Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort: Gestalt und Geschichte eines verlorenen Gebäudes
Abstract
Das Kieler Ballhaus hat als städtischer Streitfall zwar große Mengen an Schriftdokumenten hervorgebracht, im Bereich bildlicher Darstellungen…
Full text
| 123 MATTHIAS KIRSCH Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort Gestalt und Geschichte eines verlorenen Gebäudes Auch beim Kieler Ballhaus beginnt die Forschung mit dem Ermitteln von Kontextdaten, worüber aber nicht vergessen werden sollte, dass dieses Thema auch kulturtheoretisch ergiebig ist: als multifunktionaler Kulturort hatte das Ballhaus regional eine erhebliche Bedeutung und fungierte als frühneuzeitliches Pendant zum modernen Kulturbetrieb, bis sich eine nach heutigem Verständnis institutionalisierte moderne Darbietungskultur für Theater und Musik etablierte. Diese Stellung verleiht dem Kieler Ballhaus seine besondere Bedeutung. Als Ballhaus verstanden die Einwohner Kiels bis ins spätere 19. Jahrhundert einen Gebäudekomplex in der Schuhmacherstraße 28 (alte Kataster-Nr. 74 und 75) auf dem Altstadthügel. In einem engeren modernen Verständnis ist ›Ballhaus‹ heute aber vor allem die Bezeichnung für den Saalbau auf dem östlichen Teil dieses Grundstücks ( Abb. 1 ). Bisher sind leider keine bildlichen Darstellungen dieses Baus bekannt geworden und auch bauzeitliche Lagepläne oder Grundrisse fehlen vollständig. In alten Stadtansichten sind selbst Andeutungen einer Silhouette dieses Saalbaus, der doch immerhin eine Fläche von fast 300 Quadratmetern bedeckte und eine gewisse Höhe gehabt haben muss, nicht eindeutig auszumachen. Das Kieler-Ballhaus-Thema ist also kaum zu bebildern, allenfalls ließe sich auf andere zeitgenössische Ballhäuser verweisen, bei denen die Bilder-Lage (zumindest für den bauzeitlichen Zustand) aber oft ähnlich dürftig ist.1 Und so geht der folgende Beitrag (mit einer gewichtigen Ausnahme, siehe Anhang) fast ausschließlich auf die stadtkulturell bedeutsame ›bauliche Hülle‹ eines sich langsam ausdifferenzierenden modernen Kulturbetriebs ein, der sich von überkommenen Beschränkungen durch Privilegien und städtische Obrigkeit langsam abzulösen begann. Theateraufführungen, Operndarbietungen, Konzerte und vieles andere mehr tritt also in diesem Beitrag zurück hinter den erstmaligen Versuch, möglichst viele noch ermittelbare baulich relevante Daten zu sammeln.2 1 Dies ergibt eine stichprobenartige Bildersuche in Web-Ressourcen, die zwar kaum Treffer liefert, aber dennoch die Vorstellungskraft zu unterstützen vermag. 2 Bauliche Informationen zum Kieler Ballhaus, das als Liegenschaft aus mindestens fünf Gebäuden auf einem gemeinsamen Grundstück bestand, sind nur einer Baubeschreibung aus dem Jahr 1835 (Kiel, Stadtarchiv [im Folgenden: StA], Nr. 532/538) und dem Brandkataster (Kiel, StA, Nr. 1441–1443) zu entnehmen. Aus beiden sind hier nur Daten berücksichtigt, die den eigentlichen Saalbau des Ballhaues (Kataster-Nr. 74) betreffen. Für allgemeine baugeschichtliche ›Hilfestellung‹ danke ich Herrn Deert Lafrenz ganz herzlich, ebenso für seine wertvollen Hinweise in Detailfragen zum Thema. Kiel-UP • https://doi.org/10.38072/2941-3362/p15
124 | Nordelbingen 90 Reichhaltiger als die Lage zu den bildlichen Darstellungen ist die Situation der schriftlichen Dokumente, die das Kieler Ballhaus in den knapp 175 Jahren seines Bestehens produzierte. Einen über so lange Zeit hinweg mit derart viel Streit verbundenen Bau, der bis heute viele hundert Seiten Aktenmaterial füllt, dürfte es damals in Kiel kein zweites Mal gegeben haben. Es fällt deshalb schwer, sich beim Kieler Ballhaus ein überwiegend doch wohl reibungsloses institutionelles ›Funktionieren‹ vorzustellen, bei dem ganz unterschiedliche Zwecke erfüllt wurden: Am Anfang kamen Studenten ins Ballhaus, um sich im Jeu de Paume (einer Art frühneuzeitlichem Tennis) zu üben, aber schon wenige Jahre später traten dort auch Theatertruppen auf. Spätestens nach dem Umbau 1764 begingen die Stadtbewohner dort größere Festlichkeiten, Reisende stiegen vielleicht schon vor 1700 hier ab, und Freimaurer hielten bis etwa 1785 in diesem Haus ihre Zusammenkünfte. Konzerte wurden dort wohl seit den 1760er Jahren gegeben, sorgfältig geplante musikalische Liebhaber-Aufführungen fanden hier auch nach 1800 noch statt, und nicht zuletzt kamen von Beginn an Einwohner und Bürger zum Trinken und Spielen an diesen Ort. Die häufigen Darbietungen durch Artisten wie Seiltänzer, Kunstreiter usw. ebenso wie einige messenartige Gewerbeschauen im Ballhaus während der 1830er Jahre sind damit noch nicht erfasst. Die Geschichte des Kieler Ballhauses dürfte daher, bei umfassender Darstellung, aus kunstwissenschaftlicher Perspektive vor allem von etwas höchst Gewöhnlichem handeln, nämlich von der Einbettung des Ästhetischen in die Alltagkultur. Kunst und Kultur fanden (und finden bis heute) selten in einem ästhetischen »Reinraum« statt: Es bedarf von jeher eines Kontexts, der praktische und wirtschaftliche Aspekte hat und den wir als ›Kulturbetrieb‹ zu bezeichnen gewohnt sind, wobei immer ein tatsächlicher ›Ort‹ vorausgesetzt werden muss. Das Ballhaus aber war bis 1841 wohl mit Abstand der wichtigste Kulturort Kiels. Ihn als solchen zu verstehen erfordert eine Kenntnis der Rahmenbedingungen. Hier setzt der folgende Beitrag an. 1665 – Das Kieler Ballhaus: ein ›privater‹ Universitätsbau? Die wesentliche Grundlinie des Streitfalls Ballhaus ist wohl in der unklaren – modern ausgedrückt – kommunal-steuerlichen Veranlagung dieser Liegenschaft zu sehen, ferner in deren Verhältnis zur (grundsätzlich steuerlich begünstigten) Universität. Damit ist auch die Stellung des »Ballmeisters« in der Stadtgesellschaft berührt: Der Erbauer des Ballhauses, Detlev Hans Fischer3 sah sich als Universitätsangehöriger und damit (zeitgenössisch ausgedrückt) als rechtlich und abgabenmäßig »exempt«. Bisher ist nicht bekannt, auf welche Weise Fischer in Kontakt mit der Gründungsinitiative einer Universität in Kiel kam. Im Juni 1665 – also vor der eigentlichen Inauguration der neuen Hochschule – bekam er jedenfalls vom Stifter Herzog Christian Albrecht ein Privileg zum Bau und Betrieb eines Ballhauses in Kiel.4 Dieses Privileg, in dem zahlreiche Vergünstigungen für das aufzubauende Unternehmen festgelegt wurden, blieb bis zum Ende der Ballhaus-Ära Anfang 1841 und zum Teil noch darüber hinaus ein hoch umstrittenes Dokument, dessen Bewertung erst recht bei Anwendung unterschiedlicher historischer Rechtsmaßstäbe nie einheitlich sein konnte. Erkennbar wird aber, dass man 3 Die genauen Lebensdaten Fischers und anderer in diesem Beitrag genannten Personen dürften wahrscheinlich – allerdings mit einigem Aufwand – noch zu ermitteln sein, und bei einer breiteren Darstellung des Themas wäre dies auf jeden Fall zu versuchen . 4 Kiel, StA, Nr. 532/538.
