Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, mit zwei beruflichen Fachrichtungen, mit zwei Unterrichtsfächern oder mit einer großen beruflichen Fachrichtung und einer kleinen beruflichen Fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn: vom 22. Juli 2016
Abstract
Veröffentlichungen der Universität ohne VL-DOI. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, [...] : vom 22. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Full text
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 54.16 vom 22. juli 2016 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang lehramt an berufskollegs mit einer beruflichen fachrichtung und einem unterrichtsfach, mit zwei beruflichen fachrichtungen, mit zwei unterrichtsfächern oder mit einer großen beruflichen fachrichtung und einer kleinen beruflichen fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische studium an der universität paderborn vom 22. juli 2016 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, mit zwei beruflichen Fachrichtungen, mit zwei Unterrichtsfächern oder mit einer Großen beruflichen Fachrichtung und einer Kleinen beruflichen Fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn vom 22. Juli 2016 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ....................................................................... 3 § 35 Studienbeginn ............................................................................................................... 3 § 36 Studienumfang ............................................................................................................. 3 § 37 Erwerb von Kompetenzen ............................................................................................ 3 § 38 Module .......................................................................................................................... 3 § 39 Praxissemester ............................................................................................................. 6 § 40 Profilbildung .................................................................................................................. 6 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung ....................................................................................... 6 § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .......................................... 6 § 43 Masterarbeit .................................................................................................................. 7 § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium ....................................... 7 Teil III Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung....................................... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
3 Teil I Allgemeines § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. § 35 Studienbeginn Für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. § 36 Studienumfang Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen/ berufspädagogischen Studiums umfasst 23 Leistungspunkte (LP). § 37 Erwerb von Kompetenzen Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: reflektieren Normen und Werte, setzen Strategien zur Vermittlung dieser Werte ein und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln der Lernenden; gestalten Lernsituationen auf Basis von Fach- und Lernfeldcurricula und berücksichtigen auf Basis lerntheoretischer Erkenntnisse das Lernen von Schülerinnen und Schülern; reflektieren das Berufsbildungssystem und bewerten damit verbundene Reformoptionen; analysieren und reflektieren zielgruppenadäquat Entwicklung und Lernen; reflektieren Praxiserfahrungen und strukturieren sie anhand theoretischer Modellierungen; sind sich internationaler Anforderungen an die Berufsbildung bewusst und berücksichtigen diese in ihren Überlegungen und Entscheidungen zu berufspolitischen Fragestellungen. vergleichen theoriebasiert Ansätze zur Förderung beruflicher Handlungskompetenz; reflektieren forschendes Lernen als spezifische Form der Arbeit an Berufskollegs; nutzen quantitative und qualitative Forschungsmethoden für ihre Arbeit an Berufskollegs; verfügen über Strategien der Unterstützung selbstgesteuerten und selbstorganisierten Lernens. § 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst drei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die einzelnen Module im Rahmen des Studiums Lehramt an Berufskollegs können von den Studierenden jeweils wahlweise an der Fakultät für Kulturwissenschaften (Variante A) und an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Variante B) studiert werden. Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module:
4 Modul 1: Entwicklung und Lernen (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften 11 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (als Vorbereitung auf das Praxissemester) P WP 90 90 2. Sem. c) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) P 150 Modul 1: Entwicklung und Lernen (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) 11 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 1. Sem. a) Modul Entwicklung und Lernen – Teil B (als Vorbereitung auf das Praxissemester) P 180 2. Sem. b) Modul Entwicklung und Lernen – Teil B (im Zusammenhang des Praxissemesters) P 150 Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften) 5 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. a) Modulveranstaltung Didaktik der beruflichen Bildung WP 150
5 Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) 5 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 3. Sem. a) Modulveranstaltung Entwicklung von Bildungsorganisationen für LA BK Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphase: Modul Entwicklung von Bildungsorganisationen für LA BK oder b) Modulveranstaltung Didaktik der beruflichen Bildung für LA BK Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphase: Modul Didaktik der beruflichen Bildung für LA BK (umfasst auch diagnostische Fragen) WP 150 Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften) 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4. Sem. Berufs- und Wirtschaftspädagogisches Kolloquium für LA BK P 210 Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) 7 LP Zeitpunkt (Sem.) P/WP Workload (h) 4. Sem. Modulveranstaltung Berufs- und Wirtschaftspädagogisches Kolloquium für LA BK (Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphasen) P 210 (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. (5) Die Vertiefungsveranstaltung aus dem Modul 1 kann – bei entsprechender Wahl – auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden.
6 § 39 Praxissemester Das Masterstudium im Bereich des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. § 40 Profilbildung Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen § 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium werden nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Modulabschlussprüfung in Form Modul 1: Entwicklung und Lernen (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften) einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) Modul 1: Entwicklung und Lernen (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften) einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder eines Referats (45 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (12-15 Seiten) Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) einer Klausur (90-120 Minuten) oder einer Hausarbeit/ Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium (Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften) einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium (Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten)
7 (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweis der qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. § 43 Masterarbeit Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften oder der Berufspädagogik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. § 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Teil III Schlussbestimmungen § 45 Geltung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, mit zwei beruflichen Fachrichtungen, mit zwei Unterrichtsfächern oder mit einer Großen beruflichen Fachrichtung und einer Kleinen beruflichen Fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn finden auf alle Studierenden Anwendung, die für diesen Studiengang eingeschrieben sind oder werden. (2) Diese besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, mit zwei beruflichen Fachrichtungen, mit zwei Unterrichtsfächern oder mit einer Großen beruflichen Fachrichtung und einer Kleinen beruflichen Fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn vom 31. Mai 2013 (AM.UniPB 56/13) außer Kraft.
8 (3) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultätsräte der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 24. Februar 2016, der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom 16. März 2016 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 18. Februar 2016 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 09. März 2016. Paderborn, den 22. Juli 2016 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst
9 Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche/ berufspädagogische Studium im Master-Studiengang Lehramt Berufskolleg Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Entwicklung und Lernen Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften: a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (als Vorbereitung auf das Praxissemester) oder Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: a) Modul Entwicklung und Lernen Teil A 6 LP 2 1. Entwicklung und Lernen Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften: c) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) oder Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: b) Modul Entwicklung und Lernen Teil B 5 LP 3 2. Gestaltung der Berufsbildung Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften: a) Didaktik der beruflichen Bildung oder Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: a) Modulveranstaltung Entwicklung von Bildungsorganisationen für LA BK Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphase: Modul Entwicklung von Bildungsorganisationen für LA BK oder b) Modulveranstaltung Didaktik der beruflichen Bildung für LA BK Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphase: Modul Didaktik der beruflichen Bildung für LA BK (umfasst auch diagnostische Fragen) 5 LP 4 3. Berufspädagogisches Kolloquium Variante A an der Fakultät für Kulturwissenschaften: Berufs- und Wirtschaftspädagogisches Kolloquium für LA BK oder Variante B an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Modulveranstaltung Berufs- und Wirtschaftspädagogisches Kolloquium für LA BK (Seminar mit integrierter Übung inklusive Selbststeuerungsphasen) 7 LP ∑23 LP
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