Der bei den Agrigentinern beliebte Legat M. Favonius M.f
Abstract
Es ist verständlich, daß der jeweils auf einer Inschrift genannte Mann zunächst mit einem gleichnamigen, uns in der literarischen Überlieferung bekannten Manne identifiziert wird. Der Schluß ist häufig weder zu bejahen noch zu verneinen, da die Inschriften des öfteren nicht datiert, die Lebensläufe ihrerseits nur in Umrissen zu schildern sind. Im vorliegenden Falle aber haben wir es mit einem vergleichsweise gut bezeugten Leben zu tun. Es bietet sich also die Gelegenheit, zur Abwechslung eine klare Entscheidung zu treffen.
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Zusammenfassung Es ist verständlich, daß der jeweils auf einer Inschrift genannte Mann zunächst mit einem gleichnamigen, uns in der literarischen Überlieferung bekannten Manne identifiziert wird. Der Schluß ist häufig weder zu bejahen noch zu verneinen, da die Inschriften des öfteren nicht datiert, die Lebensläufe ihrerseits nur in Umrissen zu schildern sind. Im vorliegenden Falle aber haben wir es mit einem vergleichsweise gut bezeugten Leben zu tun. Es bietet sich also die Gelegenheit, zur Abwechslung eine klare Entscheidung zu treffen. Schlagworte: Legaten, Agrigentum, Tarracina, novus homo. Abstract At issue is the identity of a legate known only from an inscription which by turns is overlooked or wrongly treated as unproblematic. Key words: Legates, Agrigentum, Tarracina, novus homo. Einem eigenwilligen Manne scheint die Forschung vorschnell eine untergeordnete Stelle zugeschrieben zu haben. Aufgrund einer in Tarracina gefundenen, heute verschollenen Statueninschrift—„M. Favonio M. f. | leg(ato) | popul(us) Agrigent(inus)“ (CIL X.6316=ILS 879=CIL I2.771=ILLRP 398)—hält man den bekannten Favonius für einen in der Zeit nach seiner Quästur auf Sizilien tätigen Legaten1. Es wird sich jedoch bei sachlicher Überlegung zeigen, daß alle Wahrscheinlichkeit gegen diese Annahme spricht. 1. Die Legatur des Favonius wurde zunächst von T. Robt. S. BROUGHTON und später von B. E. THOMASSON (Legatus: Beiträge zur römischen Verwaltungsgeschichte, Stockholm 1991) übersehen. Die Notiz TH. MOMMSENs (1883) nennt die Identifizierung „probabile,“ ohne die Legatenstelle zu datieren—auch BROUGHTON, Supplement (1960) S. 24, hat die Identifizierung beim ersten Versuch mit einem „perhaps,“ aber keiner Datierung versehen—, indes gilt bereits bei F. MÜNZER (Favonius 1, RE 6, 1909, Sp. 2074) die Identifizierung mit dem berühmten, seinen Prinzipien und Faventia 24/2, 2002 33-36 Der bei den Agrigentinern beliebte Legat M. Favonius M.f. F.X. Ryan Technische Universität Dresden. Institut für Geschichte D-01062 Dresden Data de recepció: 26/2/2002 Faventia 24/2 001-204 19/12/02 11:10 Página 33
Der sich um die Lebensgeschichte des Favonius kümmernde Historiker wird über kurz oder lang bemerken, daß er im Jahre 49 überhaupt kein Interesse an der Insel hatte. Bei der Tagung der Senatoren, die am 25. Januar in Capua stattfand, haben sich sowohl Cato als auch Postumius geweigert, nach Sizilien zu gehen, so daß schließlich Fannius die Stelle antreten mußte. In seinem Bericht an Atticus über die Debatte vom Vortag enthüllt Cicero, daß allein Favonius seine Stimme gegen sofortige Verhandlungen mit Caesar