Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie / Praktische Philosophie an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie / Praktische [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 140.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach philosophie / praktische philosophie an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/ Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum) voraus. Die Sprachkenntnisse sind bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird ein Beginn zum Wintersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Verständnis grundlegender philosophischer Fragestellungen und der Systematik des Faches mit seiner spezifischen Begriffs-, Modell- und Theoriebildung (Orientierungswissen) Aneignung von strukturiertem und ausbaufähigem Fachwissen über die grundlegenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig zu vertiefen und sich in neue Entwicklungen des Unterrichtsfaches selbstständig einzuarbeiten (Verfügungswissen) Verständnis der Methoden des Faches in Verbindung mit dessen Inhalten Fähigkeit, eigenständig und konsistent zu urteilen Fähigkeit, erworbenes Methodenwissen in zentralen Bereichen der Philosophie anzuwenden Fähigkeit, philosophische Theorien auf lebensweltliche Problemkontexte zu übertragen und kritisch zu hinterfragen Fähigkeit, fachliche Fragestellungen mit einer forschenden Grundhaltung zu erfassen Fähigkeit zur Reflexion über die Bedeutung des Faches auch im Vergleich zu anderen Fächern (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Kenntnis grundlegender fachdidaktischer Positionen und Strukturierungsansätze wissenschaftspropädeutischen Unterrichts Fähigkeit, die Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur sinnvollen Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen insbesondere an Gymnasien und Gesamtschulen anzuwenden
-4- Fähigkeit der methodischen und systematischen Auseinandersetzung mit den Sinn- und Wertvorstellungen sowie den unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen von älteren Schülerinnen und Schülern Fähigkeit zur anschaulichen Verknüpfung von komplexen, aufeinander bezogenen philosophischen Fragestellungen und Problemen Fähigkeit, philosophische Argumentationen und Reflexionsmuster für einen sinn- und wertorientierten Unterricht mit forschender Grundhaltung zu nutzen Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team Verständnis der Grundlagen und Standards für Leistungsbewertung und Leistungsdiagnose § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst sechs Module. Die Basismodule umfassen ein Modul zur Einführung in das Studium der Philosophie/Praktischen Philosophie, ein Modul zur Anthropologie und Kulturphilosophie sowie ein Modul zur Geschichte der Philosophie. Im Rahmen der Aufbaumodule sind Themen der Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft, der Theoretischen Philosophie, der Praktischen Philosophie sowie die Vermittlung von Grundlagen der Fachdidaktik vorgesehen. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module:
-5- Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/WL Basismodul 1: Einführung in das Studium der Philosophie/Praktischen Philosophie 6/180 1. Sem. 1 Einführungsveranstaltung in das Studium der Philosophie/ Praktischen Philosophie 2. Lektürekurs zur Einführung in die Philosophie P P Basismodul 2: Anthropologie und Kulturphilosophie 12/360 1.–2. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 2. Seminar zur Anthropologie 3. Seminar zur Philosophie der Technik/Kulturphilosophie WP WP WP Basismodul 3: Geschichte der Philosophie 12/360 2.–3. Sem. 1. Veranstaltung Antike/Mittelalter 2. Veranstaltung Philosophie der Neuzeit 3 Veranstaltung Philosophie der Gegenwart WP WP WP Aufbaumodul 1: Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft 12/360 3.-4. Sem. 1. Veranstaltung zur Theologie/Religionswissenschaft 2. Veranstaltung zur Theorie der Gesellschaft (Soziologie) 3. Veranstaltung zur Kognitiven Psychologie WP WP WP Aufbaumodul 2: Theoretische Philosophie 12/360 4.–5. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 2. Seminar zur Erkenntnistheorie/ Philosophie des Geistes/Metaphysik 3. Seminar zur Logik/ Argumentationstheorie/ Sprachphilosophie WP WP WP Aufbaumodul 3: Praktische Philosophie 12/360 5.–6. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 2. Seminar zur Ethik 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder politischen Philosophie WP WP WP Aufbaumodul 4: Grundlagen der Fachdidaktik 6/180 6. Sem. 1. Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie 2. Seminar zur Fachdidaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie WP WP
