Carlsson: Drottning Dorotheas svenska morgongåfva, in: Historisk Tidsskrift 31 (1911), S� 238–268; Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 4F� 19 Jämtlands Biblioteks Diplomatarie-Kommitté (Hg�): Jämtland och Härjedalens Diplomatarium, Bd� 1, Östersund 1943, Nr� 263, S� 266–268; Absalon Taranger/Oscar Albert Johnsen (Hg�): Norges Gamle Love, Reihe 2: 1388–1604, Bd� 1: 1388–1447, Oslo 1912, Nr� 135, S� 266 f�; Christian Christoph Andreas Lange/Carl Richard Unger (Hg�): Diplomatarium Norvegicum� Oldbreve til Kundskab om Norges indre og ydre forhold, Bd� 7�2, Oslo 1869, Nr� 436, S� 423 f�; Olesen: Christoffer af Bayerns breve (wie Anm� 15), Nr� 56, S� 153–155, Nr� 57, S� 155 f�, Nr� 57c, S� 159 f�
48 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Auf dem Wege zur regierenden Herzogin von Schleswig und Holstein Als 1459 ebenjener Adolf VIII. von Schauenburg, der seinen Neffen Christian an Dorothea vermittelt hatte, starb, ging es bei den Nachfolgeverhandlungen nicht nur um die Wahl eines neuen Landesherrn, 45 sondern auch um die Eingrenzung von Folgeschäden. Als die Räte der beiden Lande 1460 Christian I. zum Nachfolger Adolfs wählten, drängten sie etwa auf Ausgleichszahlungen an die weiteren potenziellen Erben und wälzten diese auf Christian ab. 46 Die Räte waren sich dabei über zwei Dinge im Klaren: einerseits, dass Christian allein nicht in der Lage sein würde, die Abschlagssummen an die Erben zu zahlen – und, dass sie mit Christian auch Dorothea als Finanzmanagerin des Hauses ins Land wählen würden. Sie sicherten sich deshalb mit einem zusätzlichen Passus in der Handfeste ab: Wy unde unse nakomelinge scholnen unsen husfrowen nene gudere voregenen edder vorplichten an dessen landen ane na rade unde vulbord alle unser redere der Land.47 Genützt hat es nicht viel. Da Christian die durch den Erbausgleich entstandenen Schulden, vor allem seinen Brüdern gegenüber, nicht zahlen konnte, versuchte sein Bruder Gerhard, in Schleswig und Holstein Fuß zu fassen.48 Da er ohne Skrupel versuchte, seine Macht durchzusetzen, und sich nicht an Verträge halten wollte, gerieten die einzelnen Parteien schnell in Konflikt miteinander – und dies rief Dorothea ins Land. Zunächst hatte Gerhard sich geweigert, die Morgengabezahlungen an Adolfs Witwe Margarethe von Hohenstein auszuzahlen. Da Dorothea aus ihrer eigenen politischen Erfahrung heraus sehr genau wusste, welch großer Schaden durch eñ scharpes sweert des bannes in einer solchen Situation entstehen konnte, übernahm sie die Vermittlung. Schon 1465 hatte sie von Margarethe das ihr als Morgengabe zustehende Rendsburg übertragen bekommen, um so die Geldzahlungen zu sichern. Hierüber geriet Dorothea mit Gerhard (und Margarethe) 1468 in einen Streit, der den Kaiserhof erreichte und potenziell gefährlich werden konnte.49 Dorothea war also gezwungen, sich aktiv in Schleswig und Holstein zu engagieren. In der Zeit zwischen 1468 und 1470 kam es zur Auseinandersetzung zwischen (und mit) Christian, Gerhard und den Räten Schleswig und Holsteins,50 der sogenannten Gerhardskrise, 45 Carsten Jahnke: Die Anomalie des Normalen� Das »dat se bliuen ewich tosamende vngedelt« und die Ripener Wahlhandfeste von 1460, in: Oliver Auge/Burkhardt Büsing (Hg�): Der Vertrag von Ripen 1460 und die Anfänge der politischen Partizipation in Schleswig-Holstein, im Reich und in Nordeuropa (Kieler Historische Studien 43; Zeit + Geschichte 24), Ostfildern 2012, S� 39–72, hier S� 45–47� 46 Ripener Handfeste von 1460, in: Friedrich Christoph Jensen/Dietrich Herrmann Hegewisch (Hg�): Privilegien der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft von den in der Privilegienlade befindlichen Originalen genau abgeschrieben und mit denselben verglichen, Kiel 1797, S� 42–58, Nr� 9� 47 Ebd�, S� 48, Nr� 9� 48 Franziska Nehring: Graf Gerhard der Mutige von Oldenburg und Delmenhorst (1430–1500) (Kieler Werkstücke, A 33), Frankfurt a� M� u� a� 2012; Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 9A/B� 49 Ebd� 50 Georg Waitz: König Christian I� und sein Bruder Gerhard, in: Nordalbingische Studien 5�1 (1848), S� 57–102, hier S� 69–94�
Jahnke: Dorothea von Brandenburg | 49 die (wohl nach einem geplanten Doppelspiel des Königs) mit einem Ausgleich endete.51 Die eigentliche Nutznießerin aber war Dorothea, die nun endgültig ihren Fuß in die Tür der Lande bekam. 1469 erhielt sie Sonderburg als Pfand,52 womit die Handfeste ein erstes Mal gebrochen war. Von 1470 an übernahm Dorothea, später zusammen mit dem Lübecker Bischof, die Verwaltung der königlichen Schulden in den beiden Landen,53 gleichzeitig damit, dass sie unter anderem ihre Einkünfte durch Errichtung neuer Zölle bzw. Zollstationen erhöhte.54 Sie wurde zu einer politischen Instanz im Raum, die tagespolitische Relevanz erhielt. Nachdem ihr Sohn Friedrich (I.) die ersten (und gefährlichsten) Kinderjahre überlebt hatte, begann sie ab 1476, ihre Eigentumsverhältnisse in den Landen systematisch auszubauen.55 Ihr Ziel scheint es gewesen zu sein, für ihren jüngsten Sohn eine sichere herrschaftliche und ökonomische Basis zu schaffen, die von Dänemark unabhängig war. Dorothea begann gezielt, alle Schulden des Königs beim schleswig-holsteinischen Adel einzulösen, und am 26. Dezember 1477 überließ Christian ihr offiziell seine Schulden in den Landen.56 Gleichzeitig betraute sie mit Enewald Sovenbroder einen eigenen ›Beamten‹ mit der Schuldenverwaltung.57 Am 14. April 1479 war die Schuldsumme Christians aus Schleswig und Holstein bei seiner Frau derart angewachsen, dass er ihr »aufgrund ihrer großen Mühen und Arbeit« das Herzogtum Holstein offiziell verlieh, »verschrieb«.58 Dieses wurde vom Kaiser am 19. Juli 1480 bestätigt.59 Gleichzeitig erhielt Dorothea im November 1480 das Herzogtum Schleswig als Pfand überschrieben.60 Innerhalb der ›Firma‹ hatte Dorothea ihren Mann durch geschickte Anwendung ihrer eigenen finanziellen Ressourcen aus der Herrschaft in den beiden Herzogtümern herausgekauft und sich eine eigene, unabhängige Herrschaft geschaffen. Dieses geschah in einem gewissen Einvernehmen zwischen den Ehepartnern, denn hierzu mussten Christian und Dorothea die Handfeste und das Wahlrecht der schleswig-hol51 Nehring: Graf Gerhard (wie Anm� 48), S� 79–81; Waitz: König Christian I� (wie Anm� 50), S� 80; siehe auch Erik Arup: Den finansielle side af erhvervelsen af hertugdømmerne 1460–1487, in: Historisk Tidskrift 7�4 (1903), S� 317–489, hier S� 371–388� 52 Christian von Stemann (Hg�): Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Husum 1879, S� 43 f�, Nr� 2; siehe auch Friedrich Bruns (Hg�): Die Chroniken der niedersächsischen Städte� Lübeck, Bd� 5 (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14� bis ins 16� Jahrhundert 31), Leipzig 1911, S� 76 f�, § 1958; Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde (Hg�): Codex Diplomaticus Lubecensis� Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Bd� 11, Lübeck 1905, Nr� 641, 653, S� 700–702; Georg Waitz: Urkundliche Beiträge zur Geschichte Christians I�, in: Nordalbingische Studien 6 (1851/54), S� 111–127, hier S� 116–118� 53 Arup: Den finansielle side (wie Anm� 51)� 54 Andreas Ludwig Jacob Michelsen (Hg�): Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen, Altona 1834, Nr� 40, S� 74 f�; Gertrud Schrecker: Das spätmittelalterliche Straßennetz in Holstein und Lauenburg, in: Zeitschrift der Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte 61 (1933), S� 16–110, hier S� 29, 69� 55 Arup: Den finansielle side (wie Anm� 51), S� 421� 56 Ebd�, S� 426� 57 Ebd�, S� 427–430; siehe zu Sovenbroder auch Jahnke: Dronning Dorothea (we Anm� 6), Kap� 7E� 58 Arild Huitfeldt: Danmarks Riges Krønike� Christian I’s Historie, Kopenhagen 1599, S� 281� 59 Christian Frederik Wegener (Hg�): Diplomatarium Christierni Primi, Kopenhagen 1856, Nr� 233, S� 359 f�; Huitfeldt: Christian I’s historie (wie Anm� 58), S� 281� 60 Hans Christian Paulus Sejdlin (Hg�): Diplomatarium Flensborgense� Samling af Aktstykker til Staden Flensborgs Historie indtil Aaret 1559 1, Kopenhagen 1865, Nr� 170, S� 629–632; Huitfeldt: Christian I’s historie (wie Anm� 58), S� 280 f�
50 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein steinischen Räte außer Kraft setzen und deren Macht einschränken. Beides geschah auf dem ›freundlichen Landtag‹ von Rendsburg und dem Segeberger Konkordat von 1480.61 Die Errichtung von Dorotheas eigener Herrschaft in Schleswig und Holstein war also kein Coup gegen den König, sondern die logische Folge der familieninternen Haushaltsverhältnisse. Dorothea im Erbstreit mit Johann – die Weichenstellung zum Schleswig-Holstein-Konflikt Dorotheas Stellung änderte sich mit dem Tod Christians I. am 17. Mai 1481 ein weiteres Mal. Nun war sie wiederum Königinwitwe, dieses Mal aber mit einem erwachsenen und handlungskräftigen Sohn. Die Weiterführung der oldenburgischen Dynastie stand – auch für Dorothea – außer Frage. Allerdings waren sich Dorothea und ihr Sohn Johann in Fragen der internen Machtverteilung mehr als uneins. Für Johann und seine sächsischen Berater war die Machtfülle, die Dorothea errungen hatte, ein Dorn im Auge, ein Hindernis auf dem Wege zur eigenen Macht. Nach dem Tode Christians kam es deshalb zu einem Machtspiel auf verschiedenen Ebenen, die alle das Ziel hatten, Dorothea von ihren Machtpositionen zu entfernen und die Macht in Johanns Händen zu konzentrieren. Nachdem dieses Johann, in Zusammenspiel mit dem dänischen Reichsrat, am 14. Mai 1482 in Kalundborg für Dänemark gelungen war,62 begann ein Frontalangriff auf Dorotheas Stellung in Schleswig und Holstein, die hier weiter beschrieben werden soll. Dorothea hatte mit der kaiserlichen Bestätigung ihres Besitzes von Holstein und dem Pfandbrief für Schleswig eine relativ sichere Position. Doch schon kurz nach Christians Tod suchte Erich von Schauenburg beim Kaiser um die Belehnung mit Holstein nach, da das Lehen nun ledig geworden sei.63 Aber das war nicht das wichtigste politische Feld. Schwerwiegender war, dass auch Johann Dorotheas Herrschaft nicht anerkennen wollte . In den Herzogtümern hatte die Ritterschaft noch Christian I. gebeten, seinen jüngeren Sohn Friedrich in den Landen aufziehen zu dürfen.64 Damit ging wohl die Idee einher, nach Christians Tod die Lande Friedrich zu übergeben, während Johann König der Kalmarer Union werden sollte. Das war aber nicht in Johanns Interesse. Dorothea wollte sich ihre Herrschaft nach 61 Wegener: Diplomatarium Christierni Primi (wie Anm� 59), Nr� 232, S� 353–359; Erich Hoffmann: Spätmittelalter und Reformationszeit (Geschichte Schleswig-Holstein 4�2), Neumünster 1990, S� 306 f�; siehe auch Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 9C� 62 Siehe ausführlich Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 11A� 63 Felix Priebatsch (Hg�): Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, Bd� 3 (Publicationen aus den Kgl� Preußischen Staatsarchiven 71), Leipzig 1898, Nr� 765, S� 74� 64 Kai Fuhrmann: Die Ritterschaft als politische Korporation in den Herzogtümern Schleswig und Holstein von 1460 bis 1721 (Geschichte der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft 2), Kiel 2002, S� 75�
Jahnke: Dorothea von Brandenburg | 51 Christians Tod in Kiel von einem Landtag bestätigen lassen,65 was von Johann kategorisch abgelehnt wurde. Wie er seinem Schwiegervater mitteilte, hatte er seiner Mutter geschrieben, dass es nicht gut sei, die Lande ohne ›Herren‹ zu lassen und sie deshalb ihm zu übergeben seien. Dieses stieß offensichtlich bei Dorothea auf keine Gegenliebe.66 In dem folgenden politischen Spiel versöhnte Dorothea sich mit der schleswig-holsteinischen Ritterschaft, damit diese ihr in der Handfeste versprochenes Wahlrecht gebrauchen und Friedrich zum neuen Landesherrn wählen könnte. Johann dagegen pochte auf sein Erbrecht als ältester Mann im Hause Oldenburg. Beide Seiten versuchten die Ritterschaft zu überzeugen bzw. einzuschüchtern, wobei Dorothea eine bessere Verbindung in den Landen besaß. Am 17. November 1482 sollte auf dem Koberg bei Kiel ein Kompromiss gefunden werden.67 Vor dieser Zusammenkunft zog Johann allerdings ein letztes Ass aus dem Ärmel. Als Senior des Hauses Oldenburg konnte er über seine Geschwister bestimmen. Und so kaufte er seinen Bruder Friedrich im Kölner Domkapitel ein und sandte ihn auf die Kölner Universität, um ihn als Geistlichen aus der Erbund Machtfolge in Schleswig und Holstein auszuschließen.68 Aber auch dieses wurde von Dorothea vereitelt,69 die sich damit auch gegen das Seniorat ihres eigenen Hauses widersetzte. Der unter Druck Johanns zustande gebrachte Kompromiss sah die erste Erbteilung der Herzogtümer vor.70 Das war keine Lösung in Dorotheas Sinne,71 war aber besser als Krieg und sorgte für eine ausreichende Versorgung des elfjährigen Friedrich. Allerdings kann diese Erbteilung als Startschuss der langen Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und den Herzogtümern gesehen werden, die bis heute nicht völlig überwunden sind. Dorothea als loyale Königinmutter und ihre damnatio memoriae In den Jahren nach 1482 unterstützte Dorothea Johann loyal in seinem Kampf um die schwedische Krone, wie der oben zitierte Brief über das scharfe Schwert des Bannes zeigt. Besonderes 65 Landtage unter den ersten Oldenburgern, in: Georg Waitz (Hg�): Urkunden und andere Actenstücke zur Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein unter dem Oldenburgischen Hause, Bd� 1, Kiel 1863, Nr� 4, S� 30–37, hier S� 36� 66 Siehe zusammenfassend Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 12B� 67 Bruns: Lübeck 5 (wie Anm� 52), Nr� 2150, S� 268 f� 68 Arild Huitfeldt: Danmarks Riges Krønike� Kong Hans’ Historie, Kopenhagen 1599, S� 43; Magnus Matthias: Regum Daniæ Series, in: Holger Rørdam (Hg�): Historiske Kildeskrifter og Bearbejdelser af dansk Historie især fra det 16 Aarhundrede (Monumenta historiæ Danicæ 2�2), Kopenhagen 1887, S� 81–246, hier S� 168; Lambertus Alardus: Res Nordalbingiae sive historia rerum præcipuarum in Nordalbinga temporibus Caroli Magni ad annum præsentum 1643, in: Ernst Joachim von Westphalen (Hg�): Monumenta inedita [���], Bd� 3, Leipzig 1739, Sp� 1749–2006, hier Sp� 1859� 69 Huitfeldt: Kong Hans’ Historie (wie Anm� 68), S� 43� 70 Bruns: Lübeck 5 (wie Anm� 52), Nr� 2150, S� 268� 71 Siehe Enewald Sovenbroders Brief an die Stadt Kiel vom 1� März 1483 (1482), in: Henning Unverhau (Hg�): Kieler Urkundenbuch� 1242–1600, Bd� 2: 1473–1600 (Sonderveröffentlichungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte 94), Kiel/Hamburg 2020, Nr� 701, S� 610� Siehe auch den Liber Fundationes regularum & Incrementorum Kalendarum Kilonensium [���], in: Westphalen: Monumenta inedita 3 (wie Anm� 68), S� 559–575, hier S� 574�
52 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Augenmerk aber legte die Königinmutter, die nun ihrer meisten Besitzungen beraubt war, auf die Konsolidierung der Machtposition ihres jüngsten Sohnes Friedrich in den Herzogtümern. 72 Darüber hinaus widmete sie sich nun mehr und mehr ihrem Seelenfrieden und ihrer Memoria, vor allem durch die Ausschmückung und Ausstattung der Heilig-Drei-Königs-Kapelle an der Domkirche von Roskilde. Diese wurde durch sie zu einem zentralen Memorialort der Familie Hohenzollern ausgestattet73 und mit Reliquien versehen. Eine ähnliche Memorialstiftung, die die Hohenzollern miteinbezog, machte Dorothea im November 1483 auch bei den Antonitern in Mohrkirchen,74 sodass ihre Memoria und die ihrer Familie in beiden Teilen ihrer Besitzungen gepflegt wurde, sowie 1492 noch im Kloster Sorø75 und 1495 an der HeiligGeist-Kirche in Kopenhagen.76 Nach Dorotheas Tod am 15. November 1495 in ihrem Hof in Roskilde und dem Tode ihres letzten Kanzlers, des späteren Lundener Erzbischofes Gunner Birgersen, im Jahr 1519 wird die Erinnerung an diese Königin mehr und mehr verdrängt. 1556 wird dann ihr Altarretabel aus der Heilig-Drei-Königs-Kapelle in Roskilde entfernt,77 wodurch der Kapelle der zentrale Schlüssel zur Interpretation der Ausmalungen genommen wurde. Dorothea fiel einer bewussten damnatio memoriae anheim, die durch den dänischen Hofchronisten Arild Huitfeldt noch verstärkt wurde, der sie systematisch aus der dänischen Geschichte herausgeschrieben hat. Bei Huitfeldt ist es nicht Dorothea, die sich ihren Gatten aussucht, sondern der dänische Reichsrat versucht, sie mit Adolf VIII. direkt zu verheiraten – damit Dänemark und die Herzogtümer zusammenfallen sollten,78 wobei er die 1433 geschlossene Ehe Adolfs mit Margarethe von Hohenstein (Mansfeld) dezent verschweigt. Es ist Huitfeldts misogyne und fabulöse Weltsicht, die noch heute die Geschichtsschreibung beherrscht.79 Aus der Sicht der dänischen Aristokratie des 16. Jahrhunderts, aber auch aus dem Selbstbewusstsein der oldenburgischen Familie heraus, konnte deren Stammvater in Dänemark nicht durch eine Stammmutter oder ein Stammpaar ersetzt werden – ein Konzept, das sich bis ins 21. Jahrhundert gehalten hat. 72 Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 12� 73 Siehe etwa William Christensen (Hg�): Repertorium diplomaticum regni Danici mediævalis [���], Bd� 2�2, Kopenhagen 1929, Nr� 6159, S� 620� Siehe ausführlich dazu Jahnke: Dronning Dorothea (wie Anm� 6), Kap� 13A� 74 William Christensen (Hg�): Repertorium diplomaticum regni Danici mediævalis [���], Bd� 2�3, Kopenhagen 1931, Nr� 5316, S� 322; Christian Kuß: Das vormalige Kloster der Antonierherren zu Mohrkirchen in Angeln, in: Staatsbürgerliches Magazin 9 (1829), S� 436–445, hier S� 442� 75 William Christensen (Hg�): Repertorium diplomaticum regni Danici mediævalis [���], Bd� 2�4, Kopenhagen 1932, Nr� 7115, S� 263� 76 Otto Nielsen (Hg�): Københavns Diplomatarium, Bd� 4, Kopenhagen 1879, Nr� 226, S� 233–235; Tyge Alexander Becker/ William Christensen (Hg�): De ældste danske Archivregistraturer, Bd� 3, Kopenhagen 1865, Nr� 18, S� 354; Christensen: Repertorium 2�4 (wie Anm� 75), Nr� 8003, S� 592� 77 Jens Otto Roepstorff Arhnung: De Hellige Tre Kongers Kapel ved Roskildes Domkirke 1459–1536, Kopenhagen 1965, S� 232 f� 78 Huitfeldt: Christian I’s Historie (wie Anm� 58), S� 4� 79 So spricht zum Beispiel der deutsche Wikipedia-Eintrag über ihn noch immer davon, dass er die »dänische Krone ausgeschlagen habe«, https://de�wikipedia�org/wiki/Adolf_VIII�_(Holstein) (letzter Aufruf: 12�02�2024)�
Jahnke: Dorothea von Brandenburg | 53 Dorothea von Brandenburg – ›She-Wolf‹, Walküre oder eine normale Fürstin ihrer Zeit? Dorothea von Brandenburg war weder ein ›She-Wolf‹ noch eine draufgängerische Walküre. Stattdessen hat sie in den entscheidenden Situationen durch politisches Kalkül und Entscheidungswillen die ihr zugesprochenen Machtpositionen konsequent ausgenutzt und ausgebaut. Nachdem sie als Figur des politischen Spielplanes Norddeutschlands nach Dänemark gekommen war, hat sie zuallererst ihre Position durch geschicktes ›Networking‹ gesichert und ausgebaut. Die Gerüchteküche des 15. Jahrhunderts sprach von einer Liaison mit dem schmucken und gewandten Knud Gyldenstjerne Henrikson,80 der passenderweise einer der führenden Familienverbände Dänemarks angehörte. Hier sehen wir, wie sich eine junge Fürstin ihre eigenen Verbindungen und Machtbeziehungen aufbaut, die dann politisch genutzt werden konnten. Die Stunde Dorotheas schlägt, als sie sich nach dem Tode ihres ersten Mannes emanzipiert. Hier sieht man die Politikerin Dorothea zum ersten Mal. Nicht nur, dass sie sich im Machtspiel der Fraktionen auskannte, sie sicherte sich ihre Rechtstitel und weiß diese international, sowohl vor dem geistlichen als auch vor dem weltlichen Recht, zu verteidigen. Auch spielte sie geschickt auf der Klaviatur der internationalen Diplomatie, die sie schon im Juli 1448 offensiv gegen die Schweden einsetzte.81 Weiterhin ignorierte sie die politischen Machtspiele der Hohenzollern vollständig und nutzt die zu ihr gesandten Boten für ihre eigenen Zwecke. Die Erzköniginwitwe nutzte die im Krönungsordo gepredigten Worte der Weisheit, sie möge wie Sarah und Rebekka ihr Volk beschützen, politisch für sich aus. Dorotheas Agieren in Dänemark war nur durch einen Interessenszusammenfall zwischen ihr und wesentlichen Mitgliedern des Reichsrates möglich und dieser konnte nur durch gute Verbindungen erreicht werden. Denn de iure hatte sie als Witwe nur Anspruch auf ihre Morgengabe, aber nicht auf die Macht. Dieser Zusammenfall der Interessen spiegelt sich dann meines Erachtens auch in der Wahl Christians I. wider, der sowohl den Interessen Dorotheas als auch eines unionsinteressierten Reichsrates dienen konnte. Hierbei diente Dorotheas Morgengabe als Türöffner für Christian. Hier, wie bis zu ihrem Tod, agierte Dorothea aus eigener Motivation, denn eine Herrschaft in den einzelnen Reichen sicherte auch den ungehinderten Zugang zu ihren Morgengaben, wie auch aus einem starken dynastischen Interesse. Bis zuletzt dachte und handelte Dorothea in den Bahnen der dynastischen Ehre und Würde. Innerhalb ihrer Ehe und der Politik Skandinaviens im 15. Jahrhundert erfüllt Dorothea die ihr im Krönungsordo zugeteilten Aufgaben fast in vorbildlicher Weise. Sie ist, aber nicht nur, Gebärerin männlicher Thronfolger, sie nahm den Fluch der Unfruchtbarkeit vom könig80 Cornelius Hamfort: Series Episcoporum Otthoniensium, in: Jacobus Langebek (Hg�): Scriptores rerum Danicarum Medii Ævi, Bd� 7, Kopenhagen 1792, S� 216–243, hier S� 241� 81 GStAPK, Staatsarchiv Königsberg, Hauptabteilung 20, OBA, Nr� 9605�
54 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein lichen Haus. Sie ist aber auch und gleichzeitig Politikerin und Haushälterin, die ihren Mann politisch und finanziell stützt. Allerdings nicht altruistisch, sondern als gestandene Haushälterin mit einem eigenen Haushalt. Diese Verschuldung bei der eigenen Ehefrau war dabei nicht ungewöhnlich, da diese Schulden bzw. Pfandverschreibungen nach dem Tode der Frau an die Familie zurückfielen und damit auf natürliche Weise getilgt wurden. Es ist gerade ihr ökonomisches (und politisches) Geschick, das Christian immer mehr in die Abhängigkeit von seiner Frau bringt. Auch ihr Agieren in den Herzogtümern erklärt sich aus ihrem dynastischen und ökonomischen Geschick. Weitsichtig vorausplanend versucht sie, beide männlichen Erben des Hauses Oldenburg in Dänemark adäquat abzufinden, wobei ihrem ältesten überlebenden Sohn Johann selbstverständlich die prestigeträchtigere Rolle eines skandinavischen Königs zugedacht gewesen war. Damit agiert sie nicht nur als Stammmutter eines königlichen Hauses, sondern auch als Mutter zweier Söhne, die das Erwachsenenalter erreicht hatten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang einzig der Weg, den sie zur Absicherung gewählt hatte. Allerdings hätte sie Friedrich mit Schleswig und Holstein und einem außer Kraft gesetzten Wahlrecht der Stände eine komfortable Machtposition geschaffen, die ihm weniger Probleme bereitet hätte als die konstante Auseinandersetzung der skandinavischen Könige mit ihren jeweiligen Reichsräten. Hier strebte sie dem Vorbild ihres Großvaters und ihrer Onkel in der Mark Brandenburg nach. Und selbst nach dem Scheitern ihrer Bemühungen durch das machtzentrierte Beharren Johanns auf ein Alleinrecht blieb sie ihm gegenüber in Skandinavien loyal, auch, wenn sie sich ihm in den Herzogtümern widersetzte. Dorothea hat also die ihr zur Verfügung stehenden Freiräume und Möglichkeiten bis zum Äußersten genutzt. Sie hat ihre Rolle als Königin ernst genommen, sie hat für ihre Dynastie und ihre Herrschaft gewirkt. Dass sie dabei mit anderen Parteien in Konflikt geriet, ist selbstverständlich. Bei Fürsten hätte man dieses als geschickte (und friedvolle) Politik bezeichnet, bei einer Frau aber heißt es dann nur: Thz war teh wärsta qvinna, Som man kan fynna. Aber vielleicht hat der Dichter der Karlschronik in Europa nur nicht ordentlich gesucht, denn Frauen gleichen Kalibers gab es im 15. Jahrhundert mehrere. Man muss sie nur suchen. Abstract This article examines the central role that Queen Dorothea of Brandenburg, circa 1431–1495, played in Scandinavian history. Married to the last king of the Jelling dynasty, she became the link to and door-opener for the new Oldenburg dynasty after the last king’s death. At the same time, she used her position as queen to actively exercise political power and to establish a personal power base for herself with Schleswig and Holstein, which she intended to pass on to her youngest son, Frederick.
Jahnke: Dorothea von Brandenburg | 55 Autor Dr. habil. Carsten Jahnke Associate Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Kopenhagen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Wirtschaftsund Sozialgeschichte Nordeuropas sowie der Königinnengeschichte Skandinaviens. E-Mail: [email protected] Open Access // Der Beitrag ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0. Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Beitrags von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.
| 57 Ulrike Sträßner Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (1485–1555) in Beziehung zu ihrem Bruder König Christian II. von Dänemark (1481–1559) Am 9. Juni 1550 verfasste die verwitwete Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg ihr Testament. Unmittelbar nach ihrem Glaubensbekenntnis und einer allgemeinen Vergebungsbitte formulierte sie an dritter Stelle, dass ihr Bruder, König Christian II. von Dänemark, nun lange zeit bis anhero aus Schickung des Almächtigen gefenglich gehalten und noch damit behafft sein, Derselbige langwerige schwere harte und erbermliche gefengnis, unsere freuntliche gelipte Herrn Sone, Herrn Joachim Curfürst und Johans gebruder Marggraffen zu Brandenburg hertzlich bedenken und zu gemute furen wolten den Almechtigen Barmhertzigen E wigen gott und vater, unsern lieben Herrn Jesu Christi getreulich bittent, auch bei Rö. Kay. und Kö. Mait. neben ir liebden ander mher fursten und herrn derselben Bludtsverwandten und Stende des heilgen Reichs wolten getreulich und vleissig helffen bitten und befordern Damit S. Kö. M. derselben gefengnis und langwerig Hafftung da es zu nutz und heil seiner Kö. M. Selickeit gereichen mocht: ein mal erledigt würt und also die sache hinfurt zu gutlicher und freuntlicher verhör komen, und dasselb zum Ewigem versunlichem Vertrag ohn Einigen Zwietracht, nachteil Schaden und Blutvergissen hingelegt ufgehoben und entlich S. Kö. M. zu Lant und Leuten widerumb geholffen werden mochte. 1 Abgesehen von ihrer Selbstbezeichnung zu Beginn als Von gotts gnaden wir Elisabet geborn aus könig. Stammen in Dennemarcken Schweden Norwegen Hertzogin zu Schleswig, Holtstein etc. und Marggraffin zu Brandenburg, Wittwe ist ihr Bruder Christian die erste konkrete Person, die im Testament namentlich genannt wird.2 Ihre Söhne, an die sich die Aufforderung richtet, erscheinen nicht nur durch die Reihenfolge, sondern auch durch die Titelnennung als nachgeordnet. Es handelt sich dabei nicht um eine zufällige oder willkür1 Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStAPK), Brandenburg-Preußisches Hausarchiv [BPH], Rep� 29, R, Nr� 2: Testament der verwitweten Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (09�06�1550)� 2 Ebd� Ihre königlich-dänische Abstammung führte Elisabeth zeitlebens fast ausnahmslos an erster Stelle in ihrer Titulatur� Schweden und Norwegen nannte sie hingegen nicht regulär� Kiel-UP • https://doi�org/10�38072/2943-5331/p4
64 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Die Zusage der dritten Krone für den Bruder scheint jedoch ihren eigenen Status am kurbrandenburgischen Hof insofern beeinflusst zu haben, dass ihr Gemahl ihr Leibgedinge entsprechend aufstockte.30 Als verheiratete Fürstin war sie zwar auf Christian II. als Versorgungsinstanz nicht angewiesen, profitierte aber von seinem Status als Unionskönig. Ihr musste daher daran gelegen sein, die Ambitionen des Bruders in den nordischen Königreichen und das Ansehen ihrer Herkunftsdynastie zu befördern. Dies zeigt sich beispielsweise, als es darum ging, gegen eine von ihr als unstandesgemäß erachtete Ehe zu intervenieren. Aus Dänemark kam das Gerücht, dass die Tochter eines Ritters mithilfe König Christians II. einen Grafen von Oldenburg heiraten sollte. Gegenüber ihrer Freundin Margarethe von Anhalt (1473–1530) äußerte Elisabeth ihr Missfallen darüber, das meine her komen die sich vor hyn mit fursten und iren gleiche vereinigt haben nu so vorneydern sullen und an alle not eins edel mans tochter nehmen, und bat sie, Erkundigungen darüber einzuholen und dar for [zu] sein do mit es nit mucht eynen vorgang gewynn[en], da es für sie und ihre Nachkommen ein grosz vorkleynung sei.31 Letztlich stellte sich heraus, dass es das Heiratsvorhaben zwar gab, es sich bei dem vermeintlichen Grafen jedoch lediglich um eynen banner hern aus frislant handelte, dessen mutter eine von aldenburg ist gewest hat man im auch den namen gegeben und haben in genant den von aldenburg.32 Sie habe daraufhin ihrem Bruder geschrieben, dass sie unstandesgemäße Verbindungen nicht wünsche.33 Nach dem Tod der Königinwitwe Christina im Dezember 1521 war Elisabeth die einzig verbliebene nahe Verwandte Christians. Der Onkel väterlicherseits, Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein, erwies sich eher als Konkurrent denn als Unterstützer. Als Christian II. im Verlauf der Jahre 1521/22 nicht nur in Schweden, sondern auch in Dänemark in ernste Bedrängnis geriet und als König abgesetzt wurde, ließ sich Friedrich überreden, die Krone des Neffen zu übernehmen.34 Elisabeth bat offenbar ihren Gemahl Joachim I., der auf dem Reichstag in Nürnberg weilte, bei Kaiser Karl V. um Unterstützung für ihren Bruder zu werben. Der Kaiser gab dem Kurfürsten zur Antwort, dass er den gemeinsamen Schwager nicht im Stich lassen wolle, ließ sich aber nicht zu konkreten Schritten drängen.35 Doch nicht nur Christian II. suchte sich der Unterstützung seiner Schwäger zu versichern, sondern auch Herzog Friedrich schickte einen Boten an Joachim I. Er beschwerte sich über Christian und forderte den Kurfürsten auf, s ich gegen diesen zu positionieren. Seiner Gemahlin teilte Joa chim I. mit, 30 Vgl� GStAPK, BPH, Rep� 29, N, Nr� 6: Leibgedingsbrief Kurfürst Joachims I� von Brandenburg für seine Gemahlin Kurfürstin Elisabeth (22�06�1520)� 31 LHASADE, Z 6, Nr� 199: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Fürstin Margarethe von Anhalt (23�10�1519)� 32 Ebd�, Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Fürstin Margarethe von Anhalt (05�12�1519)� 33 Ebd� 34 Vgl� Rock: Herrscherwechsel (wie Anm� 8), S� 354–359� 35 Über die Verhandlungen berichtete Joachim seiner Gemahlin: LHAS, 02�11-02/1, 1922 Acta externa: Kurfürst Joachim I� von Brandenburg an Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (09�01�/21�2�1523)� In den Folgejahren wandte sich Christian immer wieder hilfesuchend an seinen Schwager, den Kaiser, und verwies darauf, dass dieser ihm Isabellas Mitgift noch nicht ausgezahlt habe� Siehe dazu Jordt Jørgensen: Christian 2 (wie Anm� 18), S� 27�
Sträßner: Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise | 65 dass er dies abgelehnt habe und sie sich deswegen nicht grämen solle.36 Im Hinblick auf die Position seiner Gemahlin und seine Erbanwartschaften über Christian musste es in seinem Interesse sein, diesen zu unterstützen.37 Elisabeth ihrerseits forderte zahlreiche verwandte und befreundete Fürstenhäuser dazu auf, ihrem Bruder zu helfen. Ihr guter Informationsstand über die Geschehnisse in den nordischen Königreichen war Grundlage dafür. Die Situation spitzte sich jedoch so zu, dass Christian im Frühjahr 1523 entschied, mit seiner Familie die nordischen Königreiche zu verlassen. Schwester eines Exilkönigs (1523‒1532) Aus den nordischen Königreichen floh Christian II. mit seiner Familie an den Hof der Statthalterin Margarethe von Österreich (1480–1530) in die habsburgischen Niederlande und stellte sich unter den Schutz der Familie seiner Gemahlin. 38 Auf der Suche nach Unterstützung zur Wiedererlangung seiner Königreiche reiste er in den Folgejahren durch das Heilige Römische Reich. Häufig hielt er sich an den Höfen der sächsischen Verwandten sowie bei seiner Schwester am kurbrandenburgischen Hof auf. 39 Durch die Exilsituation war es Elisabeth möglich, ihren Bruder häufiger persönlich zu treffen und sich mit ihm auszutauschen, gleichzeitig fühlte sie sich offenbar umso mehr zur Unterstützung verpflichtet. Ihre vornehmliche Aufgabe war es, Verbündete, Informationen, Geld und Truppen für einen Rückeroberungsversuch zu organisieren. 40 So berichtete Elisabeth etwa an Margarethe von Anhalt, dass Christian, als er mit seiner Gemahlin zu Besuch war, von ihr als von seyne schwester begert und ermandt aller trewe die er myr ermals erzeiget hat ich wolde im izt yn seynen notlagen nit vorlassen und ym etliche gelt zw gute auff bryngen. 41 Sie sei dem Wunsch nachgekommen, müsse die aufgenommene Summe aber bereits an Ostern zurückzahlen, sonst käme sie umb alle meynen glauben. 42 Daher bat sie Margarethe, ihr Geld zu leihen. In den folgenden Jahren lieh Elisabeth bei vielen Personen große Summen und deckte damit fällige Anleihen. Immer wieder gelang es beiden Geschwistern, 36 Vgl� LHAS, 02�11-02/1, 1922 Acta externa: Kurfürst Joachim I� von Brandenburg an Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (24�03�1523)� 37 Zu Ansprüchen adeliger Ehemänner auf den Besitz der Herkunftsfamilie ihrer Gemahlinnen siehe Michaela Hohkamp: Do Sisters Have Brothers? The Search for the »rechte Schwester«� Brothers and Sisters in Aristocratic Society at the Turn of the Sixteenth Century, in: Johnson/Warren: Sibling Relations (wie Anm� 3), S� 65–83� 38 Vgl� Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 346–348� 39 Vgl� ebd�, S� 348; Olesen: Fürstenkontakte (wie Anm� 8), S� 741 f�; Mathis Leibetseder: Joachim II� von Brandenburg� Kurfürst zwischen Renaissance und Reformation (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Forschungen 15), Berlin 2022, S� 103� Christian streute das Gerücht, über großen Reichtum zu verfügen, und brachte so Joachim I� dazu, in seine Sache zu investieren� 40 Siehe exemplarisch hierfür GStAPK, XX� HA, OBA, Nr� 26195: Kurfürstin Elisabeth an Hochmeister Albrecht von Preußen (23�06�1523); ebd�, Nr� 26253: Kurfürstin Elisabeth an Hochmeister Albrecht von Preußen (16�07�1523); ebd�, Nr� 26348: Kurfürstin Elisabeth an Hochmeister Albrecht von Preußen (13�09�1523)� 41 LHASADE, Z 6, Nr� 199: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Fürstin Margarethe von Anhalt (01�04�1525)� 42 Ebd�
66 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Gläubiger zu vertrösten und davon zu überzeugen, in Vorleistung zu gehen, indem sie darauf verwiesen, dass die Schulden bezahlt würden, wenn Christian erst wieder König sei. 43 Auch ihre eigenen Vermögenswerte stellte Elisabeth dem Bruder zur Verfügung. So verpfändete sie im Juli 1526 mit Erlaubnis ihres Gemahls Schmuck im Wert von rund 24.308 Goldgulden. 44 Trotz der geleisteten Unterstützung kam aus Geldmangel keine nennenswerte militärische Operation zur Rückeroberung Dänemarks zustande.45 Die sich häufenden Schulden des Bruders brachten Elisabeth in Konflikt mit ihrem Gemahl, der nicht länger ohne Gegenleistung in die dänische Sache investieren wollte.46 Er drängte sie zunehmend, ihren Bruder zur Begleichung seiner Schulden zu bewegen, und entzog sich zugleich ihrem Einfluss.47 Wie er sie behandelte, zeugt davon, dass der Verlust der Königswürde des Bruders sich auch auf Elisabeths Position am brandenburgischen Hof auswirkte.48 Sie war dort ab 1526 zunehmend isoliert und konnte dem wenig entgegensetzen. Sie bemühte sich aber weiterhin darum, Christian zu unterstützten.49 Zu ihrem wichtigsten Verbündeten wurde ihr Schwiegersohn Herzog Albrecht VII. von Mecklenburg, der sie zuverlässig mit Informationen aus dem Norden versorgte .50 43 Siehe exemplarisch hierfür GStA PK, XX� HA, Herzogliches Briefarchiv [HBA], A3, Kasten 111: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (07�09�1525)� 44 Vgl� DN 13, Nr� 408, S� 401–410 (Inventar, 31�07�1526); Friedrich Wagner: Der Schatz der Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg, in: Hohenzollernjahrbuch 6 (1902), S� 70–101, hier S� 80 f�; Gundermann: Kurfürstin Elisabeth (wie Anm� 5), S� 63 f� 45 Vgl� Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 103; Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 362 f� 46 Vgl� DN 13, Nr� 251, S� 232 f� (Kurfürst Joachim I� von Brandenburg an Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg, 01�05�1524); Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 103� Die Schulden Christians bei Joachim I� beliefen sich auf 33�104 Gulden� 47 Joachim I� unterhielt eine langjährige Affäre mit einer verheirateten Frau, was reichsweit für Aufsehen sorgte� Vgl� dazu GStAPK, XX� HA, OBA 27563: Schriften Wolf Hornungs an Kurfürst Joachim I� von Brandenburg (1525); Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 113 f�; Winterhager: Reichsund Religionspolitik (wie Anm� 14), S� 32–34; Ulrike Sträßner: Elisabeth von Dänemark und die Reformation in Brandenburg, in: Julia Klein/Jürgen Luh (Hg�): Perspektivweitung� Frauen und Männer machen Geschichte� Beiträge des zweiten Colloquiums in der Reihe »Kulturgeschichte Preußens� Colloquien« vom 10� und 11� Oktober 2014, 24�06�2016, Abs� 24, https://perspectivia�net//publikationen/kultgepcolloquien/2/straessner_daenemark (letzter Aufruf: 12�02�2024); Paul Zimmermann: Der Streit Wolf Hornungs mit Kurfürst Joachim I� von Brandenburg und Luthers Betheiligung an demselben, in: Zeitschrift für brandenburgischpreußische Landesgeschichte 20 (1883), S� 310–343; Georg Berbig: Ein Gutachten über die Flucht der Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg, in: Archiv für Reformationsgeschichte (1910/11), S� 386–394, hier S� 382, 391� Im von Berbig zitierten Gutachten ist davon die Rede, dass sich der Kurfürst längere Zeit davon von seiner Gemahlin »gesondert« habe� 48 Vgl� Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 21, 104, 149� Laut Leibetseder zeigte sich Joachim I� ohnehin gegenüber seinem übrigen Umfeld als »Wüterich«� Von der konstatierten Aufwertung der Rolle Elisabeths am kurbrandenburgischen Hof durch das im Exil lebende dänische Königspaar kann ab Mitte der 1520er Jahre aufgrund der Schuldenproblematik des Bruders und des religiösen Zerwürfnisses nicht mehr die Rede sein� 49 Siehe exemplarisch hierfür GStAPK, XX� HA, OBA, Nr� 26726: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Hochmeister Albrecht von Preußen (15�02�1524); LHAS, 02�11-02/1, 1923 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (17�/27�02�1524); ebd�, 489 Acta externa Danica: Kurfürstin Elisabeth an Herzig Albrecht VII� von Mecklenburg (16�09�1526)� 50 Vgl� Iselin Gundermann: Kirchenregiment und Verkündigung im Jahrhundert der Reformation (1517 bis 1598), in: Gerd Heinrich (Hg�): Tausend Jahre Kirche in Berlin-Brandenburg, Berlin 1999, S� 147–241, hier S� 154� Die Verlobung zwischen Elisabeths Tochter Anna und dem mecklenburgischen Herzog war bereits 1521 zustande gekommen, die Heirat fand am 17� Januar 1524 statt� Bereits nach der Verlobung begann Elisabeth, ihren zukünftigen Schwiegersohn in die Angelegenheiten ihres Bruders einzubinden� Elisabeths gleichnamige zweite Tochter wurde am 7� Juli 1525 mit dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg vermählt� Auch im Vorfeld dieser Ehe begann die Kurfürstin, den künftigen Schwiegersohn als Unterstützer für den Bruder zu umwerben�
Sträßner: Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise | 67 Neben den offenen Schulden sorgte auch die offenkundig werdende religiöse Neuorientierung Christians II. und seiner Gemahlin dafür, dass sowohl Kaiser Karl V. als auch Kurfürst Joachim I. ihm zunehmend misstrauten.51 Während eines längeren Aufenthaltes in Wittenberg hatte Christian den bereits zuvor bestehenden Kontakt zu Martin Luther intensiviert.52 Während er von der Familie seiner Gemahlin nur wenig Unterstützung erfuhr, hoffte er durch die Propaganda der Wittenberger Reformatoren die der Reformation zuneigenden Fürsten sowie die Bevölkerung der nordischen Länder für seine Sache zu gewinnen. Mehrfach ergriff Luther in Briefen und Schriften Partei für den vertriebenen König.53 Der Bekenntniswechsel ermöglichte es ihm, sich als ein um des Glaubens Willen verfolgter und entthronter Fürst zu inszenieren.54 Auch Elisabeth kam über den Bruder in Kontakt mit der Lehre Luthers und fand darin spätestens 1525 offenbar eine sinnstiftende Erklärung für die komplizierte dynastische und persönliche Situation.55 Die Absetzung des Bruders sowie das Verhalten ihres Gemahls ließen sich nach ihrer Lesart der Heiligen Schrift als in Kauf zu nehmende Folge ihrer konsequenten Christusnachfolge deuten. Gleichgesinnte wie Albrecht von Preußen und Albrecht von Mecklenburg bestärkte sie darin, dass man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen. Sie selbst betrachtete sich durch ihren neuen Glauben in gewisser Weise als der Welt enthoben. Die Negierung der Bedeutung des weltlichen Standes bei gleichzeitigem Glauben an gottgegebenes Herrschaftsrecht erlaubte es, sich mental im Status zu erhöhen, obwohl dieser nach weltlichen Standards sank.56 Ihre Loyalität gegenüber dem Bruder fand entsprechend Ausdruck darin, dass sie die von ihm erkannte ›Wahrheit‹ auch als die ihre annahm.57 Im Januar 1526 starb Christians Gemahlin Isabella. Die Kinder des Königspaares wurden von den habsburgischen Verwandten in Obhut genommen, um eine altkirchliche Erziehung sicherzustellen.58 Christians Linie war mit nur einem Sohn sehr schwach aufgestellt. Eine weitere standesgemäße Ehe kam aufgrund der Exilsituation nicht in Frage. Die sich verändernde dynastische Situation führte zu einer noch stärkeren Abhängigkeit zwischen ihm und seiner Schwester. Christians Möglichkeiten, seiner Aufgabe als Dynastieoberhaupt ge51 Vgl� Rock: Herrscherwechsel (wie Anm� 8), S� 369 f�; Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 352, 357 f�; Jordt Jørgensen: Christian 2 (wie Anm� 18), S� 28� Königin Isabella bekannte sich ebenfalls zur lutherischen Lehre und wurde deswegen von ihrer Herkunftsfamilie sanktioniert� 52 Vgl� Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 104; Olesen: Fürstenkontakte (wie Anm� 8), S� 739 f� 53 Vgl� Lausten: Reformation (wie Anm� 25), S� 24 f�, 27; Jordt Jørgensen: Christian 2 (wie Anm� 18), S� 30� 54 Vgl� Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), 352� Bisgaard vertritt die These, dass sich Christian II� mit dem lutherischen Bekenntnis dem durch seinen Nachfolger erhobenen Vorwurf der Ketzerei und damit dem päpstlichen Urteil entziehen wollte� 55 GStAPK, XX� HA, HBA, A3, Kasten 111: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (07�09�1525); Sträßner: Elisabeth von Dänemark (wie Anm� 5)� 56 Vgl� GStAPK, XX� HA, HBA, A3 Kasten 111: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (02�10�1525); LHAS, 02�11-02/1, 1924 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (15�05�1528)� 57 Vgl� Ruppel: Verbündete Rivalen (wie Anm� 3), S� 220� Ruppel zeigt auf, dass sich Loyalität zur Herkunftsfamilie unter anderem im gleichen Bekenntnis ausdrücken konnte� 58 Vgl� Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 358 f�
68 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein recht zu werden, waren im Exil stark eingeschränkt. Seine Forderungen an den Schwager, Elisabeth angemessen zu behandeln, erwiderte dieser mit Forderungen nach Begleichung der Schulden. Christian musste versichern, dass er seine Schulden, sollte er keinen Rückeroberungsversuch unternehmen, an Michaelis 1527, im Falle eines Rückeroberungsversuchs jedoch spätestens zu Ostern 1528 zurückzahlen werde.59 Die gleiche Frist hatte der Kurfürst, der einer der entschiedensten Gegner Luthers war, seiner Gemahlin für ihre Rückkehr zum altkirchlichen Bekenntnis eingeräumt.60 Mit Unterstützung ihres Bruders und der sächsischen Verwandtschaft entzog sich Elisabeth vor Ablauf der Frist durch Flucht nach Sachsen dem Zugriff ihres Gemahls, was auch zur Folge hatte, dass Christian den festgesetzten Zahlungstermin verstreichen ließ. Die Entscheidung für die Flucht zeigt, dass die Geschwister die Verhandlungsspielräume und Möglichkeiten der Unterstützung am kurbrandenburgischen Hof als ausgereizt betrachteten. Die Flucht der brandenburgischen Kurfürstin sorgte reichsweit für Aufsehen. Sie ließ sich propagandistisch im Sinne der Reformation nutzen und brachte die Interessen Christians auf Reichsebene wieder in Erinnerung.61 Joachim I. geriet dadurch in eine peinliche Lage. Er forderte die umgehende Rückkehr seiner Gemahlin und beschuldigte seinen Schwager Christian, sie zur Konversion überredet, zur Flucht angestiftet und ihn zudem noch beraubt zu haben.62 Elisabeth hatte durch die Flucht Handlungsspielraum wiedererlangt und konnte mit Verweis auf das einflussreiche Netzwerk ihrer Herkunftsfamilie in den Verhandlungen mit ihrem Gemahl ihren höheren Status demonstrieren. Die Rückkehrverhandlungen, in denen Christian und der sächsische Kurfürst tonangebend waren, zeugen davon, dass es vorrangig um Ehrwiederherstellung ging. Die von Christian präferierte Lösung des Konflikts, dass die Schwester in Sachsen bleiben und aus ihrer Morgengabe versorgt werden könne, wurde von Joachim I. blockiert.63 Beide Parteien formulierten ihre Forderungen so, dass sie für die jeweils andere unannehmbar waren und die Verhandlungen 1532 schließlich im Sande verliefen.64 Elisabeth blieb über mehrere 59 Vgl� GStAPK, I� HA, Rep� 11, Nr� 1223: Schuldverschreibung König Christians II� (23�03�1527)� 60 Vgl� Winterhager: Reichsund Religionspolitik (wie Anm� 14); Jacobi: Flucht (wie Anm� 5), S� 162–165� Nachdem Joachim I� erfahren hatte, dass seine Gemahlin im Frühjahr 1527 am kurbrandenburgischen Hof 1527 das Abendmahl in beiderlei Gestalt empfangen hatte, setzte er sie unter Hausarrest und forderte, dass sie in Jahresfrist zu ihrem ursprünglichen Bekenntnis zurückkehren solle� Elisabeths (Schwieger-)Söhne und ihr Bruder versuchten, zu vermitteln� 61 Gerd Heinrich: Neue Kirchenordnung und »stille« Reformation� Die Landesfürsten und die »Luthersache« in der Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 57 (1989), S� 65–98, hier S� 78 f� 62 Vgl� Hauptstaatsarchiv Dresden (HStADD), 10�024 GR, Loc� 07235/01: Kurfürst Joachim I� von Brandenburg an Herzog Georg II� von Sachsen (28�03�1528); LHAS, 02�11-02/1, 1924 Acta externa: Kurfürst Joachim von Brandenburg an König Christian von Dänemark (04�04�1528)� Zur Reaktion Christians II� und Elisabeths siehe Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 115 f� 63 Vgl� DN 13, Nr� 573, S� 622–624 (König Christian II� von Dänemark an Kurfürst Johann von Sachsen, 18�06�1530)� In seiner Rolle als Dynastieoberhaupt erbot sich Christian, die von Johann für Elisabeth aufgewandten Kosten nach seinen Möglichkeiten zu übernehmen� 64 Vgl� Mathis Leibetseder: Joachim I� (1484–1535)� Kurfürst von Brandenburg, in: Ders� (Hg�): Kreuzwege� Die Hohenzollern und die Konfessionen 1517–1740� Ausstellungskatalog, Berlin 2017, S� 311–313, hier S� 312; Sträßner: Elisabeth von Dänemark (wie Anm� 47), Abs� 31 f�, 34 f� Während der Verhandlungen unternahm Joachim I� offenbar
Sträßner: Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise | 69 J ahre in Sachsen und wurde von den jeweiligen sächsischen Kurfürsten versorgt.65 Beide Geschwister hatten zunehmend weniger eigene materielle Ressourcen und waren auf die Unterstützung anderer angewiesen. Die Unterstützung wurde jedoch durch die offene Feindschaft Joachims I. erschwert, der mit Christians Nachfolger Friedrich I. Frieden schloss und dessen Anerkennung auf Reichsebene damit Vorschub leistete.66 Neben Verhandlungen über ihre eigene Zukunft kümmerte sich Elisabeth weiter um die Anliegen des Bruders. Sie lieh Geld, sammelte Informationen und leitete Schreiben an den Bruder oder Verwandte weiter.67 Schwester eines Königs in Gefangenschaft (1532‒1555/59) 1531/32 unternahm Christian einen Kriegszug zur Rückeroberung seiner Reiche. Er hatte nach langen Verhandlungen den Kaiser überzeugen können, ihn zu unterstützen, musste sich dafür aber wieder zum alten Glauben bekennen. 68 Er scheiterte jedoch bei der Rückeroberung Norwegens und wurde, als er sich zu Verhandlungen mit seinem Onkel Friedrich begab, gefangen genommen. 69 Kurz nach seiner Gefangennahme starb im August 1532 in den Niederlanden sein Sohn Johann, sodass das Aussterben der Linie Christians absehbar war. 70 Die Gefangenschaft des Bruders scheint für Elisabeth emotional sehr belastend gewesen zu sein. An Albrecht von Preußen schrieb sie: das ich E l nyt genugksam schreyben kan was ich fur betrewbnys und jamer yn meym herzen habe entfangen aus deme beschwerlychen unfhal und gefencknys meyns Eynigsten und liebsten bruders so im wyder gott recht und alle bylligkeyt begegent und wyder faren der gleychen und gestalt fur heyn yn der cristenheyt ney gehort ist worden [...]. 71 den Versuch, das Verhältnis zwischen Christian und Elisabeth zu erschüttern, indem er das Gerücht streute, Christian wende sich gegen Elisabeths Söhne: LHAS, 02�11-02/1, 1924 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (07�01�1529)� 65 Vgl� Gundermann: Kurfürstin Elisabeth (wie Anm� 5), S� 68� Gerüchten, dass sie von den Verwandten schlecht behandelt werde, widersprach sie vehement: [���] wen ich also zw berleyn als hey die helfte gehalden were worden ich wolde mych meyn leben langk gern gelyten han [���] (LHAS, 02�11-02/1, 1924 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (15�05�1528)� 66 Vgl� Rock: Herrscherwechsel (wie Anm� 8), S� 365, 370–372, 385; Werner Buchholz: Schweden mit Finnland, in: Asche/Schindling: Dänemark, Norwegen und Schweden (wie Anm� 25), S� 107–243, hier S� 139� Aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Habsburgern wurde Christian II� auch im Exil von seinen Nachfolgern in Dänemark und Schweden als Bedrohung wahrgenommen� 67 Vgl� LHAS, 02�11-02/1, 511 Acta externa Danica: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Heinrich V� von Mecklenburg (22�04�1529); ebd�, 1924 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (13�08�1528)� 68 Vgl� Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 363; Leibetseder: Joachim II� (wie Anm� 39), S� 119; Jacobi: Flucht (wie Anm� 5), S� 172, 192� Christian II� sollte sich in diesem Zusammenhang auch für die Rückkehr seiner Schwester zu Gemahl und altem Glauben einsetzen� 69 Vgl� Rock: Herrscherwechsel (wie Anm� 8), S� 370 f�; Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), 362–366� 70 Vgl� Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 368 f� 71 GStAPK, XX� HA, HBA, A3, Kasten 125: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (18�11�1532)�
70 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Sie beklagte sich darüber, dass ihr Onkel Friedrich ihr die Bitte abgeschlagen habe, ihren armen bruder zwzeytten myt botschafften und schreifften zw trosten.72 Ihre Aufgabe sah sie nun darin, sich für die Freiheit des Bruders oder zumindest eine angemessene Behandlung in der Gefangenschaft einzusetzen.73 Hinderlich war dabei, dass sie nur sporadisch über Dritte Nachrichten über das Befinden Christians erhielt. Sie schmiedete Pläne zur Erreichung seiner Freilassung und bat Verwandte, sich dafür einzusetzen. So hoffte sie etwa vergebens, dass sich der Kaiser bewegen ließe, Friedrich I. die Belehnung zu verweigern, wenn er Christian nicht freiließe.74 Zu Lebzeiten ihres Onkels konnte sie diesbezüglich jedoch wenig erreichen.75 Als dessen Sohn Christian III., ihr Cousin, die Nachfolge antrat, hoffte Elisabeth erneut darauf, dass der Bruder freigelassen würde. Auch als ihr Vetter Christoph von Oldenburg 1535/36 im Begriff war, Dänemark zu erobern, sah es zumindest kurzfristig noch einmal so aus, als könnte sich das Blatt für Christian wenden.76 Christian seinerseits war aufgrund der Gefangenschaft nicht in der Lage, für seine Schwester so tätig zu werden, wie man es von ihm als älterem Bruder erwartet hätte. Als Joachim I. 1535 verstarb, verhandelten Elisabeths Söhne mit den sächsischen Verwandten über die Rückkehr der Mutter nach Brandenburg. Im Wesentlichen hielt Elisabeth dabei an den einst gemeinsam mit dem Bruder formulierten Forderungen fest. Die Rückkehrverhandlungen endeten zunächst mit der Einigung auf Unterhaltszahlungen und der Zuweisung einer eigenen Residenz im sächsischen Prettin. Erst im Sommer 1545 – nach 17 Jahren Exil – kehrte sie nach Kurbrandenburg zurück und nahm ihren Witwensitz in Spandau ein. Nach der langen Abwesenheit fiel es ihr schwer, sich in das bestehende Herrschaftsgefüge zu integrieren, jedoch bemühte sie sich um ein gutes Verhältnis zu den Söhnen. Diesen war daran gelegen, die Schäden, die der fortwährende Konflikt der Eltern für das Ansehen der Hohenzollerndynastie hatte, zu beseitigen und die Mutter angemessen zu versorgen.77 Elisabeth nutzte ihre Position als kurfürstliche Witwe, um bei ihren Söhnen und anderen Verwandten auf die von ihr als prekär empfundene Situation ihres Bruders aufmerksam zu machen.78 So bat sie ihre Söhne im Vorfeld eines Treffens mit dem römischen König im Falle, dass es um ihren 72 Ebd� 73 Zu den Bedingungen der Gefangenschaft siehe Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 367, 373, 375� 74 Vgl� LHAS, 02�11-02/1, 1924 Acta externa: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (12�09�1532)� 75 Vgl� ebd�, Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht VII� von Mecklenburg (31�10�1532); GStAPK, XX� HA, HBA, A3, Kasten 125: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (18�11�1532); ebd�, Kasten 126: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (20�03�1533); LHASADE, Z 6, Nr� 201: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Fürst Johann von Anhalt (31�05�1534)� 76 Vgl� Werner Storkebaum: Art� ›Christoph‹, in: Neue Deutsche Biographie, Bd� 3, Berlin 1957, S� 246 f�; Lausten: Reformation (wie Anm� 25), S� 89 f� 77 Geldsorgen blieben jedoch ein grundsätzliches Problem Elisabeths in den Folgejahren, weil sie von Gläubigern des Bruders gedrängt wurde, Versicherungen abzugeben� 78 Vgl� LHAS, 02�11-02/1, 511 Acta externa Danica: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Heinrich von Mecklenburg (02�08�1533); GStAPK, XX� HA, HBA, A3, Kasten 158: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Herzog Albrecht von Preußen (24�07�1550); HStADD, 10�024 GR, Loc� 10549/14: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (o� D�)�
Sträßner: Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise | 71 Bruder und die Erbschaften in den nordischen Reichen, in Schleswig und Holstein gehen sollte, zu betonen, dass sie darzu vor allen anndern, ein rechter gebornner Erbe sei.79 Die Söhne sollten von dieser Position keinesfalls abweichen, ansonsten aber alles tun, was der Freilassung Christians zuträglich wäre. Diese Mahnungen wiederholte sie vor entsprechenden Anlässen.80 In solchen Zusammenhängen betonte sie, dass das Haus Hohenzollern die an Christian geliehenen Gelder nur dann zurückbekäme, wenn er wieder frei wäre und zur Herrschaft käme. Im Frühsommer 1550 hatte sie sich in der Angelegenheit ihres Bruders direkt an ihren Cousin König Christian III., den Sohn des verstorbenen Friedrich I., gewandt. In ihrem Schreiben beklagte sie das dem Bruder zugefügte Unrecht und betonte, wie ihr als einigste Schwester dadurch Kümmernis und Herzeleidt verursacht worden sei und langwerich unufhorlich Jamer und ehelennt, die Rechte wurtzel und ursach ihrer gantz harten leibs schwachhait sei, mit der sie seit der Gefangennahme ihres Bruders aus zufügung des almechtigen, bis anhero überfallen sei. Weiterhin beklagt sie, dass sie trotz anhaltender Bitten bei ihm, seinem Vater, dem Kaiser, dem König und anderen fürstlichen Personen bislang nichts als leere Vertröstungen erhalten habe. Dabei wünsche sie nur, dass es zu einer friedlichen Einigung zwischen ihm und ihrem Bruder käme, der Bruder freigelassen und mit einer königlichen oder fürstlichen underhaltung, zu ergetzung desselben erlittenen Jammers und elendes versehen werde. Sie appellierte an ihn als Verwandten und als einen Liebhaber des Evangeliums. Sie argumentierte weiter, durch die lange Haft sei die Strafe längst abgegolten, wenn ihr Bruder je etwas Unrechtes gegen Friedrich I. oder sein Land getan hätte, was ihres Erachtens nicht der Fall sei. Bevor sie stirbt, wolle sie den Bruder frei wissen.81 Offenbar aus strategischen Gründen verzichtete sie gegenüber Christian III. auf die Forderung, dass ihr Bruder wieder auf seinen Thron käme. Ihr eingangs zitiertes Testament wurde im selben Zeitraum verfasst.82 Ihr dortiges Beharren auf Wiedereinsetzung des Bruders erscheint umso bemerkenswerter vor dem Hintergrund, dass dieser für erleichterte Haftbedingungen, die er ab 1549 auf Schloss Kalundborg erhalten sollte, 1546 offiziell seinen Verzicht auf den dänischen Thron erklärt hatte.83 Elisabeth hielt für sich und ihre Nachkommen an den Herrschaftsrechten ihrer Herkunftsfamilie fest, für den Fall, dass ihr Bruder und ihre Nichten diese nicht durchsetzen 79 GStAPK, I� HA, Rep� 11 Dänemark, Nr� 1210: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an Kurfürst Joachim II� von Brandenburg und Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin (o� D�, zwischen 1538 und 1548)� 80 Im Unterschied zu den Mahnungen 1538 und 1541 bezog Elisabeth 1548 die Möglichkeit, dass die Freilassung nicht zu erlangen sei, aktiv in ihre Überlegungen ein� In dem Falle sollten sich die Söhne zumindest für Hafterleichterungen einsetzen� 81 Die vorhergehenden Zitate stammen aus GStAPK, XX� HA, HBA, A3, Kasten 158: Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg an König Christian III� von Dänemark (o� D�, vor dem 24�07�1550)� 82 Ebd�, BPH, Rep� 29, R, Nr� 2: Testament� 83 Vgl� Rock: Herrscherwechsel (wie Anm� 8), S� 372; Bisgaard: Christian 2 (wie Anm� 7), S� 369, 371–374; Olesen: Dänemark (wie Anm� 25), S� 54� Rock und Olesen verweisen darauf, dass Christians Töchter diesen Vergleich nicht anerkannten und an ihren Ansprüchen festhielten� Bisgaard geht näher auf die Versuche der Töchter ein, die Ansprüche geltend zu machen�
72 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein könnten.84 Ihre loyale Haltung gegenüber Christian und ihr engagiertes Eintreten für ihn wollte sie auch nach ihrem Tod durch ihre Söhne fortgeführt wissen und hinterließ es ihnen folglich als testamentarisches Vermächtnis. Konkrete materielle Güter hatte die Fürstin hingegen nicht zu verteilen, lediglich eine Schuldsumme von 60.000 Goldgulden, die ihr Gemahl Joachim I. (1484–1535) einst ihrem Bruder Christian ausgezahlt hatte, wollte sie im Falle der Rückzahlung hälftig unter beiden Söhnen aufgeteilt wissen.85 Ohne ihren Bruder noch einmal gesehen zu haben,86 starb Elisabeth 1555 auf ihrem Witwensitz und Christian vier Jahre später in Gefangenschaft. Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise – ein Fazit Im Zentrum der Ausführungen stand die Beziehung Kurfürstin Elisabeths von Brandenburg zu ihrem älteren Bruder König Christian II. von Dänemark. Dabei konnte anhand der Korrespondenzen Elisabeths gezeigt werden, dass – anders als in der brandenburgischen Landesgeschichte häufig dargestellt – ihr Handeln zeitlebens stark auf das Wohl ihrer Herkunftsfamilie, repräsentiert durch den Bruder, ausgerichtet war. Ihren angeborenen Status als Königstochter bewertete sie, auch nach dem Verlust der Kronen ihres Bruders, deutlich höher als ihren durch Heirat erworbenen Status als Kurfürstin. Die auffälligen Gemeinsamkeiten in den skizzierten Lebenswegen Elisabeths und Christians verweisen unter anderem auf die starke gegenseitige Abhängigkeit, die sich aus der familiären Konstellation als einzig verbliebene Geschwister und der pflichtbewussten Wahrnehmung der jeweiligen sozialen Rollen ergab. Beide hatten im Laufe ihres Lebens einen enormen Statusund Ehrverlust zu verzeichnen, sie wechselten zu einem neuen religiösen Bekenntnis, sie lebten mehrere Jahre außerhalb des ihnen ursprünglich zugedachten Herrschaftsbereichs, konnten ab einem bestimmten Zeitpunkt kaum auf finanzielle Ressourcen zurückgreifen und waren nahezu durchgehend vermittelnd füreinander tätig. Festzuhalten ist jedoch, dass sich Christians Entscheidungen und Handlungen aufgrund seiner Position als Dynastieoberhaupt gravierender auf Elisabeths Lebenssituation auswirkten als umgekehrt. Zeitweise war ihre Situation aufgrund der dynastischen Krise so ambivalent, dass sie sich entscheiden musste, entweder gemäß den Erwartungen an eine Schwester oder denen an eine fürstliche Gemahlin und Mutter zu handeln. Sie gab der Rolle als Königsschwester den Vorrang und nahm dafür hohe emotionale, soziale und materielle Kosten in Kauf, wie ihr konsequenter Bekenntniswechsel und ihr daraus resultierender faktischer Verzicht auf den erworbenen Status als brandenburgische Kurfürstin zeigen. Indem sie als Schwester 84 Zur Funktion von Schwestern bei der Übertragung von Macht und Eigentum siehe Hohkamp: Do Sisters (wie Anm� 37), S� 79 f� 85 Vgl� GStAPK, BPH, Rep� 29, R, Nr� 2: Testament� 86 Aus der Zeit der Gefangenschaft ist meines Wissens kein Briefwechsel Elisabeths mit Christian überliefert, was jedoch nicht bedeutet, dass es keinen Nachrichtenaustausch gegeben hat�
Sträßner: Schwesterliches Handeln in dynastischer Krise | 73 handelte, war es ihr in der krisenhaften Situation zugleich möglich, ihre königliche Identität zu wahren und zur Dynastieehre beizutragen. Ihr schwesterliches Handeln umfasste das Sammeln und Weiterleiten von Informationen, strategische Beratung, das Wachen über die Dynastieehre, die Fürsprache bei fürstlichen Verwandten, die Vermittlung von militärischen Bündnissen und das Organisieren von Geld, das Vertrösten von Gläubigern, zeitweise die Beherbergung der Familie des Bruders, emotionalen Zuspruch und vieles mehr. Ihre Heiratsdynastie diente ihr dabei in erster Linie als Versorgungsinstanz und Ressource im Hinblick auf die Interessen der Herkunftsdynastie. Auch wenn das schwesterliche Handeln Elisabeths nicht zum erhofften Ziel führte, profitierte Christian II. enorm davon, eine verheiratete jüngere Schwester zu haben, die – anders als ein jüngerer Bruder – nicht mit ihm um materielle Ressourcen konkurrierte, sondern die ihren nahezu bedingungslos zur Verfügung stellte. Elisabeth war die wichtigste und loyalste Verbündete Christians II., die ihm durch ihr Handeln immer wieder Handlungsspielräume zu eröffnen suchte. Abstract This essay focuses on Electress Elisabeth of Brandenburg (1485–1555) in her role as the younger sister of the Danish King Christian II (1481–1559), using this instructive example of a sibling pair in almost permanent crisis mode to examine the significance of sibling relationships within the high nobility. Initially, the family background and life paths of Elisabeth and Christian are outlined. Subsequently, the Electress’s actions in her role as a sister are analyzed through her extensive preserved correspondences. This essay demonstrates that the relationship with a brother, as a representative of the family of origin, could hold greater significance for the identity of a woman of high nobility than, for instance, her relationship with her husband or biological children, and that this significance entailed corresponding decisions and actions. Autorin Ulrike Sträßner Historikerin, Mitarbeiterin bei der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam, Promovendin mit dem Thema ›Herrschaftsalltag und Herrschaftsverständnis von brandenburgischen Kurfürstinnen im 16. und 17. Jahrhundert‹. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Reformations-, Dynastieund Landesgeschichte Brandenburg-Preußens vor allem aus geschlechtergeschichtlicher bzw. intersektionaler Perspektive. E-Mail: [email protected]
80 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf, am 10. August 1659 und dem Ende des Dänisch-Schwedischen Krieges (1657–1660) ihren Witwensitz, die Husumer Nebenresidenz, das Schloss vor Husum. Dort lebte sie 24 Jahre bis zu ihrem Tod. Maria Elisabeth wollte ihre fürstlichen Standards nicht missen müssen. Auch in Husum hatte sie nach Gottorf einen ebenfalls stattlichen Hofstaat zur Verfügung. 1676/77, 16 bzw. 17 Jahre nach Bezug des Husumer Sitzes, gibt eine Hofrechnung Einblicke in die personelle Zusammensetzung ihres Gefolges: Der weibliche Anteil des Hofes bestand aus 23 Personen, angeführt von einem adligen Frauenzimmer mit einer Hofmeisterin, einer Kammerjungfer, einer Prinzessinnen-Kammerjungfer und einer Hofjungfer.23 Neben zehn namentlich genannten Frauen, bei denen aber erneut deren Aufgaben nicht klar werden, die jedoch auch zum Hofstaat zählten, sind als Teil der Gefolgschaft noch zwei Kammermägde, drei Waschmägde, eine Zuckerbäckerin, eine Altfrau sowie eine Meyerschen und deren Magd, die beide den Schluss der Hierarchie des weiblichen Hofstaates bildeten, zu finden.24 Der männliche Anteil des Hofstaates bestand zunächst aus 18 höheren Hofbeamten: Das waren ein Kammerrat, ein Kammerjunker sowie ein Hofjunker und deren Diener, ein Amtsinspektor, ein Kammerdiener, ein Kammerund ein Amtschreiber, ein Kornschreiber, ein Küchenschreiber, ein Hofapotheker, ein Hofprediger, ein Nachmittagsprediger, ein Hoforganist und drei Pagen. In früheren Jahren hatte es noch einen Hofarzt, einen Präceptor für die beiden Prinzessinnen Anna Dorothea und Augusta Maria, die mit ihrer Mutter in Husum lebten, und einen Bauinspektor gegeben.25 Zum niederen Hofgesinde gehörten weitere 44 Personen: Das waren ein Gärtnermeister mit Geselle und Lehrjunge, ein Futtermeister, zwei Mundköche, Silberdiener und Silberjunge, Weinschenk, Baumeister, ein Brauer und sein Knecht, drei Lakaien, von denen einer auch schneiderte, drei Feuerböter, von denen einer auch Kupferschmied war, vier Küchenjungen, ein Topfscheurer, zwei Kutscher und deren Vorreiter, Beiläufer, Jäger mit Junge, ein Schütze, ein Fischer mit Knecht, ein Bote, ein Wächter, ein Pförtner, ein Holzvogt, ein Wassermüller, ein Windmüller, ein Schieferdecker, ein Uhrmacher sowie zwei Fußknechte, die das Ende der gesamten Hierarchie abbildeten.26 Mit 23 Frauen (circa 27 Prozent) und 62 Männern (circa73 Prozent) war auch dieser Hofstaat – wie bei Christine – männlich dominiert und das in einem relativ ähnlichen prozentualen Verhältnis. Mindestens 87 Mitglieder im Hofstaat – 16 weibliche und 71 männliche – bei Christine halten sich mit den 85 bei Maria Elisabeth ebenfalls die Waage. Hier ist eine Parallele erkennbar. Wenn bei Maria Elisabeth von einem stattlichen Hofstaat ausgegangen werden kann, ist dies rein von der Personenzahl her sicherlich auch bei Christine der Fall gewesen. 23 Ada Kadelbach: Das Husumer Hofleben zur Zeit Herzogin Maria Elisabeths, in: Konrad Grunsky (Hg�): Schloß vor Husum, Husum 1990, S�105–126, hier S�109; Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�130 f� Siehe bei Kadelbach ebenfalls die Namen dieser Personen� 24 Kadelbach: Husumer Hofleben (wie Anm� 23), S�109� Die Hofrechnung 1676/77 der Herzogin Maria Elisabeth ist bei Grunsky: Schloß vor Husum (wie Anm� 23), S�200–203, abgedruckt� 25 Kadelbach: Husumer Hofleben (wie Anm� 23), S�109; Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�134� 26 Kadelbach: Husumer Hofleben (wie Anm� 23), S�109�
Loose: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern | 81 Die Vorschriften der Hofordnung 27 In diesem Kapitel sind der Inhalt der Hofordnung und alle Zitate Seebach: Kieler Schloss (wie Anm� 10), S�233–235, entnommen� Verweise auf weitere Literatur sind entsprechend gekennzeichnet� 28 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�120� 29 Siehe zum religiösen Engagement von Christine ebd�, S�238–245� Die eigentlichen Regeln der Hofordnung geben detaillierte Einblicke in die Vorschriften, die das Leben und Arbeiten des Hofes nachhaltig geprägt haben dürften. Im Wesentlichen lassen sich diese unter zwei übergeordneten Aspekten – nämlich der Forcierung einer Gottseligkeit sowie einer Regulierung und Kontrolle der Lebensmittel(-zunahme) – zusammenfassen. 27 Christine macht zu Beginn der Hofordnung klar, dass sie einen Allgemeingültigkeitsanspruch geltend macht, ohne Ausnahme der Person: Unser von Gottes Gn[aden] Christinen, Landgrefinnen zu Hessen, Hertzoginne zu Schles[wig] Holst[tein] Wittwen Hoffordnung, die wir allhier zum Kiel, sowol auch auff andere unsere Witthumsheuser und Embtern, alda wir zu jeder Zeit mit Hofe sein werden, von unsern Bevelichhabern und Hofgesinde, was Condition und Standes dieselbigen auch sein, erst und vestglich gehalten und derselben nachgelebet haben wollen. In ihren Regularien spielen der Glaube und die Forderung und Forcierung des Glaubens respektive einer Gottseligkeit eine große Rolle. Immer wieder werden diese Aspekte hervorgehoben. So setzt sich gleich die erste Bestimmung damit auseinander. Hier ist zu lesen, dass wir [i. e. Christine] ordnen, setzen und wollen [...], daß unser Hofgesinde samtlich, auch ohne einigen Unterscheid der Personen, sich Gottes des Almächtigen heiliges und sein alleinseeligmachendes Wort zu jeder Zeit mit Fleiße zu hören angelegen sein lassen, sowohl zu den gemeinen alß sonsten auf den Festtagen, sich auch der hochwürdigen Sacramenten christlich gebrauchen, und also von ihnen ein christlich und Gott wohlgefelligs Leben geführet werden soll. Sollte aber die gehaltene Predigt von den einen oder andern mutwillig und fürsetzlich verseumet würde, soll derjenige so solches am Feiertage thut, erstlich von unserm Hofmeister darumb zur Rede gestellt und gestrafet werden. Sollte keine Verbesserung dieses ungewünschten Verhaltens eintreten und dies andern fromme Hofdienern eine Aergernisse sein, konnte diejenige Person des Hofes verwiesen werden. Eine Teilnahme an der Predigt war also mehr als erwünscht.28 Der dritte Punkt der Hofordnung legt fest, dass Alles Fluchen, Gotteslestern, leichtfertige Schwören und in Summe alles gottloses Wesen, Völlerei und Mißbrauch, auch Verachtung göttlicher Gaben an Kost und Getrenke, [...] an unserm Hofe durchaus verboten sein soll. Diese maßgeblichen und bestimmenden Passagen strenger christlicher Grundhaltung29 dürften auf der einen Seite in einer solchen Hofordnung nicht überraschen, auf der anderen
82 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Seite waren dies nichtsdestoweniger essentielle Verhaltensgrundsätze.30 Christine wurde im Frauenzimmer unter der Aufsicht ihrer Mutter von einer Hofmeisterin, einer Amme und einer Kinderfrau in der furcht Gottes erzogen.31 Hierzu sei noch erwähnt, dass Christine selbst die Herausgabe geistlicher Werke, z.B. einer Anthologie mit Liedern und Texten, förderte.32 Dass, wie bereits oben erwähnt, ein Hofprediger auf dem Kieler Schloss anwesend war, erscheint nun beinahe wie selbstverständlich. Die strenge christliche Grundhaltung lässt sich ebenso in ganz ähnlichem Maße bei Maria Elisabeth und ihrer Gefolgschaft wiederfinden: Zwar ist keine Hofordnung für ihren Witwensitz überliefert, doch ist anderweitig bekannt, dass sie ebenfalls eine Fürstin war, die insbesondere eine christliche Haltung am Hof förderte. Sie leistete sich im Schloss vor Husum einen Hofprediger – Peter Petersen ab 1672 – und zeitweilig auch einen Nachmittagsprediger sowie einen Hoforganisten. Auf das Husumer Hofgesangbuch als eindrucksvolles geistliches Vermächtnis der Maria Elisabeth sei hier nur kurz verwiesen. Mehrstündige öffentliche Gottesdienste am Sonntagvormittag und -nachmittag sowie mittwochs und tägliche Gebete sind belegt. Der Witwe war außerdem wichtig, dass ihr Hofstaat bei den christlichen Liedern mitsang. Es wird offensichtlich,33 dass auch hier eine ausgeprägte Religiosität und Gottergebenheit ein Kernstück des Hoflebens waren.34 Neben der Gottseligkeit hatte der Umgang mit Lebensmitteln für Christine eine noch größere Bedeutung und ist das bestimmende Thema der Hofordnung. So setzt sich Punkt sechs damit auseinander: Abgesehen davon, dass ohne Erlaubnis des Hofmeisters niemand Fremdes ins Schloss gelassen werden durfte, hält Christine hier fest, dass es ebenjenen Personen von außerhalb verboten war, Speise[n] von Hofe ab[zu]schleppen oder weg[zu]tragen. Es war zudem nicht erlaubt, mehr Gäste als verzeichnet am Hof speisen zu lassen. Punkt sieben schließt sich dem an: Jeder Platz an einem Tisch in der Burgstube (siehe dazu unten mehr) sollte immer zu den Mahlzeiten voll besetzt sein. Ein Anrichten von Speiss und Trank war für dreien, vieren oder funfen alleine (Personen an einem Tisch) untersagt. Für Essen und Trinken sollte, wie zu erwarten war, Gott dem Allmechtigen gedankt werden. Auch hier wird die Gottesfürchtigkeit deutlich. Beanstandungen zur Verpflegung waren beim Hofmeister oder Futtermarschall zu melden. Diesen oblag es, die Mängel zu erstatten. Vermutlich dürften sich diese Mängel auf die Qualität bzw. den Zustand der Mahlzeiten bezogen haben. Unter Aufsicht des Futtermarschalls bzw. des Sahlherrn wurden Essensreste zurück zur Küche in die Verantwortung des Koches gebracht, damit die liebe Speise nicht verschleppet werden möge. So sollte das Essen für die Hunde geworfen werden. Falls das Gesinde nicht 30 Siehe dazu auch ebd�, S�120 f�; Lafrenz: Kieler Schloss (wie Anm�18), S�35� 31 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�45� 32 Ebd�, S�248� 33 Kadelbach: Husumer Hofleben (wie Anm� 23), S�123–126; Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�247–249� Siehe dazu auch ebd�, S�44 f� 34 Siehe weitere Untersuchungen zum Hofstaat von Maria Elisabeth nach wie vor Kadelbach: Husumer Hofleben (wie Anm� 23)�
Loose: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern | 83 vollzählig zu einer Mahlzeit erschien, wurden nur anwesende Personen verköstigt, deren Anzahl dem Futtermarschall, dem Hauskoch und dem Schlüter zu vermelden war. Dabei sollte, was offensichtlich grundsätzlich galt, nur die Notturf und nicht zum Ueberfluss Speiss und Trank gereichet werden. Nur das Nötigste durfte verspeist bzw. getrunken werden. An der Tafel wurde Mäßigkeit erwartet. Völlerei und Verschwendung waren untersagt. Punkt acht hält fest, dass die Mahlzeiten auch lenger nicht alss nur eine Stunde gehalten werden. Während der Essenszeiten wurde der Witwensitz, aber auch andere unsere Witthumsemter des Mittags umb zehn, und des Abends umb vihr Uhr eigentlich verschlossen und niemandem aufgesperrt. Es wurde demnach um zehn Uhr und 16 Uhr gespeist. Diese Maßnahme lässt sich auch andernorts vorfinden: In der Hofordnung des Herzogs Philipp von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, welche er am 18. Juni 1637 für seinen Hofstaat im Schloss Glücksburg erließ,35 ist eine ähnliche Passage festgehalten. Philipp bestimmt, dass das Schloss Glücksburg zugeschloßen undt nicht wieder aufgemacht werden, es sey dan die Fürstl[iche] Taffel [ist] vollendet.36 Vor und nach der Mahlzeit oblag es dem Futtermarschall – zurück im Kieler Schloss –, drei mal mit seinem Stecken auf den Tisch [zu] schalgen, damit das Hofgesinde an das Gebet und die Danksagung an Gott erinnert werde. Punkt neun stellt klar: Alle Winkelzechen, Winkelessen und Speisung sollen an unserm Hofe gänzlich verboten und abgeschaft sein. Das Essen oder Trinken außerhalb der festgelegten Mahlzeiten war nicht gestattet – mit Ausnahme einer direkten Anordnung durch Christine. Im Rahmen dessen durfte auch niemand, es sei denn, dass dies verordnet war, die Küche und den Keller betreten. Dies war unter högester Strafe und Ungnade verboten. Hofmeister und Futtermarschall hatten zu überwachen, dass niemand gegen diese Anweisungen verstieß, ebenso waren sie gegebenenfalls für die Umsetzung der Strafe verantwortlich. Punkt zehn regelt, dass Mundund Hauskoch nebst ihren Knechten und Jungen dem Hofmeister Gehorsam zollen mussten und unter Androhung einer Strafe nichts ohne dessen Erlaubnis aufspeisen oder weggeben durften. Der elfte Punkt hält fest, dass zu jeder Mahlzeit dem Hofgesinde imgleichen die sämtlichen Personen in der Küche ein Quartier Bier gegeben werden sollte. Auch als Zwischenmahlzeit und weiter als Schlaftrunke durfte auch jede dieser Personen ein weiteres Quartier Bier trinken, was räumlich nicht auf die Burgstube beschränkt sein musste. Auch den Hofjunkern und jemands [...] aus der Canzlei sollte, falls sie zur Zeiten einen Trunk begehren, ein solcher nach Notturf billich gereichet werden. Der Hofmeister hatte den Schlüter entsprechend zu informieren, dass nur dieser bestimme Personenkreis und nicht die Jungen hiervon Gebrauch machten durften. Den Jungen wurde demnach dieses »Privileg« nicht zuteil, was ein erstes Indiz für eine Hierarchie ist, die weiter unten im Rahmen der Speiseordnung detaillierter behandelt wird. Bei den weiteren Punkten der Hofordnung handelt es sich um verschiedene regulierende Maßnahmen, die nicht oder nur wenig zu den obigen Aspekten der Gottseligkeit bzw. der 35 Schlossarchiv Glücksburg 1/8d� 36 Ebd�
84 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Lebensmittelkontrolle passen und daher hier gesondert angeführt werden: Die zweite Bestimmung der Hofordnung hält fest, wie durchaus zu erwarten war, dass alle diejenigen, die un unserm Dienste sein, oder auch hinfüro angenommen werden möchten, sollen sich uns mit Eidespflichten verwandt machen, also dass sie unsem Bestes wissen und fürdern, Schaden und Nachtheil höchstes Fleisses abwenden helfen, und sich sonsten gottesfürchtig, christlich, getreu und fleissig [...] gemess verhalten wollen. Christine legte auch ausgesprochenen Wert auf ein friedvolles Zusammenleben.37 Der Burgfrieden – Punkt Nummer vier – sollte nach altem fürstlichen Herkommen und Gebrauch, vermutlich waren ihr ältere Hofordnungen bekannt,38 vestichlich und unvorbrochen gehalten werden. Dementsprechend durfte niemand ein anderes Mitglied der Hofgesellschaft mit Worten oder Werken an seinen guten Leumund, Ehre, Leid und Lebende verletzen, beschweren oder beschedigen. Genauso durfte niemand mördtliche Wehren zucken, viel weniger damit schlagen und einander verwunden sollen. Gewalt jeglicher Art war untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnung sollte der Täter bestrickt oder gefenglich eingezogen, dazu befragt und mit einer undefinierten ernsten Strafe belegt werden, um auch als Exempel für die anderen zu dienen. Punkt fünf spricht die Feuergefahr an und macht klar, dass das gesamte Hofgesinde sowohl auf den Heusern alss in den Stellen auf ebenjenen Gefahrenfaktor Acht zu geben hatte. Daher durften auch keine Lichter an Stendern, Thüren, Besttstellen, Röpen, Kribben oder Wenden geklebet werden. Auch hier wurde eine Strafe bei einem etwaigen Verstoß angedroht. Punkt zwölf, als letzter der Hofordnung, befasst sich im Wesentlichen mit dem Aufund Zuschließen des Kieler Schlosses. Zu Winterszeit war es morgens ab sechs Uhr bis abends um acht Uhr geöffnet. Zu Sommerszeit sollte es morgens um vier Uhr entriegelt und abends um neun Uhr wieder verschlossen sein. Wie auch schon während der Mahlzeiten keine Personen in das Schloss gelassen werden durften, war es auch hier untersagt – es sei denn auf Befehl der Christine –, Außenstehende während der Schließungszeiten in den Witwensitz zu lassen. Am Ende der Hofordnung hält Christine abschließend fest: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern, also erfolget auch unsern Hofmeistern bevohlen haben uber diese unsere Hofordnung vestiglich zu halten. Die Anweisungen aus der Hofordnung sollten regulierend sowie strukturierend wirken und ihrer Gefolgschaft bestimmte Verhaltensvorgaben in bestimmten alltäglichen Situationen auferlegen.39 Hofund Speiseordnung waren, so wie es Carl-Heinrich Seebach 1965 formulierte, deswegen nötig, da »Herzogin Christine einen großen Haushalt hatte und die nötige Zucht auf dem Schloss« erhalten wollte.40 Der Gedanke liegt nahe, dass die aufgestellten 37 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�120� 38 Ebd� 39 Siehe dazu auch ebd�, S�121� 40 Seebach: Kieler Schloss (wie Anm� 10), S�34�
Loose: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern | 85 Regeln wenigstens in Teilen einen reaktiven Charakter in sich trugen, also aufgestellt wurden, weil ein bestimmtes negatives Verhalten zuvor aufgetreten war und zukünftig verhindert werden sollte. Dazu wird sich bei der Speiseordnung noch einmal gesondert geäußert. Abgesehen davon dürfen ein präventiver Charakter bzw. schlicht und ergreifend eine Berufung auf Vorhergewesenes – im Falle der Passage zum Erhalt des Burgfriedens nach altem fürstlichen Herkommen und Gebrauch – bei der Aufstellung des Regelwerkes nicht vergessen werden. Wesentliche Abschnitte der Hofordnung haben das Verhalten des Gesindes auf der Burgstube zum Inhalt.41 Gottseligkeit, Bestimmungen, die den Umgang mit Lebensmitteln beinhalten, und generell ein angebrachtes und gutes Benehmen bzw. Verhalten sind hierbei die Schlüsselaspekte, die den Witwenhofstaat prägten. Christine legte offensichtlich Wert darauf, dass diese Grundsätze erlernt und gelebt wurden. Die Frage, wie sie in der Realität umgesetzt wurden, kann hier nicht beantwortet werden.42 Die Regeln der Hofordnung sind zwar im Wesentlichen keine einzigartigen Spezifika von Christines Witwenhofstaat, aber nichtsdestoweniger entscheidend. Christines Speiseordnung Regularien zu Lebensmitteln Über die allgemein(er) gehaltenen Bestimmungen der Hofordnung hinaus beschäftigt sich die Speiseordnung ausschließlich mit einem spezifischen Aspekt des Zusammenlebens: den Lebensmitteln. 43 Die »prominente« Rolle dieses Themas in der Hofordnung und die Existenz einer separaten Ordnung dürfte die Bedeutung dieses Aspektes für die Witwe unterstreichen. Aus dieser Quelle lässt sich weiterhin auf eine Hierarchie innerhalb des Hofstaates schließen. Christine hält am Anfang der Speiseordnung fest, dass es im Folgenden darum geht, wie es an unserm Hofe sowohl mit Anrichtung und Aufspeisung aus Küchen und Keller zu verhalten sein soll. Konkret bedeutet dies, dass einerseits das Konsumieren von Lebensmitteln und andererseits die Sitzbzw. Tischordnung geregelt wird. Diese Richtlinien erweitern das Bild, das bereits aus der Hofordnung heraus entstand, beträchtlich. So führt Christine zunächst an, dass auf alle solche Tische [die sechs in der Speiseordnung erwähnten Tisch; siehe dazu weiter unten] [...] zu rechter gewonlicher Zeit Mittags und Abends, nach eines jeden Gebür, aus unser Küche gespeistet und angerichtet werden [soll], und soll sowohl unser Mundals Hauskoch bei Vermeidung unserer Ungnade verboten sein, ausserhalb solcher gewonlichen Zeit für Niemands anrichten, noch auch Wilkel-Malzeiten zu halten. 41 Lafrenz: Kieler Schloss (wie Anm�18), S�35� 42 Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2), S�152� 43 In diesem Kapitel sind der Inhalt der Speiseordnung und alle Zitate Schröder: Christine (wie Anm� 17), S�144–148, entnommen� Verweise auf weitere Literatur sind entsprechend gekennzeichnet�
86 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Das Essen außerhalb der festgelegten Zeiträume war demnach verboten. Dies ist bereits aus der Hofordnung bekannt. Ebenso war es untersagt, während der Mahlzeiten die Küche zu betreten – es sei denn, dass dies durch einen entsprechenden Befehl erlaubt wurde. In der Hofordnung war bereits davon die Rede, dass grundsätzlich niemand Unbefugtes Küche oder Keller betreten durfte. Wer die Mahlzeiten verpasste, erhielt, sobald die Küche verschlossen war, offenbar nichts mehr zu essen oder zu trinken. Weiterhin beschließt Christine, dass zu jeder Zeit der Mahlzeiten auf eine jede Person ein Quartier Biers, und dann ein Quartier zum Untertrunk und ein Quartier zum Schlaftrunk gegeben werde. Dies wurde auch schon in der Hofordnung erwähnt. Mäßigkeit zeigt sich auch darin, dass es nicht zugelassen war, mehr Brot zu fordern, als Personen am Tisch saßen. Daneben mussten Speisen, sollten sie an einem Tisch nicht vollständig aufgegessen worden sein, an den nächsten Tisch weitergereicht werden. So wurde das, was am ersten Tisch (siehe dazu unten) nicht zu sich genommen wurde, für unsern [Christines] Hofjunkern [...], auch unsern Canzleiverwandten aufgehoben, und nach geendigter unser Mahlzeit ihnen fürgesetzt werden. Wenn von diesem weitergereichten Essen auch hier Reste übrigbleiben sollten, waren diese an die Edelknaben, Jungen und Lakaien abzugeben. Das, was am Tisch der Mägde (dem zweiten Tisch) übrigblieb (siehe dazu auch weiter unten), sollten die Feuerböter zu geniessen bekommen. Dann noch vorhandene Essensreste wurden zurück in die Küche gebracht. Der Konsum von bzw. der Umgang mit Lebensmitteln war – das ist bereits deutlich geworden – auffällig streng reguliert und gewissermaßen »durchgeplant«. Christines schon angesprochene Einschränkung des Bierkonsums macht deutlich, dass hier in der Tat ein für sie misslicher Zustand vorlag, der korrigiert werden sollte: Und nachdem wir [Christine] nunmehr befunden, dass von dem Gesinde uber die Notturf an Getrenke ein mehrer verthan worden, alss ihnen zu ihrem billigen Unterhalt vonnöthen gewesen [...]. Dem Gesinde wurden also zu viele Getränke ausgehändigt. Diese Beschränkung korreliert auch mit dem Verbot der Völlerei und dem Fordern von Mäßigkeit. Die detaillierten Regelungen rund um Lebensmittel sind definitiv bemerkenswert, sind sie doch unter anderem in dieser Länge bzw. dominanten Rolle keineswegs eine Selbstverständlichkeit für einen Hofstaat. So sei als ein Beispiel hierfür erneut die Hofordnung des Herzogs Philipp von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg angeführt.44 Die dortigen Abschnitte Von der Tischordtnung und Vom Kellerschließen regulieren grundsätzlich ähnliche Aspekte wie Christines Speiseordnung bzw. wie die entsprechenden Stellen aus ihrer Hofordnung. Auffällig ist, dass Philipps Regelungen jedoch recht kurzgehalten sind und keine solche in allen Einzelheiten gehaltenen Ausführungen aufweisen. Es ist beispielsweise lediglich von einer stille[n] und ehrbarliche[n] Tischzucht die Rede. Ebenso wird hier Mäßigkeit und Disziplin zu Tisch befohlen, doch nie so prägnant wie bei Christine. Auch wird – dies sei kurz angemerkt – im Vergleich dieser beiden Regelwerke eine stets präsente Individualität bei der Ausformung bzw. Gestaltung eines Hof(-staates) offenbar.45 44 Schlossarchiv Glücksburg 1/8d� 45 Auge/Spieß: Hof (wie Anm� 1), S�14�
Loose: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern | 87 Warum Christine die detaillierten Regularien zu den Lebensmitteln für nötig erachtet, mag mit übergeordneten wirtschaftlichen Entwicklungen zusammenhängen: Im 16. Jahrhundert entstand – bedingt durch Bevölkerungswachstum und wirtschaftlichen Wandel – ein europäischer Agrarmarkt mit seit etwa 1530 stark steigenden Preisen, vor allem für Getreide. Städte litten häufig unter Versorgungsproblemen, weil Nahrungsmittel knapp und immer teurer wurden.46 Womöglich haben Christines auch zur Sparsamkeit und zum achtvollen Umgang mit Lebensmitteln aufrufenden Vorschriften hier den/einen Hintergrund. Da sich Christine selbst nicht zu den Gründen hinter den Regularien äußert (abgesehen von der Einschränkung des Bierausschankes), muss hier spekuliert werden. Die Hierarchie am Tisch Die Hierarchie innerhalb des Hofstaates dürfte sich auch in der Tischordnung widerspiegeln. So waren am ersten Tisch platziert: die Herzogin, ihre Kinder, der Hofmeister sowie die Hofmeisterin. Es konnten noch weitere Personen an diesem Tisch sitzen, jedoch nur, wenn Christine dies als nötig erachtete. Dass die Herzogin, ihre Kinder und die Hofmeister den ersten Tisch bildeten, unterstreicht bereits den Gedanken der Hierarchie. Christine merkt in der Hofordnung an, dass jeden unser Hofdiener [...] unserm Hofmeister [...] gehorsame Folge zu leisten hatte,47 womit seine übergeordnete Stellung deutlich wird. Im Zusammenhang mit ihrem eigenen Tisch hält die Herzogin auch fest, dass es sich bei der gewontlichen Zeit, zu der gegessen wurde, um des Morgens um halbwege zehn, und des Abends um halbwege vier Uhr handelte. Wie bereits oben zitiert, spricht Christine auch an anderer Stelle in der Speiseordnung von der rechte[n] gewonliche[n] Zeit Mittags und Abends als Zeitpunkt des Speisens. Durch die hier genannten Uhrzeiten fällt Folgendes auf: In der Hofordnung wurden die Mahlzeiten auf zehn Uhr bzw. 16 Uhr festgesetzt, hier auf halb zehn bzw. halb vier. Diese Abweichungen können kaum ein Zufall sein, weswegen geschlossen werden kann, dass sich die früheren Mahlzeiten auf Christines Tisch bezogen, während die späteren vermutlich für den (restlichen) Hofstaat galten. Im Zusammenhang damit steht die vorgenannte Anweisung Christines, dass die an ihrem Tisch nicht verbrauchten Speisen erst nach ihrer geendigten [...] Mahlzeit weitergereicht werden sollten. Dies spricht auch dafür, dass sie und die restlichen Personen am ersten Tisch zu einem früheren Zeitpunkt als der restliche Hofstaat aßen, was ebenso deutlich macht, dass dieser erste Tisch eine herausragende Rolle hatte. Beim 2. Tisch, wie es in der Speiseordnung heißt, handelte es sich um zwei Tische: Einer war für unserm [Christines] Jungfrauen und ein weiterer für unsere [Christines] eigne, sowoll unser Töchter Frewlein Megde. Offenbar standen diese beiden Tische mit dem der Herzogin unmittelbar zusammen, da Christine formuliert, dass sich der Tisch mit den Jungfrauen negst diesem [Christines Tisch] befand. Für die Jungfrauen soll in aller Maassen wie bis anhero geschehen angerichtet werden. Ihre Essensreste mussten an die Mägde weitergereicht werden, 46 Kersten Krüger/Andreas Künne: Kiel im Gottorfer Staat (1544 bis 1773), in: Jürgen Jensen/Peter Wulf (Hg�): Geschichte der Stadt Kiel, Neumünster 1991, S�65–136, hier S�67� 47 Seebach: Kieler Schloss (wie Anm� 10), S�235�
88 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Speisenreste der Mägde gingen, wie bereits oben angesprochen, zu den Feuerbötern. Auch der Weitergabe von Essensresten wohnte offenbar eine Hierarchie inne, da sicherlich keinesfalls Essen und/oder Getränke in der Hierarchie aufwärts weitergereicht wurden. Die Hofhierarchie dürfte sich auch in der Platzierung der Tische spiegeln. Vermutlich standen die Tische der Herzogin sowie der Jungfrauen bzw. Mägde nicht im gleichen Raum wie die Tische der weiteren Hofgesellschaft. Letztere dürfte gänzlich in der Burgstube lokalisiert gewesen sein. Wo genau sich ersterer Personenkreis befand, bleibt hingegen offen, die Burgstube ist aber mit Sicherheit auszuschließen – auch deswegen, da es fraglich ist, ob die Herzogswitwe mit dem gesamten Hofstaat in einem einzigen großen Raum zum Speisen saß. Die zeitliche Divergenz der Mahlzeiten sei hier einmal außen vor gelassen. Am dritten Tisch, der in der Burgstuben gehalten werden soll, sind zu finden: Hausvogt, Barthold Franke, der Silberpfaff, Amtschreiber Junge Klein Michel und wem wir [Christine] sonsten zur Zeit darbei ordnen möchten. Die Altfrau, ihre drei Mägde, vier Spinnmägde, Waschfrauen und der Hofmeisters Frauen Megden fanden am vierten Tisch Platz, wobei davon auszugehen ist, dass auch dieser in der Burgstube stand. Beim 5. Tisch handelt es sich erneut um eine Tischgruppe, die aus drei Tischen bestand, welche ebenso nachweislich in der Burgstube platziert waren. Hier soll für unser [Christines] und unser Hofdiener gemeines Gesinde gespeiset und angerichtet werden auf 3 Tische, doch aber wird und soll unser Saalherr hierbei fleissig Aufsehen und Acht haben. Im Einzelnen saßen am ersten dieser drei Tische der Knecht des Hofmeisters, Baltzer Knollers Knecht, Michel Kutscher, Niss Kutscher, Hofmeisters Kutscher, Maneke von Ebstorf einen jungen Gartner und Baltzer Knollers Jungen. Am zweiten fanden vier Burgfischers, 2 Wechters, Moltmöller, Pfortners und Gärtners Knecht Platz. Der Burgwagentreiber, Hans Uhlen, Michel Kutscher Junge, Niss Kutscher Junge, Futtermarschalls Junge, Pfortner und Gärtners Junge saßen am dritten Tisch. An der Formulierung Christines, dass hier das Gesinde platziert ist, wird klar: Alle Personen an den Tischen davor waren dementsprechend kein Gesinde und damit höhergestellt. Genauso wird auch ersichtlich, wer zum Gesinde an Christines Hof zählte. Am sechsten und letzten Tisch, der sich sicherlich auch in der Burgstube befand, nahmen der Schlüter, seine zwei Knechte sowie sein Junge und zwei Mältzer ihre Mahlzeiten ein. Dieser sechste Tisch hat offenbar das Ende der Hierarchie gebildet. Auch hier hatte der Saalherr, aber auch der Hofmeister, die Aufsicht darüber, dass nur so viel Gerichte bereitgestellt wurden, wie Personen am Tisch Platz genommen hatten. Die Tatsache, dass der Hofmeister auch hier einer Kontrollfunktion nachkam, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass ein zeitlicher Unterschied zwischen den Mahlzeiten am ersten und am sechsten Tisch existierte. Auffallend ist, dass einige Ämter der Gefolgschaft Christines keinen Tischen zugeteilt sind: unter anderem der Futtermarschall oder der Pastor. Da sich diese beiden beispielhaft genannten Personen wohl kaum hinter den in der Speiseordnung nur namentlich angeführten Hofmitgliedern verbergen, mag es durchaus möglich sein, dass die Lebensmittelzunahme der fehlenden Ämter in anderen (heute nicht mehr existenten) Ordnungen angesprochen wurde.
Loose: Dieses Alles wie obengemeldet wollen wir von allen und jeden unsern Hofdienern | 89 Auch wenn nicht der gesamte Hofstaat durch die Speiseordnung abgedeckt wird, spiegelt diese doch im Groben die Rangordnung eines Fürstinnenhofes wider. Die Qualität der Speisen – als weiterführender Gedanke – wird genauso einen hierarchischen Charakter in sich getragen haben. Die Bestallungsurkunde des Hieronymus Rantzau zum Amtmann Durch ebenjene Bestallungsurkunde aus dem Januar 1589, 48 also ein Jahr nach der Verfassung beider Ordnungen, werden noch weitere bzw. ergänzende Erkenntnisse zum Hof(-leben) möglich. 49 Auf Anraten und Bestreben ihres Sohnes Philipp von Schleswig-Holstein-Gottorf bestellt Christine Hieronymus Ranzowen Zum Seekampe vor unsern Ambtman unnsers Leibgedings Hauses und Ampts Kiel. Abgesehen davon, dass Hieronymus, wie zu erwarten war, unnß auff die gethanen Pflichte an eins geschwornen Eydesstadt, Trew, Holtt seinem unnd gewertig sein unsern Nuz frommen und bestes Befurdern, Schaden und Nachteil aber, nach Hochstem seinem vermuegen, keren und abwennden helffen soll, werden seine Aufgaben in der Funktion des Amtmanns beschrieben. Diese werden nicht hier, sondern im nachfolgenden Kapitel erläutert. Hier interessiert vor allem, was aus der Urkunde heraus über den Hof zu erfahren ist. Hieronymus Rantzau erhielt für seine Dienste jährlich Zwey Hundert Taler. Dies ist die einzige Angabe für eine Vergütung an Christines Hof. Da also nicht bekannt ist, in welcher Höhe andere Mitglieder der Gefolgschaft besoldet wurden, können aus dieser Zahl nur schwierig weitere Erkenntnisse gezogen werden. Verglichen mit Maria Elisabeths Hofstaat gehörte die Entlohnung von Hieronymus Rantzau mit zu den am besten bezahlten Ämtern. Dass er auch bei Christine einen entsprechend höheren Rang einnahm, liegt auch deswegen nahe.50 Hieronymus Rantzau sollte laut Bestallungsurkunde, wie bißanhero gebreuchlich gewesen, am dritten Tisch sitzen, an dem unter anderem der Hausvogt und der Amtschreiber Platz fanden. Da in der Speiseordnung von einem Barthold Franke am dritten Tisch die Rede ist und er der einzige an diesem Tisch ist, dem keine Funktion zugeordnet ist, dürfte es sich dabei um den damaligen Amtmann gehandelt haben. Warum er lediglich namentlich erwähnt wird, bleibt fraglich. Ebenso ist aus der Bestallungsurkunde zu erfahren, dass auch ein Wechsel beim Amtschreiber stattgefunden hat: Nicht mehr der in der Speiseordnung erwähnte Klein Michel nahm die Funktion wahr, sondern nun der hier erwähnte Wulff Sidell. Im Rahmen seiner Dienstleistung sollte Hieronymus Rantzau die gewonliche Hoffkleidung, wie den anndern unsern Hoffdienern gegeben und außgemessen erhalten – eine »gewöhnliche«, vermutlich wohl in gewisser Weise »standardisierte« Hofkleidung war offenbar 48 In diesem Kapitel sind der Inhalt der Bestallungsurkunde und alle Zitate ebd�, S�235 f�, entnommen� Verweise auf weitere Literatur sind entsprechend gekennzeichnet� 49 Für die Analyse wurde nicht jeder denkbare Aspekt der Bestallungsurkunde ausgewertet, sondern nur die hier relevanten� Die Urkunde kann unter anderen Gesichtspunkten noch weiter untersucht werden� 50 Grunsky: Schloß vor Husum (wie Anm� 23), S�200–203�
96 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein politisch kaltgestellt sah, verfügte sie innerhalb des protestantischen Lagers über immensen Einfluss, der sich über Dänemark, das Heilige Römische Reich und die Niederlande bis auf die britischen Inseln erstreckte. Dank ihres ausge prägten Geschäftssinns entwickelten sich die Leibgedingsämter der Königinwitwe zu florierenden Wirtschaftsunternehmen, die beträchtliche Gewinne abwarfen und sie durch ihr so erworbenes Barvermögen zu einer gefragten Darlehensgeberin werden ließen. Sophies Kontakte waren ebenso gefragt wie ihre Finanzkraft, die zu dem Sieg Christians IV. im Kalmarkrieg gegen Schweden ebenso beigetragen hat, wie sie dem König ein Eingreifen in den aus dänischer Perspektive als Kejserkrigen wahrgenommenen Teutschen Krieg ermöglichte und damit die Geschicke Europas über Jahrzehnte beeinflusste. Tatkräftig erschloss Sophie sich Handlungsspielräume, die hinsichtlich ihrer Einflussmöglichkeiten und Wirkungsmacht unter verwitweten und von der Regentschaft ausgeschlossenen Fürstinnen ihresgleichen suchen. Hinter der Politik ihres Sohnes stand immer auch das enorme finanzielle Potenzial der Königinmutter, das die Politik Christians IV. von den Interessen des Reichsrats unabhängig machte.2 Gemessen an Sophies außergewöhnlichem Lebensweg, ist das wissenschaftliche Interesse an der Königin allerdings übersichtlich geblieben. Während durch eine Reihe älterer Arbeiten eine solide Forschungsrundlage zu vielfältigen Aspekten ihres Wirkens geschaffen worden ist und der dänische Fernsehsender DR 1 ihr in der Dokumentation På sporet af dronningerne eine Folge widmete, in der sie als hartgesottene Geschäftsfrau und ›wonderwoman‹ charakterisiert wird, findet Sophie in der jüngeren Forschung nur am Rande anderer Darstellungen Beachtung, eine Biographie steht noch aus.3 Im Rahmen einer biographischen Skizze sollen hier Chancen und Grenzen ihres Wandels von der Kinderbraut und jugendlichen Gemahlin Friedrichs II. von Dänemark zur einflussreichen und bestens vernetzten Königinwitwe ebenso dargestellt werden wie die Voraussetzungen der Entwicklung Sophies zu einer fürstlichen Witwe von außergewöhnlichem, wirtschaftlichem und politischem Gewicht. 2 Paul Douglas Lockhart: Denmark� 1513–1660� The rise and decline of a Renaissance monarchy, Oxford/New York 2007, S� 133� 3 Hier ist in erster Linie anzuführen Mouritz Mackeprang: Dronning Sofie og livgedinget� Et stykke dansk landbrugshistorie fra tiden 1600, in: Historisk Tidsskrift 7�3 (1900–1902), S� 527–555; sowie Erich Christian Werlauff: Sophia von Meklenburg, Königin von Dänemark und Norwegen� Mit Rückblick auf das frühere Verwandtschaftsverhältniß zwischen dem dänischen und meklenburgischen Regentenhause, in: Jahrbücher des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde 9 (1844), S� 111–165� Verwiesen sei auf die TV-Dokumentation På sporet af dronningerne: Sophie af Mecklenburg, 1557–1631 auf DR 1 mit Liv Thomsen, https://www�dr�dk/drtv/episode/paa-sporet-af-dronningerne_sophie-af-mecklenburg-1557_1631_283612 (letzter Aufruf: 12�02�2024)� Siehe in jüngerer Zeit Poul Grinder-Hansen: Frederik 2� Danmarks renæssancekonge, Kopenhagen 2013, passim; Carsten Bach-Nielsen: Frederik II af Danmark og Sophie af Mecklenburg – et stjernepar fra renæssancen� En tysk fyrstelig repræsentationsform i Danmark?, in: ICO� Iconographisk Post� Nordisk tidskrift för bildtolkning� Nordic Review of Iconography 2 (2015)� S� 39–65�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 97 Die jugendliche Königin Sophie wurde am 4. September 1557 im Wismarer Fürstenhof, einem wenige Jahre zuvor im Auftrag ihres Onkels Johann Albrecht I. nach italienischem Vorbild errichteten Renaissancepalais der mecklenburgischen Herzöge geboren und blieb das einzige Kind Herzog Ulrichs von Mecklenburg und seiner Gemahlin Elisabeth von Dänemark, einer Tochter Friedrichs I. und Halbschwester Christians III. Zu den aufwändigen Tauffeierlichkeiten der Prinzessin in Wismar mussten allein 763 Pferde untergebracht werden, was Hinrich Wolter, den Küster des ›Grauen Klosters‹ im Jahr 1572, vor dem Hintergrund der Hochzeit Sophies mit dem dänischen König, veranlasste, den Kirchenbucheintrag des prominenten Täuflings durch eine detaillierte Beschreibung der Ereignisse zu ergänzen: De kyndtdope dusses Froychen sophia geschach mense Octobri tor Wißmar dosuluest, da vele fromde Forsten und Hern verschreuen weren, myt groter herlicheit hoffholdende, vnde hertoch Hans van Meklenborch vnd hertzogk Adolff van Holsten ronden scharff vp dem marckede, dat sie beyde hervnder fellen. 4 Hochgebildet und vielseitig interessiert, haben Sophies Eltern ihrer aufgeweckten Tochter eine sorgfältige Erziehung angedeihen lassen. Ihre Kindheit verbrachte die Prinzessin am Güstrower Hof, der unter dem gut harmonierenden herzoglichen Paar zu einer Residenz von europäischem Rang geworden war. Sophies Vater hatte als Zweitgeborener lange um eine Teilhabe an der Herrschaft in Mecklenburg ringen müssen. Herzog Ulrich dachte nicht daran, sich zeitlebens mit dem Schweriner Hochstift zu begnügen, um seinem älteren Bruder Johann Albrecht I. die Herrschaft über ganz Mecklenburg zu überlassen. Angesichts des von jeher in der Dynastie praktizierten Erbrechts pochte er darauf, die gleichen Ansprüche wie sein älterer Bruder zu haben. Ulrich wusste, dass Johann Albrecht I. angesichts seiner finanziellen Misere politisch und militärisch kaum handlungsfähig war, und erreichte durch hartnäckiges Taktieren, dass ihm der Bruder im Vertrag von Wismar 1555 zusätzlich zum Stiftsland den väterlichen Güstrower Landesteil zugestehen und Johann Albrecht I. sich mit dem von seinem Onkel Herzog Heinrich V. ererbten Schweriner Landesteil zufriedengeben musste. Für die weitausgreifenden politischen Pläne Johann Albrechts I. erwies sich der Ausgleich mit Ulrich, den er als unbilligen Frieden aber zum Nutzen des Vaterlandes bezeichnete, als herber Rückschlag.5 Ulrich gewann dagegen eigene Handlungsspielräume, die 4 Zit� n� Friedrich Crull: Zur Taufe von Herzog Ulrichs Tochter Sophie im Jahre 1557, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 80 (1915), S� 185–190, hier S� 186� Mit hertoch Hans van Meklenborch vnd hertzogk Adolff van Holsten sind Herzog Johann Albrecht I� von Mecklenburg, Sophies Onkel väterlicherseits, und Herzog Adolf I� von Schleswig-Holstein, ein Onkel mütterlicherseits und Begründer der Gottorfer Linie des Hauses Oldenburg, gemeint� 5 Zit� n� Heinrich Schnell: Mecklenburg im Zeitalter der Reformation� 1503–1603 (Mecklenburgische Geschichte in Einzeldarstellungen 5), Berlin 1900, S� 159�
98 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein er politisch und kulturell zu nutzen und durch die Ehe seiner einzigen Tochter mit Friedrich II. von Dänemark erheblich zu erweitern verstand. Seiner Tochter demonstrierte er so, wie sich fehlende Hausmacht durch Diplomatie, dynastische Verbindungen, finanziellen Erfolg und kulturelles Kapital kompensieren ließ. Obwohl die Heirat der 14-jährigen Sophie mit dem 23 Jahre älteren Dänenkönig eher einem glücklichen Zufall geschuldet als geplant gewesen ist, fügte sie sich ideal in das politische und dynastische Kalkül ihrer Eltern. Nachdem sich Herzog Ulrich nach langen Auseinandersetzungen mit seinem die Primogenitur über alle Territorien des Hauses Mecklenburg beanspruchenden Bruder Johann Albrecht I. die Herrschaft über den Güstrower Landesteil und das säkularisierte Hochstift Schwerin gesichert hatte, befand er sich angesichts des Ausbleibens eines männlichen Erben in einer schwierigen Situation. Umsichtig und ehrgeizig, wusste Ulrich um sein bescheidenes politisches Gewicht unter den Reichsfürsten und suchte angesichts der Konkurrenz zu dem in Schwerin regierenden Bruder Rückhalt bei benachbarten Mächten. Die unvorhergesehene Eheschließung seiner einzigen Tochter mit Friedrich II. von Dänemark, der in einem sieben Jahre andauernden Krieg gegen Schweden jüngst die dänische Hegemonie im Ostseeraum behauptet hatte und zu einem begehrten Verbündeten der protestantischen Reichsfürsten geworden war, ersetzte dem Herzog zwar nicht den Sohn, stärkte ihn aber politisch. König Friedrich II. hatte erst kurz vor seiner ersten Begegnung mit Sophie, nach langem Drängen des Reichsrats, seiner Mutter Dorothea von Sachsen-Lauenburg und seiner Schwester Anna von Sachsen eingewilligt, eine ebenbürtige Ehe einzugehen. Über Jahre galt seine ganze Zuneigung seiner Jugendliebe Anna Hardenberg, einer ehemaligen Hofdame seiner Mutter, die der König noch zwei Jahre vor seiner Hochzeit mit Sophie zu heiraten beabsichtigte und dafür auch eine Abdankung in Kauf zu nehmen bereit war.6 Erst als Anna Hardenberg selbst ihm von einem derartigen Schritt abriet, entschied sich der König für eine dynastische Verbindung. Dennoch kam eine allein nach politischen Kriterien aus der Distanz arrangierte Ehe für den eigenwilligen Monarchen nicht in Frage und ließ ihn auf einem persönlichen Treffen mit den ihm vorgeschlagenen Kandidatinnen bestehen. Heiratsprojekte mit Renée von Lothringen und Maria von Jülich und Kleve hatten sich bereits zerschlagen, als Ende September 1571 in Nykøbing auf Falster ein Treffen mit der 21-jährigen Prinzessin Margarethe von Pommern angebahnt wurde, zu dem es infolge des Todes der Königinmutter Dorothea allerdings erst im November gekommen ist. Arrangiert hatte das Treffen maßgeblich Herzogin Elisabeth von Mecklenburg, die Tante des Königs, Gemahlin Herzog Ulrichs und Mutter Sophies und dessen Schwester Kurfürstin Anna von Sachsen. Friedrich II., der mit 37 Jahren als gutsaussehend und vor Lebenskraft strotzend geschildert wird, konnte der pommerschen Prinzessin wenig abgewinnen, war aber sehr angetan von seiner jugendlichen Cousine Sophie von Mecklenburg, einer erst 14-jährigen, aparten Blondine, die Margarethe von Pommern zusammen mit ihren Eltern nach Nykøbing begleitet hatte. 6 Steffen Heiberg: Christian 4� En europæisk statsmand, Kopenhagen 2017, S� 14�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 99 Seitdem ist Sophie dem König nicht mehr aus dem Kopf gegangen. Gleich am Neujahrstag des Jahres 1572 vertraute er seiner Schwester Anna und deren Gemahl Kurfürst August von Sachsen an, seine mecklenburgische Cousine heiraten zu wollen. Offenbar stellte weder der große Altersunterschied noch die enge Verwandtschaft zwischen Braut und Bräutigam, die, obwohl Sophies Mutter und Friedrichs Vater Halbgeschwister waren, durch eine Erklärung der Theologischen Fakultät der Kopenhagener Universität als unbedenklich eingestuft wurde, ein Hindernis für eine Eheschließung dar. Überhaupt konnte die jugendliche Prinzessin als ideale Partie gelten. In den Augen ihrer künftigen Schwägerin Anna von Sachsen, die bei ihrem königlichen Bruder über einigen Einfluss verfügte und als äußerst anspruchsvoll galt, war sie Friedrich nach Stande und Abkunft gemeß und ebenbürtig und seiner königlichen Würden und Königreichen ehrlich, rühmblich und wohlgefellig.7 Dies galt umso mehr, als die Braut einer Dynastie entstammte, die bereits ein Dreivierteljahrhundert vor den regierenden Oldenburgern zu den aussichtsreichsten Aspiranten auf den Thron Waldemar Atterdags zählte.8 Noch Sophies Großvater, Herzog Albrecht VII. von Mecklenburg, hatte diese Ansprüche seines Hauses im Kopf, als er während der knapp vier Jahrzehnte zurückliegenden Grafenfehde selbst nach der dänischen Krone griff, außerdem war sie über ihre Mutter Elisabeth selbst die Enkeltochter eines dänischen Königs.9 Herzog Ulrich kam die Verbindung aus dynastischen und politischen Gründen ohnehin gelegen und Dänen und Mecklenburger wurden sich schnell über die Ehemodalitäten einig. Anfang Juli 1572 stach Sophie in Begleitung ihrer Mutter und eines zahlreichen Gefolges aus Hofdamen und überwiegend weiblichem Hofpersonal in Warnemünde in See und traf am 4. Juli 1572 in Kopenhagen ein. Zwei Wochen später sah die Residenz den königlichen Bräutigam an der Seite seines Schwagers August von Sachsen und seines künftigen Schwiegervaters Ulrich von Mecklenburg unter Salutsalven und Posaunenschall einreiten. Getraut wurde das Paar am 20. Juli 1572 in der Kapelle des Kopenhagener Schlosses. Am nächsten Tag fand die glanzvolle Krönung der königlichen Braut statt. Friedrich II. führte die Prozession der Hochzeitsgäste an, während Sophie inmitten des feierlichen Zuges in einer von acht Pferden gezogenen silbernen Kutsche der Frauenkirche entgegenrollte. Hier schritt ihr der Reichsrat Peder Oxe die Krone tragend voran, um sie – zusammen mit Holger Rosenkrantz – der jungen Königin vor dem Hochaltar aufs Haupt zu setzen. Friedrich und Sophie harmonierten ungeachtet des erheblichen Altersunterschieds gut miteinander. Obwohl König Friedrich II. von Jugend an ein ungestümes Junggesellenleben gewöhnt war und wie viele seiner Standesgenossen einen Großteil seiner Zeit der Jagd und oftmals wüsten Gelagen, deren Zügellosigkeit zeitgenössische Beobachter immer wieder in Erstaunen versetzten, widmete, fand er sich schnell in die Ehe ein. Im besten Mannesalter 7 Zit� n� Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532–1585), Regensburg 2010, S� 88� 8 Vivian Etting: Queen Margrete I (1353–1412) and the founding of the Nordic Union (The Northern world 9), Leiden 2004, S� 12 f� 9 Sophies Mutter, Herzogin Elisabeth von Mecklenburg-Güstrow, war eine Tochter König Friedrichs I� von Dänemark�
100 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein stehend, scheint der 38-jährige König seiner jugendlichen Frau aufrichtig zugetan gewesen zu sein. Seine langjährige Geliebte Anna Hardenberg, die ein knappes Jahr nach der königlichen Hochzeit – ebenfalls in der Kopenhagener Frauenkirche – Friedrichs langjährigen Vertrauten und Reichsrat Oluf Mouritsen Krognos ehelichte, war fortan Geschichte. Keineswegs selbstverständlich für dynastische Verbindungen, führten Sophie und Friedrich eine harmonische, auf gegenseitiger Sympathie beruhende Ehe. Vielfältige Quellen zeugen von der Anhänglichkeit des Königs gegenüber seiner jugendlichen Gemahlin. Friedrich II. hielt sich selten länger als zwei Tage an einem Ort auf und reiste gern mit mint soffye, auf deren Gesellschaft er nur ungern verzichtete, durch das dänische Inselreich.10 War er ohne Sophie unterwegs, befiel ihn schnell große Sehnsucht nach Sophie, ganz offenbar wirkte die als attraktiv, selbstbewusst und lebensfroh beschriebene junge Frau vitalisierend auf den König.11 Beide teilten gemeinsame Passionen und interessierten sich für Kunst und Wissenschaft, deren intensive Förderung sie gemeinsam betrieben. Mit großen Erwartungen begleitete das königliche Paar den aufgehenden Stern des Astronomen und Astrologen Tycho Brahe, der anlässlich der Geburten der königlichen Kinder ausführliche Horoskope zu erstellen hatte. Brahes Mutter Beate Bille und seine Tante und Pflegemutter Inger Oxe dienten als Hofmeisterin bei der Königin, die so in direkter Verbindung zu ihrem Protegé stand. Nachdem Sophie im April 1577 in Gegenwart Inger Oxes von dem Thronerben Christian entbunden worden war, überbrachte Tycho Brahe das Horoskop des künftigen Königs persönlich.12 An einem heiteren Junitag des Jahres 1586 besuchte Sophie in Begleitung ihres Hofstaats, ihrer Eltern und des Herzogs Sigismund August von Mecklenburg Brahes Refugium im Øresund ohne den König.13 Für Friedrich II. von Dänemark wurde Sophies Vater zu einem vertrauten Freund. Obwohl Ulrich nur sieben Jahre älter als der König war, beschreibt Lockhart den Herzog als »the father he never had«, der seinen Schwiegersohn mit neuen Zeitungen aus Europa und dem Reich versorgte, ihn mit der Politik der deutschen Reichsfürsten vertraut machte und in religionspolitischen Zeitfragen beriet.14 An seinen Gewohnheiten festhaltend, ist Friedrich II. zwar zeitlebens ein mehr als trinkfreudiger, die Jagd und höfische Feste liebender Fürst geblieben, wurde aber dennoch zu einem warmherzigen Ehemann und Vater, der sich um das Wohl seiner sieben Kinder sorgte. Im August 1573 brachte Sophie als 16-Jährige ihre erste Tochter Elisabeth zur Welt, innerhalb der nächsten zehn Jahre folgten mit Anna, dem Thronfolger Christian, Ulrich, Augusta, Hedwig und Johann sechs weitere Kinder. Fünf ihrer Kinder, einschließlich des Thronfolgers, kamen 10 Otto Carøe: Kong Frederik II’s Kalenderoptegnelser for Aarene 1583, 1584 og 1587, in: Historisk Tidsskrift 3 (1872/73), S� 538–577, hier S� 541 f� 11 Werlauff: Sophia von Meklenburg (wie Anm� 3), S� 132� 12 John Robert Christianson: On Tycho’s island� Tycho Brahe and his assistants� 1570–1601, Cambridge 2000, S� 62� 13 Werlauff: Sophia von Meklenburg (wie Anm� 3), S� 154� 14 Paul Douglas Lockhart: Frederik II and the Protestant cause� Denmark’s role in the Wars of Religion� 1559–1596 (The Northern world 10), Leiden 2004, S� 103�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 101 kurz nach ihrer Taufe in die Obhut von Sophies Eltern. Im Pferdeschlitten reiste Herzogin Elisabeth im Januar 1578 mit ihrem knapp zwei Wochen alten Enkelsohn Ulrich in Begleitung einer Amme, einigen mecklenburgischen Hofdamen und Edelleuten von Kolding nach Güstrow.15 Friedrich II. und Sophie vertrauten ihre Kinder aus guten Gründen den Großeltern an. Sophies Mutter interessierte sich für Medizin und verfügte nach den Berichten von Johannes Caselius über profunde Kenntnisse der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.16 Im Gegensatz zu den regelmäßig wechselnden Aufenthaltsorten des Königspaares residierten die Eltern Sophies hauptsächlich in Güstrow und boten den Enkeln hier in den ersten Lebensjahren eine behagliche Kinderstube. Nach der Rückkehr ihrer Kinder nach Dänemark lag deren Erziehung hauptsächlich in den Händen Sophies, die sich dieser Aufgabe besonders dem Thronfolger Christian gegenüber mit Hingabe und ambitionierter Strenge widmete. Mit Billigung ihres Gatten erzog Sophie den Thronfolger mit einer Härte, die auch eigenhändige Züchtigungen nicht ausschloss und das Verhältnis zu ihrem erstgeborenen Sohn über Jahre belastete. Andererseits übernahm sie aber auch persönlich die Pflege, wenn ihre Kinder oder der König erkrankt waren. Von Jugend an in die Rolle der Gemahlin Friedrichs II. von Dänemark hineingewachsen, wusste Sophie sich so ein fürstliches Familienleben zu erhalten, das auf ausgeprägter Sympathie unter den Eheleuten beruhte und die Zeit – wie Werlauff anschaulich schreibt – »unter Gelagen, Jagden, Musik und Ballspiel, Spazierritten und vertrauten Gesprächen« vergehen ließ.17 Mit dem Tod des Königs im Frühjahr 1588 fand dieses Leben unerwartet schnell ein Ende. Witwenschaft als Chance Sophie war 30 Jahre jung, als Friedrich II. von Dänemark im Alter von 53 Jahren überraschend früh seinem intensiven Lebenswandel erlag. Seit Monaten von Todesahnungen geplagt, klagte der König resigniert über leibs schwachheit und starb am 4. April 1588 im Beisein Sophies und seiner Kinder auf Schloss Antvorskov. 18 Andauernde Reisen, Jagden, Feste und Bankette, bei denen Bier und Wein in Strömen flossen und enorme Mengen Fleisch und Fisch verzehrt wurden, hatten seine Gesundheit untergraben und schließlich ihren Preis gefordert. Aus einem zehn Tage nach dem Tod des Königs an ihren Vater geschriebenen Brief spricht verzweifelte Unsicherheit der nun auf sich allein gestellten jungen Frau: 15 Ira Koch: Hausfrau und ehelich Weib� Frauen in der frühen Neuzeit� Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des 16� und 17� Jahrhunderts anlässlich der 1000-Jahr-Feier des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Schriftenreihe des Mu seums der Stadt Güstrow 5), Güstrow 1995, S� 12 f� 16 Ebd� S� 14� 17 Werlauff: Sophia von Meklenburg (wie Anm� 3), S� 154� 18 Lockhart: Frederik II (wie Anm� 14), S� 296�
102 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Hertzliebe Her Fatter, ich habe E. G. Schreiben bei Jochim Bazewitzen bekommen vnd darauß für standen das E. G. leider mein elende Schreiben bekommen haben, vnd E. G. ein hertzlich mittleiden mitt mihr tragen, dafür ich E. G. als die Dochter freundtlich dancke. Godt weis wie hertzlich betrobett ich mitt meinen kleinen Kinderen sitze und nun fast keinen trost mehr habe, ach keine Zuflucht ahne zu Godt und zu E. G. Ich hofe E. G. werden mich och in meinem elende darh ich leider in bin nicht fürlassen werden, sonderen mich beistehen, den ich nicht weis wie ich es anfangen sol oder was ich don sol, [...]. 19 Offenbar hatte Friedrich II. versäumt, Regelungen für die Zukunft seiner hinterbliebenen Gattin und Kinder zu treffen. Ratlos klagt Sophie gegenüber ihrem Vater, dass sie nich(t) fil mit sonnchen [= solchen] hendelen vmgangen habe vnd och sonst fon keinen sachen weis, den mich der Konigk nichts hatt bei seinen leben wissen lassen fon seinem handel.20 Überhaupt habe der König ihr fon keinem dinge auf der Welt gesagett, sonderen den dach tzuforen eh er fürscheidett, do hede ihm der Docktter vnd Herr Kristoffer der Prediger gefragett ob er nicht fürordenen wolde wie es mith mich vnd mitt meinen Kinderen scholde geholden werden, so hette er geanttworttet er konde es nu nicht thun aber er wolde mich vnd die Kinder Godt vnd seine Vnderthanen besellen, er wüste wol die wurden mich vnd meine Kinder nicht fürlassen. Godt weis das mich ein klegelicher Fall ist das ich doch nur begere das ich mochte dott sein den das ich leben sol es ist mich ein hertzlicher trost, das er sonnchen schönen herlich ende genomen hatt vnd hatt geredett bis in sein letzette vnd wahr bei alle seinem Fürstande bis das er fürscheidette. Ich hede nicht gemendet [= gemeinet] das mich Godt so hartt straffen solde doch wahr mich wol allezeitt bange dafür.21 Trotz aller Mitte April 1588 gegenüber ihrem Vater offenbarten Verzweifelung fand sich die junge Witwe schnell in die neuen Verhältnisse ein. Vier Monate später zeichnet der zu den Begräbnisfeierlichkeiten angereiste und mit den dänischen Verhältnissen gut vertraute englische Gesandte Daniel Rogers ein komfortables Bild der Lebensumstände der Königin. Nicht ohne zu betonen, dass der dänische König zu den reichsten und demnach auch bedeutendsten Monarchen Europas zählt, schilderte Rogers seinen Eindruck von Sophie: The Queene of Denmarke hath her dowrie allotted unto her in the Islandes of Falster and Lolland, most fertile countries, which are right over against the Duke of Mecklenburghes her father dominions: which Queene is a right vertuous and godlie princess which with a moth 19 Zit� n� Werlauff: Sophia von Mecklenburg, S� 162 f� 20 Ebd�, S� 163� 21 Ebd�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 103 erly care and great wisdome ruleth the children; unto all Embassadors do adresse themselves, in the presence of the fowre Governors, which indeed rule all. 22 Tatsächlich hingen Sophies Perspektiven als Königinwitwe von der Haltung der vier Reichsräte ab, auf deren Zusammenkunft sie sofort nach dem Tod des Königs in Antvorskov bestanden hatte. Allerdings sollten sich ihre von prominenten Zeitgenossen wie Tycho Brahe und dem einflussreichen Rentmeister Christopher Valkendorf geteilten Hoffnungen auf die Vormundschaft über ihren elfjährigen Sohn Christian und eine damit verbundene Teilhabe an der Regentschaft, womöglich sogar auch auf den Vorsitz über die Regentschaftsregierung, schnell zerschlagen.23 Während der Reichsrat an seiner Entschlossenheit, die Regentschaft bis zur Volljährigkeit Christians IV. ohne die Königinwitwe auszuüben, keinen Zweifel ließ, übernahmen Kanzler Niels Kaas, Rentmeister Christopher Valkendorf, Admiral Peder Munk und Jörgen Rosenkrantz als Gouverneur von Jütland elf Tage nach dem Tod des Königs die Vormundschaft über den elfjährigen Thronfolger und seine Geschwister. Auf einen Schlag sah sich Sophie ihrer Aussichten auf eine Beteiligung an der Vormundschaft über den Thronfolger ebenso beraubt, wie sie alle Hoffnungen auf die Ausübung der Regentschaft begraben musste. Überhaupt änderte sich das politische Klima nach dem Tod des Königs schnell. Von Seiten einer breiten Fraktion des eingeborenen dänischen Adels wehte Sophie ein eisiger Wind entgegen, im Reichsrat konnte sie zwar noch gelegentlich vermitteln, verlor aber, nachdem die Adelsopposition mit dem ihr vertrauten Heinrich Ramel als ehemaligem Kanzler und Hofmeister des jungen Königs und dem Rentmeister Christopher Valkendorf zwei treue und unter Friedrich II. äußerst einflussreiche Gefolgsleute zu Fall gebracht hatte, immer mehr an Rückhalt. Dennoch hielten sich Ramel und Valkendorf als alte Ratgeber Friedrichs II. weiter loyal an die Königinmutter und wurden für sie zu einer wichtigen Stütze. Der pommersche Edelmann Heinrich Ramel, durch den William Shakespeare aus gutem Grund zu seinem Polonius inspiriert worden ist, hatte in Padua die Rechte studiert und vor seiner Karriere in Dänemark in polnischen Diensten gestanden.24 Ramel verfügte zu Lebzeiten Friedrichs II. als dessen Vertrauter und Hofmeister des Thronfolgers über derartigen Einfluss, dass er selbst dänischen Magnaten den Zugang zum Thronfolger verwehren konnte.25 Für den englischen Gesandten Daniel Rogers war er the mouth of the whole realme; a man [...] who hath seen much, and is verie eloquent, and knoweth more of the government and estate then all the rest of the Counsellors.26 Nach dem Tod des Königs brach sich der Unwille großer 22 Daniel Rogers an Lord Burleigh, Roskilde (10�08�1588)� Zit n� Leeds Barroll: Anna of Denmark, Queen of England� A cultural biography, Philadelphia 2001, S� 149� 23 Dietrich Schäfer: Geschichte von Dänemark, Bd� 5: Vom Regierungsantritt Friedrichs II� (1559) bis zum Tode Christians IV� (1648), Gotha 1902, S� 254� 24 Carl Olaf Bøggild-Andersen: Art� ›Henrik Ramel, f� ca� 1550‹, in: Dansk Biografisk Leksikon, https://biografiskleksikon� lex�dk/Henrik_Ramel,_f�_ca�_1550 (letzter Aufruf: 12�02�2024)� 25 Keith Brown: Sightings� Selected literary essays, Oxford 2008, S� 54 f� 26 Siehe Anm� 22�
