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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 180.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach textilgestaltung an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Textilgestaltung ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Textilgestaltung umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den kulturwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  basierend auf solidem und strukturiertem Fachwissen (Verfügungswissen) und Überblickswissen, sowie der Vertrautheit mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Faches Textilgestaltung, erwerben die Studierenden die Fähigkeit, an eigenständigen themenorientierten Fragestellungen aus dem Bezugsfeld Mode Textil, Design zu forschen.  Die Studierenden sind in der Lage, diese wissenschaftsorientierten Methoden und Forschungsformen in zentralen Bereichen ihres Unterrichtsfaches Textilgestaltung anzuwenden. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Zielvorstellungen für den Unterricht des Faches Textilgestaltung analytisch erfassen und selbst formulieren, begründen und bewerten sowie entsprechende Lernerfolgskontrollen entwerfen und Schule, pädagogische Tätigkeiten und den Lehrerberuf in größeren historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen reflektieren,  fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren, Förderungsmöglichkeiten und Formen der Leistungsbeurteilung erläutern, eigene Entwürfe dazu erstellen, einschätzen und bewerten,  Vorgehensweisen für pädagogisches Handeln in Unterricht und Schule – einschließlich der Nutzung geeigneter Medien sowie der mit ihnen verbundenen Informations- und Kommunikationstechnologien – analytisch erfassen und unter Beachtung möglicher Alternativen selbst entwerfen und erproben. (3) In den gestaltungspraktischen Studien des Unterrichtsfaches Textilgestaltung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  auf der Basis vielfältiger gestaltungspraktischer Strategien sich selbstständig in komplexe Themenbereiche des Faches Textilgestaltung einarbeiten und eine eigenständige Präsentation einer Gestaltungsarbeit entwickeln. -4-  gestaltungspraktische Methoden und Forschungsformen in zentralen Bereichen ihres Unterrichtsfaches Textilgestaltung anwenden. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Textil im Kontext 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. Sem. a) Kulturwissenschaftliches, themenbezogenes Forschungsprojekt b) Planung und Vorbereitung von praxisbezogenem Fachunterricht P WP 180 h 90 h 2 Fachdidaktisches Modul (Lernen, Lehren und Forschen) 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3. Sem. Analyse und Evaluation von Lehr- und Lernprozessen im schulformbezogenen Fachunterricht P 180 h 3 Gestaltungspraktisches Modul 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4. Sem. Gestaltungspraktisches Projekt P 90 h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium des Lehramts an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. -5- § 40 Profilbildung Das Fach Textilgestaltung beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Textilgestaltung sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Textilgestaltung werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Fachpraktische Prüfung im Gestaltungspraktischen Modul: Vestimentäre und designorientierte Praxisarbeiten (ca. 1-2 Objekte), werden mit Hilfe des für Schule unabdingbaren Kompetenzerwerbs des „Kuratierens und Präsentierens“ öffentlich präsentiert, in einer abschließenden mündlichen Prüfung (ca. 10 Minuten) geprüft sowie in einer begleitenden Arbeitsmappe unter gestaltungstheoretischen Aspekten reflektiert (ca. 10.000 Zeichen) und bewertet. Module Prüfungsleistung Prüfungsform Textil im Kontext Modul Modulabschlussprüfung Hausarbeit (30.000 bis 40.000 Zeichen) oder Klausur (120 Minuten) Fachdidaktisches Modul (Lernen, Lehren, Forschen) Modulabschlussprüfung Mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten) Gestaltungs-praktisches Modul Modulabschlussprüfung Gestaltungspraktische Projektpräsentation mit mündlicher Prüfung (ca. 10 min.) und Portfolio (ca. 10.000 Zeichen) -6- (2) Das Modul ist abgeschlossen, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden wurde sowie an den Veranstaltungen des Moduls teilgenommen und die dort vorgesehenen Nachweise der qualifizierten Teilnahme erbracht wurden. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für die Nachweise der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Textilgestaltung verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Textilgestaltung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Gestaltungspraxis, der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Das Fach Textilgestaltung umfasst fachwissenschaftliche, fachdidaktische und gestaltungstheoretische Methoden. Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Textilgestaltung kann die Masterarbeit auch einen gestaltungstheoretischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Wahlweise kann die Masterarbeit daher in einer der drei Wissenschaftsmethoden angefertigt werden. Wird die Masterarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen Methoden gewählt, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer gestaltungstheoretischen Reflexion im Umfang von 30- 40 Seiten erörtert wird. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Textilgestaltung gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. -7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 50/14). Für Masterarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 50/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Textilgestaltung an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 50/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Februar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan Zeitpunkt (Sem.) P/WP Work load(h) LP (gesamt) 1. Sem. Kulturwissenschaftliches, themenbezogenes Forschungsprojekt Planung und Vorbereitung von praxisbezogenem Fachunterricht P WP 180 90 9 2. Sem. Praxissemester 3. Sem. Analyse und Evaluation von Lehr- und Lernprozessen im schulformbezogenem Fachunterricht P 180 6 4. Sem. Gestaltungspraktisches Projekt P 90 3 Modulbeschreibungen Modul: Textil im Kontext Modulnummer 1 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Kulturwissenschaftliches, themenbezogenes Forschungsprojekt b) Planung und Vorbereitung von praxisbezogenem Fachunterricht Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS/ 30 h Selbststudium 150 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen  Basierend auf solidem und strukturiertem Fachwissen (Verfügungswissen) und Überblickswissen, sowie der Vertrautheit mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Faches Textilgestaltung, forschen die Studierenden an einer eigenständigen themenorientierten Fragestellung aus dem Bezugsfeld der Textilien (Mode, Design, Kleiden, Wohnen, Heterogenität…). Dabei werden die gesellschaftlichen Voraussetzungen von Verschiedenheiten in Schule und Unterricht sowie ihre Bedeutung für pädagogisches Handeln reflektiert. Dieses Reflexionswissen fließt in die pädagogische Professionalität mit ein.  Die Studierenden sind in der Lage, die wissenschaftsorientierten Methoden und Forschungsformen in zentralen Bereichen ihres Unterrichtsfaches Textilgestaltung anzuwenden.  Die Studierenden entwerfen praxisbezogenen Fachunterricht auf dem Hintergrund fachdidaktischer Modelle, die kulturwissenschaftliche, alltagsästhetische sowie gestaltungspraktische Zugänge verbinden. Komplexes Handlungswissen und selbstreflexive Fähigkeiten bezüglich der eigenen Vorurteilsstrukturen und Denkgewohnheiten sind hierbei grundlegende Kompetenzen, um Lernumgebungen zu gestalten, in denen alle Beteiligten wertgeschätzt werden und ihrer Verschiedenheit Rechnung getragen wird.  Studium der Vorgehensweisen für pädagogisches Handeln im Fachunterricht – einschließlich der Nutzung geeigneter Medien sowie der mit ihnen verbundenen Informations- und Kommunikationstechnologien – unter Beachtung möglicher Alternativen. Schlüsselkompetenzen  Selbstkompetenz  Kommunikations-, Planungs-, Handlungskompetenz  Methoden- und Medienkompetenz 3 Inhalte Das Modul umfasst kulturwissenschaftliche Inhalte und Forschungsfragen des Faches Textilgestaltung, die themen- und projektorientiert auf der Basis von grundlegendem Fach- und Methodenwissen erforscht und präsentiert werden. Die Studierenden bereiten anhand von fachdidaktischen Konzepten Lernprozesse für das Praxissemester vor und planen inhaltlich und methodisch Unterrichtssequenzen. 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar, Diskussion, Projekte, Workshop, selbständiges wissenschaftliches Forschen und Arbeiten, Museums- und Ausstellungsbesuche 5 Gruppengröße Seminar 40 TN, Exkursionen 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Unterrichtsfach Kunst im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Prüfungsleistung: Hausarbeit (30.000-40.000 Zeichen) oder Klausur (120 Minuten) Qualifizierte Teilnahme: Portfolio in der Veranstaltung Planung und Vorbereitung von praxisbezogenem Fachunterricht. Das Portfolio ist eine seminarbegleitende Sammlung der fachwissenschaftlichen, gestaltungspraktischen sowie alltagsästhetischen Zugänge zu einem Unterrichtsthema, die unter fachdidaktischen Theorie- und Handlungsmodellen im Umfang von ca. 20.000 Zeichen reflektiert wird. Bewertet wird die im Umfang von ca. 20.000 Zeichen geleistete schriftliche Reflexion im Rahmen des Portfolios. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Prof. Dr. Kerstin Kraft