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 125 Bau und Betrieb eines Ballhauses (zur Übung der Studenten im Jeu de Paume) im Kieler Fall eine hohe Bedeutung beimaß, und offenbar der Herzog selbst ein besonderes Interesse daran hatte, seine prestigeträchtige Universitätsgründung durch ein Ballhaus für Studenten noch attraktiver zu machen.5 Jedenfalls war das Ballhaus fester Bestandteil der offiziellen Universitäts-Werbung durch die Schrift Chilonium Novus Holsatiae Parnassus von Caeso Gramm (1640–1673), einem der Gründungsprofessoren der Kieler Universität, die auch vermerkt, dass dieser Bau »in einer gewissen Entfernung« zu den Kollegiengebäuden errichtet werden sollte, um Störungen des Lehrbetriebs zu vermeiden.6 Damit ist die Frage aufgeworfen, wie genau der Planungsstand in Sachen Ballhaus war, als die genannte Schrift des Caeso Gramm zum Druck kam. Detlev Fischer, in späteren Zusammenhängen häufig als »Ballmeister« bezeichnet, sah sich als Universitätsangehöriger, der auf eigene Rechnung tätig wurde, woran er in den folgenden Jahren und bei mehreren Gelegenheiten immer wieder erinnerte. Seine Sicht der Dinge flankiert in gewisser Weise die eher allgemeinen Formulierungen des Privilegs und ist vor allem in zwei Briefen überliefert,7 die Auskunft über erste Konflikte mit Rat und Bürgermeister der Stadt Kiel geben. Außerdem erfährt man hier etwas über den zeitlichen Rahmen und andere Details der Baugeschichte. Danach hatte Fischer sein Ballhaus wohl schon im Spätsommer 1666, ein gutes Jahr also nach der Erteilung des Privilegs, soweit fertiggestellt, dass Studenten tatsächlich darin spielen konnten.8 Wesentlicher Inhalt des genannten Briefs ist die Charakterisierung der Beziehung Fischers zur städtischen Obrigkeit, die ihn anfangs offenbar nach Kräften unterstützt hatte: Ein Bauplatz war gefunden und durch die Stadt an Fischer verkauft worden, notwendige Arbeiten im Rahmen der Bauvorbereitung hatte zum Teil die Stadt übernommen.9 Hier dürfte also zunächst ein gewisses Einvernehmen geherrscht haben, und Fischer bekundete, die Stadtvertreter seien zu diesem Zeitpunkt mit ihm »in allem [...] friedlich gewesen«. Die baulichen Rahmenbedingungen formulierte Fischer dabei überraschend genau: Die Vorgängerbebauung bestand demnach aus zwei Gebäuden, nämlich dem Ahlefeldtschen und dem Helmstorfer Haus. Während das letztgenannte durch Fischer zum Wohnhaus ausgebaut wurde, errichtete er auf dem (weiter östlich liegenden) Grundstück des Ahlefeldtschen Hauses den eigentlichen Saalbau des Ballhauses, offenbar über einem Gewölbekeller unbekannten Alters.10 Der »wüste Platz« (eine unbebaute Fläche), rückwärtig nach Süden gelegen, wurde dabei zumindest teilweise überbaut. Die Stadt willigte sogar ein, dass Fischer wegen immer noch knappen Raums seinen Neubau etwas in den Bereich der Straße hineinragen lassen durfte.11 5 Die Gottorfer besaßen bereits seit 1614 ein Ballhaus an ihrem Schleswiger Stammsitz. Ob Christian Albrecht selbst spielte, ist bisher nicht bekannt. Vgl. dazu Pies 1970, S. 42–44. 6 Vgl. dazu Gramm 2015, S. 79. 7 Kiel, StA, Nr. 532/538 und Landesarchiv Schleswig-Holstein [im Folgenden: LASH], Abt. 7, Nr. 2086. Ein Auszug aus Fischers undatiertem Brief im LASH an den »Regierungs-Präsidenten« (den Hofkanzler Johann Adolph Kielmann von Kielmannsegg, 1612–1676) findet sich im Anhang. 8 Kiel, StA, Nr. 532/538. Nach Fischer war zu diesem Zeitpunkt nur eine geplante »frottirstube« noch nicht fertiggestellt. Der Hinweis auf einen derartigen Raum mag baugeschichtlich für Ballhäuser insgesamt von Bedeutung sein: Hier ist offenbar ein Vorläufer von Umkleideund Duschräumen gemeint. 9 Kiel, StA, Nr. 532/538. Sehr anschaulich wird mit dem Fall des Ballhauses der Charakter der Kreislaufwirtschaft, die in früheren Zeiten sämtliche Bautätigkeiten prägte: Nach Aussage Fischers verwendete die Stadt Kiel das Abbruchmaterial des Ahlefeldtschen Hauses (Giebel und Dachstuhl) für den Ausbau der Universitätsgebäude auf dem Grundstück des Franziskanerklosters. 10 In seinen Briefen erwähnt Fischer den Gewölbekeller nicht. Spätere Dokumente bezeichnen ihn eher unspezifisch als ›groß‹ und drei Bögen umfassend. In einem Fall (vgl. Anm. 29) werden die Maße des Kellers mit »50 x 100 Fuß« angegeben. 11 Vermutlich bezog sich dies auf den Raum zur Schuhmacherstraße (und nicht zur rückwärtigen Straße »Hinter der Mauer«). Die Hinterbebauung ist für die Anfangszeit noch ziemlich unklar. Nebengebäude (Hinterflügel) auf dem Fischerschen Grundstück werden erst deutlich später erwähnt.
