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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Pader [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 113.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an berufskollegs mit dem unterrichtsfach kunst an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 5 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 7 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 7 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 7 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 8 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 8 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 9 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 9 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 9 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Kunst setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Fach Kunst, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Fach Kunst sowie Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang mit dem Fach Kunst und Kunstvermittlung bzw. mit dem Fach Kunstvermittlung, Kunst und Kontext in der jeweils geltenden Fassung festgelgt. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Durch die Kunstpraxis sollen die Studierenden grundlegende individuelle Kompetenzen wie Kreativität, Flexibilität, Wahrnehmungssensibilität, Fantasiefähigkeit verbunden mit Selbst-Reflexivität, ästhetischer Urteilsfähigkeit sowie erforderlicher Grundlagen ästhetischer Kommunikationsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen ausbilden. Dabei sollen sie Grundlagen ästhetischer Wahrnehmung und Erfahrung sowie die Bedeutung von Sinnlichkeit und Körperlichkeit für Jugendliche in den entsprechenden Altersstufen kennenlernen. Auf die Schulform des Berufskollegs bezogen sollen die Studierenden auch im Bereich der angewandten Künste wie zum Beispiel der Architektur oder dem Design grundlegende Kenntnisse erwerben, die sich auf die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit diesen Themenfeldern beziehen. Gestalterische Verfahren und Techniken, die in gestalterischen Berufsfeldern von Bedeutung sind, bilden hier neben künstlerischen Kompetenzen einen Schwerpunkt. -4- Die Studierenden sollen in der Lage sein,  sich die kunstpraktischen Verfahren und Techniken in den Bereichen von Malerei und Grafik, im dreidimensionalen Bereich von Bildhauerei, Installation, Objekt und Raum, im Bereich Performance und im Bereich von Fotografie, Film/Video und/oder Digitale Medien zu erarbeiten und vielfältige künstlerische Strategien im Zusammenhang mit eigenen gestalterischen Arbeitsvorhaben anzuwenden. Der Kompetenzerwerb des fachwissenschaftlichen Studiums soll sich darin ausdrücken, dass die Studierenden auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung in der Lage sind,  historische und aktuelle künstlerische und kulturelle Phänomene in ihrer inneren Logik zu erkennen, kontextuell einzuordnen und kritisch zu reflektieren;  wesentliche fachgeschichtliche Konzepte und Methoden des Kunstunterrichts und ihrer Kritik kennenlernen sowie Unterrichtsmodelle und deren didaktische Begründung, Planung, Erprobung, Reflexion durchführen können;  Fähigkeiten zu entwickeln, Arbeitsweisen und Theorien der Kunstwissenschaft (Kunstgeschichte einschließlich Bildwissenschaft und Geschichte der visuellen Kultur, Geschichte und Ästhetik der Medien) anzuwenden und darzustellen;  spezifische Fragestellungen z.B. zu künstlerischen Ausdrucksformen in Relation zu Phänomenen der Alltagskultur und medial vermittelter Welt zu analysieren oder Grenzphänomene von Bildlichkeit bzw. bildmedialer Differenzen zu erkennen und zu reflektieren;  komplexe Arbeitsmedien einzurichten und Methoden zu ihrer Analyse anzuwenden, um gegebene Sachverhalte kritisch zu hinterfragen sowie sich in fachwissenschaftliche Diskurse einzuarbeiten;  mit Werken, Motiven und Fragestellungen historischer wie zeitgenössischer Kunst methodensicher und kritisch umzugehen;  relevante bezugswissenschaftliche Themen aus dem Spektrum der Kulturwissenschaften identifizieren, methodensicher bewerten und mit den fachwissenschaftlichen Bereichen vernetzen;  gewonnene Einsichten und Erkenntnisse sprachlich angemessen wieder zu geben und sie in gesprochenem wie geschriebenem Wort darzulegen;  die Fähigkeit entwickeln, Kunst, Künstler sowie künstlerische Praktiken und Strategien als Prozess zu verstehen, in den subjektive Dispositionen und Mentalitäten ebenso wie überindividuellen Strukturen, etwa mediale Technologien, Markt und Öffentlichkeit hineinspielen;  Grundlagen für die Ausbildung einer kunstwissenschaftlichen Perspektive sind Kenntnisse der grundlegenden Methoden der Kunstgeschichte und ein Überblick über die kunstgeschichtlichen Gegenstandsfelder in synchroner wie diachroner Perspektive. Darin einbeschlossen sind grundlegende Kenntnisse in den Bereichen der Stil- und Gattungsgeschichte sowie der Ästhetik und Geschichte der Kunsttheorie sowie der Ikonografie/Ikonologie und- Theorie des Bildes und der Medien. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  die Fähigkeit, theoretisches Wissen zu erarbeiten und zu erläutern sowie eigenständige Fragestellungen in Bezug auf kunstpädagogische bzw. fachdidaktische Theorien, Konzepte und Positionen zu entwickeln; -5-  die Fähigkeit, sich in ästhetische Bildwelten von Jugendlichen der entsprechenden Altersstufen einzudenken, deren ästhetische Wahrnehmung und ästhetische Gestaltungsfähigkeiten zu beobachten, zu diagnostizieren und entsprechend zu fördern. (Diagnose- und Förderkompetenz);  die Fähigkeit, die Besonderheit der Methoden im Bereich der Kunst und ihrer Didaktik zu erfassen, zu beschreiben und die entsprechenden Vorgehensweisen anzuwenden;  die Fähigkeit, künstlerisch-praktische Verfahren unter fachdidaktisch orientierten Fragestellungen zu verbinden und auf die Berufsschule zu beziehen;  die Fähigkeit, unterschiedliche schulformspezifische Herangehensweisen an ästhetisch erfahrbare Wirklichkeit mit Blick auf Heterogenität zu entwickeln;  die Fähigkeit, die ästhetische Praxis als Methode der Erkenntnisgewinnung zu nutzen. (3) Mit einer ästhetischen Kompetenz im Bereich der Kunst sind in der Fachgeschichte der ästhetischen Erziehung immer auch soziale Fähigkeiten verbunden. Der soziale Kompetenzerwerb soll sich darin ausdrücken, dass die Studierenden in der Lage sind,  eigene künstlerisch-wissenschaftliche Vorhaben in Zusammenarbeit mit anderen zu entwickeln und darzustellen (ästhetisch-soziale Kompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit):  vor dem Hintergrund eines fundierten Wissens und eigener Erfahrungen ästhetische Urteile über eigene Arbeiten und die Arbeiten anderer zu fällen und zu begründen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: -6- Basismodul I: Einführung in die künstlerische Praxis 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2. Sem. 1. Atelier: Zeichnung/Druckgrafik 2. Atelier: Malerei 3. Atelier: Bildhauerei/Objekt und Raum/Installation 4. Atelier: Fotografie/Film/Video/Digitale Medi- en/Performance WP WP WP WP 90 h 90 h 90 h 90 h Basismodul II: Einführung in die Kunstwissenschaft 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2.Sem. 1. Einführung in die Kunstgeschichte 2. Kunsttheorie/Bildwissenschaft/Medienästhetik 3. Themen und Fragestellungen der Kunstgeschichte WP WP WP 90 h 90/180 h* 90/180 h* Basismodul III: Kunstdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 2.-3. Sem. 1. Einführung in die Kunstdidaktik 2. Kunstpädagogische Diskurse und Ästhetische Sozialisation (mit schulformspezifischem Schwerpunkt) WP WP 90 h 180 h Aufbaumodul I: Kontext Kunst 18 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-5. Sem. 1. Künstlerische Werkstatt 2. Kuratorische Werkstatt/Theorie und Praxis der Ausstellung/Kunstvermittlung 3. Kunst-, Kultur- und Mediengeschichte und ihre Bezugsfelder 4. Kolloquium WP WP WP WP 180 h 90h/180 h* 90h/180 h* 90h Aufbaumodul II: Kunstwissenschaft 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 5.-6. Sem. 1. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft 2. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft aus Kunst, Architektur, Design, Alltagsästhetik, Digitale Medi- en WP WP 90/180 h* 90/180 h* Aufbaumodul III: Künstlerische Praxis 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4.-6. Sem. 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei, Fotografie, Film/Video, Digitale Medien, Performance) 2. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Bildhauerei, Objekt und Raum, Installation) 3. Aufbauendes künstlerisches Projekt nach Wahl WP WP WP 90 h 90 h 180 h * Im Basismodul II und im Aufbaumodul II ist jeweils eine Veranstaltung mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. -7- (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Berufskollegs umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum wird in der Regel in Zusammenhang mit dem berufspädagogischen Modul absolviert. (3) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Kunst sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Basismodul I: Modulprüfung durch Abgabe einer Mappe, in der die in den vier Lehrveranstaltungen des Moduls enstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten gesammelt und schriftlich dokumentiert werden. Basismodul II: Modulprüfung im Zusammenhang mit Lehrveranstaltung „Kunsttheorie/Bildwissenschaft/Medienästhetik“ oder der Lehrveranstaltung „Themen und Fragestellungen der Kunstgeschichte“ Basismodul III: Modulprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung „Kunstpädagogische Diskurse und Ästhetische Sozialisation“ Aufbaumodul I: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl -8- Aufbaumodul II: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl Aufbaumodul III: Modulprüfung als künstlerisch-praktische Prüfung, in der die im Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden (Fachpraktische Prüfung) (2) Modulprüfungen können durch Klausuren (90-120 Minuten), Hausarbeiten (ca. 10-15 Seiten), mündliche Prüfungen (ca. 30 Minuten), fachpraktische Prüfungen, künstlerisch-praktische Arbeiten mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten), Ausstellungsprojekte mit schriftlicher Dokumentation (5-10 Seiten) oder Portfolios (15-20 Seiten) erbracht werden. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. (3) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch einen oder mehrere Tests (Protokoll, Seminarpapier, Referat, Arbeitsbuch) oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische Arbeit. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit (1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Kunst mit wissenschaftlichen und künstlerischen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit mit einem Theorie-Schwerpunkt kann wahlweise in der Kunstwissenschaft oder der Kunstdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die Bachelorarbeit auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen o d e r kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 15-20 Seiten haben. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung eingeht. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Kunst geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. -9- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 73/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich etwaiger mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 73/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 73/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB 86/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Februar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -16- 3 Inhalte Die Studierenden werden in die Geschichte der Kunstpädagogik eingeführt und setzen sich mit historischen und aktuellen Konzepte der Kunstpädagogik auseinander. Sie werden auf der Basis der Entwicklung des bildnerischen Ausdrucks von Kindern und Jugendlichen mit ästhetischen Sozialisationsformen und dem kinder- und jugendkulturellen Ausdruck (z.B. der Kinderzeichnung) vertraut gemacht. Neben ersten kunstpädagogischen Erfahrungen werden unterschiedliche Unterrichtsmethoden und didaktische Fragestellungen auch im Kontext der Transkulturalität und mit Blick auf schulformspezifische Besonderheiten diskutiert. Aktuelle kunstpädagogische Diskurse und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbeitet. 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung, Projekt 5 Gruppengröße Seminar 40 TN; Vorlesung 120 TN; Projekt: 25 TN; 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung in den Bachelorstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt, HRGe sowie GyGe. 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird, anknüpfend an die 2. Lehrveranstaltung, eine Hausarbeit (10-15 Seiten), ein Portfolio (10-15 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) erbracht. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Ströter-Bender, Prof. Dr. Schmidt -17- Aufbaumodul I: Kontext Kunst Modulnummer AM I Workload 540 h Credits 18 LP Studiensemester 3.-5 Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Künstlerische Werkstatt 2. Kuratorische Werkstatt/Theorie und Praxis der Ausstellung/Kunstvermittlung* 3. Kunst-, Kultur- und Mediengeschichte und ihre Bezugsfelder* 4. Kolloquium *Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h 15h Selbststudium 150 h 60/150 h 60/150 h 75h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Die Studierenden können historische und aktuelle kunstdidaktische Konzepte und Diskurse wissenschaftlich erarbeiten, einschätzen und unter Aspekten aktueller kunstdidaktischer Fragestellungen weiterentwickeln. • Die Studierenden sind in der Lage, Ausstellungsprojekte auf der Basis eigener künstlerischer Arbeiten zu organisieren. • Die Studierenden können Vermittlungsfelder und Vermittlungsstrategien im Bereich der Kunst erschließen. • Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Verfahren künstlerischer Praxis weiter zu differenzieren und zu vertiefen. • Die Studierenden sind in der Lage, individuelle künstlerische Zugänge und Strategien weiter auszuformen. • Die Studierenden verfügen über Kenntnisse, Einsichten und Methodenwissen, um sich in spezielle Fragestellungen und Bereiche der Kunstwissenschaft, insbesondere der Kunstgeschichte und Medienwissenschaften einschließlich Geschichte der visuellen Kultur, Bildtheorie und Ästhetik einzuarbeiten, zu reflektieren und diese zu vernetzen. • Die Studierenden können sich eigene Arbeitsvorhaben bezugswissenschaftliche Theorien, Analyseverfahren und Methoden aneignen und sie an selbst gewählten Beispielen problemorientiert entwickeln und darstellen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation, • Arbeits- und Präsentationstechniken • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten • Kritische Analyse von Argumentationen • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Fähigkeit, Diskussionen zu leiten • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team • Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Kunst 3 Inhalte Dieses Modul ermöglicht den Studierenden über die traditionellen Bildverfahren hinaus aktuelle grenzüberschreitende Disziplinen künstlerischer und performativer Praktiken, aktuelle Bildverfahren und Digitale Medien kennen zu lernen, diese in Theorie und Praxis zu erproben erproben und in synchroner wie historischer Perspektive zu vernetzen. Sie vertiefen darüber hinaus ausgewählte Themen und Fragestellungen aus Kunstgeschichte und Medienwissenschaft sowie verschiedene Inhalte und Methoden der Kunstdidaktik. Durch interdisziplinäre Projekte und Themen werden die Theorie und Praxis der Ausstellung erprobt sowie kuratorische Entscheidungen kritisch reflektiert. Der Projektcharakter und interdiszipli- -18- näre Verfahren stehen hierbei im Vordergrund. 4 Lehrformen Seminar, Projekt, Vorlesung, Kolloquium 5 Gruppengröße Kunstwissenschaftliches Seminar 40 TN; Vorlesung 120 TN; Projekt: 25 TN; Künstlerisches und gestalterisches Seminar: 25 TN; Kolloquium: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung in den Bachelorstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt GyGe. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1 und des Basismoduls 2 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird, anknüpfend an eine Lehrveranstaltung nach Wahl, durch eine Klausur (90-120 Min.), eine Hausarbeit (10-15 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) erbracht. 9 Voraussetzungen für . die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Autsch, Prof. Dr. Lemke -19- Aufbaumodul II: Kunstwissenschaft Modulnummer AM II Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 5.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft(Kunstgeschichte, einschließlich Geschichte von Ästhetik und Kunsttheorie, Bildtheorie und Geschichte der visuellen Kultur, sowie Ästhetik und ihre Geschichte der Medien)* 2. Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft aus Kunst, Architektur, Design, Alltagsästhetik, Digitale Medien* *Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von 180 h zu absolvieren. Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60/150 h 60/150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Das Aufbaumodul gibt den Studierenden einen erweiterten Einblick in die Kunstwissenschaft. Dies stellt die Grundlage dar, um kunstwissenschaftliche sowie relevante bezugswissenschaftliche Fragestellungen aus dem Spektrum der Kulturwissenschaften aufzuzeigen und sie mit wissenschaftlichem Verständnis und deren Methoden zu klären. • Die Studierenden verfügen über Kenntnisse, Einsichten und Methodenwissen, um sich in spezielle Fragestellungen und Bereiche der Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften einzuarbeiten, zu reflektieren und diese zu vernetzen. • Die Studierenden können sich eigene Arbeitsvorhaben bezugswissenschaftliche Theorien, Analyseverfahren und Methoden aneignen und sie an selbst gewählten Beispielen problemorientiert entwickeln und darstellen. • Die Studierenden können relevante Themen, Inhalte, Gegenstände und Fragestellungen (z. B. Medienbilder, Alltagsobjekte, Körper, Raum) ästhetisch erforschen, nach verschiedenen Gesichtspunkten (historische, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, anthropologische, philosophische, anthropologische psychologische Grundannahmen, Genderforschung) charakterisieren und darlegen. • Die Studierenden können Forschungsergebnisse der Kunstwissenschaft angemessen darstellen, in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einschätzen und Verbindungslinien zu affinen Feldern aus dem Spektrum der Kulturwissenschaften aufzeigen. • Die Studierenden können die Relevanz der fachlichen bzw. bezugswissenschaftlichen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit den Gegenständen der Kunstwissenschaft in Bezug auf das spätere Berufsfeld einschätzen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation • Arbeits- und Präsentationstechniken • Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen oder Hausarbeiten • Kritische Analyse von Argumentationen • Fähigkeit in sprachlich und logisch korrektem Argumentieren • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Fähigkeit, Diskussionen zu leiten • Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team • Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit • Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in Problemstellungen der Kunstwissenschaft -20- 3 Inhalte Die Studierenden vertiefen Themen und Fragestellungen der Kunstwissenschaft im Hinblick auf deren Spekturm in den Fachgebieten der Kunstgeschichte und der Medienwissenschaft. Durch