Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) an der Universität Paderborn: vom 29. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 95.16 vom 29. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach hauswirtschaft (konsum, ernährung, gesundheit) an der universität paderborn vom 29. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) an der Universität Paderborn vom 29. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit ................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: vertiefte Kenntnis und Reflexion von ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Sachverhalten und von deren Auswirkungen auf das Individuum, den Sozialverband und die Gesellschaft, die Fähigkeit, Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den gesellschaftswissenschaftlichen, kulturwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft herzustellen und zu beurteilen, die Fähigkeit, in ausgewählten Fachperspektiven ein fundiertes Fachwissen zu rezipieren, zu reflektieren und zu bewerten. fundierte Fähigkeiten, sich fachlich aus verschiedenen Fachperspektiven in (neue) Themenfelder des Faches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) einzuarbeiten. ein Verständnis der Theorien und Methoden aus den wissenschaftlichen Teilbereichen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft sowie die Fähigkeit, diese in fachlichen Zusammenhängen anzuwenden. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: die Fähigkeit, haushaltsbezogenen Unterricht auf der Basis theoretischer Konzepte zu planen, zu erproben und zu evaluieren, die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht auszuwählen, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die kognitiven, psychomotorischen und affektiven Voraussetzungen zu beurteilen, die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und -medien für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen
-4- Unterricht theoriegeleitet auszuwählen, selbst zu gestalten und ihre Angemessenheit im Hinblick auf ihre spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu erproben und zu beurteilen, die Fähigkeit, Unterrichtsqualität anhand von Standards der Ernährungs- und Verbraucherbildung zu überprüfen und zu bewerten, die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven und kognitiven Wirkungen von (selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnostizieren, die Kenntnis und Beurteilung von Methoden und Instrumenten der Evaluation und Kompetenzdiagnostik im haushaltsbezogenen Unterricht, die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren und Kommunikationsprozesse zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Öffentlichkeit zu analysieren, die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von haushaltsbezogenem Unterricht zu entwickeln und entsprechende Methoden und Instrumente zur Evaluation von haushaltsbezogenem Unterricht anzuwenden. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1.. Sem. Planung und Gestaltung von haushaltsbezogenem Unterricht Diagnostizieren, Fördern und Bewerten im haushaltsbezogenen Unterricht P P 90 90 2 Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des Ernährungshandelns 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. + 3. Sem. Ernährung definierter Bevölkerungsgruppen Volks- und Welternährung oder Ernährungsmedizin P 1x WP 90 1 x 90
-5- 3 Urteilen und Forschen in der Ernährungs- und Verbraucherbildung 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. – 4. Sem. Fachdidaktisches Urteilen und Forschen: Projektseminar zur Ernährungs- und Verbraucherbildung Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze in der Ernährungs- und Verbraucherbildung oder Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht P 1 x WP 90 1 x 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
-6- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Modulabschlussprüfung zu „Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts“ (mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten) Modulabschlussprüfung zu „Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des Ernährungshandelns“ (Klausur im Umfang von 120 Minuten) Modulabschlussprüfung als schriftliche Ausarbeitung/Hausarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten oder Portfolio (Bewertet wird im Rahmen des Portfolios die im Umfang von 40.000 Zeichen geleistete Reflexion). (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu erbringen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Hauswirtschaft verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60 – 80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) angefertigt, so wird sie in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 55/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit) an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 55/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 20. Mai 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 23. April 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 29. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Sem. LP Fachwissenschaft Fachdidaktik 1. 9 Individuelle und gesellschaftliche Konzepte des Ernährungshandelns Ernährung definierter Bevölkerungsgruppen (2 SWS) Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts Planung und Gestaltung von haushaltsbezogenem Unterricht (2 SWS) Diagnostizieren, Fördern und Bewerten im haushaltsbezogenen Unterricht (2 SWS) 2. Praxissemester Begl. Praxissemester Analyse von haushaltsbezogenem Unterricht (P) (2 SWS) Begleitforschungsseminar zu ausgewählten Forschungsfragen der Fachdidaktik (WP) (2 SWS) 3. 6 Volks- und Welternährung oder Ernährungsmedizin (2 SWS) Urteilen und Forschen in der Ernährungs- und Verbraucherbildung Fachdidaktisches Urteilen und Forschen: Projektseminar zur Ernährungs- und Verbraucherbildung (2 SWS) 4. 3 Ausgewählte Theorie- und Forschungsansätze der Ernährungs- und Verbraucherbildung oder Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht (2 SWS) 18 9 LP 9 LP (+3 LP Praxissemester)
Modulbeschreibungen Didaktik des auf den Haushalt bezogenen Unterrichts Modulnummer 1 Workload 180 h Credits 6 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1. Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Planung und Gestaltung von haushaltsbezogenem Unterricht b) Diagnostizieren, Fördern und Bewerten im haushaltsbezogenen Unterricht Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden erwerben: die Fähigkeit, das Modell der didaktischen Rekonstruktion zur Planung, Analyse und Bewertung von haushaltsbezogenem Unterricht anzuwenden und auf seiner Grundlage eigene Unterrichtserfahrungen zu reflektieren, die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht auszuwählen, zu elementarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, kognitiven und psychomotorischen Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu erproben, zu beurteilen und zu evaluieren. die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden für eine Lerngruppe im haushaltsbezogenen Unterricht auszuwählen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, kognitiven und psychomotorischen Voraussetzungen zu beurteilen, die Fähigkeit, geeignete Medien auszuwählen bzw. zu erstellen und hinsichtlich ihrer spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu beurteilen die Fähigkeit, exemplarisch Lernumgebungen zu gestalten, an den Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler sowie konkreten Alltagserfahrungen anzuknüpfen, die Bedeutung eines Sachverhalts für das Verständnis der Erfahrungswelt der Lernenden aufzuzeigen, für die Lernenden den Zuwachs von Kompetenz erfahrbar zu machen, die Fähigkeit, einen Unterrichtsablauf unter didaktischen Gesichtspunkten zu beschreiben, zu reflektieren und zu evaluieren, Kenntnisse zur Beurteilung von Unterrichtsqualität, zur Festlegung und Überprüfung von Standards der haushaltsbezogenen Bildung, einen Überblick über Ergebnisse und Methoden von Forschung über haushaltsbezogenen Unterricht, die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven, kognitiven und psychomotorischen Wirkungen von (selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnostizieren, Kenntnisse über Methoden und Instrumente der Evaluation und Kompetenzdiagnostik im haushaltsbezogenen Unterricht, die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von gegebenem haushaltsbezogenem Unterricht zu entwickeln. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Die Studierenden erwerben: die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen, Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperationsbereitschaft, die Fähigkeit zur Präsentation, die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten.
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