126 | Nordelbingen 90 Bei aller Detailfülle, die sich hier zeigt, wirft das ganze Projekt doch eine Menge Fragen auf. Unklar ist vor allem, mit welchen Gewinnerwartungen Fischer in Kiel baute und wie belastbar seine Einschätzung dazu war. Wer auf eigene Rechnung ein solches Vorhaben begann, musste über Notfallpläne verfügen, denn die (wie es in späteren Dokumenten heißt) »schlechte[…] Frequenz« einer studentisch-sportlichen Nutzung zeigte sich sofort und blieb wohl dauerhaft bestehen.12 Tatsächlich ist bisher kein einziges Dokument bekannt geworden, das von der Pflege des Jeu de Paume zu dieser Zeit (oder später) in Kiel berichtet. Zwar waren eine Schanklizenz und der dafür steuerlich begünstigte Bezug von Getränken bereits im Privileg vom Sommer 1665 festgeschrieben, aber hatte Fischer neben einem Schankbetrieb schon früher eine weitergehende Mischnutzung geplant? Wenn ja, dann konnte dies nicht konfliktfrei bleiben; Fischers Versuche, »bürgerliche Nahrung« zu treiben, sind aktenkundig.13 Ohnehin verletzte (zumindest aus Sicht der Stadt Kiel) der Herzog mit den Zusagen des Privilegs an Fischer althergebrachtes Recht: Bereits Christian Albrechts Großvater Johann Adolf hatte der Stadt zugesichert, keine weiteren »Freihäuser« in Kiel mehr zuzulassen.14 Dem widersprachen die weitreichenden Vergünstigungen des Ballhaus-Privilegs nun eindeutig. Schon in der frühesten Zeit des Ballhauses waren also sämtliche Elemente künftiger Streitigkeiten zwischen Besitzern, städtischer Obrigkeit und den jeweiligen Landesherren grundgelegt und ein guter Teil des erhaltenen Schriftguts hat genau hier seinen Ursprung. Salopp gesprochen: Die privilegierte Stellung des Ballhauses machte dieses Unternehmen für die Stadt zu einem ›steingewordenen Einnahmeausfall‹. Der Plan des Landesherrn, das geschäftliche Risiko eines Ballhauses für seine neugegründete Universität auszulagern und in private Hände zu geben, führte auf diese Weise langfristig zu juristischen Irritationen, die dem Ballhaus über alle Besitzerwechsel hinweg erhalten blieben, ihren Ursprung aber letztlich im überkommenen Privilegienrecht des Landesherrn hatten . 1672 – Das Ballhaus wird ›Theater‹ Ein Ballhaus für Theateraufführungen zu nutzen war auch an anderen Orten übliche Praxis und recht naheliegend. So gibt es zwischen den Bautypen Theater und Ballhaus einige Gemeinsamkeiten, die letztlich an der auch für ein Sporthaus oft wesentlichen Zuschauerorientierung hing: Die eingebauten Logenreihen historischer Ballhäuser zeigen das ziemlich deutlich, und auch der standardmäßige geschlossene Wandaufbau mit hochliegenden Öffnungen zur Belichtung sowie ein häufig schwarzer Wandanstrich des Innenraums konvergierten mit der Theaternutzung. Dennoch sind in Kiel vor 1672 keine Theateraufführung im Ballhaus nachweisbar. Die ältere Literatur datiert eine solche Nutzung übereinstimmend ab 1671 mit der Konzessionsverleihung durch Chris tian Albrecht, wobei die Theateraufführungen damals fast immer von fahrenden Schauspielgesellschaften bestritten wurden.15 Man sollte jedoch das konkrete Datum der Konzession nicht über12 Diese Formulierung findet sich in einem weiteren Brief Detlev Fischers, StA Kiel, Nr. 532/538. 13 Kiel, StA, Nr. 532/538, Schreiben Christian Albrechts an Sprachund Ballmeister der Universität in Kiel vom 7. September 1671. 14 Vgl. Volbehr 1877, S. 5–6. 15 Vgl. Gersdorff 1912, S. XV. – Die Konzession vom 6. November 1671 erteilte Christian Albrecht dem Ballhausbetreiber ohne Absprache mit der Stadt Kiel.
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 127 bewerten: Da Christian Albrechts Konzession nur für die Markzeiten galt, wurde wohl erst während des Um schlags 1672, also zum traditionellen Geldmarkt der Region zwischen dem 6. Januar und dem 2. Februar, von der neuen Erlaubnis Gebrauch gemacht. Theateraufführungen unterlagen in Kiel zu dieser Zeit wie an anderen Orten einem strengen Reglement, auf dessen Gestaltung die jeweilige örtliche Obrigkeit genau achtete. Dabei fällt auf, dass die Obrigkeiten stets bestrebt waren, Gastspiele von (mit sozialer Skepsis betrachteten) Schauspielern an kontrollierbaren Orten zu halten. Dafür kam vielerorts, so auch in Kiel, vor allem das Rathaus in Frage, sowie einige wenige andere Lokale, deren Nutzung mit Rat und Bürgermeister abgestimmt werden musste . Und wieder ist von einem Interessenkonflikt zwischen Landesherrn und Stadt auszugehen, denn genaugenommen verletzte das jetzt in Kiel durch landesherrliche Konzession abgesicherte neue Recht der Ballhausbetreiber, Schauspieler in ihrem (noch vorrangig für das Jeu de Paume eingerichteten) Saal auftreten zu lassen, auch das nach Gewohnheit alleinige Konzessionsrecht der Stadt. Zwar beschränkte sie die Theateraufführungen auf die Marktzeiten (und damit weitgehend auf den Kieler Umschlag), aber der Mitsprache der Stadt wurde durch diesen Vorgang in jedem Fall Abbruch getan. Mehrere Umstände komplizierten die Lage in Kiel noch weiter: Rathaus und Tanzsaal am Markt waren die beiden im oben genannten Sinne durch Rat und Bürgermeister kontrollierten Lokale, in denen grundsätzlich auch Theatertruppen spielen konnten. Um sich das Vermietungsgeschäft auch für diese beiden (wie sich bald zeigte weniger geeigneten und nachgefragten) Räume zu erhalten, erlaubte die städtische Obrigkeit Gastspiele im Ballhaus nur dann, wenn die städtischen Räume bereits vermietet waren.16 Schauspielgesellschaften, die unbedingt im Ballhaus spielen wollten,17 waren also gezwungen, entweder abzuwarten, oder für die Vermietung der beiden übrigen Räume gleich mit zu sorgen. Grundsätzlich hielt dieser Zustand bis 1764 an, als das Ballhaus zum Theater umgebaut und dafür eine Einigung zwischen den dortigen Betreibern und der Stadt gefunden wurde. Der Jahrzehnte anhaltende Zwischenzustand einer stark beschränkten Theaternutzung des Ballhauses aber trug zur nachhaltigen Zerrüttung des Verhältnisses zwischen den Ballhausbetreibern und der Stadt erheblich bei. Umfang und Anzahl erhaltener Dokumente in dieser Sachesprechen dabei bis heute für sich.18 1696 – hofkulturelles Zwischenspiel: Die Gänsemarktoper im Ballhaus Ein Ereignis prägt die Geschichte des Kieler Ballhauses nachhaltig, denn fast drei Jahrzehnte nach der Eröffnung kam es dort zu einem ersten theatergeschichtlichen Höhepunkt mit echter Strahlkraft: Während des Umschlags 1696 und noch einmal im Folgejahr 1697 zur gleichen Zeit gastierte im Kieler Ballhaus die Hamburger Gänsemarktoper mit einem bisher nicht genauer bekannten Spielplan – diese 16 Vgl. die Darstellung bei Gersdorff 1912, S. XV. 17 Vgl. Gersdorff 1912, XII–XX. 18 Kiel, StA, Nr. 532/538 und LASH, Abt. 7, Nr. 2086.
