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Lukretia, oder: über die literarischen Projektionen von der Macht der Männer und der Ohnmacht der Frauen : Darstellung und Bewertung von Vergewaltigung in der "Kaiserchronik" und im "Ritter vom Thurn"

Bennewitz, Ingrid

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113 Ingrid Bennewitz LUKR ETIA, oder: Über die literarischen Projektionen von der Macht der Männer und der Ohnmacht der Frauen. DarsteUung und Bewertung von VergewaJti~ gung in der 11 Kaiser~hronik" und im "Ritter vom Thurn". "Als die Männer entdeckten, _daß sie vergewaltigen konnten, machten sie von dieser Entdeckung auch Gebrauch. Später, viel später en;t sahen sie unler bestimmten Verhältnissen Vergewaltigung als Verbrechen an." (Susan BrownmiUer) 1 Jene "bestimmten Verhältnisse", die Susan Brownmiller hier vorausetzt, scheinen jedenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung des Lukretia-Stoffes bereits als gesellschaftliche Normen akzeptiert gewesen zu sein. Seit seiner schriftlichen Fixierung durch die Autoren der römischen Klassik (Livius, Cicero, Ovid) 2 hat sich kaum ein Literat die Möglichkeit entgehen lassen, im Falle der Diskussion des heiklen Themas 'Vergewaltigung' das Handeln der Lukretia als Präzedenzfall -sei es zustimmend, sei es ablehnend - in Erinnerung zu rufen und ihre Gestalt dem verglichen mit der endlosen Reihe.jener 11 illustren 11 Männer, die sich in besonderer Weise um Vaterläri~ der, Künste und Wissenschaften verdient gemacht haben, so schmalen Katalog cler berühmten Frauen einzuordnen 3; Dies gilt für die 'Väter, der lateinjschen und volkssprachlichen Geschichtsschreibung und der Patristik (Tertullian, Augustinus, Otto von Freising, der unbekannte Autor der 'Kaiserchronik,) ebenso wie für die Autoren der 'Tugendspiegel der Weiber und Jungfrauen' 4 (Geoffrey de la Tour Landry, sein Übersetzer Marquart 1 Susan Brownmiller: Gegen unseren Willen. Vergewaltigung und Männerherrschaft. PrankfurttM. 1985 (orig. New York 1975). 2 Vgl. den Überblick bei Ernst Friedrich Ohly: Sage und Legende in der Kaiserchronik. Münster 1940, repr. Darmstadt 1968, S. 8&ff. 3 Es scheint müßig, hier nochmals die Problematik der 'Geschichtslosigkeit' von Frauen diskutieren zu wollen. Ich verweise stattdessen auf das Einleitungskapitel von Marialouse Ja ns sen.Jurrait: Sexismus. Über die Abtreibung der Frauenfrage. Frankfurt/M. 1980 (3. A1Jfl .), bes . S. 54ff. 4 So der (Unter)Titel des "Ritter vom Thum". DOI: 10.20378/irb-90938 114 BENNEWITZ von Stein) bis hin zur Bearbeitung als Versepos bei William Shakespeare ('The Rape of Lucrece,). Denkwürdig erscheint dies vor allem dann, wenn man berücksichtigt, welchen Legitimationsschwierigkeiten jede auch nur ansatzweise Rechtfertigung des Selbstmordgedankens innerhalb der christlichen Glaubensüberzeugung begegnen mußte. Zudem hatte Augustinus im ersten Buch des "Gottesstaates" dazu bereits unmißverständlich Stellung bezogen. In seinen Reflexionen über das Thema 'Vergewaltigung' im allgemeinen und den Selbstmord der Lukretia im besonderen (I. Buch, Kap. 15 -20) findet sich denn auch eine eindeutige Ablehnung dieser Vorstellung: "Prägen wir es uns von nun an fest ein, daß die Heiligkeit des Leibes auch bei seiner Vergewaltigung nicht verlorengeht, wenn die Heiligkeit des Geistes gewahrt bleibt .... Wenn sie sich also, obwohl selbst keine Ehebrecherin, das Leben nahm, weil sie sich des Ehebrechers nicht erwehren konnte, so tat sie es nicht aus Liebe zur Keuschheit, sondern aus schwächlichem Schamgefü hl.'S . Mag sein, daß der 'Heidin' Lukretia in dieser Beziehung ein Ausnahmestatus zugeteilt wurde -die mittelalterlichen Autoren jedenfalls zeigen sich in ihrer Behandlung der Lukretia-Vorlage nicht im mindesten von derlei Skrupel tangiert, und bei allen Abweichungen, die etwa zwischen der Version der Kaiserchronik und jener des Marquart von Stein festzustellen sind, bleibt die positive Bewertung der Protagonistin, gerade aufgrund dieses Aktes freiwilliger Selbstbestrafung, konstant. Die Euphorie der abschließenden Lobeshymne im "Ritter vom Thurn„ ließe sich sogar als implizite Zurückweisung der augustinischen Polemik verstehen: "O d I' e • 8 u unse 1ge schone dieses Weibs/O du lautere reinigkeit deines g~muts/wer mag dich volloben/oder so hoch erh~hen als du wot wirdig bist? N1emancJ/denn der betrachten kan was du gethan hast/wie groß du Weibliche ehre geachtet ha~t/we~ straff ~u deinem Leib/vmb vennalgung angethan hast/vnnd doch dem remes gemut nie gewencket." (3llva) 6 In der Lukretia-Episode der 'Kaiserchronik' geraten diese dem Stoff innewohnenden Interpretationsschwierigkeiten aufgrund der eigenwilligen Be5 Aurelius Augustinus: Vom Gottesstaat (De civitate dei). Buch 1-X. Aus dem Lat. übenragen von Wilhelm Timm. Eingel. und kon1m. von Carl Andresen. München 1977, S. 33f ., 35, 36f. 6 Dieses und alle folgenden Zitate aus dem "Ritter vom Thum" werden nach der Fassung des "Buchs der Liebe" (1587) wiedergegeben. 