Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
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amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 58.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt an haupt-, real-, sekundar- und gesamtschulen mit dem unterrichtsfach chemie an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxisphasen ............................................................................................................... 5 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung .................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ........................................... 6 § 43 Bachelorarbeit …………………………………………………………… ....................... …7 § 44 Bildung der Fachnote ................................................................................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen ............................................................................................. 7 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung ..................................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Studienbeginn ist das Wintersemester und das Sommersemester. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Chemie umfasst 60 Leistungspunkte (LP), davon sind 12 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen. § 37 Erwerb von Kompetenzen (1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden verfügen über grundlegende Wissensstrukturen aus den schulchemisch bedeutsamen Teilgebieten der Chemie, verfügen über ein qualifiziertes Verständnis der chemischen Basiskonzepte Teilchen, Stoff, Bindung, Reaktion, Energie, wenden für die Chemie typische Erkenntnismethoden wie experimentelle Arbeitsverfahren und Modelldenken zur Deutung chemischer Reaktionen und chemischer Alltagsphänomene an. (2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Chemie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Die Studierenden haben ein anschlussfähiges chemiedidaktisches Basiswissen über Lernvorgänge im Chemieunterricht und schulische sowie außerschulische Bildungsprozesse erworben, verfügen über grundlegende Einsichten zur Entwicklung und Förderung chemiebezogener Interessen, kommunizieren über chemische Lehr-, Lern- und Bildungszusammenhänge unter Verwendung von chemiedidaktischen Fachbegriffen. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 60 LP, davon 12 LP fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst acht Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden.
4 (3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: 01 - Basismodul Allgemeine Chemie 13 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. Allgemeine Chemie (V4 Ü2) Praktikum Allgemeine Chemie (P 4) P P 240 150 02 - Basismodul Anorganische und Analytische Chemie 8 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 2.-3. Sem. Grundlagen Anorganische Chemie (V2 Ü1) Analytische Chemie (V2 Ü1) P P 120 120 03 - Basismodul Organische Chemie Teil 1 12 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 2.-3. Sem. Organische Chemie Teil 1 (V4 Ü2) Organische Chemie Teil 2 (V2 Ü1) P P 240 120 04 – Basismodul Organische Chemie Teil 2 4 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 5. Sem. Praktikum Organische Chemie (P3) P 120 05 - Basismodul Physikalische Chemie 5 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4. Sem. Physikalische Chemie für HRSGe (V2 Ü1) P 150 06- Basismodul Experimentalchemie 6 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 6. Sem. Experimentieren im Chemieunterricht (P2) Praktikum Analytische Chemie (P4) P P 60 120
5 07- Basismodul Fachdidaktik Chemie Teil 1* 6LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3.-4. Sem (a) Systematische Chemiedidaktik - Chemieunterrichtliche Voraussetzungen und Entscheidungen (S2) (b)Schulorientiertes Experimentieren - Theorie und Praxis (S2) *Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. P P 90 90 08– Basismodul Fachdidaktik Chemie Teil 2* 6LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4.-5. Sem (b) Lernvorgänge im Chemieunterricht - Unterrichtliche und außerschulische Perspektiven (S2) (c) Chemie in der Erfahrungswelt (S2) *Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. P P 90 90 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. § 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. (2) Das Berufsfeldpraktikum kann nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Chemie durchgeführt werden. Wenn es im Unterrichtsfach Chemie als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, die Einstellungen, Gefühle, Interessen, Kognitionen, Imagebewertungen von Lernenden zum Chemieunterricht und zum chemischen Bildungsgut an sich im Kindergarten, an der Grundschule und/oder der Sekundarstufe I zu untersuchen, materielle und schulorganisatorische Realitäten als Bedingungen von naturwissenschaftlichem Unterricht in einer gewählten Schulform zu dokumentieren und zu interpretieren. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, die entwicklungspsychologischen und thematischen Besonderheiten der chemischen Früherziehung in Vorschulklassen, Kindergärten, (freien) Erziehungseinreichungen bzw.
