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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016

Abstract

Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016

Full text

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 59.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach chemie an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 4 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 5 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 5 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 6 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 6 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 6 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 6 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester und das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Chemie umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden  verfügen in ausgewählten Gebieten über vertiefte Wissensstrukturen auf schulchemisch bedeutsamen Teilgebieten der Chemie,  können chemisches Wissen und chemische Arbeitstätigkeiten bzw. Erkenntnismethoden nutzen und auf Alltagssituationen beziehen,  können chemisches Wissen in alltäglichen und fachübergreifenden Zusammenhängen anwenden,  können chemische Fragestellungen experimentell bearbeiten. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden  sind befähigt, chemiedidaktische Theorieelemente und Prinzipien, Erkenntnisse, Einsichten zur Unterrichtsplanung und -analyse sowie zur Lerndiagnostik anzuwenden,  verfügen über die Fähigkeit, reale Unterrichtsabläufe im Hinblick auf prognostizierte Erwartungen des konstruierten Modells zu analysieren,  sind in der Lage, in unterrichtlichen Zusammenhängen situativ zu handeln bzw. zu reagieren,  verfügen über ein differenziertes Selbstkonzept in ihrer Rolle als zukünftige Chemielehrer. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst vier Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 01 Vertiefungsmodul Chemie 1 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Zwei Veranstaltungen zu wechselnden Themen, z.B.: - Geschichte der Chemie (V2) - Medizinische Chemie (V2 Ü1) - Einführung in die Quantenchemie (V2 Ü1) - Biochemie (V2) WP 2 x 90 h 02 Vertiefungsmodul Chemie 2 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie (V2) P 90 h 03 Vertiefungsmodul Fachdidaktik Chemie Teil 1 3 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1.Sem. Planung, Durchführung und Analyse von Chemieunterricht (S2) (Vorbereitung des Praxissemesters) Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. P 90 h 04 Vertiefungsmodul Fachdidaktik Chemie Teil 2 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3., 4. Sem. (a) Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen (S2) (b) Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik – wechselnde Themen (S2) Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. P WP 90 h 90 h (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Unterrichtsfach Chemie umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Fach Chemie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Chemie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Prüfungsleistungen werden als Modulabschlussprüfungen gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von mündlichen Prüfungen oder Klausuren erbracht. Mindestens eine Prüfung muss mündlich und mindestens eine Prüfung muss schriftlich sein. Die zweite Wiederholung einer Prüfung kann gemäß §25 Abs.3 Allgemeine Bestimmungen abgehalten werden. (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. Näheres kann den Modulbeschreibungen im Anhang entnommen werden. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Chemie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus dem Fach Chemie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Sie kann in englischer Sprache verfasst werden. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Chemie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen, gewichtet nach Leistungspunkten, in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten mit Wirkung für die Zukunft für alle Studierenden, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn eingeschrieben sind. Studierende, die für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingeschrieben wurden, gelten als für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eingeschrieben. § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 27. März 2014 (AM.Uni.PB 77/14) außer Kraft. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 17. Juni 2015 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Juni 2015 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst Anhang Studienverlaufsplan 1. Semester (WS) Zwei Veranstaltungen aus dem Modul „Vertiefungsmodul Chemie 1“, z.B.: - Geschichte der Chemie - Medizinische Chemie - Einführung in die Quantenchemie - Biochemie V2 V2 Ü1 V2 Ü1 V2 Planung, Durchführung und Analyse von Chemieunterricht -HRSGe S2 Summe 9 LP 2. Semester (SS) Begleitseminar zum Praxissemester: Lehrerverhalten im Unterrichtspraktikum - Analyse von Anfängerschwierigkeiten 3. Semester (WS) Gefahrstoffe, Rechtskunde, Toxikologie V2 Chemische Bildung und chemiedidaktische Konzeptionen S2 Summe 6 LP 4. Semester (SS) Spezielle Themen aus der Chemiedidaktik - wechselnde Themen S2 Summe 3 LP insgesamt 18 LP, davon 9 Fachdidaktik Modulbeschreibungen Titel des Moduls: Vertiefungsmodul Chemie 1 Modulnummer Workload Credits Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 1 180 h 6 1. jedes WS 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Zwei Veranstaltungen zu wechselnden Themen, z.B.: (a) Geschichte der Chemie (V2) (b) Medizinische Chemie (V2 Ü1) (c) Einführung in die Quantenchemie (V2 Ü1) (d) Biochemie (V2) 2 SWS / 30 h 3 SWS / 45 h 3 SWS / 45 h 2 SWS / 30 h 60 h 45 h 45 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen • Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung der Chemie und von Problemlagen, die die Verwertung und Anwendung chemischer Erkenntnisse sowie Aspekte der gesellschaftlichen Akzeptanz der Chemie als Wissenschaft und Unterrichtsfach betreffen • Verständnis für Struktur-Eigenschaftsbeziehungen chemischer Stoffe und Phänomene des Alltags • Identifizierung und Begreifen chemischer Vorgänge und Stofftransportvorgänge in Umweltkompartimenten • Elementare Kenntnisse über biochemische Stoffklassen und biologisch-ernährungsphysiologisch relevante Zyklen • vertiefte Kenntnisse über biologisch wichtige Moleküle, die in der Medizinischen und Bioanorganischen Chemie von Bedeutung sind • Bewertung und Kommunikation existenzrelevanter Zusammenhänge Spezifische Schlüsselkompetenzen • grundlegende wissenschaftstheoretische Kompetenz • Fremdsprachenkompetenz (durch Verwendung englischsprachiger Lehrbücher und Kommunikation mit ausländischen Assistenten) • Elementare Kenntnisse über biochemische Stoffklassen und biologisch-ernährungsphysiologisch relevante Zyklen • Kenntnis fachlicher Grundlagen, um schulische Inhalte sachanalytisch zu bewerten und fachsystematisch einzuordnen • Fähigkeit zum Modelldenken • Fremdsprachenkompetenz (durch Verwendung englischsprachiger Lehrbücher und Kommunikation mit ausländischen Assistenten) 3 Inhalte Beispielhaft: (a) Geschichte der Chemie: • Geschichtliches Altertum (Mythen, Naturphilosophie, Atomistik) • Alchemie (Transmutation, natur- und geisteswissenschaftliche Aspekte) • Phlogistonlehre und Gaschemie (Empirismus, Exhaurierung) • Quantitative Chemie (Atom- und Molekularlehre) • Organische Chemie (Vitalismus, chemische Legenden, Elementaranalyse) • Industrielle Revolution (Nützlichkeit der Chemie, Grenzen des Wachstums, Akzeptanz) (b) Medizinische Chemie: • Methoden der Leitstrukturfindung, -entwicklung und -optimierung • Aufbau und Wirkungsweise von Enzymen und Rezeptoren, Wechselwirkungen mit Wirkstoffen • Pharmakodynamik und Pharmakokinetik • Fallbeispiele aus der Entwicklung von Pharmaka bis zur Marktreife (c) Einführung in die Quantenchemie: • Vorstellung grundlegender Experimente der Quantenmechanik • Mathematische Beschreibung quantenmechanischer Probleme • Schrödinger-Gleichung • Lösungen der Schrödinger-Gleichung für ausgewählte quantenmechanische Probleme • Grundlagen der Spektroskopie (d) Biochemie • Einführung: Anatomie und Intermediärstoffwechsel • Stoffklassen/Stoffwechsel: Aminosäuren, Peptide, Proteine, Lipide, Kohlenhydrate, Purine, DNA, Steroide, Vitamine, Hormone • spezielle anorganische Verbindungen, Reaktionen, Anwendungen • Biochemische Prozesse: Energie- und Stofftransformationen • Enzyme, Glykolyse, Citratzyklus, Atmungskette 4 Lehrformen (a) Vorlesung (b) Vorlesung und Übung (c) Vorlesung und Übung (d) Vorlesung 5 Gruppengröße Vorlesung 120 TN Übung 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Masterstudium Lehramt "Chemie" für GyGe; Masterstudium Lehramt “Chemie“ für BK 7 Teilnahmevoraussetzungen Keine 8 Prüfungsformen Die Modulabschlussprüfung ist eine Klausur (2 Stunden) oder eine mündliche Prüfung (30-45 Minuten) aus den gewählten Teilgebieten. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Kuckling, Tiemann, Paradies, Schmidt 11 Sonstige Informationen Empfohlene Literatur: Schriftenreihe Schule In NRW, Nr. 1031/1 Sicherheit im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen, MSWWF P. W. Atkins, Physikalische Chemie, 4. Auflage, Wiley VCh G. Wedler, Lehrbuch der Physikalischen Chemie, 5. Auflage, Wiley VCh E. Ströker, "Denkwege der Chemie" - Elemente ihrer Wissenschaftstheorie, Verlag Karl Alber, Freiburg; W. Röd, „Kleine Geschichte der antiken Philosophie", Beck'sche Reihe, München; A.G.M. van Melsen, "Atom - gestern und heute", Verlag Karl Alber, Freiburg; E. Ploss, H. Roosen-Runge u. a., Alchimia", Moos, München; H. Moesta, „Erze und Metalle – ihre Kulturgeschichte im Experiment“, Springer, Berlin; Hans-Werner Schütt, „Auf der Suche nach dem Stein der Weisen – die Geschichte der Alchemie“, Verlag C. H. Beck, William H. Brock, „Viewegs Geschichte der Chemie“, Springer C. Bliefert, Umweltchemie G. Schwedt, Taschenatlas der Umweltchemie J.F. Diehl, Chemie in Lebensmitteln G. Löffler, P.E. Petrides, P.C. Heinrich., „Biochemie und Pathobiochemie“; Springer; T. Kreutzig, „Kurzlehrbuch Biochemie“, Urban & Fischer Verlag; G. Rehner, H. Daniel, „Biochemie der Ernährung“; Spektrum Akademischer Verlag herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819