Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie / Praktische Philosophie an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie / Praktische [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 141.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach philosophie / praktische philosophie an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/ Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum) voraus. Die Sprachkenntnisse sind bei der Einschreibung nachzuweisen. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Aneignung von strukturiertem und vertieftem Fachwissen über die grundlegenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig auszubauen und sich in neue Entwicklungen des Unterrichtsfaches selbstständig einzuarbeiten (Verfügungswissen) Zugang zu grundlegenden philosophischen Fragestellungen und der Systematik des Faches mit seiner spezifischen Begriffs-, Modell- und Theoriebildung (Orientierungswissen) Aneignung von umfassendem Fachwissen in zentralen Themen und Problemstellungen der Theoretischen und Praktischen Philosophie (z.B. Alte und neue Metaphysik, Philosophie des Geistes, Diskurstheorie, Staatstheorien) Fähigkeit, reflektiertes Wissen über die Fächer (Metawissen) einzusetzen und auf zentrale ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte zurückzugreifen Fähigkeit zur Entwicklung fächerübergreifender Qualifikationen durch Einblick in andere Disziplinen und die Erschließung fremden Fachwissens Zugang zu den spezifischen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Philosophie Fähigkeit, die erlernten Erkenntnis- und Arbeitsmethoden in den zentralen Bereichen der Philosophie anzuwenden (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle insbesondere für Gymnasien und Gesamtschulen
-4- Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern Kenntnis der Grundlagen einer angemessenen fach- und anforderungsgerechten Leistungsbeurteilung Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation philosophischer Bildungsprozesse Fähigkeit zur Planung von Unterrichtskonzepten und -entwürfen auch für die Sekundarstufe II Fähigkeit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Philosophie und ihren Nachbardisziplinen (z.B. Soziologie, Religionswissenschaften) aufzuzeigen und für eine interdisziplinäre Unterrichtsgestaltung zu nutzen § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Eines davon entfällt auf die Fachdidaktik, die anderen beiden auf die Vertiefung von Themen der Theoretischen bzw. der Praktischen Philosophie. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/WL Mastermodul 1: Fachdidaktik 9/270 1.-3. Semester 1. Vertiefung Fachdidaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie P P Mastermodul 2: Themen der Theoretischen Philosophie 9/270 1. Sem. 1. Veranstaltung zur Wissenschaftstheorie 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie WP WP Mastermodul 3: Themen der Praktischen Philosophie 9/270 3.-4. Sem. 1. Veranstaltung zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie WP WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-5- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil „Umgang mit Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Philosophie/Praktische Philosophie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Modulabschlussprüfungen können durch Klausuren (ca. 90 Minuten Länge) oder mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. Eine der fachwissenschaftlichen Modulabschlussprüfungen muss schriftlich, die andere mündlich abgelegt werden. Die fachdidaktische Modulabschlussprüfung kann schriftlich oder mündlich abgelegt werden. (2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Philosophie/Praktische Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
-6- Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit im Fach Philosophie/Praktische Philosophie nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 37/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 und 15. Juni 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 und 23. Juni 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 29. Juni 2016. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Exemplarischer Studienverlaufsplan: „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ (M.Ed.) Semester Modul- Nr. Lehrveranstaltung LP Workload (h) LP Workload gesamt 1. Sem.: M 1 1. Vertiefung Fachdidaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie 90 12/360 M 2 1. Veranstaltung zur Wissenschaftstheorie 90 M 2 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie 180 2. Sem.: Praxissemester 3. Sem.: M 1 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie 180 9/270 M 3 1. Veranstaltung zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90 4. Sem.: M 3 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie 180 6/180 Summe 27/810
Modulbeschreibungen: „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ (M.Ed.) M1 Mastermodul „Fachdidaktik“ Modulnummer Mastermodul 1 Workload 240 h Credits 9 Studiensemester 1. und 3. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie (P) 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie (P) Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 90 h 90 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze, Kenntnis der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis, Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation philosophischer Bildungsprozess, Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern, Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, Fundierte Kenntnis über die Übertragungs- und Anwendungsmöglichkeiten fachwissenschaftlicher Inhalte in Unterrichtsprozesse. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Mündliche Präsentation, Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen, Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt, Fähigkeit, Diskussionen zu leiten, Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle, Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis. 3 Inhalte In dem Mastermodul 1 Fachdidaktik sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen Grundlagenkenntnisse im Bereich Fachdidaktik ausbauen und vertiefen. Zentral ist dabei der Erwerb von Kenntnissen zur selbstständigen Planung und Erarbeitung von Unterrichtskonzepten, die Fähigkeit zu einer angemessenen Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern (Diagnose), die Fähigkeit zur Übertragung fachwissenschaftlicher Inhalte in Unterrichtsprozesse sowie die Anwendung lernpsychologischer Forschungen über den Prozess philosophischer Wissensaneignung. Dabei sollen die Studierenden auch für sozialwissenschaftliche Aspekte ihres Unterrichtsfaches sensibilisiert und zu einem angemessenen Umgang mit Heterogenität angeleitet werden. Dabei soll sozialwissenschaftliches, kulturreflexives und religionskundliches Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethisch und religiös bzw. weltanschaulich heterogen geprägten Lerngruppen vermittelt und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten philosophischer Bildung reflektiert werden. 4 Lehrformen Die Lehrveranstaltungen des Mastermoduls 1 werden in der Regel in Form von Seminaren durchgeführt. In den Seminaren werden exemplarische Themen der Fachdidaktik der Praktischen Philosophie anhand von Texten und anderen Medien erarbeitet und diskutiert. Ziel ist hier die Erarbeitung und Vertiefung fachdidaktischer Kenntnisse und ihre Anwendung auf die Praxis des Schulunterrichts. 5 Gruppengröße Seminare: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine
8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus