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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 67.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach deutsch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 4 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 4 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 5 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 5 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Deutsch umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Beherrschung grundlegenden, strukturierten und ausbaufähigen Wissens in der Sprach- und Literaturwissenschaft,  Vertrautheit mit grundlegenden Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und Literaturwissenschaft, (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Anschlussfähiges Orientierungswissen über Konzepte, Methoden und Ergebnisse der Entwicklung von sprachlichen und literarischen Kompetenzen von Lernenden in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule,  Analyse, Planung, Erprobung und Reflexion des Deutschunterrichts,  kritische Auseinandersetzung mit fachdidaktischen und unterrichtspraktischen Entwicklungen,  selbständige Erschließung und Lösung neuer unterrichtlicher Problemstellung im Deutschunterricht unter Anwendung der jeweils spezifischen Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens,  Auswertung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse und exemplarische Anwendung auf konkrete Fallbeispiele und Unterrichtssituationen,  kritische Auseinandersetzung mit der Institution der Schule und dem Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen. -4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module. (2) Die Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, die aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden können. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Vertiefungsmodul Fachdidaktik zur Vorbereitung auf das Praxissemester (zwei Veranstaltungen nach Wahl, wobei die Bereiche Sprache und Literatur abgedeckt werden müssen) 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1. Sem. Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten WP WP 270 2 Vertiefungsmodul Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und literarische Rezeptionsprozesse fördern 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-4. Sem. Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Schreiben einschl. Orthographie oder zum Kompetenzbereich Sprachreflexion. Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Medien oder Autoren, Werke und Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur WP WP 270 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Deutsch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Deutsch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. -5- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Im Fach Deutsch wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung Im Unterrichtsfach Deutsch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:  Das Vertiefungsmodul Fachdidaktik zur Vorbereitung auf das Praxissemester wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung beendet, in der die Themen des gesamten Moduls geprüft werden. In allen Veranstaltungen wird die qualifizierte Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen nachgewiesen.  Das Vertiefungsmodul Sprache und Literatur analysieren… wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. In allen Veranstaltungen wird die qualifizierte Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen nachgewiesen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Deutsch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Deutsch mit wissenschaftlichen Methoden vor dem Hintergrund einer beruflichen Qualifizierung selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Wird in der Fachwissenschaft im Anschluss an das Masterstudium eine Promotion angestrebt, sollte die Masterarbeit im Bereich der Fachwissenschaft verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit im Fach Deutsch nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Deutsch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. -6- Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 16/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 16/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (9 LP) ♦ Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule ♦ Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten 2. Semester (0 LP) ♦ Praxissemester: Fachdidaktische Begleitveranstaltung im Umfang von 3 LP aus dem LP- Kontingent für das Praxissemester 3. Semester (6 LP) ♦ Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Schreiben einschl. Orthographie oder zum Kompetenzbereich Sprachreflexion. 