104 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Teile des dänischen Adels über den einflussreichen Pommern Bahn und sorgte 1588 schnell für Ramels Absetzung als Hofmeister und zwei Jahre später auch für dessen Rückzug aus dem Reichsrat. Für Sophie blieb der in allen politischen und juristischen Fragen versierte Ramel ein wertvoller Ratgeber, dessen Kenntnisse ihr in den Auseinandersetzungen mit dem Reichsrat zugutegekommen sind.27 Angesichts ihrer als Zurücksetzung empfundenen Stellung als Königinwitwe war sie umso entschlossener, dem Reichsrat, der schon an den ihr angelasteten immensen Kosten der Beisetzungsfeierlichkeiten des Königs Anstoß genommen hatte, möglichst viel abzuringen. Dabei erwiesen sich Sophies Ansprüche in der Tat als königlich und wirkten wie eine Entschädigungsforderung für die ihr verwehrte Vormundschaftund Regierungsbeteiligung, indem sie maximale Forderungen stellte und entschieden Zugang zu allen flüssigen Vermögensgegenständen ihres verstorbenen Gemahls forderte. Vorhaltungen des Reichsrats, den eigenen und ihrer Töchter Unterhalt aus dem Leibgedinge finanzieren zu können, widersetzte sie sich erfolgreich. Nach zähen Verhandlungen lenkte der Reichsrat ein und bewilligte schließlich 30.000 Reichstaler und eine jährliche Witwenrente in Höhe von 8.000 Reichstalern aus den Einnahmen des Sundzolls. Nachdem sich der Reichsrat widerwillig bereit erklärt hatte, für die Vorbereitung der Hochzeiten ihrer Töchter Elisabeth und Anna zusätzlich die enorme Summe von 150.000 Reichstalern bereitzustellen, gab Sophie unbeeindruckt vom Protest der Reichsräte prompt ein Drittel dieses Betrags für den Kauf von Schmuck für die beiden Prinzessinnen aus.28 Entrüstet wies die Königinwitwe die zumutbare Forderung des Reichsrats, die weitere Versorgung der Prinzessinnen aus den Einkünften ihres Leibgedinges zu bestreiten, zurück und setzte durch, deren Unterhalt dauerhaft durch die königliche Kammer finanzieren zu lassen. Damit nicht genug, mahnte sie den Reichsrat vor dem Hintergrund der im Juli 1589 anstehenden Doppelhochzeit ihrer Töchter Anna und Elisabeth, die Kosten für zu diesem Anlass benötigte Stoffe aus England, Halsbänder und diverse Kleinodien zu übernehmen. Sophies hartnäckiger Versuch, zugunsten ihrer Söhne Ulrich und Johann eine Aufteilung des königlichen Teils der Herzogtümer Schleswig und Holstein durchzusetzen, brachte das Fass schließlich zum Überlaufen. Ihre erbitterte Auseinandersetzung mit dem Reichsrat, bei der auch kaiserliche Vermittlungsversuche keinen Ausgleich ermöglichen konnten, führte schließlich auch zur Konfrontation mit Heinrich Rantzau, dem einflussreichen Statthalter der Herzogtümer, sodass sich Sophie politisch weitgehend isoliert sah.29 Bald zog der Reichsrat durch die erfolgreich betriebene Volljährigkeitserklärung des 16-jährigen Königs in den Herzogtümern ihren jugendlichen Sohn auf seine Seite und trieb damit einen Keil zwischen Christian und Sophie, deren Verhältnis – wohl auch infolge der strengen mütterlichen Er27 Lockhart: Frederick II (wie Anm� 14), S� 305� 28 Ebd�, S� 306� 29 Heiberg: Christian 4 (wie Anm� 6), S� 40�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 105 ziehungsmethoden – ohnehin nie besonders innig gewesen ist.30 Eine angesichts derart verhärteter Fronten auf Sophies Drängen im August 1593 von ihrem Vater nach Dänemark geschickte mecklenburgische Gesandtschaft, die zwischen Thronfolger und Reichsrat auf der einen und der jungen Königinwitwe auf der anderen Seite vermitteln sollte, konnte das Zerwürfnis nicht beenden und offenbarte endgültig, dass die energische Witwe mit dem Rücken zur Wand stand. Erst zwei Jahre später söhnten sich Mutter und Sohn am Güstrower Hof wieder aus. Das Leibgedinge als wirtschaftliches Rückgrat Sophie sah sich auch ideell als Erbin ihres Gatten, schon deshalb machte sie keine Anstalten, sich aufs Altenteil abschieben zu lassen. Während der Reichsrat die selbstbewusste Königinmutter zum Verlassen des Hofes aufforderte und möglichst schnell auf ihrem Leibgedinge auf Lolland und Falster und somit außerhalb des politischen Lebens sehen wollte, strebte die unbequeme Witwe nach größtmöglicher Autonomie und erschloss sich eigene Politikfelder. Dem Drängen des Reichsrates, bereits 1590 ihr Wittum zu beziehen, begegnete die Königinwitwe hinhaltend mit dem Hinweis auf das noch im Bau befindliche Schloss in Nykøbing auf Falster, dessen desolaten Vorgängerbau sie 1589 abreißen und durch den Niederländer Philipp Brandin, einen bewährten Baumeister ihres Vaters, durch einen Neubau aus rotem Backstein ersetzen ließ. Schloss Nykøbing wurde als Witwensitz Sophies von 1589 bis 1594 in vielen Details nach dem Vorbild des Güstrower Schlosses umgestaltet, schon 1587 empfahl Herzog Ulrich seinem Schwiegersohn den als Architekt und Bildhauer in seinem Dienst stehenden Brandin: Da E. Kön. M. noch das furhabens gemeltes haus erbauen zu lassen, So haben wir alhier einen BauMeister, welcher uns viel Jahr hero gedienet, und auch ietzo unser unser newes Haus alhier erbawet, [...]. 31 Obwohl die in Kolding lebende Königinmutter im Juli 1593 durch den Reichsrat einmal mehr nachdrücklich aufgefordert worden ist, auf ihr Leibgedinge zu ziehen, begab sie sich erst nach der vollständigen Fertigstellung des geräumigen Schlosses im April 1594 mit ihren Töchtern Hedwig und Augusta nach Nykøbing, das fortan ihren Lebensmittelpunkt bildete. Von hier aus betrieb die geschäftstüchtige Witwe eine rege Heiratsdiplomatie, von der noch die Rede sein wird. Unter Sophies Herrschaft gedieh ihr Wittum zu einem Musterunternehmen, das zur Basis weiterer unternehmerischer Aktivitäten werden sollte und angesichts seiner quasiautonomen Stellung in Dänemark nahezu einen Staat im Staate bildete. 30 Lockhart: Denmark (wie Anm� 2), 130� 31 Rigsarkivet Kopenhagen (RAK), TKUA Mecklenburg A I, Brevveksling mellem Fyrstehusene og med Staederne Rostock og Wismar, 10, Herzog Ulrich von Mecklenburg an Friedrich II� von Dänemark (06�10�1587)�
112 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Weill Gott der Almechtige S. L. Gemahlin, unsere freuntliche Herzliebe Tochter, abermals mit leibs fruchtt gesegnett, Wir wollen S: und Ihrer L. den Mütterlichen gefallen bezeigen, und uns an derselbe begeben, damit Ihro L [...] von uns rath und beistand haben mochtte. Wan wir den Ihren Lieb ein solchs nichtt abschlag konnen, sintemahl hochgemelte unsere Tochtter gleichergestalt ein solchs mitt sonderlichem fleiß von Unß begehrt, [...]. Außerdem beabsichtigte Sophie auf dem Weg nach Gottorf, ihre reise durch Seeland und Füne, nach Colding zu, zunemen [...]. Und weill unser freuntlicher herzlieber Sohn der Konigk, sambt S. L. Gemalin, Iezo in Jüttlandt auff Hirsch Jagt, versehen wir uns S. L. bei solcher gelegenheitt auf zu warten zu krigen [...]. 52 Immer wieder scheint bei den von Sophie arrangierten dynastischen Verbindungen der elterliche Einfluss durch. So ist die 1602 geschlossene Ehe von Sophies jüngster Tochter Hedwig mit Kurfürst Christian II. von Sachsen bereits 1592 durch deren Großvater Ulrich von Mecklenburg, der dabei wiederum einen Vorschlag seiner Schwägerin Erdmuthe von Pommern-Stettin aufgegriffen hatte, favorisiert worden. Gegenüber Sophie argumentierte Ulrich, dass die Fortpflanzung und Erhaltung warer bestendiger Freundschafft so nun von vielen Jharen here zwischen dem koniglichen denemarckischen und churfurstlich sechsischen heusern gewesen, für diese Heiratsallianz spreche.53 Tatsächlich dürften sowohl Ulrich als auch Sophie, die in nahezu identischen dynastischen und politischen Kategorien dachten, als strenge Lutheraner ein vitales Interesse an einer Verbindung mit Kursachsen als dem Mutterland der Reformation und bedeutendsten lutherischen Reichsstand gehabt haben. Für Herzog Ulrich und seine Gemahlin Elisabeth, die nicht weniger ökonomisch als ihre Tochter dachten, sprachen außerdem finanzielle Erwägungen für eine Verbindung mit den dank der Wirtschaftspolitik des Kurfürsten August wohlhabenden Albertinern. Eine ähnliche Motivation lag der 1597 geschlossenen Ehe König Christians IV. mit Anna Katharina, der ältesten Tochter Kurfürst Joachim Friedrichs von Brandenburg zugrunde, die Dänemark mit einem weiteren wichtigen lutherischen Territorium verband. Als problematischer erwies sich die Versorgung der jüngeren Söhne Ulrich und Johann, die bis zur Vermählung des jungen Königs mit Anna Katharina von Brandenburg und der Geburt des Erbprinzen Christian im Jahr 1603 als dynastische Reserve im Hintergrund standen.54 Da deren Ausstattung mit Anteilen der Herzogtümer am erbitterten Widerstand des Reichsrates und des schleswig-holsteinischen Adels gescheitert war, suchte Sophie nach ertragreichen Präbenden im Reich und wurde so zur Urheberin der von Christian IV. zur Versorgung seiner eigenen Söhne betriebenen Stiftspolitik. Nachdem die schon durch Fried52 LHAS, 211 2/1, Acta externa, Danica 550, Bl� 9, Sophie an Herzog Ulrich, Nykøbing (15�08�1600)� 53 Essegern: Fürstinnen (wie Anm� 34), S� 59� 54 Der 1599 geborene Erbprinz Friedrich starb im Alter von 3 Wochen�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 113 rich II. unternommenen Bemühungen, den zweitgeborenen Sohn Ulrich mit dem lukrativen Hochstift Straßburg zu versorgen, erfolglos geblieben waren, konnte sie sich einmal mehr auf die Unterstützung ihres Vaters verlassen. Herzog Ulrich von Mecklenburg regierte seit 1550 das säkularisierte Schweriner Hochstift und war bereit, der töchterlichen Bitte, ihren Zweitgeborenen zu seinem Nachfolger als Administrator zu bestimmen, zu entsprechen. Obwohl Sophies Wunsch keineswegs selbstverständlich war, da durch ihn das Hochstift dem unmittelbaren Zugriff des Hauses Mecklenburg entzogen wurde, signalisierte Ulrich, die Wahl des gleichnamigen Enkels zu seinem Koadjutor befördern zu wollen. In ihrer Bitte zeigt sich einmal mehr Sophies Sympathie für ihre Herkunftsdynastie, indem sie ihren Wunsch mit der Einschränkung versah, dass diese Wahl nicht gelten sollte, wenn ihrem Vater noch ein Sohn geboren würde, und versicherte, dass die Regierung eines dänischen Prinzen im Stiftsland nur eine Ausnahme sei, die dem Haus Mecklenburg keinesfalls präjudizierlich werden solle. Tatsächlich blieb die Regierung Ulrichs von Dänemarks als Administrator des Schweriner Hochstifts folgenlos für seine mecklenburgischen Verwandten, die zwar für eine Generation auf dieses Territorium verzichten mussten, es durch den Frieden von Münster und Osnabrück aber 1648 endgültig als Fürstentum Schwerin ihrem Herrschaftsbereich einverleiben konnten. Im Verhältnis zu seinen durch Ehen mit bedeutenden Fürsten versorgten Schwestern blieb der Schweriner Administrator politisch allerdings bedeutungslos. Das gilt auch für Herzog Johann, Sophies jüngsten Sohn, dessen geplante Verheiratung mit Xenia, der einzigen Tochter des Zaren Boris Godunow sich strategisch gegen das erstarkende Schweden richtete. Wie schon der Erwerb der Inseln Ösel und Wieck durch König Friedrich II. sollte eine dynastische Verbindung mit Russland den schwedischen Einfluss im Baltikum einhegen. Obwohl die Initiative zu dieser Verbindung vom Zaren ausgegangen ist, der im November 1601 dazu eine russische Gesandtschaft an den dänischen Hof entsandt hatte, stand das Heiratsprojekt angesichts der undurchsichtigen Verhältnisse am Zarenhof unter denkbar ungünstigen Vorzeichen und nahm, diplomatisch schlecht vorbereitet, für Herzog Johann ein tragisches Ende.55 Trotz derartiger Rückschläge steht Sophies Heiratspolitik für politischen Überblick, Weitsicht und eine ausgeprägte Beharrlichkeit im Verfolgen ambitionierter dynastischer Projekte. Die Ehen ihrer Töchter waren mit großer Sorgfalt geplant und zeugen von ihrem Gespür für politische Entwicklungen. En passant dienten sie auch dazu, ihre seit den Auseinandersetzungen über die Ausübung der Vormundschaft über den Thronfolger und die Teilung der Herzogtümer angeschlagene Position gegenüber dem Reichsrat zu stärken. Auch wenn sich Sophie nach dem Tod ihres Gatten dem Reichsrat beugen musste, fand sie de facto Wege, ihren Einfluss an diesem vorbei geltend zu machen. Durch die allesamt Sophies Handschrift tragenden Heiratsallianzen mit König James I. (VI.) von England und Schottland, dem sächsischen Kurfürsten Christian II. und Heinrich Julius von Brauschweig-Wolfenbüttel, der am kaiserlichen Hof über beste Verbindungen verfügte, verband sie Dänemark mit den ange55 Herzog Johann starb am 28� Oktober 1602 im Alter von 19 Jahren in Moskau�
114 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein sehensten und einflussreichsten protestantischen Dynastien Europas und setzte die Politik ihres verstorbenen Gatten fort. Obwohl Christian IV. nach dem Tod seines Vaters weitgehend dem Einfluss Sophies entzogen worden ist, musste die von seiner Mutter betriebene Heiratspolitik auch auf die Grundlinien einer auf die Stärkung des Protestantismus gegenüber allen gegenreformatorischen Tendenzen abzielenden Außenpolitik des jungen Königs wirken. Auch wenn der Königinwitwe formal keine Einflussmöglichkeiten verblieben waren, verstand sie indirekt auf die Politik Christians IV. einzuwirken, indem sie dessen Rüstungen und Feldzüge finanzierte. Angesichts eines sich immer mehr verdüsternden politischen Horizonts in Europa enthielten die von der Königinwitwe arrangierten Heiraten ihrer Kinder damit unvermeidlich eine politische Dimension, in der sich die antikatholische Diplomatie ihres Gemahls fortsetzte. König James I. (VI.), dessen politisches Gewicht sich, nachdem er das Erbe Elisabeths I. angetreten hatte, vervielfachte, galt seit der Ermordung Heinrichs IV. von Frankreich 1589 als Schutzpatron und Hoffnungsträger der deutschen Protestanten. Dessen mit Sophies Enkeltochter Elisabeth Stuart vermählter Schwiegersohn Friedrich von der Pfalz sollte mit der Union ein militärisches Bündnis protestantischer Reichsfürsten gegen den Kaiser und seine Verbündeten anführen.56 So wie sich Friedrich II. von Dänemark als Stütze der protestantischen Sache verstanden hatte, knüpfte nun seine Witwe über ihre Schwiegersöhne ein Netzwerk protestantischer Mächte, das ihrem als Oberst des Niedersächsischen Reichskreises zum Schutzherrn der deutschen Protestanten gewordenen Sohn Christian IV. zur Seite stehen sollte. Gläubiger der Verwandtschaft und politischer Einfluss Einfluss und Ansehen der nicht ohne Grund als Großoder Schwiegermutter eines Großteils der protestantischen Reichsfürsten bezeichneten Königinwitwe beruhten hauptsächlich auf der Kombination eines in weiten Teilen durch sie geknüpften dynastisch-politischen Netzwerks und ihren erheblichen finanziellen Möglichkeiten. Diese erschlossen sich neben der innovativen Bewirtschaftung ihrer dänischen Leibgedingsämter überwiegend aus der Vergabe von Darlehen an die oft hochverschuldete, chronisch finanzschwache Verwandtschaft und zumeist dem ländlichen Adel entstammende Schuldner, die als Sicherheit für Sophies Zahlungen in aller Regel nur Teile ihres eigenen Landes oder Landeigentums verpfänden konnten. Besonders im Norden des Reichs erwarb Sophie auf diese Weise beträchtlichen Pfandbesitz, der infolge effektiver Bewirtschaftung wiederum erhebliche Gewinne abwarf und ihre Einnahmen steigerte. Auch für ihre durch andauernde innerdynastische Streitigkeiten in Anspruch genommene mecklenburgische Verwandtschaft war die vermögende Witwe eine feste Größe. Ihre minderjährig zur Regierung gelangten Großneffen Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht I. pflegten intensiven Kontakt zur der einflussreichen Großtante und betonten, indem sie deren aus56 Ronald G� Asch: Die Stuarts� Geschichte einer Dynastie (Beck’sche Reihe 2710), München 2011, S� 44�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 115 geprägtem Familiensinn schmeichelten, immer wieder, dass dieselbige auß dem Uhralten löblichen Hauße Mecklenburgk entsproßen und dahero deßelben gedeihlichen wolstand mehr den hader und Ungelegenheit zu befordern, ohnzweiffel wolgemeint sein müsse.57 Schon aufgrund ihrer chronischen Finanznot mussten beide Fürsten ein vitales Interesse an guten Beziehungen zu der in Mecklenburg über ausgedehnten Pfandbesitz verfügenden Königinwitwe haben . Überhaupt bedienten sich die Herzöge gern des von Sophie ausgehenden dynastischen Netzwerks. Wie pragmatisch diese Beziehungen genutzt worden sind, verdeutlicht ein ihren direkten Draht nach London widerspiegelnder Tagebucheintrag Adolf Friedrichs I. von Mecklenburg-Schwerin, er habe zu Niköping die Königin angesprochen, daß sie an den König und die Königin in England schreiben wolle, daß mir 50 Eisenstangen zollfrei möchten passiret werden, welches sie gewilliget.58 Auch sonst lag es für die Mecklenburger nahe, in politischen Fragen Orientierung und Rat in Nykøbing zu suchen. Angesichts des angespannten Verhältnisses Adolf Friedrichs zu seiner dem Haus Holstein-Gottorp entstammenden Mutter Sophia war die Beziehung zu seiner Großtante für ihn von besonderem Stellenwert. Die Königinmutter entwickelte ein herzliches Verhältnis zu ihrem Großneffen und sprach ihn in ihren Briefen als Sohn an. Als umsichtige Beobachterin der politischen Großwetterlage war sie sowohl mit den Verhältnissen in Mecklenburg als auch der Situation im Reich bestens vertraut, sodass aus der Perspektive der protestantischen Reichsfürsten viele Fäden der Politik Christians IV. bei Sophie zusammenliefen. Mit großen Vorbehalten seitens der Lutheraner richteten sich die Blicke der Protestanten im Vorfeld des 30-jährigen Krieges auf Sophies calvinistischen Schwiegersohn, König James I. von England und Schottland und dessen, die protestantische Union anführenden Schwiegersohn, Kurfürst Friedrich von der Pfalz. Während James I. als mächtigster protestantischer Herrscher vor dem Hintergrund innenpolitischer Probleme keine Anstalten machte, in den sich im Reich anbahnenden konfessionellen Konflikt einzugreifen, löste der Griff des Pfälzers nach der böhmischen Krone schließlich den Krieg aus. In dieser Situation hielt Sophie engen Kontakt zu den protestantischen Mächten und ermöglichte – wenn auch erfolglos – durch die finanzielle Unterstützung der Rüstungen ihres Sohnes Christian IV., den Truppen Maximilians von Bayerns und Kaiser Ferdinands II. militärisch die Stirn zu bieten. Die der vernichtenden Niederlage Christians IV. bei Lutter am Barenberge 1626 folgende Besetzung Norddeutschlands durch die Kaiserlichen traf Sophie neben der militärischen Bedrohung Dänemarks auch als Gläubigerin in ihren ureigensten Interessen. Sieben mecklenburgische Ämter befanden sich als Sicherheit für die dem Haus Mecklenburg gewährten Darlehen 57 RAK, 202, Kongehuset, Adolf Friedrich I� und Johann Albrecht II� an Sophie, Schwerin (03�01�1614)� 58 Tagebucheintrag Adolf Friedrich I� von Mecklenburg (24�08�1615)� Zit� n� Carl von Lützow: Beitrag zur Charakteristik des Herzogs Adolf Friedrich von Meklenburg-Schwerin, wie auch zur Schilderung der Sitten des siebenzehnten Jahrhunderts, entlehnt aus des obgedachten Herzogs eigenhändig geführten Tagebüchern im großherzogl� Archive zu Schwerin, in: Jahrbücher des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde 12 (1847), S� 59–122, hier S� 63�
116 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten in ihrem Pfandbesitz.59 Hinzu kamen zahlreiche, von ihren Schuldnern an sie verpfändete Güter.60 Jetzt war dieser Besitz dem Feind ausgeliefert und die Königinmutter hatte infolge der Enteignung und Vertreibung der bei ihr hochverschuldeten mecklenburgischen Herzöge zugunsten des kaiserlichen Feldherrn Albrecht von Wallenstein um ihr Geld zu fürchten. In äußerste Bedrängnis geraten, hatte Adolf Friedrich I. von MecklenburgSchwerin Sophie schon im April 1627 anvertraut, um das Leben seiner Familie zu fürchten, und sie gebeten, seiner Gemahlin mitsamt ihren Kindern Zuflucht zu gewähren. Als der Herzog bar aller Einkünfte und angewiesen auf die Unterstützung seiner Verwandtschaft Anfang 1628 bei der solventen Großtante 20.000 Gulden leihen wollte, bewilligte sie ihm lediglich einen Betrag von 1.000 Gulden. Sein Bruder Johann Albrecht II., zu dem Sophie wegen seiner Hinwendung zum Calvinismus ohnehin ein gespanntes Verhältnis hatte, ging leer aus. Trotz ihrer finanziellen Zurückhaltung stand die betagte Königinwitwe in engem Kontakt mit der exilierten mecklenburgischen Verwandtschaft und betrieb – auch im eigenen Interesse – deren erst mithilfe schwedischer Waffen im Sommer 1631 erfolgte Restitution. Noch Anfang April 1630 bedankte sich Herzog Adolf Friedrich I. aus seinem Lübecker Refugium deßwegen ganz fleißig, das E. Kön. M. berürtes unsers Töchterleins sich so freundmütterlich angenommen [und] daßelbe bis dahin sowol erzogen und demselben alle Königliche gnad und guthat so miltiglich erwiesen habe.61 Sophies mit dem Aufstieg Schwedens zusammenfallender Tod im Herbst 1631 steht zwei Jahre nach dem Frieden von Lübeck sowohl für den Niedergang dänischer Hegemonie im Ostseeraum als auch den damit einhergehenden Bedeutungsverlust des von der Königinwitwe geknüpften dynastischen Netzwerks. Resümee Sophies Leben und Wirken zeugt von ausgeprägtem Ehrgeiz und enormer Beharrlichkeit, Eigenschaften durch die sie sowohl in der ihr zugewiesenen Rolle als Gemahlin Friedrichs II. von Dänemark als aber auch besonders während ihrer über 43-jährigen Witwenschaft unter den Fürstinnen ihrer Zeit herausragt. Auch wenn ihre in jungen Jahren geschlossene Ehe mit dem 23 Jahre älteren Dänenkönig eher einem Zufall geschuldet gewesen ist, überließ sie sonst kaum etwas der Fügung. Nach 14 Ehejahren verwitwet, hat Sophie es virtuos verstanden, politische Freiräume zu nutzen, und sich Wirkungsfelder erschlossen, die ihr durch den Reichsrat vehement bestritten worden sind. Der nicht zuletzt auch ihren finanziellen Möglichkeiten geschuldete Einfluss auf 59 Es handelte sich um die Ämter Neukalen, Neubukow, Schwaan, Stargardt, Gnoien, Dargun und Gadebusch� 60 1603 hatte Caspar von Barold der Königinwitwe beispielsweise sein bei Schwaan gelegenes Gut Dudinghausen für 6�000 Reichstaler verpfändet� Vgl� auch LHAS, 2�12-4/2, Dudinghausen� 61 Ebd�, 211 2/1, Acta externa, Danica 555, Herzog Adolf Friedrich an Sophie, Lübeck (10�04�1630)� Bei dem Kind handelt es sich um Adolf Friedrichs 1627 geborene Tochter Anna Maria, die Sophie vorübergehend aufgenommen hatte�
Joost: Sophie von Dänemark (1557–1631) | 117 König Christian IV., eine Reihe von Reichsfürsten und andere hochgestellte Schuldner wurde für sie zum Surrogat für politische Macht. Nachdem sich abzeichnete, dass die von ihr angestrebte Übernahme der Regentschaft und auch ihre Vormundschaft für den ältesten Sohn, den Thronerben Christian, nicht durchzusetzen war, betrieb sie umso zielstrebiger die Versorgung ihrer jüngeren Kinder und sicherte sich einen beträchtlichen Einfluss auf die dänische Politik. Die Ehe ihrer Tochter Anna mit dem schottischen König und englischen Thronerben James VI. brachte Hamlet nach Dänemark und machte Sophie als einflussreiche Großmutter des englischen und schottischen Königs Karl I. und dessen Schwester Elisabeth Stuart, der späteren pfälzischen Kurfürstin und Königin von Böhmen, zu einer Schlüsselfigur innerhalb der protestantischen Dynastien Europas. Durch die Finanzierung bedeutender Reichsfürsten und der Kriege ihres Sohnes Christian IV. beeinflusste sie im Vorfeld und während des ersten Drittels des Teutschen Krieges die militärischen und politischen Entwicklungen im Ostseeraum in einem Ausmaß, dass der englische Diplomat und Historiker James Howell in seinen Epistolae 1632 voller Hochachtung an the late death of the Lady Sophia Queen Dowager of Denmark, our King’s Grandmother [i. e. Karl I.] erinnerte, she was reputed the richest Queen of Christendom.62 62 James Howell: Familiar Letters, London 2 1650, S� 175� Abstract Queen Sophie of Denmark was a remarkable personality and a key figure within the Protestant dynasties. As the only daughter of Duke Ulrich of Mecklenburg and the Danish Princess Elisabeth, she was as ambitious as she was tenacious. Married at the age of 14 to King Frederick II of Denmark, who was 23 years he r senior, and widowed after 14 years, she became one of the most influential women of her time. With a wide range of interests and the ability to open up new fields of activity as a widow, Sophie was extremely successful economically and played an important role in financing the wars of her son, Christian IV of Denmark, and the Protestant princes of the Holy Roman Empire. Autor Dr. Sebastian Joost Historiker, Mitarbeiter im Projekt ›Digitale Quellenedition: Korrespondenz einer Mäzenin. Die Briefe der Königin Sophie von Dänemark‹ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Mecklenburgische Landesgeschichte und die mittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte des Ostseeraumes. E-Mail: [email protected]
118 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Open Access // Der Beitrag ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0. Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Beitrags von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.