128 | Nordelbingen 90 Aufführungen gelten als die frühesten belegbaren Operndarbietungen in Kiel.19 Auch wenn die zweifellos wichtige Frage nach den tatsächlich gegebenen Stücken zurzeit nicht geklärt ist, so lassen sich Aussagen zum genaueren Ablauf beider Saisons machen.20 Hier kann die Untersuchung durch Wolfgang von Gersdorff über zeitgenössische Zeitungsmeldungen ergänzt werden.21 Die erste Saison der Hamburgenses in Kiel fiel auf den Umschlag von 1696 und bedurfte einiger Vorbereitungen. Offenbar war eine Vorhut des Hamburger Opernbetriebs schon im Dezember 1695 nach Kiel gereist:22 » Kiel wurden nähere Zubereitungen zu denen in unserm Praeludio ernanten Opern gemacht / und kahmen eben von der Nieder-Elbe noch einige mit schönen Machines und andern Zubehöre beladene Wagen an / worüber sich die edlen Musen-Söhne nicht wenige erfreueten / weil sie verhofften ihre anhero bey der Anatomie in grosser frequence erwiesene patience / so dann in etwas wieder zu erleichtern / [...]« Die Gastspiele der Hamburger Oper waren sicherlich nicht mit irgendeiner Aufführungsserie beliebiger Komödiantentruppen zu vergleichen. In Kiel trat nun mit der Gänsemarktoper eine Kompagnie auf, die in Hamburg ein eigenes Haus bespielte und dort durchaus üppige Produktionen lieferte. Bis auf weiteres erinnert aber (neben den einschlägigen Bemerkungen Johann Matthesons in dessen Ehrenpforte 1740 und im Musicalischen Patrioten von 1728) nur noch diese Zeitungsmeldung an den getriebenen Aufwand. Auch die Rolle der Herrscherfamilie bei den Gastspielen der Hamburgenses 1696 und 1697 ist mit der Erteilung des entsprechenden Privilegs durch Christian Albrecht wohl nicht vollständig beschrieben. Die Zeitungen berichteten beispielsweise für die Saison 1697 von einer besonderen Vorstellung (wahrscheinlich am Samstag, den 20. Januar 1697) in folgender Weise: »Kiel vom 21. Januari. Gestern wahren I.Hochfl.Dhl. unser Hertzog nebst Ih.Dhl. dem ErbPrintzen von Wolfenbüttel und Ih.Hochfl Dhl. Printz Christian nebst I. Hoheiten in der Opern /alwo eine absonderliche Opera vor I. Hochfl.Dhl. präsentiret wurde / da bey jede Machine Ih.Dhl. des Hertzogen Wapen und Nahme zu sehen / auch in der Mitten ein runder Schild herunter gelassen wurde / worauf mit Buchstaben diese Wörter: Vivat Fridericus Dux Holsatiae, stunden.«23 19 Christian Albrecht gewährte dem Hamburger Unternehmen dafür ein am 4. Juli 1694 ausgestelltes, zunächst auf vier Jahre begrenztes Privileg. Vgl. Gersdorff 1912, S. 115–116. Gersdorff vermutet, erste Operndarbietungen könnten schon im Sommer 1694 in Kiel stattgefunden haben, was wohl auf der Formulierung, wonach die Opern im Umschlag 1696 »fortgesetzet« werden sollten, beruht; Kiel, StA, Nr. 532/538, Schreiben des Rats an Herzog Friedrich IV. Vielleicht hatte man nach Christian Albrechts Tod am dritten Weihnachtstag 1694 aber auch nur das anschließende Trauerjahr 1695, in dessen Umschlag die ersten Gastspiele eigentlich hätten stattfinden sollen, als Unterbrechung der Vorbereitungen empfunden und sah (was der Sache nach auch zutraf) die tatsächlichen ersten Gastspiele 1696 eben als Fortsetzung eines bereits begonnenen Unternehmens an. 20 Vgl. auch Kirsch 2024. 21 Vgl. Gersdorff 1912, S. 115–122. 22 Relation aus dem Parnasso, No. 101 vom 17. Dezember 1695. Zu weiteren Zeitungsmeldungen in dieser Sache vgl. Kirsch 2024. 23 Reichspostreuter, N. 15 vom 26. Januar 1697.
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 129 Die hier beschriebenen panegyrischen Zutaten sind am besten zusammenzudenken mit einem konkreten finanziellen Engagement des Landesherrn selbst für diese Gastspiele.24 In den Kieler Aufführungen der Gänsemarktoper lag für das Ballhaus ein kulturelles Potenzial, das nur hypothetisch erfasst werden kann. Auffällig sind die Bemühungen des Hauses Gottorf um diesen Kulturort, der 1671 als Theaterort konzessioniert worden war und 1694 abermals durch die zunächst auf vier Jahre begrenzte Privilegierung des Hamburger Opernunternehmens fast wie eine Hofoper auf Zeit anmutet; ein Unternehmen also, das vielleicht mit dem Braunschweiger Theater am Hagenmarkt vergleichbar ist.25 Von der Dramaturgie her höfisch-zeremoniell dominiert, stand das Braunschweiger Unternehmen nicht nur dem Hof, sondern – genau wie in Kiel – auch einem zahlenden bürgerlichen Publikum offen. Die dadurch gegebene adlig-bürgerliche Mischfinanzierung eröffnete die Möglichkeit einer befristeten Hochkultur, mit der ein einzelner Träger (Hof oder Bürgerschaft) allein finanziell überfordert gewesen wäre. Für das Kieler Ballhaus aber konnten solche Pläne, sollten sie tatsächlich bestanden haben, auch wegen kriegerischer Zeiten nicht verwirklicht werden. Baumaßnahmen für eine stärkere Ausrichtung auf (repräsentatives) Theater wären dann wohl – wie in Braunschweig – notwendig und gut zu rechtfertigen gewesen. Ein dauerhafter Umbau des Kieler Ballhauses zum Theater wurde aber erst gut sechs Jahrzehnte später vorgenommen, nachdem Besitzer und Betreiber des Kieler Ballhauses gewechselt hatten. Philipp Fischer wiederum, Sohn des Ballhaus-Erbauers Detlev Hans Fischer, war zum Zeitpunkt der Gänsemarkt-Gastspiele offenbar erst wenige Jahre Besitzer des Ballhauses, nach einer längeren Phase rechtlicher Unsicherheiten Anfang der 1690er Jahre. Erst 1706 werden Baumaßnahmen auf dem Ballhausgrundstück greifbar,26 die der jüngere Fischer vornehmen ließ und über die sofort Streit mit den Nachbarn entstand. Der eigentliche Saal scheint von diesen Bautätigkeiten allerdings nicht betroffen gewesen zu sein, vielmehr erweiterte Fischer nun offenbar das Platzangebot für den Gasthofbetrieb und ließ eine neue Wasserversorgung anlegen. Dokumente für derartige Veränderungen sind nicht besonders zahlreich, und das meiste lässt sich nur indirekt aus Zeitungsmeldungen ablesen, die den Ist-Zustand nach 1743 (dem mutmaßlichen Todesjahr Philipp Fischers) beschreiben und im Zusammenhang mit dem konkursmäßigen Verkauf des Ballhauses stehen. Fast zehn Jahre, in denen von 1743 an nach einem Käufer gesucht wurde, hielt die Unsicherheit des Ballhaus-Betriebs an.27 Bemerkenswert ist die Auflistung der Konkursmasse, die mit den nachgelassenen Weinfässern Fischers beginnt und die den eigentlichen Grundbesitz mit seinen Gebäuden erst nachgeordnet auflistet. Als endlich im Jahr 1753 eine Käuferin, Maria Brigitta Hagedorn, gefunden war, scheint – wie aus dem Kaufprotokoll vom 16. Oktober 1753 hervorgeht – bereits erheblicher Renovierungsbedarf bestanden zu haben.28 Die überlieferten Verkaufsanzeigen machen aber deutlich, dass der Saalbau selbst gegenüber dem bauzeitlichen Zustand wohl kaum verändert war: 24 Zuwendungen von der Herzogmutter Friederike Amalie dagegen, die seit Ende März 1696 ihren Witwensitz auf dem Kieler Schloss hatte und die häufig – auch noch im aktuellen Stadtmarketing der Landeshauptstadt Kiel – als Förderin genannt wird, sind zurzeit nicht belegbar. Vgl. https://www.kiel.de/de/bildung_wissenschaft/stadtarchiv/erinnerungstage.php?id=80 (3.7.2024). 25 Vgl. Chrysander 1863, S. 185. 26 LASH, Abt. 7, Nr. 2086. 27 Vom 31. Dezember 1743 bis zum 28. Dezember 1751 lassen sich für das Kieler Ballhaus insgesamt 17 Verkaufsanzeigen in norddeutschen Zeitungen nachweisen. Sie alle können über das Zeitungsportal der Deutschen Digitalen Bibliothek leicht ermittelt werden. Vgl. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper (2.9.2024). 28 Kiel, StA, Nr. 15868. Eine Betriebsaufnahme (gezeichnet mit dem Datum 29. Oktober 1753) wird schließlich im Hamburger Relations-Courier vom 2. November 1753 angezeigt. Neben dem Beherbergungsund Schankbetrieb werden dort weiterhin Ballund Billardspiel als Leistungen des Hauses erwähnt. Für notwendige Instandsetzungen hatten offenbar die nicht einmal zwei Wochen seit Vertragsunterzeichnung ausgereicht.