erhob (Cic. Att. 7.15.2). Es überrascht, daß der angeblich von den Agrigentinern gepriesene Mann bei dieser Sitzung anwesend war und nicht in der Frage der sizilischen Statthalterschaft, sondern bloß zufällig in einem anderen Zusammenhang genannt wird. Die Pompeianer haben die Stellvertretung zuerst einem anderen und danach einem weiteren übergeben, ohne an Favonius zu denken. Dieser Schluß steht außer Zweifel: Hätte Favonius die Ernennung zum Stellvertreter ausgeschlagen, wäre seine Ablehnung zusammen mit denen des Cato und des Postumius aufgezeichnet worden. Da sich der Senat nicht an ihn wandte, trotz der durch die zwei Weigerungen verursachten Einstiegsmöglichkeiten, hatte Favonius sich allem Anschein nach nicht schon vor dem Jahre 49 bei den Agrigentinern beliebt gemacht. Die Tatsache, daß eher Postumius als Favonius vorhatte, mit Cato nach Sizilien mitzugehen, erweckt den Verdacht, daß Favonius auch nach dem Jahre 49 kein großes Interesse für Sizilien aufbringen konnte. Favonius wäre vermutlich nicht mit einem anderen Mann später dorthin gegangen, da er als enger Freund Catos offenbar nicht bereit gewesen war, mit Cato früher dorthin zu gehen. Nichtsdestoweniger hat ausgerechnet Münzer vorgeschlagen, daß Favonius den Prätor Cassius als Legat begleitet habe und im Jahre 44 in Sizilien eine Zeit lang tätig gewesen sei. Münzer selbst war aber von seiner eigenen Datierung alles andere als begeistert, sah sich dennoch zu ihr gezwungen, da „sich sonst dieses inschriftliche Zeugnis für seine Legatenstelle den literarischen Nachrichten über sein Leben nirgends einfügen will“2. Einwände hiergegen lassen sich leicht vorbringen. Daß Favonius in enger Verbindung mit Cassius stand, legt die sonstige Überlieferung nicht nahe. Wäre Favonius im Jahre 44 Legat des einen oder anderen Getreidekaufmanns gewesen, käme nicht Cassius infrage, denn Favonius leistet in den Quellen (Cic. Att. 15.11.1, Plut. Brut. 12.3) Brutus Gesellschaft. Münzers Vorschlag erschwert sogar die Aufklärung des Problems, das darin liegt, uns das Verdienst des Favonius vorzustellen. Da der Mann, dem er als Legat zur Seite gestanden haben soll, nicht Statthalter in Sizilien war und er selbst nur eine kleine Weile auf der Insel geblieben sein soll, hätte er wohl kaum den Agrigentinern dauerhafte Vorteile gewähren können. Es besteht ein weiterer, grundsätzlicher 34 Faventia 24/2, 2002 F.X. Ryan der Republik stets treu bleibenden Staatsmann als völlig sicher. BROUGHTON (MRR 3.90) bezeichnete ihn beim letzten Versuch „Legatus in Sicily, probably after being quaestor.“ Mit Bedacht hat B. SCHLEUSSNER, Die Legaten der römischen Republik: Decem legati und ständige Hilfsgesandte, München 1978, S. 240, gehandelt: Anstatt den Legaten in seine Liste einzutragen, besprach er ihn an deren Ende. Der Legat sei „möglicherweise“ mit dem Pompeianer identisch: „Mit dessen Biographie läßt sich die Legation allerdings nicht vor d. J. 44 in Einklang bringen.“ 2. MÜNZER (Anm. 1) Sp. 2076. Faventia 24/2 001-204 19/12/02 11:10 Página 34
