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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung Förderschwerpunkt Lernen an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 86.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung mit der zweiten sonderpädagogischen fachrichtung förderschwerpunkt lernen an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung Förderschwerpunkt Lernen an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 5 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung ................................................................................. 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen umfasst 39 Leistungspunkte (LP). § 37 Erwerb von Kompetenzen Im Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  solide und strukturierte Kenntnisse zum Lernen und zur Lernentwicklung von Kindern und Jugendlichen,  Kenntnisse über Lernauffälligkeiten und Fähigkeiten zur Auswahl und Anwendung diagnostischer Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs,  Fähigkeiten zur Entwicklung, zum Einsatz und zur Evaluation von entwicklungsfördernden Lehr- und Lernsituationen und von individuellen Fördermaßnahmen und -plänen zur Unterstützung der Lernentwicklung,  Kenntnisse und Verständnis von individuellen, sozialen, psychologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, Wechselwirkungen und Konsequenzen im Förderbereich Lernen,  Fähigkeit, Ergebnisse der empirischen Lehr-/Lernforschung im Hinblick auf Planung, Durchführung und Reflexion inklusiven Unterrichts auszuwerten, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Unterstützung der Lernentwicklung. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 39 LP ist modularisiert und umfasst 4 Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: -4- Modul 1: Unterstützung der Lernentwicklung – Fachliche Grundlagen (insgesamt: 9 LP) a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen P1 b) Seminar: Lernpsychologische Grundlagen WP Modul 2: Kindheit und Jugend (insgesamt: 12 LP) a) Vorlesung: Grundlagen des Lernens in Kindheit und Jugend P b) Seminar: Vertiefung zu Erziehung, Entwicklung und Sozialisation zur Kindheit und Jugend WP c) Seminar: Vertiefung zu spezifischen Aspekten von Kindheit und Jugend WP Modul 3: Unterstützung der Lernentwicklung – Vertiefung (insgesamt: 9 LP) a) Seminar: Diagnose und Förderung im Förderschwerpunkt Lernen P b) Seminar: Inklusives Lehren und Lernen unter besonderer Berücksichtigung der Lernentwicklung WP Modul 4: Aspekte des Lernens im fachlichen Kontext (insgesamt: 9 LP) a) Seminar: Heterogene Lernentwicklungsverläufe im Kontext (schrift-)sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung P b) Seminar: Diagnose und individuelle Förderung im Bereich (schrift-)sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung P (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen durchgeführt werden. Wenn es in der zweiten sonder- 1 (WP = Wahlpflicht, P = Pflicht) -5- pädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, vertiefende Erfahrungen im Umgang mit Heterogenität in der Schule zu gewinnen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, Erfahrungen in unterstützenden lernbegleitenden Kontexten und Projekten zu sammeln (z.B. LRS/Dyskalkulie- Beratung, Sprachförderung usw.). (3) Die Studierenden führen im Rahmen der Praxisphasen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen jeweils einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen und ihre Entwicklung reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die zweite sonderpädagogische Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Zweiten Sonderpädagogischen Fachrichtung – Lernen können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen sind dem Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) In der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen werden nachfolgend aufgeführte Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. -6- Modulprüfung im Zusammenhang mit Modul 1: Unterstützung der Lernentwicklung – Fachliche Grundlagen „Lernpsychologische Grundlagen“ als mündliche Prüfung (20-30 Minuten) oder als Hausarbeit (20-25 Seiten) Modul 2: Kindheit und Jugend „Vertiefung zu Erziehung, Entwicklung und Sozialisation zur Kindheit und Jugend“ oder „Vertiefung zu spezifischen Aspekten von Kindheit und Jugend“ als Referat (45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (12-15 Seiten) oder als Projektarbeit (20-25 Seiten) oder als Hausarbeit (20-25 Seiten) Modul 3: Unterstützung der Lernentwicklung – Vertiefung „Inklusives Lehren und Lernen unter besonderer Berücksichtigung der Lernentwicklung“ als Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder als Projektarbeit (20-25 Seiten) Modul 4: Aspekte des Lernens im fachlichen Kontext „Diagnose und individuelle Förderung im Bereich (schrift-)sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung“ als mündliche Prüfung (20-30 Minuten) oder als Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. -7- § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die zweite sonderpädagogische Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen gebildet. Alle Modulnoten der Fachrichtung gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote der Fachrichtung ein. Ausgenommen ist die Note für die Bachelorarbeit, auch wenn sie in der Fachrichtung geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. § 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 (AM.Uni.PB 120/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 30. Oktober 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 17. September 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. November 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst -8- Anhang Studienverlaufsplan für Bachelor-Studium in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung – Förderschwerpunkt