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Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Kunst und Kunstvermittlung der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Kunst und Kunstvermittlung der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 197.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach kunst und kunstvermittlung der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Kunst und Kunstvermittlung der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ..................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ............................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ........................................................ 5 § 4 Studienbeginn ..................................................................................................................... 5 § 5 Zugangsvoraussetzungen .................................................................................................... 5 § 6 Studienumfang und Module .................................................................................................. 5 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .......................................................................................... 7 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ...................................................................... 7 § 9 Bachelorarbeit ..................................................................................................................... 7 § 10 Übergangsbestimmungen ................................................................................................... 7 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ........................................................................................ 8 Anhang Studienverlaufsplan Anhang Modulbeschreibungen 3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Im Anteilsfach „Kunst und Kunstvermittlung“ innerhalb des „Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs“ geht es schwerpunktmäßig um grundlegende Entwicklungen und Prozesse in der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts und um deren Praxis, Präsentation und Vermittlung. Diese werden exemplarisch theoretisch und -praktisch vorgestellt sowie um jene globalen Entwicklungen der visuellen Kultur ergänzt, die sich auf die Kunst der Moderne und Vormoderne beziehen. Dabei steht der Aspekt der Kunstvermittlung im Mittelpunkt. Der Begriff „Kunstvermittlung“ ist vielfältig besetzt und reicht von der klassischen Museumsführung über das kommerzielle „Art Consulting“ bis zu soziokulturellen Projekten. Kunstvermittlung wird innerhalb des Studiums systematisch und historisch erarbeitet und kritisch reflektiert. Kunstvermittlung erhält im Fach Kunst ihr spezifisches Profil durch grundlegende Forschungen und Impulse aus der Kunstpädagogik und Ästhetischen Bildung, der Kunstgeschichte und Rezeptionsästhetik sowie der Kunstpraxis. Daraus resultiert ein Begriffsverständnis von Kunstvermittlung als Metapher des Austauschs zwischen den Künsten und Wissenschaften, aber auch zwischen den einzelnen Kunstformen, den Medien und der Öffentlichkeit. Dadurch wird die dialogische Qualität zwischen Kunst und Öffentlichkeit bzw. Rezipient besonders hervorgehoben und die interpersonelle und künstlerische Qualität einer Kunstvermittlungspraxis betont, die im institutionellen wie auch im nicht-institutionellen Raum als Handlungsfeld erprobt werden kann. Dieses Verständnis zielt darauf ab, Medien, Arbeitsfelder, Räume, Schau-Anordnungen und Strukturen im Kunstfeld durch die eigene Kunstpraxis zu reflektieren. Dazu können Themen aus den Bereichen Kunst, Institution, Raum, Öffentlichkeit, Bildung angeboten werden. Dabei kommt der kuratorischen Praxis als einer prozessualen Erfahrungs- und Handlungsform insbesondere im Aufbau ästhetischer Grunderfahrungen eine wichtige Aufgabe zu. Kuratorische Praxis wird hier als eine Kulturpraxis verstanden und erhält durch die Ausrichtung auf eine Tätigkeit bzw. eine Handlung im expositorischen Kontext intentionalen und zugleich sinnbildenden Charakter. Initiiert wird kuratorische Praxis im „expositorischen Diskurs“ als ein Erfahrungsaustausch darüber, wie sich das jeweilige Subjekt zu den Dingen und Bildern verhält und umgekehrt, wie die Bilder und Dinge zur Selbstbildung beitragen können. Eine in dieser Weise positionierte und profilierte Kunstvermittlung zielt weniger auf die Weiterführung eines kunsthistorischen