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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 138.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach praktische philosophie an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird ein Studienbeginn zum Wintersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Aneignung von solidem und ausbaufähigem Fachwissen über die grundlegenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig zu vertiefen (Verfügungswissen)  Verständnis der Methoden des Faches in Verbindung mit dessen Inhalten  Fähigkeit, eigenständig und konsistent zu urteilen  Fähigkeit, philosophische Theorien auf lebensweltliche Problemkontexte zu übertragen und kritisch zu hinterfragen  Fähigkeit zur Reflexion über die Bedeutung des Faches auch im Vergleich zu anderen Fächern  Fähigkeit zur Einbindung philosophischer Fragestellungen in die lebensweltlichen Problemkontexte der Schülerinnen und Schüler (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Verständnis fachdidaktischen Grundwissens sowie Kenntnis fachdidaktischer Positionen und Strukturierungsansätze als Grundlagen einer angemessenen und anschaulichen Wissensvermittlung  Fähigkeit, die Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur sinnvollen Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen insbesondere an Haupt- und Realschulen anzuwenden  Fähigkeit der methodischen und systematischen Auseinandersetzung mit den Sinn- und -4- Wertvorstellungen sowie den unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen der Schülerinnen und Schüler  Fähigkeit, philosophische Argumentationen und Reflexionsmuster für einen sinn- und wertorientierten Unterricht zu nutzen  Fähigkeit zur anschaulichen Vermittlung komplexer philosophischer Inhalte und Problemstellungen  Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team  Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität  Erstes Verständnis der Grundlagen und Standards für Leistungsbewertung und Leistungsdiagnose § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst sechs Module. Der Studiengang umfasst zwei Basis- und vier Aufbaumodule. Das Programm der Basismodule umfasst eine Einführung in das Studium der Praktischen Philosophie sowie ein Modul zur Anthropologie und Kulturphilosophie. Im Rahmen der Aufbaumodule werden Themen der Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft sowie ein Modul zur Theoretischen Philosophie, ein Modul zur Praktischen Philosophie und ein Modul zur Fachdidaktik absolviert. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/WL Basismodul 1: Einführung in das Studium der Praktischen Philosophie 6/180 1. Sem. 1. Einführungsveranstaltung in das Studium der Philosophie/ Praktischen Philosophie 2. Einführungsveranstaltung in die Didaktik der Philosophie P P Basismodul 2: Anthropologie und Kulturphilosophie 12/360 1.–2. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 2. Seminar zur Anthropologie 3. Seminar zur Philosophie der Technik/Kulturphilosophie WP WP WP Aufbaumodul 1: Philosophie in Psychologie, Religion und Gesellschaft 12/360 2.-3. Sem. 1. Veranstaltung zur Theologie/Religionswissenschaft 2. Veranstaltung zur Theorie der Gesellschaft (Soziologie) 3. Veranstaltung zur Kognitiven Psychologie WP WP WP -5- Aufbaumodul 2: Theoretische Philosophie 12/360 3.–4. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 2. Seminar zur Erkenntnistheorie/ Philosophie des Geistes/Metaphysik 3. Seminar zur Logik/ Argumentationstheorie/ Sprachphilosophie WP WP WP Aufbaumodul 3: Praktische Philosophie 12/360 4.–5. Sem. 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 2. Seminar zur Ethik 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder politischen Philosophie WP WP WP Aufbaumodul 4: Grundlagen der Fachdidaktik 6/180 6. Sem. 1 Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Praktischen Philosophie 2. Seminar zur Fachdidaktik der Praktischen Philosophie WP WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Praktische Philosophie durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Praktische Philosophie als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, wissenschaftliche Inhalte auf Prozesse und Situationen schulischer Praxis zu beziehen und die Bezüge zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischem Handeln zu reflektieren. Es kann die Studierenden außerdem dazu befähigen, eine berufsorientierte Studienhaltung aufzubauen und erste praktische Erfahrungen aus der Perspektive von Lehreraufgaben zu gewinnen. Da den Studierenden nach Abschluss des Bachelorstudiums die Möglichkeit zur Weiterqualifikation in verschiedenen schulformbezogenen Masterstudiengängen offensteht, soll es auch zu einer reflektierten Auswahl zwischen diesen Studiengängen befähigen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen im offenen Bildungsbereich zu sammeln und einen Einblick in die Wissensvermittlung nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch im Rahmen der Erwachsenenbildung zu erhalten. Darüber hinaus dient es dazu, berufliche Flexibilität zu gewährleisten, fächerübergreifende Qualifikationen zu entwickeln und Orientierungshilfen in über den Lehrerberuf hinausgehende Berufsfelder wie z.B. auf Kommunikation und Vermittlung angelegte Berufe zu geben. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. -6- § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Praktische Philosophie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil „Umgang mit Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Praktische Philosophie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Praktische Philosophie werden Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls.  Modulprüfungen können durch Klausuren (ca. 90 Minuten Länge), Hausarbeiten (ca. 40 000 Zeichen Umfang) oder mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. Jede Prüfungsform sollte dabei mindestens einmal vertreten sein, so dass die Studierenden sowohl mit schriftlichen Prüfungsformen wie Klausuren und Hausarbeiten als auch mit mündlichen Prüfungen vertraut gemacht werden und lernen, mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen umzugehen. In den Aufbaumodulen A1 und A4 können die Teilmodulprüfungen auch durch eine oder mehrere Kurzklausuren (ca. 45 Minuten Länge) Protokoll, Referat oder Portfolio erbracht werden. (2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. -7- § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Praktische Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten à 2500 Zeichen nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Praktische Philosophie gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Praktische Philosophie geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie eingeschrieben worden sind, legen ihre Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2020/2021 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 78/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 90/14) ab. Ab dem Sommersemester 2021 wird die Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. Für Bachelorarbeit und etwaige mündliche Verteidigung gelten Satz 1 und Satz 2 nur, wenn der Beginn der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit vor dem 01. Oktober 2016 liegt. Im Übrigen gelten für die Bachelorarbeit diese Besonderen Bestimmungen ohne mündliche Verteidigung. Auch für Studierende nach Satz 1 gilt die erweiterte Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. -8- § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 78/11), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 90/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Exemplarischer Studienverlaufsplan: „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (B.Ed.) Semester Modul- Nr. Lehrveranstaltung LP Workload (h) LP/ Workload gesamt 1. Sem.: BM 1 1. Einführungsveranstaltung in das Studium der Philosophie/Praktischen Philosophie 90 12/360 BM 1 2. Einführungsveranstaltung in die Didaktik der Philosophie 90 BM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Anthropologie und Kulturphilosophie 180 2. Sem.: BM 2 2. Seminar zur Anthropologie 90 12/360 BM 2 3. Seminar zur Philosophie der Technik/Kulturphilosophie 90 AM 1 2. Veranstaltung zur Theorie der Gesellschaft (Soziologie) 180 3. Sem.: AM 1 1. Veranstaltung zur Theologie/Religionswissenschaft 90 12/360 AM 1 3. Veranstaltung zur Kognitiven Psychologie 90 AM 2 2. Seminar zur Erkenntnistheorie/Philosophie des Geistes/Metaphysik 180 4. Sem.: AM 2 1. Überblicksveranstaltung zur Theoretischen Philosophie 90 12/360 AM 3 2. Seminar zur Ethik 180 AM 2 3. Seminar zur Logik/Argumentationstheorie/Sprachphilosophie 90 5. Sem.: AM 3 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie 90 6/180 AM 3 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder Politischen Philosophie 90 6.Sem.: AM 4 1. Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Praktischen Philosophie 90 6/180 AM 4 2. Seminar zur Fachdidaktik der Praktischen Philosophie 90 Summe 60/1800 -16- 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Die Vorlesungen werden in der Regel durch Tutorien begleitet. Dies gilt auch für ausgewählte Seminare. 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare zur Vertiefung: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ sowie im Anteilsfach Philosophie des Zwei-Fach-Bachelor- Studienganges der Universität Paderborn. Es ist geöffnet für Studierende im Unterrichtsfach Pädagogik und im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium sowie für das Studium Generale. Die Öffnung für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium im Grundstudium betrifft nur die Veranstaltung 1. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung erfolgt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden. Die Modulprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 40.000 Zeichen Umfang oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus -17- A3 Aufbaumodul „Praktische Philosophie“ Modulnummer Aufbaumodul 3 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 4.-5. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Überblicksveranstaltung zur Praktischen Philosophie (WP) 2. Seminar zur Ethik (WP) 3. Seminar zur Sozialphilosophie oder politischen Philosophie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden haben • einen Überblick über die verschiedenen Fragestellungen der Praktischen Philosophie gewonnen, • Grundfragen und -positionen aus der Geschichte der Sozialphilosophie und Politischen Philosophie kennengelernt, • einen Überblick über die verschiedenen ethischen Theorien gewonnen (z.B. normative Ethik, deskriptive Ethik, Metaethik), • gelernt, ethische Theorien auf praktische Probleme anzuwenden, • gelernt, wie ethische Urteile begründet werden können. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen, • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten, • Kritische Analyse von Argumentationen, • Beurteilung von Handlungen, • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team, • Erschließung anwendungsbezogener Aspekte, • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren. 3 Inhalte Das Aufbaumodul 3 Praktische Philosophie vermittelt den Studierenden die Grundbegriffe der Praktischen Philosophie sowie die zentralen Fragen der Ethik (z.B. „Was soll ich tun?“, „Warum ist die Handlung richtig?“, „Was bedeuten unsere ethischen Begriffe?“). Aufgabe der Praktischen Philosophie ist es, sich über Grundbestimmungen menschlichen Handelns zu verständigen. Die Praktische Philosophie umfasst Problemstellungen aus den Bereichen Handlungstheorie, Politische Philosophie, Rechts- und Sozialphilosophie sowie vor allem der Ethik. Theorien der Ethik werden exemplarisch vorgestellt und untersucht. Als systematisches Grundgerüst für die philosophische Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und Problemen soll den Studierenden die Differenzierung der philosophischen Ethik in deskriptive, normative und Metaethik wie auch die Differenzierung nach den Ansätzen der Tugend, der Pflicht- und der Nutzenethik vermittelt werden. Außerdem werden in diesem Modul Fragestellungen und Traditionen der Sozialphilosophie und der Politischen Philosophie vermittelt sowie eine Einführung in die angewandte Ethik bzw. die „Ethik in den Wissenschaften“ gegeben. Dabei werden in exemplarischer Weise übergreifende Problemstellungen angewandter Ethik, etwa zur Willensfreiheit, Verantwortlichkeit und zum Gewissen, behandelt wie auch Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft (Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit) und Normen in pluralistischen Gesellschaften unter dem Einfluss gesellschaftlicher Transformationsprozesse sowie Fragen nach dem Glück und der Lebenskunst vermittelt. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Die Vorlesungen werden in der Regel durch Tutorien begleitet. Dies gilt auch für ausgewählte Seminare. -18- 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare zur Vertiefung: 30 TN. 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ sowie im Anteilsfach Philosophie des Zwei-Fach-Bachelor- Studienganges der Universität Paderborn. Es ist geöffnet für Studierende im Unterrichtsfach Pädagogik und im erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium sowie für das Studium Generale. Die Öffnung für das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium im Grundstudium betrifft nur die Veranstaltung 1. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung erfolgt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden. Die Modulprüfung kann durch eine Klausur von ca. 90 Minuten Länge, eine Hausarbeit von ca. 40.000 Zeichen Umfang oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten Länge) erbracht werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat oder Portfolio 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus -19- A4 Aufbaumodul „Grundlagen der Fachdidaktik“ Modulnummer Aufbaumodul 4 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Veranstaltung zu den Grundlagen der Didaktik der Praktischen Philosophie (WP) 2. Seminar zur Fachdidaktik der Praktischen Philosophie (WP) Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden • haben fachdidaktisches Grundwissen sowie die Kenntnis fachdidaktischer Positionen und Strukturierungsansätze als Grundlagen einer angemessenen und anschaulichen Wissensvermittlung erworben, • kennen die verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis und können diese reflektieren, • haben gelernt, philosophische Argumentationen und Reflexionsmuster für einen sinn- und wertorientierten Unterricht zu nutzen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit der methodischen und systematischen Auseinandersetzung mit den Sinn- und Wertvorstellungen sowie den unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen der Schülerinnen und Schüler, • Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung zur sinnvollen Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen, • Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität, • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team, • Erstes Verständnis der Grundlagen und Standards für Leistungsbewertung und Leistungsdiagnose. 3 Inhalte Das Aufbaumodul 4 Grundlagen der Fachdidaktik vermittelt den Studierenden zentrale Inhalte der Fachdidaktik und informiert insbesondere über Wissensvermittlung und Wissenserwerb im Bereich der Praktischen Philosophie, wobei auch die Entwicklung von Unterrichtskonzepten thematisiert wird und Verfahren zielgruppengerechter Erschließung relevanter Problemstellungen vermittelt werden. 4 Lehrformen Das Modul umfasst eine Einführungsveranstaltung zur Didaktik und ein Seminar sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Veranstaltung zu den Grundlagen: 40TN; Seminar: 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1. 8 Prüfungsformen In den beiden Veranstaltungen des Moduls muss jeweils eine Teilmodulprüfung absolviert werden, die durch eine oder mehrere Kurzklausuren, Protokoll, Referat oder Portfolio erbracht werden kann. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Teilmodulprüfungen in den beiden Veranstaltungen des Moduls 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Volker Peckhaus herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819