scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 201.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach philosophie der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn Vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ........................................................ 4 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 4 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 4 § 6 Studienumfang und Module .................................................................................................. 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .......................................................................................... 6 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ...................................................................... 6 § 9 Bachelorarbeit ..................................................................................................................... 6 § 10 Übergangsbestimmungen ................................................................................................... 6 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ........................................................................................ 7 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Durch das Studium der Philosophie eignen sich die Studierenden wissenschaftliche, fachliche und interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen im methodischen Arbeiten, verantwortlichen Handeln und der kritischen Analyse an. Das beinhaltet Kompetenzen in der Sache, der Methode, der Sprache und in philosophischer Disposition. Philosophie dient der Ausbildung kritischer Kompetenz. Sie hat normativ-kritischen Anspruch, d.h. sie analysiert und kritisiert (konstruktiv) Geltungsansprüche und leistet so einen Beitrag zur Herstellung und Erneuerung des gesellschaftlichen Selbstverständnisses. Das Studium der Philosophie ermöglicht den Studierenden, den Traditionen einwohnende Vernunftbeschränkungen zu überwinden und tradierte Lebensformen in Hinblick auf eine für uns gute Lebensführung zu überprüfen. Darüber hinaus dient Philosophie der persönlichen Bildung. Sie befasst sich neben gesellschaftlichen Motiven auch mit existentiellen Fragestellungen. Unweigerlich werden sich Vorstellungen über das eigene Sein durch die Beschäftigung mit philosophischen Fragestellungen verändern. Die Studierenden erwerben Kompetenzen und Kenntnisse, die einen geeigneten Rahmen für den persönlichen Bildungsprozess darstellen sollen. Die Studierenden lernen im Studium auf exemplarische Weise, philosophische Problemstellungen zu erkennen, sie in ihren Entstehungszusammenhängen aufzusuchen und sich mit Lösungsvorschlägen auseinander zu setzen. Dadurch eignen sie sich neben dem philosophischen Wissen eine Reihe von berufsqualifizierenden Kompetenzen an: kritisches Vermögen, sprachliche Kompetenz und Diskursfähigkeit, die Kenntnis geschichtlich gewachsener Traditionen und die Fähigkeit zur argumentativen Bewältigung von Dissensen. Diese Kompetenzen sind zwar in Hinblick auf konkrete Berufsbilder unspezifisch, umso mehr dienen sie aber den Studierenden, sich schnell in unterschiedlichsten Gebieten zurechtzufinden. Darüber hinaus erwerben die Studierenden soziale Kompetenzen, z.B. die Fähigkeit zur Beilegung gesellschaftlicher Konflikte im Konsens. Die Studieninhalte des Faches Philosophie gliedern sich in drei Basis- und drei Aufbaumodule. Die drei Basismodule vermitteln die allgemeinen und theoretischen Grundlagen der Philosophie. Die drei Aufbaumodule dienen der Vertiefung und der Vermittlung von Anwendungsbereichen. Jedes Modul gliedert sich in drei Veranstaltungen. 4 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Philosophie mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Philosophie ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 allgemeinen Bestimmungen genannten Voraussetzungen werden für das Studium der Philosophie im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät für Kulturwissenschaften gründliche Kenntnisse der englischen Sprache empfohlen. Die Studierenden sollten befähigt sein, englische philosophische Texte selbstständig zu lesen. Darüber hinaus werden Latein- und/oder Griechisch-Kenntnisse (Latinum und/oder Graecum) empfohlen. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Philosophie umfasst 72 LP in 6 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Module Workload LP P/WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul 1: Grundlagen und Methoden der Philosophie 360 h 12 1.–2. Semester (2) 1. Einführung in die Philosophie 90h/180h P 2. Seminar zur Geschichte der Philosophie 90h/180h WP 3. Seminar zur Sprachphilosophie/ Argumentationstheorie/ Logischen Propädeutik 90h/180h WP Basismodul 2: Praktische Philosophie 360 h 12 1.–2. Semester (2) 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 90h/180h WP 5 2. Seminar zur Ethik 90h/180h WP 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90h/180h WP Basismodul 3: Theoretische Philosophie 360 h 12 3.–4. Semester (2) 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 90h/180h WP 2. Seminar zur Erkenntnistheorie oder Metaphysik 90h/180h WP 3. Seminar zur Philosophie des Geistes 90h/180h WP Aufbaumodul 1: Anthropologie und Kulturphilosophie 360 h 12 3.–4. Semester (2) 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 90h/180h WP 2. Seminar zur Anthropologie 90h/180h WP 3. Seminar zur Philosophie der Technik oder zur Kulturphilosophie 90h/180h WP Aufbaumodul 2: Vertiefung Praktische Philosophie 360 h 12 5.