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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Ernährungslehre an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Ernährungslehre an [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 96.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an gymnasien und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach ernährungslehre an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn - 2 - Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Ernährungslehre an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 7 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote.................................................................................................... 8 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung ................................................................................. 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen - 3 - Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn (1) Studienbeginn für das Unterrichtsfach Ernährungslehre ist das Wintersemester. (2) Das Unterrichtsfach Ernährungslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wird ab dem Wintersemester 2016/17 Semester für Semester aufgebaut (sukzessiver Aufbau). Im Wintersemester 2016/17 werden deshalb lediglich Lehrveranstaltungen und Module angeboten, die nach dem Studienverlaufsplan dieser Ordnung für das 1. Fachsemester empfohlen werden. Das gilt entsprechend für die nachfolgenden Semester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Ernährungslehre umfasst 72 Leistungspunkte (LP), davon sind 9 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Ernährungslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  naturwissenschaftliche Fragestellungen der Ernährungswissenschaft verstehen sowie solche Fragestellungen selbst entwickeln,  Methoden des experimentellen ernährungs- und lebensmittelwissenschaftlichen Arbeitens verstehen und bei der Bearbeitung von grundlegenden Problemstellungen aus den genannten Bereichen anwenden,  ernährungs- und lebensmittelwissenschaftliche Theorien und Prozesse verstehen sowie deren Struktur und Systematik erkennen,  ernährungs- und lebensmittelwissenschaftliche Forschungsergebnisse verstehen, in den fachwissenschaftlichen Kontext einordnen und ihre Bedeutung einschätzen,  neue bzw. zukünftige Entwicklungen ernährungs- und lebensmittelwissenschaftlicher Forschung nachvollziehen,  die technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Ernährungslehre – auch im Vergleich zu anderen naturwissenschaftlichen und nicht-naturwissenschaftlichen Fächern – reflektieren,  wissenschaftliche ernährungsbezogene Inhalte hinsichtlich ihrer multidisziplinären Bedeutung einordnen und Verbindungen zu anderen Wissenschaften herstellen. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Ernährungslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: - 4 -  Grundlagenwissen der Ernährungswissenschaft in ihren multidisziplinären Bezügen sowie die Abgrenzung des Unterrichtsfaches Ernährungslehre zu dieser Bezugswissenschaft,  die Fähigkeit, den Beitrag des Ernährungslehreunterrichts zur naturwissenschaftlichen Grundbildung, zur schulischen Allgemeinbildung und zur Schulentwicklung zu erfassen, darzustellen und zu bewerten,  systematisches Grundverständnis von Konzepten, Methoden und Medien zum Lehren und Lernen von Ernährungslehre als Grundlage der Analyse, Bewertung und Entwicklung von Unterricht,  die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für eine Lerngruppe im Ernährungslehreunterricht auszuwählen, zu elementarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurteilen,  die Fähigkeit, ausgewählte Konzepte, Methoden und Medien zum Lehren und Lernen der Ernährungslehre sowie zugehörige Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Analyse, Bewertung und Entwicklung konkreter Unterrichtsbeispiele anzuwenden. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 72 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 9 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Naturwissenschaftliche Grundlagen I 13 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1./ 2. Sem. Allgemeine Chemie Organische Chemie oder falls das erste Fach Chemie ist Experimentalphysik I (Mechanik und Wärme) Sporternährung Angewandte Sportmedizin (Sportmedizin III) P P P P P 180 210 180 120 90 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen II 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1./ 2. Sem. Grundzüge der Statistik I Angewandte Statistik und Ernährungsepidemiologie P P 150 60 - 5 - 3 Medizin und Ernährung 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1./2. Sem. Organ- und Leistungsphysiologie (Sportmedizin II) Lebensstile und Gesundheit aus medizinischer Sicht Einführung in die Ernährungswissenschaft P P P 60 90 60 4 Biologische Grundlagen 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. Organismen Mikrobiologie Zellbiologie und Genetik P P P 90 90 90 5 Ernährungswissenschaftliche Grundlagen 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3./4. Sem. Biochemie Ernährungsphysiologie Regulation des Stoffwechsels im Organismus P P P 90 90 90 6 Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4./5. Sem. Lebensmittelkunde und -qualität Lebensmittelqualität und -analytik P P 90 90 7 Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaftliche Praktika 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 5./6. Sem. Lebensmittelwissenschaftliches Praktikum Ernährungswissenschaftliches Praktikum P P 90 90 8 Angewandte Ernährung 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 6. Sem. Lebensmittelverarbeitung und angewandte Ernährung Ess- und Ernährungsverhalten oder Sensorik und Ernährungspsychologie P WP WP 90 90 90 9 Fachdidaktik Ernährungslehre I 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4.-6. Sem. Einführung in die Didaktik der Ernährungslehre Schulorientiertes Experimentieren – Theorie und Praxis Planung und Analyse von Ernährungslehreunterricht P P P 90 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. - 6 - § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Ernährungslehre durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Ernährungslehre als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, bereits erworbene fachdidaktische Konzepte der Ernährungslehre bei der Erprobung und Reflexion von Ernährungslehreunterricht anzuwenden. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Science Center, Schülerlabore) und in auf Kommunikation und Vermittlung angelegten Berufen zu sammeln. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Ernährungslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Ernährungslehre sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Ernährungslehre werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Modulteilprüfungen zu „Naturwissenschaftliche Grundlagen I“ (Klausur in „Allgemeine Chemie“ im Umfang von 2 Zeitstunden, Klausur in „Organische Chemie“ im Umfang von 2 Zeitstunden oder, wenn das Erstfach Chemie ist, Klausur in „Experimentalphysik [Mechanik und Wärme]“ im Umfang von 2 Zeitstunden und Klausur in „Sporternährung“ und „Angewandte Sportmedizin [Sportmedizin III]“ im Umfang von 2 Zeitstunden)  Modulabschlussprüfung zu „Naturwissenschaftliche Grundlagen II“ (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden) - 7 -  Modulabschlussprüfung zu „Medizin und Ernährung“ (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden)  Modulabschlussprüfung zu „Biologische Grundlagen“ (Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden)  Modulabschlussprüfung zu „Ernährungswissenschaftliche Grundlagen“ (mündliche Prüfung als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit in der Regel nicht mehr als zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten im zeitlichen Umfang von ca. 30 Minuten pro Kandidat)  Modulabschlussprüfung zu „Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen“ (Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden)  Modulabschlussprüfung in Form einer Demonstration mit Auswertung und Interpretation in „Lebensmittelwissenschaftliches Praktikum“ oder „Ernährungswissenschaftliches Praktikum“ als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit in der Regel nicht mehr als vier Kandidatinnen bzw. Kandidaten im zeitlichen Umfang von ca. 60 Minuten pro Kandidat).  Modulabschlussprüfung zu „Angewandte Ernährung“ (Demonstration und schriftliche Ausarbeitung zu einer exemplarischen Handlungssituation „Angewandte Ernährung“ nach vorgegebenen Kriterien im Umfang von 5-10 DinA4-Seiten, Durchführung im Rahmen der Veranstaltung „Lebensmittelverarbeitung und angewandte Ernährung“)  Modulabschlussprüfung zu „Fachdidaktik Ernährungslehre I“ (Unterrichtsentwurf im Umfang von 15-20 Din A4-Seiten, Durchführung im Rahmen der Veranstaltung „Planung und Analyse von Ernährungslehreunterricht“). (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen und Studienleistungen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu bestehen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme und Studienleistungen. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Ernährungslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Ernährungslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Ernährungslehre gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Ernährungslehre geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. - 8 - Teil III Schlussbestimmungen § 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Ernährungslehre treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. (2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 21. Oktober 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 22. Oktober 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. November 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst - 9 - Anhang Studienverlaufsplan Sem Fach Fachdidaktik LP 1. Naturwissenschaftliche Grundlagen I (13 LP)* Allgemeine Chemie Vorlesung (4 SWS) Übung (2 SWS) Organische Chemie Vorlesung (4 SWS) Übung (2 SWS) Naturwissenschaftliche Grundlagen II (7 LP) Grundzüge der Statistik I Vorlesung mit Übungen und Tutorium (4 SWS) Angewandte Statistik und Ernährungsepidemiologie Seminar (2 SWS) Medizin und Ernährung (7 LP) Organ- und Leistungsphysiologie (Sportmedizin II) Vorlesung (2 SWS) Einführung in die Ernährungswissenschaft Vorlesung (1 SWS) Lebensstile und Gesundheit aus medizinischer Sicht Vorlesung (2 SWS) 15 2. 12 3. Biologische Grundlagen (9 LP) Organismen Vorlesung (2 SWS) Mikrobiologie Seminar mit Übungen (2 SWS) Zellbiologie und Genetik Seminar mit Übungen (2 SWS) Ernährungswissenschaftliche Grundlagen (9 LP) Biochemie Vorlesung (2 SWS) Ernährungsphysiologie Vorlesung (3 SWS) Regulation des Stoffwechsels im Organismus Seminar (2 SWS) 12 4. Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen (6 LP) Lebensmittelkunde und -qualität Vorlesung (3 SWS) Lebensmittelqualität und -analytik Seminar (2 SWS) Fachdidaktik Ernährungslehre I (9 LP) Einführung in die Didaktik der Ernährungslehre Seminar (2 SWS) Schulorientiertes Experimentieren – Theorie und Praxis Seminar (2 SWS) 12 5. Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaftliche Praktika (6 LP) Lebensmittelwissenschaftliches Praktikum Praktikum (2 SWS) Ernährungswissenschaftliches Praktikum Praktikum (2 SWS) 9 6. Angewandte Ernährung (6 LP) Lebensmittelverarbeitung und angewandte Ernährung Seminar mit Übungen (3 SWS) Ess- und Ernährungsverhalten Seminar (2 SWS) oder Sensorik und Ernährungspsychologie Seminar (2 SWS) Planung und Analyse von Ernährungslehreunterricht Seminar (2 SWS) 12 63 LP 9 LP 72 * oder falls das erste Fach Chemie ist: Naturwissenschaftliche Grundlagen I (13 LP) Experimentalphysik I (Mechanik und Wärme) Sporternährung Vorlesung (3 SWS) Vorlesung mit Übung (2 SWS) Übung (1 SWS) Angewandte Sportmedizin (Sportmedizin III) Vorlesung (2 SWS) - 16 - 4 Lehrformen Vorlesung 5 Gruppengröße 120 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) a) und b) sind Bestandteile der Studiengänge B.A. „Angewandte Sportwissenschaft“, B. Ed. HRGe, GyGe, BK Sport, c) ist Bestandteil des Studiengangs B. Ed. HRGe Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r: Prof. H. Heseker, Prof. C. Reinsberger Biologische Grundlagen Modulnummer 4 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3. Sem. Häufigkeit des Angebots WS jährlich Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Organismen b) Mikrobiologie c) Zellbiologie und Genetik Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden  verfügen über fundierte Kenntnisse zur Systematik und zu Organisationsformen von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der ernährungswissenschaftlichen Perspektive,  verfügen über Grundlagenkenntnisse über den Aufbau, das Wachstum und die Systematik von Mikroorganismen und biologischen Systemen,  kennen Beispiele für Vorkommen und Wirkung von Mikroorganismen in Zusammenhängen der Ernährung,  haben ein Verständnis für biologische Bauprinzipien und Zusammenhänge von Struktur und Funktion auf zellulärer und organismischer Ebene,  verfügen über anschlussfähiges fundiertes Fachwissen (Grundlagen- und Methodenkenntnis) im