115 LUKAETIA arbeitung des anonymen Verfassers scheinbar ins Hintertreffen. Die Tendenzen der 11 Verhöffichung 11 7 dieser trotz allem noch 'heidnischen' Sage gegenüber der in v. 4338 ausdrücklich genannten Quelle, nämlich Ovids 'Fasten' (II, 685ff.) 8, hat erstmals Friedrich Ohly in seinen Untersuchungen zu ''Sage und Legende in der Kaiserchronik" minuziös analysiert. Sein Versuch einer typologischen Deutung des Textes, in erster Linie natürlich ausgerichtet am 'christlichen' Gegentypus der 'Kaiserchronik', der Crescentia-Legende, stieß auf den Widerstand Wolfgang Mohrs, der zugleich die bis dahin von allen Interpreten vernachlässigte und auch von Ohly ungelöste Frage nach der Beziehung der Almenia-Totila-Szene zur übrigen Handlung in das Zentrum seines Frageinteresses stellte. 9 In der Tat scheint im richtigen Verständnis dieser merkwürdigen und inselhaft in die Lukretia-Geschichte eingelassenen Episode der Schlüssel zum richtigen Verständnis des Textes zu liegen1 und dies umso mehr, als sie, wie Peter K. Stein nachweisen konnte, auch formal an besonders ausgezeichneter Stelle steht: sie bildet ziemlich exakt die architektonische Mitte der LukretiaErzählung. lO Ich skizziere kurz den Zusammenhang der Szene: Nach erfolgter Frauen-Probe kehren Conlatinus und Tarquinius ins Heerlager von Viterbo zurück, der König gesteht seine 'Niederlage' öffentlich ein (v. 4556ff.). Anläßlich eines Festes/einer Turnierveranstaltung der Römer ( 11 Römaere heten gröze ri'terscaft 11 , v. 4565) bitten sie um Waffenstillstand, um sich mit den Frauen der besetzten Stadt 'unterhalten' 11 zu können - wie sehr diese Szene am Vorbild der Minnekasuistik stilisiert ist, läßt sich an der gänzlichen Nichtachtung der Nebenumstände 7 In ~alogie zu Norbert Elias' Charakterisierung der "Verhöflichung der Krieger" (vgl. N. Elias: Uber den Prozeß der Zivilisation. 2 Bde. FrankfurtM. 7. Aufl. 1980, hier Bd. 2, S. 351.) 8 Alle Angaben nach der Ausgabe von Edw.a.rd Scbröder: Die Kaiserchronik eines· Regensburger Geistlichen. Hannover 1892 ( =Bd. 1 der Monumenta Gennaniae Historica). 9 Wolfgang Mohr: Lucretia in der Kaiserchronik. In: DVjs 26 (1952), S. 433 -446. 10 Peter K Stein: Zur Rolle des Geschehens in der f.rühmittethochdeutschen Epik. Diss. Salzburg 1970. Der.;.: Beobachtungen zur Struktur der Vorauer Handschrift. Ein VeTSuch zum Gattung.5problem der frühmitte!hochdeutschen Dichtung. In: Gesammelte Vorträge der Lilienfetder Tagung 1976, hg. von Alfred Ebenbauer u.a., Wien 1977, S. 233 - 238. 11 Deutlich wird hier die Abhängigkeit von "Rittertum" von der Möglichkeit einer öffentlichen Zurkenntnisnahme durch ein höfisches Publikum. Dazu kommt noch die besondere Ausrichtung auf die Anerkennung durch ejn weibliches •Publikum und die Schmuck•Funktjon adeliger Frauen im Zeremoniell des höfischen Festes (vgl. etwa im 'Nibelungenlied' die erste Begegnung zwischen Kriemhild und Siegfried, Str. 274ff,). . 116 BENNEWITZ beobachten: was in der Zwischenzeit mit den belagerten Männern passiert, wieso diese sieb überhaupt bereiterklären, ihre Frauen den Feinden zu ,überlassen', steht nicht zur Diskussion. Eine besonders redegewandte und kühne Frau, Almenia (ttain paltsprachiu" nennt sie die 'Kaiserchronik', und es scheint, daß hier de Boors Übersetzung "vorlaut", gegen die sich indirekt schon W. Mohr verwehrt hat 12, mehr der Einschätzung solcher Frauen durch den Interpreten als dem im mittelhochdeutschen Text konnotierten Sinn entspricht) wendet sich an den Römer Totila mit der nicht eben leicht zu beantwortenden Frage, was er persönlich wohl bevorzugen würde: "Ob dih ain scöniu frowe wolte minnen alle dise naht, ode d0 morgen ded tac in dinem gewaefen sottest g~n, vehten mit ainem a!sö kuonem man s0 d0 wäenest daz d0 stst..." (v. 4588ff.). Totila findet einen diplomatische~ Ausweg im "sowohl-als auch''; beides habe seine Vorzüge, doch eine endgültige Entscheidung könne er nicht treffen: 'lldQ frilgest mih ze verre: ih pin ain tump man, di'ner rede ih niht \\'Ol geantwurten kan." (v. 4616ff.). Scheinbar zusammenhanglos trägt Almenia daraufhin ihr eigentliches Anliegen vor, die Bitte um Frieden für die Bewohner der belagerten Stadt gegen die Auslieferung der wen=.gen Übeltäter, womit sie sich auch tatsächlich durchsetzt. -Damit ist die Episode abgeschlossen; die nächsten Verse (v. 4645ff.) gelten bereits dem Schlafzimmer-Gespräch zwischen Tarquinius und der Königin, die eine Revanche für die ihr zugefügte Demütigung fordert. W. Mohr sieht nun die beiden Auftritte vor der belagerten Stadt - also die Männerwette zwischen Tarquinius und Conlatinus und die Diskussion von Totila und Almenia -verknüpft durch die falsthe (=vor