Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn: vom 31. August 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch [...] : vom 31. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 214.16 vom 31. august 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach französisch an der universität paderborn vom 31. august 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Satzung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn vom 31. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 67 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- , Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 (AM.Uni.Pb. 88/16) werden wie folgt geändert: 1. In § 38 Absatz 3 wird in der Tabelle „Traduction allemand-français 2“ ersetzt durch „Expression écrite et orale 2“. 2. § 43 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Verteidigung findet überwiegend in der Fremdsprache statt.“ b) Satz 3 wird zu Satz 4. 3. Der Studienverlaufsplan im Anhang wird wie folgt geändert: a) In der Tabelle wird „Traduction allemand-français 2“ ersetzt durch „Expression écrite et orale 2“. b) In der Anmerkung nach der hochgestellten 1 wird Satz 2 gestrichen. c) Die Anmerkung nach der hochgestellten 2 erhält folgende Fassung: „Die Masterarbeit kann in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder aber im anderen Unterrichtsfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben und verteidigt werden. Wenn die Masterarbeit im Fach Französisch geschrieben wird, wird dringend empfohlen die gewählte Schwerpunktsetzung in der Masterarbeit fortzuführen.“ 4. Die Modulbeschreibung des Mastermoduls 1 „Fachdidaktik“ wird wie folgt geändert: a) Nr. 8 „Prüfungsformen“ erhält folgende Fassung: „Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Abschlussprüfung (30 Minuten Länge) für beide fachdidaktischen Masterveranstaltungen. Die Modulabschlussprüfung findet überwiegend in der Fremdsprache statt. Die Modulabschlussnote entspricht der in der Modulabschlussprüfung erreichten Note.“ b) Nr. 10 „Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r“ erhält folgende Fassung: „Prof. Dr. Christoph Bürgel“ 5. Die Modulbeschreibung des Mastermoduls 2 „Fachwissenschaft und Sprachpraxis“ wird wie folgt geändert: a) Unter Nr. 1 „Lehrveranstaltungen“ wird „Traduction allemand-français 2“ ersetzt durch „Expression écrite et orale 2“. b) Unter Nr. 3 „Inhalte“ erhält der 5. Spiegelpunkt folgende Fassung: „• Die sprachpraktische Übung Expression écrite et orale 2 dient der Vertiefung erworbener Kenntnisse zum Erstellen verschiedener Textsorten und zum Kommentieren von Texten in der Fremdsprache. Dabei werden die Sprachkompetenzen, sowie kulturelle, landeskundliche, me-
3 diendidaktische und medienpädagogische Kompetenzen sowie adressatengerechtes Sprechen in verschiedenen Kommunikations- und Lehrsituationen gefördert.“ c) Nr. 10 „Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r“ erhält folgende Fassung: „Prof. Dr. Sabine Schmitz, Prof. Dr. Paul Gévaudan“ Artikel II (1) Für die Änderungen zum Mastermodul 2 unter Nr. 1, Nr. 3 lit. a) und Nr. 5 lit. a) und b) dieser Satzung gilt: a) Die Änderungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. b) Für Studierende, die bereits vor dem Sommersemester 2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Im Wintersemester 2016/2017 gelten die Regelungen der Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 22. Juli 2016 (AM.Uni.Pb. 88/16). Von Sommersemester 2017 bis einschließlich Sommersemester 2019 gelten die Regelungen der Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 22. Juli 2016 (AM.Uni.Pb. 88/16), wenn das Mastermodul 2 im Wintersemester 2016/2017 angemeldet ist und nicht im Wintersemester 2016/2017 oder später wieder abgemeldet wird. Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft die Regelungen dieser Änderungssatzung. (2) Die übrigen Änderungen dieser Satzung gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Französisch an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. (3) Studierende, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingeschrieben wurden, gelten als für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingeschrieben. Artikel III (1) Die Änderungen zum Mastermodul 2 unter Nr. 1, Nr. 3 lit. a) und Nr. 5 lit. a) und b) dieser Satzung treten am 01. April 2017 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Änderungssatzung am 01. Oktober 2016 in Kraft. Artikel II bleibt hiervon unberührt. (5) Diese Änderungssatzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 20. Juli 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 11. August 2016 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 31. August 2016 Paderborn, den 31. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819