–6. Semester (2) 1. Überblicksveranstaltung zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90h/180h WP 2. Vertiefungsseminar zur Ethik 90h/180h WP 3. Vertiefungsseminar zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90h/180h WP Aufbaumodul 3: Vertiefung Theoretische Philosophie 360 h 12 5.–6. Semester (2) 1. Überblicksveranstaltung zur Wissenschaftstheorie oder Erkenntnistheorie 90h/180h WP 2. Seminar zur Wissenschaftstheorie oder Erkenntnistheorie 90h/180h WP 3. Vertiefungsseminar zur Theoretischen Philosophie 90h/180h WP Modul: Bachelorarbeit Bachelorarbeit 360h 360 h 12 12 6. Semester (1) 6 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Philosophie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Philosophie werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Basismodul 3: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie auf Antrag in englischer Sprache verfasst werden. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 8 Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) Workload gesamt 1. Sem.: BM 1 1. Einführung in die Philosophie 90 BM 1 2. Seminar zur Geschichte der Philosophie 180 BM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 90 360 2. Sem.: BM1 3. Seminar zur Sprachphilosophie/ Argumentationstheorie/ Logischen Propädeutik 90 BM 2 2. Seminar zur Ethik 180 BM 2 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90 360 3. Sem.: BM 3 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 90 AM 1 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 180 AM 1 2. Seminar zur Anthropologie 90 360 4. Sem.: BM 3 2. Seminar zur Erkenntnistheorie oder Metaphysik 180 BM 3 3. Seminar zur Philosophie des Geistes 90 AM 1 3. Seminar zur Philosophie der Technik oder zur Kulturphilosophie 90 450 5. Sem.: AM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90 AM 2 2. Vertiefungsseminar zur Ethik 180 AM 3 1. Überblicksveranstaltung zur Wissenschaftstheorie oder Erkenntnistheorie 180 360 6.Sem.: AM 2 3. Vertiefungsseminar zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90 AM 3 2. Seminar zur Wissenschaftstheorie oder Erkenntnistheorie 90 AM 3 3. Vertiefungsseminar zur Theoretischen Philosophie 90 270 Gegebenenfalls Bachelorarbeit 360 360 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und dient der Orientierung. Der Studienverlauf kann individuell zusammengestellt werden. Abkürzungen LP Leistungspunkte nach ECTS-Standard P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung 9 Modulbeschreibungen Basismodul 1: Grundlagen und Methoden der Philosophie Modulnummer Basismodul 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1.–2. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Einführung in die Philosophie 2. Seminar zur Geschichte der Philosophie 3. Seminar zur Sprachphilosophie / Argumentationstheorie / Logischen Propädeutik Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60/150h 60/150h 60/150h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Die Studierenden haben • die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, die für das Studium erforderlich sind, erworben, • das Fach in seiner grundsätzlichen Struktur und in seinen inhaltlichen wie methodischen Voraussetzungen kennen gelernt, • Verständnis für die Problemstellungen und Methoden der Philosophie gewonnen, • verschiedene Formen und Stile des Philosophierens kennen gelernt, • gelernt, philosophische und wissenschaftliche Argumente zu analysieren und bewerten, • spezifische Frage- und Problemstellungen der unterschiedlichen philosophiegeschichtlichen Epochen kennen gelernt. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Recherche in heterogenen Datenbeständen (Bibliothek, Internet, Bibliographiertechniken) • Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten • Analyse von Argumentationen • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren 3 Inhalte • Das Basismodul 1: Grundlagen und Methoden der Philosophie vermittelt den Studierenden einen Überblick über die Disziplinen und Methoden der Philosophie. Dazu werden in exemplarischer Weise Leitprobleme der Philosophie behandelt und damit die Grundlagen für das weitere Philosophie-Studium gesetzt. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. 5 Gruppengröße Einführung: 40 TN (zusammen mit den Lehramtsstudiengängen), Seminare zur Vertiefung: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Die Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Lehramtsstudiengängen des Faches Philosophie/Praktische Philosophie. Die Veranstaltungen 2. und 3. sind auch geöffnet für Studierende im Unterrichtsfach Pädagogik und im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium sowie für das Studium Generale. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit einer Veranstaltung statt. . Die Modulabschlussprüfung kann durch eine Klausur von 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 30.000 Zeichen Umfang oder eine mündlichen Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung bzw. die Vergabe von Kreditpunkte Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ist die qualifizierte Teilnahme an der Veranstaltung, der die Modulabschlussprüfung zugeordnet ist. Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus 11 Sonstige Informationen herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819