höfische, archaische) bzw. richtige (=höfische) Stellungnahme zum Problem des "rüemens": 12 Helmut de Boor: Die deutsche Literatur von Karl dem Großen bis zum Beginn der höfischei:a Dic~tung:.770 -1170. M~nch:n (6. Aufl.) 19~, S. 231. Dazu W. Mohr (Anm. 9), s. 440. - Dle glctche Ubersetz.ung W1e be1 de Boor auch m E. Brb: Geschichte der deutschen Literatur . Von den Anfängen bis 1160, Berlin 1965, S. 723. LUKAETIA 117 "Die höfische Welt meistert das Leben an der Stelle, wo die 'Heldensagenwelt' in tragische Verwirrung gerät. Die VordergrundhandJung ist so gebaut, daß in dem Gespräch, das zur Wette führt, der Keim des ganzen Verhängnisses liegt. Die Totila-Anekdote bezieht sich auf das Gespräch zurück und weist damit genau auf den Punkt hin, von dem aus die Tragödie in Bewegung gerät. Voß ihr aus gesehen erscheint die Wette ausdrücklich als tragische Schuld." 1 • Zw.cifelsohne war damit de Boors Ansicht, daß man 1'diese Szene in ihrer Vereinzelung nicht überschätzen (dürfe)" und -sie "bedeutungslos im Zusammenhang ... ohne Lösung zu Boden (falle)" 14, endgültig entkräftet Und dennoch enthält die Textfassung der 'Kaiserchronik' zu viele Ungereimtheiten, als daß sie allein mit Mohrs Interpretation der AlmeniaTotila-Szene ausgeräumt wären. Das betrifft etwa das schon erwähnte Schlafzimmer-Gespräch zwischen -'farquinius und der bezeichnenderweise stets anonym bleibenden Königin, das Julius Schwietering und in seinem Gefolge Ohly und Mohr 11 aus der Kenntnis heimischer Heldensage" begriffen wissen wollten 15 , jenes Gespräch also, in dem die Königin· ihren Ehemann zur Wiederherstellung ihrer Ehre auffordert und ihm aJs Mittel zu diesem Zweck die Vergewaltigung Lukretias nahelegt, wobei sie die dazu nötigen Aktionen bereits bis ins kleinste Detail vorausgeplant hat. Der Unterschied zur Konzeption Ovids, wo der Sohn der Tarquinius beim bloßen Anblick der Lukretia von Besitzwünschen (das Wort 'Liebe' sollte hier wohl tunlichst vermieden werden 16) überfallen wird und noch während der Rückkehr ins Lager wendet, um nunmehr allein und in eindeutiger Absicht das Haus des Conlatinus aufzusuchen, konnti: so von F. Ohly in dem markanten Satz charakterisiert werden, daß, ''was dort der Liebesbrand des Mannes ... hier die Rachesucht des beleidigten Weibes dem König ein(gebe )" 1 7. Daß freilieh in der 'Kaiserchronik' "der König ... nur im Gehorsam seiner • Frau (handle)" 18 , wird bei genauerer Durchsicht des Textes schnell genug f.3 V/. Mohr (Anm. 9), S. 442. 14 De Boor{An1'9'.• 12), S. 231. 15 Julius Schwietering: Die de:utsche Dichtung des Mittelalteis. Potsdam oJ. (1941), S. 98f. 16 anders Ohly (Anm. 2), S. 96: ~Ovid ~cn;enkt sich ganz in die Schilderung der wachsenden Liebe des Tarquinius." 17 F. Ohly (Anm. 2). S. 98. 18 Ebd. 118 BENNEWITZ relativiert. Die Königin kann ihren Plan kaum so rasch zu Ende vorbringen, wie er von ihrem Ehemann begeistert rezipiert und in die Tat umgesetzt wird: "sie sprach:'herre, wil d0 behalten mi'nen list. ih rate dir, daz d0 daz selbe wfp erwirvist'. 'entriuwen', sprah der kunic here, 'des .rates volge ih dir vi 1 gerne'." (v.4 6 73ff.) und "der kunic niht langer nebait, vil frOlich er dar reit" (v.4695f.) Doch erstaunlich wirkt nicht nur die 'fröhliche Eile' des Tarquinius, der so unter dem Vorwand, die Ehre der Königin wiederherstellen zu müssen, nun auch Verfügungsgewalt über die Ehefrau seines Feldherren erreicht. Viel unglaublicher noch erscheint der Um.stand, daß die Königin ausgerechnet ihren eigenen Mann auffordern sollte, die Rivalin in der durch die Männerwette öffentlich gewordenen patriarchalen EhefrauenWertehierarchie auf diese Art und Weise auszuschalten. In der Tat verlangte eine derartige Position -betrachtet aus heutiger Perspektive - doch noch bei weitem mehr als jenes nicht eben niedrige Maß an sadomasochistischer Grundeinstellung, das Sigmund Freud und seine Schüler als Charakteristikum der weiblichen Psyche vorauszusetzen geneigt waren. 19 Wie steht es denn überhaupt um ihr vielzitiertes Versagen "als musterhafte Hausfrau und Gattin" 20 ? Als sie von Tarquinius nachts mit der Forderung nach Begrüßung und Bewirtung aus dem Schlaf gerissen wird, verweist ihn ihre Antwort exakt auf die unterschiedlichen Rollenerwartungen, die einer Stellung als Hausfrau und Ehegattin einerseits bzw. jener der Königin als oberster Repräsentantin der feudaladligen Machthierarchie andererseits zukommen: "'woltestu iz htrre', sprah s.i , bedenken; 19 Beginnend mit S. Freuds Abhandlun_gen zu~ Sexualtheorie und verwandten Schriften (vgl. den Au swahlband, hg. von Alexander Mitscherhch. Frankfurt/M. 1977). Ich verweise dazu auf den feministischen Diskurs bei Kate Millett: Sexµs und Herrschaft. Die Tyrannei des Mannes in unserer Gesellschaft. Köln 1982 (orig. 1969). 20 W. Mohr (Anm. 9), S. 436. LUKAETIA 119 ih enpin weder truhsaeze noh schenke, kamerGre noh koch uber alten disen hof ih enweiz waz d O mir wizest: ih enruoh ob dO iemer ih tes enbizest.'" (v. 4545ff.) Dod1 unter der Oberfläche dieser scheinbar privaten Auseinandersetzung um eheliche Rollenverständn.isse und Erwartungshaltungen findet zugleich ein brisanter (geschlechter-)politischer Diskurs statt. Während nämlich noch un(er den Saliern und Ouonen der Frau des Herrschers als Mitregentin und potentieller Nachfolgerin ein wichtiger Stellenwert zukam (''consors-regni"-Konzeption) 21 , wurden diese Machtbefugnisse im 12. und 13. Jahrhunu~rt parallel zur systematischen Heranbildung einer Bea1ntenElite mehr und mehr reduziert. Ob diese ältere Form der Machtpolarisation zu Zeiten der Abfassung der 'Kaiserchronik' noch als historisches Wissen präsent war, muß dahingestellt bleiben; mit Sicherheit jedoch blieb auch in der Stauferzeit clie Königin unverzichtbarer Bestandteil höfiscl1er Machtrepräsentation. 22 Welche Bedeutung der Frage nach der machtpolitischen Beteiligung der Königin an der Herrschaft und damit verbunden dem Ausmaß ihrer partiellen Gleichberechtigung oder aber Untenverfung unter die Macht des Ehegatten noch in der frühen Neuzeit zugemessen wurde, zeigt nicht zu. letzt die Aufnahme der alttestamentarischen Geschichte von Ahasveros und Vasthi in den Katalog der Negativ-Exempel im '!Ritter vom Thurn". Auch hier bietet übrigens ein Gastmahl Anlaß zum Konflikt: König Abasveros und Königin Vasthi veranstalten zur gleichen Zeit, jedoch räumlich getrennt, ein Mahl für die männlichen bzw. weiblichen Angehörigen des Hofstaates. Als der König in Weinlaune seine schöne Gemahlin vor den Männern präsentieren will, weigert sie sich, seinem 21 Vgl. dazu Edith Ennen: Frauen im Mittelalter. München (2. Aufl.) 1985, S. 48 - 75; Peter Ketsch: Frauen im Mitrelalter. 2. Bd.: Frauenbild und Frauenrechte in Kirche und Gesellschaft. Quellen und Materialien. Düsseldorf 1984, S. 361 - 394; Thilo Vogelgesang: Die Frau als Herrscherin im hohen Mittelalter. Studien zur "consoIS regni" -FormeJ. Göttjngen • usw. 1954 sowie Hans-Joachim Behr: Die Rückkehr des Verbannten. Reflexe alter "consors regni"-VorsteHungen im 1 Henog Ernst'?, in: Sprache und Recht. Beiträge zur KuJturgeschichte des Mittelalteß. Festschrift für Ruth Schmidt-Wiegand zum 60. Get>., Berlin und New York 1986, S. 43 -55. 22 Ich erinnere etwa an die literarische Darstel1ung des Herrscheipaares in Walthers Spruch L 19,5. 120 BENNEWITZ Befehl Folge zu leisten. Aus Furcht, daß dieses Beispiel Schule machen könnte, wird von den "Weisen" des Königs ein Edikt beschlossen, das die Absetzung der Königin, oder besser: ihre Ablöse durch die 11 nechste()/die besser ist denn sie'' (298va) zum Ziel hat und außerdem jeden Mann zum "Oberherr(n) in seinem Hause 11 (ebd.) erklärt. 23 Doch zurück zur Auseinandersetzung zwischen Tarquinius und der Königin: gerade weil sie in der oben geschilderten Szene auf ihrer Position a1s Herrscherin (im übrigen legt ja schon die deutsche Wortbildung die eigentlichen Machtund Abhängigkeitsverhältnisse klar!) mit eigenem Zuständigkeitsbereich beharrt -ein Zuständigkeitsbereich, der jedenfalls n i c h t die Pflichten der 'normalen' Ehefrau mitumfaßt und sich gegen diese Einvernahme sträubt, wird das Schlefe und Menschenverachtende an der Männerwette zwischen König und Feldherr besonders deutlich: nicht genug damit, daß sie ihre Frauen zum Gegenstand des "Rühmens 11 (mit W. Mohr), oder genauer zu Objekten ihrer männlichen Selbstdarstellung degradieren, konnten sie im Grunde schon die Ausgangsposition dieser 'Konkurrenz' nur dadurch herstellen, daß sie vom je unterschiedlichen sozialen und gesellschaftlichen Rang der beiden Frauen und den dadurch bedingten differenzierten Rollenmustern abstrahierten und stattdessen das uniforme Zerrbild eines weiblichen Idealverhaltens postulierten, dessen einziges Bewertungsschema der Grad der Unterwerfung gegenüber dem Ehemann darstellt: schon für Tarquinius und Conlatinus also ist in diesem Sinne "wip alse wip". Schwierigkeiten bereitet gerade unter dieser Perspektive die Interpretation der Diskrepanz zwischen der öffentlichen Beleidigung der Königin (Tarquinius bekennt die 'frauliche' Überlegenheit Lu.kreHas ja vor dem versammelten Heer, vgl. v.4558ff.) und ihrer Rache an Lukretia, die scheinbar ,nur' auf die Zerstörung deren privater, persönlicher Integrität als Frau abzielt und deshalb keinesfalls ihrer öffentlichen Rehabilitierung dienen kann. Schwietering hatte, als er die Affinität des nächtlichen Gesprächs zwischen Tarqu.inius und der· Königin ZUr germanischen Heldensage konstatierte 24 , auch insofern Recht, als es sich tatsächlich um 23 Der Ritter vom Thurn (Anm. 6), Kap. 45, Bl. 298rb-va. 24 Vgl. Anm. 15. lUKF!ETIA 121 die dort ebenfalls zu beobachtende Form von Männerprojektion handelt, nämlich Schuldfragen grundsätzlich zu Lasten der beteiligten Frauen gehen zu lassen: das gilt für Brünhild und Krimhlld im 'Nibelungenlied' ebenso wie für die 11 tiuvelinne Gerlint" in der 'Kudrun1. Dann aber könnte der Racheplan der Königin auch dazu dienen, einen Me~hanismus von Rache, Gewalt und Gegengewalt in Gang zu setzen, der selbst vor dem Verlust ihrer eigenen sozialei:i Stellung nicht halt machte: er betrifft die -wie dje Königin - im Grunde unbeteiligte Lukretia, die durch die Vergewaltigung zur Mätresse des Königs degradiert wird; in erster Linie -und dies nicht nur nach mittelalterlicher Vorstellung, s.u. -ihren Ehemann Conlatinus, dessen 'Eigentum' mißachtet und zerstört wird, der deshalb zwangsläufig zu Vergeltungsmaßnahmen greifen muß; und er betrifft auch Tarquinius> dessen Anerkennung als König durch das Bekanntwerden dieses Verbrechens automatisch in Gefahr gerät und der zusätzlich mit der Blutrache des Ehemanns rechnen muß. 25 Folgerichtig endet die Lukretia~ Fassung der Kaiserchronik daher nicht mit der Darstellung der politischen Konsequenzen -dem Ende des römischen Königreiches -wie dies bei Ovid geschieht, sondern mit der 'privaten' Auseinandersetzung zweier einsamer • Männer, die high-noon-Szenen des Wildwest-Genres vorwegzunehmen 11 scheint: Conlatinus, der "ellende() man (v. 4801), der mlt seiner Ehefrau zugleich auch die Einbindung in die römische Gesellschaft verloren hat, erschlägt einen vertriebenen Ex-König, um dessen Tod sich nicht einmal mehr sein Gefolge kümmert (v. 4801ff.). Auch in der Exempelsammlung des Marquart von Stein durfte die Erzählung von Lukretia, "ein filhrerin Römischer ehrbarkeit der Frauwen/ vnnd ein heylige hohe zierd aller reynigkeit" (311ra) nicht fehlen; sie steht 25 Selbstverständlich bedienten sich die Angehörigen der feudaladligen Männerelite der Frauen in ihrer Umgebung nach Belieben -ausgenommen davon sollten jedoch die Ehefrauen und Töchter eben dieser Schicht bleiben. Daß der Hinweis auf sexuelle Übergriffe eines Herrschers a[s Rechtsbruch gegenüber seinen Untergebenen gewertet wurde, zeigt beispielsweise die Anklageschrift gegen Friedrich den Streitbaren von Österreich (1236) zur Begründung der Reichsacht (vgl. Adolf Ficke~ Henog Friedrich II. der Jetzte Babenberger. Innsbruck 1884, S. 49: "Die Ministerialen .. . behandelt er nach seiner Willkür, Mädchen und Frauen fallen seinen Lüsten zum Opfer,.). -Einen einführenden Überblick bietet Joachim Bumke; Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter. Bd. 2, München 1986, s. 561ff. 128 BENNEWITZ mit ihrer Klage durchzukommen: 'Leichtfertigkeit' -die juristische Umschreibung für eine Lebenseinstellung von Frauen, die nicht in jedem Mann schon den potentiellen Vergewaltigungstäter vermuten -wäre noch der geringste Tadel, den sie sich einhandeln würde. 38 zweifellos beweisen die literarischen Zeugnisse des Mittelalters und der frühen Neuzeit, daß Vergewaltigung als schweres Verbrechen eingeschätzt wurde. Zu den Ausnahmen wäre etwa eile berühmt-berüchtigte Stelle aus dem Minnetraktat des Andreas Capellanus zu zählen, in der die Vergewaltigung von Frauen der bäuerlichen Unterschicht durch männliche Angehörige der feudalen Führungsschichten mehr oder weniger als 'Herrensport' freigegeben wird 39 oder aber die ideologisierende Verklärung von Vergewaltigung, wie sie in der mittellateinischen Vagantenlyrik stattfindet.40 Daran. daß es sich in den beiden letzten Fällen um eine literari sc he Anerkennung des realgesellschaftlichen Usus handeln dürfte, erinnert jedoch auch Hartmann von Aue im '!wein': "swer daz itO vür ein wunder ime selben saget daz im ein unsippiu maget nahtes alsO nähen lac . mif der er anders .niht enpflac, dern weiz niht daz ein biderbe man sich alles des enthalten kan des er sich enthalten wil. weizgot dern ist aber niht vil." (v.6574ff.) 41 Aufschlußreich ist gerade in cliesem Zusammenhang die Untersuchung von Jacques Rossiand zu "Prostitution, Sexualität und Gesellschaft in den 38 Ebd. S. 149, 295, 308f. Vgl. auch S. 283 zur Behandlung vor Gericht: "Prauen, die vor der Tat mit dem Täter in ein Lokal gegangen sind, die "aufgelesen• wurden, Frauen, die den Täter vorher bereitS kannten, und Frauen, deren Vergangenheit sie als "promiskuitiv" ausweist, haben sich in den Augen von Geschworenen unnötig in Gefahr gebracht und sind es ni cht wert, daß ein Mann ihretwege.n verurteilt wird." ~-9 Vg]. Alfred Karn.ein: De Amore deutsch. Der Tractatus des Andreas Capellanus in der Ubersetzung Johann Hartliebs. München 1970 (MTU 28), S. 191. 40 Vgl. etwa Petrus von Blois, ~!=}rates ago Vcneris", Nr. 72 in den Carmina burana (hg. v. A. Hilka und 0. Schumann. Ubersetzung der latein. Texte von Carl Fischer, der mittelhochdeutschen von Hugo Kuhn. Anmerkungen und Nachwort von G. Bernt. Zürich und München 1974, S. 232ff.). 