130 | Nordelbingen 90 Lediglich Breite und Länge des darunterliegenden Kellers werden nun genauer angegeben (offenbar gerundet auf 50 x 100 Fuß, drei Gewölbebögen umfassend), im Übrigen aber war selbst der Boden im Saal (»gefliest«) wohl noch immer der sportbedingt gemusterte bauzeitliche.29 Von einer eventuellen mobilen hauseigenen Bühne, die mitveräußert worden sein könnte, ist dagegen nirgends die Rede. Wie sich zeigen sollte, konnte nun aber auch die neue Besitzerin Maria Brigitta Hagedorn nicht sofort das Geschäftsmodell ändern und dem Weinhandel eine andere dauerhaft gewinnbringende Nutzung zur Seite stellen. Noch fast zehn Jahre bis zum Beginn des Umbaus (vielleicht erst nach dem Umschlag 1764) vergingen im Ballhaus offenbar ohne eine wesentliche Nutzungsänderung. 1764 – Vom Ballhaus zum Theaterbau mit Festräumen Schon in der älteren Literatur wird ohne nähere Eingrenzung (oder Angabe der Belege) vom Jahr 1764 als ›Umbau-Saison‹ ausgegangen.30 Der lange Vorlauf aber, den dieser Umbau hatte, lässt sich teilweise durch erhaltene Dokumente rekonstruieren, die auch ein sehr ergiebiges Schriftstück einschließen: Maria Brigitta Hagedorn, die im Jahr 1761 schon über sieben Jahre lang Besitzerin und Betreiberin des Kieler Ballhauses war, wandte sich damals mit einem ausführlichen Brief direkt an den russischen Großherzog Karl Peter Ulrich (1762 für kurze Zeit Zar Peter III.), den Landesherrn und »Gottorfer auf dem Zarenthron«: »[...] Durchlauchtigster Großfürst und Hertzog! Es gehet mir offtmahls nahe, daß ich Eigenthümerin einer so unbrauchbahren Stelle seyn muß, und daß ich meinem Triebe nicht folgen kann, dieselbe zum Besten des gemeinen Wesens anzuwenden. Diesem würde auf alleweise damit gedienet seyn, wenn ich dieses nichts, als den Namen eines Ballhauses führende Gebäude zu einem Opern und Comoedien=hause aptiren, und oben darüber einen Redouten und Assemblée-Saal anlegte. Ich würde dieserhalben keine kosten scheuen, und gerne zur Ausführung dieses Plans fremde Gelder auffnehmen, wenn derselbe das Glück hätte, Ew. Kayserl. Hoheit höchsten Beyfall zu erlangen und Allerhöchstdieselben geruhen wollten, die dem Ballhaus gnädigst verliehenen Privilegien, ungeachtet dieser damit vorzunehmenden Veränderung dabey noch ferner zu lassen. [...]«31 Der Zündstoff der hier beschriebenen Nutzungsänderung lag darin, dass Christian Albrecht sein Privileg vom Juni 1665 an eine beständige, womöglich »immerwährende« Ausrichtung auf das Ballspiel geknüpft hatte. Der neue Plan nun sollte das Ballspiel (zumindest in herkömmlicher Form) aber für immer Geschichte werden lassen. Hier bedurfte es also einiger argumentativer Volten und einer gewissen Überzeugungskraft. Die Ausführungen Maria Brigitta Hagedorns weisen kulturgeschichtlich als eine Art Wendepunkt über den Einzelfall des Kieler Ballhauses hinaus: Hier kommen fast alle 29 Vgl. dazu (Kellergröße) Hamburger Relations-Courier vom 31. Dezember 1743, S. 6 und (gefliester Boden) Staatsund gelehrte Zeitung des Hamburger unpartheyischen Correspondenten vom 6. Dezember 1748. Ballhäuser wiesen oft farblich wechselnde Boden-Fliesen auf, die für den Spielverlauf Jeu de Paume von Bedeutung war. 30 Vgl. dazu bereits Gersdorff 1912, S. XVII–XIX, dort auch eine erste knappe Darstellung des Briefs der Ballhausbetreiberin an den russischen Großherzog und Landesherrn. 31 LASH, Abt. 8.2, Nr. 963.