6 Bildungsträgern zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten, Absichten und Realitäten außerschulischer Bildungsaktivitäten bzw. -programme wie Schülerlabore oder Kinderfreizeitprojekte oder VHS-Veranstaltungen oder Initiativen von öffentlichen Bildungsträgern oder Förderveranstaltungen von Stiftungen/Fachgesellschaften oder Erwachsenenbildung im Hinblick auf die angezielte chemische Grundbildung zu untersuchen und zu bewerten, die Strukturen intentionaler wie nicht intentionaler Kommunikation chemischen bzw. naturwissenschaftlichen Wissens in Redaktionen von öffentlichen Medien (Zeitungen, Hörfunk...) oder (Schul)Buchverlagen zu untersuchen, Anwendungszusammenhänge, somit die existentielle Bedeutung naturwissenschaftlichen und chemischen Wissens z.B. in Wirtschaft/Industrie oder Handwerk oder kommunalen Betrieben/Versorgern, zu beschreiben und zu bewerten. (3) Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren. (4) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Das Unterrichtsfach Chemie beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Chemie sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in Form von Klausuren, mündliche Prüfungen, Durchführung von Experimenten, Protokollen, Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen erbracht. Mindestens eine Prüfung muss mündlich und mindestens eine Prüfung muss schriftlich sein. Die zweite Wiederholung einer Prüfung kann gemäß §25 Abs.3 Allgemeine Bestimmungen abgehalten werden.
7 (2) Darüber hinaus sind Leistungsnachweise oder Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. Näheres kann den Modulbeschreibungen im Anhang entnommen werden. (3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für Leistungsnachweise und den Nachweis der qualifizierten Teilnahme. § 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach Chemie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Chemie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Fachnote Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach Chemie gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie im Fach Chemie geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 an der Universität Paderborn für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie eingeschrieben worden sind, legen ihre Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2020/2021 nach den Besonderen Bestimmungen in der Fassung 28. September 2011 (AM.Uni.PB 86/11) ab. Ab dem Sommersemester 2021 wird die Bachelorprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. Auch für Studierende nach Satz 1 gilt die erweiterte Bezeichnung „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“.
8 § 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Chemie an der Universität Paderborn vom 28. September 2011 (AM.Uni.PB 86/11) außer Kraft. § 45 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom 17. Juni 2015 und 13. April 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Juni 2015 und 21. April 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 24. Juni 2015 und 27. April 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
9 Anhang – Studienverlaufsplan 1. Semester (WS) Allgemeine Chemie V4 Ü2 Praktikum Allgemeine Chemie P4 Summe 13 LP 2. Semester (SS) Grundlagen Anorganische Chemie V2 Ü1 Organische Chemie Teil 1 V4 Ü2 Summe 12 LP 3. Semester (WS) Analytische Chemie V2 Ü1 Organische Chemie Teil 2 V2 Ü1 Systematische Chemiedidaktik - Chemieunterrichtliche Voraussetzungen und Entscheidungen S2 Summe 11 LP 4. Semester (SS) Physikalische Chemie V2 Ü1 Lernvorgänge im Chemieunterricht - Unterrichtliche und außerschulische Perspektiven S2 Schulorientiertes Experimentieren - Theorie und Praxis S2 Summe 11 LP 5. Semester (WS) Chemie in der Erfahrungswelt S2 Praktikum Organische Chemie P3 Summe 7 LP 6. Semester (SS) Experimentieren im Chemieunterricht P2 Praktikum Analytische Chemie P4 Summe 6 LP insgesamt 60 LP, davon 12 Didaktik
16 Titel des Moduls: Basismodul Organische Chemie Teil 2 Modulnummer: Workload: Credits: Studiensemester: Häufigkeit des Angebots: Dauer: 4 120 h 4 5. jedes WS 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudium: Praktikum Organische Chemie (P3) 3 SWS / 45 h 75 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Kenntnis grundlegender Arbeitsschritte und des Katalogs der Operationen der organischen Synthese. Fähigkeit im Umgang mit Gefahrstoffen • Kenntnis entscheidender Prozesse zur Herstellung der organischen Primärchemikalien und der daraus abzuleitenden organisch-chemischen Grundchemikalien Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit zur sprachlich und logisch korrekten Argumentation (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben) • Fähigkeit zur Teamarbeit (durch Arbeit in Kleingruppen) • Fähigkeit zur Dokumentation wissenschaftlicher Befunde (durch Anfertigung von Praktikumsprotokollen) • Fähigkeit zur kritischen Analyse experimenteller Ergebnisse 3 Inhalte: Praktikum Organische Chemie: • Vertiefung der in Vorlesung und Übung gewonnenen Erkenntnisse durch Laborexperimente • Grundoperationen bei der organisch-chemischen Synthese • Umgang mit Chemikalien allgemein sowie mit Gefahrstoffen • Herstellung von Präparaten nach Literaturvorschrift • Anfertigung von Praktikumsprotokollen, Analyse und Diskussion von Messdaten und Versuchsergebnissen, schriftliche Darstellung wissenschaftlicher Sachverhalte 4 Lehrformen: Laborpraktikum 5 Gruppengröße: Laborpraktikum max. 10 TN (Die Versuche werden in Kleingruppen von möglichst 2-3 Stud. durchgeführt) 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Bachelorstudium Lehramt "Chemie" für GyGe; Bachelorstudium Lehramt "Chemie" für BK 7 Teilnahmevoraussetzungen: Erwartet wird der Abschluss des Moduls 1 und der Besuch des Moduls 3 8 Prüfungsformen: Das Praktikum besteht aus ca. 5 Präparaten. Benotung der Durchführung aller Praktikumsversuche. Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten zu den einzelnen Versuchen. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erfolgreich bestandene Modulprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Kuckling, Wilhelm
17 11 Sonstige Informationen: Empfohlene Literatur: K. P. C. Vollhardt, N. E. Schore, Organische Chemie Autorenkollektiv, Organikum
18 Titel des Moduls: Basismodul Physikalische Chemie Modulnummer: Workload: Credits: Studiensemester: Häufigkeit des Angebots: Dauer: 5 150 h 5 4. jedes SS 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudium: Physikalische Chemie für HRSGe (V2 Ü1) 3 SWS / 45 h 105 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Beherrschen fachlicher Grundlagen • Vertiefung grundlegender Konzepte • Verständnis physikalisch-chemischer Konzepte • Verständnis für den Zusammenhang zwischen Abstraktion und Anschaulichkeit in der Chemie Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit zur sprachlich und logisch korrekten Argumentation (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben und Praktikumsprotokollen) • Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation wissenschaftlicher Sachverhalte (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben und deren Präsentation an der Tafel) • Fähigkeit zum Modelldenken • Fähigkeit zur Teamarbeit (durch Arbeit in Kleingruppen) 3 Inhalte: • Physikochemische Grundlagen stofflicher Systeme: • Begriffsdefinitionen und Konzepte • Zustandsgleichungen von Gasen • Kinetische Gastheorie • Phasenumwandlungen, -diagramme • Energie und Entropie • Hauptsätze der Thermodynamik • Thermochemie, Enthalpie • Massenwirkungsgesetz und chem. Gleichgewichte • Atommodelle, Orbitale, Periodensystem, Aufbauprinzip • Chemische Bindungsarten • Oxidationszahlen, VSEPR-Theorie • Elektrochemie, Spannungsreihe, Daniell-Element 4 Lehrformen: Vorlesung mit Übungen und Demonstrationsexperimenten 5 Gruppengröße: Vorlesung 120 TN, Übung 15 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Keine 7 Teilnahmevoraussetzungen: Erwartet wird der Besuch von Modul 1 (a) und 1 (b) 8 Prüfungsformen: Klausur (2 Stunden) oder mündliche Prüfung (ca. 30-45 Minuten)
19 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Kitzerow 11 Sonstige Informationen: Empfohlene Literatur: Dickerson/Gray/Darensbourg/Darensbourg: Prinzipien der Chemie Försterling/Kuhn: Moleküle und Molekülanhäufungen
Titel des Moduls: Basismodul Experimentalchemie Modulnummer: Workload: Credits: Studiensemester: Häufigkeit des Angebots: Dauer: 6 180 h 6 6. jedes SS 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudium: (a) Experimentieren im Chemieunterricht (P2) (b) Praktikum Analytische Chemie (P4) (a) 2 SWS / 30 h (b) 4 SWS / 60 h (a) 30 h (b) 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen: • Beherrschen fachlicher Grundlagen, auch um schulische Inhalte sachanalytisch zu bewerten • Verständnis für Struktur-Eigenschaftsbeziehungen chemischer Stoffe und Phänomene des Alltags • Verständnis für ökochemisch und verbraucherschutzorientierte Problemstellungen und Lösungsansätze • Identifizierung und Begreifen chemischer Vorgänge und Stofftransportvorgänge in Umweltkompartimenten • Fähigkeit zur Umsetzung fachlicher Inhalte in für Schüler geeignete Experimente • Akzentuierung von Problemlagen, die die Verwertung und Anwendung chemischer Erkenntnisse sowie Aspekte der gesellschaftlichen Akzeptanz der Chemie als Wissenschaft betreffen • Beherrschen grundlegender Fertigkeiten im chemischen Labor Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Fähigkeit zur sprachlich und logisch korrekten Argumentation (durch Ausarbeitung von Übungsaufgaben und Praktikumsprotokollen) • Fähigkeit zum Design wissenschaftlicher Experimente • Fähigkeit zur Dokumentation wissenschaftlicher Befunde (durch Anfertigung von Praktikumsprotokollen) • Fähigkeit zur kritischen Analyse experimenteller Ergebnisse • Fähigkeit zur Teamarbeit (durch Arbeit in Kleingruppen) • Fähigkeit zur kritischen Analyse experimenteller Ergebnisse • Fähigkeit zur Dokumentation wissenschaftlicher Befunde (durch Anfertigung von Praktikumsprotokollen) 3 Inhalte: (a) Experimentieren im Chemieunterricht • Durchführung von Standardexperimenten zu wechselnden Veranstaltungsthematiken • selbstständige Entwicklung von Experimentalapparaturen, Erprobung der Experimente • Anwendung der Experimente in Hochschulkontexten (z.B. Schülerlabor) • Problematisierung der Apparaturen unter fachdidaktischen Gesichtspunkten (b) Praktikum Analytische Chemie: • Durchführung exemplarischer Trenn- und Nachweisreaktionen • Qualitative Analysen • Quantitative Analysen 4 Lehrformen: (a) Praktikum (b) Laborpraktikum 5 Gruppengröße: (a) max. 10 TN (Die Versuche werden in Kleingruppen von möglichst 2-3 Stud. durchgeführt)
21 (b) Laborpraktikum max. 10 TN (Die Versuche werden in Kleingruppen von möglichst 2-3 Stud. durchgeführt) 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Bachelorstudium Lehramt „Chemie“ für GyGe; Bachelorstudium Lehramt „Chemie“ für BK 7 Teilnahmevoraussetzungen: Erwartet wird der der Abschluss des Moduls 1 und der Besuch der Module 2 und 3 8 Prüfungsformen: Präsentation und schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 5-10 Seiten zum Praktikum Experimentieren im Chemieunterricht 9 Voraussetzungen für a) die Teilnahme an Prüfungen bzw. b) für die Vergabe von Kreditpunkten: a) Bestehen der Studienleistung durch den erfolgreichen Abschluss der ca. 9 Versuche des Analytikpraktikums. b) Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: N.N., Bauer 11 Sonstige Informationen: Empfohlene Literatur: Pashley/Karaman, Applied Colloid and Surface Chemistry C. Bliefert, Umweltchemie G. Schwedt, Taschenatlas der Umweltchemie J.F. Diehl, Chemie in Lebensmitteln W. Glöckner u.a. (Hg.), Handbuch der experimentellen Chemie,(12 Bände) Aulis Jander-Blasius, Einführung in das anorganisch-chemische Praktikum K. Doerffel, Analytikum
Titel des Moduls: Basismodul Fachdidaktik Chemie Teil 1 Modulnummer: Workload: Credits: Studiensemester: Häufigkeit des Angebots: Dauer: 7 180 h 6 3.- 4. (a) jedes WS (b) jedes SS 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudiu m: (a) Systematische Chemiedidaktik – Chemie-unterrichtliche Voraussetzungen und Entscheidungen (S2) (b) Schulorientiertes Experimentieren – Theorie und Praxis (S2) 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Die Studierenden • verfügen im Sinne von Orientierungswissen ein systematisches Grundverständnis chemischer Lehr- und Lernvorgänge, • erfassen die Bedeutungsvorstellungen fachdidaktischer Begriffe in Abgrenzung zu eigenen subjektiven Vorstellungen, • können mit chemiedidaktischen Begriffen chemische Lern– und Bildungsphänomene beschreiben, • können chemische Alltagsdeutungen von Lernenden rekonstruieren und für Lernvorgänge nutzbar machen, • verfügen über einen reflektierten stofflichen Alltagsbegriff. • Können Lernverhalten diagnostizieren und individuelle Förderkonzepte entwickeln Spezifische Schlüsselkompetenzen Die Studierenden • haben ihre Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten erweitert, • verfügen über eine gesteigerte Fähigkeit, Selbsteinschätzungen zu reflektieren und zu relativieren, • verbessern ihre individuellen Potentiale im Hinblick auf selbständige wie eigenverantwortliche Handlungen bzw. Entscheidungen. 3 Inhalte: * * Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. (a) Systematische Chemiedidaktik Im Sinne von Orientierungswissen werden basale Voraussetzungen und Entscheidungen, Chemieunterricht an allgemein- und berufsbildenden Schulen betreffend, fokussiert, etwa Inhaltsauswahl und –begründung (Intentionen, Themen), differenzierte Bildungskonzeptionen, Lehrpläne und Curricula, Schüler- und Lehrerverhalten, methodische, konzeptionelle und mediale Aspekte, fachliche wie fachübergreifende Organisationsformen, Diagnosetechniken, Differenzierungsmöglichkeiten usw. Dabei werden empirisch – forschende Bezüge, reflektierende Sichtweisen und normativ – analytische – historische Perspektiven beachtet. (b) Schulorientiertes Experimentieren: Die komplexe Bedeutung von Experimentalunterricht wird in erkenntnistheoretischen, lernpsychologischen, methodischen, fachlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Zusammenhängen verdeutlicht. Im einzelnen • chemische Apparaturen (Wahrnehmungsgesetze und Prägnanz, Komplexität, Einfachstruktur, Reagenzglasversuche, Geräte- Form/Material/ Funktion, Gerätesysteme,
23 Sicherheitsfragen) • schulchemische Standardapparaturen und Arbeitstechniken • Lehrer- und Schülerversuche als Organisationsformen • Methodische Aspekte von Experimentalunterricht • Qualitative und Quantitative Experimente • Versuche mit Alltagschemikalien, Low-Cost-Experimente, Experimentierkästen • Modellversuche und Schauversuche • Anforderungen an Lehrerverhalten (videounterstützt) • Effekte von Experimentalunterricht • Das Verhältnis „Phänomen“ und „Deutung“ als Lernproblem • Unfallverhütungsmaßnahmen im Chemieunterricht (Gefahrstoffe) • Gegenstände und Erkenntnismethoden der Chemie 4 Lehrformen: Seminare, Seminare mit experimentellen Aktivitäten (Übung) 5 Gruppengröße: Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Veranstaltungen (a) und (b) Bachelorstudium Lehramt „Chemie“ für Gymnasium und Gesamtschule; Bachelorstudium Lehramt „Chemie“ für BK 7 Teilnahmevoraussetzungen: Keine 8 Prüfungsformen: Mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) zu Inhalten beider Lehrveranstaltungen des Moduls. 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in Form einer Seminargestaltung (ca. 45 Minuten) in der Veranstaltung „Schulorientiertes Experimentieren“ 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Fechner 11 Sonstige Informationen: Empfohlen wird als Basisliteratur für das Studium: P. Pfeifer u. a., Konkrete Fachdidaktik Chemie, Cornelsen H.-J. Becker u. a., Fachdidaktik Chemie, Aulis H.-D. Barke, Chemiedidaktik: Diagnose und Korrektur von Schülervorstellungen, Springer M.A. Anton, Kompendium Chemiedidaktik, Klinkhardt H.-J. Becker u.a., Repetitorium Fachdidaktik Chemie, Klinkhardt F. Bukatsch/W. Glöckner (Hg), Experimentelle Schulchemie (9 Bände), Aulis
24 Titel des Moduls: Basismodul Fachdidaktik Chemie Teil 2 Modulnummer: Workload: Credits: Studiensemester: Häufigkeit des Angebots: Dauer: 8 120 h 6 4.-5. a) jedes SS b) jedes WS 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudiu m: a) Lernvorgänge im Chemieunterricht – Unterrichtliche und außerschulische Perspektiven (S2) b) Chemie in der Erfahrungswelt (S2) 2 SWS / 30 h 2 SWS / 30 h 60 h 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachliche Kompetenzen Die Studierenden • erfassen die Bedeutungsvorstellungen fachdidaktischer Begriffe in Abgrenzung zu ( eigenen) subjektiven Vorstellungen, • können mit chemiedidaktischen Begriffen chemische Lern- und Bildungsphänomene beschreiben, • können chemische Alltagsdeutungen von Lernenden rekonstruieren und für Lernvorgänge nutzbar machen. • Können Lernverhalten diagnostizieren und individuelle Förderkonzepte entwickeln Spezifische Schlüsselkompetenzen Die Studierenden • haben ihre Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten erweitert, • verfügen über eine gesteigerte Fähigkeit, Selbsteinschätzungen zu reflektieren und zu relativieren, • verbessern ihre individuellen Potentiale im Hinblick auf selbständige wie eigenverantwortliche Handlungen bzw. Entscheidungen. 3 Inhalte: * * Hinweis: Im Sinne einer inneren Differenzierung wird den schulformspezifischen Besonderheiten entsprochen. a)Lernvorgänge im Chemieunterricht: Die Inhalte spiegeln im Kern das Prinzip "Schülerorientierung" und dessen methodische Umsetzung im Chemieunterricht wider. Die Vermittlung chemischer Fachstrukturen hat demzufolge (immer) an individuelle, zu diagnostizierende Lernstrukturen anzuknüpfen. Angelehnt an kognitive und konstruktivistische Lernvorstellungen, werden hinsichtlich einer heterogenen Schülerschaft der S I/SII – immer mit Blick auf diagnostische, fördernde und genderspezifische Zusammenhänge – u.a. • Kognitionen (Wahrnehmung, Handeln, Gedächtnisstrukturen), • Interessen (Einstellungen, Sachinteresse, situiertes Interesse), Emotionen (Einstellungen, Fachbeliebtheit, Erwartungen), Motive und Motivstrukturen • „altersspezifische“ Lernvoraussetzungen (Denkstufen und -operationen, Motorik, Interessen) für chemiebezogene Lernaktivitäten • (Individuelle) Bedeutungsvorstellungen von Lernenden (Alltagskonzepte) zu den zentralen chemischen Fachbegriffen Stoff, Teilchen, Bindung, Reaktion, Energie, Modell • Erkennen "typischer" Lernschwierigkeiten beim Chemie-Lernen, etwa die Vorstellung "Diskontinuum", das "Modelldenken", Zeichensprache • Möglichkeiten für einen Konzeptwechsel • Entwicklung von anschlussfähigem (Begriffs)Wissen (Begriffsgenese) • Lernumgebungen und Lernorte
25 • Effekte von Chemieunterricht (Lernen, Verstehen, Interessen) und praktikable, diagnostische Erhebungsmethoden (informelle Testverfahren, Mappingverfahren, Aufgabenformate, experimentelle Handlungskontrollen, Einstellungsabschätzungen, Bewertungen…) und darauf bezogene Förderkonzepte • Soziales und individuelles Lernen thematisiert. b) Chemie in der Erfahrungswelt: Alltagsprodukte sind kognitiv, handelnd, gedanklich zugänglich. An Stoffen wie • Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln • Kunststoffen • Werkstoffen • Lebensmitteln (Zucker, Milch, Fette, Marmelade,…) • Farbstoffen • Salzen • Papier • Halbleitern… werden fachliche Grundlagen erarbeitet, chemische Grundoperationen geübt und alltägliche chemische Vorstellungen in kommunikativen Zusammenhängen (Werbung, Zeitung, Kunst, Verbraucherratschläge, Dialoge) analysiert. 4 Lehrformen: Seminare, Seminare mit experimentellen Aktivitäten (Übung), Seminare mit empirischen Elementen 5 Gruppengröße: Seminar 20 TN 6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen): Bachelorstudium Lehramt "Chemie" für Gy/Ge und BK Bachelorstudium Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sachunterricht (b) (in Planung) Profilstudium „Umgang mit Heterogenität“ (a) 7 Teilnahmevoraussetzungen: Keine 8 Prüfungsformen: Seminargestaltung und schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 6-8 Seiten zum Seminar „Lernvorgänge im Chemieunterricht“ als Modulprüfung 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erfolgreich bestandene Modulprüfung sowie qualifizierte Teilnahme in Form einer Portfoliodokumentation der Seminararbeit im Seminar „Chemie in der Erfahrungswelt“ 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r: Fechner 11 Sonstige Informationen: Empfohlen wird als Basisliteratur für das Studium: P. Pfeifer u. a., Konkrete Fachdidaktik Chemie, Cornelsen H.-J. Becker u. a., Fachdidaktik Chemie, Aulis H.-D. Barke, Chemiedidaktik: Diagnose und Korrektur von Schülervorstellungen, Springer M.A. Anton, Kompendium Chemiedidaktik, Klinkhardt H.-J. Becker u.a., Repetitorium Fachdidaktik Chemie, Klinkhardt F. Bukatsch/W. Glöckner (Hg), Experimentelle Schulchemie (9 Bände), Aulis