Bereich der Zellbiologie unter besonderer Berücksichtigung der Genetik und Molekularbiologie,  können Vernetzungen der Zellbiologie mit biochemischen und molekularbiologischen Grundlagen einerseits sowie der Biologie der vielzelligen Lebewesen andererseits erfassen,  können reale Beobachtungen und Modellvorstellungen unterscheiden und verdeutlichen,  können Wege der Erkenntnisgewinnung zu zentralen Aussagen der Biologie auf Zellebene anhand zentraler Experimente und Modellbildungen nachvollziehen, beschreiben und erklären,  können Methoden des Fachs (Sezieren, Präparieren, Mikroskopieren u. a.) anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden  erwerben Fähigkeiten in grundlegenden Lern- und Arbeitstechniken und Strategien des Wissenserwerbs  erwerben die Fähigkeit zu vernetztem Lernen  können Wege der Erkenntnisgewinnung nachvollziehen, beschreiben und erklären - 17 - 3 Inhalte a) Organismen  Systematik des Lebendigen (der Organismen), biologische Vielfalt  biologische Systeme  exemplarische Vertreter ausgewählter Stämme unter besonderer Berücksichtigung der ernährungswissenschaftlichen Perspektive (Wild-, Nutzpflanzen und -tiere, Homo sapiens)  makroskopische und mikroskopische Anatomie ausgewählter Organismen bzw. Organe und Gewebe  Bau und Entwicklung der Organe  Funktionsmorphologie von Geweben, Organen und Organsystemen b) Mikrobiologie  Systematik und Nomenklatur  Zellmorphologie von Bakterien, mikrobielle Bewegung, Chemotaxis  Ernährung/Kultivierung von Mikroorganismen, Verfahren der Zellzahl- und Biomassebestimmung  mikrobielles Wachstum, Kontrolle des mikrobiellen Wachstums  Ökologie der Mikroorganismen unter Berücksichtigung der Ernährung  mikroskopische Übungen, Pipettierübungen  Isolierung und Kultivierung von Bakterien und Hefen c) Zellbiologie und Genetik  Struktur und Funktion von Zellen, Biomembranen und Zellkompartimenten  Elemente des Cytoskeletts  Transportvorgänge, Endo- und Exocytose  Zellkommunikation, Signaltransduktion  Grundlagen und ausgewählte Beispiele der Zellmigration  Immunbiologie  Genome, DNA-Stoffwechsel, Genexpression  Vererbungsmuster  Bakteriengenetik  molekulare Biotechnologie, Gentransfer, Anwendungsbereiche  ausgewählte Phänomene der Epigenetik 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar, Übung 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN , Übung 25 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten qualifizierte Teilnahme durch Anfertigung von Versuchs- bzw. Stundenprotokollen zu den Übungen in b) + c) sowie bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. H. Heseker, OStR Dr. A. Schmid, N. N. - 18 - Ernährungswissenschaftliche Grundlagen Modulnummer 5 Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3./4. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS jährlich b) + c) SoSe jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Biochemie b) Ernährungsphysiologie c) Regulation des Stoffwechsels im Organismus Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 3 SWS / 45 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 45 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden  beherrschen fachliche Grundlagen, auch um schulische Inhalte sachanalytisch zu bewerten,  erwerben elementare Kenntnisse über biochemische Stoffklassen und biologischernährungsphysiologisch relevante Zyklen,  vertiefen Kenntnisse über biologisch relevante Moleküle, die in der Biochemie der Ernährung von Bedeutung sind,  können ernährungsphysiologisches Basiswissen und ernährungswissenschaftliche Begriffe und Methoden erläutern und exemplarisch anwenden,  verstehen die Rolle der Makro- und Mikronährstoffe sowie physiologische Zusammenhänge,  kennen zentrale Stoffwechselvorgänge und ihre Bedeutung für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit,  verstehen die Ursachen von Ernährungsproblemen und können Möglichkeiten zur Problemlösung ableiten,  identifizieren und charakterisieren gesundheitliche Folgen eines Nährstoffmangels oder -überschusses,  verstehen Interaktionen von Verdauung, Absorption und Stoffwechsel von Makro- und Mikronährstoffen sowie physiologische Zusammenhänge und können diese fachsprachlich darstellen,  können zentrale Stoffwechselvorgänge und ihre Bedeutung für die körperliche Gesundheit reflektieren,  können Einflussfaktoren auf den Stoffwechsel von Makro- und Mikronährstoffen und ihre Folgen für die