4. Semester (3 LP) ♦ Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Medien oder Autoren, Werke und Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur insgesamt: 18 LP Modulbeschreibungen Vertiefungsmodul Fachdidaktik zur Vorbereitung auf das Praxissemester Modulnummer FDM Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule b) Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Qualifikationsziele/Kompetenzen, die durch Schwerpunktsetzung (WP) erworben werden können: - Kennen spezifischer Prinzipien und Methoden des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, Fähigkeit zur Entwicklung eines Anforderungsprofils für die eigene Tätigkeit - Kennen der Standards des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule - Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung von Beobachtungsaufgaben für das Praxissemester - Fähigkeit zur Beurteilung von lerndiagnostischen Instrumenten und Fördermaßnahmen im Hinblick auf ihre Einsatzmöglichkeiten in heterogenen Lerngruppen - Fähigkeit zur Bestimmung von Lernprofilen im Rahmen des (Schrift-)Spracherwerbs und zur Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen (z.B. Teilleistungsstörungen, Hochbegabung) - Fähigkeit zur Feststellung schulischer Leistungen und zur bedarfsgerechten, verantwortlichen Beratung Spezifische Schlüsselkompetenzen - Fähigkeit zur Präsentation von Inhalten in Referatform - Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation - Fähigkeit zum Moderieren von Seminarsitzungen und zur Diskussionsleitung - Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung von Inhalten und Arbeitsergebnissen (Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen) - Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien 3 Inhalte - Prinzipien und Methoden des Deutschunterrichts in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule - Anforderungsprofil an einen Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehrer/ eine Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehrerin für das Fach Deutsch - Standards und Kompetenzen für das Fach Deutsch in der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule - spezifische Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulrelevante Inhalte des Deutschunterrichts aus sprachdidaktischer und literaturdidaktischer Perspektive - Diagnose, Förderung, Beratung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Kompetenzen sowie der Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler - Diagnose, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Leistungsprofilen im Fach Deutsch (Teilleistungsschwächen, Hochbegabung) - Vorbereitende Planung und Konzeption des Praktikums 4 Lehrformen Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) - 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Benotete Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten), in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Michael Hofmann Vertiefungsmodul Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und literarische Rezeptionsprozesse fördern Modulnummer AM Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Schreiben einschl. Orthographie oder zum Kompetenzbereich Sprachreflexion. b) Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Medien oder Autoren, Werke und Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 105 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik: - vertiefte sprachreflexive Fähigkeiten im Hinblick auf die Bereiche Grammatik, Graphematik/Orthographie, Text/Gespräch - Kennen des Aufbaus, der Regelhaftigkeit und Funktionalität des sprachlichen Systems - Kennen der Systematizität der Orthographie - Kennen von didaktischen Ansätzen und Modellen zur Förderung sprachreflexiver Kompetenzen - Kennen von didaktischen Ansätzen und Modellen zur Förderung der Schreibkompetenz einschließlich der orthografischen Kompetenzen - Fähigkeit zur kritischen Reflexion von Sprach- und Schriftnormen Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik: - Vertiefende und differenzierte Kenntnisse von Gattungen, Autoren und Werken der Kinder- und Jugendliteratur sowie anderer medialer Erscheinungsformen (im weiten Sinn) - Vertiefende Kenntnisse in der Geschichte der literarischen Sozialisation und Rezeption von Kinder- und Jugendliteratur entwickeln - Fähigkeit zur Diskussion von Begriffen (Text, Autor, Fiktionalität, Kultur) und Modellen der Literaturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur - Wahrnehmen der Interkulturalität im Spiegel der Kinder- und Jugendliteratur - Kennen der Geschichte der Medien und deren Rezeption, Reflexionsfähigkeit in Bezug auf intermediale und intertextuelle Prozesse - wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit in Bezug auf Kinder- und Jugendliteratur - Fähigkeit zur Förderung von Lesekompetenz und Lesemotivation - Fähigkeit zur gezielten Förderung literarischer Rezeptionsprozesse in Auseinandersetzung mit Medien bzw. mit Autoren, Gattungen und Werken der Kinder- und Jugendliteratur Spezifische Schlüsselkompetenzen - Fähigkeit zur Auseinandersetzung und zur Einordnung von (historischem) Quellenmaterial - Textanalysekompetenz im Hinblick auf historische Texte - Kompetenzen in der wissenschaftlichen Präsentation von Inhalten in Referatform, Argumentationsfähigkeiten; Fähigkeit zum Moderieren von Seminarsitzungen, - Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen (Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen) - Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien 3 Inhalte Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik: - Sprachanalyse im Hinblick auf Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Text sowie Sprachgeschichte - Aufbau und Funktion des deutschen Sprachsystems - Historische Entwicklung der (Schrift-)sprache - Empirischen Studien und ihre Ergebnisse zum Sprach- und Schriftspracherwerb - Kommunikationstheorien und ihre Relevanz für den Deutschunterricht - (historische) Theorien der Schreib- und Rechtschreibung und didaktische Konsequenzen - Die Förderung der sprachlichen und schriftsprachlichen Kompetenzen - Die Beurteilung sprachlicher und schriftsprachlicher Leistungen Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik: - Gattungen, Autoren und Werke der Kinder- und Jugendliteratur sowie deren wissenschaftliche Analyse und Interpretation - Begriffe und Modelle der Literaturwissenschaften