Schwerpunktsetzungen, die hier in der Geschichte der Kunst sowohl der älteren Epochen als auch des 20. und 21. Jahrhunderts gelegt werden, soll das komplexe Bedingungsgeflecht der Bilder und Medien wie auch die Komplexität der künstlerischen Gestaltungsprinzipien verdeutlicht werden. Die Studierenden werden durch gezielte Angebote der Auseinandersetzung mit Originalen bzw. Kunststätten z.B. auf Exkursionen dazu motiviert, die Erkenntnisleistung von Bildern zu erfassen und kritisch zu reflektieren. Darüber hinaus findet eine exemplarische Anbindung an kunsthistorische Diskurse, an Theorien und zum Bild statt. Die Studierenden sind in der Lage, ästhetische und kunsttheoretische Problemstellungen zu formulieren und wissenschaftlich zu bearbeiten. 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung, Projekt, Exkursion/Übung vor Originalen (Exkursionen; z.B. Museums- und Ausstellungsbesuche, Orts- und Baubegehungen, Besuche in KünstlerInnen-Ateliers) 5 Gruppengröße Seminar 40 TN; Vorlesung 120 TN; Projekt: 25 TN; Exkursion: 25 TN, Übung: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang „Kunst“ für das Lehramt GyGe. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 2. 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung, anknüpfend an eine Lehrveranstaltung nach Wahl, durch eine Klausur (90-120 Min.), eine Hausarbeit (10-15 Seiten) oder eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) erbracht. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Heinrichs, Prof. Dr. Lemke 21 Aufbaumodul III: Künstlerische Praxis Modulnummer AM III Workload 360 h Credits 12 LP Studiensemester 4.-6. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen 1. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei, Fotografie, Film/Video, Digitale Medien, Performance) 2. Aufbauendes künstlerisches Projekt (Bildhauerei, Objekt und Raum, Installation) 3. Aufbauendes Künstlerisches Projekt nach Wahl Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Das Aufbaumodul III vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in kunstpraktische Tätigkeiten. Aktuelle Bildtechniken sollen neben traditionellen Bildverfahren eine Erweiterung der eigenen künstlerischen Perspektive initiieren. Neben der gestalterischen Arbeit stehen die theoretische Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit und die Erarbeitung künstlerischer und kunsttheoretischer Kontexte. Die Reflexion basiert auf bereits erlernten kunsthistorischen und kunstdidaktischen Methoden.  Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Verfahren künstlerischer Praxis weiter zu differenzieren und zu vertiefen.  Die Studierenden sind in der Lage, den Möglichkeiten entsprechend, in den ästhetischen Feldern und grenzübergreifend den Kunstbegriff erweiternd zu erarbeiten (Cross-over-Verfahren).  Die Studierenden sind in der Lage, auch aktuelle Bildtechnologien einzusetzen und zu reflektieren.  Die Studierenden sind in der Lage, individuelle künstlerische Zugänge und Strategien weiter auszuformen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Mündliche Präsentation • Arbeits- und Präsentationstechniken im künstlerisch-gestalterischen Bereich • Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt • Beurteilung von Handlungen  Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit 3 Inhalte Das Aufbaumodul ermöglicht den Studierenden die im Basismodul erlernten Praxisschwerpunkte zu vertiefen und über die traditionellen Bildverfahren hinaus aktuelle grenzüberschreitende Disziplinen künstlerischer Praxis, aktuelle Bildverfahren und DigitaleMedien kennen zu lernen und diese in Theorie und Praxis zu erproben. Der Projektcharakter und interdisziplinäre Verfahren stehen hier im Vordergrund. 4 Lehrformen Künstlerisches und gestalterisches Seminar, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übungen und experimentelles 5 Gruppengröße Künstlerisches und gestalterisches Seminar: 25 TN; Projekt: 25 TN; Atelierarbeit: 25 TN; Exkursion: 25 TN 6 Verwendung des Moduls Das Modul findet auch Verwendung in den Bachelorstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt Gy/Ge sowie den Bachelor Kunst und Kunstvermittlung Einzelne Veranstaltungen können auch für die Lehrämter für sonderpädagogische Förderung, Grundschule und HRGe angeboten werden. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird der Besuch des Basismoduls 1 8 Prüfungsformen Die Modulprüfung wird durch eine künstlerisch-praktische Prüfung erbracht, in der die im Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden: Grafik, Malerei, Fotografie,Film/Video, Digitale Medien,Performance; Bildhauerei, Objekt und Raum/Installation; ein künstlerisches Projekt nach Wahl (10-15 Min.) (Fachpraktische Prüfung) 22 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 42 Abs. 3. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Ströter-Bender, Prof. Dr. Hornäk herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819