Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 135.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach pädagogik an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 4 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichungen ................................................. 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Pädagogik umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) Aufbauend auf den im Bachelor-Studiengang erworbenen Kompetenzen sollen die Studierenden durch die fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Pädagogik erziehungswissenschaftlich fundiertes Wissen und Können forschungsbezogen vertiefen und erweitern. Es sollen die Fähigkeiten erworben werden, wesentliche Forschungszugänge und -befunde zu einem gewählten Forschungsgegenstand zu systematisieren und darzustellen in einem spezifischen Forschungsbereich ein begrenztes eigenes Forschungsvorhaben unter Zuhilfenahme geeigneter Methoden zu konzipieren, durchzuführen und die Ergebnisse in Bezug auf relevanten Erkenntnissen aus der Literatur zu setzen, zu interpretieren sowie den gesamten Forschungsprozess zu reflektieren. aktuelle wissenschaftliche Zugänge und domänenspezifische Diskurse zu Lernen, Entwicklung und Sozialisation darzustellen, kritisch zu reflektieren und in ihrer Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit einzuschätzen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Pädagogik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Pädagogikunterricht unter Berücksichtigung der spezifischen Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schüler der Gymnasialen Oberstufe sowie der Rahmenbedingungen von Gymnasium und Gesamtschule mit Unterstützung von Mentoren theoriegeleitet zu planen, durchzuführen und auszuwerten Möglichkeiten der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Pädagogikunterrichts aufzuzeigen und hinsichtlich ihrer Grenzen kritisch zu reflektieren empirische Forschungszugänge und -befunde zum Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe am Gymnasium und an Gesamtschulen zu systematisieren und darzustellen sowie im Hinblick auf das eigene Verständnis von Pädagogikunterricht und die eigenen Unterrichtserfahrungen zu reflektieren.
-4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Zeitpunkt (Sem.) Name des Moduls, Veranstaltungen P/WP LP 1. Sem. Mastermodul Fachdidaktik (MM 1) a) Seminar: Planung von Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe b) Seminar: Vorbereitung des Praxissemesters P P 9 1. + 3. Sem. Mastermodul Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben (MM 2) a) Seminar: Konzeption und Design eines erziehungswiss. Forschungsprojekts P 9 2. Sem. Praxissemester 3. Sem. b) Seminar: Durchführung, Auswertung und Präsentation des Forschungsprojekts P 3. + 4. Sem. Mastermodul Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation (MM 3) a) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Entwicklung und Lernen b) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Sozialisation WP WP 9 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Pädagogik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Pädagogik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Pädagogik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Die Prüfungsleistungen werden im Rahmen einer Modulabschlussprüfung erbracht. Sie werden durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet und gehen in die Abschlussnote der Masterprüfung ein. Prüfungsleistungen werden zu folgenden Modulen erbracht: MM 1: Fachdidaktik MM 2: Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben MM 3: Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation. (2) Prüfungsleistungen sowie die zu erbringenden Leistungen der aktiven und qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen erbracht werden: Qualifizierte Teilnahme (inkl. Vor- und Nachbereitung) als: Kurzreferat Sitzungsgestaltung Seminarmoderation schriftl. Tests oder Übungsaufgaben Erkundungsaufgaben Reflexionspapier schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion Qualifizierte Teilnahme Eine der folgenden Leistungen: Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (ca. 12-15 S.) Hausarbeit/Projektarbeit (ca. 20-25 S.) Klausur (ca. 90-120 Min.) Mündl. Prüfung (ca. 20-30 Min.) Mündliche Projektdarstellung plus Kolloquium (insgesamt ca. 45 Min.) Prüfungsleistungen (3) Im Rahmen des Forschungsmoduls MM2 wird die Prüfungsleistung in Form einer mündlichen Projektdarstellung plus Kolloquium (45 Min.) erbracht. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Pädagogik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Pädagogik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-6- § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Pädagogik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Masterarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 34/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 34/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan EXEMPLARISCHER STUDIENVERLAUF 1 Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. MM 1 Fachdidaktik (9 LP) Seminar MM 1a) Planung von Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe Seminar MM 1b) Vorbereitung des Praxissemesters Praxissemester MM 2 Erziehungswissenschaftl. Forschungsvorhaben (9 LP) Seminar MM 2a) Konzeption und Design eines erziehungswiss. Forschungsprojekts Seminar MM 2b) Durchführung, Auswertung und Präsentation des Forschungsprojekts MM 3 Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation (9 LP) Seminar MM 3a) Aktuelle Diskurse zu Entwicklung und Lernen Seminar MM 3b) Aktuelle Diskurse zu Sozialisation ∑ 27 LP 12 LP 0 LP 9 LP 6 LP
