Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 145.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach physik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Physik ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Physik umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden verfügen über anschlussfähiges physikalisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte und -medien für die Gymnasien und die Gesamtschulen fachlich zu gestalten, inhaltlich zu bewerten, neuere physikalische Forschung in Übersichtsdarstellungen zu verfolgen und neue Themen in den Unterricht dieser Schulform einzubringen. Die Studierenden sind vertraut mit den Arbeits- und Erkenntnismethoden der Physik und verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Experimentieren und im Handhaben von (schultypischen) Geräten. Die Studierenden kennen die Ideengeschichte ausgewählter physikalischer Theorien und Begriffe sowie den Prozess der Gewinnung physikalischer Erkenntnisse (Wissen über Physik) und können die gesellschaftliche Bedeutung der Physik begründen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, insbes. solide Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen, Methoden und Medien des Physikunterrichts, der Ergebnisse physikbezogener Lehr-Lern-Forschung, typischer Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Physikunterrichts, sowie von Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Physik zu motivieren. Die Studierenden verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im theoriegeleiteten Planen und Gestalten strukturierter Lehrgänge (Unterrichtseinheiten) auf der Basis des Modells der Didaktischen Rekonstruktion sowie im Durchführen von Unterrichtsstunden und der Diagnose der Lernstandes. Darüber hinaus verfügen sie über Fähigkeiten zur kriteriengeleiteten Analyse von Physikunterricht.
-4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 4 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Themenkatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Experimentelle Methoden 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. Sem. Grundlegende Effekte und Messmethoden der Physik Experimente der Schulphysik WP WP 90 90 2 Aufbaumodul Physik im Kontext 6 LP Zeitpunkt (Sem.) Es ist entweder die Variante A oder die Variante B zu wählen: P/WP Workload(h) 3. Sem. Variante A Es ist eine Veranstaltung (Vorlesung und Übung) zu einem der folgenden Themen zu wählen: Physik und Sport Medizinische Physik und Technik Regel- und Prozesstechnik Sensorik Variante B Es ist je eine Veranstaltung zu den folgenden Themen zu wählen: Fortgeschrittene Experimentalphysik Wissenschaft und Sprache WP WP WP 180 90 90 3 Vertiefung Physik 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4. Sem. Es ist eine Veranstaltung (Vorlesung und Übung) zu einem der folgenden Themen zu wählen: Festkörperphysik Halbleiterphysik Computerphysik Spektroskopie und Laserphysik Mikroskopie Optoelektronik und Photonik Quantenphysik WP 180 4 Aufbaumodul Physikdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./3. Sem. Planung von Physikunterricht GyGe Diagnose und Förderung im Physikunterricht Forschungsmethoden der Physikdidaktik P P P 90 90 90
-5- (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Physik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Physik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches Physik können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Physik sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung 1) Im Unterrichtsfach Physik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Experimentelle Methoden (Abschlussportfolio zu den Versuchen) Aufbaumodul Physik im Kontext (Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 45 Minuten als Modulabschlussprüfung) Vertiefung Physik (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung) Aufbaumodul Physikdidaktik (mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls entsprechend den Modulbeschreibungen zu erbringen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme.
-6- § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Physik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Physikmit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit im Fach Physik nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Physikgebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik eingeschrieben worden sind, legen ihre Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2019 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 58/14) ab. Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird die Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt.