körperliche Gesundheit beurteilen,  können Regulationsmechanismen im menschlichen Stoffwechsel kommunizieren und auf neue Zusammenhänge anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden  erwerben Kommunikationstechniken zur Darstellung grundlegender Fachinhalte  ergänzen und vertiefen erworbenes Wissen durch Erschließung fachlich relevanter Literatur  entwickeln überfachliche Qualifikationen weiter (z. B. Lern- und Arbeitstechniken, Kommunikations- und Moderationstechniken, Einsatz neuer Medien) 3 Inhalte a) Biochemie der Ernährung  Stoffklassen: Aminosäuren, Peptide, Proteine, Lipide, Kohlenhydrate, Nukleinsäuren und Nukleotide, Steroide, Vitamine, Hormone, Enzyme  Intermediärstoffwechsel  Biochemische Prozesse: Energie- und Stofftransformationen  Kohlenhydrat- , Fett-, Proteinstoffwechsel b) Ernährungsphysiologie  Organe des Gastrointestinaltraktes, Funktion und Bedeutung  Systematik und ernährungsphysiologische Betrachtung der Makro- und Mikronährstoffe (Kohlenhydrate, Fette, Proteine, Nahrungsfasern, Alkohol, Wasser, Mineralstoffe, Spurenelemente, Vitamine, sekundäre Pflanzenstoffe) - 19 -  Ernährung des gesunden Menschen  Energiestoffwechsel  Fehl- und Mangelernährung  Wechselwirkungen zwischen Ernährungsfaktoren und physiologischen Prozessen c) Regulation des Stoffwechsels im Organismus  Regulation der Nahrungsaufnahme  Homöostasesysteme im menschlichen Körper  neuronale und endokrine Regelkreise  Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt  Stoffwechselfunktionen ausgewählter Vitamine und Mineralstoffe  Stoffwechselveränderungen im Lebenszyklus  Stoffwechselstörungen, Möglichkeiten und Grenzen der Adaptation 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) a) Lehramt M. Ed. GyGe, BK, HRGe Chemie, M. Sc. Chemie b) Lehramt B. Ed. HRGe Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit), B. A. Angewandte Sportwissenschaft c) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit in der Regel nicht mehr als zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt pro Kandidat ca. 30 Minuten. 9 Voraussetzungen für A) die Teilnahme an der Prüfung und B) die Vergabe von Kreditpunkten A) bestandene Studienleistung in Form eines schriftlichen Tests im Umfang von ca. 60 Minuten zu a) + b) , Durchführung in Veranstaltung c) B) bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. H. Heseker, OStR Dr. A. Schmid, N. N. - 20 - Lebensmittelwissenschaftliche Grundlagen Modulnummer 6 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 4./5. Sem. Häufigkeit des Angebots a) SoSe jährlich b) WS jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Lebensmittelkunde und -qualität b) Lebensmittelqualität und -analytik Kontaktzeit 3 SWS / 45 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 45 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden  kennen die grundsätzliche Systematik von Lebensmitteln,  kennen und erläutern Inhaltsstoffe und Qualitätsmerkmale wichtiger Nahrungs- und Genussmittel sowie deren Be- und Verarbeitung,  kennen die grundsätzlichen Prozesse und Verfahren der Lebensmittelverarbeitung und ihre Bedeutung für die Lebensmittelqualität, -verträglichkeit und Nährstoffverfügbarkeit,  können Zusammenhänge zwischen Lebensmitteln, Qualitätskriterien und gesundheitsförderlicher Ernährung herstellen,  kennen ausgewählte analytische Verfahren für die Bestimmung einzelner Inhaltsstoffe in Lebensmitteln,  erwerben ein Grundverständnis von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln und können die Bedeutung von Lebensmittelanalysen und ihre Aussagekraft fachlich einschätzen,  kennen die Vorgaben für die Lebensmittelkennzeichnung (EU) sowie weitere ausgesuchte Möglichkeiten der Lebensmittelkennzeichnung und können die Aussagen fachlich beurteilen,  verfügen über ein systematisches Grundverständnis von Lebensmittelqualität, kennen grundlegende Kriterien für die Beurteilung von Lebensmitteln und können diese zur Beurteilung von Lebensmitteln sachgerecht anwenden. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden  erwerben die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, das erworbene Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen  erweitern ihre Präsentationskompetenz durch Darstellen von Problemlösungen im Rahmen der Übung  vertiefen ihre Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Problemstellungen in Kleingruppen 3 Inhalte a) Lebensmittelkunde und -qualität  Zusammensetzung und Produktion von Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs  Bedeutung von Zusammensetzung, Lagerung und Verarbeitung für die Qualität von Lebensmitteln  lebensmitteltechnologische Einflüsse auf die Zusammensetzung und Qualität der Endprodukte  Lebensmittel für besondere Ernährungserfordernisse  neuartige und funktionelle Lebensmittel  Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz b) Lebensmittelqualität und -analytik  Grundprozesse der Verarbeitung von und Veränderung in Lebensmitteln  Qualität von Lebensmitteln  Qualitätsveränderungen (physikalische, chemische, biologische bzw. biochemische Veränderungen) in Lebensmitteln  Qualitätserhaltung (Warenpflege, Konservierung und Verpackung)  Hygienemanagement  neue Technologien, Lebensmittelenzyme und Gentechnik in der Lebensmittelproduktion  lebensmittel- und umweltbedingte Risiken - 21 -  Zusatzstoffe und Wirkung in Lebensmitteln  Anreicherung von Lebensmitteln  Prinzipien und Verfahren der qualitativen und quantitativen Stoffanalyse in Lebensmitteln 4 Lehrformen Vorlesung, Seminar 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) a) Studiengang B. Ed. HRGe Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur im Umfang von 2 Zeitstunden 9 Voraussetzungen für A) die Teilnahme an der Prüfung und B) die Vergabe von Kreditpunkten A) bestandene Studienleistung in Form eines schriftlichen Tests im Umfang von ca. 60 Minuten zu a) + b), Durchführung in b) B) bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. H. Heseker, OStR Dr. A. Schmid, N. N. Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaftliche Praktika Modulnummer 7 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 5./6. Sem. Häufigkeit des Angebots a) WS jährlich b) SoSe jährlich Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Lebensmittelwissenschaftliches Praktikum b) Ernährungswissenschaftliches Praktikum Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden  kennen ausgewählte Methoden und Verfahren zur Analyse und Bewertung von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln und können diese unter Laborbedingungen anwenden,  kennen ausgewählte Methoden und Verfahren zur Erfassung des Energie- und Nährstoffstatus und anderer ernährungsphysiologischer Parameter, können diese anwenden und die Ergebnisse beurteilen,  kennen die Grenzen laboranalytischer Verfahren und können diese sachgerecht beurteilen,  können laborexperimentelle Aufgaben mit ernährungsphysiologischen und lebensmittelwissenschaftlichen Fragestellungen eigenständig bearbeiten und die Ergebnisse auswerten, darstellen und interpretieren, Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden  erwerben die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, das erworbene Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen  vertiefen die Präsentationskompetenz durch Darstellen von Problemlösungen  entwickelnTeamfähigkeit durch die Bearbeitung von Problemstellungen in Kleingruppen 3 Inhalte a) Lebensmittelwissenschaftliches Praktikum Lebensmittelverarbeitung  grundsätzliche Verarbeitungsverfahren (Trennen, Extrahieren, Konzentrieren, …)  biotechnologische Prozesse (z.B. alkoholische Gärung, Milchsäuregärung, …) und Verfahren (Käse-, Bier-, Weinherstellung, …)  Haltbarkeit von Lebensmitteln und Wasseraktivität (aw-Wert)  physikalische und chemische Konservierungsverfahren  Alterung und Verderb von Lebensmitteln  Verfahren der Qualitätsprüfung Lebensmittelanalytik  Geräte- und Apparatekunde für laborpraktische Arbeiten  Grundprinzipien von Arbeitstechniken und Untersuchungsverfahren (Arbeitssicherheit, Probeaufbereitungsverfahren, Kalibrierung und Absicherung von Untersuchungsverfahren, …)  lebensmittelwissenschaftliche Fragestellungen, gängige Verfahren und Möglichkeiten der laborexperimentellen Umsetzung (z.B. KH-, Fett-, Proteinnachweis)  ausgewählte lebensmittelchemische Analysemethoden, -verfahren und -geräte, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen  Auswertung und Interpretation von Untersuchungsergebnissen b) Ernährungswissenschaftliches Praktikum  Geräte- und Apparatekunde für experimentelles und laborpraktisches Arbeiten  anthropometrische Verfahren zur Erfassung des Ernährungszustands  ernährungsphysiologische Fragestellungen, gängige Verfahren und Möglichkeiten der experimentellen Umsetzung, z.B.  