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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Pader [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 71.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit dem unterrichtsfach deutsch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Deutsch umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Beherrschung grundlegenden, strukturierten und ausbaufähigen Wissens in der Sprach- und Literaturwissenschaft,  Vertrautheit mit grundlegenden Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und Literaturwissenschaft,  Kenntnis sowie kritische Reflexion fachwissenschaftlicher Sachverhalte und Problembereiche, selbstständige Erarbeitung neuer, unvertrauter Aspekte der Sprach- und Literaturwissenschaft,  aktive Anwendung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Methoden. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Anschlussfähiges Orientierungswissen über Konzepte, Methoden und Ergebnisse der Entwicklung von sprachlichen und literarischen Kompetenzen von Lernenden in Gymnasium und Gesamtschule,  Analyse, Planung, Erprobung und Reflexion des Deutschunterrichts,  kritische Auseinandersetzung mit fachdidaktischen und unterrichtspraktischen Entwicklungen,  selbständige Erschließung und Lösung neuer unterrichtlicher Problemstellung im Deutschunterricht unter Anwendung der jeweils spezifischen Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens,  Auswertung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse und exemplarische Anwendung auf konkrete Fallbeispiele und Unterrichtssituationen,  kritische Auseinandersetzung mit der Institution der Schule und dem Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. (2) Die Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, die aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden können. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Vertiefungsmodul Fachdidaktik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. Sem. Seminar Literaturdidaktik (ggf. praktikumsbegleitend) Seminar Sprachdidaktik (ggf. praktikumsbegleitend) WP WP 270 Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Sprachgeschichte 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. und 3. Sem. Vertiefungsseminar Sprachwandel Vertiefungsseminar Sprachgeschichte WP WP 270 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Literatur und Kultur 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-4. Sem. Vertiefungsseminar Kultur und Text Vertiefungsseminar Gegenwartsliteratur / zeitgenössisches Drama/Film WP WP 270 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Deutsch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Deutsch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Im Fach Deutsch wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung Im Unterrichtsfach Deutsch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Die Module des Masterstudienganges werden jeweils mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Vertiefungsmodul Fachdidaktik kann alternativ auch mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden, in der die Themen des gesamten Moduls geprüft werden. In allen Veranstaltungen wird die qualifizierte Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen Teilnahmenachweise nachgewiesen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Deutsch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Deutsch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Wird in der Fachwissenschaft im Anschluss an das Masterstudium eine Promotion angestrebt, sollte die Masterarbeit im Bereich der Fachwissenschaft verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit im Fach Deutsch nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. -6- § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Deutsch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 18/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 18/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (12 LP) ♦ Vertiefungsmodul Fachdidaktik: Seminar Literaturdidaktik ♦ Vertiefungsmodul Fachdidaktik: Seminar Sprachdidaktik ♦ Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Vertiefungsseminar Sprachwandel 2. Semester (0 LP) ♦ Praxissemester: Fachdidaktische Begleitveranstaltung im Umfang von 3 LP aus dem LP- Kontingent für das Praxissemester 3. Semester (9 LP) ♦ Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Vertiefungsseminar Sprachgeschichte ♦ Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Vertiefungsseminar Kultur und Text 4. Semester (6 LP) ♦ Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Vertiefungsseminar Gegenwartsliteratur / zeitgenössisches Drama/Film insgesamt: 27 LP Modulbeschreibungen Vertiefungsmodul Fachdidaktik Modulnummer VM FD Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Seminar Literaturdidaktik (ggf. praktikumsvorbereitend) b) Seminar Sprachdidaktik (ggf. praktikumsvorbereitend) Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen - Fähigkeit zur Differenzierung, Reflexion und Bewertung von Theorien, Modellen und Methoden der Fachdidaktik - Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von literarischen Texten unter didaktischen, methodischen und curricularen Aspekten - Fähigkeit zur Analyse und Bewertung von Literatur im Hinblick auf ihre didaktische Relevanz - Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen zur Medien- und Literatursozialisation (einschließlich Lesemotivation und Lese(r)forschung) - Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von linguistischen Theorien und Modellen im Hinblick auf ihre didaktische Relevanz Spezifische Schlüsselkompetenzen - Fähigkeit zur mündlichen Präsentation von Inhalten in Referatform, Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation, Fähigkeit zum Moderieren von Seminarsitzungen, Fähigkeit zur Diskussionsleitung - Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen (Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen) - Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien 3 Inhalte Die Gegenstände der Sprach- und Literaturdidaktik werden vertiefend und mit Blick auf die aktuelle didaktische Theoriebildung erarbeitet und mit Blick auf die Unterrichtspraxis kritisch reflektiert. Zentral ist dabei auch die Hinführung zum Praxissemester, das vom Modul vorbereitet wird und das im Folgesemester aufgearbeitet wird. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird im Studiengang M. Ed. GyGe und M. Ed. BK verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine. 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als benotete schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) oder einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten), in denen die Gegenstände des ganzen Moduls zum Thema werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Doris Tophinke Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Sprachgeschichte Modulnummer VM SW Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1. und 3. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet Sprachwandel b) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet Sprachgeschichte Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen - Kennen theoretischer Modellierungen sprachlichen Wandels auf den Ebenen der Morphologie, Semantik, Lexik und Syntax - Fähigkeit zur sprachtheoretischen Verortung der Modellierungen - Fähigkeit zum Erfassen und zur Analyse von Phänomenen sprachlichen Wandels - Kennen der sozio-kulturellen Abhängigkeiten historischer und aktueller Sprachwandelphänomene - Kennen der historischen Genese aktueller sprachlicher Strukturen und Konventionen Spezifische Schlüsselkompetenzen - Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit historischem Quellenmaterial - Fähigkeit zur Analyse historischer Texte - Fähigkeit zur gezielten Recherche in Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstitutionen (v.a. Deutsches Wörterbuch, Goethe-Wörterbuch) - Entwickelte wissenschaftliche Textkompetenz 3 Inhalte Seminare aus dem Themengebiet Sprachwandel thematisieren Formen des sprachlichen Wan dels auf unterschiedliche n Ebenen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik) von den Anfängen der Sprachgeschichte bis in die aktuelle Gegenwart. Seminare aus diesem The mengebiet stellen darüber hinaus unterschiedliche Theorien zum Sprachwandel vor. Somit vertieft es im Basis- und Aufbaumodul erworbene Kenntnisse zur Beschreibung sprachlicher Strukturen und Funktionen. Seminare aus den Themengebiet Sprachgeschichte thematisieren Grundfragen der historischen Grammatik (etwa zum Aufbau grammatischer Formen), der historischen Lexik (etwa aus dem Bereich der Kontaktlinguistik) oder historischen Semantik (etwa zur Begriffsgeschichte). Seminare aus diesem The menbereich können auch die Textsortengeschichte – literarische oder Gebrauchstextsorten – behandeln. 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 30 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Das Modul wird im Studiengang M. Ed. GyGe und M. Ed. BK verwendet. 7 Teilnahmevoraussetzungen keine 8 Prüfungsformen Modulabschlussprüfung als benotete schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die Gegenstände des ganzen Moduls zum Thema werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnah me an den Veranstaltungen durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Britt-Marie Schuster