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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 156.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen. ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit ............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre umfasst 36 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  überblickartiges Wissen über die theologischen Disziplinen aneignen  Grundwissen über den Islam aneignen  methodische Grundlagen der Evangelischen Theologie kennen und anwenden lernen  Einsichten in traditionelle und neue bibelwissenschaftliche sowie systematisch-theologische Forschungen und Fragestellungen erlangen  sich wissenschaftlich mit jeweils einem biblischen Text und einem theologischen Thema exemplarisch auseinander setzen  Gemeinsamkeiten und Differenzen im jüdischen und christlichen Umgang mit der Bibel kennen lernen  Einblicke in Fragestellungen des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und Lernens gewinnen  sich mit fremden Denkweisen auseinander setzen  ein eigenständiges Urteil zu Glaubensinhalten bilden und Ansätze einer eigenen Theologie entwickeln  die Fremdheit der/des Anderen für die eigene Identität als Prozess von Aneignung und Abgrenzung fruchtbar werden lassen (Heterogenität)  innerhalb eines begrenzten Zeitraums eine wissenschaftliche Arbeit durchführen (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  überblickartiges Wissen über religionspädagogische und -didaktische Fragestellungen aneignen  sich wissenschaftlich mit der eigenen Religiosität, mit Spiritualität und Ritualen sowie der -4- künftigen Rolle als Religionslehrer bzw. Religionslehrerin auseinander setzen (Rollen- bzw. Selbstreflexionskompetenz)  methodische Grundlagen religionsdidaktischer Forschung, insbesondere der inklusiven Grundschule, kennen lernen (Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz)  fachdidaktische Probleme aus fachwissenschaftlicher Perspektive heraus erkunden (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz)  eigenständige Ansätze religionspädagogischer Gestaltung entwickeln (Gestaltungskompetenz)  ein reflektiertes Bild des eigenen Glaubens im Kontakt mit pädagogischer Wirklichkeit entwickeln und argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz) § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 36 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 5 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches Evangelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise strukturiert ist: A: Biblische Theologie 1. Altes Testament 2. Neues Testament 3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik 4. Rezeptionsgeschichte der Bibel 5. Biblische Didaktik B: Historische Theologie 1. Epochen, Längsschnitte 2. Theologiegeschichte 3. Kulturgeschichte des Christentums 4. Regionale Kirchengeschichte 5. Kirchengeschichtsdidaktik C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie 1. Dogmatik 2. Ethik 3. Ökumene/ Konfessionskunde 4. Religion/ Religionen/Religiosität 5. Didaktik der Systematischen Theologie D: Praktische Theologie 1. Grundfragen und -probleme der evangelischen Religionspädagogik 2. Religionsunterricht 3. Spiritualität/ Ritual 4. Medien der evangelischen Religionsdidaktik und -pädagogik 5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche -5- (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) Veranstaltung P/WP LP/ Workload (h) BAM 01 Basismodul „Biblische Theologie“ 1. Sem. 1. Grundkurs Bibel 2. Proseminar Bibel P P 9 LP/ 270 h BAM 02 Basismodul „Systematische Theologie“ 2.-3. Sem. 1. Grundkurs Systematische Theologie 2. Proseminar Systematische Theologie 3. Einführung in das Studium der Ev. Theologie P P P 12 LP/ 360 h BAM 03 Basismodul „Historische und Praktische Theologie“ 4.-6. Sem. 1. Grundkurs Kirchengeschichte 2. Einführung in den Islam 3. Grundkurs Religionspädagogik 4. Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-5 P P P WP 15 LP/ 450 h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, vertiefende Erfahrungen im Umgang mit Heterogenität in der Schule zu gewinnen und nach Abschluss des Bachelorstudiums eine reflektiertere Auswahl zwischen verschiedenen, schulformbezogenen Masterstudiengängen zu treffen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen im Umgang mit Heterogenität in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Kinderarbeit in der Kirchengemeinde, Bibeldorf Rietberg), in auf Kommunikation und Vermittlung angelegten Berufen oder in anderen Berufen zu vermitteln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. -6- § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Evangelische Theologie können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Biblische Theologie (BAM 01)  Schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Systematische Theologie (BAM 02)  Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) als Modulabschlussprüfung im Basismodul Historische und Praktische Theologie (BAM 03) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten -7- § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre eingeschrieben worden sind, legen ihre Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2020/2021 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 124/14) ab. Ab dem Sommersemester 2021 wird die Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 124/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 14. Januar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Möglicher Studienverlaufsplan 1. Semester 9 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 270 h BAM 01.1. BAM 01.2. Grundkurs Bibel Proseminar Bibel P P Modulabschlussprüfung BAM 01 Schriftliche Hausarbeit 2. Semester 6 LP ( nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h BAM 02.1 BAM 02.3. Grundkurs Systematische Theologie Einführung in das Studium der Ev. Theologie P P 3. Semester 6 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h BAM 02.2. Proseminar Systematische Theologie P Modulabschlussprüfung BAM 02 Schriftliche Hausarbeit 4. Semester 6 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h BAM 03.1. BAM 03.2. Grundkurs Kirchengeschichte Einführung in den Islam P P Modulabschlussprüfung 5. Semester 3 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 90 h BAM 03.3. Grundkurs Religionspädagogik P 6. Semester 6 LP (nach ECTS) Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP Workload 180 h BAM 03.4. Fachdidaktik WP Modulabschlussprüfung BAM 03 Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Modulbeschreibungen Basismodul „Biblische Theologie“ Modulnummer BAM 01 Workload 270 h Credits 9 LP Studien semester 1. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Grundkurs Bibel 2. Proseminar Bibel Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h + 90 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: - überblickartiges Wissen über biblische Schriften aneignen - sich wissenschaftlich mit einem biblischen Text exemplarisch auseinandersetzen - einen biblischen Text mit exegetischen Forschungsmethoden untersuchen Spezifische Schlüsselkompetenzen: - methodische Grundlagen der exegetischen Forschung beherrschen (Methodenkompetenz) - innerhalb eines begrenzten Zeitraums eine wissenschaftliche Arbeit durchführen (Handlungskompetenz) 3 Inhalte - Bibelkunde, insbesondere Tora, Prophetie, Psalmen, Evangelien, Paulus - wissenschaftlicher Umgang mit biblischen Texten - Fragestellungen und Methoden der Biblischen Theologie 4 Lehrformen Grundkurs, Proseminar 5 Gruppengröße Grundkurs 40 Teilnehmer/innen, Proseminar 30 Teilnehmer/innen 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Bachelor-Studiengang Ev. Theologie G, HRGe, GyGe, BK 7 Teilnahmevoraussetzungen -- 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gem. § 42; im Grundkurs Bibel in der Regel durch einen Test (60-90 Minuten). Modulabschlussprüfung als schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), die in der Regel von dem/der Lehrenden des Proseminars gestellt wird. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Wissenschaftliche Mitarbeiter/innenstelle Leutzsch