Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn: vom 12. August 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften [...] : vom 12. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 192.16 vom 12. august 2016 fachspezifische bestimmungen für das fach erziehungswissenschaft der prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 12. August 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgenden fachspezifischen Bestimmungen erlassen: Inhalt § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen ........................................................................... 3 § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte ...................................................................................... 3 § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern ............................................................ 3 § 4 Studienbeginn ............................................................................................................................... 3 § 5 Zugangsvoraussetzungen ............................................................................................................. 4 § 6 Studienumfang und Module .......................................................................................................... 4 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen .................................................................................................. 5 § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme ............................................................................ 5 § 9 Bachelorarbeit ............................................................................................................................... 5 § 10 Übergangsbestimmungen ........................................................................................................... 5 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung ............................................................................................... 6 Anhang: ............................................................................................................................................... 7 Studienverlaufsplan ............................................................................................................................. 7 Modulbeschreibungen ......................................................................................................................... 8
3 § 1 Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen Diese fachspezifischen Bestimmungen gelten nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung (Allgemeine Bestimmungen). § 2 Studienbeschreibung und Studieninhalte Ziel des Studiums im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft ist die Vermittlung grundlegender Fachkenntnisse, die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten sowie der Erwerb berufsfeldbezogener Handlungskompetenz im Bereich der Bildungsarbeit. Das Studium ist so konzipiert, dass zum einen grundlegende Kenntnisse vermittelt werden, die in erziehungswissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen einführen. Dazu gehört, pädagogische Grundfragen und Probleme begrifflich einzugrenzen, in ihrem historischen Kontext zu verstehen sowie theoretisch und forschungsmethodisch erfassen zu können. Zum anderen geht es insbesondere um den Erwerb und die Entwicklung von berufsfeldspezifischem Handlungs- und Reflexionswissen. Um Lern- und Bildungsprozesse durchführen und organisieren zu können, ist eine Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen zu Vermittlungs- und Aneignungsprozessen erforderlich. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf Fragen des Lehrens und Lernens sowie der Interaktion und Kommunikation in Lern-, Bildungs- und Beratungsprozessen gelegt. Das Studium befähigt im Sinne einer fachlich fundierten Eingangsqualifikation für berufliche Tätigkeiten und liefert damit die wissenschaftliche Qualifikation, die für lehrende, beratende und organisationsbezogene Aufgaben in verschiedenen außerschulischen Handlungsfeldern der Bildungsarbeit erforderlich ist. Das Studium bietet einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss für den Einstieg in den Arbeitsmarkt und bereitet weiterhin auch auf die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs vor. § 3 Besondere Bestimmungen zur Kombination von Fächern Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs der Fakultät Kulturwissenschaften kann das Fach Erziehungswissenschaft mit allen anderen beteiligten Fächern kombiniert werden. § 4 Studienbeginn Für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft ist ein Studienbeginn zum Wintersemester möglich.
4 § 5 Zugangsvoraussetzungen Über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus wird für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs ein außerschulisches Praktikum vor Aufnahme des Studiums empfohlen. § 6 Studienumfang und Module (1) Das Studium im Fach Erziehungswissenschaft umfasst 72 LP in 6 Modulen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden, der diesem Modul zugeordnet ist. (3) Näheres ergibt sich aus folgender Übersicht: Module Workload (h) LP P/WP Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Basismodul 1: Grundfragen der Erziehungswissenschaft a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/ 180 90/ 180 12 P WP WP 1.- 2. (2) Basismodul 2: Anthropologische, gesellschaftliche und kulturelle Bedingungen von Erziehung und Bildung a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/ 180 90/ 180 12 P WP WP 1.- 2. (2) Basismodul 3: Erziehungswissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/180 90/180 12 P WP WP 3. – 4.. (2) Vertiefungsmodul 1: Lehren und Lernen a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/180 90/180 12 P WP WP 3.- 4. (2) Vertiefungsmodul 2: Interaktion und Kommunikation a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/180 90/180 12 P WP WP 4. – 5.. (2) Vertiefungsmodul 3: Pädagogische Handlungsfelder und Institutionen a) Einführung b) Vertiefung c) Vertiefung 360h 90 90/ 180 90/180 12 P WP WP 5. – 6.. (2) Abkürzungen: LP Leistungspunkte = Credits, P Pflichtveranstaltung, WP Wahlpflichtveranstaltung
5 § 7 Zulassung zu Bachelorprüfungen Die über die in § 18 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Erziehungswissenschaft sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 8 Prüfungsleistungen und qualifizierte Teilnahme (1) Im Fach Erziehungswissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, gewichtet und bewertet: • Basismodul 1: Modulabschlussprüfung • Basismodul 2: Modulabschlussprüfung • Basismodul 3: Modulabschlussprüfung • Vertiefungsmodul 1: Modulabschlussprüfung • Vertiefungsmodul 2: Modulabschlussprüfung • Vertiefungsmodul 3: Modulabschlussprüfung Näheres zu den Prüfungsleistungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Fachgespräch, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. (3) Sofern in den Modulbeschreibungen Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer /Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, setzt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Prüfenden fest, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. In allen Lehrveranstaltungen wird, in der Regel, spätestens in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistungen erbracht werden können. § 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann in deutscher Sprache und auf Antrag in englischer Sprache abgefasst werden. § 10 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen regelt § 33 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung.