41 Zit. n~.ch Hartmann von Aue: Iwein. Text der 7. Ausg. v. G. F. Beneckc, K Lachmann und L Wolff. Übersetzung und Anmerkungen von Thomas Cramer. Berlin 1968, S. 128. LUKRETIA 129 französischen Städten des 15. Jahrhunderts". 42 Demnach kam es in Dijon während des ersten und zweiten Drittels des 15. Jahrhunderts aufgrund des für Männer relativ hoch liegenden Heiratsalters und der ständigen Heiratskonkurrenz duch ältere, gesellschaftlich und finanziell etablierte Männer zur Ausbildung von "Jugendbanden 11 , die die weiblichen · Angehörigen der Unterschichten, vor allem, aber keineswegs nur, Ex-Prostituierte, terrorisierten und vergewaltigten, und dies mit Wissen und Duldung, wenn schon nicht Billigung, der Stadtoberen, die auf diese Art ihre eigenen Töchter und Ehefrauen in Sicherheit bringen wollten: "Derlei Gewaltakte wurden jedoch auch an Frauen begangen, die gänzlich unverdächtig waren, außer daß sie sich von der Familie entfernt hatten -ihr einziges 'Verbrechen' bestand in der Verletzung einer Grundregel, des Gebotes der HäusJichkeit. Brutalen Tätlichkeiten waren überdies junge Frauen ausgesetzt, deren Lebensverhältnisse als ungewöhnlich galten, sei es, we il sie vor einem rabiaten oder verschwenderischen Ehemann aus dem Hau s geflohen waren, sei es, weil sie allein lebten oder das Zimmer mit einer Gefährtin teilten. Und schließlich .richreren sich die 'lustvollen Jagden' gegen Mädchen, die im Taglohn arbeiteten, mithin von Haus zu Haus zogen, drei Tage hier, eine Woche dort blieben und so Anlaß zu mancherlei Verdächtigungen boten." 43 3. Die öffentliche Anklage und gerichtliche Verfolgung des Täters ist für die vergewaltigte oder mit Vergewaltigung bedrohte Frau nur in Ausnahmefällen und µnter großen Schwierigkeiten durchsetzbar. Allein das Bekanntwerden des Vorfalles gilt als Schande für die Betroffene und ihre Familie. Umgekehrt genügt bereits die inoffizielle Anschuldigung durch einen einzigen Mann, um eine Frau in den Verdacht des Ehebruchs geraten zu lassen und sie dadurch noch weit größeren geseJlschaftJicben Schwierigkeiten auszusetzen. Damit jedoch ist die Frau in zweifacher Hinsicht erpreßbar, ohne durch eigenes Zutun aus diesem Kreis ausbrechen zu können: Gibt sie der Drohung des Mannes nach, gilt sie ihrer Familie und ihrem sozialen Umfeld gegenüber als entehrt, zu schweigen von der trau42 Jn; Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit. Zur Geschichte der Sexualität im Abendland, hg. von Philippc A.ries und Audrc Bejin. Aus dem Frz. von Michael Bischoff. Frankfurt am Main 1986 (orig. 1982), S. 97 .120. 43 Ebd. S. 108. 130 BENNEWITZ matischen Verletzung ihrer psychischen und physischen Integrität und den dadurch verursachten persönlichen Krisen. Im Falle ihrer Verweigerung droht ihr die Anklage als Ehebrecherin, die zu entkräften ihr aufgrund der erheblich größeren Autorität des Mannes (als König, Reichsverwalter, Vormund, Verwandter) kaum möglich ist: eine Konstellation, die sich für Lukretia ebenso wie für Creszentia stellt, der sie in völliger Hilflosigkeit ausgeliefert sind, ohne -mit Ausnahme einer so erzwungenen und scheinbar freiwilligen Selbstbestrafung wie im Falle Creszentias) -aus eigener Kraft einen Ausweg finden und ihre Rehabilitation vor den Augen der Gesellschaft durchsetzen zu können. Welches Verhalten der Frau als einziges die Chance einer späteren Verfolgung und Anklage des Täters bot, wird im Rechtsbuch des Ruprecht von Freising (1328) ausführlich beschrieben (vergleichbare Bedingungen werden übrigens auch schon in der englischen Gesetzgebung des 12. Jahrhunderts genannt 44 ): ''Wird eine Frau vergewaltigt, sie sei arm oder reich oder wie sie genannt wird, wird sie vergewaltigt auf einem Felde oder in einem Gehölz oder in Tälern oder in Bergen, hört jemand den Ruf, es sei Frau ode.r Mann, damit kann sie die Notzucht wohl beweisen. Härt es aber niemand, so soll sie mit klagender Stimme über den Vergewaltiger Wehrufe ausbringen, bis daß sie demnächst unter die Leute kommt; da soH sie ihn verrufen. So soU sie auch vor dem Richter tun; verschweigt sie aber die Notzucht bis zum dritten Tag, sie habe des Mannes Geld ge1nmmen oder nicht, so kann sie ihn weiterhin wegen der Notzucht nicht verk· dgen." 45 Deutlich läßt sich also anhanci der mittelalterlichen Rechtssprechung die historische und bis in unsere Zeit nachwirkende Diskrepanz zwischen der Einschätzung von Vergewaltigung als Kapitalverbrechen einerseits 46 und der Erschwerung einer Anklage und Verfolgung des Täters durch die Frau andererseits zurückverfolgen. So gesehen entspricht es konkreten gesellschaftlichen Bedingungen, wenn auch die literarische Handlungsführung den vergewaltigten oder bedrohten Frauen die Chance öffentlich-rechtlicher Gegenmaßnahmen verweigert. F. Ohly hat den Unterschied zwischen 44 V gJ. Brownrnmer ( Anm. 1 ), S. 32f. 45 Ruprecht von Freising, zit. nach P. Ketsch (Anm. 21), S. 175. 