-6- (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, wissenschaftliche Inhalte auf Prozesse und Situationen schulischer Praxis zu beziehen und die Bezüge zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischem Handeln zu reflektieren. Es kann die Studierenden außerdem dazu befähigen, eine berufsorientierte Studienhaltung aufzubauen und praktische Erfahrungen aus der Perspektive von Lehreraufgaben zu gewinnen. Da den Studierenden nach Abschluss des Bachelorstudiums die Möglichkeit zur Weiterqualifikation in verschiedenen schulformbezogenen Masterstudiengängen offensteht, soll es auch zu einer reflektierten Auswahl zwischen diesen Studiengängen befähigen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen im offenen Bildungsbereich zu sammeln und einen Einblick in die Wissensvermittlung nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch im Rahmen der Erwachsenenbildung zu erhalten. Darüber hinaus dient es dazu, berufliche Flexibilität zu gewährleisten, fächerübergreifende Qualifikationen zu entwickeln und Orientierungshilfen in über den Lehrerberuf hinausgehende Berufsfelder wie z.B. auf Kommunikation und Vermittlung angelegte Berufe zu geben. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil „Umgang mit Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
-7- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie werden Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. Modulprüfungen können durch Klausuren (ca. 90 Minuten Länge), Hausarbeiten (ca. 40 000 Zeichen Umfang) oder Mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. Jede Prüfungsform sollte dabei mindestens einmal vertreten sein, so dass die Studierenden sowohl mit schriftlichen Prüfungsformen wie Klausuren und Hausarbeiten als auch mit mündlichen Prüfungen vertraut gemacht werden und lernen, mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen umzugehen. In den Aufbaumodulen A1 und A4 können die Teilmodulprüfungen auch durch eine oder mehrere Kurzklausuren (ca. 45 Minuten Länge) Protokoll, Referat oder Portfolio erbracht werden. (2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten à 2500 Zeichen nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Philosophie/Praktische Philosophie geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend.
-8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie eingeschrieben worden sind, legen ihre Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2020/2021 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 79/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 89/14) ab. Ab dem Sommersemester 2021 wird die Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. Für Bachelorarbeit und etwaige mündliche Verteidigung gelten Satz 1 und Satz 2 nur, wenn der Beginn der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit vor dem 01. Oktober 2016 liegt. Im Übrigen gelten für die Bachelorarbeit diese Besonderen Bestimmungen ohne mündliche Verteidigung. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 79/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 89/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 und 15. Juni 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 und 23. Juni 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015 und 29. Juni 2016. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Exemplarischer Studienverlaufsplan: „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ (B.Ed.) Semester Modul -Nr. Lehrveranstaltung LP Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: BM 1 1. Einführungsveranstaltung in das Studium der Philosophie/Praktischen Philosophie 90 15/450 BM 1 2. Lektürekurs zur Einführung in die Philosophie 90 BM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 180 BM 2 3. Seminar zur Philosophie der Technik/Kulturphilosophie 90 2. Sem.: BM 2 2. Seminar zur Anthropologie 90 12/360 BM 3 1. Veranstaltung Antike/Mittelalter 90 BM 3 2. Veranstaltung Philosophie der Neuzeit 180 3. Sem.: BM 3 3. Veranstaltung Philosophie der Gegenwart 90 12/360 AM 1 1. Veranstaltung zur Theologie/Religionswissenschaft 180 AM 1 3. Veranstaltung zur Kognitiven Psychologie 90 4. Sem.: AM 1 2. Veranstaltung zur Theorie der Gesellschaft (Soziologie) 90 12/360 AM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 180 AM 2 2. Seminar zur Erkenntnistheorie/Philosophie des Geistes/Metaphysik 90 5. Sem.: AM 2 3. Seminar zur Logik/ Argumentationstheorie/ Sprachphilosophie 90 9/270 AM 3 2. Seminar zur Ethik 90 AM 3 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 90 6.Sem.: AM 3 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder politischen Philosophie 180 12/360 AM 4 1. Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie 90 AM 4 2. Seminar zur Fachdidaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie 90 Summe 72/2160
