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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 110.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach kunst an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen 3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über fachspezifische Kompetenzen im künstlerisch-ästhetischen Feld (Kunstpraxis), im theoretisch-wissenschaftlichen Feld (Kunstgeschichte und Kunsttheorie) und im pädagogisch-didaktischen Feld (Kunstpädagogik und Kunstdidaktik). Die kunstdidaktische Orientierung zielt vor allem ab auf die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, sich einerseits als Teil einer historisch gewachsenen Kultur zu begreifen, in der die Kunst ein wesentliches Ausdrucks- und Reflexionsmedium ist, und sich andererseits vielfältige Experimentierfelder zugunsten von Phantasie und Imaginationen zu erschließen, in denen sie sich auf der Basis eines künstlerischen oder kunstnahen Denkens und Handelns einem eigenständigen ästhetischen Ausdruck annähern. (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der eigenen Praxis und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, um auf dieses nach inhaltlichen Maßgaben zuzugreifen.  Die Studierenden sind in der Lage, ihre eigene ästhetische Praxis auf der Grundlage von künstlerischer Erkenntnis und Einsicht in die Vielfalt von künstlerischen Ausdrucksmodi zu verorten.  Die Studierenden verfügen über grundlegende kunstwissenschaftliche Kenntnisse und Verfahren. Sie kennen historische Kunstströmungen wie auch gegenwärtige künstlerische und kunsttheoretische Positionen und deren wissenschaftlich-kritische Fundierung und historische Perspektivierung. Sie verstehen es, diese auf unsere heutigen Bedingungen hin zu reflektieren.  Die Studierenden leisten eine exemplarische, methodisch fundierte Auseinandersetzung mit Kunst und Kunstgeschichte und sind befähigt, diese fachwissenschaftliche Kompetenz im Horizont von transdisziplinären Fragestellungen und im Hinblick auf transkulturelle Perspektivierung zu entfalten. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Die Studierenden verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompetenzorientierten Planung und Anwendung kunstpädagogischer und kunstdidaktischer Ansätze sowie in der Umsetzung von fachlichen Inhalten und Erkenntnissen im Praxisfeld Schule, auch im Hinblick auf 4 altersgemäße Anforderungen und mit Bezug auf den jeweiligen soziokulturellen Kontext sowie auf das gesellschaftliche Bildungsinteresse.  Die Studierenden kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung im Fach (Diagnosekompetenz).  Die Studierenden können schulformspezifisch auf die Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen bezogen fachlichen Unterricht adäquat planen und durchführen und durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern unterstützen. (Förderkompetenz) § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Mastermodul I: Kunstdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1./3. Sem. 1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters 2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien. Konzepte der Kunstpädagogik WP WP 90 180 Mastermodul II: Kunstwissenschaft 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4. Sem. Kunstgeschichte WP 90 Mastermodul III: Künstlerische Praxis 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.Sem. 1. Künstlerisches Projekt* 2. Künstlerisches Projekt im Kontext kunsthistorischer oder kunstwissenschaftlicher Fragestellungen* * Je eine Veranstaltung ist im Bereich a. Grafik, Malerei, Fotografie, Film/Video und oder Digitale Medien, Performance und eine im Bereich b. Bildhauerei zu wählen. WP WP 90 90 5 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulhandbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Kunst umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Kunst sind den Modulhandbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Modul Leistungserbringung Modul 1 Schriftliche Hausarbeit/mdl. Prüfung/Portfolio als Modulabschlussprüfung Modul 2 Schriftliche Hausarbeit/Klausur/mdl. Prüfung als Modulabschlussprüfung Modul 3 Fachpraktische Prüfung als Modulabschlussprüfung (2) Modulprüfungen können durch Klausuren (90-120 Minuten), Hausarbeiten (ca. 10-20 Seiten), Portfolios (15-20 Seiten), mündliche Prüfungen (30-45 Minuten), fachpraktische Prüfungen oder eine Präsentation künstlerisch-praktischer Arbeiten in einem Prüfungsgespräch im Umfang von ca. 10 bis 15 Minuten erbracht werden. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. (3) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch einen oder meh- 6 rere Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat, Arbeitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische Arbeit. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Kunst mit wissenschaftlichen und künstlerischen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft (Kunstwissenschaft oder Kunstpraxis) oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die Masterarbeit auch einen kunstpraktischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und in einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext stellt, soll einen Umfang von 20-30 Seiten haben. (2) Wird die Masterarbeit im Fach Kunst nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung eingeht. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 29/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 29/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Februar 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Januar 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Exemplarischer Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) LP 1.Semester 9 LP M I 1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters 90 M III 1. Künstlerisches Projekt 90 M III 2. Künstlerisches Projekt im Kontext kunsthistorischer oder kunstwissenschaftlicher Fragestellungen 90 2.Semester Praxissemester 3.Semester 6 LP M I 2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien. Konzepte der Kunstpädagogik 180 4.Semester 3 LP M II Kunstgeschichte 90 Summe 18 LP 9 Modulbeschreibungen Mastermodul 1: Kunstdidaktik Modulnummer M I Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 1. und 3. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien. Konzepte der Kunstpädagogik Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 150 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Das Modul vermittelt einen weiterführenden Einblick in schulformspezifische und praxisrelevante Theorien, Konzepte und Methoden der Kunst- und Kulturvermittlung.  Die Studierenden sollen die curricularen Vorgaben in die Praxis umsetzen und relevante Konzepte und Unterrichtsmethoden reflektieren können.  Die Studierenden sind in der Lage, das ästhetische Verhalten von Kindern und Jugendlichen einzuordnen und im Sinne einer Diagnose kritisch zu hinterfragen (Diagnosekompetenz). Darauf aufbauend sind sie in der Lage, gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten (Förderkompetenz).  Die Studierenden sind in der Lage, historische und aktuelle kunstdidaktische Konzepte und Diskurse wissenschaftlich zu erarbeiten und ihre Umsetzbarkeit in schulischen Kontexten einzuschätzen.  Die Studierenden sind in der Lage, kunstwissenschaftliche Forschungen unter didaktischen Fragestellungen zu vernetzen, um sie in ihrem unterrichtspraktischen Handeln sinnvoll einzuordnen, durchzuführen und zu reflektieren sowie neue Unterrichtsinhalte und Fragestellungen, z.B. bezogen auf aktuelle Themen der Medientechnologie/ Medienästhetik oder Fragestellungen der historischen Kunstepochen für das Fach Kunst, zu entwickeln.  Die Studierenden sind in der Lage, die ästhetischen Erfahrungsfelder von Kindern und Jugendlichen auf ihre unterrichtspraktische Relevanz hin zu erforschen und neue Unterrichtsbeispiele zu entwickeln bzw. an der Curriculumsarbeit mitzuwirken.  Die Studierenden sind in der Lage, Wahrnehmungen und Gestaltungen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, in Fallstudien unter unterrichtsrelevanten Fragestellungen zu beobachten, um die Kinder und Jugendlichen in ihrem ästhetischen Verhalten zu stärken und zu fördern.  Die Studierenden sind in der Lage, Theorien über die bildnerische Entwicklung und die künstlerischen und gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen von Kindern und Jugendlichen darzustellen und zu reflektieren. Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit  Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit  Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz  Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft  Medienkompetenz  Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken  Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle  Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis 3 Inhalte Die Studierenden werden auf das Praxissemester vorbereitet, indem sie sich mit für die Schulpraxis relevanten wissenschaftlichen Fragestellungen und den schulformspezifischen curricularen Bereichen auseinandersetzen. Neben weiterführenden kunstpädagogischen Themenfeldern werden unterschiedliche Unterrichtsmethoden und didaktische Fragestellungen auch im Kontext der Interkulturalität diskutiert. Aktuelle kunstpädagogische Diskurse und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbeitet. 4 Lehrformen Seminar, Vorlesung, Projekt herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819