6 § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Weiteres regelt § 34 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 12. August 2016 (AM.Uni. Pb. Nr. 188.16) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Februar 2015. Paderborn, den 12. August 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
7 Anhang: Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) Workload (h) gesamt 1. Sem.: BM 1 a) Einführung 90h BM 1 b) Vertiefung 90h BM 2 a) Einführung 90h BM 2 b) Vertiefung 90h 360h 2. Sem.: BM 1 c) Vertiefung 180h BM 2 c) Vertiefung 180h 360h 3. Sem.: BM 3 a) Einführung 90h BM 3 b) Vertiefung 180h VM 1 a) Einführung 90h 360h 4. Sem.: BM 3 c) Vertiefung 90h VM 1 VM 1 b) Vertiefung c) Vertiefung 90h 180h VM 2 a) Einführung 90h 450h 5. Sem.: VM 2 b) Vertiefung 90h 360h VM 2 c) Vertiefung 180h VM 3 a) Einführung 90h 6. Sem.: VM 3 b) Vertiefung 90h 270 VM 3 c) Vertiefung 180h Bachelorarbeit (optional) BA-Arbeit (optional) 360h 360h (optional) Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und kann individuell anders gestaltet werden. Als Studienbeginn (1. Sem.) zugrunde gelegt wird das Wintersemester.
8 Modulbeschreibungen Grundfragen der Erziehungswissenschaft Modulnummer BM 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar: Einführung b) Seminar: Vertiefung c) Seminar: Vertiefung Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h / 150 h 60 h / 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: • Kenntnisse und Orientierungswissen über erziehungswissenschaftliche Inhalte und Grundfragen • Unterscheidungsfähigkeit zwischen pädagogischem Alltagswissen, subjektiven Konstrukten und erziehungswissenschaftlichen Denkweisen • Befähigung zur pädagogischen Reflexivität • Wissenschaftstheoretisches Verständnis und exemplarische Erprobung normativer, empirischer, hermeneutischer und kritischer Argumentation • Befähigung zur begrifflichen Fassung pädagogischer Sachverhalte, Situationen, Aufgaben und Probleme Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Verständnis für die Komplexität der Bedingungen pädagogischer Praxis und Offenheit im Umgang mit widersprüchlichen Erwartungen an pädagogisches Handeln • Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf eigene Handlungsansprüche und die eigene Rolle in pädagogischen Prozessen • Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen • Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen 3 Inhalte In diesem Modul soll in Inhalte sowie in Frage- und Problemstellungen erziehungswissenschaftlichen Denkens eingeführt werden. Anhand der Grundbegriffe Bildung, Erziehung, Sozialisation, Lernen und Entwicklung werden Strukturen pädagogischen Verha ltens und pädagogischer Verhältnisse dargelegt und unter der Perspektive verschiedener erziehungswissenschaftlicher Theorien weiter entfaltet. Gesellschaftliche, historische und biografische Kontexte dienen der Konkretisierung pädagogischen Argumentierens und der Veranschaulichung grundlegender Strukturen. Themen des Moduls: • Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft in ihrer Entstehung und systematischen Bedeutung • Verschiedene erziehungswissenschaftliche Theorieofferten in historisch-systematischer und gesellschaftsbezogener Perspektive • Verhältnis und Zusammenhang von Theorie und Praxis für pädagogisches Handeln und Theoriebildung • Reflexion eigenen Lernens vor dem Hintergrund biographisch erworbener Kenntnisse 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare, Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Einführung und Seminare zur Vertiefung: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen Das Modul findet auch Verwendung im Unterrichtsfach Pädagogik der Bachelorstudiengänge GyGe und BK. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung findet im zeitlichen Zusammenhang zu einer der beiden Vertiefungsveranstaltungen statt. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine Klausur (Dauer in der Regel: 90-120 Minuten), ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (Dauer: 30 Minuten, Umfang: ca. 20.000 Zeichen), eine Hausarbeit oder eine Projektarbeit (ca. 30.000 Zeichen) oder einer mündlichen Prüfung (Dauer: ca. 45 Minuten) erbracht werden. 9 Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen bzw. die Vergabe von Kreditpunkte Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ist die qualifizierte Teilnahme an der Veranstaltung, der die Modulabschlussprüfung zugeordnet ist. Voraussetzung für den Abschluss des Moduls und die Vergabe von Kredits ist das Bestehen der Modulabschlussprüfung sowie die qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 8 Abs. 2. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Christine Freitag / Dr. Annette Bentler