A1 Aufbaumodul „Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft“ Modulnummer Aufbaumodul 1 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 3.-4. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Veranstaltung zur Theologie/Religionswissenschaft (WP) 2. Veranstaltung zur Theorie der Gesellschaft (Soziologie) (WP) 3. Veranstaltung zur Kognitiven Psychologie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden haben • Grundkenntnisse in theologie- bzw. religionswissenschaftlichen, soziologischen und psychologischen Forschungsansätzen erworben, • gelernt, theologisches Wissen aus theologischer wie philosophischer Perspektive zu analysieren und Verbindungen zwischen Philosophie und Theologie herzustellen, • gelernt, sozialphilosophische Theorien aus soziologischer Sicht zu analysieren und zu bewerten, • die psychologischen Grundlagen der Weltaneignung vor allem bei Kindern und Jugendlichen kennen gelernt. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen, • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten, • Kritische Analyse von Argumentationen, • Beurteilung von Handlungen, • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team, • kommunikative Kompetenz im Blick auf eine sachlich und fachlich angemessene Verständigung über religiöse Fragen, • Denk- und Argumentationskompetenz innerhalb theologischer Perspektiven der Vergangenheit und der Gegenwart im Blick auf Fragen des Lebens und der Religion, • Wahrnehmungs-, Orientierungs- und Handlungskompetenz in der Fähigkeit des Umgangs mit sozialphilosophischen Fragestellungen und soziologischen Herausforderungen, • Denk- und Argumentationskompetenz hinsichtlich des wechselseitigen Einflusses von Philosophie und Psychologie in spezifischen Themengebieten wie z.B. der Kognitionswissenschaft.
3 Inhalte In dem Aufbaumodul 1 Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft werden die Wechselwirkungen der Philosophie mit ihr verwandten Nachbardisziplinen thematisiert und die Studierenden mit grundlegenden theologischen, soziologischen und psychologischen Inhalten vertraut gemacht. Im Mittelpunkt steht dabei der interdisziplinäre Austausch über Inhalte, die sowohl in der Philosophie als auch in Psychologie, Soziologie und Theologie diskutiert werden, wie etwa der Umgang mit Transzendenz, das Leib-Seele-Problem, die Stellung des Menschen in der Welt und in der Gesellschaft oder die lern- und Erkenntnisweisen des Menschen. Es sollen die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft, Probleme der Religionsphilosophie unter Einbeziehung eines Grundlagenwissens über die Weltreligionen und grundlegende Fragen und Methoden der Psychologie, insbesondere der kognitiven Psychologie, vermittelt werden. Ziel ist es, den Studierenden unterschiedliche Herangehensweisen an philosophische Problemstellungen zu vermitteln, Sensibilität für andere Disziplinen zu entwickeln und die Öffnung der Philosophie für andere Wissenschaften zu fördern. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen, Grundkurse und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. 5 Gruppengröße Grundkurse und Seminare zur Vertiefung: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.“ 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung erfolgt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden. Die Modulprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 40.000 Zeichen Umfang oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus
A2 Aufbaumodul „Theoretische Philosophie“ Modulnummer Aufbaumodul 2 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 4.-5. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie (WP) 2. Seminar zur Erkenntnistheorie/Philosophie des Geistes/ Metaphysik (WP) 3. Seminar zur Logik/ Argumentationstheorie/Sprachphilosophie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden haben • einen Überblick über die wichtigsten Problemstellungen der Theoretischen Philosophie gewonnen (z.B. bei Platon, Aristoteles, Descartes, Hume, Kant), • gelernt, erkenntnis- und kognitionstheoretische Texte zu analysieren und zu bewerten, • gelernt, Positionen und wichtige Probleme der Erkenntnistheorie, der Metaphysik und der Philosophie des Geistes zu benennen und zu bewerten (z.B. Leib-Seele Problem, personale Identität, Bewusstsein, etc.), • gelernt, die Grenzen der menschlichen Erkenntnis auszuloten, • gelernt, wissenschaftliche Methoden zu benennen und anzuwenden, • gelernt, Argumentations- und Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen, • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten, • Kritische Analyse von Argumentationen, • Beurteilung von Handlungen, • Erschließung anwendungsbezogener Aspekte, • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren, • Analyse von Begründungen und Rechtfertigungen, • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Theoretischen Philosophie. 