Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 66.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach deutsch an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit .............................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
-3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Deutsch umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 12 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: mündliche und schriftliche Wiedergabe fachwissenschaftlicher Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise; Kenntnis fachwissenschaftlicher Sachverhalte und Problembereiche; ausgehend von grundlegenden Kenntnissen in ausgewählten Bereichen der Sprach- und Literaturwissenschaft selbständige Analyse, Deskription und Evaluation sprachlicher und literarischer Strukturen; Entwicklung des Bewusstseins für sprachliche und literarische Heterogenität. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Analyse, Planung, Erprobung und Reflexion des Deutschunterrichts; kritische Rezeption sowie selbständige Entwicklung und praktische Erprobung sprach- und literaturzentrierter Unterrichtsmodelle und –entwürfe; Reflexion fachdidaktischer und unterrichtspraktischer Entwicklungen; grundlegende Kenntnis der Leistungsdiagnose und -evaluation im Fach Deutsch; Auswertung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse und exemplarische Anwendung auf konkrete Fallbeispiele und Unterrichtssituationen; Auseinandersetzung mit der Institution der Schule und dem Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen.
-4- § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst 6 Module (1 Einführungsmodul, 3 Basismodule und 2 Aufbaumodule). (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 1 Einführungsmodul 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2. Sem. Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft / HRSGe Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft Einführung in die Fachdidaktik Deutsch / HRSGe P P P 270 2 Basismodul Literaturwissenschaft: Epochen – Gattungen – Konzepte 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 1.-2. Sem. Basisseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte Basisseminar aus dem Themengebiet Gattungen und Formen Basisseminar aus dem Themengebiet Theorie und Praxis der Textanalyse WP WP WP 360 3 Basismodul Sprachwissenschaft: Sprache analysieren 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 2.-3. Sem. Basisseminar aus dem Themengebiet Wort Basisseminar aus dem Themengebiet Satz Basisseminar aus dem Themengebiet Text und Gespräch WP WP WP 360 4 Basismodul Fachdidaktik und Diagnostik 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 3.-4. Sem. Seminar Literaturdidaktik oder Sprachdidaktik Seminar Diagnostik und Förderung WP WP 270 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Paradigmen der Literaturwissenschaft 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4.-5. Sem. Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturtheorie und ihr Anwendung Aufbauseminar aus dem Themengebiet Literaturgeschichte WP WP 270 6 Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Sprache erwerben, verarbeiten und gebrauchen 9 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload(h) 4. und 6. Sem. Aufbauseminar aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung Aufbauseminar aus dem Themengebiet Sprachgebrauch/Sprachvariation WP WP 270
-5- (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Deutsch durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Deutsch als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, erste Einblicke in die unterrichtliche Planung und Durchführung an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zu gewinnen und sich im praktischen Kontext mit theoriegeleiteten Fragestellungen auseinanderzusetzen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, unter Berücksichtigung der erworbenen fachspezifischen Kompetenzen Einblicke in andere Berufsfelder, wie etwa Verlagstätigkeit oder Kulturmanagement zu erhalten und alternative kompetenzbezogene Tätigkeitsfelder kennenzulernen. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Deutsch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Im Unterrichtsfach Deutsch wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Unterrichtsfach Deutsch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: Das Einführungsmodul wird durch drei Kurzklausuren abgeschlossen, die zusammen die Modulnote ergeben. In den Kurzklausuren wird das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundwissen geprüft. Das Basismodul Literaturwissenschaft: Epochen – Gattungen – Konzepte wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten
-6- Moduls berührt werden. Diese Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Basismodul Sprachwissenschaft: Sprache analysieren wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Diese Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Basismodul Fachdidaktik und Diagnostik wird mit einem Portfolio aus den beiden Seminaren abgeschlossen. Ein Portfolio besteht dabei aus den benoteten schriftlichen und mündlichen Leistungen aus den beiden Modulveranstaltungen, wobei aus jeder Veranstaltung eine Leistung enthalten sein soll (Referate (ca. 45 Min.), Kurzklausuren (ca. 60 Min.), mündliche Leistungen (ca. 20 Min.), benotete Essays (5-10 Seiten)), für die der Dozent bzw. die Dozentin der letzten Veranstaltung des Moduls auf Grundlage der vorliegenden Leistungen gem. § 20 Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen eine Gesamtnote für das Modul zu ermitteln hat. Das Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Paradigmen der Literaturwissenschaft wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Diese Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. Das Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Sprache erwerben, verarbeiten und gebrauchen wird mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Diese Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. (2) Darüber hinaus wird in allen Veranstaltungen der Basis- und Aufbaumodule die qualifizierte Teilnahme durch Referat, Test, Essay, Protokolle oder eine mündliche Leistung nachgewiesen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Deutsch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Deutsch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse vor dem Hintergrund einer beruflichen Qualifizierung sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Deutsch gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Deutsch geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend.