Kanons, sondern besteht vielmehr darin, die Regeln und Parameter des Kunstsystems und des Konzepts „Kunst“ und „Öffentlichkeit“ zu erschließen und einem kritischen Diskurs zu unterziehen. Damit wird die Kunstvermittlung, die sich in der Entwicklung des Systems Kunst im 20. und 21. Jahrhundert selbst zu einem zentralen Bestandteil dieses Systems entwickelt hat, in ihrer Bedeutung reflektiert und ständig und in allen Teilen 4 von einem kritischen Diskurs begleitet. Kunstvermittlung besitzt somit den Status des „Dazwischen“, was produktiv dafür genutzt werden kann, Kunst sprechend und handelnd und gestaltend, d.h. bildend und kommentierend zu erfahren und zu kommunizieren. Ziel der Bachelor-Ausbildung ist insbesondere die Befähigung zur Sichtbarmachung von Differenzen und differenten Positionen im „Betriebssystem Kunst“. In dieser Weise trägt das Fach zur Ausbildung einer Haltung bei, die die Studierenden zu einer kritischen Reflexion und zugleich Artikulation und sozialen Selbst-Repräsentation im Bereich des Sichtbaren und innerhalb des Pluralismus zeitgerechter künstlerischer Konzeptionen und der Anwendung praxisbezogener Instrumentarien in der Kunstvermittlung befähigt. Die Ausbildung entwickelt auf professioneller Grundlage künstlerische und wissenschaftliche Kompetenz sowie Eigenständigkeit der Studierenden. Hierfür werden kognitive, sinnliche und kritische Beweglichkeit und Kreativität gefördert und grundlegende Forschungshaltungen entwickelt. In gleicher Weise wird das künstlerisch-kulturelle Orientierungswissen – insbesondere im globalen Bezugsfeld der Künste – erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen lernen in ihrer Ausbildung die Grundlagen für eine individuell künstlerische Arbeit im sozialen Austausch und in Kooperation mit anderen Autorinnen und Autoren. Die Diskursivität des Studiengangs fördert in dieser Weise die kompetente Auseinandersetzung mit und die graduelle Emanzipation von künstlerischen und gesellschaftlichen Konventionen. Sie befähigt neben der Entwicklung eigener Positionen zudem zu erstem selbstständigem und teamorientiertem Arbeiten im Kunstkontext. Die Basis- und Aufbaumodule im Fach „Kunst und Kunstvermittlung“ vermitteln den Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit fachspezifischen historischen, kulturellen sowie medialen und globalen Entwicklungen. Die Bedingungen der Berufswelt erfordern Absolventen, die so ausgebildet worden sind, dass sie den berufsspezifischen Ansprüchen voll und ganz gerecht werden. Das bedeutet für die universitäre Ausbildung, die Studierenden so zu qualifizieren, dass sie sich durch die notwendigen fachspezifischen Kenntnisse und durch ihre Vermittlungs- und Methodenkompetenz auszeichnen und dadurch zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit in breiten professionellen Praxisfeldern fähig sind. Diesem Anspruch sind die kritische Betrachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Vermittlungskompetenz wissenschaftlicher Kenntnisse und künstlerischer Entwicklungen inhärent. Das Fach „Kunst und Kunstvermittlung“ wird in diesem Studiengang nicht als isolierte Wissenschaft vermittelt, die die einzelnen Fachgebiete der Kunst getrennt voneinander betrachtet. Vielmehr zeichnet sich das Fach durch jene diskursiven Fähigkeiten aus, wodurch ein produktiver Dialog in Theorie und Praxis mit weiteren kulturwissenschaftlichen Fächern der Universität Paderborn eröffnet wird. Die Interdisziplinarität des Faches ermöglicht daher eine enge Verknüpfung mit anderen Fächern der Kulturwissenschaften. Die Anteilsfächer Literaturwissenschaften, Philosophie, Geschichte, Erziehungswissenschaften oder Theologie stellen Disziplinen dar, die sich aus Sicht der Kunst und Kunstwissenschaften für einen fächerübergreifenden Arbeitszugang in besonderer Weise geeignet sind. 5 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Kunst und Kunstvermittlung mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Kunst und Kunstvermittlung ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester möglich. § 5 Zugangsvoraussetzungen Die Einschreibung im Fach „Kunst und Kunstvermittlung“ setzt über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Fach Kunst sowie Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit dem Fach Kunst und Kunstvermittlung bzw. Kunstvermittlung, Kunst und Kontext an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Kunst und Kunstvermittlung umfasst 72 LP in 6 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: 6 Module Workload LP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) 1 Basismodul I: Künstlerische Strategien und Ausdrucksformen Atelier I: Zeichnung, Druckgrafik Atelier II: Malerei Atelier III: Skulptur, Installation Atelier IV: Fotografie, Film, Video, Digitale Medien und Performance 360 h 90 h 90 h 90 h 90 h 12 1. + 3. (2) Basismodul II: Kunst und ihre wissenschaftlichen Grundlagen Einführung in kunstwissenschaftliche Methoden und Arbeitsformen Kunst- und kulturgeschichtliche Diskurse Grundlagen der Kunsttheorie- und -philosophie und der Medienästhetik 360 h 90 h/180 h 90 h/180 h 90 h/180 h 12 1.