3 Inhalte Das Aufbaumodul 2 Theoretische Philosophie vermittelt den Studierenden einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Theoretischen Philosophie, wie z.B. Erkenntnistheorie, Metaphysik und Ontologie, Logik, Naturphilosophie, Philosophie des Geistes. Dabei sollen die Grundbegriffe sowie die zentralen Fragen der Theoretischen Philosophie (z.B. „Was kann ich wissen?“, „Was ist Bedeutung?“, „Haben wir einen freien Willen?“) auf exemplarische Weise behandelt und die philosophisch-begriffliche Arbeit eingeübt werden. Die Studierenden sollen z.B. mit dem Erkenntnisproblem, mit Rechtfertigung und Begründung, Wahrheit und
Objektivität, Grundlagen der Argumentation, Fragen der alten und der neuen Metaphysik und der Philosophie der Kognition vertraut gemacht werden. Sie sollen philosophische Richtungen kennenlernen, etwa Empirismus und Rationalismus, Phänomenologie, Hermeneutik, Pragmatismus, Analytische Philosophie und Konstruktivismus. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung und Entwicklung der Methodenkompetenz der Studierenden, etwa in Methoden der logischen Analyse. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Die Vorlesungen werden in der Regel durch Tutorien begleitet. Dies gilt auch für ausgewählte Seminare. 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare zur Vertiefung: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“ sowie im Anteilsfach Philosophie des Zwei-Fach-Bachelor- Studienganges der Universität Paderborn. Es ist geöffnet für Studierende im Unterrichtsfach Pädagogik und im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium sowie für das Studium Generale. Die Öffnung für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium im Grundstudium betrifft nur die Veranstaltung 1. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung erfolgt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden. Die Modulprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 40.000 Zeichen Umfang oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus
A3 Aufbaumodul „Praktische Philosophie“ Modulnummer Aufbaumodul 3 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 5.-6. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie (WP) 2. Seminar zur Ethik (WP) 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder politischen Philosophie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden haben • einen Überblick über die verschiedenen Fragestellungen der Praktischen Philosophie gewonnen, • Grundfragen und -positionen aus der Geschichte der Sozialphilosophie und Politischen Philosophie kennengelernt, • einen Überblick über die verschiedenen ethischen Theorien gewonnen (z.B. normative Ethik, deskriptive Ethik, Metaethik), • gelernt, Übergänge zwischen den Teildisziplinen der Praktischen Philosophie zu erkennen • gelernt, ethische Theorien auf praktische Probleme anzuwenden, • gelernt, wie ethische Urteile begründet werden können, • gelernt, Verantwortung für ethische Urteile zu übernehmen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen, • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten, • Kritische Analyse von Argumentationen, • Beurteilung von Handlungen, • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team, • Erschließung anwendungsbezogener Aspekte, • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren, • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Praktischen Philosophie. 3 Inhalte Das Aufbaumodul 3 Praktische Philosophie vermittelt den Studierenden die Grundbegriffe der Praktischen Philosophie sowie die zentralen Fragen der Ethik (z.B. „Was soll ich tun?“, „Warum ist eine Handlung richtig?“, „Was bedeuten unsere ethischen Begriffe?“). Aufgabe der Praktischen Philosophie ist es, sich über Grundbestimmungen menschlichen Handelns zu verständigen. Die Praktische Philosophie umfasst Problemstellungen aus den Bereichen Handlungstheorie, Politische Philosophie, Rechts- und Sozialphilosophie sowie vor allem der Ethik. Theorien der Ethik werden exemplarisch vorgestellt und auf