46 Sachsenspiegel II, 13 § 5 (hg. von Cl. Frhr. von Schwerin, Stuttgart 1969, s. 66.) LUKRETIA 131 den Rollenstilisierungen von Lukretia und Creszentia auf den Punkt gebracht, wenn er meint, daß "Crescentia nicht an die Möglichkeit des Gerichts (denke), auf das doch der Selbmord der Lukretia ... recht eigentlich abziel(e)". 47 In der Tat, der Selbstmord bietet Lukretia gerade unter den oben geschilderten Voraussetzungen die einzige Möglichkeit, um ohne Zeugen und erst im nachhinein, noch dazu gegen den König als oberste politische und gesellschaftliche Autorität, Anklage erheben und die Richtigkeit ihrer Behauptung unter Beweis stellen zu können. Ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, das passiv-abwartende und letzlich -gäbe es nicht das Eingreifen eines hier wortwörtlich verstandenen deus ex machina -den eigenen Tod genauso provozierende Verhalten der Creszentia in dieser Schärfe zum Antitypus der Lukretia zu stilisieren, wage ich allerdings zu bezweifeln, vor aJlem, weil für diese Gegenüberstellung in der Erzählhaltung des 'Kaiserchronik' -Autors kein Anhalt gefunden werden kann. Dies gilt jedoch erst recht für eine wertende Absetzung von 'heidnischen' und christlichen Sagenheld(inn)en, wie sie von Ohly im Zusammenhang mit den Lukretiaund Creszentia-Episoden nach der Vorgabe seines christlich-typologischen Interpretationsrahmens formuliert wird: "Was jene Helden vorbildeten an Leidenskraft, an Keuschheit und an Opferbereit schaft, wenn auch mit sündhaftem Wahn vermischt, das haben die christlichen Heiligen und Dulder auf einer reineren Ebene zu vollkommenerer Tugend erhöht. 11 48 Daß die Ausbildung einer perfekten Dulder-Mentalität aus dem Blickwinkel einer christlich-patriarchalen Weltsicht ausnahmslos positiv bewertet werden konnte, stellt gewiß keine Überraschung dar. Doch was darüber völlig außer Acht gelassen wurde, ist die Tatsache, daß -zum Beispiel~ die Erzählungen von Lukretia und Creszentia auch zwei unterschiedliche Stadien im Domestiz.ierungsprozeß von Frauen charakterisieren. Für beide gibt es keine andere Möglichkeit der Re-Aktion ( abgesehen von der nur vorübergehend wirksamen Maßnahme des Einschließens) mehr als die des Hinnehmens und der Selbstbestrafung. Dazu wäre nicht nur der Selbst~ mord Lukretias zu zählen; auch Creszentias Entschluß, ins Kloster zu 47 F. Ohly (Anm. 2), S. 197. 48 Ebd. S. 198. 132 BENNEWITZ gehen, gleicht letzlich einer Kapitulation vor ihrem Leben als Frau; aber in die Stilisierung der Creszentia-Rolle ist die fraglose Internalisierung sogenannter weiblicher Tugenden wie Passivität, Güte, ständige Bereitschaft zur Nachsicht und Verzeihung oder freiwillige Aufgabe aller persönlichen Interessen, bereits soweit eingegangen, daß nicht einmal mehr der Gedanke an Vergeltung für das ihr zugefügte Leid aufkommen kann. Daß an der Entwicklung dieses Frauenbildes wiederum weitgehend der Einfluß kirchlicher Autoritäten und Ideologeme beteiligt war, steht völlig außer Zweüel. 4. Nach erfolgter Vergewaltigung wird ein Teil der Schuld immer dem Opfer angelastet, wobei es zu einem Zusammenwirken von Fremdund Eigenprojektion kommen kann. 49 Daß etwa Lukretias Selbstmord für Vater und Ehemann nichts Unerwartetes und -nach der an ihr verübten Schändung der Familienehre -vielleicht nichts Unerwartbares ist, zeigt sich pointiert noch in Shakespeares Darstellung der Klageszene, in der Tarquinius den Selbstmord seiner Tochter als 11 too early and too late" beklagt (vgl. S. 13), aber auch im Erzählerkommentar des Marquart von Stein (vgl. S.2). Material für eine nicht etwa nur unterschwellige Schuldprojektion zu Lasten der Frauen findet sich in den Reflexionen Augustins. Im Anschluß an seine Verurteilung des Selbstmordes der Lukretia versucht Augustinus jenen (gläubigen) Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, zu erläutern, warum 11 Gott den Frevel zugelassen" habe (1, Kap.28). Doch neben den 'unerforschlichen Wegen' der Vorsehung könnten die Frauen auch selbst, gleichsam wibewußt, den Vorfall provoziert haben: "Prüfet treulich eure Seelen, ob ihr euch nicht des Gutes der Unberührtheit, Enthaltsamkeit und Keuschheit selbstgefällig überhoben und begierig nach menschlichen Lobsprüchen auf andere, denen sie zuteil geworden, scheel geblickt habt. Ich klage nicht an, denn ich weiß es nicht ... Doch kann's auch 49 Brownmiller (Anm. 1), S. 227: "Die Beliebtheit der Ansicht, Frauen verführten Männer zur Vergewaltigung oder provozierten sie durch aufreizendes Verhalten, ist Teil der männlichen Verschleierungstaktik. Die Verunsicherung der Frauen geht so weit, daß viele womöglich die meisten Opfer im nachhinein verzweifelt überlegen, was an ihrer KJeidun~ oder ihrem Verhalten diese scheußliche Tat ausgelöst haben mag." • lUKRETIA 133 sein, daD Frauen, die hinsichtlich ihrer Keuschheit sich der Selbstüberhebung nicht schuldig fühlen, ... eine geheime Schwachheit an sich trugen, die einmal als eider Stolz ans Tageslicht hätte dun-hbrechen können, wenn ihnen bei jener Plünderung die Demütigung erspart geblieben wäre ... Aber auch das soll nicht verschwiegen werden, daß einige ... vielleicht das Gut der Keuschheit 2u den )eiblichen Gütern gezählt und gedacht haben, es bleibe ihnen nur dann gewahrt, wenn ihr Leib durch keines Mannes Wollu~t angetastet werde ... Dieser Irrtum ist nun vie1leicht von ihnen genommen." 