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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 139.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach praktische philosophie an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 29, Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 6 Anhang Studienverlaufsplan -3- Modulbeschreibungen -4- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Aneignung von strukturiertem und vertieftem Fachwissen über die grundlegenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig auszubauen und sich in neue Entwicklungen des Unterrichtsfaches selbstständig einzuarbeiten (Verfügungswissen)  Zugang zu grundlegenden philosophischen Fragestellungen und der Systematik des Faches mit seiner spezifischen Begriffs-, Modell- und Theoriebildung (Orientierungswissen)  Zugang zu den spezifischen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Philosophie  Fähigkeit, eigenständig, konsistent und argumentativ schlüssig zu urteilen  Fähigkeit, philosophisches Wissen reflektiert einzusetzen  Fähigkeit zur Einbindung philosophischer Fragestellungen in die lebensweltlichen Problemkontexte der Schülerinnen und Schüler  Fähigkeit zur exemplarischen Analyse von Themenstellungen und Begriffen der Theoretischen und Praktischen Philosophie (z.B. Wahrheit und Objektivität, Freiheit und Menschenrechte) (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze  Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle insbesondere für Haupt- und Realschulen -5-  Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern  Kenntnis der Grundlagen einer angemessenen fach- und anforderungsgerechten Leistungsbeurteilung  Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler  Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität  Fähigkeit zur anschaulichen Vermittlung komplexer philosophischer Inhalte und Problemstellungen  Fähigkeit zur exemplarischen Gestaltung eines zielgruppengerechten Unterrichtes  Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation philosophischer Bildungsprozesse § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst zwei Module. Eines davon entfällt auf Themen der Fachdidaktik, das zweite auf Themen der Theoretischen und Praktischen Philosophie. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/ WL Mastermodul 1: Fachdidaktik 9/270 1. Sem. 1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie P P Mastermodul 2: Themen der Philosophie 9/270 3.-4. Sem. 1. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie WP WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. -6- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Praktische Philosophie umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Praktische Philosophie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil „Umgang mit Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Praktische Philosophie sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Praktische Philosophie werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Modulabschlussprüfungen können durch Klausuren (ca. 90 Minuten Länge) oder mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. Eine Modulabschlussprüfung muss schriftlich, die andere mündlich abgelegt werden. (2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Praktische Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. -7- (2) Wird die Masterarbeit im Fach Praktische Philosophie nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Praktische Philosophie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. Studierende, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingeschrieben wurden, gelten als für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingeschrieben. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 36/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Exemplarischer Studienverlaufsplan: „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (M.Ed.) Semester Modul_ Nr. Lehrveranstaltung LP Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: M 1 1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie 90 9/270 M 1 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie 180 2. Sem.: Praxissemester 3. Sem.: M 2 1. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie 180 6/180 4.Sem.: M 2 2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie 90 3/90 Summe 18/540 Modulbeschreibungen Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (M.Ed.) M1 Mastermodul „Fachdidaktik“ Modulnummer Mastermodul 1 Workload 240 h Credits 9 Studiensemester 1. Semester Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie (P) 2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie (P) Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 90 h 90 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen:  Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze,  Kenntnis der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis,  Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation philosophischer Bildungsprozesse,  Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern,  Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Mündliche Präsentation,  Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen,  Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt,  Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,  Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team  Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle,  Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis,  Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität. 3 Inhalte In dem Mastermodul 1 Fachdidaktik sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen Grundlagenkenntnisse im Bereich Fachdidaktik ausbauen und vertiefen. Zentral ist dabei der Erwerb von Kenntnissen zur selbstständigen Planung und Erarbeitung von Unterrichtskonzepten, die Fähigkeit zu einer angemessenen Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern (Diagnose) sowie die Anwendung lernpsychologischer Forschungen über den Prozess philosophischer Wissensaneignung. Dabei sollen die Studierenden auch für sozialwissenschaftliche Aspekte ihres Unterrichtsfaches sensibilisiert und zu einem angemessenen Umgang mit Heterogenität angeleitet werden. Dabei soll sozialwissenschaftliches, kulturreflexives und religionskundliches Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethisch und religiös bzw. weltanschaulich heterogen geprägten Lerngruppen vermittelt und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten philosophischer Bildung reflektiert werden. 4 Lehrformen Die Lehrveranstaltungen des Mastermoduls 1 werden in der Regel in Form von Seminaren durchgeführt. In den Seminaren werden exemplarische Themen der Fachdidaktik der Praktischen Philosophie anhand von Texten und anderen Medien erarbeitet und diskutiert. Ziel ist hier die Erarbeitung und Vertiefung fachdidaktischer Kenntnisse und ihre Anwendung auf die Praxis des Schulunterrichts. 5 Gruppengröße Seminare: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden.