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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 97.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an berufskollegs mit der beruflichen fachrichtung ernährungs- und hauswirtschaftswissenschaft an der universität paderborn und der hochschule ostwestfalen-lippe vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn - 2 - Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat haben die Universität Paderborn und die Hochschule Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen - 3 - I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Die Einschreibung zum Studium der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben voraus, dass ein 8- wöchiges Grundpraktikum in einem Betrieb der lebensmittelverarbeitenden Industrie vor Beginn des Studium abgeschlossen wird. Das Lehramtsstudium an Berufskollegs erfordert eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten Dauer. Das Grundpraktikum wird darauf angerechnet. Ebenso ersetzt eine einschlägige Berufsausbildung die Durchführung des Grundpraktikums. § 35 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft umfasst 59 Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Kenntnis über grundlegende Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft,  Kenntnis und Begründung grundlegender fachlicher Sachverhalte für die Bereiche Ernährung, Hauswirtschaft, Betriebswirtschaft,  Kenntnis und Reflexion von ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Sachverhalten und von deren Auswirkungen auf das Berufsfeld,  die Fähigkeit, Beziehungen zwischen den gesellschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft für das Berufsfeld zu identifizieren und zu erschließen,  die Fähigkeit, zentrale Begriffe, Theorien und Methoden aus den wissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft zu verstehen, an Beispielen des Berufsfeldes zu erklären und anzuwenden,  Kenntnisse über naturwissenschaftliche Grundlagen als Basis für ernährungswissenschaftliche Zusammenhänge, - 4 -  Kenntnisse über grundlegende Rohstoffe und Verarbeitungsmöglichkeiten in der Nahrungsmittelindustrie,  Erwerb von theoretischem und praktischem Wissen zur Beschreibung und Lösung eines ernährungs- und/oder hauswirtschaftswissenschaftlichen Problems,  Fähigkeiten, die Beziehungen zwischen verarbeitungsrelevanten und ernährungsbedingten Fragestellungen zu erkennen. (2) In den fachdidaktischen Studien der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  die Fähigkeit, didaktische Prinzipien, Methoden und Medien des berufsfeldbezogenen Unterrichts zu erläutern und anzuwenden,  die Fähigkeit, Voraussetzungen und Bedingungen des Lernens und Lehrens im berufsfeldbezogenen Unterricht zu erkennen, darzustellen und zu reflektieren,  die Fähigkeit, individuelle Lernprozesse zu ermöglichen gerade im Hinblick auf die heterogene Schülerschaft in der Berufsbildung,  die Fähigkeit, Konzepte und Methoden zum Lernen und Lehren im berufsfeldbezogenen Unterricht sowie Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Lern- und Vermittlungsprozesse anzuwenden und auf ihrer Grundlage eigene Vermittlungserfahrungen zu reflektieren,  die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für Lerngruppen im berufsfeldbezogenen Unterricht auszuwählen, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, psychomotorischen und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurteilen,  die Fähigkeit, fachspezifische Lernleistungen kriteriengeleitet zu bewerten. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 59 LP, davon 6 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 7 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflichtveranstaltungen. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: - 5 - Modul Nr. 1 Naturwissenschaftliche Grundlagen – Chemie 10 LP (Hochschule Ostwestfalen-Lippe*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 1. Sem. Allgemeine Chemie Chemisch-analytisches Praktikum P P 210 90 Modul Nr. 