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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 65.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an grundschulen mit dem lernbereich sprachliche grundbildung an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 8 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen -3- Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das Studium des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang (1) Das Studienvolumen des Lernbereichs Sprachliche Grundbildung umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon mindestens 9 LP fachdidaktische Studien sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester. (2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der Studierenden im Lernbereich Sprachliche Grundbildung erfolgen. Wenn die Vertiefung im Lernbereich Sprachliche Grundbildung durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Lernbereichs Sprachliche Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die mündliche und schriftliche Wiedergabe auch komplexer fachwissenschaftlicher Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher Weise;  Fähigkeit zur Beschreibung, Einschätzung und Anwendung nationaler und internationaler Wissenschaftsstandards;  Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in wissenschaftliche Fragestellungen und neue Fachgebiete;  kritische Reflexion wissenschaftlicher Fragestellungen und Fähigkeit zur Überprüfung ihrer didaktischen und unterrichtlichen Relevanz; In der konkreten Umsetzung dieser Kompetenzen sind die Studierenden dazu befähigt;  Texte in Bezug auf ihre Produktions- und Rezeptionsbedingungen sowie hinsichtlich ihrer Funktion zu analysieren und kritisch zu reflektieren;  grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und Literaturwissenschaft zu reflektieren und in ausgewählten Bereichen anzuwenden;  fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche zu erweitern und vertiefend zu analysieren sowie kritisch zu reflektieren;  die Analyse von Sprache und Literatur des Deutschen, ausgehend von grundlegenden -4- Kenntnissen in ausgewählten Bereichen der Sprach- und Literaturwissenschaft, selbstständig durchzuführen und zu vermitteln. (2) In den fachdidaktischen Studien des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:  kritische Kenntnis sprach- und literaturzentrierter Unterrichtsmodelle und -entwürfe bzw. Fähigkeit zur deren selbstständiger Entwicklung und exemplarischen Erprobung in der Praxis;  kritische Reflexion fachwissenschaftlicher Fragestellungen und Fähigkeit zur Überprüfung derselben auf ihre didaktische und unterrichtliche Relevanz. In der konkreten Umsetzung dieser Kompetenzen sind die Studierenden dazu befähigt  Deutschunterricht zu analysieren, zu planen, zu erproben und zu reflektieren;  komplexe kognitive und emotionale Bezugssysteme in sprachlichen und literarischen Unterrichtsgegenständen des Faches Deutsch zu erfassen, in ihrem bildenden Gehalt zu erkennen und didaktisch-methodische Konsequenzen für den Unterricht abzuleiten;  empirisch-didaktische Forschungsergebnisse (z.B. zur Förderdiagnostik, zur Lese- und Medienkompetenz, zum Umgang mit Heterogenität) kritisch auszuwerten und auf konkrete Fallbeispiele anzuwenden und zu überprüfen;  sprach- und (fach-)unterrichtspraktische Entwicklungen kritisch zu rezipieren und darzustellen;  sich im Hinblick auf die Unterrichtsaufgaben des Deutschunterrichts selbstständig in neue Problemstellungen einzuarbeiten und unter Anwendung der jeweils spezifischen Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens zu lösen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon mindestens 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst zwei Aufbaumodule. Sofern der Vertiefungsbereich im Lernbereich Sprachliche Grundbildung absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP. (2) Die Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, die aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden können. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: -5- Module Workload LP P/WP Zeitpunkt u. Dauer (Sem.) Aufbaumodul 1: Fachdidaktisches Modul als Vorbereitung auf das Praxissemester (zwei Veranstaltungen nach Wahl, wobei die Bereiche Sprache und Literatur abgedeckt werden müssen) 180 h 6 1. (1) Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte und Fragestellungen des Deutschunterrichts in der Grundschule 90 h WP Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten 90 h WP Praxissemester 2. Aufbaumodul 2: Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und literarische Rezeptionsprozesse fördern 3 Veranstaltungen nach Wahl, wobei die Bereiche Sprache und Literatur abzudecken sind: 360 h 12 3. - 4. (2) Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich Sprachanalyse oder Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich Sprachreflexion 120/240 h WP Aufbauveranstaltung Literatur zum Kompetenzbereich Umgang mit Texten und Medien oder Aufbauveranstaltung Literatur zu Autoren/Werken, Geschichte und Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur als Teil des gegenwärtigen Literatursystems 120/240 h WP Studierende, die den Lernbereich Sprachliche Grundbildung vertieft studieren, absolvieren zusätzlich folgendes Modul: Master-Vertiefungsmodul: Literarische Bildung 180 6 1 Vertiefungsveranstaltung zum Themengebiet Literaturtheorie, Literaturvermittlung und literarische Bildung 180 6 WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. -6- § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Lernbereich Sprachliche Grundbildung umfasst gem. § 7 Abs. 3 und §11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Der Lernbereich Sprachliche Grundbildung beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Lernbereichs Sprachliche Grundbildung können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet: • Aufbaumodul 1: Fachdidaktisches Modul als Vorbereitung auf das Praxissemester wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten) beendet, in der die Themen des gesamten Moduls geprüft werden. In allen Veranstaltungen wird die qualifizierte Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen nachgewiesen. • Aufbaumodul 2: Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und literarische Rezeptionsprozesse fördern wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) beendet, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls betreut. In allen Veranstaltungen wird die qualifizierte Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen nachgewiesen. -7- Für Studierende, die den Lernbereich Sprachliche Grundbildung vertieft studieren: • Vertiefungsmodul: Literaturtheorie, Literaturvermittlung und literarische Bildung wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) beendet. (2) Darüber hinaus wird in allen Veranstaltungen der Aufbaumodule die qualifizierte Teilnahme durch Referat, Test, Essay, Protokolle oder eine mündliche Leistung nachgewiesen. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Lernbereich Sprachliche Grundbildung verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. (2) Wird die Masterarbeit im Lernbereich Sprachliche Grundbildung nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den Lernbereich Sprachliche Grundbildung gebildet. Alle Modulnoten des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung gehen gewichtetet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. -8- Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze. Für Module, die im Sommersemester 2016 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2016 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 49/14). Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn vom 14. März 2014 (AM.Uni.PB 49/14) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 27. November 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 11. Februar 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan Semester Modul Veranstaltung LP 1. Sem.: AM 1 Spezifische Aspekte und Fragestellungen des Deutschunterrichts in der Grundschule 6 (6) AM 1 Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten M-VM Nur für Studierende, die den Lernbereich vertieft studieren: Literaturtheorie, Literaturvermittlung und literarische Bildung 2. Sem.: Praxissemester 3./4. Sem.: AM 2 Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich Sprachanalyse oder Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich Sprachreflexion 12 insgesamt 3 Veranstaltungen in zwei Semestern 3./4. Sem.: AM 2 Aufbauveranstaltung Literatur zum Kompetenzbereich Umgang mit Texten und Medien oder Aufbauveranstaltung Literatur zu Autoren/Werke, Geschichte und Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur als Teil des gegenwärtigen Literatursystems herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819