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In memoriam Prof. Dr. Werner Schubert (1936–2024)

Meyer-Pritzl, Rudolf

Abstract

Nachruf auf Werner Schubert, ehemaliger Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Neuzeit…

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155 In memoriam Prof. Dr. Werner Schubert (1936–2024) Am 20. März 2024 verstarb Prof. Dr. jur. Werner Schubert im Alter von 87 Jahren in seinem Haus in Altenholz. Werner Schubert war zwischen 1976 und 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Neuzeit in Kiel. Er zählte zu den angesehensten Rechtshistorikern in Deutschland und war auch nach seiner Pensionierung weiterhin überaus produktiv. Sein letztes Buch, das Quellen zur Justizgeschichte in der Nachkriegszeit enthält, erschien kurz vor seinem Tod. Er wurde am 15. August 1936 in Patschkau, das damals auch als das schlesische Rothenburg bezeichnet wurde, geboren. Nach der Vertreibung der Familie 1946 besuchte er zunächst das Wilhelm-Gymnasium in Braunschweig und dann das von Jesuiten geleitete MauritiusGymnasium in Büren/Westfalen, an dem er 1957 das Abitur ablegte. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Hamburg und Münster, das er 1961 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. In Münster wurde er 1965 mit einer von dem Schweizer Rechtshistoriker Rudolf Gmür betreuten Dissertation über Die Entstehung der Vorschriften des BGB über Besitz und Eigentumsübertragung promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1966 war er wissenschaftlicher Assistent von Hermann Dilcher in der Abteilung für Rechtswissenschaft der RuhrUniversität Bochum, an der er sich 1974 mit einer Untersuchung über Französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts habilitierte. Werner Schubert wird vor allem als der Großmeister der Editionen von Gesetzesmaterialien des 19. und 20. Jahrhunderts in Erinnerung bleiben. Diesen Ruf erarbeitete er sich zunächst mit den grundlegenden Werken zur Entstehung des BGB: Die Beratung des Bürgerlichen Rechts in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen (16 Bände, 1978–2001) und Die Vorlagen der Redaktoren für die erste Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches (15 Bände, 1980–1986). Auf die Gesetzesanwendung durch das Reichsgericht beziehen sich die Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des Reichsgerichts in Zivilsachen (1900–1914) (14 Bände, 1992–2002) und das Nachschlagewerk des Reichsgerichts zum Bürgerlichen Recht und zum Strafrecht (24 Bände, 1994–2015). Mit einer geradezu mön- → Kiel-UP: https://doi.org/10.38072/2942-2337/p31 155 156 85|2024 Christiana Albertina chischen Disziplin veröffentlichte Schubert insgesamt fast 100 Editionen, Nachdrucke und Sammelbände, die das 19. und 20. Jahrhundert betreffen und sich auf das gesamte Zivilrecht, Zivilprozessrecht und auch das Strafrecht erstrecken. Sein eindrucksvolles Gesamtwerk, das in den Regalen der Bibliothek nahezu zwanzig Meter ausfüllt, beeindruckt bereits durch seinen enormen Umfang. In den letzten Jahren richtete sich sein Interesse verstärkt auf die Justizgeschichte der Nachkriegszeit. Über drei Jahrzehnte hatte er bereits die Protokolle der wichtigsten Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht 1933–1945 herausgegeben (29 Bände, 1986–2015), die eine bedeutende Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsdenken in der NS-Zeit und seinen Auswirkungen auf die Rechtsentwicklungen im Nachkriegsdeutschland darstellen. Zwischen 2020 und 2023 folgten mehrere Bände mit wichtigen Quellen zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen, die unter anderem die entsprechenden Beratungen der Generalstaatsanwaltschaften sowie die Protokolle der Staatsanwaltstagungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg enthalten. Die Editionen, die aufwändige Recherchen voraussetzten und sich durch äußerste Präzision auszeichnen, machen nicht allein die in Archiven verborgenen Texte allgemein zugänglich, vielmehr enthält jeder Band eine umfangreiche Einleitung und ausführliche Hinweise zu den Biographien der beteiligten Rechtswissenschaftler und Praktiker. Die Quellen geben Antwort auf die Frage, wie die konkreten Rechtsnormen entstanden sind und können damit dazu beitragen, die für die Rechtsanwendung zentrale Frage nach ihrem jeweiligen Sinn genauer zu erfassen. Sie werden der Forschung noch lange Zeit als Ausgangspunkt weiterführender Untersuchungen dienen. ← Abb. 1. Prof. Dr. Werner Schubert (1936–2024). Foto: privat. Rudolf Meyer-Pritzl | In memoriam Prof. Dr. Werner Schubert 157 Außerdem veröffentlichte Schubert etwa 150 wissenschaftliche Aufsätze und Lexikonartikel, darunter den originellen und weiterhin lesenswerten Beitrag über das deutsche Fahrradrecht von 1900 in dieser Zeitschrift (Heft 66, 2008, S. 6–20), etwa ebenso viele Urteilsanmerkungen und zahllose Rezensionen. Werner Schubert förderte auch stark den wissenschaftlichen Nachwuchs. Er betreute 105 Promotionen; das letzte Verfahren wurde 2020 abgeschlossen. Zu seinen Doktoranden zählen namhafte Praktiker, darunter der jetzige Präsident des OLG Schleswig. Daneben übernahm er noch bis 2022 immer wieder Zweitgutachten zu Dissertationen, die von anderen Kollegen betreut wurden. Außerdem wirkte er – auch noch viele Jahre nach seiner Pensionierung – als sehr fairer Prüfer im Ersten Staatsexamen. Der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die er 1991/92 als Dekan leitete, und der Rechtsgeschichte in Kiel fühlte er sich in besonderer Weise verbunden. Rufe nach Hannover und Heidelberg lehnte er ab, da er die Arbeitsbedingungen im Kieler Juristischen Seminar als deutlich günstiger einschätzte. So lange es seine Gesundheit zuließ, fuhr er täglich in sein Büro, um dort seine Projekte weiterzuverfolgen. An der von den Kieler Rechtshistorikern alle zwei Jahre organisierten Fachtagung, den Rechtshistorischen Wochenenden in Sehlendorf sowie an den Rechtshistorikertagen im Ostseeraum nahm er regen Anteil. Werner Schubert hat sein Leben seiner Familie und der Wissenschaft gewidmet. Er war ein stets freundlicher und außergewöhnlich integrer Kollege, der sich durch Ehrlichkeit und Redlichkeit auszeichnete und völlig frei von Eitelkeiten war. Er wird uns als vorbildlicher Wissenschaftler, der in seiner Arbeit und im Alltag allein der Wahrheit verpflichtet war, in Erinnerung bleiben. Autor Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU Open Access // Der Artikel ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 International veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0 . Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Werks von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.