Fachdidaktik Mastermodul 1 MM 1 Workload 270 h Credits 9 CP Studiensem. 1. Sem Häufigkeit Einmal jährlich im WS Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen MM1a) Seminar: Planung von Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe MM1b) Seminar: Vorbereitung des Praxissemesters Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 150 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Kenntnis von Richtlinien und Lehrplänen für den Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe und Fähigkeit zu deren theoriegeleiteten Analyse Fähigkeit zur kriteriengeleiteten Analyse und Bewertung von Lehr- und Arbeitsmitteln sowie von Planungsbeispielen für den Pädagogikunterricht Fähigkeit zur Nutzung allgemein- und fachdidaktischer Konzepte und Planungshilfen sowie fachwissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren für die Planung eigener Unterrichtsstunden/-reihen Kenntnis von Modellen und Kriterien der Erhebung von Lernständen und Fähigkeit, einzelne auf die Beurteilung und Förderung fachlichen Lernens im Pädagogikunterricht zu beziehen Kenntnis ausgewählter Forschungsansätze und empirischer Studien zum Pädagogikunterricht, Fähigkeit zu deren Interpretation sowie Verständnis für deren Bedeutung für die Weiterentwicklung des Faches Fähigkeit zur Formulierung forschungsorientierter Leitfragen für das Studien-, Unterrichts- bzw. Forschungsprojekt im Praxissemester Fähigkeit zur Entwicklung von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung des Praxissemester- Projekts. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Fähigkeit zur Darstellung und kritischen Reflexion eigener Unterrichtsplanungen Fähigkeit zur Nutzung wissenschaftlicher Forschungen zur Entwicklung eigener Forschungsfragen 3 Inhalte Das Modul dient der qualifizierten Vorbereitung des Praxissemesters sowie der systematischen Erweiterung und Vertiefung der im Bachelor-Studium erworbenen fachdidaktischen Kompetenzen. Zu diesem Zweck sollen die Studierenden befähigt werden, Lehrpläne, Medien und Planungsbeispiele für den Pädagogikunterricht zu analysieren und Pädagogikunterricht theoriegeleitet zu planen. Ausgehend von aktuellen empirischen Forschungen zum Pädagogikunterricht sollen sie darüber hinaus forschungsorientierte Fragen für das Praxissemester entwickeln Inhalte des Moduls sind Richtlinien und Lehrpläne Analyse von Lernvoraussetzungen Inhalte und Zielvorstellungen Lernaktivitäten und Lehrerhandlungen Medien Sozialformen und Organisation Lernerfolgskontrolle Umgang mit Heterogenität, Möglichkeiten und Grenzen der Individualisierung Kooperatives Lernen Empirische Forschungen zum Pädagogikunterricht 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums 5 Gruppengröße Seminare 40 TN 6 Verwendung des Moduls Die Veranstaltung b) findet auch Verwendung im Masterstudiengang Unterrichtsfach-Pädagogik (BK) 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gemäß § 42 Modulabschlussprüfung gemäß § 42 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen 10 Modulbeauftragte Dr. Ulrich Schwerdt – Stellvertr.: Prof. Dr. Christine Freitag
Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben Mastermodul 2 MM 2 Workload 270 h Credits 9 CP Studiensem. 1. + 3. Sem Häufigkeit Einmal jährlich. Beginn im WS Dauer 3 Semester 1 Lehrveranstaltungen MM2a) Seminar: Konzeption und Design eines erziehungswissenschaftl. Forschungsprojekts MM2b) Seminar: Durchführung, Auswertung und Präsentation des Forschungsprojekts Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Fähigkeit , inhaltliche Schwerpunkte eines spezifischen Forschungsbereichs selbständig zu erschließen und strukturiert aufzubereiten Fähigkeit, wesentliche Forschungsergebnisse zu dem gewählten inhaltlichen Schwerpunkt zu systematisieren und darzustellen Fähigkeit, forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander abzuwägen; Fähigkeit , ein begrenztes eigenes Forschungsvorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer Methoden zu konzipieren und durchzuführen Fähigkeit, das Daten- bzw. Dokumentenmaterial nachvollziehbar aufzubereiten, in Bezug zu relevanten Erkenntnissen aus der Literatur zu setzen, zu interpretieren sowie die Reichweite der eigenen Forschungsergebnisse zu diskutieren Fähigkeit, die verwendeten Methoden kritisch zu reflektieren Spezifische Schlüsselkompetenzen: Fähigkeit zur Darstellung und kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen 3 Inhalte Im Rahmen dieses Moduls entwickeln die Studierenden unter Anleitung eine Forschungsfrage im Zusammenhang mit zuvor absolvierten Studieneinheiten der Fachwissenschaften bzw. der Fachdidaktik. Inhalte des Moduls – jeweils bezogen auf ein spezifisches Forschungsfeld sind: Entwicklung von Forschungsfragen Konzeption von Forschungsdesigns Erhebung und Auswertung von Daten-/Dokumentenmaterial Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung Dokumentation und Präsentation von Forschungsergebnissen 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums. Das Selbststudium wird durch ein veranstaltungsbegleitendes Mentorium unterstützt, das eine intensive Betreuung von Kleingruppen bzw. einzelnen Studierenden ermöglicht. 5 Gruppengröße Seminare 40 TN 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung im Masterstudiengang Unterrichtsfach Pädagogik (BK) 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Qualifizierte Teilnahme gemäß § 42 Modulabschlussprüfung gemäß § 42 Abs. 3 in Form einer mündlichen Projektdarstellung plus Kolloquium (45 Min.) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen 10 Modulbeauftragte Dr. Ulrich Schwerdt – Stellvertr.: Prof. Dr. Christine Freitag