Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 91.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach geschichte an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 543) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 4 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 5 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung 6 Anhang Studienverlaufsplan Abkürzungsverzeichnis Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren für das Studium des Unterrichtsfachs Geschichte. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Geschichte ist ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Empfohlen wird ein Beginn zum Wintersemester. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Faches Geschichte umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen Die Studentinnen und Studenten erwerben fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen, methodische Fertigkeiten und die Fähigkeit, Gegenwartsphänomene als historisch gewordene zu analysieren und zu vermitteln. Ein besonderer Akzent liegt auf der Konkretisierung historischer Inhalte, wie es der Tätigkeit zukünftiger Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehrer entspricht. (1) Die Absolventinnen und Absolventen: verfügen über strukturiertes historisches Grundwissen aus ausgewählten historischen Epochen, das Aspekte der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte ebenso einschließt wie Aspekte der Regional- und Landesgeschichte, beherrschen wesentliche Methoden und Arbeitstechniken des Fachs, sind in der Lage, das im Studium erworbene Grundwissen stetig zu erweitern, beherrschen den Zugang zu historischen Quellen und zu Ergebnissen historischer und fachdidaktischer Forschung, können die historisch-kulturelle Prägung der Gegenwart erkennen und als Beitrag zur politischen Bildung und zur politischen Partizipationsfähigkeit in der demokratischen Gesellschaft vermitteln. (2) In den fachdidaktischen Studien des Faches Geschichte erwerben die Studierenden: fachdidaktisches Wissen, das sie befähigt, adressatengerechte Lehr- und Lernarrangements in der Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule zu konzipieren und die Schüler und Schülerinnen für historische Fragestellungen zu interessieren, grundlegende Fähigkeiten der wissenschaftsbezogenen fachdidaktischen Analyse, Planung, Evaluierung und Reflexion schulischer Vermittlungsprozesse im Unterrichtsfach Geschichte, die Befähigung, das individuelle Leistungsprofil der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und entsprechende Förderkonzepte zu entwickeln,
-4- die vertiefte Fähigkeit, relevante fachliche Forschungsergebnisse und Forschungsdiskurse für historisches Lernen fruchtbar zu machen und Ergebnisse fachdidaktischer Forschung sowie curriculare Ansätze und Unterrichtsmedien fachgerecht zu beurteilen und für den Unterricht in Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zu operationalisieren. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Name des Moduls Zeitpunkt (Sem.) P/WP LP (nach ECTS) Mastermodul 1: Geschichtsdidaktik und Geschichtstheorie 9 1. Sem. Hauptseminar Geschichtsdenken und Geschichtsbewusstsein Übung zur Praktikumsvorbereitung WP P Mastermodul 2: Historische Epochen 9 3.-4. Sem. Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG I (Vorlesung) Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG II (Hauptseminar) WP WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Geschichte umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Geschichte beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten über die Angebote aller Fächer entnommen werden.
-5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Geschichte sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Fach Geschichte werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Mastermodul 1: Schriftliche Modulabschlussprüfung (Klausur 60 min) Mastermodul 2: Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung (ca. 30 min.) (2) Darüber hinaus ist der Nachweis der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen zu erbringen. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Geschichte verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Geschichte mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Geschichte gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-6- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. Studierende, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingeschrieben wurden, gelten als für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingeschrieben. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 26/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan Abkürzungsverzeichnis AG Alte Geschichte D Didaktik E Exkursion ES Einführungsseminar FN Frühe Neuzeit GS Grundseminar HA Hausarbeit HS Hauptseminar K Kolloquium LA Lehramt MG Mittelalterliche Geschichte NG Neueste Geschichte P Pflichtveranstaltung PO Prüfungsordnung PS Proseminar R Referat SWS Semesterwochenstunden TN Teilnahme V Veranstaltung VL Vorlesung WP Wahlpflichtveranstaltung Modul Typ LP Sem. Mastermodul 1: Geschichtsdidaktik und Geschichtstheorie 9 I. Geschichtsdenken und Geschichtsbewusstsein HS (MA) 1. Sem. II. Praktikumsvorbereitung Ü 1. Sem. Mastermodul 2: Historische Epochen 9 I. Masterveranstaltung AG/MG o. FN/NG I (Vorlesung) VL 4. Sem. II. Masterveranstaltung AG/MG o. FN/NG II(Hauptseminar) HS (MA) 3. Sem. Insgesamt 18
Modulbeschreibungen Mastermodul Geschichtsdidaktik und Geschichtstheorie Modulnummer A1 Workload 270 h Credits 9 LP Studiensemester 1. Semester Häufigkeit des Angebots jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen I. Hauptseminar Geschichtsdenken und Geschichtsbewusstsein II. Übung Praktikumsvorbereitung Kontaktzeit 30 h 30 h Selbststudium 150 h 60 h 2 Lernergebnisse / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden lernen, - ein fachdidaktisches Problem kenntnisreich und terminologisch angemessen zu analysieren, - Hilfsmittel und Theorien der fachdidaktischen Forschung zu verwenden, - sich die einschlägigen Forschungskontroversen zu einem Problem zu erarbeiten und darin durch methodisch kontrolliertes Vorgehen einen gut begründeten eigenen Standpunkt zu gewinnen, - diesen Standpunkt oder eine ergebnisoffene Frage für die Unterrichtspraxis in Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zu operationalisieren - die schulischen Rahmenbedingungen, Besonderheiten der Lerngruppe in Haupt-, Real- oder der Gesamtschule und deren Vorkenntnisse zu analysieren, - den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen u nd Schüler zu diagnostizieren und Formen individueller Förderung und binnendifferenzierten Unterrichts zu entwickeln, - sinnvolle Lernziele zu formulieren und dafür Unterrichtseinheiten zu planen, - die Ergebnisse methodisch und terminologisch angemessen zu dokumentieren und Konsequenzen für die weitere Arbeit daraus zu ziehen. Schlüsselkompetenzen: - Didaktische Reduktion von komplexen Sachverhalten, Umwandlung in Unterrichtskonzepte - Interagieren in heterogenen Gruppen - Autonome Handlungsfähigkeit 3 Inhalte Das Mastermodul 1 dient der vertiefenden, forschungsorientierten Beschäftigung mit der Fachdidaktik und bereitet das Praxissemester vor. Es vermittelt die Modelle, Begriffe und Vorgehensweisen, die erforderlich sind für eine methodisch kontrollierte Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsdurchführung, Selbstwahrnehmung und Reflexion. 4 Lehrformen Hauptseminar, Übung 5 Gruppengröße In der Regel bis zu 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Seminar) ), bis maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Übung 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Studiengang Master-Lehramt GyGe Studiengang Master Kulturerbe 7 Teilnahmevoraussetzungen --- 8 Prüfungsformen Schriftliche Modulabschlussprüfung (Klausur 60 min.) im Anschluss an das Hauptseminar, die Reflexionen zu didaktischen Modellen einfließen lässt, die in der Übung behandelt wurden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch vorbereitende Lektüre, Beteiligung an Diskussionen, Übungsaufgaben, Referate, Ausarbeitungen von Mitschriften o.ä. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Klenke