Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderbo [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 177.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-2- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Sport umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 15 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie können auf Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportsoziologie zugreifen und erkennen deren wechselseitige Vernetzungen und können sie in Bezug auf das Lehren und Lernen von Bewegungen in schulischen Kontexten anwenden, insbesondere auch zur Diagnose von Bewegungshandlungen und Entwicklungsförderung durch Bewegung. Sie verfügen über ein handlungsorientiertes Fachwissen zur Anleitung und Reflexion von Bewegungs- und Sportlernsituationen. Sie verfügen über die Fähigkeit, ein selbstbewusstes und sozial orientiertes Handeln in Bewegung, Spiel und Sport zu fördern, insbesondere über Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Situationsreflexion und Teamarbeit sowie zur Kommunikation und Verständigung. Sie haben fundiertes Methodenwissen bezüglich qualitativer und quantitativer Studien und können dieses im Sinne der Lehr-Lern-Forschung schulbezogen einsetzen (forschendes Lernen). Sie können bewegungs- und sportbezogene Forschungsfragen und -designs formulieren und bearbeiten. Sie verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen in Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sportsoziologie.
-3- (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie können unterrichtliche Erziehungs- und Lernprozesse planen, analysieren, reflektieren und beeinflussen. Sie können die spezifischen Bedingungen des Berufskollegs einschätzen und Unterricht vor diesem Hintergrund planen, durchführen und auswerten. Sie verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Durchführung von Sportunterricht und Schulsport sowie in bewegungsorientierter Schulgestaltung Sie kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Sportunterricht und können diese auf die spezifischen Bedürfnisse der Berufsschüler und Berufsschülerinnen anwenden und übertragen. Sie besitzen ein handlungsorientiertes methodisches Fachwissen zur Anleitung und Reflexion von Bewegungslernsituationen. Sie erkennen das zukünftige Berufsfeld in seinem biografischen und gesellschaftlichen Kontext. Sie sind teamfähig in schulischen und unterrichtlichen Situationen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 15 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst vier Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: BK M1 Didaktik des Schulsports 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 1.und 3. Sem. a) Sportunterricht planen, durchführen, auswerten (Vorbereitung des Praxissemesters-Berufskolleg) b) Aktuelle Themen der Schulsportdidaktik (Nachbereitung des Praxissemesters) P WP 90 90 BK M2 Didaktisches Studienprojekt 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 1. Sem. a) Schulsportforschung oder b) Gesundheitsförderung oder c) Inklusion oder d) Heterogenität WP 270
-4- BK M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 3.-4. Sem. a) Bewegungs-/Trainingswissenschaft (entweder „Ausdauer- und Krafttraining im Kindes- und Jugendalter“ oder „Motorisches Lernen und Koordinationstraining im Kindes- und Jugendalter“ ) b) Sportmedizin (entweder „Entwicklungsneurologie“ oder „Gesund – krank: Allgemeine Krankheitslehre und präventiver Sport“ ) WP WP 90 90 BK M4 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 180 3.-4. Sem. a) Sportpsychologie (entweder „Psychologie für Lehrberufe“ oder „Motivation und Emotion im Schulsport“) b) Sportsoziologie (entweder „Sportentwicklung in Schule und Verein“ oder „ Determinanten von Sportengagement“) WP WP 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Sport umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Modulabschlussprüfung zu BK M1 „Didaktik des Schulsports“ Modulabschlussprüfung zu BK M2 „Didaktisches Studienprojekt“ Modulabschlussprüfung zu BK M3 „Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I“ Modulabschlussprüfung zu BK M4 „Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II“ (2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Portfolio, Projektarbeiten und - berichten sowie Werkstücken erbracht. (3) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeitbekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sport gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-6- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 63/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 63/14), geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2014 (AM.Uni.PB 161/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Master Ed. BK Sport Anteile Praxissemester LP 27 (15 FD) 1. Sem. Wintersemester BK M1 Didaktik des Schulsports Sportunterricht planen, durchführen, auswerten ( Berufskolleg) (P) WP aktuelle Themen der Schulsportdidaktik (Nachbereitung des Praxissemesters) z.B. Selbstständiges Arbeiten z.B. Zwischen Unterricht und Animation z.B. Schulsport in Deutschland BK M2 Didaktisches Studienprojekt WP z.B.: Schulsportforschung Gesundheitsförderung Inklusion Heterogenität 12 2. Sem. Sommersemester (Praxissemester) Begleitseminar Praxissemester 3. Sem. Wintersemester BK M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I WP Bewegungs- /Trainingswissenschaft WP Sportmedizin BK M4 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II WP Sportpsychologie WP Sportsoziologie 9 4. Sem. Sommersemester 6
Modulbeschreibungen Master of Education (M. Ed.) “Sport” Lehramt an Berufskollegs Inhalt: Modul Bezeichnung BK M1 Didaktik des Schulsports BK M2 Didaktisches Studienprojekt BK M3 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport I BK M4 Fachwissenschaftliche Perspektive auf Schulsport II
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819