ihre Voraussetzungen und Strukturen hin untersucht. Als systematisches Grundgerüst für die philosophische Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und Problemen soll den Studierenden die Differenzierung der philosophischen Ethik in deskriptive, normative und Metaethik wie auch die Differenzierung nach den Ansätzen der Tugend, der Pflicht- und der Nutzenethik vermittelt werden. Außerdem werden in diesem Modul Fragestellungen und Traditionen der Sozialphilosophie und der Politischen Philosophie vermittelt sowie eine Einführung in die angewandte Ethik bzw. die „Ethik in den Wissenschaften“ gegeben. Dabei werden in exemplarischer Weise übergreifende Problemstellungen angewandter Ethik, etwa zur Willensfreiheit, Verantwortlichkeit und zum Gewissen behandelt wie auch Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft (Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Rawls, Kommunitarismus) und Normen in pluralistischen Gesellschaften unter dem Einfluss gesellschaftlicher Transformationsprozesse sowie Fragen nach dem Glück und der Lebenskunst vermittelt. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Die Vorlesungen werden in der Regel durch Tutorien begleitet. Dies gilt auch für ausgewählte Seminare. 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare zur Vertiefung: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt- und Real- und Gesamtschulen“ sowie im Anteilsfach Philosophie des Zwei-Fach-Bachelor- Studienganges der Universität Paderborn. Es ist geöffnet für Studierende im Unterrichtsfach Pädagogik und im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium sowie für das Studium Generale. Die Öffnung für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium im Grundstudium betrifft nur die Veranstaltung 1. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung erfolgt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden. Die Modulprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 40.000 Zeichen Umfang oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus
A4 Aufbaumodul „Grundlagen der Fachdidaktik“ Modulnummer Aufbaumodul 4 Workload 240 h Credits 6 Studiensemester 6. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Philosophie/Praktischen Philosophie (WP) 2. Seminar zur Fachdidaktik der Philosophie/ Praktischen Philosophie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden • haben fachdidaktisches Grundwissen sowie die Kenntnis fachdidaktischer Positionen und Strukturierungsansätze als Grundlagen einer angemessenen und anschaulichen Wissensvermittlung erworben, • kennen die verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis und können diese reflektieren, • kennen grundlegende fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze • haben gelernt, philosophische Argumentationen und Reflexionsmuster für einen sinn- und wertorientierten Unterricht zu nutzen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit der methodischen und systematischen Auseinandersetzung mit den Sinn- und Wertvorstellungen sowie den unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen der Schülerinnen und Schüler, • Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur sinnvollen Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen, • Fähigkeit zur anschaulichen Verknüpfung von komplexen philosophischen Fragestellungen und Probleme • Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität, • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team, • Erstes Verständnis der Grundlagen und Standards für Leistungsbewertung und Leistungsdiagnose. 3 Inhalte Das Aufbaumodul 4 Grundlagen der Fachdidaktik vermittelt den Studierenden zentrale Inhalte der Fachdidaktik und informiert insbesondere über Wissensvermittlung und Wissenserwerb im Bereich der Praktischen Philosophie, wobei auch die Entwicklung von Unterrichtskonzepten thematisiert wird und Verfahren zielgruppengerechter Erschließung relevanter Problemstellungen vermittelt werden. 4 Lehrformen Das Modul umfasst eine Einführungsveranstaltung zur Didaktik und ein Seminar sowie verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße Veranstaltung zu den Grundlagen: 40 TN; Seminar: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Veranstaltung 2 findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.“ 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1 8 Prüfungsformen In den beiden Veranstaltungen des Moduls muss jeweils eine Teilmodulprüfung absolviert werden, die durch eine oder mehrere Kurzklausuren, Protokoll, Referat oder Portfolio erbracht werden kann. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich absolvierte Teilmodulprüfungen in den beiden Veranstaltungen des Moduls 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus
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