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 131 Aspekte zur Sprache, die eine Ausdifferenzierung des stadtbürgerlichen Kulturbetriebs mit mehreren Akteuren und seiner kommerziellen Einbettung im mittleren 18. Jahrhundert ausmachten. Wegen seiner erheblichen Bedeutung ist der Brief diesem Beitrag im Anhang vollständig beigegeben. Da zurzeit keine Bilder vom Ballhaus nachweisbar sind, ist die Vorstellungskraft besonders gefordert, will man die mutmaßliche Bausituation erfassen, die durch den Umbau insgesamt hergestellt werden sollte:32 Hagedorn schreibt der Sache nach von einer Aufstockung des Ballhauses, bei der ein größerer Festsaal über dem alten Ballspielsaal eingerichtet werden sollte. Auch als Theatersaal benötigte aber der ebenerdige Sport-Raum noch eine gewisse Höhe,33 denn hier gab es oberhalb der Logen eine Galerie für Zuschauer: Diese Galerie erwähnen mehrere spätere Schriftquellen,34 genauso wie den Hinweis auf eine (einzige) steile Treppe für die vertikale Erschließung des Baus. Die wiederum musste letztlich zwei weitere Ebenen (vom Erdgeschoss aus gerechnet), nämlich Galerie und den darüberliegenden Festsaal erreichen, ist also sinnvoll nur als gewendete Anlage eventuell mit Absätzen zu denken. Bis auf weiteres fehlen hier aber genauere Beschreibungen. Bescheidenheit, wenn nicht Dürftigkeit waren vermutlich das bestimmende Merkmal auch nach dem Umbau. Hinweise auf repräsentative Elemente oder Bauschmuck sind bisher nicht bekannt geworden, allenfalls wäre die Formulierung einer späteren Verkaufsanzeige zu nennen,35 in der ein »sehr großer gewölbter Concertsaal« über dem Theater genannt wird: Statt eines offenen Dachstuhls (dies war sicher die Situation des alten Ballhauses) oder einer flachen Decke hatte man den Festsaal also vielleicht mit einer hölzernen Tonne überwölbt. Welche Vorgeschichte hatte der Plan Maria Brigitta Hagedorns? Ihre eigene Darstellung muss ergänzt werden, denn die Hagedorns hatten sich – erhaltenen Dokumenten zufolge – tatsächlich nicht allein auf die überkommenen Einnahmequellen des Ballhauses (den Weinhandel nebst Schankbetrieb und Vermietungen für Veranstaltungen) beschränkt. Über den Jahreswechsel 1758/59 war das Kieler Ballhaus deshalb auch Heulager für russische Truppen, die im Zusammenhang mit dem Siebenjährigen Krieg von Kiel nach Ostpreußen verschifft werden sollten. Das massenweise Einlagern feuchten Heus rief nun wegen der Brandgefahr die besorgten Nachbarn der Schuhmacherstraße auf den Plan,36 und während des Umschlags 1759 (wohl zwischen dem 10. und 13. Januar) kam es dann auch tatsächlich zu einem Feuer im Ballhaus, das allerdings noch rechtzeitig gelöscht werden konnte. Das Ballhaus entging damals offenbar nur knapp der Einäscherung, und die Ausbreitung des Brandes in die Stadt konnte verhindert werden. Fest steht also: Die Hagedorns nahmen echte Risiken auf sich, um auf welche Weise auch immer Profit aus ihrem Anwesen zu ziehen. Die überkommenen Geschäftsfelder (Beherbergungs-, Kulturund Schankbetrieb) reichten offenbar nicht aus, um das Ballhaus rentabel zu betreiben . Unterschiedliche Dokumente, darunter viele Zeitungsmeldungen, illustrieren die Nutzung des Kieler Ballhauses ab den 1770er Jahren weiter. Durch das Aufkommen lokaler Zeitungen (ab Juni 1776 32 Der Umbau kann erst nach dem 3. August 1763 begonnen worden sein, denn mit diesem Datum wurden die Umbaupläne durch den Großherzog genehmigt. Kiel, StA, Nr. 532/538. 33 Die konkre te Gestalt theaterspezifischer Ausbauten im Ballhaus ist zurzeit nicht näher zu ermitteln. Im Theatersaal gab es aber nach dem Umbau eine »Versenkung«, die in der Art eines Orchestergrabens für Musiker genutzt wurde. Vgl. Bahnson 1972, S. 261. 34 Vgl. dazu etwa das in Anm. 40 angeführte Gildeprotokoll von 1806. 35 Altonaischer Mercurius vom 10. März 1825. 36 In einem erhaltenen Brief der Nachbarschaft wird der zu befürchtende Kamineffekt beschrieben, der im Ballhaus als einem »oben offenen Bau« bei ausbrechendem Feuer eintreten könne. Dieses Detail macht wahrscheinlich, dass es im Ballhaus-Saal mindestens bis zum Umbau 1764 keine Heizmöglichkeiten gab, vielleicht war aber ein Verschluss der offenen Wandzone direkt unterhalb des Dachstuhls, etwa durch bewegliche Verschalungen aus Holz, reversibel möglich. LASH, Abt. 8.2., Nr. 963.
138 | Nordelbingen 90 Decretum meiner unerhöret, und also sub: et obreptitiè erhalten, daß ich sowohl dem ausschenckenden wein alsß fremde biere von denen in der Stad privilegirte Schenken Zue nehmen, wie nicht weniger bey einem hause der bürgern und Stad Einwohnern gleich alle gemeiner onera und contributiones abzuhalten schuldig sein solte, daßelbe decretum aber biß den 20 Augusti, da es mir entlich insinuiret so lange hinterhalten, biß ich mein Balhauß nebenst dem wohnhause vollig verfertiget. [...]« 2. Brief Maria Brigitta Hagedorns vom 4. April 1761 an den russischen Großherzog Karl Peter Ulrich (später Zar Peter III.), Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 8.2., Nr. 963 »Durchlauchtigster Groß fürst und Hertzog, allergnädigster Herr! Ewer Kayserl. Hoheit erlauben allergnädigst. Allerhöchstdenenselben allerunterthänigst vorstellen zu dürfen, wie bei der Errichtung der hiesigen Löblichen Academie dem damaligen regierenden durchlauchtigsten Hertzog Christian Albrecht glorwürdigen Gedächtnisses zum besten der hier studirenden Jugend errichteten Ballhause verschiedene Privilegia ertheilet, in welchen unter andern auch dieses enthalten, daß darinnen währender Umschlags Zeit Comoedien gespielet werden könnten. Ew. Kayserlen Hoheit haben auch gnädigst geruht, alle diese höchsten Freyheiten Anno 1751. jedoch unter dieser Einschränkung zu confirmieren, daß dieselben in allen Stücken ihre Gültigkeit so lange haben sollten, als dieses Hauß zu einem Ball=hause qualificiret seyn würde. Sobald ich besagtes Hauß aus dem Fischerschen Concurs erbund eigenthümlich an mich gekauft, und mir die dazu gehörigen Privilegia nebst der allerhöchsten Confirmations=Acte extradiret worden, ist mein rechtes Bemühen nicht sowohl dahin gegangen, die von sothanem Hause gäntzlich abgebrachte und von dem weinhandel herrührende Nahrung wieder herzustellen; als dem gantzen Wesen ein neues und besseres Ansehen zu geben, und das seit vielen Jahren ins Vergeßen gerathene Ballspiel durch alle darzu dienliche, und ins Auge fallende Anstalten angenehme, und den ehemahligen Geschmack für daßelbe wiederum geltend zu machen. Meine dießfalls angewandte mannigfaltige Bestrebungen sind Stadt= und Landkündig, allenfalls aber bin ich im Stande, den Be-weis davon augenblicklich beyzubringen. Um alles zu dem Ballspiele nöthige herbey zu schaffen, und es an nichts fehlen zu lassen, habe ich meines Mannes Bruder mit vielen Kosten reisen lassen, damit er sich die erforderliche Känntnis dieses Spiel aquiriren, und zu einem ballmeister qualificiren könnte. Ich habe die zu diesem Spiel gehörigen Erfordernisse angeschaffet, das Ball=hauß mit denen fehlenden Netzen versehen laßen, und, wie alles in Bereitschafft war, sothannes Spiel würklich in Übung zu bringen, habe ich so wohl durch die öffentliche Zeitungen, als durch einen an das Haus angeschlagenen Zettel bekannt gemacht, daß sich alle Liebhaber des Ballspiel einfinden, und bey mir ein mit einem tüchtigen Ballmeister versehenes und wohl eingerichtetes Ball=hauß vorfinden könnten. Jedoch alles dieses ist vergebens gewesen. Es hat Niemand, des Ballspiels wegen, einen Fuß in das Ball=haus gesetzet, und es hat sich nie eine Gelegenheit geäußert, wo ich mit diesem Spiel nur einen Schilling hätte verdienen können. Es ist dieses auch um so weniger zu verwundern, als das Ballspiel nicht nur hier in Kiel, sondern auch in andern Orten Deutschlands schon längst aus der Mode gekommen ist; indem man dasselbe wegen des für die Gesundheit daher entstehenden Nachtheils, und, weil junge Leute, die sich damit abgeben, zeitig contract und ungesund werden, evitiret hat, und da es durch andere mehr noch dem heutigen Geschmack seyende Spiele
