Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderb [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 170.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an grundschulen mit dem unterrichtsfach sport an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 7 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 7 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 8 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 8 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 9 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 9 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Sport setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Sport, Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Sport erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach Sport durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie können auf grundlegendes Fachwissen in den Bereichen Sportpädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin und Sportpsychologie zugreifen und erkennen deren wechselseitige Vernetzungen. Sie können den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Sportunterrichts in der Grundschule wissenschaftlich reflektiert erläutern. Sie haben ein erstes professionstheoretisches Verständnis von der Bedeutung und den Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers. Sie verstehen grundlegende fachwissenschaftliche Prinzipien und Strukturen und können die Bedeutung von anschlussfähigem Wissen und Können für kompetentes Handeln erläutern. Sie haben einen differenzierten Einblick in die motorische Entwicklung und Förderung von Kindern. Sie können Leistungen von Grundschülerinnen und Grundschülern angemessen beurteilen und bewerten und ihr Urteil im Hinblick auf eine kindgerechte Rückmeldung, Beratung und Förderung nutzen.
-4- Siekönnen Ergebnisse von Leistungsvergleichen in der Grundschule und Erkenntnisse grundschulbezogener Schulforschung reflektiert nutzen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Sport sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie kennen die fachdidaktischen Modelle und Positionen des Faches Sport und können diese auf das Anwendungsfeld Schule sowie auf Bildungs- und Vermittlungsbereiche im außerschulischen Bereich anwenden. Sie besitzen grundlegende Kompetenzen in Analyse, Planung und Organisation von Vermittlungssituationen im Sport sowohl im schulischen und außerschulischen Kontext. Sie kennen die Grundlagen zur kindgerechten Produktion von ästhetischen, motorischen und körperlichen Ausdrucksformen und können diese in Lehr- und Lernprozessen initiieren Sie können kind- und sachgerechte Entscheidungen für die Auswahl und Gestaltung von Lernangeboten treffen, kennen grundlegende Methoden und können unter Berücksichtigung fachlicher und pädagogischer Überlegungen Unterricht ziel-, inhalts- und methodenadäquat reflektieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 5 Module. Sofern der Vertiefungsbereich im Unterrichtsfach Sport absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 9 LP auf insgesamt 45 LP. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: GS B1 Fachwissenschaftliche Grundlagen I 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 1. Sem. a) Sportmedizin II (Physiologie) b) Grundlagen der Bewegungswissenschaft c) „Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“ P P P 90 90 90
-5- GS B2 Fachwissenschaftliche Grundlagen II 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 2. - 3.Sem. Sportpädagogik a) Ästhetische Erziehung b) Grundlagen der Sportpädagogik c) Grundlagen des Inklusionssports in Theorie und Praxis P P P 90 90 90 GS B3 Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 90 3. Sem. a) Kleine Spiele b) Einführung in die Sportspiele P P 45 45 GS B4 Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 180 4. Sem. a) Gestalten, Tanzen, Darstellen b) Bewegen an Geräten c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen im Wasser P P P P 45 45 45 45 GS B5 Grundlagen der Sportdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 5.-6. Sem. a) Didaktik des Schulsports b) Aktuelle didaktische Inszenierungen(Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings (Tagesexkursionen) P WP WP 90 90 90
-6- (4) Die Studierenden, die Sport als Vertiefung gewählt haben, erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen in den in § 38 (3) genannten Modulen GS B1, GS B2 und GS B5. Darüber hinaus vertieft im Rahmen der Module GS B3 (Vertiefung) und GS B4 (Vertiefung): GS B3 Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen (Vertiefung) 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 3.-4. Sem. a) Kleine Spiele b) Einführung in die Sportspiele c) Einführung in die Rückschlagspiele d) Vertiefung Sportspiel e) Vertiefung Rückschlagspiel f) Spiel nach Wahl P P P WP WP WP 45 45 45 45 45 45 GS B4 Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport (Vertiefung) 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P Workload (h) 270 3.-5. Sem. a) Rollen, Gleiten, Fahren b) Gestalten, Tanzen, Darstellen c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen an Geräten e) Bewegen im Wasser P P P P P 45 45 90 45 45 (5) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Grundschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Sport durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Sport als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, einerseits die Wahl des Studienziels „Lehramt“ nochmals kritisch an der Realität der Schule zu überprüfen, andererseits die bislang durchgeführten Studieninhalte auf ihre Verwendungsmöglichkeit im schulischen Umfeld zu prüfen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, berufliche Alternativen (Vereine, Kindergärten, Fitnessstudios) zum Lehramt kennen zu lernen und dabei zu prüfen, ob diese ggf. eine berufliche Wahl darstellen könnten. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren.