| 119 Detlev Kraack Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta Die Beschäftigung mit den im Gegensatz zu ihren Ehemännern und Söhnen bislang eher vernachlässigten Fürstinnen des Landes hat in jüngerer Zeit einen erfreulichen Aufschwung erfahren. 1 Dabei ist deutlich geworden, welch Erkenntnispotential die intensive Auseinandersetzung mit diesen in der Regel eben doch sehr eigenständigen, etwa mit einem eigenen Haushalt ausgestatteten, eng in zentrale Personennetzwerke eingebundenen und damit wirkmächtigen Persönlichkeiten bietet. Ehefrauen und Witwen waren in diesem Sinne mehr als schmückendes Beiwerk, die Verheiratung von Töchtern stellte ein oftmals vergleichbar prestigeträchtiges Politikum dar wie die der Söhne, und insbesondere fürstliche Witwen traten bisweilen als eigenständig agierende Figuren und hochpolitische Akteure gegenüber ihren Söhnen in Erscheinung. Für die Erforschung der sich aus diesen sehr unterschiedlichen Lebensund Alltagswirklichkeiten ergebenden Szenarien sowie der Konfliktfelder und der Handlungsspielräume, die sich daraus für Fürstinnen und Witwen eröffneten, stehen mit Rechnungsüberlieferungen, Testamenten, Leichenpredigten, Stiftungsdokumenten und – vor allem – Korrespondenzen im Umfeld der zahlreichen Höfe des Landes umfangreiche Quellenbestände für die weitere Erforschung weiblicher Teilhabe an fürstlicher Herrschaft zur Verfügung. Dass es darüber hinaus auch sehr aussagekräftige, gerade das Selbstverständnis dieser weiblichen Akteure reflektierende Bildquellen – Einzelporträts ebenso wie Familienbilder bis hin zu dynastischen Apotheosen – gibt, sei an dieser Stelle lediglich angedeutet. Neben Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern dürften auch Historikerinnen und Historiker aus diesem umfangreichen Material sicher noch 1 Vgl� stellvertretend für eine ganze Reihe anderer biographisch wie analytisch und diachron vergleichend ansetzender Untersuchungen zu der im Folgenden in den Mittelpunkt gestellten Herzoginwitwe Augusta Melanie Greinert: Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung� Handlungsspielräume Gottorfer Fürstinnen (1564–1721) (Kieler Schriften zur Regionalgeschichte 1), Kiel/Hamburg 2018; Oliver Auge/Nina Gallion/Thomas Steensen (Hg�): Fürstliche Witwen und Witwensitze in Schleswig-Holstein (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins 127), Husum 2019 (darin speziell: Melanie Greinert: Das »Fürstlich Hus« vor Husum als Witwensitz der Herzoginnen Augusta und Maria Elisabeth von Schleswig-Holstein-Gottorf, S� 29–50, hier S� 29–39; Albert Panten: Die Witwen im Schloss vor Husum und ihre Untertanen, S� 53–63, hier S� 53–60)� Kiel-UP • https://doi�org/10�38072/2943-5331/p7
120 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein mehr Erkenntnisse schöpfen können, als dies bisher geschehen ist. In der Summe eröffnet die Auseinandersetzung mit diesem vielfältigen schriftlichen und bildlichen Material ein anderes, durchaus eigenständigeres Bild der weiblichen Akteure, als es uns in der traditionsbildenden chronikalischen Überlieferung entgegentritt. Für den Augenblick fällt zudem auf, dass überall dort, wo in diesem Material bereits tiefer geschürft worden ist, vielfältige Perspektiven für weitere Forschungen aufscheinen. In diesem Sinne soll im Folgenden mit den Kalendernotizen des Husumer Pastors Peter Danckwerth (1580–1652)2 eine für Husum und Umgebung neu erschlossene Quellenüberlieferung zur Alltagswirklichkeit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts darauf befragt werden, welche Informationen sich aus ihr über die Herzoginwitwe Augusta (1580–1639) gewinnen lassen. Diese hatte nach dem Ableben ihres fürstlichen Gatten, des Herzogs Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf (1575–1616; regierte seit 1590), im Schloss Husum ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden. Obwohl sie von dort aus regelmäßig zu Verwandtenbesuchen aufbrach und auch darüber hinaus eine bemerkenswerte Mobilität an den Tag legte, hielt sie sich doch während ihrer Witwenschaft vornehmlich in Husum auf. Dass und wie Augusta an ihrem Alterssitz und von diesem aus weiterhin Herrschaft ausübte, wie sie öffentlich in Erscheinung trat und sich dabei durch milde Gaben und Stiftungen sowie durch Anteilnahme und persönliche Nähe zu ihren Untertanen, die rein rechtlich gesehen doch eher die ihres Sohnes, des regierenden Fürsten Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf (1597–1659; regierte seit 1616), waren, zumindest gewisse Handlungsfelder und Spielräume für eigenständiges Agieren erschloss, soll dabei näher betrachtet werden. Es steht zu vermuten, dass sie dabei im Zweifelsfall genau dort an Grenzen stieß, wo ihre eigenen Interessen mit denen ihres fürstlichen Sohnes kollidierten. Die räumliche Distanz zwischen Gottorf und Husum scheint in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt zu haben. Zwar war sie so groß, dass sie Augusta ganz fraglos ein gewisses Maß an Eigenständigkeit erhielt. Gleichzeit wurden wichtige Personalentscheidungen auch im unmittelbaren Umfeld der Witwe nicht getroffen, ohne dass diese vom fürstlichen Hof gebilligt wurden. Hier schrumpfte die Tagesreise zwischen Gottorf und Husum zu einem Federstrich. Beispiele, in denen Augusta nach bereits getroffener Weichenstellung etwa für eine Stellenbesetzung wieder zurückrudern musste, verdeutlichen, dass im Zweifelsfall eben nicht in Husum, sondern in Gottorf entschieden und das dort Beschiedene vor Ort in Husum umgesetzt wurde. Dass die fürstliche Witwe und Mutter dabei nicht auf ihrer Prärogative bestand, sondern flexibel nachzugeben verstand, um dafür in anderen Bereichen in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden zu bleiben bzw. zu werden, spiegelt sehr schön wider, wie von fürstlichen Höfen ausstrahlende Herrschaft im 17. Jahrhundert konkret ausgehandelt wurde und nur 2 Vgl� zum Folgenden Detlev Kraack (Hg�): Die Kalendernotizen des Husumer Pastors Peter Danckwerth (1611–1652) (Studien und Materialien 36), Bredstedt 2021; Ders�: Hverdagsfragmenter over for den vide horisont� Kalendernotater af Husum-præsten Peter Danckwerth (1580–1652) for årene 1611 til 1652, in: Mikkel Leth Jespersen/Mikkel Thelle (Hg�): Land og by på tværs 1000–1800� Festskrift til Bjørn Poulsen på 65-års dagen (Skrifter om dansk byhistorie 13), Aarhus 2020, S� 241–269�
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 121 aus einem komplexen, oftmals sicher auch kontroversen Mitund Gegeneinander heraus zu verstehen ist. Dass sich im Umfeld entsprechender Entscheidungen neben dem Fürsten und den Spitzen der auf ihn ausgerichteten Verwaltung auch politisch klug agierenden Akteurinnen wie Augusta zumindest gewisse Möglichkeiten der Einflussnahme eröffneten, ist kein überraschendes Ergebnis entsprechender Untersuchungen. Aus der Persönlichkeit und Lebensgeschichte erwachsene Ansprüche und diese begrenzende Strukturen eröffneten entschlossen zupackenden Akteuren beiderlei Geschlechts immer wieder die Möglichkeit, eigene Interessen klug und flexibel durchzusetzen, auch wenn dazu bisweilen an anderer Stelle nachgegeben oder ein Umweg in Kauf genommen werden musste. Quelle, Verfasser und Überlieferung Die für die Jahre 1611 bis 1652 kopial überlieferten Kalendernotizen des Husumer Pastors Peter Danckwerth, die in der handschriftlichen Überlieferung des Nehmtener Gutsarchivs als Calender-Extracten bezeichnet werden, bieten bisher unbekanntes Material für die Beschäftigung mit der Wahrnehmung der Herzoginwitwe Augusta vor Ort in Husum. Wir fassen in dieser Überlieferung mit anderen Worten nicht Ideal oder Wirklichkeitsnorm, sondern die von einem wachen Zeitgenossen wahrgenommene Wirklichkeit. Bei dem Material handelt es sich um aus dem dienstlichen und dem privaten Alltag Danckwerths heraus entstandene Notate aus den Jahreskalendern des Pastors. Die hier fassbaren Nachrichten über die Herzoginwitwe sind im Folgenden vollständig zusammengestellt und systematisch ausgewertet. Aus ihnen ergibt sich ein buntes Kaleidoskop von Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Diese Informationen sind, so unscheinbar sie als einzelne Nachrichten auch wirken mögen, in der Summe dazu angelegt, das von der bisherigen Forschung gezeichnete Bild dieser vor Ort in Husum ungemein aktiven und präsenten Persönlichkeit weiter zu verfeinern und es in gewissen Bereichen sogar um neue Aspekte zu erweitern. Die Kalendernotizen (Calender-Extracten) Kaum anders als heute haben auch im 17. Jahrhundert zahlreiche Personen für die Bewältigung der aus ihrem beruflichen und privaten Alltag erwachsenden Herausforderungen einen Jahreskalender geführt. Dabei handelte es sich um vorgedruckte Kalendarien, die man käuflich erwerben konnte und die für die einzelnen Tage Raum für handschriftliche Notate boten. 3 Im vorliegenden Fall dienten diese Kalender nicht so sehr der vorausblickenden Planung, sondern 3 Vgl� das am Institut für Buchwissenschaft der Universität Erlangen angesiedelte Datenbank-Projekt ›Erschließung der handschriftlichen Einträge in frühneuzeitlichen Schreibkalendern mittels eines Repertoriums (circa 1540 bis 1800)‹ (Prof� Dr� Daniel Bellingradt/Dr� Klaus-Dieter Herbst), https://schreibkalender�wisski�data�fau�de (letzter Aufruf: 12�02�2024)�
128 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein fallend zurück; und ganz offensichtlich kam das, was dort von der Kanzel geboten wurde, auch bei anderen Vertretern der Gemeinde nicht so gut an, dass sie sich zu einer Berufung von Akens durchringen konnten. Waren dadurch die ersten beiden Pläne zur Neubesetzung der Husumer Pastorenstelle ins Leere gelaufen, scheint man auch von landesherrlicher Seite umgedacht zu haben und das Problem aus Husumer Perspektive neu angegangen zu sein, zumal vor Ort befähigte Kandidaten für die Neubesetzung der Stelle zur Verfügung standen: der bisherige Husumer Diakon Johannes Meier (1573–1617) und der zum Wechsel ins geistliche Amt sich anschickende Husumer Rektor Danckwerth, der in seinem Kalender am 12. April 1615 interessante Einzelheiten zu weiteren Verfahren festgehalten hat: 12[.] Aprilis [1615] Hoc ipso die nobis mandatum praelegitur ab Illustrissimo Principe ad secretarium Husensem missum qvo Ego et Johannes Meier Jubemur nos postero die ad aulam conferre, ibiqve qvid celsitudo ipsius per consistoriales nobis significatum velit attendere. Nos humiliter obseqventes pergimus 13 huius, et 14 tandem die Veneris, nobis indictum principis consilium de mittenda sorte in pastoratu vacante Husensi. Verum nos renuentes hunc electionis et vocationis modum convenimus ipsi in hunc modum: Me qvam libentissime Domino Joanni honorem et praerogativam pastorates concessurum. Modo illi eius Celsitudo ex gratia acqviescere velit qvo iudicato Celsitudo per Cancellarium Dominum Joannem Meier Pastorem me eius loco Sacellanum constituit. et ita mandato ad senatum Husensem porrecto decessimus. – Verbo Principis sind sie zufrieden so kann ich auch zu frieden sein. 22 Für uns in diesem Zusammenhang wichtig: Der herzogliche Landesherr behielt zwar durch Schreiben, Mandate und Ladungen nach Gottorf das Verfahren in der Hand, und am Ende wirkten die neuen Amtsträger von seinen Gnaden bzw. durch seine Ermächtigung, aber in der Sache kam er den Interessen der Husumer Kirchengemeinde und ihrer Kandidaten durchaus entgegen. Dass er am Ende einer eigenen Entscheidung zwischen den beiden Kandidaten auswich, indem er vorschlug, das Los zwischen Meier und Danckwerth entscheiden zu lassen, spricht hier ebenso für sich wie die Reaktion der beiden Kandidaten: Sie empfanden dies als unwürdig, einigten sich untereinander auf ein anderes Verfahren und stellten damit selbst die Weichen für die Neubesetzung der Pastorenstelle, auch wenn das letzte Wort darüber natürlich beim Landesherrn lag. Immerhin gelang Danckwerth, der in diesem Zusammenhang als Diakon für den bisherigen Stelleninhaber Meier nachrückte, durch das Zurücktreten gegenüber diesem der Eintritt in die geistliche Laufbahn. Von einer Einflussnahme der Herzogin und von dem von ihr begünstigten Kandidaten ist in dieser Phase des Verfahrens auf jeden Fall nicht mehr die Rede. 22 Ders�: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 45 f�, Abs chnitt [33a]–[33b] (12�–14� April 1615)� Vgl� auch Ders�: Diarium Saxe (wie Anm� 13), Abschnitt [836] (14� April 1615): [���] wart Johannes Meÿer, vor einen pastoren, vnde Petrus Danckwart, Rector scholæ, vor einen Kappelan, tho Husum, tho Gottorp, dar se beÿde ÿegen wardich weren, van vnsem gnedigen landesförsten erwelet vnde confirmeret.
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 129 So übernahm Johannes Meier das Amt des (Haupt-)Pastors,23 Peter Danckwerth wurde Kaplan und Diakon,24 bekam 1616 nach dem Ableben Jacob Saxes (1554–1616) zunächst dessen Stelle als Archidiakon übertragen25 und folgte Meier ein weiteres Jahre später im Amt des (Haupt-)Pastors.26 Augusta als Herzoginwitwe ›auf offener Straße‹ und als empathische Landesmutter Augusta, die inzwischen als Herzoginwitwe ihren Lebensmittelpunkt von Gottorf nach Husum verlagert hatte, scheint wegen der Zurückweisung ihres Kandidaten übrigens keineswegs nachtragend gewesen zu sein. Am 13. Juli 1617 besuchte sie erstmals den Gottesdienst in der Husumer Marktkirche und lauschte Peter Danckwerths Predigt: 13. Julij [1617] Jllustrissima interfuit primum Concioni in templo parochiali meqve Contionantem audivit.27 In diesem Zusammenhang scheint Augusta auch darauf gedrungen zu haben, dass hinfort auf Hochdeutsch gepredigt werde.28 Darüber hinaus setzte sie sich für eine Aufstockung der Predigerbezüge ein. Augustas Sekretär Markus Lüders stiftete am 2. Januar 1624 im Namen der Herzoginwitwe »erneut« 10 Taler jährlich und setzte ein Legat von 1.000 Talern fest, aus dessen Erträgen auch fürderhin entsprechende Aufstockungen der Predigerbezüge bezahlt werden sollten: 23 Vgl� Ders�: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 46, Abschnitt [34] (3� Mai 1615); vorausgegangen waren Annahme und Konfirmation durch die Verantwortlichen vor Ort� Vgl� Ders�: Diarium Saxe (wie Anm� 13), Abschnitt [838] (26� April 1615): den 26. April. Middeweken na Misericordias Domini, wart her Johannes Meÿer, ÿn dem chore, van einem erbaren Rade vnde den karckswaren, kistenheren, vnde des gasthuses vorstenders, vp förstliken gnaden tho Gottorp mandat, vor eren Pastoren angenamen vnde confirmeret. Siehe zum ersten Walten im Amt (erste Freitagsbzw� erste Hochpredigt) ebd�, Abschnitt [839]–[839a] (5� bzw� 7� Mai 1615)� 24 Vgl� zu Ordination und Amtseinführung knapp Ders�: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 46, Abschnitt [35]–[36] (12� bzw� 19� Mai 1615); und ausführlicher Ders�: Diarium Saxe (wie Anm� 13), Abschnitt [842]–[842a] (19� Mai 1615): den 19. Maÿ. Fr. postridie Ascensionis Domini, predigede de Rector Petrus Danckwart, vor Johannes Meier, vnde na vulendigedem gadesdenste wart he ÿn dem chore van dem wordthaldenden Börgermeister Hinric Wihe (:de ander Börgermeister dethleff Luth, was nicht darbÿ:) vnde etliken radtheren, karckswaren, kistenheren vnde des gasthuses vorstenders, na förstliker gnaden mandat vor einen Cappelan angenommen vnde bestediget. Quod felix et faustum sit. Siehe zum ersten Walten im neuen Amt (erste Vesperpredigt) ebd�, Abschnitt [843] (21� Mai 1615)� 25 Vgl� zum Ableben Saxes (16� April 1616) Ders�: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 49, Abschnitt [46]; Ders�: Diarium Saxe (wie Anm� 13), Abschnitt [883]� 26 Vgl� Ders�: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 51, Abschnitt [56] (Ableben Meiers, 8� Juni 1617), und S� 52, Abschnitt [60a] (Amtsübernahme durch Peter Danckwerth und Einführung des neuen Husumer Diakons Johannes Cröchel, 22� Oktober 1617)� 27 Vgl� ebd�, S� 51, Abschnitt [57] (13� Juli 1617)� 28 Vgl� Krafft: Jubel-Gedächtnis (wie Anm� 6), S� 161; Emil Bruhn: Etzliche alte denkwürdige Geschichte, so sich in der Eyderst edte, im Lundenberger Harde, in Husum undt anderen Ohrten zugetragen, observiret durch Iven Knutzen, Mewes Owens, Jacob Sax, Peter Danckwerth, H� M� Martinus Holmer, in: Nordfriesland 17 (1930), S� 165-188, hier S� 168�
130 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein 2. Januarij [1624] Jterata est nomine Serenissimae nostrae à M[arco] L[üdero] Strena Singularis 10 taleri singulis annis nobis munerandi. et illa generalis et magna 1.000 n. tahl. in perpetuum ad Ministerij Salarium augendum etc. destinata. 29 Einige Tage später begegnete der Husumer Geistliche Peter Danckwerth, der bereits einige Jahre zuvor zum Pastor ernannt worden war, der Herzoginwitwe unverhofft auf offener Straße und dankte ihr, die ihm von sich aus die Hand reichte, umschweifig für die erwiesene Großzügigkeit: 7. Januarij [1624] Obviam ex improviso mihi venit Serenissima nostra princeps cui manum mihi ultro porrigenti humiliter gratias egi pro beneficiis in nos collatis.30 Interessant im vorliegenden Zusammenhang natürlich insbesondere die Reaktion der hohen Frau, die Danckwerth seinem Kalender wohl in Originalsprache und aller Wahrscheinlichkeit nach in enger Anlehnung an den originalen Wortlaut anvertraut hat: Respondit Gnaden: darvor nicht danken, dut Jst gern geschen.31 Zudem fällt die von Danckwerth als solche wahrgenommene Koinzidenz von Augustas Besuch bei der hochschwangeren Ehefrau von Rupertus Janus, dem Hardesvogt der Südergoesharde, und von der Bewilligung des Legates von 1.000 Talern für die Husumer Prediger ins Auge: [...] qvo dicto perrexit visum praefecti conjugem uterum gerentem et partui vicinam. Hoc ipso momento vocatis Templi provisoribus in Aulam, munerati sunt 1.000 isti thaleri qvibus Seren[issima] clemeter auxit Ministrorum Salarium. 32 Die Herzoginwitwe als ›Landesmutter‹ – Augusta puffert die Kriegslasten ab (1627 bis 1629) Aufmerksam registriert wurde während der Kriegswirren von 1627 bis 1629 der Einsatz Augustas für die Verschonung von Husum und Umgebung vor Einquartierung und Plünderung, und d as, obwohl ihre diesbezüglichen Bemühungen bei den Anführern der kaiserlichen Soldateska keinesfalls immer von Erfolg gekrönt waren. Ihre nach Erlangung eines entsprechenden Salva Guardia erfolgte Rückkehr aus dem ansonsten sichereren Gottorf und die persönliche Anwesenheit an dem ihr zugewiesenen Alterssitz schienen Danckwerth von großer, weit mehr als symbolischer Bedeutung für den Alltag in Kriegszeiten gewesen zu sein: 17. Octobris [1627] Jst Jhre furstliche Gnaden unsre gnedige landesmutter wieder von Gottorff anhero mit Ihrem hoffgesind gelanget. Nachdem Jhre furstliche Gnaden vom keiserlichen 29 Kraack: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 56, Abschnitt [81] (2� Januar 1624)� 30 Ebd�, Abschnitt [82a] (7� Januar 1624)� 31 Ebd�, Abschnitt [82b] (7� Januar 1624)� 32 Ebd�, Abschnitt [82b]–[83] (7� Januar 1624)�
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 131 Obristen F. Friedlender Salva Gvardj für Jhre furstliche Gnaden leibgedinck Ampt vnd stadt Husum erlangt. 33 Dass der junge Herzog sich im Gegenzug auf seine Mutter verlassen konnte, wenn er etwa mit den bisweilen sehr auf ihre Eigenständigkeit bedachten (›rebellischen‹) Bewohnern der Landschaft Nordstrand in Konflikt geriet, zeigte sich im Sommer des Jahres 1628; Danckwerth hat die dramatischen Ereignisse um den Nordstrander Aufstand, der nur mit äußerster Mühe niedergeschlagen wurde, in seinem Kalender festgehalten: 18. Augusti [1628] die weilen die Nortstrander sonderlich die Nortleute gegen Jhre furstliche Gnaden sehr rebellisch erzeiget, da er zu defension des landes etzliche geschutz vnd soldaten ein führen wollen, hat sein furstliche Gnaden damals solches verschwitzen, aber heut dato mit geschwindigkeit vnd heimlich 200 stapelholmer vnd den 20 Augusti mehr von der hertzogin volk hinein gebracht, auch etzlich reüter von Gottorf, die Redleinsführer beim kopff zu nehmen lassen, vnd Jst dies entlich also abgangen das 15 von den redelsführern ein gezogen vnd den 24 Septembris nache Gottorff gefuhret. [...] 34 Neben dem Sohn tritt als Korrespondenzpartner der Herzoginwitwe übrigens auch Augustas Bruder, König Christian IV. von Dänemark, in Erscheinung. Versuchte sie über den Sohn die Verschonung von Einquartierung und Plünderung zu erlangen, war der Bruder Ansprechpartner, wenn es um die Wiederbelebung des Handels und um die Nahrungsmittelversorgung der lokalen Bevölkerung ging.35 Unabhängig davon stellte das Husumer Schloss in Kriegszeiten stets eine willkommene Anlaufstation für Truppenkommandeure dar. Hierher konnte man sich aus dem nahen Feldlager ›flüchten‹, um in gepflegter Gesellschaft zu speisen. Dies galt etwa für den dänischen Prinzen Ulrich (1611–1633) – ein feiner herr übrigens, wie Danckwerth bemerkt, und jüngster Sohn König Christians IV. – und für General Charles Morgan (1575/76–1643), die im Juni 1629 ein Feldlager bei hatstet vnd vf dem berg bei schobül geschlagen hatten36 und verschiedentlich bei der Herzoginwitwe zu Gast waren.37 Und natürlich war Augusta mit ihrem Gefolge (dem »Frauenzimmer«) zugegen, als die königlich-dänischen Truppen unter Salutschüssen und mit klingendem Spiel Husum am 24. Juni 1629 wieder verließen: 33 Ebd�, S� 62, Abschnitt [112a]–[112b] (17� Oktober 1627)� 34 Ebd�, S� 67, Abschnitt [130a]–[130c] (18� August 1628)� 35 Vgl� Greinert: »Fürstlich Hus« (wie Anm� 1), S� 35–38� 36 Kraack: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 74, Abschnitt [167a] (10� Juni 1629)� 37 Ebd�, S� 74 f�, Abschnitt [168] (18� Juni 1629) und [170] (24� Juni 1629)�
132 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Jn praesentia Serenissimae vnd des frauwen zimmers zu 4 mahlen die 11 groben geschütz vnd die musqveten gelöset, welches gahr Prechtig anzusehen vnd zu hören gewessen. Jst bei der stat ostent uberm Galgenberg marsiret. 38 Dass man die Anund Abwesenheit der Herzoginwitwe in Husum durchaus aufmerksam registrierte, geht etwa aus Peter Danckwerths Kalendereintrag zum 26. Juli 1629 hervor. So hielt er nicht nur fest, dass an diesem 8. Sonntag nach Trinitatis 466 Menschen das Abendmahl genommen hätten, sondern fügte gleichsam im Nachsatz hinzu: vnd Serenissima nach denmark verreiset.39 Hochzeitsfeierlichkeiten und Begräbnisse Überhaupt nahm man auch in Husum an den Hauptund Staatsaktionen der landesherrlichen Dynastie regen Anteil, registrierte etwa Geburten und Todesfälle von Mitgliedern des Gottorfer Herzogshauses und seiner weiteren Verwandtschaft in Kopenhagen, Plön und Eutin. Besondere Aufmerksamkeit erregte die Hochzeit Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorf mit Prinzessin Maria Elisabeth von Sachsen (1610–1684), die im Februar 1630 in Dresden gefeiert wurde. Neben kurzen Hinweisen auf den Termin der Hochzeit selbst (21. Februarij [1630] Illustrissimi Nuptiae dresdae Celebratae [sunt]) und die »Heimführung« der Braut nach Gottorf, die sich vom 8. April bis zum 22. Mai erstreckte, als man in der heimischen Residenz anlangte (8. Aprilis [1630] Jst die heimführung vf Gottorff geschen),40 trat auch hier Augusta wieder ins Rampenlicht, die dem jungen Paar anlässlich der Ankunft auf Gottorf am 22. Mai einen ersten Besuch abstattete und gemeinsam mit diesem die Huldigung der Stadt Schleswig entgegennahm: 22. Maij [1630] Jst Illustrissimus cum Nova Nupta ankommen vnd Serenissima Natvm zum ersten besucht, nur mit 3 kutschen u. haben Jhre furstliche Gnaden die burgerchafft stattlich Jn Ihr gewehr entfangen, für dem schloss 3 mahl Salve geschossen. Ist ein man unversehens erschossen vffm markte. Es hat ein Ehrbarer Raht vnd Burgerschafft den Serenissimis ein herlich praesent ein kanne von lauterm golde offeriret. 41 Auch bei festlichen Anlässen in den Familien der bedeutenderen Hofbediensteten oder landesherrlichen Gefolgsleute zeigte die herzogliche Familie Präsenz. Und so waren am 6. Juni 1631, als Rupertus Janus, der bereits erwähnte Hardesvogt der Südergoesharde, Margarethe Rosen heiratete, bei den Hochzeitsfeierlichkeiten neben dem aus Gottorf angereisten 38 Ebd�, S� 75, Abschnitt [170a] (24� Juni 1629)� 39 Ebd�, S� 77, Abschnitt [179a] (26� Juli 1629)� 40 Ebd�, S� 78 f�, Abschnitt [189] (21� Februar 1630) und [190] (8� April 1630)� 41 Ebd�, S� 79, Abschnitt [191]–[191b] (22� Mai 1630)�
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 133 Herzog und seiner Ehefrau auch die Herzoginwitwe und deren noch unverheiratete Tochter Dorothea Augusta (1602–1682) zugegen, die im Jahr darauf Herzog Joachim Ernst von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön (1595–1671) heiratete. Worauf es Danckwerth, der dies alles in seinem Kalender festhielt, wahrscheinlich in erster Linie ankam: Er persönlich war es, der in Anwesenheit der fürstlichen Herrschaften die Trauung vornahm: 6. Junij [1631] Celebratae sunt Nuptiae Domini Ruperti Jani hardesvogts et Mariae Margrethae Rosen qvibus interfuere Illustrissimus Princeps Fridericus cum Illustrissima Conjuge: Item Serenissima vidua Augusta cum jllustrissima filia virgine Augusta. In qvorum praesentia a me facta est copulatio. 42 Dass am 4. Oktober 1631 mit der dänischen Königinwitwe Sophia von Mecklenburg (1557–1631), Augustas Mutter, eine der reichsten Frauen Europas verstarb, wird von Peter Danckwerth mit verschiedenen Einträgen in seinen Kalender bedacht.43 Es war darüber hinaus aber auch für das Verhältnis zwischen dem bei seiner Großmutter hoch verschuldeten Gottorfer Herzog Friedrich und seiner in das Erbe Sophias eintretenden Mutter Augusta von Bedeutung. Der fürstliche Sohn hatte nun bei ihr seine Kreditschulden zu begleichen, wodurch sich ihr weitere Gestaltungsspielräume für die Umsetzung eigener Interessen eröffneten.44 Die von Danckwerth für den Tag der Beisetzung Sophias festgehaltene Nachricht von der glücklichen Geburt eines kleinen Mädchens im Hause Gottorf (Eodem die Jst Jhre furstliche Gnaden zu Gottorf Gemahl zwischen 9 vnd zehn vhr ante meridiana eines freuwleins genesen)45 mutet vor diesem Zusammenhang gleichsam wie eine Zäsur vor der Meldung eines weiteren Todesfalles in der fürstlichen Familie an: Bereits am 17. September desselben Jahres war Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf (1600–1631), der zweite Sohn von Herzog Johann Adolf und Herzogin Augusta, der auf Seiten der Kaiserlichen gegen die protestantischen Stände kämpfte, in der Schlacht bei Breitenfeld unweit von Leipzig schwer verwundet worden und nur zwei Tage später verstorben. Anschließend wurde der Leichnam nach Schleswig überführt und im dortigen Dom beigesetzt. In die entsprechenden Feierlichkeiten waren Würdenträger aus dem gesamten Gottorfer Herrschaftsbereich eingebunden. Auch Danckwerth hatte sich am 19. November nach Schleswig aufgemacht (profectus sum Slesvigam ad Exeqvias domini Adolphi ducis Slesv. Et Holsat., qvi proelio Lipsensi occubuit),46 um den Verstorbenen am 21. November in einem feierlichen Leichenzug zunächst von Busdorf 42 Ebd�, S� 79 f�, Abschnitt [194] (6� Juni 1631)� 43 Vgl� zum Ableben Sophias und zur feierlichen Einholung der Leiche von Nyköping nach Roskilde ebd�, S� 80, Abschnitt [195] (4� Oktober 1631) und [197] (14� November 1631)� 44 Vgl� Greinert: »Fürstlich Hus« (wie Anm� 1), S� 38 f� 45 Kraack: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 80, Abschnitt [197a] (14� November 1631)� – Bei der fürstlichen Tochter handelte es sich um Magdalena Sybilla (1631–1719), die 1654 Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow (1633–1695) heiratete� 46 Ebd�, Abschnitt [198] (19� November 1631)�
134 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein nach Gottorf einzuholen (Jst die Leiche bei Bustorf mit einer schönen Reuterei entfangen vnd wir Prediger fur hergangen sampt den Schülern)47 und am Tag darauf von dort nach Schleswig zur Beisetzung im Dom zu geleiten. Die Herzoginwitwe Augusta hatte als Predigttext Genesis 3,19 (»Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden«) selbst ausgewählt und war, als Danckwerth am 23. November nach Husum zurückkehrte, noch nicht wieder zugegen: 22[. Novembris 1631] Jst die Leiche von Gottorff Jn die tum kirchen zu Schleswig begleitet, vorher sein gegangen ein Compagnie zu fueß. Hernach die Schuler, die Prediger oder Pastoren ausm Gottorfschen ampt gefolget, postea der Raht zu Schleswig, ferner die Pferde geleitet, die Curassier des seligen herrn leib Jung mit vergultem Curis, den das leib Pferd mit einem weisen Creutzen darauff, die Leiche Jn einem 4kantigen wagen vnd weiß Creutzen mit wapen. folgen die herren. die Cuhrfurstliche witwe von Liechtenstein. freuwlein Augusta furstlicher Gnaden gemahlin vf Gottorff etc. zu letzt ein Compangie zu fueß. – der herr Superintendens hatte zum text, welche ihre furstliche Gnaden Augusta erwehlet: Terra es etc. Gen. 3. bin darauff wie andere den 23 wieder wegk gereiset. Serenissima non adfuit. 48 Mildtätige Stiftungen und Mäzenatentum Nachdem die Herzoginwitwe sich bereits früher um die Aufstockung der Predigerbezüge gekümmert hatte, nahm sie auch in den Folgejahren ihre Rolle als landesherrliche Kirchenpatronin ernst und stiftete verschiedentlich Gewänder für die Gottesdienstfeiern und Ausstattungsstücke für die Husumer Kirche. So trug Peter Danckwerth zu Weihnachten 1633 erstmals der hertzoginnen Augustae verehrtes Mesgewant.49 Weiterhin notierte er am 9. Februar 1634 in seinem Kalender: Serenissima Domina Augusta hat ein rotes sammiten laken mit gulden postamenten vfs altar donirt dazu ein kelch mit dem Patinchen vnd vergultes oblatenschreinlein, wie dan auch ein mutschen vf zu setzen vom misskleides zeuch. 50 Nähere Einzelheiten zu den auch von Seiten der beschenkten Gemeinde als durchaus großzügig empfundenen Gaben »Ihrer Fürstlichen Gnaden« erfahren wir in den Danckwerths Kalendernotizen vergleichbaren Aufzeichnungen von Jacob Fabricius dem Jüngeren (1589–1645). Dort ist von einem Messkleid, einem Hemd und einer teils geblümten, teils schlichten Altardecke, ferner von einem Messkelch samt Schale und Oblatendose die Rede, die zuvor in 47 Ebd�, S� 81, Abschnitt [199] (21� November 1631)� 48 Ebd�, Abschnitt [200]–[200b] (22� November 1631)� 49 Ebd�, S� 85, Abschnitt [216] (25� Dezember 1633)� 50 Ebd�, S� 85 f�, Abschnitt [220] (9� Februar 1634)�
