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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Medienwissenschaften der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Medienwissenschaften der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 198.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach medienwissenschaften der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Medienwissenschaften der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ........................................................ 3 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 4 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 4 § 6 Studienumfang und Module .................................................................................................. 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .......................................................................................... 5 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ...................................................................... 5 § 9 Bachelorarbeit ..................................................................................................................... 6 § 10 Übergangsbestimmungen ................................................................................................... 6 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ........................................................................................ 6 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Das Studium der Medienwissenschaft zielt auf ein historisch-reflektiertes und analytisch-kritisches Verständnis von Medien in ihren institutionellen und gesellschaftlichen Kontexten, Voraussetzungen und Entwicklungen. Die innerhalb des Fachs vermittelten Kenntnisse bilden die Basis für eine Tätigkeit im Medienbereich und in angrenzenden Berufsfeldern. Sie qualifizieren die Absolventen für konzeptionelle und redaktionelle Arbeiten sowie Tätigkeiten in den Bereichen Medienentwicklung, -beratung und -ausbildung. Gleichzeitig sind die konkreten Berufsperspektiven von der jeweils gewählten Fächerkombination innerhalb des Bachelor-Studiengangs abhängig. Das Studium der Medienwissenschaften liefert die notwendige Qualifikation, um sich kompetent mit der Beschreibung, Analyse und Gestaltung komplexer Zusammenhänge im Medienbereich zu beschäftigen. Fundiertes fachwissenschaftliches, theoretisches, analytisches und methodisches Wissen, Erfahrung im Umgang mit Medienprodukten, soziale Kompetenz und die Befähigung zu selbständigem und kooperativem Handeln bilden hierfür die Grundlage. Gegenstandsbereiche des Studiums sind technische Voraussetzungen, ästhetische Erscheinungen, semantische Gehalte und kommunikative Prozesse von Medien und deren historische Entwicklung. Die Konzeption des Fachs basiert auf einem offenen Medienkonzept, das audiovisuelle, analoge und digitale Medien, Bilder, Sprache und Schrift, Geld und Tausch, Musik, Medienkunst, Telefon, Telegraphie usf. gleichrangig einbezieht. Ebenso wird ein pluralistischer Umgang mit den verschiedenen theoretischen Ansätzen angestrebt. Die Medien sollen in ihrer technischen, sozialen, wirtschaftlichen, institutionellen, kulturellen und ästhetischen Dimension begriffen werden, eingebettet in ein offenes Konzept von Kultur, das widersprüchliche Deutungen zulässt. Da eine Arbeit im Mediensektor neben sachlicher Zuständigkeit vor allem auch soziale Kompetenz verlangt, ist es ein wesentliches Ziel, die Moderations- und Kooperationsfähigkeit der Studierenden zu stärken und sie anzuleiten, die jeweils eigene Perspektive zu reflektieren. Die Anlage des Studiums soll dazu beitragen, gewachsene Grenzen zwischen den Fachkulturen zu überwinden und auf die Arbeit in interdisziplinären Teams vorzubereiten. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Medienwissenschaften mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. 4 § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Medienwissenschaften ist ein Studienbeginn zum Wintersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 allgemeine Bestimmungen genannten Voraussetzungen gibt es keine weiteren. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Medienwissenschaften umfasst 72 LP in 7 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Module LP Workload (h) P/WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul Medientheorie/-geschichte a) Einführung b) Seminar/Lehrveranstaltung c) Seminar/Lehrveranstaltung 12 360 90 90 180 P WP WP 1.-2. (2) Basismodul Medienanalyse (Musik, visuelle Medien, Text i. d. Medien, digitale Medien) a) Einführung b) Seminar/Lehrveranstaltung c) Seminar/Lehrveranstaltung 12 360 90 90 180 P WP WP 1.-2. (2) Aufbaumodul Medientheorie/-geschichte a) Seminar/Lehrveranstaltung b) Seminar/Lehrveranstaltung c) Seminar/Lehrveranstaltung 12 360 90 90 180 WP WP WP 4.-5. (2) Aufbaumodul Medienanalyse (Musik, visuelle Medien, Text i. d. Medien, digitale Medien) a) Seminar/Lehrveranstaltung b) Seminar/Lehrveranstaltung c) Seminar/Lehrveranstaltung 12 360 90 90 180 WP WP WP 5.-6. (2) Modul Mediensoziologie/-pädagogik/-psychologie a) Einführung b) Seminar/Lehrveranstaltung c) Seminar/Lehrveranstaltung 12 360 90 90 180 P WP WP 3.-4. (2) Modul Medienpraxis I Seminar/Übung 6 180 60+120 WP 3. (1) Modul Medienpraxis II Seminar/Übung 6 180 60+120 WP 4. (1) 5 Abkürzungen: LP Leistungspunkte = CP Credit Point P Pflichtveranstaltung WP Wahlpflichtveranstaltung Erbringungsform der Prüfungsleistungen: Modulabschlussprüfung 12 LP Hausarbeit oder Klausur Modulabschlussprüfung 6 LP Praxisarbeit § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Medienwissenschaften sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Medienwissenschaften werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Modul 1: Basismodul Medientheorie/-geschichte: Modulabschlussprüfung • Modul 2: Basismodul Medienanalyse (Musik, visuelle Medien, Text i. d. Medien, digitale Medien): Modulabschlussprüfung • Modul 3: Aufbaumodul Medientheorie/-geschichte: Modulabschlussprüfung • Modul 4: Aufbaumodul Medienanalyse (Musik, visuelle Medien, Text i.d. Medien, digitale Medien: Modulabschlussprüfung • Modul 5: Modul Mediensoziologie/-pädagogik/-psychologie: Modulabschlussprüfung • Modul 6: Modul Medienpraxis I: Modulabschlussprüfung • Modul 7: Modul Medienpraxis II: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. 6 § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache abgefasst. Sie kann in einer anderen Sprache abgefasst werden. Die Entscheidung darüber wird gegebenenfalls mit der Themenstellung durch den Prüfungsausschuss getroffen. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 7 Studienverlaufsplan Semester Modul Modulteil Workload (h) Workload gesamt 1. Sem. a) Basismodul Medientheorie/ -geschichte Einführung 90 360 b) Basismodul Medientheorie/ -geschichte Seminar / Lehrveranstaltung 90 a) Basismodul Medienanalyse Einführung 90 b) Basismodul Medienanalyse Seminar / Lehrveranstaltung 90 2.Sem. c) Basismodul Medientheorie/ -geschichte Seminar /Lehrveranstaltung 180 360 c) Basismodul Medienanalyse Seminar / Lehrveranstaltung 180 3. Sem. a) Modul Mediensoziologie/ -pädagogik/ -psychologie Einführung 90 360 b) Modul Mediensoziologie/ -pädagogik/ -psychologie Seminar / Lehrveranstaltung 90 Modul Medienpraxis I a) Seminar b) Übung 180 4. Sem. a) Aufbaumodul Medientheorie /-geschichte Seminar / Lehrveranstaltung 90 450 c) Modul Mediensoziologie /-pädagogik /-psychologie Seminar / Lehrveranstaltung 180 Modul Medienpraxis II a) Seminar b) Übung 180 5. Sem. b) Aufbaumodul Medientheorie/ -geschichte Seminar / Lehrveranstaltung 90 360 c) Aufbaumodul Medientheorie/ -geschichte Seminar / Lehrveranstaltung 180 a) Aufbaumodul Medienanalyse Seminar / Lehrveranstaltung 90 6. Sem. b) Aufbaumodul Medienanalyse Seminar / Lehrveranstaltung 90 270 c) Aufbaumodul Medienanalyse Seminar / Lehrveranstaltung 180 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders zusammengestellt werden. Es werden immer so viele Veranstaltungen angeboten, dass die Module in 2 Semestern abgeschlossen werden können. 8 Modulbeschreibungen Modul 1: Basismodul Medientheorie/-geschichte Kennnummer 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Einführung b) Veranstaltung c) Veranstaltung Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 150 h Geplante Gruppengröße Einführung 80 TN Veranstaltung 40 TN 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Qualifikationsziele - das Fach in seiner grundsätzlichen Struktur und in seinen inhaltlichen wie methodischen Voraussetzungen kennenlernen - Verständnis für die Problemstellungen und Methoden der Medienwissenschaften gewinnen - Kenntnis basaler theoretischer Ansätze und Autoren erwerben - einen ersten mediengeschichtlichen Überblick gewinnen - Einblick in Inhalte und Methoden der Mediengeschichtsschreibung erhalten - erste spezifische Frage- und Problemstellungen der unterschiedlichen mediengeschicht lichen Epochen kennenlernen Spezifische Schlüsselqualifikationen - Erkennen und Verstehen der Wechselbeziehungen zwischen Theorie, Analyse und Praxis - Fähigkeit die eigene Perspektive zu relativieren, Reflexion der eigenen Vorurteilsstruktur - Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens: - Bibliotheksbenutzung - Benutzung von Nachschlagewerken - Bibliographieren - Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten - Argumentationsfähigkeit - Stärkung der sozialen Kompetenz im Seminarkontext durch Diskussionen und Gruppenarbeiten - Erlernen grundlegender Präsentationsmöglichkeiten 3 Inhalte Das Basismodul