9 Anthropologische, gesellschaftliche und kulturelle Bedingungen von Erziehung und Bildung Modulnummer BM 2 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung/Seminar: Einführung b) Seminar: Vertiefung c) Seminar: Vertiefung Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h / 150 h 60 h / 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: • Kenntnisse und Orientierungswissen über historische und empirische Bedingungen des Zusammenhangs von Bildung und Gesellschaft • Kenntnisse über politische, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen von Erziehung und Bildung • Kenntnisse der Grundlagen pädagogischer Anthropologie und pädagogischer Ethik, auch und besonders in ihren bildungsphilosophischen Bezügen • Kenntnisse der philosophischen Anthropologie und Anthropologie der Technik • Kenntnisse über Begriffe, methodische Zugänge und Theorien pädagogischer Geschlechterforschung, interkultureller und international vergleichender Pädagogik sowie der Medienpädagogik • Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit erziehungs- und sozialwissenschaftlicher Forschung in Hinblick auf die Grundlagen, Bedingungen und Wirkungen gesellschaftlicher Differenzlinien Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Entwicklung von (Selbst-)Reflexivität in Bezug auf den Umgang mit Fremdheit, Andersartigkeit und Ungleichheiten • Befähigung zu pädagogischer Argumentation und Urteilsbildung • Weiterentwicklung eines eigenen pädagogischen Ethos durch Reflexion pädagogischer Verantwortung • Befähigung zu eigenständiger und kritischer Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und ethischmoralischen Menschenbildern sowie philosophischen Konzepten der Erziehung • Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit dem Verhältnis zwischen Mensch und Technik • Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen • Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen 3 Inhalte In diesem Modul soll in Bedingungen und Stru kturen des Zusammenhangs von Bildung und Gesellschaft eingeführt werden. Historische und aktuelle gesellschaftliche Bedingungen für Erziehungs- und Bildungsprozesse werden in ihren kulturellen, politischen, rechtlichen und ethisch-moralischen Rahmungen unt ersucht und kritisch reflektiert. Insbesondere werden die (Selbst- )Reflexionen und die konstruktive Auseinandersetzung mit sozialen, kulturellen, medialen, ethnischen und geschlechtlichen Differenzen und Ungleichheiten ermöglicht. Thematisiert werden zude m philosophische Erziehungstheorien sowie philosophische Grundlagen der Anthropologie. Über die Befassung mit unterschiedlichen Lebenswelten und Lebensformen wird ein differenzierter Zugang zur pädagogischen Anthropologie einerseits und zu adressatenspezif ischem pädagogischen Handeln andererseits eröffnet. Die Teilaspekte des Moduls werden in nationaler und internationaler Perspektive beleuchtet. Themen des Moduls sind: • Sozialgeschichte der Erziehung und Bildung • Pädagogische Reformbewegungen in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext • Pädagogische und philosophische Anthropologie sowie Anthropologie der Technik • Grundfragen pädagogischer Ethik und Fragen pädagogischer Verantwortung • Philosophische Erziehungs- und Bildungskonzepte • Funktionsbestimmungen von Bildung und Erziehung: gesellschaftliche Reproduktion, gesellschaftliche Integration, Zusammenhang von Bildung und Demokratie • Entstehung, Wirksamkeit und Folgen von Geschlechterdifferenz • Aktuelle Fragen Grundfragen und Themen der Bildungsforschung 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen, Seminare, Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Einführung: 120 TN , Seminare zur Vertiefung: 40 TN
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819