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen – Biochemie 7 LP (Hochschule Ostwestfalen-Lippe*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 2. Sem. Organische Chemie und Biochemie P 210 Modul Nr. 3 Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen 10 LP (Hochschule Ostwestfalen-Lippe*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 1. Sem. + 2. Sem. Rohstoffkunde der Lebensmittel Lebensmittelproduktion Sensorik für Lebensmitteltechnologen P P P 150 90 60 Modul Nr. 4 Mikrobiologie – Grundlagen und Anwendung 10 LP (Hochschule Ostwestfalen-Lippe*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 1. Sem. + 2. Sem. Grundlagen der Mikrobiologie Angewandte Mikrobiologie und Betriebshygiene P P 150 150 Modul Nr. 5 Ernährungsphysiologische Grundlagen 6 LP (Hochschule Ostwestfalen-Lippe*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 4. Sem. Physiologie Ernährungsphysiologie P P 60 120 Modul Nr. 6 Sozioökonomische Grundlagen 10 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 6. Sem. Wirtschaftslehre des Großhaushaltes Individuum und Gesellschaft Grundlagen des Marketing P P P 120 90 90 - 6 - Modul Nr. 7 Fachdidaktik 6 LP (Universität Paderborn*) Zeitpunkt (Sem.) P Workload(h) 6. Sem. Einführung in die Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft Grundlagen der beruflichen Didaktik im Berufsfeld Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft P P 90 90 * Der Veranstaltungsort kann davon abweichen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung; LP = Leistungspunkte; Sem.= Semester (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele und Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Berufskollegs umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 der Allgemeinen Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum wird in der Regel in Zusammenhang mit dem berufspädagogischen Modul absolviert. § 40 Profilbildung Die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft beteiligt sich in der Regel nicht am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung In der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft wird für die Teilnahme an Prüfungen nur zugelassen, wer über die in § 17 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt:  Einschreibung als Ersthörerin/Ersthörer an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe sowie Zulassung als Zweithörerin/Zweithörer gemäß § 52 Abs. 2 HG an der Universität Paderborn, jeweils für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs,  Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Module gemäß den Modulbeschreibungen im Anhang. - 7 - § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 1 „Naturwissenschaftliche Grundlagen – Chemie“ als Klausur (120 Minuten)  Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 2 „Naturwissenschaftliche Grundlagen – Biochemie als Klausur (120 Minuten)  3 Modulteilprüfungen zu Modul-Nr. 3 „Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen“ als Klausuren (40 Minuten)  2 Modulteilprüfungen zu Modul-Nr. 4 „Mikrobiologie: Grundlagen und Anwendung“ (2 Teilprüfungen als Klausuren (je 40 Minuten)  Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 5 „Ernährungsphysiologische Grundlagen“ als mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)  Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 6 „Sozioökonomische Grundlagen“ als Klausur (120 Minuten)  Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 7 „Fachdidaktik“ als schriftliche Ausarbeitung und Reflexion einer Unterrichtssequenz im Umfang von max. 30 DIN A 4- Seiten (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen und/oder Studienleistungen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu bestehen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 der Allgemeinen Bestimmungen in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin / der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema oder Problem aus der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Haushaltwissenschaft geschrieben wird. Für die Berechnung der Gesamtnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. - 8 - Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Hochschule Ostwestfalen- (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe eingeschrieben und an der Universität Paderborn zugelassen worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 22/13 sowie Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 2013/ Nr. 13). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an der Universität Paderborn und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 22. April 2013 (AM.Uni.PB 22/13 sowie Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 2013/ Nr. 13) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Life Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 08. Juni 2015, des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Paderborn vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) der Universität Paderborn vom 18. Juni 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Lemgo, den 29. Juli 2016 Der Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Dr. Oliver Herrmann - 9 - Anhang Studienverlaufsplan Studiengang Lehramt an Berufskollegs, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (Bachelor of Education) 1. Semester 1 Naturwissenschaftliche Grundlagen - Chemie Pflichtmodul (10 SWS / 10 LP) 4 Mikrobiologie: Grundlagen und Anwendung Pflichtmodul (8 SWS / 10 LP) 3 Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen Pflichtmodul (8 SWS / 10 LP) 2. Semester 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen - Biochemie Pflichtmodul (6 SWS/ 7 LP) 3. Semester 4. Semester 5 Ernährungsphysiologische Grundlagen Pflichtmodul (6 SWS / 6 LP) 5. Semester 6. Semester 6 Sozioökonomische Grundlagen Pflichtmodul (6 SWS /10 LP) 7 Fachdidaktik Pflichtmodul (4 SWS / 6 LP) - 16 - Mikrobiologie – Grundlagen und Anwendung Modulnummer 4 Workload 300 h Credits 10 Studiensemester 1.+2. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester GMB Sommersemester AMB Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Grundlagen der Mikrobiologie (GMB) b) Angewandte Mikrobiologie und Betriebshygiene (AMB) Kontaktzeit 60 h 60 h Selbststudium 90 h 90 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: zu a)  Grundlegende Kenntnisse zum Vorkommen, zur Taxonomie, Morphologie, zu den Wachstumsbedingungen und der Kultivierung sowie der Pathogenität von Bakterien  Sicherer Umgang mit Bakterien und Hefen im Labor; aseptisches Arbeiten; Versorgung und Entsorgung in mikrobiologischen Laboratorien; Mikroskopie; Kultivierung von Mikroorganismen; qualitativer und quantitativer Nachweis von verderbserregenden und pathogenen Bakterien (Reinkulturen); Identifizierung von Mikroorganismen unter Berücksichtigung morphologischer und biochemischer Parameter. Zu b)  Vermittlung grundlegender Kenntnisse von Milchsäurebakterien/Probiotika, Schimmelpilzen und Mykotoxinen, Viren, Protozoen; Grundlagen der Trinkwasseruntersuchung; Hygieneaspekte in Produktionsbetrieben (Personalhygiene, Betriebshygiene) und HACCP-Konzept; Produktverderb und Haltbarmachung von Produkten.  Nachweis von verderbserregenden und pathogenen Mikrorganismen (Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen) in verschiedenen Produkten. Die Auswahl der Produkte erfolgt schwerpunktorientiert. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben:  die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen  die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen  die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen  Sozialkompetenz  Teamfähigkeit  Selbstorganisation und -reflexion  Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein 3 Inhalte Zu a) Vorlesung: Definitionen, Geschichte der Mikrobiologie, Taxonomie, Allgemeine Bakteriologie – Aufbau der Bakterienzelle, Ernährung, Vermehrung, Stoffwechsel, Kultivierung, Nachweis, Inaktivierung Praktikum: Laborsicherheit, aseptisches Arbeiten, Sterilisation, Mikroskopie von Bakterien und Hefen, Färbetechniken für Bakterien (Gramfärbung, Sporenfärbung, Methylenblaufärbung). Herstellung von Nährmedien, Entsorgung von Mikroorganismenkulturen, Kultivierung von Bakterien (aerob, anaerob), Gewinnung von Reinkulturen, Keimzahlbestimmung, Identifizierung: Beweglichkeit, OF- Test, Laktoseverwertung, Indolbildung, Ornithindecarboxylase-Nachweis; Identifizierung eines - 17 - unbekannten Bakteriums unter Einsatz mikroskopischer und biochemischer Verfahren; Führen eines Laborjournals Zu b) Vorlesung: Morphologie, Taxonomie, Wachstumsparameter, Vorkommen von Milchsäurebakterien, Schimmelpilzen, Hefen, Viren (Lebensmittelassoziierte Viren), Protozoen, Mykotoxine; Trinkwasserverordnung; Hygieneaspekte in Produktionsstätten (Personalhygiene, Betriebshygiene, Lufthygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmittel und -pläne); HACCP-Konzept; Produktverderb- und -konservierung; Entkeimungsverfahren; Führen eines Laborjournals Praktikum: Untersuchung (Keimzahlbestimmung, Identifizierung) von Mikroorganismen in Produkten und Rohstoffen, Ergebnisbeurteilung, Befunderstellung; Praktikumsinhalte angepasst auf Schwerpunktstudiengänge Lebensmitteltechnologie/Berufsschullehramt: • Fleischtechnologie: Hackfleisch und Feinkostsalate • Getränketechnologie: Fruchtsaft und Bier • Back- und Süßwarentechnologie: Sahnetorte und Sauerteig Technologie der Kosmetik Waschmittel: Emulsion und Drogen Pharmatechnik: Emulsion und Drogen Biotechnologie: Starterkultur und Sauerteig 4 Lehrformen a) Vorlesung (2 SWS), Praktikum (2 SWS) b) Vorlesung (2 SWS), Praktikum (2 SWS) 5 Gruppengröße a) Vorlesung: 120 TN, Praktikum: 24 TN (Anmeldung erforderlich) b) Vorlesung120 TN, Praktikum: 24 TN (Anmeldung erforderlich) 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul gehört zu den Pflichtmodulen in den Bachelorstudiengängen Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am Fachbereich Life Science Technologies der Hochschule OWL. 7 Teilnahmevoraussetzungen a) Keine b) Erwartet wird die Teilnahme am Praktikum und die bestandene Prüfung im Fach „Grundlagen der Mikrobiologie GMB“ 8 Prüfungsformen Modulteilprüfungen in a) und b): a) Klausur (40 Minuten) b) Klausur (40 Minuten) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulteilprüfungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. rer. nat. Barbara Becker 11 Sonstige Informationen a) Praktikumsinhalte sind für alle Schwerpunktstudiengänge gleich. Eine schwerpunktunabhängige Praktikumsteilnahme ist möglich. b) Die Praktikumsinhalte sind für alle Studienschwerpunkte gleich; es werden jedoch bezogen auf die Schwerpunkte typische Produkte/Rohstoffe untersucht, so dass von den Studierenden nur die im jeweiligen Schwerpunkt vorgegebenen Praktikumszeiten genutzt werden können! - 18 - Ernährungsphysiologische Grundlagen Modulnummer 5 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 4. Sem. Häufigkeit des Angebots Sommersemester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Physiologie (PHY) b) Ernährungsphysiologie (EDS) Kontaktzeit 30 h 60 h Selbststudium 30 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: a) (1) Grundlagen der Physiologie (2) Kenntnis organspezifischer Körperfunktionen b) (1) Kenntnisse zum äußeren und inneren Stoffwechsel; (2) Kenntnisse zur Normalernährung, spezielle Ernährungsformen und Diätetik; (3) Kenntnisse zu den wichtigsten Lebensmittelverarbeitungsprozessen und ihr Einfluss auf die Lebensmittelinhaltsstoffe; (4) Kenntnisse und praktische Erfahrungen über die Möglichkeiten der Herstellung von Backwaren für Normalernährung und Diätetik. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben:  die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen  die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen  die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen  Sozialkompetenz  Teamfähigkeit  Selbstorganisation und -reflexion  Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein 3 Inhalte a) Grundlagen der Zellphysiologie, Gewebe, Organe und Organsysteme, Regelkreise, Haut und Thermoregulation, Verdauungssystem und Nährstoffresorption, Harnsystem und Säure-Basen- Haushalt, Atmungssystem, Kreislauf- und Lymphsystem, körpereigene Abwehr, Muskulatur und Arbeit, Nervensystem b) (1) Äußerer Stoffwechsel wie Nahrungsaufnahme, Verdauung, Resorption; (2) Innerer Stoffwechsel mit Kohlenhydrat-, Fett- und Eiweißstoffwechsel; (3) Vollwertige Ernährung, Energie- und Nährstoffbedarf verschiedener Personengruppen, besondere Ernährungsformen, (4) Fehlernährungen und Diätetik; (5) Lebensmitteltechnologie und ihr Einfluss auf die Lebensmittelinhaltsstoffe; (6) Praktikum: Herstellung verschiedener Backwaren mit besonderen diätetischen Anforderungen, Vollkornbackwaren. 4 Lehrformen a) Vorlesung (2 SWS) b) Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS) - 19 - 5 Gruppengröße a) Vorlesung: 120 TN b) Vorlesung: 120 TN, Übung: 50 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul ist ein Pflichtmodul in den Bachelorstudiengängen Lebensmitteltechnologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am Fachbereich Life Science Technologies der Hochschule OWL. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Mündliche Modulabschlussprüfung (ca. 30 Minuten) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. med. vet. Mattias Upmann, Frau Dr. Kristina Langnäse 11 Sonstige Informationen a) Literaturempfehlungen • Verlagsgesellschaft mbH; Silbernagel u. Despopoulos „Taschenatlas der Physiologie“, Thieme Verlag - 20 - Sozioökonomische Grundlagen Modulnummer 6 Workload 300 h Credits 10 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Sommersemester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Wirtschaftslehre des Großhaushalts b) Individuum und Gesellschaft c) Grundlagen des Marketings Kontaktzeit 30 h 30 h 30 h Selbststudium 90 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden:  erwerben Grundkenntnisse zu psychologischen und soziologischen Fragen und Methoden  wenden diese Grundkenntnisse auf Fragen des Erlebens und Verhaltens an  kennen Grundbegriffe der Haushaltswissenschaft und Volkswirtschaftslehre  können das Zusammenwirken der zentralen Akteure Staat, Markt, Haushalte und intermediäre Organisationen bei der Wohlfahrtsproduktion beschreiben und deren Auswirkungen auf das Berufsfeld reflektieren  kennen zentrale psychologische berufsfeldbezogene Fragen  können sozialwissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen am Beispiel erläutern und reflektieren  erwerben die Fähigkeit, in der beruflichen Praxis betriebswirtschaftlich denken und handeln zu können  erwerben Kenntnisse über die Vorgehensweise in Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung, um in der beruflichen Praxis mit spezifischen Verfahren arbeiten und deren Ergebnisse interpretieren zu können, basierend auf der Vermittlung von Aufbau- und Ablauforganisation  erwerben Grundkenntnisse für die humane und zugleich wirtschaftliche Erstellung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen  qualifizieren sich für die berufliche Praxis, um Arbeitsprozesse ganzheitlich analysieren, beurteilen und Gestaltungsvarianten aufzeigen und umsetzen zu können  erwerben im Hinblick auf den Personaleinsatz Wissen als potentielle Vorgesetzte darüber, welchen Einfluss das Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf das Arbeitsverhältnis hat  kennen Modelle und Methoden im Marketing, um in der beruflichen Praxis mit spezifischen Verfahren arbeiten und deren Ergebnisse interpretieren zu können.  kennen Herausforderungen und Methoden speziell bei der Vermarktung von Dienstleistungen  können an Fallbeispielen marktorientiertes Denken und Handeln reflektiert aufzeigen Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben:  die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen,  die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen,  die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen,  Teamfähigkeit und Sozialkompetenz. - 21 - 3 Inhalte a) Betriebswirtschaftslehre: Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Schlussbilanz, Jahresabschluss und Kosten- und Leistungsrechnung mit Voll- und Teilkostenrechnung in ihren wesentlichen Schritten; Arbeitswissenschaft: Ergonomische Gestaltungsgrundsätze für körperliche und informatorische Arbeit, Arbeitszeit, Entlohnung, Methoden und Instrumente zur Analyse, Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen; Arbeitsrecht: Dazu gehören das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht mit den wichtigsten Aussagen des Tarif- und des allgemeinen Vertragsrechts, den Formen der Mitbestimmung im Betrieb und die Fragen von Streik und Mitbestimmung. b) Analyse haushälterischen Handelns unter Beachtung sozialer, ökonomischer, politischer und kultureller Einflussfaktoren. Schlussfolgerungen für optimale Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungssystemen in privaten Haushalten und hauswirtschaftlichen Betrieben, Funktionen von Haushalten, Haushaltsproduktion, Konsum und Nutzenstiftung, die Rolle von Haushalten bei Umweltbelastung und nachhaltigem Handeln, Funktionsweisen der Marktwirtschaft Schichtungsmodelle und Lebensstile, Grundmodell der Verhaltenserklärung, Entwicklung des Menschen von der Kindheit bis ins Alter, Funktionsweise des Wahrnehmens, Denkens, Lernens und der Motivation, Soziologische Grundbegriffe: Individuum, Gesellschaft, Soziale Rolle, Lebensgestaltung auf Haushaltsebene und ihre Bedeutung für die gesellschaftliche Wohlfahrtsproduktion, Wandlungen und Tendenzen des Alltagslebens, Haushalts und Familienformen c) Grundlagen des Marketing, Produktpolitik, Preispolitik, Kommunikationspolitik, Distributionspolitik, Käuferverhalten, Besonderheiten des Dienstleistungsmarketing: Besonderheiten des Dienstleistungsmarketing in den Bereichen Produktpolitik, Preispolitik, Kommunikationspolitik, Distributionspolitik. 