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 139 gäntzlich verdrängt worden ist. Wer ist aber wohl vermögend, den herrschenden Geschmack der Welt zu ändern, und in gleichgültigen Sachen den Eigensinn und Einbildung der Menschen zu zwingen? Thurniere und Ritterspiele, mit welchen doch in alten Zeiten gewisse Vorrechte des Adels verknüpft waren, sind mit Lanzen, Helm und Schilden unter dem Schutt vergraben, die in diesen Übungen ihren größten Ruhm und Ehre setzten, und werden gewiß niemahls ihren ehemahligen Beyfall wieder erhalten. Sollte denn wohl das Ballspiel, welches auch seinen größten Meister mit nicht den geringsten Vorzügen krönet, ein günstigeres Schicksaal zu gewarten haben? Es ist schwerlich zu vermuthen, daß solches jemahls zu seinem vorigen Lustre wiederkommen werde. Man hat daher die prächtigsten Ball=häuser deutschlands eingehen laßen, und sie zu anderem Gebrauch angewandt, nur das Kielische Ballhaus, das in sich sonst treffliche Gebäude, welches leichte eine Zierde der Stadt abgeben, und dem Publico mehr, als auf eine Art als zu anständigen Vergnügungen Vorschub geben könnte, stehet wüste und leer, und Niemandt hat davon den geringsten Nutzen. Durchlauchtigster Großfürst und Hertzog! Es gehet mir offtmahls nahe, daß ich Eigenthümerin einer so unbrauchbahren Stelle seyn muß, und daß ich meinem Triebe nicht folgen kann, dieselbe zum Besten des gemeinen Wesens anzuwenden. Diesem würde auf alleweise damit gedienet seyn, wenn ich dieses nichts, als den Namen eines Ballhauses führende Gebäude zu einem Opern und Comoedien=hause aptiren, und oben darüber einen Redouten und Assemblée-Saal anlegte. Ich würde dieserhalben keine kosten scheuen, und gerne zur Ausführung dieses Plans fremde Gelder auffnehmen, wenn derselbe das Glück hätte, Ew. Kayserl. Hoheit höchsten Beyfall zu erlangen und Allerhöchstdieselben geruhen wollten, die dem Ballhaus gnädigst verliehenen Privilegien, ungeachtet dieser damit vorzunehmenden Veränderung dabey noch ferner zu lassen. Nichts ist gewöhnlicher, als daß sogar Gesetze, die die Länge der Zeit, Aufhörung der Umstände, unter denen sie gegeben worden, oder würklich eingeführte Gebräuche unbrauchbahr gehoben, abgeschafft oder wenigstens nach den gegenwärtigen Umständen eingerichtet und modificiret werden. Sollte dieses nicht auch von Privilegien gelten, und sollten nicht auch diese, ob sie gleich in Ansehung eines gemäßen instituti, ertheilet und anfänglich auf dasselbe allein stringiret worden, bei veränderten Umständen, und wenn solches institutum gäntzlich cessiret, dennoch beybehalten, und einer andere gleich nützliche Anstalt beygeleget werden können, die in des veralteten Instituti Stelle getreten? Man würde der Landesherrlichen Gewalt zu nahe thun, wenn man dieses läugnen wollte und es könnten leicht eine Menge Beyspiele beygebracht werden, wo dergleichen resp.ve Extension und Transferierung der Privilegien statt gefunden hat. Kein Fall qualificiret sich wohl besser hierzu, als der meinige, und dieses läßet mich hoffen, daß Ew. Kayserl. Hoheit bey meiner allerunterthänigsten Bitte kein Bedenken finden werden. Denn da 1.) das Ballspiel unter die heutiges Tages gantz aus der Übung gekommenen Spiele gehöret, mithin ein Ball=haus hierselbst ein gantz unbrauchbares Gebäude ist, und nicht anders, als ein wüster Steinhauffen angesehen werden kann; die demselben ehemahls ertheilte Privilegien aber 2.) unter andern auch die Clausul enthalten: daß wenn auch das Hauß ausser Nahrung wäre, dann sich Niemand erdreisten solle, die Privilegien zu infringieren; sondern es dabey sein unveränderliches Verbleiben haben, und man dabey, mächtigst geschützet werden solle, und denn 3.) dieser Casus jetzt würklich existiret, da ich, als Eigenthümerin des Ballhauses davon nicht den geringsten Vortheil habe, und dasselbe gäntzlich außer Nahrung ist, gleichwohl aber die dembselben gnädigst beygelegten Freyheiten genießt, dennoch es 4.) wo nicht unverantwortlich, doch gewiß Schade ist, daß ein so treffliches Gebäude in sich selbst zerfallen, und dem Publico nicht zu einigem Vortheil dienen soll; ungeachtet es 5.) hierzu den besten Raum hat, und sonderlich hier der einzige Platz ist, wo ein ansehnliches und beständiges Comoedien=Hauß angebracht werden könnte, deßen Mangel 6.) Schuld gewesen, daß bis dato der Umbschlag entweder von gantz schlechten oder wenigsten mittelmäßigen
140 | Nordelbingen 90 Comoedianten bezogen worden, welche dem hiesigen Geschmack schlechte Ehre machen; indem die Directeurs etwas bedeutender Schauspiel=Gesellschaften Deutschlands sich nicht entschließen wollen, währender Umschlags-Zeit hierher zu kommen; weil außer den außerordentlichen großen Abgaben, die von diesen Leuten hier verlanget werden, die Kosten gar zu groß seyn würden, die sie jährlich auf einen neuen Bau anwenden müßten; welches sie weiter nicht zu besorgen hätten, wenn ein beständiges Comoedien=hauß von mir erbauet und eingerichtet wäre. Diese Veränderung aber 7.) nicht zu gedenken, daß die Vorstellung einer guten und Regelmäßigen Comoedie an sich vor kindischen und und pöbelhafften Gaukelspielen einen großen Vortheil hat, auch von dem guten Effect seyn würde, daß der Umschlag theils von mehreren frembden frequentiret werden; theils sich auch mancher frembder, der nun nach vollendeter Beschaffung seiner Affairen, so gleich wieder forteilet, noch einige Tage länger hier bleiben würde, wenn es sich durch Besuchung sehenswürdiger Schauspiele einen anständiegen Zeit=Vertreib zu verschaffen wüßte. Ebenso auch 8.) es gewiß der hollsteinischen Noblesse, die sich jetzt zu ihren Assembléen mit einem eben nicht gar sonderlichen Platz behelfen muß, sehr angenehm seyn würde, wenn ich einen geräumigen und commoden Assemblée-Saal anlegte, auf welchem man gleich aus der Comoedie zu denen Zusammenkünften oder Bällen auf die bequemste Weise kommen könnte. Überdessen auch 9.) Bey dieser Veranstaltung Niemand den geringsten