Lernen im Lehramt für sonderpädagogische Förderung Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Unterstützung der Lernentwicklung – Fachliche Grundlagen 1a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen 3 LP 2 1. Unterstützung der Lernentwicklung – Fachliche Grundlagen 2. Kindheit und Jugend 1b) Seminar: Lernpsychologische Grundlagen 2a) Vorlesung: Grundlagen des Lernens in Kindheit und Jugend 9 LP 3 2. Kindheit und Jugend 3. Unterstützung der Lernentwicklung – Vertiefung 2b) Seminar: Vertiefung zu Erziehung, Entwicklung und Sozialisation zur Kindheit und Jugend 2c) Seminar: Vertiefung zu spezifischen Aspekten von Kindheit und Jugend 3a) Seminar: Diagnose und Förderung im Förderschwerpunkt Lernen 12 LP 4 3. Unterstützung der Lernentwicklung – Vertiefung 4. Aspekte des Lernens im fachlichen Kontext 3b) Seminar: Inklusives Lehren und Lernen unter besonderer Berücksichtigung der Lernentwicklung 4a) Seminar: Heterogene Lernentwicklungsverläufe im Kontext (schrift- )sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung 9 LP 5 4. Aspekte des Lernens im fachlichen Kontext 4b) Seminar: Diagnose und individuelle Förderung im Bereich (schrift-) sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung 6 LP 6 ∑ 39 LP Modulbeschreibungen Unterstützung der Lernentwicklung – Fachliche Grundlagen Modulnumme r Modul 1 Workload 270h Credits 9 Studiensemester 1.-2. Semester Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen b) Seminar: Lernpsychologische Grundlagen Kontaktzeit 30h 30h Selbststudium 60h 150h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele:  Fähigkeiten zur Differenzierung, Beschreibung und Analyse von Erscheinungsformen und Ursachen (medizinisch, psychologisch, soziologisch) sowie Entstehungsbedingungen von Lernschwierigkeiten und Begabungen  Kenntnisse über den Stellenwert gesellschaftlicher, sozialer, institutioneller und individueller Bedingungen für die Genese von und den Umgang mit Benachteiligungen im Bereich des Lernens sowie Aspekte von Intersektionalität  Kenntnisse über Lebens- und Erlebensdimensionen der Beteiligten und gesellschaftliche Teilhabe  Grundkenntnisse zu diagnostischen Verfahren und zur Interpretation ihrer Ergebnisse  Kenntnisse über psychologische und neurowissenschaftliche Theorien und Grundlagen des Lernens sowie über Ergebnisse der Lehr-/Lernforschung  Grundlegende Kenntnisse über Prinzipien und Strategien lern- und entwicklungsfördernden Unterrichts einschließlich Theorien medienunterstützter Formen des Lernens  Kenntnisse über Auffälligkeiten im Lernen in der Schule als Institution und im Bildungsverlauf (insbesondere Transitionen) Spezifische Schlüsselkompetenzen:  Fähigkeit zur Reflexion über die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Beeinträchtigungen in der Lernentwicklung  Bereitschaft und Fähigkeit zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit theoretischen Modellen und Befunden  Bereitschaft, pädagogische, psychologische, diagnostische und didaktische Dimensionen des Förderschwerpunkts Lernen aufeinander zu beziehen und im Hinblick auf professionelles Agieren zu reflektieren 3 Inhalte In Modul 1 sollen grundlegende Kenntnisse zu den Voraussetzungen, Bedingungen und Einflussfaktoren auf Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt Lernen erworben werden. Hierbei werden im Vordergrund Theorien des Lernens und der Lernentwicklung unter der besonderen Berücksichtigung von medi zinischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen im Zusammenhang mit Unterstützungsprozessen beim Lernen in den Blick genommen, analysiert und reflektiert. Über die Befassung mit unterschiedlichen Erklärungs modellen für Beeinträchtigungen der Lernentwicklungen von Schülerinnen und Schülern wird ein differenzierter Zugang zu pädagogisch wie psychologisch relevantem Handlu ngswissen eröffnet. Die einzelnen Themen werden im Rahmen des Moduls gleichermaßen theoretisch wie auch empirisch und berufsfeldbezogen erörtert. Themen des Moduls sind folgende:  Theorien und Modelle der Lernentwicklung  Lernbeeinträchtigungen  Ansätze zur (medien-)didaktischen Unterstützung der Lernentwicklung  Soziologische, psychologische und medizinische Erklärungsansätze für Beeinträchtigungen der Lernentwicklungen von Kindern und Jugendlichen B.Ed. SP -16- Fördermaßnahmen thematisiert. Im Vordergrund stehen hierbei Fragen danach, wie Lernpotenziale von Kindern und Jugendlichen unter der Berücksichtigung von Gütekriterien pädagogischpsychologischer (im fachlichen Kontext der Germanistik auch psycho-linguistischer) Diagnostik sowie von grundlegenden fachspezifischen Anforderungen erkannt und entsprechend in einem differenzierenden Unterricht gefördert werden können. Themen des Moduls sind folgende:  Inhaltliche und didaktisch-methodische Grundlagen des (Schrift- )Spracherwerbs bzw. des Mathematiklernens  Spezifische Entwicklungsverläufe von Schülerinnen und Schülern in den Lernbereichen (Schrift-) Spracherwerb bzw. Mathematik  Möglichkeiten der Lern-, Leistungs- und Entwicklungsdiagnostik und der individuellen Förderplanung bei Kindern und Jugendlichen mi t sonderpädagogischem Förderbedarf in den Lernbereichen (Schrift-) Spracherwerb bzw. Mathematik  Möglichkeiten der Differenzierung bei Lehr-/Lernprozessen in den Lernbereichen (Schrift- )Spracherwerb bzw. Mathematik für heterogene Lerngruppen 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen: - 8 Prüfungsformen Als Prüfung wird eine Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung (20- 30 Minuten) oder einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) im Zusammenhang mit dem Seminar „ Diagnose und individuelle Förderung im Bereich (schrift-)sprachlicher bzw. mathematischer Grundbildung“ erbracht. Näheres zur Form gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Büker herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819