-7- (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Sport beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Sport werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein: GS B1 „Fachwissenschaftliche Grundlagen I“: - Sportmedizin II: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) - Grundlagen der Bewegungswissenschaft: Modulteilprüfung (Klausur, 60-90 Minuten) - Einführung in die Sportpsychologie - Grundthemen“: Modulteilprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) GS B2 „Fachwissenschaftliche Grundlagen II“: - Grundlagen der Sportpädagogik: Modulprüfung (Klausur, 90-120 Minuten) GS B3 „Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen“: - Modulteilprüfung (Gemeinsame fachpraktische Prüfung über alle Veranstaltungen) - Modulteilprüfung (Gemeinsame Klausur über die Inhalte aller Veranstaltungen (60-90 Minuten)) GS B3 (vertieft) „Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen“: - Vertiefung Sportspiel: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung) - Vertiefung Rückschlagspiel: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung) - Modulteilprüfung (Gemeinsame Klausur über die Inhalte aller Veranstaltungen (90 Minuten)) GS B4 „Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport“: - Gestalten, Tanzen und Darstellen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten) oder Portfolio) - Bewegen an Geräten: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) - Laufen, Springen, Werfen: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30- 60 Minuten))
-8- - Bewegen im Wasser: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) Weitere Prüfungsleistungen im Vertiefungsstudium: - Rollen, Gleiten, Fahren: Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung und Klausur (30-60 Minuten)) GS B5 „Grundlagen der Sportdidaktik“: - Didaktik des Sports: Modulprüfung (Folgende Prüfungsformen können angewandt werden: schriftliche Hausarbeit, Klausur (60-90 Minuten), Projektarbeit, Kolloquium, Portfolio oder Lehrprobe) Näheres zur Gewichtung der Noten der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Sport verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Sport mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Sport gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung (gebildet aus GS B3 und GS B4 bzw. GS B3 vertieft und GS B4 vertieft) eingeht. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Sport geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Auch die Berechnung der Note der fachpraktischen Prüfung wird nach diesen Regeln vorgenommen.
-9- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 94/11), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 09/16). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Sport an der Universität Paderborn vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 94/11), geändert durch Satzung vom 16. März 2016 (AM.Uni.PB 09/16), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 14. Januar 2015 und 10. Februar 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 und 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 02. März 2016. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen GS B3 Workload 90 h Credits 3 Studiensemester 3. Sem. Häufigkeit des Angebots WS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Kleine Spiele b) Einführung in die Sportspiele Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen kennen die Bedeutung und Funktionalität verschiedener Kleiner Spiele und können diese zielgerichtet und situationsorientiert anwenden und weiter entwickeln. Sie haben ein Grundverständnis von Sportspielen und können Regeln zielgerichtet und adressatenspezifisch variieren. Sie können ihre erworbenen Kompetenzen auf andere, ihnen bislang unbekannte Spiele ausweiten. Sie können Kinder im schulischen und außerschulischen Kontext in und zu Spielen anleiten, beraten und deren Spielvermögen weiter entwickeln. Sie erwerben Vermittlungskompetenz, die sie in den unterschiedlichen Bereichen einsetzen können. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Neben Teamfähigkeit und Sozialkompetenz erwerben die Absolventen zudem folgende sportspezifischen Schlüsselkompetenzen: Spielen können, Spielstrukturen verstehen, Spiele anleiten und verändern können, Spiele entwickeln können 3 Inhalte zu a) Grundlagen und Entwicklung von Spielfähigkeit, Spiele verstehen und verändern, sich über das Mitspielen verständigen, besondere Formen von Spielen, Spiele mit Alltagsmaterialien zu b) Strukturen von Sportspielen, Heidelberger Ballschule, Vermittlungskonzepte 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteil 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. Sp, teilweise B. Ed. HRGe, B. Ed. GyGe, B. Ed. BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der fachpraktischen und theoretischen Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme an a) und b). Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Test (schriftlich oder praktisch), Lehrprobe, Referat, Protokoll, Portfolio oder Hospitationen. Die Veranstaltungen „Einführung in die Sportspiele“ und „Kleine Spiele“ schließen mit einer gemeinsamen fachpraktischen Prüfung bezogen auf technisches Können (Demonstration) und Spielfähigkeit (Taktik und Technik) und ggf. Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching) ab. Die theoretischen Inhalte beider Lehrveranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden in einer gemeinsamen Klausur (60-90 Minuten) überprüft. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der zwei Teilnoten des fachpraktischen und des theoretischen Prüfungsteils gebildet. Alle zwei Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie und Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport GS B4 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots SS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Gestalten, Tanzen, Darstellen b) Bewegen an Geräten c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen im Wasser Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 15 h 15 h 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) Die Absolventen haben grundlegende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in gestalterisch-kreativen und spielerisch-explorierenden Bewegungshandlungen. Sie kennen künstlerischästhetische Ausdrucks- und Darstellungsformen mit Bewegung und können entsprechende Lernprozesse und der Perspektive eines pädagogisch orientierten Sportunterrichts initiieren und vermitteln. b) Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Bewegen an Geräten. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. c) Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Laufen, Springen, Werfen. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. d) Die Absolventen wissen um die Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser. Sie erwerben Kenntnisse zum Anfängerschwimmen und können selbst sicher im und am Wasser agieren Sie können andere Personen in diesen Individualsportarten beraten, betreuen und beurteilen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: In diesem Modul erwerben die Studierenden im Kontext von Abstimmungsprozessen in Gruppenarbeiten insbesondere Kommunikationskompetenz und Sozialkompetenz. Des Weiteren werden sportspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie z.B. Körperwahrnehmung, Fremdwahrnehmung, Gestalten und Erproben, Bewegungsformen ästhetischer Form entwickeln und beurteilen können 3 Inhalte Improvisation, Komposition und Wahrnehmungsschulung, Bewegungsabfolgen an ausgewählten Geräten, Bewegungsstrukturen, Grundformen des Laufens, Springens, Werfens, Möglichkeiten und Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser. In allen Sportarten wird auf der Basis eigener reflektierter Bewegungserfahrung einerseits das eigene Fertigkeitsniveau angehoben, andererseits damit die strukturell gegebene Enge dieser Sportarten erweitert und auf offene Formen affiner Bewegungen angewandt. Insofern sind auch Formen von Erkundigungen unterschiedlichster sportlicher Alltagssituationen und Alltagsarrangements Bestandteile dieser Veranstaltungen. 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteil, Gruppenarbeiten, Feldstudien etc. 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. SP, teilweise B. Ed. HRGe; B. Ed. GyGe; B. Ed. BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den fachpraktischen und theoretischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Test (schriftlich oder praktisch), Lehrprobe, Referat, Protokoll, Portfolio oder Hospitationen. “Die Veranstaltungen „Gestalten, Tanzen und Darstellen, „Laufen, Springen, Werfen“ , „Bewegen im Wasser“ und „Bewegen an Geräten“ schließen mit je einer fachpraktischen Prüfung ab, bei der folgende Prüfungsformen angewandt werden können: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt, und
Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die fachpraktische Prüfung besteht im Bereich „Gestalten, Tanzen und Darstellen aus 2 - 4 Teilprüfungen, im Bereich „Laufen, Springen, Werfen“ aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen im Wasser aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen an Geräten“ aus 3 – 6 Teilprüfungen. Die theoretischen Inhalte der Veranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden mit je einer Klausur (30-60 Minuten) zu a), b), c) und d) überprüft. Von den Teilprüfungen jeder fachpraktischen Prüfung kann maximal eine nicht bestandene Teilprüfung durch eine mit der Note 3,0 oder besser bestandene Teilprüfung kompensiert werden. Die Note einer fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der acht Teilnoten der vier fachpraktischen und vier theoretischen Prüfungsteile gebildet. Alle acht Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie und Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Theorie und Praxis der Sportarten: Spielen (Vertiefung) GS B3 (vertieft) Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3. - 4. Sem. Häufigkeit des Angebots a) – d) WS e) und f) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Kleine Spiele b) Einführung in die Sportspiele c) Einführung Rückschlagspiele d) Vertiefung Sportspiel e) Vertiefung Rückschlagspiel f) Spiel nach Wahl Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 15 h 15 h 15 h 15 h 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen verfügen über grundlegende Erfahrungen und motorische Fertigkeiten in den Großen Sportspielen und in den Rückschlagspielen. Sie haben ein Verständnis von Regeln zur Gestaltung von Spielen und können Regeln zielgerichtet und adressatenspezifisch für außerschulische und schulische Kontexte variieren. Sie können ihre erworbenen Kompetenzen auf andere, ihnen bislang unbekannte Spiele ausweiten. Sie können Kleine Spiele zielgerichtet und situationsorientiert anwenden und weiter entwickeln. Sie können Spiele an die Anforderungen heterogener Gruppen anpassen und neue Spielformen entwickeln. Sie können andere Personen in und zu Spielen anleiten, beraten und deren Spielvermögen weiter entwickeln. Sie erwerben Vermittlungskompetenz, die sie in den unterschiedlichen Bereichen einsetzen können. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Neben Teamfähigkeit und Sozialkompetenz erwerben die Absolventen zudem folgende sportspezifischen Schlüsselkompetenzen: Spielen können, Spielstrukturen verstehen, Spiele anleiten und verändern können, Spiele entwickeln können 3 Inhalte Aufbauend auf den einführenden drei Pflichtveranstaltungen werden in den zwei Vertiefungen nach Wahl der Studierenden ein großes Sportspiel (Basketball / Fußball / Handball / Hockey oder weitere) und ein Rückschlagspiel (Badminton / Tischtennis/ Squash oder weitere) vertieft. Zudem werden im Spiel nach Wahl Spielformen thematisiert, die für den Unterricht in inklusiven Settings besonders geeignet sind. 