-7- § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 58/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 21. Mai 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Sem Fach Fachdidaktik LP 1. Experimentelle Methoden 6 LP Grundlegende Effekte und Messmethoden der Physik (4 Versuche aus F-Prakt.) (90 h, 2SWS) Experimente der Schulphysik (90 h, 2 SWS) Aufbaumodul Physikdidaktik 9 LP Planung von Physikunterricht GyGe (90 h, 2 SWS) Forschungsmethoden der Physikdidaktik (90 h, 2 SWS) 12 2. Begl. Praxissemester: Videobasierte Analyse von Physikunterricht (2 SWS) 3 LP 3. Aufbaumodul Physik im Kontext 6 LP (Variante A: Eine Veranstaltung (Vorlesung, Übung) zu Physik und Sport oder, Medizinische Physik und Technik oder Regel- und Prozesstechnik oder Sensorik, Variante B: Je eine Veranstaltung zu Fortgeschrittene Experimentalphysik (Seminar) und eine Veranstaltung zu Wissenschaft und Sprache) (180 h, in der Regel 4 SWS) Diagnose u. Förderung im Physikunterricht (90 h, 2 SWS) 9 4. Vertiefung Physik 6 LP (Themenkatalog: Festkörperphysik, Halbleiterphysik, Computerphysik, Spektroskopie und Laserphysik, Mikroskopie, Optoelektronik und Photonik, Quantenphysik) (180 h, 4 SWS) 6 18 LP 9 LP 27
Modulbeschreibungen Experimentelle Methoden Modulnummer 1 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Grundlegende Effekte und Messmethoden der Physik b) Experimente der Schulphysik Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: vertiefte Kenntnisse über die experimentelle Darstellung grundlegender Effekte der Physik die Fähigkeit, grundlegende Theorien der Physik selbständig zur Lösung komplexer experimenteller Problemstellungen anzuwenden die Fähigkeit, ausgewählte Messmethoden der Physik selbständig bei der Bearbeitung komplexer experimenteller Problemstellungen anzuwenden die Fähigkeit, wesentliche Zusammenhänge aus eigenen experimentellen Erfahrungen zu erkennen und zu extrahieren vertiefte Kenntnisse über experimentelle Auswertemethoden die Fähigkeit, ausgewählte Experimente der Sekundarstufe II unter didaktischen Gesichtspunkten zu planen, durchzuführen und auszuwerten die Fähigkeit, zu den durchgeführten Experimenten eine Sachanalyse unter Einbezug von Schülervorstellungen anzufertigen die Fähigkeit, den zu demonstrierenden Sachverhalt zu elementarisieren und in den curricularen Kontext der Schulphysik einzuordnen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Präsentationskompetenz durch Darstellen von experimentellen Problemlösungen und Vorführen von Demonstrationsexperimenten im Rahmen der Veranstaltungen Teamfähigkeit durch die Bearbeitung der Praktikumsversuche in Kleingruppen Medienkompetenz durch Anwendung elektronischer Medien und Anwendungsprogramme bei der Auswertung und Präsentation Kenntnisse über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, insbesondere des wissenschaftlichen Schreibens und der Informationsbeschaffung Einblick in Zeit- und Projektmanagement 3 Inhalte a) Grundlegende Effekte und Messmethoden der Physik Auswahl von vier Versuchen aus: Compton Effekt, Hall Effekt, Zeeman Effekt, Mößbauer Effekt, Lithium Atomspektrum, Kurzzeitmesstechnik, AD/DA-Wandler, Photomultiplier b) Experimente der Schulphysik (Mechanik, Thermodynamik, Elektrodynamik) 4 Lehrformen Experimentierpraktikum 5 Gruppengröße Praktikum 10 TN (Kleingruppen a 2 – 3 Studierende) 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die Versuche zu „Grundlegende Effekte und Messmethoden der Physik“ sind Teil des F-Praktikums im Bachelor Physik. Das Modul wird auch im Lehramt Master Physik BK verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als Abschlussportfolio (Vorbereitung, Durchführung, Ausarbeitung zu den Versuchen und Abschlussgespräch über alle Versuche). 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Die Kreditpunkte werden vergeben, wenn das Abschlussportfolio mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet worden ist. Die Bewertung jedes Versuchs erfolgt auf der Grundlage der Vorbereitung, der Durchführung und eines Abschlussgespräches über die Ausarbeitung. Hinsichtlich der Prüfenden gelten entsprechend die Regelungen für die Bewertung von Klausuren. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r N.N., P. Reinhold
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819