Schaden leidet, oder nach meiner Intention leiden soll; indem, wenn auch die von der hiesigen Stadt-Cämmmerey praetendirte Befugniß, daß die hier spielenden Comoedianten für den Tantz=Saal, wenn sie sich deßen auch nicht bedienen, etwas bezahlen müßten, fundiret seyn solte, dieses solchergestalt reguliret werden könnte, daß, wenn keine Comoedianten auf dem Tantz=Saal spielten, mithin die Stadt=Cämmerey von diesen nicht schon ohnedem bezahlet würde, alsdenn die auf dem Ball=hauß spielende jährlich 100 Mk. Recognitions=Gelder bezahlen, und die gewöhnliche Zwey Ducaten an den wortführenden Bürgermeister entrichten mußten; dahingegen die Freyheit hätten, ohne weitere Abgaben, oder einige Behinderung von Seiten des Stadt=Magistrats so lange nach dem Umbschlag in dem Jahre zu spielen, als es ihnen die von Ew. Kayser. Hoheit jedesmahl ertheilte allergnädigste Concession verstatten würde; worunter der Stadt=Casse wahres Interesse augenscheinlich verlieret; allermaßen sie alsdann, wo nicht jährlich, doch öffters 100. mkl. behäuer, dahingegen Zeithen manches Jahr hingegangen, wo man auf hohe Einnahmen gar nicht rechnen können. Endlich 10) das das Ballhaus zum Nutzen und Vergnügen der hier Studirenden Jugend fundiret, und in diese Absicht mit so stattlichen Privilegien versehen worden, dieser Endzweck aber bey itzigen Umbständen eben wenig erhalten werden kan, ich mich engagire, denen hier Studirenden außer Umschlags= und Markt=Zeiten den zu bauenden AssembléeSaal zum Federball=Schlagen, oder anderen anständigen Plaisirund Exercitus, auch ihren Vorführungen bey öffentlichen Solennitäten umsonst einzuräumen; So ergeht diesem allemnach an Ew. Kayserl. Hoheit meine unterthänigstes demüthigstes bitten, Allerhöchstderselben wollen geruhen die Eingangs erwehnte Restriction, unter welchen die höchsten Privilegien dem Ballhaus beygeleget und confirmiret worden zu Großfürstl.en Gnaden aufzuheben, und mir die allergnädigste Erlaubniß zu geben, daß ich dieser höchsten Privilegien unbeschadet, und mit Beybehaltung derselben, auf meine Kosten, und mit Praestirung desjenigen, wozu mich in Ansehung der hiesigen Stadt=Cämmerey und der hier studirenden aufrichtig gemacht, das Ball=Hauß zu einem beständigen Comoedien-Hauß aptiren, auch darüber einen Redouten und Assemblée Saal anlegen dürfte. hierüber pp.«
M. Kirsch: Das Ballhaus in Kiel (1666–1841) – vom Sporthaus zum Kulturort | 141 Abstract Kiel’s Ballhaus, as an urban dispute, has produced large quantities of written documents, but has left hardly any traces in the field of pictorial representations: It cannot even be identified beyond doubt on the known city views until the early 19th century, and there has been no trace of exterior views or floor plans to date. Nevertheless, the Ballhaus was probably the most important cultural venue in the city until its small hall building was demolished in the spring of 1841. This article reverses the usual approach to the history of a cultural venue and focuses almost exclusively on the surviving facts that can be learned about the changing construction status of the Ballhaus at the time. In the process, it becomes apparent that a number of individual observations are possible that have not been documented in the existing studies on theatre, opera and concerts at Kiel between the early modern period and the 19th century. An important source are numerous newspaper reports, especially from the regional historical press, in which the Kiel Ballhaus is mentioned. The often underestimated relevance of small-scale periodical research is quite clear in this topic. Literatur o. A.: Zur Erinnerung an die vor 100 Jahren in Kiel gestiftete erste Freimaurerloge Louise zur gekrönten Freundschaft. Für die säkulare Erinnerungsfeierlichkeit am 2. Juli 1876, geschrieben von K., Kiel 1876. Bahnson, Wilhelm Dirk: Leben an der Kieler Universität zur Zeit des Studenten Christian Bahnson 1771–1774, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Heft1/2, Kiel 1972, S. 247–264. Chrysander, Friedrich: Geschichte der Braunschweig-Wolfenbüttelschen Capelle und Oper vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, in: Jahrbücher für Musikalische Wissenschaft. Erster Bd., Leipzig 1863, S. 147–286. Danielsen, Wilhelm: Hundert Jahre Kieler Theater 1841– 1944, Kiel 1961. Geckeler, Christa (Hg.): Erinnerungen an Kiel in dänischer Zeit 1773/1864 (Sonderveröffentlichungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte 70, hg. v. Jürgen Jensen), Husum 2012, S. 108. Gersdorff, Wolfgang von: Geschichte des Theaters in Kiel unter den Herzogen zu Holstein-Gottorp (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte 27/28), Kiel 1912. Hegewisch, Lotte: Erinnerungen früherer Stunden für letzte Stunden, Kiel 1902. Gramm, Caeso: Chilonium. Novus Holsatiae Parnassus, hg. v. Thorsten Burkard und Marvin Grams, Kiel 2015, https:// nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:8-publ-11154 . Junge, Gottfried: Die Geschichte des Theaters in Kiel unter der dänischen Herrschaft bis zur Errichtung einer stehenden Bühne (1774–1841), (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte 34), Kiel 1928. Kirsch, Matthias: Zwischen Gesangbuch und Oper. Gottorfer Fürstinnen und die Musik, in: Fürstinnen in Schleswig-Holstein. Handlungsspielräume im Spannungsfeld zwischen Dynastie, Familie und Individuum, hg. v. Oliver Auge, Uta Kuhl und Jan Ocker (Regionalgeschichte heute 1), Kiel 2024, S. 325–343, https://doi.org/10.38072/29435331/p16 . Pfannkuch, Wilhelm: Von den Konzerten »zum Besten der Armen« in Kiel 1795–1799, in: Beiträge zur Musikgeschichte Nordeuropas. Kurt Gudewill zum 65. Geburtstag, hg. v. Uwe Haensel, Wolfenbüttel/Zürich 1978, S. 175–199. Pies, Eike: Das Theater in Schleswig 1618–1839 (Veröffentlichungen der Schleswig-Holsteinischen Universitätsgesellschaft, Neue Folge, 53), Kiel 1970, S. 42–44. Volbehr, Friedrich: Die Kieler adligen Freihäuser, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Kiel, Bd. 1, Kiel 1877, S. 3–37. Volbehr, Friedrich: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten. Erste Hälfte: Schloß und Altstadt, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Kiel, Bd. 3–4, Kiel 1881.
142 | Nordelbingen 90 Autor Dr. Matthias Kirsch Lehrbeauftragter für Elementare Musiklehre und Tonsatz am Musikwissenschaftlichen Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seine bevorzugten wissenschaftlichen Arbeitsfelder sind zurzeit die Geschichte der Musiktheorie, digitale Musikanalyse und regionale Musikgeschichte in Schleswig-Holstein. E-Mail: [email protected] Open Access Der Artikel ist unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International veröffentlicht. Den Vertragstext finden Sie unter: https://creativecommons. org/licenses/by-sa/4.0 . Bitte beachten Sie, dass einzelne, entsprechend gekennzeichnete Teile des Artikels von der genannten Lizenz ausgenommen sein bzw. anderen urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.