4 Lehrformen SeminarVortrag und Diskussion, vor- und nachbereitende Hausaufgaben, Marktrecherchen, Fallbearbeitung, Textstudium, Referate 5 Gruppengröße Seminar: 30 TN; 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Klausur (120 Minuten) als Modulabschlussprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch ein Kurzreferat / Thesenpapier / Vortrag etc. in einer Veranstaltung sowie Vortrag mit schriftlicher Ausarbeitung in einer anderen Veranstaltung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Nicole Fritsche, NN - 22 - Fachdidaktik Modulnummer 7 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Sommersemester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Einführung in die Didaktik der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft Grundlagen der beruflichen Didaktik im Berufsfeld Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden:  kennen spezifische fachbereichs- und lernfelddidaktische Theorien und Ansätze für Lehr- Lernprozesse des Berufs- und Arbeitsfeldes der Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft an den verschiedenen Lern- und Arbeitsorten  kennen die Entwicklung des Berufs- und Arbeitsfeldes der Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft in den Dimensionen von Arbeit, Technik und Bildung und können sie beurteilen  können didaktische Modelle, Planungsinstrumente, Methoden und Medien auf konkrete Problemvorgaben anwenden,  rezipieren und reflektieren die Bildungsziele und -abschlüsse sowie die Standards des Fachbereiches, ihre Begründung und Legitimation,  entwickeln eine fachspezifische Perspektive auf interkulturelle und genderorientierte Lehr- und Lernprozesse,  können Inhalte exemplarisch für Lerngruppen auswählen, curricular anordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, psychomotorischen und kognitiven Voraussetzungen beurteilen,  können spezifische Methoden und Organisationsstrukturen im Berufsfeld für die Gestaltung von Lehr- und Lernarrrangements begründet einsetzen und reflektieren,  können Medien für die Unterstützung fachlicher Lernprozesse auswählen und in ausgewählten Einsatzkontexten sach- und fachgerecht einsetzen und ihre Entscheidung begründen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben:  die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen,  die Fähigkeit, Entscheidungen im Bewusstsein der Folgen zu treffen,  die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zusammenhängen,  Arbeiten in hauswirtschaftlichen Teamstrukturen 3 Inhalte a) Theorien und Modelle der Fachdidaktik und beruflichen Didaktik, Wissenschaftliche Grundlagen der Berufsfeldentwicklung, Curriculumentwicklung im Berufsfeld, Technik und berufliche Arbeit in ausgewählten Schwerpunkten der beruflichen Fachrichtung, grundlegende fachdidaktische Kategorien; Bildungsziele, Standards und Kompetenzen des Faches, Begründung und Legitimation; adressatenbezogene Kommunikations- und Vermittlungstechniken; b) Grundstrukturen des fachlichen Denk- , Erkenntnis- und Kommunikationsprozesses; fachspezifische Perspektive auf interkulturelle und genderorientierte Lernprozesse; Konzepte zur Beur- - 23 - teilung; Prinzipien der Unterrichtsgestaltung im berufsfeldbezogenen Unterricht; Rückmeldung, Beratung und Förderung, grundlegende methodische Zugangsweisen (handlungsorientiertes, problemorientiertes, exemplarisches, situiertes Lernen usw.); Entwicklung von Medien für den Einsatz im Unterricht , Analyse von Lehr-Lernsituationen, Berücksichtigung von Schülervoraussetzungen. 4 Lehrformen Insbesondere seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, Planspiel im Umfang von insgesamt 4 SWS 5 Gruppengröße Seminar: 30 TN; 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet werden die Inhalte der Veranstaltungen der Module 1, 2, 3,4,5 8 Prüfungsformen Schriftliche Ausarbeitung und Reflexion einer Unterrichtssequenz im Umfang von max. 30 DIN A 4-Seiten als Modulabschlussprüfung. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies, Rita Brand (StD’in); NN herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819