Einwand gegen Münzers Rekonstruktion. Cassius ist später in diesem Jahre nicht nach der für ihn bestimmten (Kyrene), sondern nach der von ihm begehrten Provinz (Syrien) gegangen. Wir können daher nicht als selbstverständlich hinnehmen, daß derselbe Mann früher im Jahre gern das getan hätte, was er keinesfalls hat tun wollen. Und Cassius war nicht gerade erpicht auf die hier in Rede stehende Aufgabe. Der Senat soll am 5. Juni beschlossen haben, daß Cassius in Sizilien und Brutus in Asia Getreide aufkaufen würden (Att. 15.9.1: 2./3. Juni). Ungefähr zwei Tage darauf hat Cassius, der eine in Antium abgehaltene Besprechung besuchte, an welcher auch Favonius teilnahm, erklärt, se in Siciliam non iturum (Att. 15.11.1). Man möchte vielleicht einwenden, daß Favonius ohne Cassius hätte gehen können, oder vermuten, daß Favonius wegen und nicht trotz der Entscheidung des Cassius gegangen ist. Eine derartige Vertretung wäre denkbar, wenn Cassius die Reise aus Zeitgründen vermieden hätte. Er ignorierte jedoch die Ernennung, für deren Widerruf Servilia (die Mutter des Brutus) zu sorgen versprach (Att. 15.11.2)—es ist ihr wahrscheinlich gelungen—, denn er hat die Stelle nicht für eine Gefälligkeit (beneficium), sondern für eine Schmach (contumeliam) gehalten (Att. 15.11.1)3. Auch Cicero beurteilte die Aufgabe als eine Erniedrigung.4Cassius war zu verärgert, nicht zu beschäftigt, um nach Sizilien zu gehen, und dementsprechend hätte er keinem Legaten befohlen, dorthin zu gehen, was er möglicherweise in seiner Eigenschaft als amtierender Prätor hätte tun müssen5. Das erste unserer Ergebnisse ist unumgänglich: Weil für den hoch angesehenen Republikaner ein Dienst als Legat auf Sizilien weder vor noch nach dem Jahr 49 wahrscheinlich zu machen ist und zudem die sonstigen, für ihn belegten Tätigkeiten kaum für diese zusätzliche Aufgabe Platz frei lassen,6kann der auf der Inschrift Der bei den Agrigentinern beliebte Legat M. Favonius M.f. Faventia 24/2, 2002 35 3. Weder F. FRÖHLICH (Cassius 59, RE 3, 1899, Sp. 1731) noch M. GELZER (Iunius 53, RE 10, 1918, Sp. 996-97) haben sich die Frage gestellt, ob der eine oder andere die neue Aufgabe erfüllt bzw. zu erfüllen versucht hat. Das Problem hat eine Spur auf einer Seite in MRR hinterlassen: auf S. 321 schrieb BROUGHTON, als er die Prätur des Brutus auf seiner Liste eintrug, „see below, Special Commissions,“ aber auf den betreffenden Seiten (S. 332-33) wurde nichts über Cassius oder Brutus geschrieben, wodurch die Gelegenheit zu einem Kommentar verpaßt worden ist. Die beiden stehen in seinem Aufgabenbereichsregister als „Cur. Annon. 44“ (MRR 2.543, 576), was richtig ist, da sie strenggenommen die Stellung bekleidet haben. Die nie ausgeführte Aufgabe war vielleicht nur bis Ende des Jahres gültig (App. BC 3.6.20). Nirgends heißt es, daß der Senat die Ernennung außer Kraft gesetzt hat, aber die Absage der Inhaber ist klar, und wir sollten hinter dem oben zitierten Vermerk in ihren cursus „(abgelehnt)“ hinzufügen. 4. Vgl. Zum Ausdruck Dionis legatio, in RBPh 78 (2000), S. 191. 5. Der Haltung des Cassius können wir entnehmen, daß der Beschluß kein außerordentliches imperium verliehen hatte; weil Cassius und Brutus damals schon ein imperium besitzendes Amt innehatten, liegt es im Bereich des Möglichen, daß der Beschluß gar kein imperium verlieh. 6. Er war Quästor bis 61 v. Chr., nie Volkstribun, und nie Prätor: The Quaestorship of Favonius and the Tribunate of Metellus Scipio, in Athen. 