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 135 der Schlosskirche in Gebrauch gewesen und vom Silberknecht an die Gemeinde überbracht worden seien. Wieder tritt als Vermittler des Dankes, den der Pastor im Namen des Predigerkollegiums und der Gemeinde abstattet, Augustas Sekretär Markus Lüders in Erscheinung, und erneut nimmt die Herzoginwitwe diesen Dank huldvollst entgegen: Illustrissima hat umb weihnachten und hernach a[nn]o labente 1633 et sub initium 1634 der kirchen zu Husum verehret ein schön messkleidt von köstlichen bliant mit sehr breiten güldenen schnüren, ein köstlich hembt mit dem seidenbande damit das hembt aufgeschürtzet wirt, eine rote theil verblümte, teils schlechte sammiten decke auf und rund umb den altar herumb, wie auch einen verguldeten kelch sambt paten und büchslin, so in vorigen jahren in templo aulico gebrauchet worden. Die gemeine hat dem silberknecht etliche reichsthl. verehret, der es brachte. Dn. pastor hat nomine ministerii et ecclesiae Illustrissimae apud M. Luderum gedancket, welches I. f. G. gnediglich aufgenommen. 51 Noch im selben Jahr stiftete Augusta auch noch eine neue Kanzel für die Kirche, die zu Allerheiligen 1634 durch eine Predigt von Peter Danckwerth feierlich eingeweiht wurde.52 Dieser materiellen Fürsorge stand die Hoheit und Autorität in genehmigungspflichtigen Angelegenheiten gegenüber. So heißt es zu einer Hochzeit, die am 22. Februar 1638 in Elias Obbens Haus zu Husum gefeiert wurde, dies sei mit ausdrücklicher Genehmigung der Herzoginwitwe (ex concessione Serenissimae) geschehen. 53 Tod und Beisetzung Augustas (Februar/März 1639) Mit Blick auf das Ableben der Herzoginwitwe am 5. Februar 1639 fasste der gelehrte Husumer Jurist und Bürgermeister Johannes Laß (1721–1789) deren Leben und Wirken während ihrer Husumer Zeit mit anerkennenden Worten zusammen: Und weilen solche Fürstin zum gedeyhlichen Aufnehmen vieler 1.000 Menschen sich alhier aufgehalten, die Schule stattlich beschencket, in dem gantzen Amte sich sehr gnädig bewiesen hatte, so konnte es nicht anders seyn, als daß solcher Tag des Ablebens als ein Tag des Trübsals besonders denen Amts Eingesessenen angezeichnet worden. 54 51 Jacob Fabricius den Yngres: Optegnelser 1617–1644, hg� v� Anders Andersen (Historisk Samfund for Sønderjylland, Skrifter 32), Kopenhagen 1964, S� 357 f� – Bliant ist ein »mit Gold durchwebter Seidenstoff« (vgl� Otto Mensing: Schleswig-Holsteinisches Wörterbuch, Bd� 1, Neumünster 1927, Sp� 383 [Lemma: ›Bliant‹])� 52 Vgl� Kraack: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 89, Abschnitt [233] (1� November 1634)� 53 Ebd�, S� 93, Abschnitt [248] (22� Februar 1638)� 54 Johannes Laß: Sammelung einiger Husumischen Nachrichten von Ann o 1089 bis Anno 1700 inclusive aus unterschiedenen Manuscripten und Documenten etc� zusammen getragenen und nach erlangter allergnädigsten Königl� Erlaubnis dem Druck übergeben von Johannes Laß, Flensburg 1750, S� 132�
136 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Der Husumer Pastor Peter Danckwerth hat zum Ableben Augustas und zu den sich anschließenden Trauerfeierlichkeiten verschiedene Einträge in seinem Kalender vorgenommen. Zunächst erfahren wir anlässlich des am 5. Februar 1639 frühmorgens um 5 Uhr eingetretenen Todes der hier nicht nur als Serenissima, sondern auch als Clementissima beschriebenen Herzoginwitwe, diese habe vor ihrem Ableben noch zwei Wochen krank daniedergelegen. Außerdem wird darauf verwiesen, sie habe nicht ohne aller Zeitgenossen lautes Klagen und tiefen Gram das Zeitliche gesegnet, habe über Erbe und Begräbnis zuvor noch alles recht verfügt: 5 Februarij [1639] mane hora 5. † Serenissima et Clementissima domina Augusta vidua, posteaqvam 14 dies decubuisset non sine magno omnium luctu et maerore. de Bonis et Sepultura, Juste omnia deposuit . 55 Für die Begräbnisfeierlichkeiten wurde der Leichnam der hohen Frau knapp einen Monat nach deren Tod durch die Großen des Landes unter Führung des regierenden Herzogs Friedrich III. und seines Bruders Hans (1606–1655), der im Jahre 1634 seinem Onkel als Fürstbischof von Lübeck nachgefolgt war, nach Schleswig überführt. Das ganze Land, von den Ministern und Ratsherren bis zu den ganz normalen Bürgern und ihren Ehefrauen, sei in Trauer gewesen und habe den Verlust beklagt: 3 Martij [1639] Jst die furstliche leiche durch einen ansehnlichen Comitat von hinnen abgeholet, waren Jn die 300 Pferde, vom adel dabei Jhr Gnaden Jllustrissimus noster vnd hertzog hans. wahr besser anzusehen, alß zu Schleswig. Ministri Senatus Cives et Uxores etc. exeqvias qverunt[tur]. 56 Zwei Tage später fand im Dom zu Schleswig die eigentliche Trauerfeier statt. Der Trauerzug auf dem Weg in die Kirche war ständisch geordnet: vorweg die zahlreich erschienenen Vertreter des Adels, aus Husum Pastor Danckwerth, für den es nach eigenem Bekunden schon das sechste fürstliche Leichenbegängnis war, außerdem der Diakon Joachim Wichmann (1585–1659) mit vier Kollegen aus der Lateinschule, allerdings ohne Schüler, wie Danckwerth ausdrücklich festhält. Der Einzug sei zwar ohne individuelle Abstufung und Namensnennung, wohl aber der ständischen Abstufung nach erfolgt: 5. dito [1639] Jst die furstliche leiche zu Schleswig bestetiget. Die vom adel gingen alle zu fueß. Jst mir das 6te mahl das Jch zu furstlichen begrebnissen gewesen. dismahl wahr herr Jochim mit, vnd 4 Collegen Scholae. sine discipulis. wenn auch keine namen alles eingezogen secundum fori dispositionem. 57 55 Kraack: Kalendernotizen (wie Anm� 2), S� 96, Abschnitt [265] (5� Februar 1639)� 56 Ebd�, Abschnitt [267] (3� März 1639)� 57 Ebd�, Abschnitt [268a] (5� März 1639)�
Kraack: Die Calender-Extracten des Husumer Pastors Peter Danckwerth und die Herzoginwitwe Augusta | 137 Mit Augusta hatte ganz zweifellos eine bedeutende Herrscherpersönlichkeit das Zeitliche gesegnet. Ähnlich wie sie im Leben als Herzoginwitwe in den unterschiedlichsten Bereichen eine für viele Zeitgenossen und Institutionen in und um Husum überaus segensreiche Wirkung entfaltet hatte, schlug sie die Menschen in ihrem Umfeld auch als fürstliche Leiche in ihren Bann. Was von Peter Danckwerth nicht thematisiert wird Es liegt auf der Hand, dass die von Peter Danckwerth in seinen Kalendern festgehaltenen Nachrichten eine ungemein subjektive Sicht auf die vergangene Wirklichkeit wiedergeben. Ganze Bereiche dieser Wirklichkeit bekommen wir über diese Quelle gar nicht in den Blick, weil schon Danckwerth sie nicht im Blick hatte. Ob er sich nicht für Immobilienerwerb und Immobiliennutzung der fürstlichen Witwe interessierte ober er über die Umund Neubauten am Schloss, etwa die Schlosskapelle betreffend, schlichtweg nicht orientiert war und ob ihn Kreditgeschäfte und landwirtschaftliche Grundproduktion eher am Rande oder gar nicht interessierten, sei dahingestellt. Zumindest enthalten seine Aufzeichnungen zu all diesen und auch noch zu manch anderen Bereichen, in denen Augusta eine vielfältige Wirkung entfaltete, keinerlei Informationen. Dass zur Erhellung der genannten Tätigkeitsfelder zum Teil sehr auskunftsfreudige Materialien zur Verfügung stehen, haben nicht zuletzt Melanie Greinert und Albert Panten in ihren bereits weiter oben angeführten Untersuchungen 58 eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Gleichwohl wären für eine neue Gesamtbewertung der Herzoginwitwe eben auch Zeugnisse vom Charakter der Danckwerth’schen Kalendernotizen – ähnlich wie die Aufzeichnungen aus der Feder von Jacob Fabricius dem Jüngeren –, so subjektiv und selektiv sie die vergangene Wirklichkeit auch einfangen mögen, mit einigem Gewinn heranzuziehen. Zusammenfassung der Ergebnisse In der Summe tritt uns Augusta als eine für die lokale Bevölkerung in Husum und Umgebung wichtige Vertreterin der landesherrlichen Dynastie entgegen. Je nach Betreff und Situation kooperierte oder konkurrierte sie mit dem regierenden Herzog und mit den Spitzen der fürstlich-gottorfischen Verwaltung. Schon ihre Herkunft aus dem königlich-dänischen Zweig der oldenburgischen Verwandtschaft sicherte ihr eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber ihrem Ehemann und seinen direkten Angehörigen, ließ sie aber im Konfliktfall auch zu einem möglichen Bindeglied und ausgleichenden Faktor werden. Hierbei ging es wie so oft in der vormodernen Wirklichkeit vielfach nicht zuletzt um Rang und Loyalität. Diese bildeten die Grundlage für ein komplexes Mitund Gegeneinander. Dass Augusta von Persönlichkeit und Intellekt her in 58 Vgl� Anm� 1�
144 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein mürrisch blickender Apostel, der die Kinder von Jesus fernhalten möchte. Im Manuskript heißt es dazu: Die Leutselige – ümb iederman, hat zum gemählte den herrn Christum, wie die Kinder zu ihm theils gelauffen, theils auf stecken geritten, theils von den Müttern getragen, kommen, so wohl Mägdlein, als Knäblein, groß und kleine, wohlbekleidet oder nackend, welcher er zu sich nimmt, küsst, und die darzu sauer sehenden jünger (welche die Kinder gleichsam schelten) mit der hand stillet. Marc. 10. v. 13. (NB sollen so viel kinder, als diese herzogin hat, gemahlet werden).18 Als sehr aufschlussreich erweist sich der in Klammern hinzugefügte Abschlusssatz, denn derselbe betont das Faktum ihrer mehrfachen Mutterschaft und zeigt damit vor allem, dass die Imprese durchaus mit dem Lebensalltag des aufzunehmenden Mitglieds in Verbindung steht oder mindestens stehen kann. Programmatik und Gesellschaftsbuch Was war das Ziel, und wie lautete das Programm der Tugendlichen Gesellschaf t und ihrer Leitung, der Anhaltinerin und verheirateten Schwarzburgerin Anna Sophia? In der Erklerung der Tugendlichen Gesellschaft wird sowohl eine horizontale, nach innen gerichtete Wirkebene der Tugendlichen im Miteinander als auch eine vertikale, eine, die nach außen und unten weist, deutlich: Gesellschaft ist eine Verbindung etlicher Persohnen, so sich miteinander wegen gleichmäßiges Sinnes in gemeinem Leben vereinigen, vnd die Hulfreiche Hand in für fallender noth eine der andern zu bieten versprechen [...] mit ein ander in eine Verbindung ein laßen zu dem Ende, daß sie andern zum Exempel oder beyspiel ein tugendreichs vnd rühmblichs Leben stets führen wollen [...] Guter Freindschaft ist, wen sich friedsahme Persohnen mit dem band der Liebe auß wohlmeinter affection verbinden, neue freindschaft aufzurichten und die alte zu erhalten [...] Zur Beschutzung Land und Leut ist, da sich unterschiedliche Obrigkeiten zusammen thun und verbinden in kriegs gefahr vor ihre land und leit ritterlich(!) vnd mit nuze zu streiten, vnd denselben müglich vnd menschliche Hülff zu leisten. 19 Im Vordergrund der Erklärung stehen einerseits die Freundschaft untereinander und die Übernahme der Rolle eines verantwortungsvollen Vorbilds zum Schutz der Untertanen. Andererseits 18 FBG, Chart� B 831b, Bl� 34r� 19 Ebd�, Bl� 27r, 28r, 29r� Diese ›Erklärung‹ geht nach bisherigem Forschungsstand auf Gräfin Anna Sophia und/oder Wolfgang Ratke zurück�
Ball: Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft | 145 gilt es, die wahre Religion, das Christentum (hier: das Luthertum) zu stärken. Bemerkenswerterweise wird mit der Gründung dieser Frauengesellschaft den bis ins 20. Jahrhundert hinein Männern vorbehaltenen, freundschaftlichen Vereinigungen, die verwandtschaftlich, politisch, religiös oder territorial geprägt sein konnten, ein weibliches Pendant mit ebensolchem Anspruch an die Seite gestellt.20 Nach bisherigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass der wichtigste Einfluss auf die Programmatik der Sozietät im Allgemeinen und auf die Gesellschaftsstatuten im Besonderen von Wolfgang Ratke ausging.21 Auf ihn soll zum besseren Verständnis der inhaltlichen Ausrichtung der Tugendlichen Gesellschaft deshalb genauer eingegangen werden. 1571 im holsteinischen Wilster geboren, studierte er Philosophie und Theologie in Rostock und Helmstedt und strebte sowohl in seinen Werken als auch im konkreten Alltag eine allumfassende, das heißt pädagogische, soziale und politische Erneuerung an, eine Vereinheitlichung von Sprache, Regierung und Religion. Seine Werke befassten sich dementsprechend mit allen Lebensfragen, solchen der Schulen, des Staates und der Kirche. Sogar die Konzeption und Herausgabe von Schulbüchern verantwortete der rührige Gelehrte. Erwähnt werden soll beispielhaft die Publikation einer einflussreichen Fibel für die angehende Jugend, die in Fürst Ludwigs Offizin zu Köthen (1619) gedruckt wurde.22 Wolfgang Ratke beabsichtigte zunächst und vorrangig die Aufwertung des Deutschen (gegenüber dem Lateinischen), und zugleich verfolgte er die Verbesserung des fremdsprachlichen Unterrichts. Betrachten wir in diesem Kontext einen Brief der oben genannten lutherischen Herzogin Anna Sabina an die Sozietätsleitung Gräfin Anna Sophia aus dem Frühjahr 1630, vier Jahre nach der Aufnahme in die Gesellschaft. Sie beschreibt darin ihre Schwierigkeiten, einen geeigneten Präzeptor für ihre Kinder zu finden. Ihrer Vorstellung nach sollte ein an Wolfgang Ratkes Didaktik geschulter Erzieher eingestellt werden, da sie, im Gegensatz zu ihrem Gatten, der Meinung war, dass ihre Kinder mehrere Sprachen lernen sollten: Mein herzallerliebster [i. e. ihr Gatte Julius Friedrich] halt im sinn ein Jedes sol sein sonderliche Sprach lernen aber mich deucht das schätt [= schadet] doch nicht wen sie mehr als eine lernen vndt werden sie also dem Preseptor musen zu wacksen das es woll kein so balde muhen geben wurdt wen er in lateinischer fransosische Italienische ebreische oder grikische Sprach auf hern Radicho manir abgericht[.] wehr woll ein schönne sache. 23 20 Vgl� zu in der Regel Männern vorbehaltenen Vereinigungen Natalie Binczek: Einleitung, in: Dies�/Georg Stanitzek (Hg�): Strong ties/Weak ties� Freundschaftssemantik und Netzwerktheorie (Beihefte zum Euphorion 55), Heidelberg 2010, S� 7–38� Siehe auch Gabriele Ball: »Ich werde aber in meiner gefreundter dienst verreisen«� Sociability and Friendship in the Letters of the »Fruchtbringende Gesellschaft«, in: Patrizia Piredda/Matthias Roick (Hg�): Vera amicitia� Classical Notions of Friendship in Renaissance Thought and Culture (Court cultures of the Middle Ages and Renaissance 10), Oxford 2022, S� 215–238� 21 Zu Ratke noch immer richtungsweisend Uwe Kordes: Wolfgang Ratke (Ratichius, 1571–1635)� Gesellschaft, Religiosität und Gelehrsamkeit im frühen 17� Jahrhundert (Beihefte zum Euphorion 34), Heidelberg 1999� 22 http://diglib�hab�de/drucke/289-1-quod-2/start�htm (12�02�2024)� 23 Der Lesbarkeit halber leicht modifiziertes Schreiben, zit� n� Conermann: Briefe (wie Anm� 17), S� 234�
146 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Nicht nur die Leitung, sondern auch die Mitglieder der Tugendlichen Gesellschaft befanden, dass Ratke für die Sozietät und ihre Ziele sehr nützlich wäre, und Gräfin Anna Sophia zog daraus die Konsequenz, Ratke in jeglicher Hinsicht als Mäzenin zu unterstützen.24 Dieser wiederum sah in den hochadeligen Damen große Potentiale, seine hochfliegenden Pläne einer gesamtgesellschaftlichen Reform wirkungsvoll umzusetzen, bot der hochadelige Stand doch Handlungsspielräume, die ihm als Gelehrter in unsicherer beruflicher Situation nicht zur Verfügung standen. Ganz konkret nahm die Gräfin Ratke zeitweise auf ihrem Witwensitz in Kranichfeld auf, wo er um 1632 die für die Gesellschaft richtungsweisende Ethik, Die SittenLehr der Christlichen Schule (im Folgenden: SittenLehr), verfasste.25 Die von Ratke vertre tene Gesellschaftsreform und insbesondere seine Ethik stehen mit der Tugendlichen Gesellschaft, ihrem Selbstverständnis und dem Tugendkatalog im Gesellschaftsbuch in unmittelbarer Beziehung. Sämtliche in der SittenLehr von ihm genannten und dort genau beschriebenen, ja exakt definierten Tugenden spiegeln sich im Gesellschaftsbuch, zunächst in den Gesellschaftsnamen und sodann in den Impresenauslegungen der einzelnen Mitgl ieder, wider. Im Folgenden wird deshalb das sämtliche Tugenden umfassende Register der SittenLehr zum Abdruck gebracht (Drittes Buch, Teil 1; Abb. 3).26 Geplant war ein zweiter Teil der SittenLehr, der die Laster abhandeln sollte, doch dieser wurde nie ausgeführt.27 Nur auf den ersten Blick handelt es sich um eine unsystematische Ansammlung antiker und christlicher Tugenden.28 Nach einem Vergleich der beiden ›Tugend-Verzeichnisse‹, der SittenLehr mit dem Manuskript des Gesellschaftsbuchs, fallen zunächst zwei Phänomene ins Auge: Gräfin Anna Sophia und Wolfgang Ratke haben sich offensichtlich, und wie bereits erwähnt, gänzlich auf die SittenLehr berufen. Dies bedeutet auch, dass das Manuskript des Gesellschaftsbuchs nicht aus den sozietären Anfängen um 1619 mit kontinuierlicher Erweiterung, sondern höchstwahrscheinlich erst aus den 1630er Jahren stammt.29 Der zweite Aspekt: Der Tugendkatalog ist kein speziell auf Frauen ausgelegter, sondern er definiert gleichsam die aus (antiker) Philosophie und (christlicher) Religion vertrauten, für eine männlich geprägte Welt bestimmten virtutes. Auch ein Vergleich mit der Fruchtbringenden 24 Ergänzt und erweitert wird dieser Gedankengang durch Ball: Tugendliche Gesellschaft (wie Anm� 14), S� 348 f� 25 Wolfgang Ratke: Die SittenLehr der Christlichen Schule, hg� v� Herbert Schmidt� Obertshausen 1994� – Auf dem Witwensitz stand Ratke ein (nach ihm benannter Raum) zur Verfügung (Jn Ratichii Stuben)� Siehe Gabriele Ball: Das Inventar der Gräfin Anna Sophia von Schwarzburg-Rudolstadt als Spiegel eines fürstlichen Netzwerks im 17� Jahrhundert, in: Claudia Brinker-von der Heyde u� a� (Hg�): Frühneuzeitliche Bibliotheken als Zentren des europäischen Kulturtransfers, Stuttgart 2014, S� 77–94, hier S� 83� 26 Vgl� Ratke: SittenLehr (wie Anm� 25), S� 382–384� 27 Vgl� ebd�, S� 385 (Nachbetrachtung des Herausgebers)� 28 Einschließlich der besonders im männlichen Adel gepflegten altritterlichen Tugenden, wie Recht, Weisheit, Tapferkeit, Ehre und Treue� Siehe Andreas Herz: »Edle Ritter dieser Zunft«� Beobachtungen zur sozietären Performanz der Fruchtbringenden Gesellschaft, in: Claudius Sittig/Christian Wieland (Hg�): Die »Kunst des Adels« in der Frühen Neuzeit (Wolfenbütteler Forschungen 144), Wiesbaden 2018, S� 93 f� 29 Vgl� den erwähnten Brief Anna Sabinas, Schwägerin Dorothea Augustas, aus dem Jahre 1630, in dem sie sich unter anderem für ihre Imprese bedankt, das heißt auch, dass sie erst vier Jahre nach ihrer Aufnahme Kenntnis von derselben erhält, was die These einer vergleichsweise späten Entstehung des Gesellschaftsbuchs erhärtet� Zum Schreiben Anna Sabinas vgl� Conermann: Briefe (wie Anm� 17), S� 234�
Ball: Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft | 147 des Ersten Buchs. 1. Von der Benennung. 2. Von der Endursache. 3. Von der Underlage. 4. Von den Ursachen der sittlichen Verrichtung. 5. Von der Eigenschaft der sittlichen Verrichtung. des andern Buchs. 1. Von der Benennung. 2. Von der Ursach der Tugenden. 3. Von der willigen Verrichtung. 4. Von der Berathschlagung. 5. Von der Wahl. 6. Von der unwilligen Verrichtung. 7. Von der unversichtigen Verrichtung. 8. Von den Affecten. 9. Von der Wollust. 10. Von dem Schmertzen. 11. Von der Freündschafft. 12. Von der gleichen Freündschafft. 13. Von der ungleichen Freündschafft. des dritten Buchs. Im ersten theil. 1. Von der Benennung. 2. Von der Innerlichen Reinigkeit. 3. Von der Gerechtigkeit des Glaubens. 4. Von der Gütigkeit. 5. Von der Frommigkeit. 6. Von der Gottseligkeit. 7. Von der Andacht. 8. Von der Segnung. 9. Von der Geistlichen Marter. 10. Von dem seligmachenden Glauben. 11. Von der Liebe Gottes. 12. Von der Furcht Gottes. 13. Von der Tröstung. 14. Von der Barmhertzigkeit. 15. Von der Allmosengebung. 16. Von der Gastfreyheit. 17. Von der Treue. 18. Von der Liebe des Nehesten. 19. Von der Langmütigkeit. 20. Von der Einträchtigkeit. 21. Von der Hoffnung. 22. Von der Weißheit. 23. Von der Verstendigkeit. 24. Von der Wißenschafft. 25. Von der Fürsichtigkeit. 26. Von der Kunst. 27. Von der Heroischen Tugend. 28. Von der Dapfferkeit. 29. Von der Mäßigkeit. 30. Von der Abbruchigkeit. 31. Von der Enthaltung. 32. Von der Nüchternheit. 33. Von der Keüschheit. 34. Von der Freygebigkeit. 35. Von der Großthätigkeit. 36. Von der Großmüthigkeit. 37. Von der Bescheidenheit. 38. Von der Sanfftmuth. 39. Von der Warheit. 40. Von der Höffligkeit. 41. Von der Gerechtigkeit. 42. Von der Maßhaltung. 43. Von der Verträglichkeit. 44. Von der Verschwiegenheit. 45. Von der Leütseligkeit. 46. Von der Freündligkeit. 47. Von der Zierligkeit. 48. Von der Holdseligkeit. 49. Von der Auffrichtigkeit. 50. Von der Billigkeit. 51. Von der Ehrbarkeit. 52. Von dem Politischen Glauben. 53. Von der Einhelligkeit. 54. Von der Züchtigkeit. 55. Von der Schamhafftigkeit. 56. Von der Miltigkeit. 57. Von der Ernsthafftigkeit. 58. Von dem Gehorsam. 59. Von der Willfertigkeit. 60. Von der Demuth. 61. Von dem Sieg. 62. Von der Versohnlichkeit. 63. Von der Friedfertigkeit. 64. Von dem Mitleiden. 65. Von der Gutwilligkeit. 66. Von der Woltätigkeit. 67. Von der Ehrerbietung. 68. Von der Danckbarkeit. 69. Von der Sparsamkeit. 70. Von der Genügsamkeit. 71. Von dem Gottseligen Eifer. 72. Von der Freüdigkeit. 73. Von der Embsigkeit. 74. Von dem Historischen Glauben. 75. Von der Gedult. 76. Von der Beharrligkeit. 77. Von der Bestendigkeit. 78. Von der Sorgfaltigkeit. 79. Von Rennligkeit. Ende des Registers. Abb. 3: Register der SittenLehr� © Abb� nach: Ratke: SittenLehr (wie Anm� 25) S� 382–384� Register aller Capitel In der SittenLehr.
148 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Gesellschaft und deren Gesellschaftsnamen bestätigt dies. Dort nennen sich Mitglieder ebenso Der Friedfertige, Der Anständige, Der Artige, Der Aufrechte, Der Holdselige, Der Keusche, wobei bemerkenswerterweise Der Gerechte, das männliche ›fruchtbringende‹ Pendant zur ›tugendlichen‹ Herzogin Dorothea Augusta, fehlt. Letzteres verwundert nicht, denn die Gesellschaftsnamen der Fruchtbringenden Gesellschaft lassen sich nicht eindeutig bestimmbaren philosophisch-th eologischen Wurzeln zuordnen. Vielmehr sind diese eng verknüpft mit den auf dem jeweiligen Gemälde abgebildeten Pflanzen und deren heilenden Wirkungen.30 Anders stellt sich dieser Zusammenhang, wie erwähnt, in der von Wolfgang Ratkes Ethik beeinflussten Tugendlichen Gesellschaft dar. Die durch und durch christliche Auffassung und Legitimierung seines Tugendbegriffs findet sich gleich zu Beginn der SittenLehr. Bei der Frage nach der allgemeinen Causa virtutum heißt es im 2. Kapitel (Von der ursach der Tugenden): Gott der Allmechtige, so ein Ursprung und Anfang aller guten verrichtungen ist, von welchen auch die Tugenden ohne allen Zweifel herrühren müßen, wenn sie in warheit gut und christlich genennet werden sollen. [...] Dieweil von Ihme allein ohne jemands zuthun etliche Tugenden herkommen, und können durch menschlichen fleiß keines weges zu wege gebracht werden. Alß: die Innerliche Reinigkeit, Gerechtigkeit, Gottseligkeit und andere mehr. Erliche kommen dermaßen von Ihm her, daß er in dem Menschen die begierde zum guten eingepflanzet, und hierdurch gleichsam den grund und fundament aller anderen Tugenden geleget hat. 31 Das gesamte dritte Buch (S. 67-381) der Ethik befasst sich mit jeder Einzeltugend en détail. Es beginnt und endet mit der Reinlichkeit32 und ist durchzogen von Belegen aus dem Alten und Neuen Testament. Auffällig und einen genaueren Blick einfordernd erscheinen in der Reihung die aus der Nichomachischen Ethik vertrauten, explizit ›vernunftbezogenen‹ (22–26) Eigenschaften der Weißheit, Verstendigkeit, Wißenschafft, Fürsichtigkeit und Kunst.33 Vor mehr als zwanzig Jahren machte Uwe Kordes mit Recht auf den Einfluss des Stagiriten auf Ratkes Werk im Allgemeinen und auf die weltliche Ethik, seine letzte Enzyklopädie, im 30 Gabriele Ball/Andreas Herz: Eine deutsche Akademie im Spannungsfeld von Sprache, Kultur und Politik� Die Fruchtbringende Gesellschaft, in: Konrad Scheurmann/Jördis Frank (Hg�): Neu entdeckt� Katalog, 1� Thüringen – Land der Residenzen, 2� Thüringer Landesausstellung Schloss Sondershausen, 15� Mai–3� Oktober 2004, Mainz 2004, S� 132– 146, hier S� 133, 138 f�; Klaus Conermann: Die Fruchtbringende Gesellschaft und das Fürstentum Anhalt, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 16 (2007), S� 11–39, hier S� 17 f�; Andreas Herz: Die Namen der Pflanzen, in: Zeitschrift für Ideengeschichte 7�1 (2013), S� 48–55� 31 Ratke: SittenLehr (wie Anm� 25), S� 35� 32 Ebd�, S� 68 (Das 2. Capitel. Von der Innerlichen Reinigkeit), und 377 (Das 79. Capitel. Von der Rennligkeit [sic!])� Fürstin Anna Maria von Anhalt-Dessau (TG 34� Die Reinliche� 1626� 1591–1637)� Nach ihrem Tode folgt ihr Gräfin Catharina von Nassau-Siegen (TG 34b� Die Reinliche� Nach 1637)� Das 1� Kapitel betrifft keine Einzeltugend, sondern dient der Begriffsdefinition (ebd�, S� 66–68 [Von der Benennung])� 33 Siehe Abb� 3 (22. Von der Weißheit. | 23. Von der Verstendigkeit. | 24. Von der Wißenschafft. | 25. Von der Fürsichtigkeit. | 26 Von der Kunst.)� Vgl� Aristoteles: Nichomachische Ethik, hg� v� Gernot Krapinger, Stuttgart 2017, Buch 6, S� 151–172�
Ball: Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft | 149 Besonderen aufmerksam.34 Dies kann nach einem Vergleich der Nichomachischen Ethik mit der SittenLehr bestätigt werden. Erinnern wir uns in einem kleinen Exkurs an die Tugendlehre des Aristoteles: Für ihn bestand im Eudämonismus das höchste Gut, das summum bonum. Dieses › gute Leben‹ wird von der Vernunft geleitet. Jeder Mensch ist eine individua substantia und strebt auf der Grundlage einer ständig fortschreitenden Vervollkommnung der Seelenkräfte, bei Aristoteles der Areté nach dem summum bonum. Die Areté wiederum lassen sich in charakterliche (also ethische) Tugenden und dianoetische, also solche des Verstandes unterscheiden.35 Sie sind damit nicht moralisch konnotiert, sondern als ›Tüchtigkeit‹ und ›Kompetenz‹ zu verstehen.36 Der vollkommene Zustand gelingt nur im Laufe der Zeit und durch Erfahrung, das heißt durch Übung und Gewöhnung.37 Bei den charakterlichen, also ethischen Tugenden (Affekte , Strebungen) spielt die aristotelische Mesoteslehre – die Lehre von der vernünftigen Mitte – eine wichtige Rolle: Ziel dieser Lehre ist es, die Affekte mit dem, was die Vernunft verlangt, in Einklang zu bringen: »Das Richtige (und damit das Mittlere) ist also da anzusetzen, wo es der in praktischen Dingen Vernünftige ansetzen würde.«38 Die dianoetischen dagegen sind den charakterlichen überlegen und reine Vernunfttugenden, beispielsweise die Eigenschaft der ›wissenschaftlichen Befähigung‹. Hier gilt die Mesoteslehre explizit nicht. Lässt man nun den gesamten ratichianischen Tugendkatalog (siehe oben) Revue passieren, so reflektiert er somit ein Doppeltes: Neben der unhinterfragbaren theologisch-lutherischen Grundlage erscheinen die Tugenden der Nichomachischen Ethik des Aristoteles. Entscheidend bleibt und am Anfang der SittenLehr steht, gleichsam als Wurzel, der Glaube, bei Ratke heißt es 3. Von der Gerechtigkeit des Glaubens. Es folgen die beiden theologischen Haupttugenden der Liebe (11. Von der Liebe Gottes und 18. Von der Liebe des Nehesten) und als letztgenannte jene der Hoffnung (21. Von der Hoffnung). Neben diese Trias treten weitere, eng mit den genannten verbundene christliche Tugenden. Nach dieser Reihung erscheinen in der SittenLehr daran anschließend (22–26), genau wie in der Nichomachischen Ethik (Buch 6), die dianoetischen, also die Vernunfttugenden.39 Diesen wiederum folgen 34 Kordes: Wolfgang Ratke (wie Anm� 21), Register (Lemma: ›Aristoteles, Aristotelismus‹), passim� 35 Vgl� ebd�, bes� S� 235–239� Siehe Arist oteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 1, S� 33� Vgl� zur Differenzierung zwischen ethischen Tugenden und Verstandestugenden bei Aristoteles auch Wolfgang Gärtner: Philosophische Impulse� Recht und Gerechtigkeit von Aristoteles bis Habermas� Eine Einführung in die Ethik der Gerechtigkeit (Philosophie 93), Berlin 2012, S� 21 f� 36 Im Sinne der althochdeutschen Verbindung von ›Tugend‹ mit dem Verb ›taugen‹ – und sie werden somit als ›Tauglichkeiten‹ und ›wünschenswerte Seelentugenden‹ definiert� 37 Aristoteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 2, S� 34 f�: »Die Tugenden [i� e� ethische/charakterliche] aber erwerben wir, indem wir sie zuvor betätigen, wie es ja auch sonst beim praktischen Können der Fall ist�« 38 Das Exempel der ›Tapferkeit‹, eine charakterliche Tugend, kann dies veranschaulichen: Das Zuviel – das aus der Mitte Geratene – bedeutet die (unausgewogene) Eigenschaft der Tollkühnheit, und daraus folgernd das Zuwenig das (genauso zu meidende) Charakteristikum der Furcht� – Gärtner: Philosophische Impulse (wie Anm� 35), S� 22–25, erklärt und problematisiert die Anwendung des ›Mittleren‹ bei Aristoteles� In der Tugendlichen Gesellschaft trug Fürstin Eleonora Maria von Anhalt-Bernburg (verheiratete Gräfin Mecklenburg-Güstrow) diesen Gesellschaftsnamen (TG 17� Die Dapfere� 1620� 1600–1657)� Vgl� zu diesem Zusammenhang Ball: Tugendliche Gesellschaft (wie Anm� 14), S� 350–356, 359–361� 39 Aristoteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 6, S� 151–172� Aristoteles beginnt mit der Vernunft selbst, es folgen unter anderem Wissenschaft, Klugheit, Weisheit und Verständigkeit� Die ›heroische‹ Tugend wird im darauf-