Medientheorie/-geschichte dient der Einführung in den Gegenstandsbereich und dem Erwerb erster fundierter Fachkenntnisse. Im Vordergrund stehen erste Definitionen zum Medienbegriff, die kritische Reflektion von Alltagsannahmen über die Medien und die Einführung in die basalen Methodenprobleme des Fachs. Neben dem Einführungsseminar (Pflicht) werden Proseminare zu bestimmten Einzelthemen angeboten (Wahlpflicht). Die Seminare verfahren exemplarisch: Anhand ausgewählter Texte sowie medialer Materialien werden beispielhafte Problemkonstellationen der Medientheorie, der Mediengeschichte und ihrer Wechselbeziehung erarbeitet; die Veranstaltungen knüpfen an die Medienerfahrung der Studierenden an und stellen diese in einen neuen Rahmen. 4 Lehrformen Einführungen, Seminare 5 Teilnahmevoraussetzungen Keine 6 Prüfungsformen Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen, die das Erreichen der Lernziele und den Erwerb der Schlüsselqualifikationen sicherstellt. Die Modulabschlussprüfung wird in derjenigen Lehrveranstaltung erbracht, mit der das Modul abgeschlossen wird. Sie kann nur in einer Wahlpflichtveranstaltung erbracht werden, die Inhalte der anderen Lehrveranstaltungen des Moduls sind hierbei einzubeziehen. Die Modulabschlussprüfung kann in Form einer Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder Klausur (90-120 Minuten) erbracht werden. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von C redits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2, in denen nicht die Modulabschlussprüfung erbracht wird. 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die für das Modul angebotenen Veranstaltungen finden z.T. auch Verwendung in folgenden Studiengängen: BA Medienwissenschaften, MA Medienwissenschaften, Informatik-BA/-MA Nebenfach, BA/MA Populäre Musik und Medien. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Dr. Hartmut Winkler 10 Sonstige Informationen 9 Modul 2: Basismodul Medienanalyse (Musik in den Medien, visuelle Medien, Text in den Medien) Kennnummer 2 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots WS/SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Einführung b) Veranstaltung c) Veranstaltung Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 150 h geplante Gruppengröße Einführung 80 TN Veranstaltung 40 TN 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Qualifikationsziele - Basiskompetenz, konkrete Medienprodukte zu analysieren, - erste Kenntnisse der wichtigsten Analysemethoden und –verfahren, - die Fähigkeit, die eigene Sicht, Vorannahmen und Wertungen zu relativieren, - ästhetische Kriterien zur Wahrnehmung und Bewertung medialer Produkte und Praxen, - Kenntnis eines erweiterten Spektrums von Medienprodukten. Spezifische Schlüsselqualifikationen - Wahrnehmungsfähigkeit - Argumentationsfähigkeit - Geschmacksbildung - Nutzung verschiedener Darstellungstechniken 3 Inhalte Das Basismodul Medienanalyse greift die Medienerfahrung und Medienkompetenz auf, die die Studierenden mitbringen, und baut sie zielgerichtet aus. Der eigene mediale Erfahrungsraum wird durch Konfrontation mit Medienmaterial erweitert und problematisiert. Hier geht es darum, von vordergründigen Qualitätsurteilen Abstand zu nehmen, um die spezifische Ästhetik und die Funktion für unterschiedliche Publika zu reflektieren. Material sind mediale Produkte der Massen- und Populärkultur, Beispiele aus zurückliegenden Phasen der Mediengeschichte und künstlerisch-experimentielle Werke, Randprodukte der Medienlandschaft und innovative Medienkonzepte. 4 Lehrformen Einführungen, Seminare, Vorlesungen 5 Teilnahmevoraussetzungen Keine 6 Prüfungsformen Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen, die das Erreichen der Lernziele und den Erwerb der Schlüsselqualifikationen sicherstellt. Die Modulabschlussprüfung wird in derjenigen Lehrveranstaltung erbracht, mit der das Modul abgeschlossen wird. Sie kann nur in einer Wahlpflichtveranstaltung erbracht werden, die Inhalte der anderen Lehrveranstaltungen des Moduls sind hierbei einzubeziehen. Die Modulabschlussprüfung kann in Form einer Hausarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder Klausur (90-120 Minuten) erbracht werden. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Credits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2, in denen nicht die Modulabschlussprüfung erbracht wird. 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die für das Modul angebotenen Veranstaltungen finden z.T. auch Verwendung in folgenden Studiengängen: BA Medienwissenschaften, MA Medienwissenschaften, Informatik-BA/-MA Nebenfach, BA/MA Populäre Musik und Medien. 9 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Dr. Annette Brauerhoch 10 Sonstige Informationen --- herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819