5 Zu denken gibt aber auch eine andere Vergewaltigungsdarstellung im 11 Ritter vom Thurn'', die Erzählung "von der Haußfrauwen Orgiagontis 11 (Kap. 85, Bl. 312vb -313ra), die während ihrer Gefangenschaft von einem römischen Hauptmann mißbraucht wird. Auf ihre Aufforderung hin töten ihn ihre Leute während der Zahlung des Lösegeldes, so daß sie dem Ehemann als Beweis ihrer Unschuld den Kopf des Täters übergeben kann. In einem ungewöhnlich ausführlichen Kommentar zieht der Erzähler den Vergleich mit Lukretia und findet Töne höchsten Lobes für dieses Verhalten: "Sie venneint auch jhren vermahelten Leib/nicht denn durch grosse thaten wider e n t s c h u 1 d i gen m6gen/vnd reinigkeit Cles Gem~hts erzeigen/denn dardurch wirot weibliche Zucht vnnd Ehrbehaften/vnnd die verloren wider bracht. Daran so11en die Frauwen sehen/ die die reinigkeit ihres Gemuets festigen w8nen. Denn es ist nicht genug reinigkeit des Hertzens mit z.ihern/schreyen vnd klagen/zu bezeugen/vnd mit worten gelittnen gewalt erz.teigen/sondem auch wann es m~glich were/die rach vollbringen." (213ra; Sperrungvon mir). Sowohl die >Kaiserchronik' als auch der 'Spiegel der Tugendt vnnd Ehrsamkeit der Weiber vnd Jungfrauwen' des Marquart von Stein sind also in den soeben besprochenen Erzählabschnitten Bausteine innerhalb einer literarischen Konditionierung von Frauen zu potentiellen Vergewaltigungsopfern; weitgehend festgelegt auf das Bild der schönen und ohne männlichen Beistand schutzlosen Frau wird Vergewaltigung auch hier zum fast zwangsläufig 11 aus Leidenschaft für die Schönheit der Frau verübte( n) Verbrechen" SI stilisiert. Vcrgcwaltigung erscheint als d i e Möglichkeit des Mannes zur Bedrohung der Frau schlechthin. Ein weiteres Beispiel dafür liefert die Mäbthilt-Episode der 'Kaiserchronik', in der die 50 Augustin, De Civitate Dei (Anm. 5)1 S. 49(. 51 Bro\\-nmiller (Anm. 1), S. 252. 134 BENNEWITZ sexuelle Bedrohung durch ihren Schwager letztlich als eine Art 'blindes Motiv' auftritt, das nur dazu dient, die hervorragende Tugend der Mutter des späteren Papstes Clemens unter Beweis zu stellen. 52 Insgesamt also vermittelt sich uns ein Bild, wie es kaum anders zu erwarten war: gerade weil es sich letztlich auch nicht wesentlich von jenem unterscheidet, das Untersuchungen zur Behandlung dieses Aspekts in der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts erbracht haben. 53 Doch bleibt selbst hier noch eiri Freiraum für Frauen-Utopien. Ich kehre noch einmal zurück zur 'Kaiserchronik' und den Beobachtungen von Peter Stein zur strukturellen Hervorhebung des Gesprächs zwischen Almenia und Totila und seiner Bedeutung für die Interpretation der Lukretia-Episode. Weder das unterwürfig-demutsvolle Verhalten der Lukretia noch das aggressiv-unkooperative Agieren der Königin kann sich gegen die dominante patriarchale Fremdbestimmung durchsetzen. Dies gelingt nur der selbstbewußten, redegewandten, für die eigene wie auch für die Sache aller anderen von Krieg bedrohten Frauen kämpfenden Almenia, die damit zugleich den Männern neue Perspektiven eröffnet 54: nämlich miteinander zu reden statt Unschuldige zu ermorden, Kompromisse zu schließen statt auf das Recht des Stärkeren zu pochen, Frauen als gleichwertige Partnerinnen zu akzeptieren statt sie zum Gegenstand chauvinistischer Selbstdarstellung zu degradieren. Daß einigen LiteraturwissenschaftlERn zur Charakterisierung dieses Verhaltens nur das Adjektiv "vorlaut" einfiel, spricht, meine ich, jedenf2ilts gegen s 1 e - gegen sie und nicht gegen die "paltsprachiu Almenia". 52 Der schwangeren Maehthilt gelingt es, ihren Schwager auf den Zeitpunkt nach der Geburt ihres Sohnes zu vertrösten. Doch danach wird. das Motiv nicht wieder aufgenommen; das Bettgespräch zwischen Mrehthilt und Faustinian, das erwartungsgemäß eigenlich der Anklage des Vorfalls dienen sollte, behandelt lediglich die Frage der Erziehung ihrer beiden Söhne (v. 1219ff., hier 1331ff.). 53 Vgl. Milfett (Anm. 19), S. 11ff. 54 Ich lasse hier vorläufig unberücksichtigt, daß es sich um traditionelle, um nicht zu sagen konservative utopische Potentiale handelt (im Hinblick auf ihre Zuschreibung an Frauen). Daß eine solche Festlegung nicht unproblematisch ist, versteht sich von selbst. Doch die Inhalte bleiben nichtsdestoweniger positiv.