150 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein die aus der aristotelischen Mesoteslehre stammenden und mit dem Charakter verbunde nen ethischen Tugenden. Bemerkenswerterweise ist die Gerechtigkeit bei Ratke zweimal, gleichsam im lutherschen Sinne (3. Von der Gerechtigkeit des Glaubens) und im aristotelischen Sinne (41. Von der Gerechtigkeit), vertreten.40 Für Aristoteles stellt die Gerechtigkeit die höchste aller Tugenden dar, und sie erhält deshalb mit dem fünften Buch großen Raum.41 Im Gesellschaftsbuch manifestiert sich der erste programmatische Transfer der aristotelischen Ethik via Ratkes SittenLehr auf eine hochadelige Frauengesellschaft in der Frühen Neuzeit. Damit entstand ein in dieser strategischen Ausrichtung einmaliges Werk, das seine Wurzeln in der – gemäß der Konfession der ›tugendlichen‹ Leitung und des sozietären spiritus rector Ratke – christlich-lutherischen Ethik hat und zugleich deutlich auf die Nichomachische Ethik gegründet ist.42 Der Einfluss Aristoteles’ in Ratkes SittenLehr drückt sich in der Übernahme vor allem der dianoetischen Tugenden aus und ist darüber hinaus besonders in der übereinstimmenden Struktur der Nichomachischen Ethik mit der SittenLehr augenfällig. Die Frage nach der Rezeption Aristoteles’ im gesamten Werk Ratkes stellt sich nach diesen Erkenntnissen erneut und mit besonderer Dringlichkeit. Dass die Weitergabe des ratichianischen, von Aristoteles geprägten Tugendkatalogs an eine hochadelige Frauengesellschaft und konkret der Transfer auf das ›tugendliche‹ Gesellschaftsbuch eine historische Besonderheit darstellt, steht außer Frage. In diesem Kontext soll nicht unerwähnt bleiben, dass zwei Schleswig-Holsteiner Fürstinnen mit dianoetischen Verstandes-Tugenden ausgezeichnet wurden, namentlich Fürstin Eleonora Sophia, die mit der Tugend der ›Kunst‹, und Herzogin Maria Elisabeth, die mit jener des ›Verstandes‹ verknüpft wird. Die Protagonistin des vorliegenden Beitrags, Herzogin Dorothea Augusta, trägt den Namen Die Gerechte und wird mit ihrem Eintritt in die Gesellschaft mit dieser hochangesehenen Tugend ausgezeichnet. Die grundlegende christliche Prägung des Gesellschaftsbuchs ist durchgängig in den Auslegungen der Einzeltugenden wahrnehmbar. Die ›weibliche‹ christliche Seite wiederum wird, durchaus intendiert und mit utopischem Überschuss, im jeweils vierten und letzten Poem thematisiert, wenn in allen 73 Impresen eine biblische Frauengestalt als role model zitiert wird (siehe unten; im Kontext der Gerechten handelt es sich dabei um Thamar).43 folgenden 7� Kapitel abgehandelt� Sie verbindet gleichsam die dianoetischen mit den charakterlichen Tugenden� Vgl� auch Christoph Strosetzki (Hg�): Ethik und Politik des Aristoteles in der Frühen Neuzeit (Archiv für Begriffsgeschichte, Sonderheft 12), Hamburg 2016 (darin bes� Bernd Roling: Lutherische Debatten über die »virtus heroica« zwischen Heldentum und Askese, S� 195–209)� 40 Ratke: SittenLehr (wie Anm� 25), S� 231� Dort heißt es im 41� Kapitel zur Gerechtigkeit: Die Gerechtigkeit des Glaubens [Nr� 3] ist im Liechte der gnaden, und Außerhalb deßelben ist sie nirgend zu suchen, noch zu finden; diese aber [Nr� 41] ist im Liechte der Natur. 41 Aristoteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 5, S� 118–150� Vgl� dazu Günther Bien: 7� Gerechtigkeit bei Aristoteles (V), in: Aristoteles: Nikomachische Ethik, hg� v� Otfried Höffe (Klassiker Auslegen 2), Berlin/Boston 4 2019 (Klassiker Auslegen 2), S� 105–128� 42 Kordes: Wolfgang Ratke (wie Anm� 21) S� 232� Kordes unterscheidet die SittenLehr als weltliche Ethik von Ratkes sogenannter Lieblehr als christlicher, auf den zehn Geboten bastierender Ethik� Vgl� ebd�, S� 225 (Lieblehr = Die Lieblehr der christlichen Schule Welche in der Wahren Glaubens Natur vnd Sprachen Harmony auß heiliger Göttlicher schrifft, der Natur vnd Sprachen anzustellen zu bestettigen vnd zu Erhalten [FBG B 826 C])� 43 Im Falle Herzogin Anna Sabinas (Die Leutselige; vgl� Abb� 2) wurde die weibliche biblische Gestalt der Ruth gewählt�
Ball: Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft | 151 Es bleibt nach diesen Ausführungen festzuhalten: Im 17. Jahrhundert etablierte sich im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation mittels gezielter Vereinnahmung bestimmter Aspekte der aristotelischen Ethik im Zusammenspiel mit der lutherischen Theologie eine tugendbewehrte weibliche Gesellschaft, der es mit diesem Ansatz möglich wurde, den überlieferten und bis dato männlich besetzten Tugendkanon kurzerhand mit 73 (und über den Zeitraum ihres Bestehens mit 103) Damen weiblich zu besetzen. Damit gelingt der Tugendlichen Gesellschaft das historische Novum, die aristotelischen Tugenden der Vernunft in ihr Gesellschaftsbuch zu integrieren. Die Gesellschaftsmitglieder zeigen sich in ihrem Programm als überzeugte und überzeugende christliche Repräsentantinnen der Weisheit, der Wissenschaft und der Verstendigkeit und können deshalb im Sinne von Max Webers Einschätzung der Aristokratie als weibliche »Avantgarde der Zivilisation« bezeichnet werden.44 Herzogin Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön – die Gerechte Betrachten wir nun mit Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön jenes Mitglied genauer, dem die für Luther und Aristoteles herausragende Tugend der Gerechtigkeit zugemessen wurde. Eingegangen werden soll hier kurz auf ihr Leben und sodann auf die im Kontext der Tugendlichen Gesellschaft wichtigen Zusammenhänge. 45 1602 wurde Dorothea Augusta als viertes Kind Herzog Johann Adolfs von SchleswigHolstein-Gottorf und Prinzessin Augustas von Dänemark geboren, fünf Jahre nach ihrem Bruder Friedrich III. (siehe oben und Abb. 1) und vier Jahre vor dem jüngeren Bruder und späteren Bischof von Lübeck, Hans/Johann (siehe oben und Abb. 1). Als Tochter erhielt sie Unterricht im Schreiben, Lesen und der Arithmetik durch Elias Ziegel. Der Oberhofprediger auf Schloss Gottorf, Jacob Fabricius der Ältere, übernahm die religiöse Bildung. Man darf davon ausgehen, dass Dorothea Augusta sowohl des Französischen als auch des Lateinischen mächtig war. Im Alter von 14 Jahren (1616) verlor sie ihren Vater, und die Familie zog auf den Witwensitz Herzogin Augustas, auf das Schloss vor Husum. In die Tugendliche Gesellschaft wurde Dorothea Augusta, wie erwähnt, nach dem 9. Juli 1630 aufgenommen, dem Todestag ihrer Vorgängerin Gräfin Sibylla Elisabeth von Oldenburg-Del44 Zit� n� Uwe Walter: Aristokratische Existenz in Antike und der Frühen Neuzeit – einige unabgeschlossene Überlegungen, in: Hans Beck/Peter Scholz/Uwe Walter (Hg�): Die Macht der Wenigen� Aristokratische Herrschaftspraxis, Kommunikation und »edler« Lebensstil in Antike und Früher Neuzeit (Historische Zeitschrift 47), München 2008, S� 367–394, hier S� 378� 45 Besonders Melanie Greinert hat sich um die Biographie Herzogin Dorothea Augustas verdient gemacht� Neben Grei nert: Unterordnung und Selbstbehauptung (wie Anm� 2) verweise ich hier vor allem auf Dies�: Dorothea Augusta von Schleswig-Holstein-Gottorf (1602–1682), die erste Herzogin von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön, in: Oliver Auge /Silke Hunzinger/Detlev Kraack (Hg�): Die Herzöge von Plön� Beiträge zur internationalen Tagung in Plön am 6� und 7� Mai 2016 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins 124; Sonderveröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft im Kreis Plön e� V�), Eutin 2017, S� 31–58� Auf diese zwei Arbeiten geht die zusammenfassende Darstellung des Lebens der Herzogin hauptsächlich zurück�
152 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein menhorst – wann genau ist nicht bekannt. Sie gehörte damit zur zweiten Generation der Mitglieder, und der Gesellschaftsname Die Gerechte stand nun ihr zu. Höchstwahrscheinlich war Dorothea Augusta zum Zeitpunkt der Eheschließung mit Herzog Joachim Ernst von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön am 12. Mai 1633 schon Mitglied dieser größten weiblichen Tugendgesellschaft des 17. Jahrhunderts. Bisher gibt es keinen Beleg für eine Einflussnahme ihres Gatten auf den Eintritt. Der Herzog selbst wurde bereits 1625 in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen. Auch dessen Schwestern respektive ihre Schwägerinnen waren nach bisheriger Kenntnis nicht an Dorothea Augustas Aufnahme in die Damensozietät beteiligt. Wie oben aufgeführt, wurden Eleonora schon 1624, Anna Sabina 1626 und zwei Jahre später Eleonora Sophia zu ›tugendlichen‹ Mitgliedern erklärt. Nach der Hochzeit zog das Paar ins Schloss Hoppenbrook nach Ahrensbök. Einige Jahre später, 1639, starb ihre Mutter Augusta, und im gleichen Jahr wurde ihr jüngster Sohn Bernard geboren, der seinen Namen nach dem berühmten Helden Bernhard von Sachsen-Weimar (FG 30. Der Austrucknende) erhielt.46 Dorothea Augusta besaß – wie viele Fürstinnen der Zeit – pharmazeutische und medizinische Kenntnisse. Noch während ihrer Ehe, im Sommer 1671, setzte sie sich für einen Plöner Bürger namens Hans Reymer ein und erreichte die Ausweitung seines Webergewerbes. Ob ihr Gesellschaftsname an dieser Stelle Programm war und sie geleitet hat, lässt sich nicht belegen. Im gleichen Jahr starb ihr Gatte (5. Oktober 1671), u nd sie regelte in Abwesenheit ihrer beiden Söhne, Bernhard und Joachim Ernst, die notwendigen Angelegenheiten. In diesem Kontext übergab sie Benedikt von Kunigham, dem zu dieser Zeit eingesetzten Plöner Rat, neue Vollmachten. Sie war als Witwe auch in die Streitigkeiten um das Oldenburger Erbe involviert und bemühte sich – last but not at all least –, ihre zweite Tochter Agnes Hedwig zu verheiraten. 1672 zog sie mit ihrer ältesten (unverheirateten) Tochter Ernestine auf ihren Witwensitz in Ahrensbök, ein Ort, der ihr aus den Anfangsjahren ihrer Ehe vertraut war. Meist hielt sie sich jedoch in Plön auf und übernahm die stellvertretende Regentschaft für ihren ältesten Sohn bis zu ihrem Tod am 31. März 1682. Beigesetzt wurde sie in der Fürstengruft des Plöner Schlosses. Das im Zusammenhang mit ihrer Aufnahme wesentliche handschriftliche Zeugnis aus dem Gesellschaftsbuch, die Auslegung der Imprese, rückt nun ins Zentrum der Betrachtung. Wie bereits erwähnt, spielt die Tugend der Gerechtigkeit in Antike und Christentum eine herausragende Rolle. Sie ist in der aristotelischen Ethik – in ihrer allgemeinen Form – die vollkommene Tugend und besteht in der Haltung, alles, was Gesetz und Sitte verlangen, zu erfüllen. Damit ist eine umfassende Rechtschaffenheit gemeint, die die übrigen Tugenden miteinschließt: »Da nun, wie gesagt, der Gesetzeswidrige ungerecht, der Gesetzestreue aber gerecht ist, so ist klar, dass alles, was den Gesetzen entspricht, in gewisser Weise gerecht ist.«47 In dieser Hinsicht stimmt die aristotelische Sichtweise mit der theologisch-lutheri46 Peter Hansen: Kurzgefasste zuverläßige Nachricht von den Holstein-Plönischen Landen, Plön 1759, S� 236� Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar starb im Juli des gleichen Jahres (1639)� 47 Aristoteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 5, S� 120� Es folgt ebd�: »Diese Gerechtigkeit ist eine zielhafte Tugend, aber nicht schlechthin, sondern in Bezug auf den Mitmenschen� Deshalb gilt die Gerechtigkeit auch vielfach
Ball: Überlegungen zu Ethik und Religion im Gesellschaftsbuch der Frauensozietät Tugendliche Gesellschaft | 153 schen Auslegung der Gerechtigkeit, also der ›Gerechtigkeit des Glaubens‹ überein, die davon ausgeht, sich an Gottes Gebote und Normen zu halten, das eigene Handeln mit dem Willen Gottes abzustimmen.48 Die besondere, die partikulare Gerechtigkeit (Nr. 41), unterliegt in der Nichomachischen Ethik der erwähnten Mesoteslehre. Hier wird bestimmt, wie genau Gerechtigkeit erreicht werden kann. Es geht um Güterverteilung, um das Zuviel oder Zuwenig (natürliche Güter, Gesundheit, ökonomische Aspekte und nicht zuletzt Geld). Mittels dieser ideellen und materiellen Güter kann der Gerechte dem Anderen nutzen. Das Wesen der besonderen Gerechtigkeit ist also die Gleichheit, verstanden als die Mitte zwischen dem Mehrund Wenigerhaben von Gütern.49 Die Herstellung der Gleichheit sorgt für den Erhalt der Gemeinschaft, insofern alle Mitglieder an den Gütern der Gemeinschaft (Geld) teilhaben können: »Der allgemeine Verzicht auf das ungezügelte Mehrhabenwollen führt zur friedlichen Gemeinschaft, in der niemand seinen Mitmenschen fürchten muss.«50 Da die Gerechtigkeit als höchste praktische Tugend alle anderen umfasst, ist dieses Ziel zugleich die Begründung der praktischen Tugenden insgesamt. Anders jedoch als bei Aristoteles, der dafür plädiert, »Jedem das Seine zu geben«,51 steht die Gerechtigkeit im Alten Testament der Sünde, der Ungerechtigkeit, der Lüge und Bosheit, der Intrige, also allen verurteilungswürdigen Verhaltensweisen, gegenüber. Sie richtet sich am Absoluten, an Gott aus. Das Neue Testament dagegen präsentiert insbesondere Exempel ›gerechter‹ Personen, die nach Gottes Willen leben und dadurch das ›Heil‹ erlangen.52 Wenden wir uns nun der Imprese der Gerechten zu, um mit diesem Beispiel einen Eindruck von der sprachlich-poetischen Seite dieses Tugendlehrwerks zu gewinnen und die obigen Ausführungen zur Tugend der Gerechtigkeit in der Auslegung zu überprüfen. Ein Gemälde ist im Falle Herzogin Dorothea Augustas nicht überliefert. als die vorzüglichste der Tugenden« – und (S� 121) »weder der Abendnoch der Morgenstern sind so wunderbar wie sie [���]� Sie gilt vor allem als die vollkommene Tugend, weil sie die Ausübung der vollkommenen Tugend ist� Vollkommen ist sie aber, weil der, der sie besitzt, die Tugend auch in Bezug auf den Mitmenschen anwenden kann, und nicht nur für sich selbst�« Vgl� Gärtner: Philosophische Impulse (wie Anm� 35), S� 26 f� (zur ›allgemeinen Gerechtigkeit‹), und ebd�, S� 28, dessen Schlussfolgerung: »Der Inbegriff aller Tugenden ist die Gerechtigkeit«; vgl� zu diesem Zusammenhang auch Raul Heimann: Die Frage nach Gerechtigkeit� Platons »Politeia I« und die Gerechtigkeitstheorien von Aristoteles, Hobbes und Nietzsche (Philosophische Schriften 91), Berlin 2015, S� 153–169, hier S� 163 f� 48 Vgl� Johannes Michael Schnarrer: Theologische Grundlegung der Gerechtigkeit, in: Rudolf Weiler/Akira Mizunami (Hg�): Gerechtigkeit in der sozialen Ordnung� Die Tugend der Gerechtigkeit im Zeitalter der Globalisierung (Beiträge zur Politischen Wissenschaft 105), Berlin 1999, S� 57–87, hier S� 64� 49 Aristoteles: Nichomachische Ethik (wie Anm� 33), Buch 5, S� 124: »Von der besonderen Gerechtigkeit und dem ihr entsprechenden Gerechten liegt die eine Art in der Zuteilung von Ehre, Geld oder anderen Gütern, die unter den Staatsangehörigen zur Verteilung gelangen können [���], die andere aber ordnet den Verkehr untereinander�« Vgl� auch Heimann: Frage nach Gerechtigkeit (wie Anm� 47), S� 164–166� 50 Ebd�, S� 168� 51 Schnarrer: Grundlegung der Gerechtigkeit (wie Anm� 48),S� 63� 52 Ebd�, Anm� 50�
256 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein zu einer Wendeltreppe, über die man auf ebendiese herzogliche Empore und in die Gemächer Maria Elisabeths gelangte. An diesen Raum grenzte westlich das Betstübchen der Herzogin Maria Elisabeth (im Grundriss: C), das also sowohl von der Kirche aus zugänglich war als auch von dem größeren Raum im Westen aus, dem ›Blauen Saal‹, der vermutlich Empfängen und Audienzen gedient hat. Die Betkammer muss etwa 20 Quadratmeter groß gewesen sein. Sie wird beschrieben als »reichhaltig ausgestattetes Gemach. Der Boden ist mit schwarzem und weißem Alabaster belegt, nicht nur die Decke, sondern auch die Wände sind stuckiert.«2 Im Inventar von 1706 befindet sich die für den emblematischen Befund entscheidende Beschreibung, die Wände seien mit Gibs Stackutur [sic!] weiß besetzet und die 2 Grunsky/Fohrbeck: Schloß vor Husum (wie Anm� 1), S� 83 (Beschreibung und Zitat [S� 66] nach dem Inventar des Schlosses vor Husum von 1706: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt� 7, Nr� 4792�66)� Abb. 1: Grundriss nach Lauritz de Thurah, 1749� © Abb� aus: Grunsky/Fohrbeck: Schloß vor Husum (wie Anm� 1), S� 63�
Höpel: Maria Elisabeths emblematisches Bethstübgen im Schloss vor Husum | 257 Felder emblemata geschildert. Dieses Inventar wurde 1710 noch einmal durchgesehen, und zu diesem Zeitpunkt scheinen die Embleme noch intakt gewesen zu sein, da keine Veränderungen oder Zerstörungen vermerkt sind. Vermutlich ist die Ausstattung spätestens dem Umbau von 1752 zum Opfer gefallen, oder die Embleme sind in den damit verbundenen Inventarauktionen veräußert worden. Wir halten also fest, dass die Wände mit gemalten Emblemen in Stuckrahmen gestaltet waren – das ist alles, was wir über das Aussehen von Maria Elisabeths Betstübchen wissen. Aufgrund seiner Lage im Gebäude können wir über die Funktion dieses Raums aber mehr sagen: Er ist sowohl horizontal als auch vertikal über die Wendeltreppe eng mit den privaten Gemächern Maria Elisabeths verbunden, sodass wir von einer privaten, intimen Nutzung des Raums ausgehen können. Möglicherweise diente ihr der Raum vor seiner Funktion als Betkammer sogar als Schlafraum. Im Gewölbe nebenan wurde möglicherweise Silber aufbewahrt. Einige silberne getriebene Stücke werden im Inventar unmittelbar nach der Beschreibung des Betstübchens aufgeführt. Es besteht aber auch ein Zugang vom Audienzsaal im Westen aus, der wiederum unmittelbar an einen großen Speisesaal grenzt, sodass auch Treffen und Gespräche mit ausgewählten Gästen in der Betkammer stattgefunden haben können. An dieser Stelle füge ich eine kurze Erläuterung zum kunsthistorischen Begriff des Emblems ein: Es handelt sich dabei um eine aus Bild und Text – Pictura, Motto und Subscriptio – zusammengesetzte Form, die seit 1531 in Buchform erschien, anfangs mit Holzschnitten, späte r mit Kupferstichen versehen und in lateinischer Sprache verfasst. Die Bücher waren in ganz Europa verbreitet, Druckorte waren zuerst vor allem Paris, Lyon, Antwerpen, Frankfurt, Augsburg, später Nürnberg. In unserer näheren Umgebung kamen Hamburg, Kopenhagen und in einem Fall Schleswig hinzu. Thematisch gingen Embleme von Alltag oder Natur, mythologischen oder biblischen Darstellungen aus und entwickelten daraus Lebensweisheiten und allgemein gültige Verhaltensnormen. Die Bücher wurden bald aus dem Lateinischen in die Volkssprachen übersetzt, die Themen diversifizierten, sodass ethische, politische, religiöse, naturkundliche und Liebesemblembücher entstanden. Die Motive der Emblempicturae mit ihren Motti wurden im Lauf des 16. Jahrhunderts bis ins 18. Jahrhundert hinein in die Architektur und Festkultur übernommen, sie konnten zur Selbstvergewisserung und Außendarstellung der Bauherren und Bewohner dienen. Nicht um innovative Gestaltung ging es dabei, sondern um eine umfassende Kenntnis der Geschichte und um einen souveränen Umgang mit der Tradition. Je besser man sich auskannte und je umfassender und gezielter man zitierte, umso größer waren Ansehen und Bedeutung der eigenen Gestaltung. Embleme wurden in profaner und sakraler Architektur verwendet – im Schlossbau sowie in der Ausstattung von Schlosskirchen und Schlosskapellen. Dabei richtete sich die Gestaltung zumeist nach der regionalen Kunsttradition: emblematische Deckengemälde in Stuckrahmen gibt es vorwiegend im Süden, Malerei auf Holzemporen, Gestühl oder Kanzel vor allem in Nordeuropa. Bei höfischen Festen wie Taufen, Hochzeiten oder Begräbnissen war die Emblematik oft ephemer, etwa in Gartenund Tischdekoration, Fensterilluminationen, Theaterkulissen, Balletten, Feuerwerken und Aufzügen. Manchmal wird diese ephemere Emblematik in Be-
258 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein schrei bungen und Kupferstichen überliefert. So gibt es zahlreiche Dokumentationen emblematisch gestalteter Begräbniszeremonien mit Darstellungen von Emblemen auf Särgen und Katafalken, Triumphsäulen und Obelisken. Viele ephemere Kirchenausstattungen und Trauerzüge sind durch Beschreibungen und Kupferstiche in gedruckten Leichenpredigten überliefert. In allen diesen Formen wurde die Emblematik auch am Gottorfer Hof eingesetzt, die Herzöge dokumentieren damit ihre Teilhabe an einer avantgardistischen Form der europäischen Festkultur. Als Dokument eines Festereignisses hat sich der Druck des emblematischen Friedens-Balletts zur Hochzeit der Tochter Maria Elisabeths und Friedrichs III. im Jahr 1650 erhalten, das von Maria Elisabeth erdacht und aufgeführt wurde, vermutlich in enger Kooperation mit dem Hofgelehrten Adam Olearius.3 Friedrichs III. Kenntnis von und Umgang mit der emblematischen Bildlichkeit zeigt sich an zwei Beispielen: Als persönliche Devise wählte er eine Pictura aus Hermann Hugos Pia Desideria (I.14), zu sehen auf einem Porträt (Abb. 2), und er 3 Ingrid Höpel: Adam Olearius und die Gottorfer Feste und Festballette, in: Kirsten Baumann/Constanze Köster/Uta Kuhl (Hg�): Adam Olearius� Neugier als Methode� Tagungsband, Petersberg 2017, S� 216–225� Abb. 2: Porträt Herzog Friedrichs III� von Schleswig-Holstein-Gottorf� Gemeinfrei via Wikimedia Commons (letzter Aufruf: 23�05�2024)�
Höpel: Maria Elisabeths emblematisches Bethstübgen im Schloss vor Husum | 259 fügte einen eigenen Wahlspruch hinzu: Non est mortale quod opto (»Was ich begehre, ist nicht sterblich«) – nach Ovid, Buch 2, Zeile 56: Sors tua mortalis, non est mortale, quod optas (»Dein Los ist sterblich, [aber] es ist nicht sterblich, was Du begehrst«).4 Dieselbe Pictura wurde auch für die Empore der Kirche in Katharinenheerd auf Eiderstedt ausgewählt. Auf dem Titelblatt seiner Leichenpredigt befindet sich derselbe Wahlspruch mit einer Pictura aus einem anderen Emblembuch, nach Benedict van Haeftens Schola Cordis. Das Buch ist wie Hugos Pia Desideria in Antwerpen erschienen.5 Adam Olearius sorgte selbst für die Verbreitung dieses jesuitischen Emblembuchs aus Antwerpen – er übersetzte Hermann Hugos Pia Desidaria und veröffentlichte die Embleme mit neuen Kupferstichen unter dem Titel Geistliche Sinnen=Bilder. Sie wurden 1662 und 1666 bei Elias Holwein in Schleswig gedruckt (Abb. 3). Embleme haben sich in der Architektur von Schloss Gottorf nicht erhalten. Aber es ist inzwischen erwiesen, dass sich im Festsaal und in den Eckpavillons der Amalienburg, gebaut um 1669 bis 1672, gemalte Embleme befanden, die Herzog Christian Albrecht und seine 4 Hermann Hugo: Pia Desideria, Antwerpen 1624, mit Kupferstichen von Boethius van Bolswerth, Emblem I�14� 5 Benedikt van Haeften: Schola Cordis, Antwerpen 1629, mit Kupferstichen von Boethius van Bolswerth� Abb. 3: Olearius: Geistliche Sinnen=Bilder (wie Anm� 27), Titelblatt� © Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, 1281�6 Theol� (1)�
260 | Fürstinnen in Schleswig-Holstein Ehefrau Anna Amalia anbringen ließen.6 Sie gingen mit dem Verfall und Abriss der Amalienburg verloren, ebenso wie die Embleme Maria Elisabeths in der Betkammer im Schloss vor Husum beim Umbau des Schlosses. Im Umkreis Gottorfs haben sich aber mehrere Stätten mit profanen und sakralen Emblemen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts erhalten: Schon erwähnt wurde die Empore der Kirche St. Katharina in Katharinenheerd auf Eiderstedt, an der sich eine Auswahl von Emblemen nach Hermann Hugos Pia Desideria befindet. Der Emblemzyklus muss zwischen 1635 und 1650 angebracht worden sein, vielleicht unter dem Einfluss Friedrichs III., Maria Elisabeths oder Adam Olearius’.7 Auf Gut Roest bei Kappeln, an der Wand der Diele oder des Rittersaals, ließ Heinrich von Rumohr um 1641 lebensgroße Embleme nach Daniel Cramers Octoginta Emblemata Moralia nova anbringen.8 Der Flügelaltar der Marienkirche in Bad Segeberg wurde 1668 von dem Stifterehepaar Nicolaus und Gese Brüggemann mit 32 Emblemen versehen, die heute nur bei der Wandlung des Altars zur Passionszeit zu sehen sind.9 Ein besonders herausragendes Beispiel emblematischer Ausstattung stellt die ›Bunte Kammer‹ im Herrenhaus Ludwigsburg bei Eckernförde von 1672 dar, die in enger personeller Verflechtung zu Gottorf entstand.10 Der Eigentümer des Herrenhauses, Friedrich Christian Kielmann von Kielmannseck, der vermutlich für die Gestaltung der ›Bunten Kammer‹ verantwortlich war, war enger Berater Herzog Christian Albrechts von Schleswig-Holstein-Gottorf. Die Reihe von Architekturemblemen setzt sich im späten 17. und 18. Jahrhundert fort. Im St. Johanneskloster vor Schleswig ließen die Stiftsdamen um 1690 einen Emblemzyklus nach einem Emblembuch des Rostocker Pfarrers Heinrich Müller und nach der Lüneburger Ausgabe des Wahren Christentums von Johann Arndt anbringen.11 Im Jahr 1700 wurde die Kirche St. Willehad in Leck mit Emporenemblemen ausgestattet, um 1702 Decke und Empore d er Kirche 6 Vgl� zuerst Felix Lühning: Architektur im barocken Niemandsland� Die Gottorfer Amalienburg, in: Nordelbingen 80 (2011), S� 81–120; Karen Asmussen-Stratmann: Das Neue Werk von Gottorf� Rekonstruktion, Geschichte und Bedeutung eines norddeutschen Terrassengartens des 17� Jahrhunderts (Sonderveröffentlichung der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte), Petersberg 2022, S� 257–259� 7 Wolfgang J� Müller: Die Emporenbilder von Katharinenheerd, in: Nordelbingen 40 (1971), S� 92–109; Ingrid Höpel: Antwerpen auf Eiderstedt� Ein Emblemzyklus nach Hermann Hugos Pia Desideria in St� Katharina, Katharinenheerd auf Eiderstedt, zwischen 1635 und 1650, in: De zeventiende eeuw� Cultuur in de Nederlanden in interdisciplinair perspectif 20�2 (2004), S� 323–342; Dies�: Change of Medium – from book graphics to art in sacred space� With an example of an emblem-cycle on a church gallery at Katharinenheerd, in: Johannes Köhler/Wolfgang Christian Schneider (Hg�): Das Emblem im Widerspiel von Intermedialität und Synmedialität� Symposium an der Universität Hildesheim, 30� April–1� Mai 2004 (Philosophische Texte und Studien 89), Hildesheim 2007, S� 189–225� 8 Renate Voß: Daniel Cramer auf Gut Roest bei Kappeln, in: Ingrid Höpel (Hg�): Architektur als Ort für Embleme� Beiträge zu einer Tagung des Kunsthistorischen Instituts der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 26�01�2013 (Mundus symbolicus 2), Kiel 2014, S� 67–76� 9 Ingrid Höpel: Ein Emblemprogramm zum Abendmahl am Flügelaltar der Marienkirche in Segeberg, in: Dies�: Architektur als Ort für Embleme (wie Anm� 8), S� 88–101� 10 Vgl� Hartmut Freytag/Wolfgang Harms/Michael Schilling: Gesprächskultur des Barock� Die Embleme der Bunten Kammer im Herrenhaus Ludwigsburg bei Eckernförde, Kiel 2 2004, S� 28 f�; und zuletzt Asmussen-Strathmann: Das Neue Werk (wie Anm� 6), S� 258 f� 11 Ingrid Höpel: Ein Emblemzyklus von 1690 an der Nonnenempore der Klosterkirche St� Johannis vor Schleswig, in: Beiträge zur Schleswiger Stadtgeschichte 55 (2010), S� 27–48; siehe mit Ergänzungen dazu Dies�: Die Emporenbilder des Schleswiger St� Johannisklosters, in: Schleswig Kultur 43 (2020), S� 34–37�
Höpel: Maria Elisabeths emblematisches Bethstübgen im Schloss vor Husum | 261 in Bargum,12 1712 der Taufdeckel der Kirche St. Jürgen in Gettorf13 und noch 1770 Decke und Empore von St. Katharina in Enge.14 Profane emblematische Gemälde von um 1700 befinden sich auf Gut Buckhagen bei Kappeln, und eine ›Bunte Kammer‹ ähnlich der auf Gut Ludwigsburg wurde um 1700 auf Gut Gaarz bei Oldenburg eingerichtet.15 1754 schließlich wurden die Fenster des Kieler Rathauses emblematisch illuminiert, mit ephemerer Dekoration zur Feier der Taufe Paul Petrowitschs, Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf und später für ein Jahr russischer Zar. Dieser Festakt wurde auf einem Gemälde dokumentiert, das sich im Kieler Rathaus erhalten hat.16 Mitte des 17. Jahrhunderts ist Maria Elisabeth von Sachsen (1610–1684) eine zentrale Gestalt, was die Verwendung von Emblemen im Land betrifft. Maria Elisabeth stammt aus dem sächsischen Herzogshaus und brachte bei ihrer Heirat 1630 Kunstschätze aus Dresden mit, bekannt sind vor allem ihre Gemälde Cranachs. Sie kannte die Bedeutung emblematischer Inszenierungen vom Dresdener Hof.17 Bei der Heirat ihrer gleichnamigen Tochter Maria Elisabeth 1650 wurde ein emblematisches Ballett arrangiert und von der Hofgesellschaft aufgeführt, das vermutlich in enger Zusammenarbeit von Maria Elisabeth mit Adam Olearius entstand. Nach ihrer Verwitwung 1659 oder spätestens nach dem Begräbnis Friedrichs III. 1660 siedelte sie ins Husumer Schloss über und setzte dessen Ausbau und Innendekoration fort, die unter ihrer Vorgängerin Augusta schon weit fortgeschritten war. Da wir keine Kenntnisse darüber besitzen, welche und wie viele Embleme in welcher Form sie in ihrer Husumer Betkammer verwendete, versuche ich im Folgenden, über zwei Beispiele privater adliger weiblicher Andachtsräume ein Bild davon zu gewinnen, wie Maria Elisabeths Raum ausgesehen haben könnte. Mit stilgeschichtlich-ikonographischen Kriterien versuche ich, ausgehend von zwei Räumen mit vergleichbarer Funktion nach Anhaltspunkten für die Gestalt dieses dritten Raums zu suchen. Weitere Beispiele für vergleichbare Andachtsräume sind mir zurzeit nicht bekannt. Mit dieser Methode wird sich kein konkretes Bild des Husumer Raums ergeben, aber die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten kann deutlich werden. 12 Dies�: Le programme du plafond de l’église paroissiale de Bargum (Frise-du-Nord)� Emblématique et typologie biblique, in: Paulette Choné/Marie Chaufour/Jean-Jacques Chardin (Hg�): L’image pensive� Devises et emblèmes du XVIe au XXIe siècle, Paris 2023, S� 409–430� 13 Dietrich Bieber: Die Embleme auf dem Taufdeckel der St�-Jürgen-Kirche zu Gettorf, in: Ingrid Höpel/Lars Olof Larsson (Hg�): Emblematik im Ostseeraum� Ausgewählte Beiträge zur 10� Internationalen Tagung der Society for Emblem Studies in Kiel, 27� Juli bis 1� August 2014 (Mundus symbolicus 3), Kiel 2016, S� 169–178� 14 Ingrid Höpel: Emblematik im Dienst von Pietismus und Aufklärung� Die Katharinenkirche in Enge, in: Dies�/Larsson: Emblematik im Ostseeraum (wie Anm� 13), S� 179–190� 15 Bodil Maria Busch: Die Embleme der Bunten Kammer auf Gut Gaarz, in: Nordelbingen 75 (2006), S� 15–48� 16 Außer dem Gemälde im Rathaus existiert eine Temperamalerei von 1754 im Stadtarchiv Kiel, Bd� 78, eingebunden als Bl� 190; vgl� Ingrid Höpel: An emblematic Illumination of the Town Hall in Kiel, in: Sagrario López Poza (Hg�): Florilegio de estudios de emblemática� Actas del VI Congreso Internacional de Emblemática de The Society for Emblem Studies (Colección SIELAE), Ferrol 2004, S� 459–466� 17 Vgl� dazu Mara R� Wade: Triumphus nuptialis danicus� German court culture and Denmark� The »great wedding« of 1634 (Wolfenbütteler Arbeiten zur Barockforschung 27), Wiesbaden 1996�
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