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteil 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) teilweise B. Ed. HRGe, B. Ed. GyGe, B. Ed. BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den fachpraktischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Vertiefung sowie an den Lehrveranstaltungen a) bis c). Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Moduls. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 oder 2 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat. 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme (theoretisch und praktisch) an den Veranstaltungen. Die Vertiefungen „Sportspiel“ und „Rückschlagspiel“ schließen mit je einer fachpraktischen Prüfung ab, bei der technisches Können (Demonstration), Spielfähigkeit (Taktik und Technik) und ggf. Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching) geprüft werden. Die theoretischen Inhalte aller Veranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden mit einer gemeinsamen Klausur (90 Minuten) überprüft. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit
dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der vier Teilnoten aus den drei fachpraktischen und dem theoretischen Prüfungsteil gebildet, wobei die Teilnote des theoretischen Prüfungsteils mit dreifacher Gewichtung eingeht. Alle vier Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie und Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Theorie und Praxis der Sportarten: Individualsport (Vertiefung) GS B4 (vertieft) Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots a) und b) WS c) – e) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Rollen, Gleiten, Fahren b) Gestalten, Tanzen, Darstellen c) Laufen, Springen, Werfen d) Bewegen an Geräten e) Bewegen im Wasser Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 15 h 15 h 30 h 15 h 15 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen verfügen über grundlegende Kenntnisse im adäquaten Umgang mit Gleit-, Fahr- und Rollgeräten. Die Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse in der sicheren Gestaltung von neuen und natürlichen Bewegungsräumen und erweitern ihr Bewegungskönnen im Gleiten, Fahren und Rollen. Sie haben theoretische und praktische Erfahrungen in gestalterisch-kreativen und spielerisch explorierenden Bewegungshandlungen. Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Laufen, Springen, Werfen. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. Die Absolventen haben grundlegende theoretische und praktische Erfahrungen hinsichtlich Bewegen an Geräten. Sie können Grundtechniken demonstrieren und adressatengerecht vermitteln. Die Absolventen wissen um die Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser. Sie erwerben Kenntnisse zum Anfängerschwimmen und können selbst sicher im und am Wasser agieren. Sie kennen Ausdrucks- und Darstellungsformen mit Bewegung und können entsprechende Lernprozesse initiieren. Sie verfügen über breite didaktisch-methodische Kenntnisse in den entsprechenden Sportbereichen und können diese bei unterschiedlichen Lerngruppen einsetzen. Sie sind in der Lage, die Sportbereiche entsprechend den Grundsätzen eines pädagogisch orientierten Sportunterrichts zu vermitteln. Sie können andere Personen in diesen Individualsportarten beraten, betreuen und beurteilen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: In diesem Modul erwerben die Studierenden im Kontext von Abstimmungsprozessen in Gruppenarbeiten insbesondere Kommunikationskompetenz und Sozialkompetenz. Des Weiteren werden sportspezifische Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie z.B. Körperwahrnehmung, Fremdwahrnehmung, Gestalten und Erproben, Bewegungsformen ästhetischer Form entwickeln und beurteilen können 3 Inhalte In allen Sportarten wird auf der Basis eigener reflektierter Bewegungserfahrung einerseits das eigene Fertigkeitsniveau angehoben, andererseits damit die strukturell gegebene Enge dieser Sportarten erweitert und auf offene Formen affiner Bewegungen angewandt. Insofern sind auch Formen von Erkundigungen unterschiedlichster sportlicher Alltagssituationen und Alltagsarrangements Bestandteile dieser Veranstaltungen. 4 Lehrformen z.B. seminaristischer Unterricht mit Praxisanteil, Gruppenarbeiten, Feldstudien etc. 5 Gruppengröße 18 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) teilweise B. Ed. HRGe; .B. Ed. GyGe; B. Ed. BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an den fachpraktischen und theoretischen Prüfungen ist die regelmäßige Teilnahme an der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Satz 1 liegt vor, wenn die bzw. der Studierende an mindestens 80% der Veranstaltungstermine teilgenommen hat.