82 (1994), S. 505-21; The Praetorship of Favonius, in AJP 115 (1994), S. 587-601; Nachtrag zur Prätur und zum Tribunat des Favonius, in Göttinger Forum f. Altertumsw. 1 (1998), S. 84-86. Seine Ädilität, deren Art in den Quellen nicht ausdrücklich belegt ist, gehört in eines der Jahre 53-52: J. LINDERSKI, The Aedileship of Favonius, Curio the Younger and Cicero’s Election to the Augurate, in HSCP 76 (1972), S. 181-200=Roman Questions, Stuttgart 1995, S. 231-250. Es läßt sich wahrscheinlich machen, daß Favonius dieses Amt zusammen mit C. Antius Restio bekleiden wollte: Two Persons in Catullus (s. den 2. Abschnitt, The Antius Faventia 24/2 001-204 19/12/02 11:10 Página 35
genannte M. Favonius M. f. nicht der bekannte Marcus Favonius sein. Auf die große Frage, wer der Legat war, läßt sich trotzdem eine eindeutige Antwort geben. Er kann kaum der sonst unbekannte Sohn dieses Vorbildes sein: Octavianus, jener „Schlächter,“7hätte einen Sohn zusammen mit dem Vater ermordet. Der Legat muß stattdessen der bislang unbekannte Vater des großen Patrioten sein. Für seine Legatenstelle kämen die Jahre 100 bis 75 in Betracht. Über seine übrigen staatlichen Funktionen fehlen zwar weitere Berichte, doch liegt der Schluß nahe, daß Favonius pater Senator gewesen ist. Dem Fundort der Inschrift, Tarracina, darf man nach wie vor entnehmen, daß die Tribus der Familie wahrscheinlich die Oufentina ist.8 Obwohl wir die Ämterlaufbahn des Favonius filius verkürzen müssen, können wir doch dessen Namen verlängern: Von nun an dürfen wir ihn beim Namen „M. Favonius M. f. M. n.“ rufen.9Der Staatsmann hört somit auf, Emporkömmling zu sein:10 Er stammte zwar aus keinem Adelsgeschlecht, aber doch aus der Führungsschicht. Wahrscheinlich war er weder der erste Favonius überhaupt noch der erste Marcus Favonius im Senat, vielleicht auch nicht erst der zweite, sondern schon der dritte oder vierte, der es bis zum Senator gebracht hat.11 36 Faventia 24/2, 2002 F.X. Ryan of Catullus 44), in GIF 48 (1996), S. 87-91. Er mußte sich doch mit dem Vielfraß als Amtskollegen abfinden: A Lately Missing Aedile: M. Aufidius Lurco, in Athen. 86 (1998), S. 517-21. Favonius war wegen seiner Kostpolitik berühmt: Favorinus, Favonius—and Sarmentus, in Maia 46 (1994), S. 189-95. Er hat i.J. 60 gegen Scipio Metellus keinen Wahlkampf geführt, sondern ihm lediglich den Prozeß gemacht: Nochmals über Nasicas Tätigkeit im Jahre 60 v. Chr., in RSA 29 (1999), S. 169-75. 7. J. BLEICKEN, Augustus: Eine Biographie, Berlin 1998, S. 482. 8. M. RIEGER behält in seiner noch nicht erschienenen Arbeit eine Zugehörigkeit zur Oufentina bei. Ich bin Herrn Rieger für die Zusendung des entsprechenden Auszugs zu Dank verpflichtet. 9. Bei BROUGHTON (MRR 3.90) bekommt er keine Filiation, aber aufgrund seiner dortigen Identifizierung mit dem Legaten hätte er die ganze Weile „M. Favonius M. f.“ heißen müssen. 10. Gegen R. SYME, Pseudo-Sallust, in MH 15 (1958), S. 53: „His name cries aloud his novitas.“ Da hat er sich wohl verhört! 11. Zu danken habe ich der Alexander von Humboldt-Stiftung für ein Forschungsstipendium und Herrn Prof. Dr. Bleicken für die kritische Lektüre einer Vorgängerversion sowie Herrn Dr. des. M. Rieger für die einer späteren Version dieses Aufsatzes. Faventia 24/2 001-204 19/12/02 11:10 Página 36