Untersuchungen zur Energiebilanz  Untersuchung zur Fitness (Laktat, Herzfrequenz)  Untersuchungen zum Glukosestoffwechsel  Untersuchungen zum Wasser- und Elektrolythaushalt  Untersuchungen zur Beurteilung von Versorgung/Status mit ausgewählten Nährstoffen  Sensorik  Auswertung und Interpretation von Untersuchungsergebnissen 4 Lehrformen Laborpraktikum 5 Gruppengröße Laborpraktikum 25 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung in Form einer Demonstration mit Auswertung und Interpretation in a) oder b) als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit in der Regel nicht mehr als vier Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Die Dauer der Demonstration mit Auswertung und Interpretation beträgt pro Kandidat ca. 60 Minuten. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten qualifizierte Teilnahme durch Praktikumsberichte (vollständige Versuchs- bzw. Stundenprotokolle) in a) und b) sowie bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r N.N. Angewandte Ernährung Modulnummer 8 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots SoSe jährlich Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Lebensmittelverarbeitung und angewandte Ernährung b) Ess- und Ernährungsverhalten oder c) Sensorik und Ernährungspsychologie Kontaktzeit 3 SWS /45 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 45 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden  verfügen über Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in der Arbeitsplatzgestaltung und Praxis der Nahrungszubereitung und können diese anwenden,  können Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Anforderungen sowie Zeit- und Hygieneanforderungen planen, durchführen und reflektieren,  können einfache Speisen und Gerichte nach gesundheitsförderlichen und diätetischen Kriterien zusammenstellen und Nährstoffgehalte berechnen,  können Nährstoffveränderungen und –verluste erkennen und aus naturwissenschaftlicher Sicht erklären,  erwerben ein Grundverständnis für handwerkliche und industrielle Verfahren der Lebensmittelbe- und -verarbeitung,  können Sinneswahrnehmungen im Rahmen von Verkostungen differenziert beschreiben und Kriterien geleitet beurteilen,  können den Einfluss der Sinneswahrnehmungen sowie psychischer, soziokultureller, wirtschaftlicher, kulturgeschichtlicher, ökologischer Faktoren auf Ernährungsverhalten und Esskultur exemplarisch beschreiben und entwickeln wissenschaftliches Problembewusstsein. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden  vertiefen die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen  entwickeln Fähigkeiten zur Reflexion des eigenen Handelns und Verhaltens  erweitern ihre Teamfähigkeit sowie ihre Sozial- und Kommunikationskompetenz 3 Inhalte a) Lebensmittelverarbeitung und angewandte Ernährung  Grundlagen der Arbeitsplatzgestaltung  Arbeitsorganisation und Zeitmanagement  Personal-, Arbeitsplatz-, Lebensmittelhygiene  trockene und feuchte Garverfahren  Schneidetechniken  handwerkliche und industrielle Verfahren der Lebensmittelbe- und -verarbeitung  Nährstoffveränderungen und –verluste  ernährungsmedizinische Aspekte der Lebensmittelauswahl  Sensorik b) Ess- und Ernährungsverhalten  Einflussfaktoren auf das Essverhalten  Aspekte der Evolution, der Gene, von Prägung, Ernährungserziehung und -bildung  Traditionen, Ess- und Ernährungskultur  Bedeutung von Mahlzeiten und Tischgemeinschaften  Störungen des Essverhaltens  Alternative Ernährungsweisen und Diäten  Regionalisierung und Globalisierung von Essen und Trinken c) Sensorik und Ernährungspsychologie  Sinnesphysiologie  Sensorik und Geschmack  Sensorische Profile von Lebensmitteln  Einflussfaktoren auf das Essverhalten  Verhaltens- und Verhältnisstrategien  Störungen des Essverhaltens 4 Lehrformen Seminar mit Übungen, Seminar 5 Gruppengröße Seminar mit Übungen 30 TN, Seminar 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) keine 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Demonstration und schriftliche Ausarbeitung zu einer exemplarischen Handlungssituation „Angewandte Ernährung“ nach vorgegebenen Kriterien im Umfang von 5-10 DinA4-Seiten, Durchführung im Rahmen der Veranstaltung a) 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten qualifizierte Teilnahme durch Referat mit Präsentation im Umfang von 45 -60 Minuten in der Veranstaltung b) oder c) sowie bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r: OStR Dr. A. Schmid, N. N.