8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme (theoretisch und praktisch) an den Veranstaltungen. Die Veranstaltungen „Rollen, Gleiten Fahren“ und „Gestalten, Tanzen, Darstellen“ werden mit je einer fachpraktischen Prüfung abgeschlossen, die aus 2 – 4 Teilprüfungen besteht. Dabei können folgende Prüfungsformen angewandt werden: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt, Portfolio und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die theoretischen Inhalte der Veranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden in je einer Klausur (30-60 Minuten) oder durch ein Portfolio zu a) und b) überprüft. Die Veranstaltungen „Laufen, Springen, Werfen“, „Bewegen im Wasser“ und „Bewegen an Geräten“ schließen mit je einer fachpraktischen Prüfung ab, bei der folgende Prüfungsformen angewandt werden können: Demonstration, Präsentation, Kolloquium, Projekt und Vermittlungsfähigkeit (Micro-Teaching). Die fachpraktische Prüfung besteht im Bereich „Laufen, Springen, Werfen“ aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen im Wasser aus 3 – 6 Teilprüfungen, im Bereich „Bewegen an Geräten“ aus 3 – 6 Teilprüfungen. Die theoretischen Inhalte der Veranstaltungen und deren Anwendung in der Praxis werden mit je einer Klausur (30-60 Minuten) zu c), d) und e) überprüft. Von den Teilprüfungen jeder fachpraktischen Prüfung kann maximal eine nicht bestandene Teilprüfung durch eine mit der Note 3,0 oder besser bestandene Teilprüfung kompensiert werden. Die Note einer fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen. Die Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Modulbeauftragten fest; sie werden spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Modulnote wird aus dem arithmetischen Mittel der zehn Teilnoten aus den fünf fachpraktischen und fünf theoretischen Prüfungsteilen gebildet. Alle zehn Prüfungsteile müssen bestanden sein. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Lehrende(r) der Lehreinheit Theorie und Praxis der Sportarten 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
Grundlagen der Sportdidaktik GS B5 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 5. - 6. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS b und c) SS Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Didaktik des Schulsports b) Aktuelle didaktische Inszenierung (Bewegungsprojekt) c) Heterogenität in verschiedenen Settings Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 1 SWS / 15 h Selbststudium 60 h 60 h 75 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden begreifen Lehren und Lernen im Schulsport als Dialog. Sie verfügen über die Kompetenz, die mit dem Sportunterricht verbundenen Themen- und Problemfelder zu erkennen und zu reflektieren. Die Studierenden wissen, dass Lehren und Lernen im Schulsport auch eingebunden ist in die generelle Zielsetzung von Entwicklungs- und Persönlichkeitsförderung. Sie sind in der Lage, ihre eigene (schul-)sportliche Biographie kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich ihres späteren Berufsfeldes zu reflektieren. Sie können in einfach und komplex strukturierten Situationen methodisch und didaktisch verantwortlich handeln. Sie kennen unterschiedliche Möglichkeiten des Unterrichtens und können diese Formen mit besonderem Blick auf heterogene Gruppen reflektieren und anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben Schlüsselqualifikationen in den Bereichen der Fach-, Methoden-, Kommunikations-, Sozial-, Organisations- und Personalkompetenz. 3 Inhalte Inhalte und Themen des Sportunterrichts (z.B. Mädchen und Jungen im Sportunterricht, Trendsport, Soziales Lernen im Sport, Aggression und Fairness im Sport) Reflexion der eigenen (schul-)sportlichen Biographie Schüler und Lehrer im Sportunterricht Besondere Lehr- und Lernsituationen (z.B. Projekte, Feldarbeit, Hospitationen) Exemplarisch werden Problemfelder im Rahmen eines Bewegungsprojekts thematisiert (z.B. Abenteuer- und Erlebnissport, Akrobatik, Artistik, Psychomotorik, Integrationssport, Interkulturalität im Sport, Gesundheitssport u.a.) Außerunterrichtliche Aktivitäten mit sportlichem Schwerpunkt und außerschulische Lernorte Kennenlernen von verschiedenen Settings, die von Heterogenität geprägt sind 4 Lehrformen a) seminaristischer Unterricht mit Übungen; b) seminaristischer Unterricht mit Praxisanteilen; c) seminaristischer Unterricht mit Tagesexkursionen 5 Gruppengröße a) und b) 20 TN; c) 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) B. Ed. SP; B. Ed. HRGe; B. Ed. GyGe; B. Ed. BK teilweise BA „Angewandte Sportwissenschaft“ 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Modulprüfung in a) durch Klausur(60-90 min), schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten), Projektarbeit, Kolloquium (10-15 min), Portfolio oder Lehrprobe; qualifizierte Teilnahme; Qualifizierte Teilnahme in b) durch eine unbenotete Präsentation und in c) durch ein unbenotetes Portfolio 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Professur „Didaktik des Sports“ 11 Sonstige Informationen Pflichtmodul
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819