-2. (2) Basismodul III: Kunst und ihre Kontexte I Geschichte und Theorie von Sammlung, Museum und Ausstellung Museumspädagogische, kunstdidaktische und kuratorische Diskurse Alltagsästhetik, Architektur, Design, Medien 360 h 90 h/180 h 90 h/180 h 90 h/180 h 12 2.-3. (2) Aufbaumodul I: Handlungsfelder der Kunst und erweiterter Kunstbegriff Atelier V: Erweiterter Kunstbegriff und künstlerische Strategien Atelier VI: Projekte im öffentlichen Raum und/oder der künstlerischen Kunstvermittlung Entwicklung eines individuellen kunstpraktischen Projektes und eines Ausstellungsdisplays (wahlweise aus Atelier I-VI) 360 h 90 h 90 h 180 h 12 4.-5. (2) Aufbaumodul II: Kunst und ihre Kontexte II Cultural Diversity, World Heritage, Globalisierung Theorie von inszenierten, medialen und urbanen Räumen Praktikum und begleitendes wissenschaftlich-praktisches Kolloquium 360 h 90 h 90 h 180 h 12 4.-6. (3) Aufbaumodul III: Kunstvermittlung und kuratorische Praxis Institutionen und Handlungsfelder der Kunstvermittlung Projekte kunst- und museumspädagogischer Bildung Kuratorische Projektarbeit 360 h 90 h/180 h 90 h/180 h 90 h/180 h 12 4.-6. (3) Abkürzungen: Sem. Semester LP Leistungspunkte = Credits WP Wahlpflichtveranstaltung h Workload in Stunden 1 Empfohlener Zeitpunkt und Dauer (Sem.). Die Studenten können innerhalb des Studiums ihre Seminare unabhängig vom empfohlenen Zeitpunkt wählen. 7 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Kunst und Kunstvermittlung sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Kunst und Kunstvermittlung werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Basismodul 3: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 1: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung • Aufbaumodul 2: Modulabschlussprüfung (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann nur in deutscher Sprache abgefasst werden. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. 8 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr.188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst 9 Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) Workload gesamt 1. Sem.: Modul BM I Atelier I: Zeichnung, Druckgrafik 90 Modul BM II Einführung in kunstwissenschaftliche Methoden und Arbeitsformen 90 Modul BM I Atelier II: Malerei 90 Modul BM I Atelier IV: Fotografie, Film, Video, Digitale Medien und Performance 90 360 2. Sem.: Modul BM II Kunst- und kulturgeschichtliche Diskurse 90 Modul BM II Grundlagen der Kunsttheorie- und -philosophie und der Medienästhetik 180 Modul BM III Geschichte und Theorie von Sammlung, Museum und Ausstellung 90 360 3. Sem.: Modul BM I Atelier III: Skulptur, Installation 90 Modul BM III Museumspädagogische, kunstdidaktische und kuratorische Diskurse 180 Modul BM III Alltagsästhetik, Architektur, Design, Medien 90 360 4. Sem.: Modul AM I Atelier V: Erweiterter Kunstbegriff und künstlerische Strategien 90 Modul AM I Entwicklung eines individuellen kunstpraktischen Projektes und eines Ausstellungsdisplays (wahlweise aus Atelier I-VI) 180 Modul AM II Cultural Diversity, World Heritage, Globalisierung 90 Modul AM III Kuratorische Projektarbeit 90 450 5. Sem.: Modul AM II Praktikum und begleitendes wissenschaftlichpraktisches Kolloquium 180 Modul AM III Institutionen und Handlungsfelder der Kunstvermittlung 90 Modul AM I Atelier VI: Projekte im öffentlichen Raum und/oder künstlerische Kunstvermittlung 90 360 6. Sem.: Modul AM III Projekte kunst- und museumspädagogischer Bildung 180 Modul AM II Theorie von inszenierten, medialen und urbanen Räumen 90 270 BA-Arbeit BA-Arbeit (optional) 360 360 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders zusammengestellt werden. Er werden immer so viele Veranstaltungen angeboten, dass die Module in 2 Semestern abgeschlossen werden können. herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819