Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 98.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit der beruflichen fachrichtung ernährungs- und hauswirtschaftswissenschaft an der universität paderborn und der hochschule ostwestfalen-lippe vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
- 2 - Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat haben die Universität Paderborn und die Hochschule Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
- 3 - I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft umfasst 39 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: vertiefte Kenntnis und Reflexion von ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Sachverhalten und von deren Auswirkungen auf das Individuum, den Sozialverband, die Gesellschaft und das Berufsfeld, die Fähigkeit, Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den gesellschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft herzustellen und zu beurteilen, die Fähigkeit, in ausgewählten Fachperspektiven ein fundiertes Fachwissen zu rezipieren, zu reflektieren und zu bewerten, fundierte Fähigkeiten, sich fachlich aus verschiedenen Fachperspektiven in (neue) Themenfelder des Lernfeldes einzuarbeiten, ein Verständnis der Theorien und Methoden aus den wissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft sowie die Fähigkeit, diese in fachlichen lernfeldbezogenen Zusammenhängen anzuwenden. (2) In den fachdidaktischen Studien der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: die Fähigkeit, berufsfeldbezogenen Unterricht Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften auf der Basis theoretischer Konzepte zu planen, zu erproben und zu evaluieren, die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im berufsfeldbezogenen Unterricht Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft auszuwählen, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die kognitiven, psychomotorischen und affektiven Voraussetzungen zu beurteilen, die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und -medien für eine Lerngruppe im berufsfeldbezogenen Unterricht Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft theoriegeleitet auszuwählen, selbst
- 4 - zu gestalten und ihre Angemessenheit im Hinblick auf ihre spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu erproben und zu beurteilen, die Fähigkeit, Unterrichtsqualität anhand von Standards des Berufsfeldes Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft zu überprüfen und zu bewerten, die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven und kognitiven Wirkungen von (selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnostizieren, die Kenntnis und Beurteilung von Methoden und Instrumenten der Evaluation und Kompetenzdiagnostik im Unterricht Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren und Kommunikationsprozesse zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Öffentlichkeit zu analysieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 39 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 5 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Modul-Nr. 1 Ernährungs- und Haushaltswissenschaft 9 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. Sem. Ernährungsmedizin Ernährung definierter Bevölkerungsgruppen Ausgewählte sozioökonomische Fragestellungen P P P 90 90 90 Modul-Nr. 2 Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft I 3 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.Sem. Didaktik der beruflichen Fachrichtung I Vorbereitung auf das Praxissemester P 90 Modul-Nr. 3 Dienstleistungs- und Verpflegungsmanagement 9 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.- 4. Sem Social Hospitality Verpflegungsmanagement Facility Management P P P 90 90 90
- 5 - Modul-Nr. 4 Verbraucherschutz und Beratung 12 LP (Universität Paderborn*) 1. Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.- 4. Sem. Grundlagen der Beratung Verbraucherschutz Beratung: Vertiefung P P WP 90 90 180 Modul-Nr. 5 Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft II/ III 6 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.- 4. Sem. Didaktik der beruflichen Fachrichtung II Didaktik der beruflichen Fachrichtung III P P 90 90 Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung; LP = Leistungspunkte; Sem.= Semester (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft beteiligt sich in der Regel nicht am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung In der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft wird für die Teilnahme an Prüfungen nur zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt: Einschreibung als Ersthörerin/Ersthörer an der Universität Paderborn sowie Einschreibung als Zweithörerin/Zweithörer an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs.
- 6 - § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Modulabschlussprüfung zu Modul 1 „Ernährungs- und Haushaltswissenschaft“ als Klausur (120 Minuten) Modulabschlussprüfung zu Modul 2 „Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtungen Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft I“ als schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtssequenz (max. 30 DIN A4-Seiten) Modulabschlussprüfung zu Modul 3 „Dienstleistung & Verpflegungsmanagement als Klausur (120 Minuten) Modulabschlussprüfung zu Modul 4 „Verbraucherschutz und Beratung“ als Hausarbeit (ca. 20 DIN A4-Seiten) Modulabschlussprüfung zu Modul 5 „Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtungen Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft II“ als mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. (3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft angefertigt, so wird sie in der Regel in Deutsch abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreterinnen und Fachvertreter sind vor der Entscheidung zu hören.
- 7 - § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe eingeschrieben sind. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 23/13 sowie Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 2013/ Nr. 16) außer Kraft. (2) Diese Besonderen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Life Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 8. Juni 2015, des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Paderborn vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) der Universität Paderborn vom 18. Juni 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Lemgo, den 29. Juli 2016 Der Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Dr. Oliver Herrmann
- 8 - Studienverlaufsplan Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (Master of Education) 1. Semester 1 Ernährungs- und Haushaltswissenschaft Pflichtmodul (6 SWS / 9 LP) 2 Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft I Pflichtmodul (2 SWS / 3 LP) 2. Semester Praxissemester 3. Semester 4 Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft II/III Pflichtmodul (4 SWS / 6 LP) 3 Dienstleistungs- und Verpflegungsmanagement Pflichtmodul (6 SWS / 9 LP) 4 Verbraucherschutz und Beratung Pflichtmodul (6 SWS / 9 LP) 4. Semester
- 9 - Modulbeschreibungen Ernährungs- und Haushaltswissenschaft Modulnummer 1 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Ernährungsmedizin b) Ernährung definierter Bevölkerungsgruppen c) Ausgewählte sozioökonomische Fragestellungen Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden können: Zusammenhänge zwischen Ernährungs- und Lebensstilfaktoren und Gesundheit erkennen und Problemlösungsstrategien entwickeln, die Folgen ernährungsmitbedingter Erkrankungen auf persönlicher, sozialer und gesellschaftlicher Ebene erkennen und bewerten, den Wandel der Ernährung am Beispiel analysieren, reflektieren und bei Bewertungen berücksichtigen, Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr fachlich bewerten und für die Erstellung von Kostplänen für definierte Bevölkerungsgruppen nutzen, wichtige Ernährungsprobleme in definierten Bevölkerungsgruppen identifizieren und kennen Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungs- und Gesundheitssituation, die Zusammenhänge zwischen Nährstoffen, Stoffwechsel und Gesundheit verstehen, Diäten, Medienberichte und Gesundheitsprodukte fachlich einordnen und reflektieren, Handlungsalternativen, Diäten, Medienberichte und Gesundheitsprodukte bewerten, aktuelle Forschungsergebnisse erschließen, sozialwissenschaftliche Theorien, Methoden und Arbeitsweisen theoriegeleitet anwenden, diese am Beispiel erläutern, Differenzierungen zwischen Wissenschaft und Alltagswissen herstellen in Gruppen aufgaben- und projektbezogen arbeiten und lernen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen, Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperation, die Fähigkeit zur Präsentation, die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten. 3 Inhalte a) Ursachen, Pathogenese und Prävention ernährungsmitbedingter Erkrankungen: Adipositas, Diabetes mellitus, Gicht, Hyperlipidämien, Herzkreislauferkrankungen und Hypertonie, Osteoporose, Krebserkrankungen; Lebensmittelallergien und -intoleranzen; Ernährung und Gene. b) Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Ernährungsepidemiologie; Ernährung in verschiedenen Lebensphasen und definierten Bevölkerungsgruppen, verschiedene Ernährungsformen; Ernährung und Genetik. c) Pluralisierung, Individualisierung, Schichtungsmodelle und Lebensstile, Haushalts- und Familienarbeit im Versorgungsverbund, Geschlechterrollen, Soziologie der Altersgruppen, Demographie, Lebenslagen und soziale Ungleichheit, Armutsprävention
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