-7- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 50/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14). Für Bachelorarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich etwaiger mündlicher Verteidigung und Wiederholungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 ebenfalls die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 50/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen einschließlich der erweiterten Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt- , Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn vom 20. September 2011 (AM.Uni.PB 50/11), geändert durch Satzung vom 30. April 2014 (AM.Uni.PB. 85/14), außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (12 LP) ♦ Einführungsmodul: Einführung Neuere deutsche Literaturwissenschaft / HRSGe ♦ Einführungsmodul: Einführung Germanistische Sprachwissenschaft ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Literaturgeschichte ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Gattungen und Formen 2. Semester (12 LP) ♦ Einführungsmodul: Einführung Fachdidaktik Deutsch /HRSGe ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Wort ♦ Basismodul Literaturwissenschaft: Basisseminar Theorie und Praxis der Textanalyse 3. Semester (12 LP) ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Satz ♦ Basismodul Sprachwissenschaft: Basisseminar Text und Gespräch ♦ Modul Fachdidaktik und Diagnostik: Seminar Literaturdidaktik oder Sprachdidaktik 4. Semester (12 LP) ♦ Modul Fachdidaktik und Diagnostik: Seminar Diagnostik und Förderung ♦ Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Aufbauseminar Literaturtheorie und ihre Anwendung ♦ Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Aufbauseminar aus dem Themengebiet Spracherwerb/Sprachverarbeitung 5. Semester (6 LP) ♦ Aufbaumodul Literaturwissenschaft: Aufbauseminar Literaturgeschichte 6. Semester (6 LP) ♦ Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Aufbauseminar aus dem Themengebiet Sprachgebrauch/Sprachvariation insgesamt: 60 LP
-9- Modulbeschreibungen Einführungsmodul EM Workload 270 h Credits 9 Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen a) Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft / HRSGe b) Einführung in die Germanist. Sprachwissenschaft c) Einführung in die Fachdidaktik Deutsch / HRSGe Kontaktzeit 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h Selbststudium 60 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: - Kennen der Grundbegriffe der Sprach- und Literaturwissenschaft und ihre korrekte Anwendung - Kennen grundlegender Konzepte der Sprach- und Literaturdidaktik - Fähigkeit zum Erfassen wissenschaftlicher Problemstellungen Spezifische Schlüsselkompetenzen: - Beherrschung grundlegender Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens - Fähigkeit zur Benutzung von Bibliothekskatalogen und fachspezifischen Internetangeboten - Wissenschaftliche Textkompetenz - Fähigkeit zum Erfassen und Wiedergabe wissenschaftlicher Problemstellungen - Fähigkeit zur Aufbereitung und Wiedergabe von Inhalten in Kurzreferaten, Tests oder Portfolios 3 Inhalte Das Einführungsseminar zur Neueren deutschen Literaturwissenschaft vermittelt grundlegende Kenntnisse der Literaturwissenschaft (Rhetorik, Gattungen, Literaturgeschichte) und grundlegende Arbeitstechniken (Bücherkunde, Fachzeitschriften, Literaturrecherche). Ein Schwerpunkt liegt in auf den spezifischen Gegenstandsbereichen der HRSGe, die auch in den Fachmodulen des Masterstudiums im Zentrum stehen. Das Einführungsseminar zur Germanistischen Sprachwissenschaft vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Grammatik der Gegenwartssprache und zu den Teilgebieten der Sprachwissenschaft (Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax und Semantik) sowie grundlegende Arbeitstechniken (Umgang mit Grammatiken, Wörterbüchern und Textkorpora). Das Einführungsseminar zur Fachdidaktik Deutsch vermittelt grundlegende Kenntnisse der Sprach-, Literatur- und Mediendidaktik und grundlegende Arbeitstechniken (Literaturrecherche, Fachzeitschriften im Bereich Didaktik), wobei auf die Bedürfnisse der HRSGe besonders eingegangen wird. 4 Lehrformen Das Modul umfasst drei Einführungsseminare und verschiedene Formen des Selbststudiums, die nach Möglichkeit durch Tutorien (15 TN) unterstützt werden. 5 Gruppengröße 40 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Die Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft findet auch Verwendung im Bachelorstudiengang B. Ed. G., B. Ed. GyGe, B. Ed. BK und B. Ed. SP. 7 Teilnahmevoraussetzungen Erwartet wird vor der Teilnahme an der „Einführung in die Fachdidaktik Deutsch“ der Besuch der „Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft HRSGe“ und der „Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft“. 8 Prüfungsformen In den drei Veranstaltungen des Moduls je eine Kurzklausur (ca. 60 Minuten). Abgeprüft werden die Grundkenntnisse der Teilbereiche. 9 Voraussetzungen für. die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulteilprüfungen 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Dr. Stefan Elit
herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819